Übersicht:

Typische Fehler bei der Beantragung der Erwerbsminderungsrente und wie man sie umgeht. (Symbolfoto: OPOLJA /Shutterstock.com)
✔ Kurz und knapp
- Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente:
- Gesundheitszustand:
- Teilweise erwerbsgemindert: Kann noch 3 bis 6 Stunden täglich arbeiten.
- Voll erwerbsgemindert: Kann maximal 3 Stunden täglich arbeiten.
- Leistungseinschränkung muss mindestens 6 Monate andauern.
- Versicherungsrechtliche Voraussetzungen:
- Allgemeine Wartezeit von 5 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Mindesteinzahlungszeitraum von 3 Jahren innerhalb der letzten 5 Jahre.
- Alter:
- Regelaltersgrenze liegt bei 65 Jahren.
- Vor Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es Abschläge von 0,3% pro Monat.
- Gesundheitszustand:
- Häufige Fehler bei der Antragstellung:
- Unvollständige oder fehlerhafte Antragsunterlagen.
- Fehlende oder unzureichende ärztliche Nachweise.
- Falsche oder unvollständige Angaben im Antrag.
- Tipps zur Vermeidung von Fehlern:
- Alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig zusammenstellen.
- Ausführliche ärztliche Atteste und Gutachten einreichen.
- Angaben im Antrag gründlich prüfen.
- Rechtzeitig vor Ablauf der Antragsfrist den Antrag stellen.
- Im Zweifelsfall rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Erwerbsminderungsrente: Häufige Fehler bei der Antragstellung vermeiden
Die Erwerbsminderungsrente ist für diejenigen Menschen, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes der Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können, ein wirtschaftlicher Sicherheitsfaktor. Durch die finanzielle Absicherung können die wirtschaftlichen Folgen der Erwerbsminderung abgefangen werden, allerdings muss die Rente zunächst erst einmal bei dem zuständigen Träger beantragt werden. Hierbei können jedoch Fehler entstehen, die eine Antragsablehnung zur Folge haben. Hier an dieser Stelle bieten wir die wichtigsten Informationen zu dieser Thematik und zeigen auf, welche Voraussetzungen für die Rente gegeben sein müssen und welche häufigen Fehler in der gängigen Praxis begangen werden.
Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente
Die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente gliedern sich auf in drei Säulen, innerhalb derer der Antragssteller die jeweiligen Kriterien der jeweiligen Säule erfüllen muss. Zu nennen sind hierbei sowohl die Voraussetzungen des Gesundheitszustandes als auch die sogenannten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Auch das Alter des Antragsstellers ist ein Faktor, der Berücksichtigung findet.
Gesundheitszustand
Eine Grundvoraussetzung für die Erwerbsminderungsrente ist, dass die Erwerbsfähigkeit des Antragsstellers als eingeschränkt gilt. Es wird hierbei jedoch eine Differenzierung zwischen der teilweisen sowie der vollständigen Erwerbsminderung vorgenommen.
Es gilt diejenige Person als teilweise erwerbsgemindert, die auf eine nicht absehbare Zeitspanne gesundheitsbedingt einer Erwerbstätigkeit im Rahmen von mindestens 3 Stunden, jedoch maximal 6 Stunden, unter den als allgemein üblich anzusehenden Arbeitsmarktbedingungen nachgehen kann.
Als voll erwerbsgemindert gilt diejenige Person, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes auf nicht absehbare Zeit eine Erwerbstätigkeit von maximal 3 Stunden unter den als üblich anzusehenden Arbeitsmarktbedingungen nachgehen kann. Sowohl für die teilweise Erwerbsminderung als auch für die volle Erwerbsminderung kommt der tägliche Arbeitseinsatz als Kriterium zur Anwendung.
Als nicht absehbare Zeit bei der gesundheitsbedingten Leistungseinschränkung gilt dabei die Mindestzeitspanne von 6 Monaten. Dies bedeutet, dass für die nächsten 6 Monate der Gesundheitszustand mindestens so in der aktuellen Form eine Erwerbsminderung begründen muss. Der Blick in die Vergangenheit ist für die Erwerbsminderung nicht von Belang.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Neben dem Gesundheitszustand muss der Antragsteller auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erfüllen. Hierbei gilt es sowohl die sogenannte allgemeine Wartezeit zu erfüllen als auch den Mindesteinzahlungszeitraum zu beachten.
Die allgemeine Wartezeit beträgt fünf Jahre. Das bedeutet, dass der Antragsteller mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein muss. Diese Zeit kann durch Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge und bestimmte Anrechnungszeiten erfüllt werden.
Der Mindesteinzahlungszeitraum, innerhalb dessen die Pflichtbeiträge gezahlt worden sein müssen, beträgt drei Jahre. Diese drei Jahre müssen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung liegen. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel bei Erwerbsminderung aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit.
Das Alter
Vor dem Jahr 2012 ist es möglich gewesen, mit dem 63. Lebensjahr die Erwerbsminderungsrente abschlagsfrei zu erhalten. Mit dem Jahr 2012 wurde diese Altersgrenze schrittweise auf das Erreichen des 65. Lebensjahres angehoben. Mit dem Jahr 2024 gilt das 65. Lebensjahr als Altersgrenze verbindlich.
Dem reinen Grundsatz nach gilt, dass Antragssteller vor dem Erreichen der Altersgrenze die Erwerbsminderungsrente zwar erhalten können, allerdings hierfür Abschläge hinzunehmen sind. Diese Abschläge betragen 0,3 Prozent für jeden Monat, der vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze liegt.
Häufige Fehler bei der Antragstellung
Selbst wenn die Voraussetzungen aus Sicht des Antragsstellers gegeben sind, so muss bei der Antragsstellung selbst auch einiges beachtet werden. Es gibt häufige Fehler, die zu einer Ablehnung des Antrags führen können. Zu nennen sind in erster Linie unvollständige oder fehlerhafte Antragsunterlagen oder auch fehlende respektive unzureichende Arztnachweise. Auch falsche respektive unvollständige Angaben in dem Antrag können die Ablehnung des Antrags nach sich ziehen.
Unvollständige oder fehlerhafte Antragsunterlagen
Zu den Antragsunterlagen müssen gewisse Dokumente beigefügt werden, anhand derer der Anspruch des Antragsstellers geprüft werden kann. Ein gültiger Personalausweis respektive Reisepass ist ebenfalls zwingend erforderlich wie die Angaben zu der aktuell bestehenden Bankverbindung in IBAN oder BIC Form. Zudem müssen auch der Name sowie die Anschrift der aktuellen Krankenkasse in dem Antrag genannt werden. Die Dauer des aktuell vorherrschenden Krankenversicherungsverhältnisses ist ebenfalls zwingend erforderlich.
Zudem muss der Antragssteller auch seine persönliche Steuer-ID nachweisen und Angaben über die Höhe des letzten Bruttoverdienstes aus dem letzten Arbeitsverhältnis nachweisen. Gleichermaßen verhält es sich auch mit den Nachweisen über ausgeübte respektive erlernte Berufsausbildungen, die in Form von Facharbeiterbriefen respektive Gesellenbriefen oder Lehrverträgen dem Antrag beigefügt werden müssen.
Fehlende oder unzureichende ärztliche Nachweise
Ein regelmäßiger Fehler ist, dass die ärztlichen Nachweise über den vorherrschenden Gesundheitszustand dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente nicht oder nur unzureichend beigefügt werden. Der Name sowie die Anschrift sämtlicher behandelnder Ärzte sind jedoch ebenso zwingend erforderlich wie die Angaben respektive Nachweise über etwaige Krankenhaus-respektive Kuraufenthalte. Hierbei sind die Namen sowie die Adressen der Krankenhäuser sowie Kureinrichtungen ebenfalls zwingend erforderlich. Arztbehandlungsbriefe oder medizinische Gutachten, mit denen der Gesundheitszustand belegt wird, müssen dem Antrag zwingend beigefügt werden.
Falsche oder unvollständige Angaben im Antrag
Der Antragssteller muss in dem Antrag vollständige und insbesondere wahrheitsgemäße Angaben tätigen. Sämtliche bekannten Informationen, die für die Entscheidung des Antrags zwingend erforderlich sind, müssen getätigt werden. Tätigt der Antragssteller in dem Antrag falsche oder unvollständige Angaben, so kann diese Vorgehensweise zu einer Ablehnung des Antrags führen.
Tipps zur Vermeidung von Fehlern
Fehler können vermieden werden, wenn sich der Antragssteller vor dem Antrag und auch während des Prüfungsverfahrens sehr gut vorbereitet. Hierzu gehört sowohl die optimale Vorbereitung auf den Gutachtertermin als auch die Einhaltung der Fristen, die für den Antrag gelten. Sollte es zu einer Ablehnung kommen, steht dem Antragssteller auch die Möglichkeit des Widerspruchs zur Verfügung.
Vorbereitung auf den Gutachtertermin
Im Verlauf des Prüfungsverfahrens wird der Antragssteller in der gängigen Praxis zu einem Gutachtertermin eingeladen, der jedoch nicht in den Räumlichkeiten eines herkömmlichen Arztes stattfindet. Im Rahmen dieses Termins wird der Antragssteller in das Zimmer gerufen, wo die Begutachtung stattfindet. Es kann zu sehr eingängigen Untersuchungen kommen, die auch nach der Begutachtung nicht enden. Wer aufgrund einer Sehbeeinträchtigung die Erwerbsminderungsrente beantragt, sollte möglichst nicht eigenständig mit dem eigenen Fahrzeug zu diesem Termin erscheinen. Zu dem Gutachtertermin sollten sämtliche erforderlichen medizinischen Nachweisdokumente oder auch bereits bestehende Gutachten mitgebracht werden.
Rechtzeitige Antragstellung
In der gängigen Praxis wird die Erwerbsminderungsrente befristet für einen Maximalzeitraum von drei Jahren gewährt. Es ist nach Ablauf dieses Zeitraums erforderlich, einen Verlängerungsantrag bei dem zuständigen Träger zu stellen. Dieser Verlängerungsantrag sollte 4 Monate vor dem Ende des Leistungszeitraumes gestellt werden, damit die lückenlose Versorgung gewährleistet ist.
Bei dem Erstantrag gilt es eine Frist zu beachten, denn die Rente wird in der gängigen Praxis frühestens mit dem Erreichen des 7. Monats nach dem Eintritt der tatsächlich festgestellten Erwerbsminderung ausgezahlt. Die unbefristete Rente wird in der gängigen Praxis lediglich dann gewährt, wenn absehbar keine Verbesserung des Zustandes mehr zu erwarten ist. Gemäß § 102 Abs. 2 SGB VI ist dies der Fall, wenn eine Besserung des Gesundheitszustandes unwahrscheinlich ist. Der Antragssteller hat eine Frist von drei Monaten ab Beginn des Erwerbsminderungszustandes, um einen entsprechenden Antrag auf unbefristete Erwerbsminderung zu stellen.
Widerspruch bei Ablehnung
Wenn der Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird, hat der Antragsteller die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Ablehnungsentscheidung einzulegen. Dieser Widerspruch muss schriftlich erfolgen und kann zunächst ohne Begründung eingereicht werden. Die Frist zur Einlegung des Widerspruchs beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids. Die Begründung kann nachgereicht werden, wobei die Behörde eine Frist zur Nachreichung setzen kann.
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Zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten
Der Antrag auf die Erwerbsminderungsrente startet ein komplexes Verfahren, das einen Laien schon sehr schnell überfordern kann. Es gibt jedoch Unterstützungsmöglichkeiten, die in Anspruch genommen werden können. Auf diese Weise können die Erfolgsaussichten des Antrags gesteigert werden.
Beratung durch Sozialverbände
Ein guter Anlaufpunkt für diejenigen Menschen, die sich mit dem Antrag auf Erwerbsminderung überfordert sehen, stellen Sozialverbände dar. Bei Sozialverbänden können Betroffene nicht nur Unterstützung bei der Antragsstellung, sondern vielmehr auch eine eingängige Beratung in Anspruch nehmen.
Rehabilitationsmaßnahmen
Der Gesetzgeber in Deutschland hat vor der Bewilligung der Erwerbsminderungsrente den Grundsatz „Reha vor Rente“ ins Leben gerufen. Dies bedeutet, dass vor der Bewilligung der Rente zunächst erst einmal eine Prüfung erfolgt, ob die Erwerbsminderung nicht durch entsprechende Rehabilitationsmaßnahmen beseitigt werden können. Die Zielsetzung geht dahingehend, dass ein vorzeitiges Ausscheiden der betroffenen Person aus dem aktiven Erwerbsleben nach Möglichkeit entweder hinausgezögert oder gänzlich verhindert werden sollen.
Selbst dann, wenn der Antragssteller bereits in der Vergangenheit eine oder mehrere Reha-Maßnahmen hatte, erfolgt eine eingängige Prüfung, ob weitergehende Reha-Maßnahmen als geeignet und zumutbar für die Wiederherstellung einer Erwerbsfähigkeit sind. Es gehört zu den Pflichten des Antragsstellers, aktiv daran mitzuwirken.
Fazit
Die Erwerbsminderungsrente ist eine finanzielle Grundsicherung für diejenigen Menschen, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können. Diese Rente muss jedoch beantragt werden und bei dem Antrag gibt es einige wichtige Kriterien zu beachten. Durch Fehler bei dem Antrag kann der Erfolg des Antrags gefährdet werden, sodass Laien sich der Hilfe von Sozialverbänden oder eines erfahrenen Rechtsanwalts bedienen sollten.