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Haftung bei Unfall Linksabbieger und Überholer: Wer haftet und welche Quote?

Ein tödlicher Unfall auf der Bundesstraße involvierte einen Landwirt mit Traktor und abgesenktem Frontlader und einen überholenden Motorradfahrer. Trotz des verbotenen Überholvorgangs bei unklarer Verkehrslage durch den Biker lastete die Hauptverantwortung beim Linksabbieger.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 U 172/21 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Celle
  • Datum: 18.01.2024
  • Aktenzeichen: 5 U 172/21
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Verkehrsunfallrecht, Haftungsrecht, Schadensersatzrecht

  • Das Problem: Die Hinterbliebenen eines tödlich verunglückten Motorradfahrers verlangten Schadensersatz und Hinterbliebenengeld von dem linksabbiegenden Traktorfahrer und dessen Versicherung. Die Traktorseite sah die Hauptschuld beim Motorradfahrer wegen überhöhter Geschwindigkeit und Überholens bei unklarer Verkehrslage.
  • Die Rechtsfrage: Trägt der Linksabbieger die alleinige Schuld, weil er die doppelte Rückschau unterlassen hat, oder muss der überholende Motorradfahrer wegen seiner Fahrweise und Geschwindigkeit eine Mitschuld tragen?
  • Die Antwort: Die Traktorseite haftet für zwei Drittel des Schadens, der Verstorbene trägt ein Drittel Mitschuld. Der Traktorfahrer konnte nicht beweisen, dass er die doppelte Rückschau gehalten hatte, und die Greifschaufel erhöhte die Betriebsgefahr. Der Motorradfahrer trug eine Mitschuld, weil er bei erkennbar unklarer Verkehrslage überholte.
  • Die Bedeutung: Auch wenn der Linksabbieger seine Sorgfaltspflichten verletzt, muss ein Überholender bei unklarer Verkehrslage eine erhebliche Mithaftung tragen. Die Hinterbliebenen (Eltern und Schwester) erhielten ein Hinterbliebenengeld, da das Gericht ein besonderes Näheverhältnis auch zur Schwester bestätigte.

Haftung beim Überholen eines Linksabbiegers: Wer trägt die Schuld am fatalen Unfall?

Ein Traktor, der nach links abbiegen will. Ein Motorradfahrer, der zum Überholen ansetzt. Was folgt, ist eine Kollision mit tödlichem Ausgang und ein juristisches Ringen um Verantwortung, das die Familie des Verstorbenen bis vor das Oberlandesgericht Celle führte. In seinem Urteil vom 18. Januar 2024 (Az.: 5 U 172/21) schlüsselte der Senat akribisch auf, wie die Schuld in solchen tragischen Fällen verteilt wird und welche Rolle ein unscheinbares Detail wie ein abgesenkter Frontlader spielen kann. Der Fall zeigt exemplarisch die strengen Pflichten, die das Verkehrsrecht sowohl an Linksabbieger als auch an Überholende stellt.

Was genau war auf der Landstraße geschehen?

Die scharfe Greifschaufel eines massiven Traktors schneidet abrupt einem überholenden Motorrad den Weg ab.
Haftung beim Überholen: OLG Celle klärt Pflichten bei Kollision von Traktor und Motorrad. | Symbolbild: KI

An einem Frühlingstag im April 2020 fuhr ein Landwirt mit seinem Traktor auf einer Bundesstraße. Vorne am Fahrzeug war ein Frontlader mit einer Greifschaufel montiert, die er in abgesenkter Position transportierte. Sein Ziel war es, nach links in einen geteerten Privatweg abzubiegen. Hinter ihm näherte sich ein junger Mann auf seinem Motorrad. Als der Motorradfahrer zum Überholen ansetzte, kam es im Abbiegevorgang des Traktors zur fatalen Kollision. Der Motorradfahrer stürzte so schwer, dass er noch an der Unfallstelle verstarb.

Die Eltern und die Schwester des Getöteten verklagten daraufhin den Traktorfahrer, den Halter des Fahrzeugs sowie dessen Haftpflichtversicherung. Sie forderten Schadensersatz für die materiellen Schäden wie das zerstörte Motorrad und die Bestattungskosten. Vor allem aber verlangten sie ein sogenanntes Hinterbliebenengeld – eine finanzielle Entschädigung für das seelische Leid, das ihnen durch den Verlust des Sohnes und Bruders zugefügt wurde. Ihre Position war klar: Der Traktorfahrer habe den Unfall allein verschuldet. Die Gegenseite sah das anders. Der Landwirt habe sich vorbildlich verhalten, während der Motorradfahrer mit stark überhöhter Geschwindigkeit und bei unklarer Verkehrslage überholt habe.

Welche Verkehrsregeln entscheiden hier über die Haftung?

Um zu verstehen, wie das Gericht zu seiner Entscheidung kam, müssen Sie die zentralen Spielregeln kennen, die bei einem solchen Unfallgeschehen gelten. Im Mittelpunkt stehen die Pflichten des Linksabbiegers und des Überholenden, die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und im Straßenverkehrsgesetz (StVG) verankert sind.

Die entscheidende Pflicht des Linksabbiegers ist die sogenannte Doppelte Rückschaupflicht gemäß § 9 Abs. 1 S. 4 StVO. Das bedeutet: Er muss sich nicht nur einmal vor dem Einordnen zur Mitte, sondern ein zweites Mal unmittelbar vor dem eigentlichen Abbiegen vergewissern, dass er niemanden gefährdet. Dies schließt den Blick in den Spiegel und den Schulterblick ein, um den „toten Winkel“ zu erfassen. Verstößt ein Abbieger gegen diese Pflicht und es kommt zur Kollision mit einem überholenden Fahrzeug, spricht oft ein sogenannter Anscheinsbeweis gegen ihn. Das Gericht geht dann zunächst davon aus, dass der Abbieger seine Rückschaupflicht verletzt hat.

Für den Überholenden ist vor allem § 5 Abs. 3 StVO relevant. Dieser verbietet das Überholen bei einer unklaren Verkehrslage. Eine solche Lage liegt vor, wenn der Überholende nicht mit absoluter Sicherheit davon ausgehen kann, dass sein Manöver gefahrlos ist. Ein links blinkender Vordermann, der sich zur Mitte einordnet, ist ein klassisches Beispiel für eine solche unklare Lage, die höchste Vorsicht gebietet.

Kommt es dennoch zum Unfall, wird die Haftung nach § 17 Abs. 2 StVG nach dem jeweiligen Verursachungsbeitrag aufgeteilt. Die Richter wägen ab, wessen Fehlverhalten schwerer wiegt. Nur wenn ein Unfall für einen der Beteiligten ein unabwendbares Ereignis (§ 17 Abs. 3 StVG) war – er sich also wie ein „Idealfahrer“ verhalten hat und den Unfall trotzdem nicht verhindern konnte –, entfällt seine Haftung komplett.

Warum das Gericht die Hauptverantwortung beim Traktorfahrer sah

Das Oberlandesgericht Celle nahm eine detaillierte Abwägung der Verursachungsbeiträge vor und kam zu dem Schluss, dass die Beklagten für zwei Drittel des Schadens haften müssen. Das verbleibende Drittel wurde dem verstorbenen Motorradfahrer als Mitverschulden zugerechnet. Die Logik der Richter folgte dabei mehreren entscheidenden Schritten.

Der Anscheinsbeweis: Warum die Lebenserfahrung gegen den Traktorfahrer sprach

Den zentralen Ankerpunkt der richterlichen Argumentation bildete der Anscheinsbeweis gegen den Linksabbieger. Das Gericht stellte fest, dass die Kollision zwischen einem abbiegenden und einem überholenden Fahrzeug ein typischer Geschehensablauf ist, der nach allgemeiner Lebenserfahrung darauf schließen lässt, dass der Abbieger seine doppelte Rückschaupflicht verletzt hat.

Die Beklagten versuchten, diesen Anscheinsbeweis zu erschüttern. Sie argumentierten, der Fahrer habe sich korrekt verhalten und das Motorrad sei bei Beginn des Abbiegens nicht sichtbar gewesen. Diesem Vortrag folgte das Gericht nicht. In seiner persönlichen Anhörung konnte der Traktorfahrer keine überzeugenden Angaben zur zweiten, entscheidenden Rückschau machen. Er gab sogar an, das Motorrad erst durch den Knall der Kollision bemerkt zu haben. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger kam zudem zu dem Ergebnis, dass das Motorrad zum Zeitpunkt des Abbiegens nur etwa 40 Meter entfernt und für den Fahrer zweifelsfrei erkennbar gewesen sein muss. Damit war der Anscheinsbeweis nicht widerlegt und ein schwerwiegendes Verschulden des Traktorfahrers stand fest.

Die Greifschaufel: Wie der Frontlader die Gefahr des Traktors erhöhte

Ein besonderes Augenmerk legte der Senat auf den abgesenkten Frontlader. Die Richter sahen darin eine Erhöhung der sogenannten Betriebsgefahr. Dieser juristische Begriff beschreibt die grundsätzliche Gefahr, die von einem Kraftfahrzeug im Betrieb ausgeht. Durch die Greifschaufel war der Traktor laut Sachverständigengutachten um etwa 1,8 Meter verlängert.

Entscheidend war für das Gericht, dass sich diese spezifische Gefahr im Unfall auch tatsächlich realisiert hatte. Der Sachverständige konnte anhand von Gewebespuren an der Schaufel nachweisen, dass der Körper des Verstorbenen mit dem Frontlader in Kontakt gekommen war. Die Argumentation der Beklagten, der Fahrer sei zuerst gegen das Vorderrad geprallt, wurde dadurch entkräftet. Ob der Frontlader überhaupt in abgesenkter Position hätte gefahren werden dürfen, ließ das Gericht offen – allein die Tatsache, dass er die Gefahr erhöhte und unfallursächlich wurde, floss negativ in die Haftungsabwägung für die Beklagtenseite ein.

Das Mitverschulden: Warum den Motorradfahrer dennoch eine Mitschuld traf

Trotz des klaren Hauptverschuldens des Traktorfahrers ging der Motorradfahrer nicht frei von Verantwortung aus. Das Gericht sah auch bei ihm einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln, der zum Unfall beitrug. Indem der Traktorfahrer frühzeitig den Blinker setzte und sich zur Fahrbahnmitte einordnete, schuf er eine Unklare Verkehrslage im Sinne des § 5 Abs. 3 StVO.

In einer solchen Situation hätte der Motorradfahrer nicht überholen dürfen. Er hätte abwarten müssen, bis er die Absichten des Traktorfahrers zweifelsfrei einschätzen konnte. Da er dies nicht tat, handelte er sorgfaltswidrig. Dieses Mitverschulden bewertete das Gericht mit einer Quote von einem Drittel.

Das Argument der überhöhten Geschwindigkeit: Warum es die Richter nicht überzeugte

Die Beklagten hatten argumentiert, der Motorradfahrer sei mit extrem hoher Geschwindigkeit von 137 bis 146 km/h gefahren, was ein überwiegendes Verschulden seinerseits begründen würde. Das Gericht verwarf dieses Argument jedoch als nicht bewiesen. Der gerichtlich bestellte Sachverständige ermittelte eine deutlich niedrigere Annäherungsgeschwindigkeit von 90 bis 100 km/h. Eine Überschreitung der auf der Landstraße zulässigen Höchstgeschwindigkeit konnte somit nicht festgestellt werden. Ein von den Beklagten spät im Verfahren vorgelegtes Privatgutachten, das die höhere Geschwindigkeit stützen sollte, war für den Senat nicht überzeugend genug, um die schlüssigen Berechnungen des Gerichtsgutachters in Zweifel zu ziehen.

Die Bemessung des Schmerzes: Wie ein Gericht das Hinterbliebenengeld festlegt

Ein wesentlicher Teil des Urteils befasste sich mit dem Anspruch der Familie auf Hinterbliebenengeld nach § 10 Abs. 3 StVG. Dieser Anspruch soll das seelische Leid naher Angehöriger ausgleichen. Für Eltern wird ein solch enges Verhältnis gesetzlich vermutet. Die Schwester musste das besondere Näheverhältnis zu ihrem Bruder darlegen, was ihr durch die Schilderung einer außergewöhnlich intensiven Beziehung überzeugend gelang.

Bei der Höhe orientierte sich das Gericht an der Schwere des Verschuldens der Unfallverursacher, dem Grad des erlittenen Leids und auch am Mitverschulden des Getöteten. Unter Abwägung aller Umstände sprach es den Eltern jeweils 8.000 Euro und der Schwester 6.500 Euro zu. Diese Beträge wurden dann, wie alle anderen materiellen Schäden, um die bereits geleistete Vorschusszahlung der Versicherung in Höhe von 10.000 Euro bereinigt, woraus sich die finalen Zahlungsansprüche ergaben.

Was dieses Urteil für Sie als Verkehrsteilnehmer bedeutet

Das Urteil des OLG Celle ist eine eindringliche Mahnung an die Sorgfaltspflichten aller Verkehrsteilnehmer. Es verdeutlicht, dass die Gerichte bei der Aufklärung von Unfallhergängen sehr genau hinschauen und die Verantwortung anhand klarer Kriterien verteilen. Die folgenden Checklisten fassen die wichtigsten Lehren aus dem Fall zusammen.

Checkliste für Linksabbieger

  • Doppelte Rückschau ist Pflicht: Ein Blick vor dem Einordnen reicht nicht. Der zweite, kontrollierende Blick über die Schulter unmittelbar vor dem Lenkeinschlag ist entscheidend und kann Leben retten.
  • Der Anscheinsbeweis wiegt schwer: Kommt es bei Ihrem Abbiegemanöver zu einer Kollision mit dem nachfolgenden Verkehr, wird ein Gericht zunächst von Ihrem Verschulden ausgehen. Diesen Anschein zu widerlegen, ist extrem schwierig.
  • Besondere Anbauten bedeuten besondere Verantwortung: Führen Sie Anbaugeräte wie einen Frontlader mit, erhöht dies die Betriebsgefahr Ihres Fahrzeugs. Sie müssen sich dieser erhöhten Gefahr bewusst sein und Ihre Fahrweise entsprechend anpassen.
  • Ihre Aussage vor Gericht zählt: Was Sie in einer persönlichen Anhörung aussagen, hat oft mehr Gewicht als die Schriftsätze Ihrer Anwälte. Eine vage oder widersprüchliche Schilderung kann Ihre Position erheblich schwächen.

Checkliste für Überholende

  • Ein Blinker schafft eine unklare Verkehrslage: Ein links blinkendes Fahrzeug vor Ihnen ist ein klares Warnsignal. Es verbietet ein Überholmanöver, bis Sie die Situation vollständig und gefahrlos überblicken können.
  • Zweifel bedeutet Wartepflicht: Wenn Sie auch nur den geringsten Zweifel an den Absichten des Vordermanns haben, müssen Sie auf das Überholen verzichten. Ungeduld kann hier tödliche Folgen haben.
  • Mitverschulden mindert Ihre Ansprüche: Auch wenn der andere Verkehrsteilnehmer den Hauptfehler begeht – wenn Sie selbst gegen Verkehrsregeln verstoßen haben, müssen Sie mit einer erheblichen Kürzung Ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche rechnen.
  • Rechts überholen ist keine Allzwecklösung: Die Pflicht, einen Linksabbieger rechts zu überholen, besteht nur, wenn dies gefahrlos und ohne Verlassen der Fahrbahn möglich ist. Ist der Platz zu eng, gilt die Wartepflicht.

Die Urteilslogik

Wenn ein Linksabbieger und ein Überholender kollidieren, müssen die Gerichte die individuellen Sorgfaltspflichten beider Verkehrsteilnehmer akribisch abwägen und das schwerere Fehlverhalten feststellen.

  • Doppelte Rückschaupflicht: Kollidiert ein Linksabbieger mit dem nachfolgenden Verkehr, greift der Anscheinsbeweis, der die Verletzung der Pflicht zur doppelten Rückschau indiziert und nur schwer widerlegbar ist.
  • Überholverbot bei Unklarheit: Ein Verkehrsteilnehmer darf ein Überholmanöver nicht beginnen, sobald das Fahrverhalten des Vordermanns, wie Blinken oder Einordnen, eine unklare Verkehrslage begründet, selbst wenn dieser später den Hauptfehler begeht.
  • Erhöhte Betriebsgefahr: Sonderanbauten wie ein Frontlader steigern die inhärente Betriebsgefahr eines Fahrzeugs; wenn diese erhöhte Gefahr zum Unfall beiträgt, verschärft dies die Haftung des Fahrzeughalters.

Die rechtliche Bewertung eines Unfalls erfordert stets eine akribische Abwägung aller Verursachungsbeiträge und der damit verbundenen gesteigerten Gefahrenpotentiale.


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Experten Kommentar

Ein Traktor ist eine Wucht, aber seine schiere Größe ist keine Entschuldigung für mangelnde Sorgfalt. Dieses Urteil zeigt konsequent, dass der Anscheinsbeweis gegen den Linksabbieger fast unüberwindbar ist, wenn die entscheidende zweite Rückschau nicht sauber dokumentiert werden kann. Entscheidend ist hier aber auch, dass die erhöhte Betriebsgefahr durch den abgesenkten Frontlader die Haftung des Landwirts massiv verstärkte, weil dieses Anbauteil nachweislich unfallursächlich war. Wer technische Anbauten führt, muss extrem akribisch sein, denn die Gerichte nutzen jede erhöhte Gefahr, um die Hauptschuld klar zuzuweisen. Für Angehörige ist wichtig: Die Anerkennung des Hinterbliebenengeldes gelingt auch Geschwistern, wenn das besondere Näheverhältnis belegbar ist.


Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann habe ich als Linksabbieger Schuld, wenn es zur Kollision mit einem Überholer kommt?

Die Gerichte sehen die Hauptschuld fast immer beim Linksabbieger. In Kollisionen mit Überholern spricht der sogenannte Anscheinsbeweis automatisch gegen Sie, selbst wenn Sie geblinkt und sich zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass Sie Ihre Pflichten verletzt haben, da ein solcher Unfall ein typischer Geschehensablauf ist. Diese Vermutung über Ihr Verschulden ist nur schwer zu widerlegen.

Der Fokus liegt auf der doppelten Rückschaupflicht gemäß § 9 Abs. 1 S. 4 StVO. Es genügt nicht, nur einmal vor dem Einordnen in den Rückspiegel zu schauen. Zwingend erforderlich ist ein zweiter, kontrollierender Blick über die Schulter unmittelbar bevor Sie den Lenkeinschlag vornehmen. Missachten Sie diesen wichtigen Schulterblick, begründet dies den Anscheinsbeweis. Das Gericht vermutet in diesem Fall, dass Sie den Überholer sehen mussten und ihn durch Ihr Abbiegen fahrlässig gefährdet haben.

Die Verletzung der Rückschaupflicht gilt in der Regel als schwerwiegender Fehler als eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder das Überholen bei unklarer Verkehrslage durch den Gegner. Dies führt meist zu einer Hauptschuldverteilung von mindestens zwei Dritteln zu Ihren Lasten. Sie können diese Vermutung nur entkräften, indem Sie lückenlos beweisen, dass das überholende Fahrzeug objektiv nicht sichtbar war. Vage Angaben zur Durchführung der zweiten Rückschau vor Gericht untermauern Ihr Verschulden.

Suchen Sie sofort nach einem unabhängigen Zeugen, der bestätigen kann, dass Sie unmittelbar vor dem Abbiegen den kontrollierenden Blick durchgeführt haben und die Fahrbahn frei schien.


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Wie teilen Richter die Haftung zwischen dem Linksabbieger und dem überholenden Fahrer auf (2/3 zu 1/3)?

Die Verteilung der Haftung auf zwei Drittel zu einem Drittel (2/3 zu 1/3) ist bei dieser Konstellation typisch und resultiert aus der juristischen Abwägung der Verursachungsbeiträge. Der Verstoß des Linksabbiegers wiegt meist deutlich schwerer, da die Verletzung der doppelten Rückschaupflicht als primäre und direkte Unfallursache gilt. Der Überholende trägt die geringere Quote, weil er bei unklarer Verkehrslage hätte abwarten müssen und dadurch ein Mitverschulden trägt.

Richter bestimmen die Haftungsquoten gemäß § 17 Abs. 2 StVG nach dem jeweiligen Verursachungsbeitrag und der Schwere des Fehlverhaltens. Die Hauptlast von 2/3 fällt auf den Linksabbieger, da dessen Pflichtverletzung als gravierend gilt. Er ignoriert die zwingende Pflicht, sich unmittelbar vor dem Lenkeinschlag durch einen Schulterblick abzusichern und gefährdet dadurch den nachfolgenden Verkehr unmittelbar. Dieses fahrlässige Verhalten stufen Gerichte in der Regel als direkt unfallauslösend ein.

Das verbleibende Drittel der Haftung trägt der überholende Fahrer, da er gegen das Überholverbot bei unklarer Verkehrslage verstieß. Ein blinkendes und sich zur Fahrbahnmitte einordnendes Fahrzeug signalisiert sofort, dass das Überholmanöver nicht gefahrlos durchführbar ist. Selbst wenn der Linksabbieger den schwerwiegenderen Fehler begeht, entbindet dies den Überholer nicht von seiner Pflicht zur Vorsicht. Argumente zur überhöhten Geschwindigkeit des Überholers sind dabei nur relevant, wenn sie durch ein überzeugendes Gutachten eindeutig bewiesen werden können.

Prüfen Sie, ob Sie lückenlos beweisen können, dass der Unfall für Sie selbst als „Idealfahrer“ ein unabwendbares Ereignis im Sinne des § 17 Abs. 3 StVG war, um eine volle Enthaftung zu erreichen.


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Habe ich als Angehöriger Anspruch auf Hinterbliebenengeld, wenn der Getötete Mitschuld trägt?

Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld nach § 10 Abs. 3 StVG bleibt grundsätzlich bestehen, selbst wenn der Verstorbene den Unfall mitverursacht hat. Allerdings kürzt das Gericht den zugesprochenen Betrag proportional zur festgestellten Mitverschuldensquote des Getöteten. Die Höhe der Entschädigung für seelisches Leid richtet sich somit nach der Haftungsreduzierung des Unfallverursachers.

Die Regelung dient dem Ausgleich Ihres erlittenen Schmerzes und ist nicht von der Alleinschuld des Schädigers abhängig. Gerichte bemessen die Summe anhand der Schwere Ihres erlittenen Leids und dem Grad des Verschuldens der Gegenpartei. Für Eltern nimmt der Gesetzgeber ein notwendiges enges Verhältnis zum Getöteten automatisch an. Geschwister müssen hingegen ein besonderes Näheverhältnis zum Verstorbenen lückenlos darlegen und beweisen.

Trägt der Verstorbene beispielsweise ein Drittel Mitverschulden, weil er selbst Verkehrsregeln verletzt hat, reduziert das Gericht die finale Auszahlung des Hinterbliebenengeldes zwingend um diese Quote. Als Geschwister dürfen Sie nicht davon ausgehen, dass das Gericht die Nähebeziehung einfach annimmt. Die vage Behauptung, man habe sich gut verstanden, reicht in der Regel nicht aus. Sie müssen eine außergewöhnlich intensive Beziehung belegen, um den Anspruch durchzusetzen.

Sammeln Sie umgehend alle Beweise, wie Fotos oder Nachrichtenverläufe, um Ihr besonderes Näheverhältnis zum Verstorbenen lückenlos zu dokumentieren.


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Was passiert, wenn spezielle Fahrzeug-Anbauten wie ein Frontlader den Unfall mitverursachen?

Spezielle Anbauten wie Frontlader erhöhen juristisch die sogenannte Betriebsgefahr des Spezialfahrzeugs. Im Falle eines Unfalls führt diese erhöhte Gefahr oft zu einer verschärften Haftung für den Fahrzeughalter. Gerichte prüfen genau, ob sich die spezifische Gefahr des Anbaus im Unfallgeschehen realisiert hat. Wenn ja, wirkt sich dies als negativer Faktor auf die Haftungsabwägung aus.

Jedes Kraftfahrzeug birgt eine abstrakte Gefahr für den Verkehr. Durch große Anbaugeräte, etwa eine Greifschaufel, verlängert sich das Fahrzeug signifikant und die grundsätzliche Gefahr steigt dadurch an. Für die finale Haftungsverteilung ist entscheidend, dass der Anbau nachweislich unfallursächlich wurde. Gerichte benötigen den Beleg, dass die Realisierung dieser spezifischen Gefahr tatsächlich zum Schaden beigetragen hat. Das Oberlandesgericht Celle stellte beispielsweise fest, dass eine Verlängerung um 1,8 Meter die Betriebsgefahr deutlich erhöhte.

Die Gerichte berücksichtigen diese erhöhte Betriebsgefahr selbst dann, wenn die Anbringung oder Transportposition des Gerätes formal zulässig war. Im Fall des OLG Celle konnten Sachverständige Gewebespuren an der Schaufel nachweisen, womit die Unfallursächlichkeit des abgesenkten Frontladers untermauert wurde. Die Tatsache, dass das Anbauteil unfallursächlich wurde, floss somit negativ in die Haftungsabwägung der Beklagtenseite ein.

Sichern Sie nach einem Unfall mit Anbauteilen sofort fotografisch deren exakte Position und Zustand, um spätere Sachverständigengutachten zu erleichtern.


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Wann gilt das Überholverbot bei unklarer Verkehrslage und wie vermeide ich Mitschuld?

Die Regel (§ 5 Abs. 3 StVO) verbietet das Überholen immer dann, wenn Sie die Gefahrlosigkeit des Manövers nicht mit absoluter Sicherheit einschätzen können. Eine unklare Verkehrslage entsteht bereits, sobald ein Vordermann den linken Blinker setzt und sich zur Fahrbahnmitte hin orientiert. In diesem Moment müssen Sie sofort Ihre Wartepflicht wahrnehmen, da Sie die Absichten des vorausfahrenden Fahrzeugführers nicht zweifelsfrei einschätzen können.

Der Gesetzgeber verpflichtet Überholende zur höchsten Sorgfalt, um die Kollisionsgefahr mit Linksabbiegern präventiv zu vermeiden. Wenn ein Fahrzeug vor Ihnen Anzeichen für einen Abbiegevorgang zeigt, müssen Sie davon ausgehen, dass der Abbiegevorgang unmittelbar bevorsteht. Sie dürfen das Manöver erst fortsetzen, wenn Sie sicher sind, dass der Vordermann den Abbiegewunsch aufgegeben hat und weiterfährt. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn Sie glauben, der Vordermann würde nicht abbiegen oder es sei noch ausreichend Platz vorhanden.

Wer gegen dieses Gebot verstößt, trägt auch bei einem schweren Verstoß des Linksabbiegers eine empfindliche Mitschuld am Unfallgeschehen. Gerichte legen die Quote des Überholers wegen des Verstoßes gegen das Überholverbot bei unklarer Verkehrslage oft auf ein Drittel fest. Dies reduziert Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld erheblich. Das Rechtsüberholen ist zwar bei Linksabbiegern erlaubt, ersetzt aber nicht die Wartepflicht, wenn das Manöver nicht gefahrlos möglich ist.

Wenn Ihr Vordermann blinkt, reduzieren Sie unverzüglich die Geschwindigkeit und halten Sie ausreichend Abstand, bis der Abbiegevorgang beendet ist oder die Fahrt nachweislich normal fortgesetzt wird.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Anscheinsbeweis

Der Anscheinsbeweis ist ein juristisches Hilfsmittel, das Gerichten erlaubt, bei typischen Unfallgeschehensabläufen von einer ersten Vermutung des Verschuldens auszugehen, solange der Beweis nicht erschüttert wird.
Dieses Prinzip beruht auf der allgemeinen Lebenserfahrung und vereinfacht die Beweisführung, indem es die Beweislast zunächst auf die Seite legt, deren Verhalten typischerweise zum Schaden führt.

Beispiel: Weil die Kollision zwischen einem links abbiegenden und einem überholenden Fahrzeug ein klassischer Ablauf ist, sprach der Anscheinsbeweis zunächst gegen den Traktorfahrer, der seine doppelte Rückschaupflicht nicht beweisen konnte.

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Betriebsgefahr

Juristen verstehen unter Betriebsgefahr die grundsätzliche Gefahr, die bereits vom bloßen Betrieb eines Kraftfahrzeugs ausgeht, unabhängig von einem konkreten Fahrfehler.
Das Gesetz erkennt an, dass motorisierte Fahrzeuge eine potenzielle Gefahr darstellen; die Betriebsgefahr führt zur verschuldensunabhängigen Haftung des Halters, wobei spezielle Anbauten diese Gefahr noch erhöhen können.

Beispiel: Das Gericht stellte fest, dass die abgesenkte Greifschaufel die Betriebsgefahr des Traktors signifikant erhöhte und sich diese Gefahr im tragischen Unfall realisierte, da der Motorradfahrer mit dem Frontlader kollidierte.

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Doppelte Rückschaupflicht

Die Doppelte Rückschaupflicht verlangt von einem Linksabbieger gemäß StVO, nicht nur vor dem Einordnen, sondern zwingend ein zweites Mal unmittelbar vor dem eigentlichen Lenkeinschlag zu prüfen, ob der Überholvorgang gefahrlos möglich ist.
Diese strenge Pflicht dient dem maximalen Schutz des nachfolgenden Verkehrs, da der Abbiegevorgang eine erhebliche Gefahrenquelle darstellt und den fließenden Verkehr kreuzt.

Beispiel: Weil der Traktorfahrer vor Gericht keine überzeugenden Angaben zur Durchführung der zweiten, entscheidenden Rückschau machen konnte, sah das Gericht in der Verletzung dieser doppelten Rückschaupflicht das Hauptverschulden.

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Hinterbliebenengeld

Beim Hinterbliebenengeld handelt es sich um eine spezifische Form des Schmerzensgeldes, die nahen Angehörigen eine finanzielle Entschädigung für das seelische Leid nach dem Verlust eines geliebten Menschen durch einen Verkehrsunfall gewährt.
Dieses 2017 eingeführte Recht dient dem Ausgleich des immateriellen Schadens und erfordert für Geschwister den Nachweis eines besonderen, intensiv gelebten Näheverhältnisses zum Verstorbenen.

Beispiel: Das Oberlandesgericht Celle sprach sowohl den Eltern als auch der Schwester des Getöteten Hinterbliebenengeld zu, da die Schwester das geforderte besondere Näheverhältnis zu ihrem Bruder überzeugend darlegen konnte.

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Unklare Verkehrslage

Eine Unklare Verkehrslage liegt vor, wenn der Überholende nicht mit absoluter Gewissheit davon ausgehen kann, dass sein Überholmanöver völlig gefahrlos durchgeführt werden kann, was ein sofortiges Überholverbot auslöst.
Der Gesetzgeber will den Überholer zu höchster Vorsicht anhalten, um Konflikte mit möglichen Linksabbiegern zu verhindern; bereits ein gesetzter Blinker oder eine Einordnung zur Mitte kann diese unklare Lage begründen.

Beispiel: Durch das Blinken und das Einordnen des Traktorfahrers entstand für den Motorradfahrer eine unklare Verkehrslage im Sinne des § 5 Abs. 3 StVO, weshalb sein Überholversuch als Mitverschulden gewertet wurde.

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Verursachungsbeitrag

Der Verursachungsbeitrag beschreibt, wie stark das Fehlverhalten oder die Gefahrenquelle eines Unfallbeteiligten ursächlich zum Schaden beigetragen hat, und ist die Grundlage für die richterliche Haftungsabwägung.
Richter verwenden diesen Beitrag nach § 17 Abs. 2 StVG, um die Verantwortlichkeiten der Parteien gegeneinander abzuwägen und die finalen Quoten für die Schadensersatzpflicht festzulegen.

Beispiel: Aufgrund der schwerwiegenden Verletzung der doppelten Rückschaupflicht bewertete das OLG Celle den Verursachungsbeitrag des Traktorfahrers deutlich höher als den des Motorradfahrers und setzte die Haftung auf zwei Drittel fest.

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Das vorliegende Urteil


Oberlandesgericht Celle – Az.: 5 U 172/21 – Urteil vom 18.01.2024


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