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Haftung bei pushTAN Betrug: Wer zahlt bei grober Fahrlässigkeit?

Trotz direkter SMS-Warnung der Bank gab ein Kunde seinen pushTAN-Aktivierungscode am Telefon weiter und verlor so 5.000 Euro durch Betrug. Der Grund für die verlorene Wiedergutschrift lag nicht in der Transaktion selbst, sondern in der Missachtung der Sorgfaltspflicht.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 U 35/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Sachsen‑Anhalt
  • Datum: 30.10.2024
  • Aktenzeichen: 5 U 35/24
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Zahlungsverkehrsrecht, Haftung, Bankrecht

  • Das Problem: Eine Kontoinhaberin verlor durch betrügerische Echtzeitüberweisungen fast 40.000 Euro. Sie verlangte von ihrer Bank die vollständige Gutschrift des Betrages auf ihr Girokonto.
  • Die Rechtsfrage: Muss die Bank den Schaden ersetzen, wenn der Kunde einem Betrüger am Telefon den Aktivierungscode für das pushTAN-Verfahren weitergegeben hat?
  • Die Antwort: Nein, die Klage wurde abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass die Kundin grob fahrlässig gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen hatte und deshalb den gesamten Schaden selbst tragen muss.
  • Die Bedeutung: Bankkunden verlieren ihren grundsätzlichen Anspruch auf Erstattung bei unautorisierten Zahlungen, wenn sie Aktivierungsdaten oder TANs trotz klarer Warnhinweise an Dritte weitergeben. grobe Fahrlässigkeit hebt den Erstattungsanspruch vollständig auf.

Der Fall vor Gericht


Wie kann eine ignorierte Warnung in einer SMS fast 40.000 Euro kosten?

Ein Senior prüft den Aktivierungscode, dessen Weitergabe die Bank zur Ablehnung der Wiedergutschrift nach pushTAN-Betrug nutzt.
Ignorierte SMS-Warnung führte zu grober Fahrlässigkeit und Verlust von 40.000 Euro. | Symbolbild: KI

In der SMS, die eine Bankkundin erhielt, stand ein klarer Satz: „Bitte leiten Sie diese SMS nicht an dritte Personen weiter! Kein Mitarbeiter wird Sie um Weitergabe dieser Daten bitten.“ Am Telefon versicherte ihr ein angeblicher Bankmitarbeiter, genau diesen Code für eine wichtige App-Aktualisierung zu benötigen. Sie las den Code vor. Dieser Moment kostete sie fast 40.000 Euro und führte sie bis vor das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt. Dort ging es um die eine Frage: Wie schwer wiegt die Missachtung einer solchen Warnung?

Muss die Bank bei Betrug den Schaden grundsätzlich erstatten?

Ja, das ist der Ausgangspunkt. Wenn Fremde unbemerkt auf ein Konto zugreifen und Geld überweisen, spricht man von nicht autorisierten Zahlungsvorgängen. Das Gesetz schützt hier zunächst den Bankkunden. Nach § 675u des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss die Bank dem Kunden den abgebuchten Betrag unverzüglich wieder gutschreiben. Sie trägt das Risiko eines solchen Missbrauchs.

Im vorliegenden Fall behauptete die Bank, die Transaktionen seien ordnungsgemäß mit dem pushTAN-Verfahren freigegeben worden. Sie legte technische Protokolle vor. Das schafft einen sogenannten Anscheinsbeweis (§ 675w BGB) – es sieht auf den ersten Blick so aus, als hätte die Kundin alles selbst genehmigt. Doch die Kontoinhaberin konnte diesen Anschein erschüttern. Sie schilderte dem Gericht glaubhaft den betrügerischen Anruf und wie sie getäuscht wurde. Die Richter waren überzeugt: Nicht sie, sondern Betrüger hatten die Überweisungen in Höhe von insgesamt 39.989 Euro ausgelöst. Ihr Anspruch auf Erstattung war damit im Grundsatz geboren.

Warum ging die Kundin am Ende trotzdem leer aus?

Der Anspruch auf Gutschrift war nur die eine Seite der Medaille. Die Bank hatte ein scharfes juristisches Schwert in der Hand: einen eigenen Schadensersatzanspruch gegen ihre Kundin. Dieser Anspruch entsteht, wenn der Kunde seine Sorgfaltspflichten in besonders schwerer Weise verletzt – Juristen nennen das „grobe Fahrlässigkeit“ (§ 675v Abs. 3 Nr. 2 BGB).

Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in einem ungewöhnlich hohen Maß zu missachten. Man lässt außer Acht, was jedem in dieser Situation einleuchten müsste. Das Gericht prüfte das Verhalten der Kundin und fand genau einen solchen schwerwiegenden Fehler. Die Bank konnte nachweisen, dass ihre Kundin nicht nur leichtsinnig, sondern grob fahrlässig gehandelt hatte. Ihr eigener Schadensersatzanspruch war exakt so hoch wie der Schaden, der durch die Überweisungen entstanden war.

Welches Verhalten wertete das Gericht als grob fahrlässig?

Das Oberlandesgericht zerlegte den Vorgang und fand mehrere Alarmsignale, die die Kundin hätte erkennen müssen. Ihr Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten war für die Richter offensichtlich und nicht entschuldbar.

Der erste und wichtigste Punkt war der unmissverständliche Warnhinweis direkt in der SMS mit dem Aktivierungscode. Der Satz „Kein Mitarbeiter wird Sie um Weitergabe dieser Daten bitten“ ist eine glasklare Handlungsanweisung. Ihn zu ignorieren und den Code trotzdem am Telefon preiszugeben, war ein fundamentaler Fehler.

Hinzu kamen die Begleitumstände. Der Anruf erfolgte außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Die angebliche Notwendigkeit einer sofortigen App-Aktualisierung war ungewöhnlich. Ein gesundes Misstrauen und eine einfache Rückfrage bei der bekannten Bankfiliale hätten den Betrug verhindert. Die Kundin tat nichts davon. Sie vertraute blind einer fremden Stimme am Telefon. Diese Kombination aus dem Ignorieren einer direkten Warnung und dem Ausblenden verdächtiger Umstände zementierte den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit.

Hätte ein technischer Fehler der Bank den Fall gedreht?

Die Verteidigung der Kundin versuchte, eine Schwachstelle im System der Bank nachzuweisen. Das Argument: Wäre das Sicherheitsverfahren der Bank – die sogenannte starke Kundenauthentifizierung (SCA) – nicht gesetzeskonform gewesen, hätte die Bank gehaftet, egal wie fahrlässig sich die Kundin verhalten hat. Das Gesetz ist hier streng (§ 675v Abs. 4 BGB).

Das Gericht prüfte diesen Einwand eingehend. Es analysierte die technischen Protokolle der Bank und das verwendete pushTAN-Verfahren. Das Ergebnis war eindeutig. Das System der Bank erfüllte alle gesetzlichen Anforderungen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und den zugehörigen EU-Verordnungen. Die Authentifizierung war sicher, jede Transaktion wurde dynamisch mit Betrag und Empfänger verknüpft. Der Bank war technisch kein Vorwurf zu machen. Dieser Rettungsanker für die Kundin fiel weg.

Am Ende stand eine Pattsituation. Die Kundin hatte einen Anspruch auf Gutschrift. Die Bank hatte einen gleich hohen Anspruch auf Schadensersatz. Ein solches Hin und Her von Zahlungen verbietet der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Das Gericht entschied: Die Ansprüche heben sich gegenseitig auf. Die Bank durfte die Gutschrift verweigern. Die Klage der Kundin wurde abgewiesen, sie musste den Schaden selbst tragen.

Die Urteilslogik

Das Gesetz schützt Bankkunden vor unautorisierten Zahlungsvorgängen, doch die grobe Missachtung von Warnhinweisen verkehrt diesen Schutz ins Gegenteil und führt zur vollständigen Eigenhaftung.

  • Verstoß gegen explizite Warnhinweise: Ein Zahler handelt grob fahrlässig, wenn er eine in der Transaktion unmissverständlich formulierte Sicherheitswarnung der Bank ignoriert und sensible Aktivierungscodes am Telefon an Dritte preisgibt.
  • Eigener Schaden durch Sorgfaltspflichtverletzung: Verletzt der Kunde seine Sorgfaltspflichten in einem ungewöhnlich hohen Maße, entsteht der Bank ein gleich hoher Schadensersatzanspruch, der den ursprünglichen Anspruch auf Wiedergutschrift vollständig aufhebt.
  • Entkräftung des Anscheinsbeweises: Obwohl die technischen Protokolle der Bank zunächst eine Autorisierung vermuten lassen (Anscheinsbeweis), entkräftet der Kunde diesen Anschein erfolgreich durch die glaubhafte Schilderung des detaillierten Täuschungsvorgangs.

Das Ergebnis lehrt, dass die strengen Schutzmechanismen des Zahlungsrechts die Eigenverantwortung des Nutzers bei offensichtlichen Betrugsversuchen und Missachtung klarer Sicherheitsregeln nicht ersetzen.


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Wurde Ihnen nach einem pushTAN-Betrug grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen? Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Bewertung Ihres Falls.


Experten Kommentar

Wenn es um Online-Banking geht, denken viele, die Bank müsse bei Betrug automatisch für den Schaden geradestehen – dieser Fall zeigt jedoch, dass dies eine gefährliche Fehlannahme ist. Das Gericht zieht eine klare rote Linie: Wer eine direkte, unmissverständliche Warnung der Bank im pushTAN-Verfahren ignoriert, begeht nicht nur einen Fehler, sondern handelt grob fahrlässig. Praktisch bedeutet dies, dass die Bank den Schaden zwar formell gutschreiben muss, aber im nächsten Schritt den vollen Betrag als Schadensersatz zurückfordern kann. Der entscheidende Punkt für die Haftung bei pushTAN Betrug ist am Ende nicht die Komplexität der Technik, sondern die simple Disziplin, Warnhinweise als bindende Sicherheitsschranke zu respektieren.


Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss meine Bank den Schaden bei pushTAN Betrug grundsätzlich erstatten?

Nach deutschem Recht müssen Banken den bei pushTAN-Betrug entstandenen Schaden grundsätzlich erstatten. Der Gesetzgeber schützt Kontoinhaber bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen umfassend. Die Regel: Gemäß § 675u BGB muss die Bank den abgebuchten Betrag unverzüglich gutschreiben, da sie das Missbrauchsrisiko für ihr Zahlungssystem trägt.

Diese anfängliche Gutschriftspflicht kann jedoch schnell durch eine Gegenforderung der Bank neutralisiert werden. Legt die Bank technische Protokolle vor, die eine Freigabe per pushTAN belegen, erzeugt sie zunächst einen sogenannten Anscheinsbeweis (§ 675w BGB). Dieser Beweis lässt die Transaktion auf den ersten Blick als autorisiert erscheinen. Sie müssen diesen Anschein widerlegen, indem Sie glaubhaft schildern, wie Betrüger Sie getäuscht haben und Sie die Zahlung nicht bewusst genehmigt haben.

Selbst wenn Sie beweisen, dass die Transaktion nicht von Ihnen autorisiert wurde, hat die Bank ein juristisches Gegengewicht. Sie kann Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweist (§ 675v BGB). Dieser Gegenanspruch ist oft genauso hoch wie der Schaden selbst. Wird Ihnen eine besonders schwere Verletzung der Sorgfaltspflicht nachgewiesen, heben sich Ihre Ansprüche auf Gutschrift und der Schadensersatzanspruch der Bank gegenseitig auf.

Dokumentieren Sie das gesamte Gespräch mit dem Betrüger detailliert, um den Anscheinsbeweis der Bank bestmöglich zu erschüttern.


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Wann handle ich beim Online-Banking grob fahrlässig?

Die juristische Schwelle zur groben Fahrlässigkeit ist hoch, aber klar definiert. Sie liegt vor, wenn Sie die notwendige Sorgfalt in einem ungewöhnlich hohen Maß missachten. Im Kontext von pushTAN-Betrug bedeutet dies konkret, dass Sie explizite Warnhinweise Ihrer Bank ignorieren und den Code trotzdem an Dritte weitergeben. Dieser Fehler ist für Gerichte meist nicht entschuldbar, da er die offensichtlichen Sicherheitshinweise bewusst ignoriert.

Der zentrale Verstoß liegt in der Missachtung der direktesten Anweisung, die Ihnen die Bank gibt. Jede pushTAN-Nachricht enthält heute den glasklaren Satz wie: „Kein Mitarbeiter wird Sie um Weitergabe dieser Daten bitten.“ Ignorieren Sie diesen schriftlichen Hinweis und lesen den Code dennoch am Telefon vor, erfüllen Sie das Kriterium der groben Fahrlässigkeit. Dies ist ein fundamentaler Bruch der Ihnen bekannten Sicherheitspflichten, der die Bank von der Haftung befreit.

Gerichte prüfen die gesamte Situation und berücksichtigen zusätzlich verdächtige Alarmsignale. Ein Beispiel ist der Anruf außerhalb der üblichen Geschäftszeiten oder die Forderung nach einer sofortigen, unüblichen App-Aktualisierung. Die grobe Fahrlässigkeit liegt vor, weil diese verdächtigen Umstände jedem einleuchten müssten. Eine einfache Überlegung, wie etwa der Rückruf bei Ihrer bekannten Bankfiliale, hätte den Betrug in den meisten Fällen verhindert.

Lesen Sie vor jeder Freigabe den Warnhinweis Ihrer Bank laut vor, um eine bewusste kognitive Barriere gegen Betrug zu schaffen.


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Wie beweist die Bank, dass ich grob fahrlässig gehandelt habe?

Die Bank muss die grobe Fahrlässigkeit nicht mit einem Einzelbeweis, sondern durch eine schlüssige Beweiskette nachweisen. Zentral ist der Widerspruch zwischen den klaren Sicherheitsanweisungen der Bank und dem tatsächlichen Fehlverhalten des Kunden. Die Bank legt dafür die technischen Protokolle und die schriftlichen Warnhinweise vor, die dem Kunden in diesem Moment bekannt waren. Sie muss dokumentieren, dass Sie die Sorgfaltspflichten in einem ungewöhnlich hohen Maß missachtet haben.

Zuerst präsentiert die Bank die technischen Protokolle, die zeigen, dass die pushTAN-Freigabe ordnungsgemäß erfolgte. Dies schafft einen sogenannten Anscheinsbeweis dafür, dass die Transaktion auf den ersten Blick autorisiert schien. Parallel dazu legt die Bank den genauen Wortlaut des Warnhinweises vor, den Sie bei der Freigabe übersehen oder ignoriert haben. Gerade der unmissverständliche Satz, dass Bankmitarbeiter niemals einen Code verlangen, ist das zentrale Beweisstück gegen Sie.

Weiterhin nutzt die Bank die Schilderung des Betrugsablaufs, die oft der Kunde selbst vorlegt. Nehmen wir an, Sie beschreiben, dass der Anruf außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgte oder der Betrüger eine sofortige, unübliche Dringlichkeit verlangte. Die Bank argumentiert, dass diese verdächtigen Begleitumstände Ihnen hätten einleuchten müssen. Die Kombination aus technischem Nachweis der korrekten Transaktion und dem nachweisbaren Ignorieren der expliziten schriftlichen Warnung zementiert den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit.

Fordern Sie von der Bank die genauen Protokolle an, die belegen, dass jede Transaktion technisch korrekt dynamisch mit dem Betrag und dem Empfänger verknüpft wurde.


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Was tun, wenn die Bank die Erstattung des Betrugsschadens ablehnt?

Wenn die Bank die Erstattung des Betrugsschadens verweigert, weil sie Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwirft, sehen Sie Ihr Geld verloren. Um aus dieser juristischen Sackgasse herauszukommen, müssen Sie sofort eine zweigleisige Verteidigungsstrategie verfolgen. Erstens gilt es, die detaillierte Schilderung der Täuschung zu nutzen, um den Anscheinsbeweis der Bank zu entkräften. Zweitens prüfen Sie, ob das Sicherheitsverfahren der Bank selbst alle gesetzlichen Vorgaben erfüllte.

Die Bank legt technische Protokolle vor, die eine ordnungsgemäße Freigabe der Transaktion belegen. Dies begründet zunächst einen Anscheinsbeweis dafür, dass Sie die Zahlung autorisiert haben. Diesen Anschein müssen Sie juristisch erschüttern. Erklären Sie detailliert, wie die Betrüger Sie am Telefon getäuscht und zur Code-Weitergabe verleitet haben. Wenn das Gericht glaubt, dass Betrüger die Überweisungen auslösten, ist Ihr ursprünglicher Anspruch auf Gutschrift wieder im Raum.

Suchen Sie zusätzlich nach einem technischen Fehler bei der Bank, dem sogenannten technischen Rettungsanker. Prüfen Sie, ob das verwendete pushTAN-Verfahren alle Anforderungen an die starke Kundenauthentifizierung (SCA) nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz erfüllte. Die Bank haftet nämlich nach § 675v Abs. 4 BGB, wenn ihr System nicht gesetzeskonform war, unabhängig von Ihrer Fahrlässigkeit. Ist die Bank technisch fehlerfrei und Ihnen wird grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, heben sich die gegenseitigen Ansprüche auf.

Verlangen Sie mittels eines formellen Schreibens von der Bank den detaillierten Nachweis der Gesetzeskonformität ihres pushTAN-Verfahrens.


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Welche Warnungen muss ich bei einer TAN-SMS oder pushTAN unbedingt beachten?

Der juristisch und finanziell kritischste Warnhinweis im pushTAN-Verfahren betrifft die Weitergabe des Codes an Dritte. Wenn Sie diese Zahlen am Telefon nennen, handelt es sich nahezu immer um grobe Fahrlässigkeit. Die Bank druckt diesen Satz nicht ohne Grund in die Nachricht. Er dient als Ihre letzte und wichtigste Verteidigungslinie gegen Betrüger und schützt Sie vor eigener Haftung.

Achten Sie daher immer auf den expliziten Satz: „Kein Mitarbeiter wird Sie um Weitergabe dieser Daten bitten.“ Gerichte sehen dies als eine klare, unmissverständliche Handlungsanweisung an den Kunden. Wer diese Anweisung ignoriert und den Code trotzdem preisgibt, verstößt in ungewöhnlich hohem Maß gegen die ihm obliegende Sorgfaltspflicht. Dadurch befreien Sie die Bank von ihrer gesetzlichen Haftung, selbst wenn Betrüger die Überweisung ausgelöst haben.

Nehmen wir an, Sie erzeugen eine TAN, die einen hohen Betrag an einen unbekannten Empfänger freigeben soll. Sie müssen zusätzlich prüfen, ob Betrag und Empfänger in der pushTAN-Nachricht exakt mit Ihrer gewünschten Transaktion übereinstimmen. Dies sind die dynamischen Daten, die die starke Kundenauthentifizierung ausmachen. Ignorieren Sie sowohl diese Prüfpflicht als auch den klaren Warnsatz der Bank, tragen Sie den Schaden fast immer selbst.

Lesen Sie künftig bei jeder pushTAN-Freigabe den Warnsatz laut durch, bevor Sie die Transaktion bestätigen.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Anscheinsbeweis

Ein Anscheinsbeweis ist eine juristische Vermutung, die eintritt, wenn ein Sachverhalt nach allgemeiner Lebenserfahrung typischerweise auf eine bestimmte Ursache hindeutet, bis das Gegenteil bewiesen wird. Juristen nutzen diese Beweiserleichterung, um in standardisierten Vorgängen, wie etwa dem Online-Banking, eine vorläufige Schlussfolgerung über die Urheberschaft einer Handlung zu ziehen.

Beispiel: Im vorliegenden Fall schuf die Bank durch die Vorlage der technischen pushTAN-Protokolle zunächst den Anscheinsbeweis, dass die Kundin die Überweisungen autorisiert hatte.

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grobe Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die notwendige Sorgfalt in einem ungewöhnlich hohen Maß verletzt und nicht beachtet, was in dieser Situation jedem hätte einleuchten müssen. Diese besonders schwere Form des Fehlverhaltens dient dem Gesetz als scharfe Grenze, ab der Bankkunden selbst für Schäden durch Betrug haften müssen.

Beispiel: Das Oberlandesgericht wertete es als grobe Fahrlässigkeit der Bankkundin, dass sie den unmissverständlichen schriftlichen Warnhinweis in der SMS ignorierte und den Code trotzdem am Telefon preisgab.

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Grundsatz von Treu und Glauben

Der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ist ein zentrales Korrektiv im deutschen Zivilrecht, das von allen Beteiligten verlangt, sich im Rechtsverkehr fair, ehrlich und widerspruchsfrei zu verhalten. Dieses Prinzip soll einen Rechtsmissbrauch verhindern und sicherstellen, dass auch formal korrekte Ansprüche nicht geltend gemacht werden können, wenn dies unbillig wäre.

Beispiel: Das Gericht entschied, dass die Ansprüche von Bank und Kundin sich gegenseitig aufhoben, da es dem Grundsatz von Treu und Glauben widersprochen hätte, zwei gleich hohe Beträge hin und her überweisen zu lassen.

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nicht autorisierte Zahlungsvorgänge

Als nicht autorisierte Zahlungsvorgänge gelten alle Transaktionen, die ohne die bewusste, ausdrückliche Zustimmung des Kontoinhabers ausgelöst wurden, etwa durch Täuschung oder das unbemerkte Handeln Dritter. Gemäß § 675u BGB muss die Bank dem Kunden bei solchen Vorgängen den abgebuchten Betrag unverzüglich wieder gutschreiben, da sie das Missbrauchsrisiko trägt.

Beispiel: Die Richter befanden, dass die Überweisungen in Höhe von fast 40.000 Euro als nicht autorisierte Zahlungsvorgänge eingestuft werden mussten, da Betrüger diese Transaktionen ausgelöst hatten.

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starke Kundenauthentifizierung (SCA)

Die starke Kundenauthentifizierung (SCA) ist ein gesetzlich vorgeschriebener Sicherheitsstandard für Online-Zahlungen, der die Identität des Kunden mittels mindestens zweier voneinander unabhängiger Komponenten (wie z. B. Wissen und Besitz) überprüfen muss. Dieses technische Verfahren nach europäischem Recht dient der Minimierung des Betrugsrisikos und bildet die Grundlage sicherer Banking-Verfahren wie pushTAN.

Beispiel: Wäre das pushTAN-Verfahren nicht mit den Vorgaben zur starken Kundenauthentifizierung konform gewesen, hätte der technische Fehler der Bank zu ihrer vollen Haftung geführt.

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Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)

Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) regelt in Deutschland die Erbringung und Überwachung von Zahlungsdiensten und stellt sicher, dass Banken und andere Finanzdienstleister strenge Sicherheits- und Organisationsanforderungen erfüllen. Der Gesetzgeber kontrolliert durch das ZAG den Markt, um hohe Verbraucherschutzstandards im digitalen Zahlungsverkehr zu gewährleisten.

Beispiel: Die Gesetzeskonformität des pushTAN-Verfahrens wurde vom Gericht anhand der strengen Anforderungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes überprüft und bestätigt.

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Das vorliegende Urteil


Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt – Az.: 5 U 35/24 – Urteil vom 30.10.2024


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