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Haftung eines Kfz-Vermittlers: Schadensersatz bei mangelhaften US-Importen

Die Haftung eines Kfz-Vermittlers geriet in den Fokus, nachdem ein Autokäufer 30.000 Euro für einen US-Import mit lebensgefährlich manipulierten Airbags bezahlte. Trotz des gewerblichen Auftritts blieb die Identität von dem tatsächlichen Eigentümer im Ausland verborgen, was die Durchsetzung von Mängelrechten beinahe unmöglich machte.

Übersicht:


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 3 U 151/23

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberlandesgericht Koblenz
  • Datum: 16.05.2023
  • Aktenzeichen: 3 U 151/23
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Zivilrecht, Kaufrecht

Ein Autovermittler muss Käufer über den ausländischen Wohnsitz des Verkäufers informieren, sonst zahlt er Schadensersatz.

  • Der Vermittler haftet wegen einer Verletzung seiner vorvertraglichen Pflichten gegenüber dem Käufer.
  • Er weckte durch seine Fachkenntnis bei US-Importen ein besonderes Vertrauen beim Käufer.
  • Er verschwieg den Wohnsitz des wahren Eigentümers in Litauen und den Halterwechsel.
  • Die Firma zahlt den Kaufpreis sowie die hohen Reparaturkosten für defekte Airbags zurück.
  • Das Gericht rechnet dem Käufer jedoch eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer an.

Wer haftet beim Autokauf über einen Vermittler?

Der Kauf eines gebrauchten Autos ist oft Vertrauenssache – besonders wenn es sich um einen Importwagen aus den USA handelt. Viele Käufer verlassen sich auf die Expertise spezialisierter Händler. Doch was passiert, wenn der Händler offiziell nur als Vermittler auftritt und das Geschäft „im Kundenauftrag“ abwickelt? Genau diese Konstellation führt regelmäßig zu rechtlichen Auseinandersetzungen, wenn sich das vermeintliche Schnäppchen als finanzielles Desaster entpuppt.

Massiv verbeulte Flanke eines weißen Wohnmobils mit tiefen Schrammen auf einer kurvigen Landstraße.
Massiv verbeulte Flanke eines weißen Wohnmobils mit tiefen Schrammen auf einer kurvigen Landstraße. Symbolbild: KI

Das Oberlandesgericht Koblenz musste am 16. Mai 2023 (Az. 3 U 151/23) einen Fall entscheiden, der die Risiken solcher Geschäfte exemplarisch aufzeigt. Ein Autokäufer hatte einen Chrysler Town & Country erworben, der sich später als massiv mangelhaft erwies – unter anderem waren die Airbags funktionsunfähig. Der Händler wusch seine Hände in Unschuld: Er sei nur der Vermittler gewesen. Das Gericht jedoch zog die Grenzen der Verantwortung scharf und verurteilte den Vermittler zu umfangreichem Schadensersatz.

Der Fall demonstriert eindrücklich, dass sich gewerbliche Akteure nicht hinter der Rolle des Vermittlers verstecken können, wenn sie entscheidende Informationen über die Identität von dem tatsächlichen Eigentümer verschweigen.

Welche Pflichten hat ein Autohändler als Vermittler?

Um das Urteil zu verstehen, ist ein Blick auf die rechtlichen Unterschiede zwischen einem Verkäufer und einem Vermittler notwendig. Ein Verkäufer haftet grundsätzlich für Sachmängel am Fahrzeug – die sogenannte Gewährleistung. Bei einem Privatverkauf kann diese jedoch ausgeschlossen werden.

Hier nutzen viele Händler ein Schlupfloch: Sie treten formell nur als Vermittler auf. Der Kaufvertrag kommt dann direkt zwischen dem Käufer und dem bisherigen Eigentümer (oft einer Privatperson) zustande. Der Händler kassiert lediglich eine Provision.

Das Problem mit dem Umgehungsgeschäft

Der Gesetzgeber kennt diese Praxis und versucht, Verbraucher durch § 475 BGB zu schützen. Wenn ein Händler das Geschäft nur so konstruiert, um seine Gewährleistungspflicht zu umgehen, wird er rechtlich wie ein Verkäufer behandelt. Man spricht von einem Umgehungsgeschäft. Dies ist oft der Fall, wenn der Händler das wirtschaftliche Risiko trägt – etwa durch eine Ankaufgarantie gegenüber dem Vorbesitzer.

Die Haftung aus Verschulden bei Vertragsabschluss

Doch selbst wenn kein Umgehungsgeschäft vorliegt und der Händler „nur“ Vermittler ist, ist er nicht fein raus. Es greift die sogenannte Haftung eines Kfz-Vermittlers aus „Verschulden bei Vertragsabschluss“ (culpa in contrahendo), geregelt in den §§ 280, 311 Abs. 3 BGB.

Diese Haftung entsteht, wenn der Vermittler besonderes Vertrauen in Anspruch nimmt oder über eine spezielle Expertise verfügt, die den Käufer zum Vertragsabschluss bewegt. In dieser Rolle treffen den Vermittler vorvertragliche Aufklärungspflichten. Er muss den Interessenten ungefragt über Umstände informieren, die für den Kaufentschluss von wesentlicher Bedeutung sind. Verletzt er diese Pflicht, muss er den Käufer so stellen, als wäre der Vertrag nie geschlossen worden.

Worüber stritten der Käufer und der Gebrauchtwagenhändler?

Im Zentrum des Streits stand ein Chrysler Town & Country, ein klassischer US-Import. Der spätere Käufer entdeckte das Fahrzeug auf der Plattform mobile.de. Das Inserat enthielt den Hinweis „im Kundenauftrag“.

Am 19. April 2017 kam es zum Kaufvertrag. Der Käufer zahlte 14.000 Euro für das Fahrzeug, das zu diesem Zeitpunkt eine Laufleistung von 114.000 Kilometern aufwies. Das unterschriebene Formular wies die beklagte Firma ausdrücklich als „Vermittlerin“ aus. Es enthielt zudem warnende Hinweise: „Original US-Fahrzeug“, „reparierter Unfallschaden in den USA“ und „ursprünglicher Salvage-Title“ (was in den USA oft einem Totalschaden entspricht).

Die böse Überraschung nach dem Kauf

Kurze Zeit nach der Übergabe begannen die Probleme. Zunächst musste ein vorderer Stoßdämpfer für knapp 970 Euro repariert werden. Doch es kam noch schlimmer: Im August 2018 forderte die Stadtverwaltung den Fahrzeughalter auf, die Airbags überprüfen zu lassen.

Die Untersuchung in einer Fachwerkstatt brachte Erschreckendes zutage: Die Airbags waren unsachgemäß befestigt, nicht kompatibel und schlichtweg nicht funktionsfähig. Die Kosten für die Instandsetzung dieser lebensgefährlichen Mängel beliefen sich auf über 10.700 Euro.

Wer war eigentlich der Verkäufer?

Parallel zu den technischen Mängeln stellte sich die Frage nach dem Vertragspartner. In der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), die dem Käufer bei der Übergabe gezeigt wurde, stand ein Herr I. Y. mit Wohnsitz in Deutschland.

Erst später erhielt der Käufer eine Vollmacht zu Gesicht, die offenbarte: Der wahre Eigentümer und Verkäufer war ein Herr P. M. mit Wohnsitz in Litauen. Der Wagen war also über Litauen importiert worden – eine klassische Route für Unfallwagen aus den USA, die dort oft nur oberflächlich repariert werden.

Der enttäuschte Kunde fühlte sich getäuscht. Er argumentierte, die Händlerin habe ihre Aufklärungspflicht verletzt, indem sie die wahren Eigentumsverhältnisse verschwieg. Wäre ihm bekannt gewesen, dass der Verkäufer in Litauen sitzt, hätte er das Auto niemals gekauft – aus Angst vor Betrug und mangelnder rechtlicher Greifbarkeit bei Problemen.

Die beklagte Firma hielt dagegen: Sie sei nur Vermittlerin. Man habe auf den „Salvage-Title“ hingewiesen, mehr Aufklärung sei nicht nötig gewesen. Zudem seien die Mängel an den Airbags für sie nicht erkennbar gewesen.

Warum muss der Vermittler Schadensersatz zahlen?

Das Oberlandesgericht Koblenz fällte ein differenziertes Urteil. Es gab dem geschädigten Autokäufer weitgehend recht, korrigierte aber die rechtliche Herleitung der ersten Instanz.

Kein Kaufvertrag, aber dennoch Haftung

Zunächst stellte der Senat klar: Es kam kein Kaufvertrag zwischen dem Händler und dem Kunden zustande. Die Vertragsunterlagen wiesen die Firma eindeutig als Vermittlerin aus. Es lag auch kein Umgehungsgeschäft vor, da der Käufer nicht beweisen konnte, dass die Firma das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs trug (z.B. durch eine Mindestpreisgarantie). Sie erhielt lediglich eine Provision von 400 Euro.

Doch dieser Erfolg half der Autohändlerin nicht. Das Gericht bejahte eine Haftung aus vorvertraglicher Pflichtverletzung (§ 311 Abs. 3 BGB).

Die Beklagte haftet dem Kläger […] auf Schadensersatz, da sie eine ihr obliegende vorvertragliche Aufklärungspflicht verletzt hat.

Warum die Herkunft des Verkäufers entscheidend ist

Der entscheidende Punkt war nicht der Zustand des Autos, sondern die Identität von dem tatsächlichen Eigentümer. Das Gericht betonte, dass ein gewerblicher Vermittler, der besonderes Vertrauen genießt (hier durch Werbung mit Expertise für US-Importe), seinen Kunden über Risiken aufklären muss.

Zum Zeitpunkt des Kaufvertrags suggerierte die Zulassungsbescheinigung einen Halter in Deutschland. Tatsächlich aber war der Verkäufer in Litauen ansässig.

Die Abweichung zwischen Halter und Eigentümer und der ausländische Wohnsitz des tatsächlichen Eigentümers sind Umstände, die die Verlässlichkeit der Angaben über das Fahrzeug und die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen erheblich beeinträchtigen.

Für einen Käufer ist es ein massiver Unterschied, ob er Gewährleistungsansprüche gegen eine Person im Inland oder im Ausland durchsetzen muss. Ein Verkäufer in Litauen ist rechtlich schwerer greifbar. Diese Information war für den Kaufentschluss wesentlich. Da der Vermittler dies verschwieg, beging er eine Pflichtverletzung.

Das Argument der Unwissenheit zählt nicht

Der Mitarbeiter des Autohauses hatte ausgesagt, er habe gar nicht gewusst, wer der Eigentümer sei – er frage bei Vermittlungen nicht danach. Diese Verteidigungsstrategie ließ das Gericht nicht gelten. Wer als Fachmann auftritt und Geschäfte anbahnt, muss die grundlegenden Verhältnisse klären. Die Unkenntnis schützte die Firma hier nicht, das Verhalten des Mitarbeiters wurde ihr zugerechnet.

Kausalität: Hätte der Kunde trotzdem gekauft?

Ein häufiger Streitpunkt in solchen Prozessen ist die Frage: Hätte der Kunde das Auto auch gekauft, wenn er die Wahrheit gekannt hätte? Die Beweislast dreht sich hier um. Bei einer Verletzung von Aufklärungspflichten muss der Schädiger beweisen, dass der Kunde den Vertrag trotzdem geschlossen hätte.

Diesen Beweis konnte die Händlerin nicht erbringen. Der Käufer erklärte glaubhaft, dass er bei einem Verkäufer aus Litauen („Ostblock“) sofort Abstand genommen hätte – wegen der bekannten Berichterstattung über schlecht reparierte Unfallwagen aus den USA, die über Litauen nach Europa kommen.

Die Berechnung des Schadensersatzes

Da der Anspruch auf der Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht beruht, muss der Käufer so gestellt werden, als hätte er den Wagen nie gekauft. Das bedeutet: Er gibt das Auto zurück und erhält sein Geld wieder.

Die Rechnung des Gerichts ist detailliert:

1. Kaufpreis und Nebenkosten: Der Kunde erhält den Kaufpreis (14.000 Euro) sowie Kosten für Überführung, Zulassung, die Vermittlungsprovision und eine Garantieversicherung zurück. Summe: ca. 17.000 Euro.
2. Reparaturkosten: Auch die Kosten, die der Käufer in das Auto gesteckt hat, müssen erstattet werden. Das betraf den Stoßdämpfer und die teure Instandsetzung der Airbags. Summe: 11.702,88 Euro.

Das Gericht sprach dem Käufer damit auch den Schadensersatz für die notwendigen Reparaturen zu, obwohl die Händlerin selbst gar nicht für den Mangel haftete, sondern „nur“ für die fehlende Info über den Verkäufer. Die Logik: Hätte der Käufer von dem Eigentümer aus Litauen gewusst, hätte er das Auto nicht gekauft und somit auch diese Reparaturkosten nie gehabt.

Was bedeutet Nutzungsentschädigung?

Der Autofahrer durfte jedoch nicht den vollen Betrag behalten. Er musste sich den Vorteil anrechnen lassen, dass er das Auto über mehrere Jahre genutzt hatte. Dies nennt man Nutzungsentschädigung.

Das Gericht schätzte die Gesamtlaufleistung des Chrysler auf 250.000 Kilometer.
Die Berechnung folgte der linearen Formel:
`Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer / erwartete Restlaufleistung`

Der Käufer war seit dem Kauf 44.343 Kilometer gefahren.
Rechnung: `14.000 Euro x 44.343 km / 136.000 km (Restlaufzeit) = 4.564,72 Euro`.

Dieser Abzug von einer Nutzungsentschädigung beim Autokauf minderte die Auszahlungssumme entsprechend.

Welche finanziellen Folgen hat das Urteil für die Parteien?

Das Urteil ist ein schwerer Schlag für die beklagte Autohändlerin und ein deutlicher Sieg für den Verbraucherschutz.

Das konkrete Ergebnis

Das OLG Koblenz verurteilte das Unternehmen zur Zahlung von 24.138,16 Euro nebst Zinsen. Im Gegenzug muss der Käufer das Fahrzeug zurückgeben und übereignen. Da sich die Firma geweigert hatte, das Auto zurückzunehmen, stellte das Gericht zudem den Verzug der Annahme fest. Das ist wichtig, weil damit das Risiko für zufällige Schäden am Auto auf die Händlerin übergeht.

Zusätzlich muss die Firma den Käufer von den vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 1.242,84 Euro freistellen. Auch die Prozesskosten treffen überwiegend die Händlerin: Sie muss 87 Prozent der gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen.

Keine Verjährung

Die Händlerin hatte versucht, sich auf Verjährung zu berufen. Der Kauf war 2017, die Klage wurde Ende 2020 eingereicht. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand. Das Gericht rechnete vor: Fristbeginn war Ende 2017, Fristende wäre der 31.12.2020 gewesen. Da die Klage am 29.12.2020 einging, war die Hemmung der Verjährung rechtzeitig erfolgt.

Bedeutung für die Praxis

Dieses Urteil sendet eine klare Warnung an alle Kfz-Vermittler. Das beliebte Modell „Verkauf im Kundenauftrag“ schützt nicht vor Haftung, wenn die Hintergründe des Geschäfts verschleiert werden. Insbesondere bei einem US-Import müssen Vermittler transparent machen, wer der Vertragspartner ist – besonders wenn dieser im Ausland sitzt.

Das Gericht stellte zudem klar, dass diese Informationspflicht unabhängig davon besteht, ob technische Mängel (wie die defekten Airbags) für den Vermittler erkennbar waren oder nicht. Allein das Verschweigen von dem ausländischen Halter reichte aus, um die volle Rückabwicklung inklusive aller Folgekosten auszulösen.

Für Käufer bedeutet das Urteil eine Stärkung ihrer Position: Werden wesentliche Umstände über die Herkunft des Fahrzeugs oder die Identität des Verkäufers verschwiegen, bestehen auch Jahre nach dem Kauf noch gute Chancen auf Rückzahlung von dem vollen Kaufpreis und Ersatz aller Investitionen.


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Experten Kommentar

Viele Händler wiegen sich in falscher Sicherheit, sobald das Wort „Vermittlung“ im Vertrag steht. In der Hektik des Alltags prüfen sie oft nicht, ob der im Brief eingetragene Halter überhaupt mit dem tatsächlichen Verkäufer identisch ist. Wer hier als Profi auftritt und Provision kassiert, darf aber juristisch keine bloße Briefkastenfunktion erfüllen.

Genau hier haken wir ein, wenn sich das Schnäppchen als Schrott entpuppt. Ein Titel gegen einen unbekannten Hintermann im Ausland ist meist das Papier nicht wert, auf dem er steht. Deshalb ist der juristische Angriff auf den greifbaren, solventen Vermittler oft der einzige Weg, um wirtschaftlich nicht auf dem Totalschaden sitzen zu bleiben.


Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich den Vermittler auch dann haftbar machen, wenn er behauptet, er hätte selbst gar nichts vom ausländischen Wohnsitz des Verkäufers gewusst?


JA. Der Vermittler haftet trotz behaupteter Unkenntnis für den entstandenen Schaden. Als gewerblicher Experte muss er grundlegende Informationen über seine Geschäftspartner zwingend prüfen.

Gewerbliche Vermittler unterliegen einer gesteigerten Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Kunden. Sie müssen die Identität und den Wohnsitz des Verkäufers proaktiv ermitteln. Das Gericht wertet bloße Unkenntnis daher als schuldhafte Pflichtverletzung. Wie im Hauptartikel erläutert, schützt mangelndes Wissen einen Fachmann bei der Geschäftsanbahnung nicht.

Unser Tipp: Fordern Sie den Vermittler schriftlich zur Offenlegung seiner Identitätsprüfung auf. Vermeiden Sie Diskussionen über seine tatsächliche Absicht oder Gutgläubigkeit.


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Bekomme ich meine teuren Werkstattkosten für Mängel wie defekte Airbags vom Vermittler zurück, obwohl dieser rechtlich gar nicht für den technischen Zustand des Autos haftet?


JA. Sie erhalten die Reparaturkosten im Wege des Schadensersatzes erstattet. Obwohl der Vermittler keine Gewährleistung für Mängel übernimmt, haftet er für die Folgen seiner Täuschung bei Vertragsschluss.

Der Schadensersatz richtet sich nach dem sogenannten negativen Interesse. Sie werden so gestellt, als hätten Sie den Vertrag nie geschlossen. Ohne die Täuschung hätten Sie das Auto nicht gekauft. Daher wären auch keine Reparaturen angefallen. Unser Hauptartikel zur Schadensberechnung erläutert diese Erstattungspflicht für alle getätigten Investitionen detailliert.

Unser Tipp: Dokumentieren Sie sämtliche Werkstattrechnungen seit dem Fahrzeugkauf lückenlos. Vermeiden Sie es, Belege für vermeintliche Kleinigkeiten vorzeitig zu entsorgen.


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Wie weise ich nach, dass die Information über den ausländischen Verkäufer für meine Kaufentscheidung entscheidend war, damit der Vermittler den Wagen zurücknehmen muss?


Sie weisen dies durch die gesetzliche Vermutung des aufklärungsrichtigen Verhaltens nach. Bei verletzten Aufklärungspflichten wird vermutet, dass Sie den riskanten Vertrag bei korrekter Information abgelehnt hätten. Die Beweislast für das Gegenteil trägt hier der Händler.

Gerichte unterstellen Käufern grundsätzlich ein rationales und risikoaverses Verhalten. Auslandskäufe bergen erhebliche rechtliche Risiken. Wie im Hauptartikel erläutert, kehrt sich die Beweislast bei Täuschungen um. Der Händler muss nun beweisen, dass Ihnen der Verkäuferstandort egal war.

Unser Tipp: Dokumentieren Sie schriftlich Ihre Bedenken bezüglich der schweren Rechtsdurchsetzung im Ausland. Vermeiden Sie: Die mühsame Suche nach Zeugen für Ihre Kaufmotivation.


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Was passiert mit der Rückabwicklung, wenn das Fahrzeug wegen der Sicherheitsmängel mittlerweile stillgelegt wurde und ich es gar nicht mehr fahrbereit zurückgeben kann?


Die Fahrbereitschaft ist keine Voraussetzung für die erfolgreiche Rückabwicklung Ihres Kaufvertrags. Sie müssen das Fahrzeug lediglich im aktuellen Zustand zur Verfügung stellen. Der Rückgabeanspruch bleibt trotz Stilllegung oder Defekten vollständig bestehen.

Die Rückabwicklung erfolgt Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises. Sie schulden nur die Herausgabe der Sache im vorhandenen Zustand. Da die Mängel den Rücktrittsgrund bilden, müssen Sie diese nicht vorab beseitigen. Wie im Hauptartikel erwähnt, gerät der Händler bei Verweigerung der Abholung rechtlich in Annahmeverzug.

Unser Tipp: Bieten Sie dem Händler die Abholung des stillgelegten Fahrzeugs schriftlich unter Fristsetzung an. Vermeiden Sie: Reparaturversuche oder den Transport auf eigene Kosten zum Händler.


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Wird die Nutzungsentschädigung so hoch berechnet, dass sich eine Klage gegen den Vermittler bei einem älteren Fahrzeug mit hoher Laufleistung finanziell gar nicht mehr lohnt?


ES KOMMT DARAUF AN, ob die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs bereits nahezu erreicht ist. Meistens lohnt sich eine Klage trotzdem, da die Nutzungsentschädigung den Rückzahlungsbetrag selten vollständig aufzehrt. Solange das Fahrzeug eine nennenswerte Restlaufzeit besitzt, verbleibt ein erheblicher Auszahlungsbetrag.

Die Berechnung erfolgt linear auf Basis der gefahrenen Kilometer und der erwarteten Gesamtlaufleistung. Im Hauptartikel zeigt das Rechenbeispiel, dass selbst nach 44.000 Kilometern ein Großteil des Kaufpreises übrig bleibt. Nur bei extrem hohen Tachoständen nähert sich der Abzug dem vollen Kaufpreis an. In der Regel erhalten Sie trotz hoher Laufleistung eine signifikante Summe zurück.

Unser Tipp: Berechnen Sie Ihren individuellen Abzug vorab mit der Formel aus dem Hauptartikel. Vermeiden Sie voreilige Klageverzichte bei hohen Kilometerständen ohne vorherige Kalkulation.


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Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

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Das vorliegende Urteil


OLG Koblenz – Az.: 3 U 151/23 – Urteil vom 16.05.2023


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