Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Haftung nach Parkplatzkollision: Ein Urteil des AG Braunschweig verständlich erklärt
- Der Unfallhergang und die Ausgangslage: Parkplatzunfall rechtliche Fragen
- Die Streitpunkte und Anträge: Kollision auf Parkplatz
- Die Entscheidungsgründe des Gerichts: Schritt für Schritt zur Haftung Parkplatzkollision
- Die Konsequenzen des Urteils: Schadensersatz Parkplatzunfall
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie verhalte ich mich direkt nach einer Parkplatzkollision rechtlich korrekt?
- Wie wird die Haftung bei einer Parkplatzkollision zwischen den Beteiligten aufgeteilt?
- Welche Versicherung kommt für welche Schäden bei einer Parkplatzkollision auf?
- Wann ist bei einer Parkplatzkollision ein Anwalt erforderlich?
- Welche Beweismittel benötige ich, um Schadensersatzansprüche nach einer Parkplatzkollision durchzusetzen?
- Glossar
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Braunschweig
- Datum: 19.10.2023
- Aktenzeichen: 114 C 248/22
- Verfahrensart: Schadensersatzklage im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Fahrzeughalter eines BMW X6, der beim Rückwärtsausparken auf dem Parkplatz der Firma K. in einen Unfall verwickelt wurde und Schadensersatzansprüche geltend macht.
- Beklagte: Versicherungsnehmerin eines VW Golf, dessen rückwärtsfahrendes Fahrzeug am Unfall beteiligt war; sie wurde zur Zahlung von Schadensersatz sowie zur Übernahme von Sachverständigengebühren verurteilt.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Streit beruht auf einem Verkehrsunfall am 31.08.2021 in der S. Straße in B., bei dem der Kläger, der seinen Pkw geparkt hatte, beim Rückwärtsausparken mit dem Fahrzeug der Beklagten kollidierte.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Beklagte für den entstandenen Schaden sowie für die Erstattung von Sachverständigengebühren haftet, während weitergehende Forderungen abgewiesen wurden.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beklagte wurde verurteilt, an den Kläger 2.880,67 € zzgl. Zinsen (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz seit dem 04.01.2022) zu zahlen sowie 538,87 € zur Freistellung von Sachverständigengebühren. Weitergehende Klage wurde abgewiesen und die Verfahrenskosten wurden mit 30 % für den Kläger und 70 % für die Beklagte verteilt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Kläger kann dies gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages durchsetzen, während der Beklagten die Möglichkeit eingeräumt wird, die Vollstreckung durch eigene Sicherheitsleistung abzuwenden.
- Folgen: Die Beklagte muss den festgesetzten Schadensersatzbetrag sowie die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil stellt den Anspruch des Klägers auf Zahlung und Erstattung der Sachverständigengebühren verbindlich fest und ermöglicht die vorläufige Vollstreckung unter den genannten Sicherheitsleistungsregelungen.
Der Fall vor Gericht
Haftung nach Parkplatzkollision: Ein Urteil des AG Braunschweig verständlich erklärt

Das Amtsgericht Braunschweig hat sich in einem Urteil vom 19.10.2023 (Az.: 114 C 248/22) mit der Frage der Haftung und des Schadensersatzes nach einer Kollision auf einem Parkplatz auseinandergesetzt. Der Fall verdeutlicht, wie wichtig eine genaue Klärung des Unfallhergangs ist, um die Verantwortlichkeit festzustellen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe, die Argumente der Parteien und die Entscheidungsgründe des Gerichts, um auch Leser*innen ohne juristisches Fachwissen ein umfassendes Verständnis zu ermöglichen. Dies ist besonders relevant für Personen, die selbst in einen Parkplatzunfall verwickelt sind und Informationen zu ihren Rechten und Pflichten suchen.
Der Unfallhergang und die Ausgangslage: Parkplatzunfall rechtliche Fragen
Am 31.08.2021 kam es auf dem Parkplatz der Firma K. in der S. Straße in Braunschweig zu einem Verkehrsunfall. Der Kläger, Halter eines BMW X6, wollte mit seinem Fahrzeug rückwärts aus einer Parklücke in die Fahrgasse fahren. Gleichzeitig befuhr die Beklagte mit ihrem VW Golf, der bei der Beklagten haftpflichtversichert war, diese Fahrgasse. Es kam zur Kollision zwischen den beiden Fahrzeugen, woraufhin der Kläger Schadensersatz von der Beklagten forderte. Die Haftungsfrage bei der Kollision war strittig, da beide Parteien unterschiedliche Versionen des Unfallhergangs schilderten.
Der Kläger behauptete, bereits zum Stillstand gekommen zu sein, als die Beklagte ungebremst gegen sein Fahrzeug fuhr. Er machte geltend, dass die Beklagte den Unfall allein verschuldet habe. Die Beklagte hingegen argumentierte, der Kläger sei ohne ausreichende Sorgfaltspflicht beim Ausparken gegen ihr Fahrzeug gestoßen. Die unterschiedlichen Darstellungen des Unfallhergangs machten eine gerichtliche Klärung erforderlich, um die Unfallhaftung im Parkhaus zu bestimmen.
Die Streitpunkte und Anträge: Kollision auf Parkplatz
Der Kläger forderte von der Beklagten insgesamt 2.880,67 € als Schadensersatz, zuzüglich Zinsen. Diese Summe setzte sich aus den Reparaturkosten an seinem Fahrzeug sowie einer Wertminderung zusammen. Darüber hinaus verlangte er die Freistellung von Sachverständigenkosten in Höhe von 538,87 €. Die Beklagte wies die Ansprüche des Klägers zurück und beantragte die Abweisung der Klage. Im Kern ging es um die Frage, wer den Unfall verursacht hat und in welchem Umfang die jeweilige Partei für den entstandenen Schaden verantwortlich ist. Die Beweisführung bei Parkplatzkollision spielte eine entscheidende Rolle, da das Gericht auf Basis der vorgelegten Beweismittel und Zeugenaussagen entscheiden musste.
Die Entscheidungsgründe des Gerichts: Schritt für Schritt zur Haftung Parkplatzkollision
Das Amtsgericht Braunschweig kam zu dem Schluss, dass beide Parteien eine Mitschuld an dem Unfall tragen. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die Beweisaufnahme, insbesondere die Anhörung des Klägers und der Beklagten zu den Geschehnissen. Da keine unabhängigen Zeugen vorhanden waren, musste das Gericht die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Parteien bewerten und die Plausibilität der Unfallschilderungen berücksichtigen.
Das Gericht ging von einer hälftigen Haftungsverteilung aus. Es argumentierte, dass der Kläger beim Rückwärtsausparken eine erhöhte Sorgfaltspflicht verletzt habe, da er in den fließenden Verkehr einfuhr. Gleichzeitig sah das Gericht auch ein Verschulden der Beklagten, da diese nicht ausreichend aufmerksam gewesen sei und den Unfall hätte vermeiden können.
Das Gericht führte aus: „Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles und der glaubhaften Angaben beider Parteien ist von einer hälftigen Haftung auszugehen.“
In Bezug auf die Schadensersatzansprüche bedeutete dies, dass die Beklagte verpflichtet war, dem Kläger 70% seines Schadens zu ersetzen. Die restlichen 30% musste der Kläger selbst tragen. Das Gericht berücksichtigte bei der Berechnung des Schadensersatzes die Reparaturkosten und die Wertminderung des Fahrzeugs des Klägers. Die Haftungsansprüche bei Parkplatzschaden wurden somit auf Grundlage der festgestellten Mitschuld beider Parteien aufgeteilt.
Die Konsequenzen des Urteils: Schadensersatz Parkplatzunfall
Das Urteil des Amtsgerichts Braunschweig hat folgende Konsequenzen:
- Die Beklagte wurde verurteilt, an den Kläger 2.880,67 € zuzüglich Zinsen zu zahlen.
- Die Beklagte wurde verurteilt, den Kläger von Sachverständigengebühren in Höhe von 538,87 € freizustellen.
- Die Kosten des Rechtsstreits wurden zwischen den Parteien aufgeteilt: Der Kläger trug 30% der Kosten, die Beklagte 70%.
Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung der Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr, insbesondere beim Ausparken. Es zeigt auch, dass bei unklarer Beweislage eine Teilhaftung in Betracht gezogen werden kann. Für Betroffene eines Parkplatzunfalls ist es ratsam, den Unfallhergang detailliert zu dokumentieren, gegebenenfalls Zeugen zu suchen und sich rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Schadensersatzansprüche optimal geltend zu machen. Im Zweifelsfall kann ein Rechtsanwalt Parkplatzunfall helfen, die Rechtslage zu bewerten und die notwendigen Schritte einzuleiten.
Bei einer Fahrerflucht Parkplatzunfall sollte man unbedingt die Polizei verständigen und Anzeige erstatten. Je nach Versicherung kann eine Teilkasko Schadensersatz leisten oder eine Vollkasko Parkplatzkollision übernehmen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass bei Parkunfällen mit zwei rückwärts ausparkenden Fahrzeugen nicht automatisch eine 50:50-Haftungsverteilung erfolgt. Im konkreten Fall wurde eine Haftungsquote von 70:30 zugunsten des Klägers festgelegt, da das Gericht die Hauptverantwortung beim anderen Unfallbeteiligten sah. Besonders wichtig ist die Feststellung, dass für die Schadensregulierung ein unabhängiges Gutachten und die genaue Dokumentation des Unfallhergangs entscheidend sind.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie in einen Parkunfall verwickelt werden, sollten Sie umgehend Beweise sichern und idealerweise einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen – auch wenn der Schaden zunächst gering erscheint. Bei der Schadensregulierung können Sie nicht nur die reinen Reparaturkosten, sondern auch weitere Positionen wie Wertminderung und Nutzungsausfall geltend machen. Achten Sie darauf, dass Sie Vorschäden am Fahrzeug offenlegen, da diese sonst die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gefährden können. Eine anwaltliche Unterstützung kann sinnvoll sein, um die korrekten Ansprüche in voller Höhe durchzusetzen.
Benötigen Sie Hilfe?
Klare Perspektiven nach einer Parkplatzkollision
Eine Parkplatzkollision wirft häufig komplexe Fragen zur Haftung und zu eventuellen Schadensersatzansprüchen auf. Unklare Unfallhergänge und widersprüchliche Darstellungen der Beteiligten können es erschweren, den Sachverhalt eindeutig zu erfassen. Eine sorgfältige Analyse des Unfallgeschehens ist hier entscheidend, um Ihren individuellen rechtlichen Standpunkt zu bestimmen.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, die relevanten Fakten in Ihrem Fall transparent und präzise zu bewerten. Wir bieten Ihnen fundierte Beratung, um Ihnen einen realistischen Überblick über Ihre Optionen zu verschaffen und etwaige Verpflichtungen sowie Ansprüche klar zu strukturieren. Nutzen Sie die Gelegenheit, Einsicht in Ihre Situation zu gewinnen und mögliche Lösungswege mit uns zu erörtern.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie verhalte ich mich direkt nach einer Parkplatzkollision rechtlich korrekt?
Sofortmaßnahmen am Unfallort
Nach einer Parkplatzkollision müssen Sie umgehend anhalten und die Unfallstelle absichern. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie, falls erforderlich, ein Warndreieck auf.
Dokumentation und Beweissicherung
Fotografieren Sie umfassend die Unfallsituation. Erfassen Sie dabei die Position der Fahrzeuge, alle sichtbaren Schäden sowie Spuren auf dem Boden. Diese Dokumentation ist für die spätere Schadensregulierung von entscheidender Bedeutung.
Verhalten bei anwesendem Unfallgegner
Tauschen Sie mit dem Unfallgegner folgende wichtige Daten aus:
- Name und Anschrift
- Kfz-Kennzeichen
- Versicherungsdaten
- Telefonnummern
- Unfallzeitpunkt und Unfallort
Füllen Sie gemeinsam einen Europäischen Unfallbericht aus. Dieser erfasst alle relevanten Informationen und erleichtert die spätere Schadensregulierung mit den Versicherungen.
Verhalten bei nicht anwesendem Unfallgegner
Wenn Sie ein parkendes Fahrzeug beschädigt haben und der Halter nicht vor Ort ist, müssen Sie mindestens 30 Minuten auf dessen Rückkehr warten. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus. Erscheint der Geschädigte nicht, müssen Sie die Polizei informieren. Diese kann den Halter ermitteln und die Unfallaufnahme durchführen.
Rechtliche Verpflichtungen
Auf Parkplätzen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Entfernen Sie sich nicht unerlaubt vom Unfallort, da dies nach § 142 StGB mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet werden kann.
Haftungsfragen
Bei Parkplatzunfällen wird häufig eine Schadensteilung vorgenommen. Die genaue Haftungsverteilung hängt von den spezifischen Umständen ab. Geben Sie am Unfallort kein Schuldeingeständnis ab, da dies rechtliche Konsequenzen haben kann.
Wie wird die Haftung bei einer Parkplatzkollision zwischen den Beteiligten aufgeteilt?
Auf Parkplätzen gilt grundsätzlich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, welches sich aus § 1 StVO ergibt. Die Haftungsverteilung richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls und den Verursachungsbeiträgen der Beteiligten.
Standardfall: Die 50:50 Regelung
Wenn keine besonderen Umstände vorliegen und die Kollision nicht unvermeidbar war, wird in der Regel eine Haftungsquote von 50% für jeden Beteiligten angenommen. Dies gilt besonders, wenn beide Fahrzeuge in Bewegung waren oder der exakte Unfallablauf nicht rekonstruiert werden kann.
Besondere Konstellationen
Stellen Sie sich vor, Sie parken rückwärts aus einer Parklücke aus. In diesem Fall trifft Sie eine besondere Sorgfaltspflicht. Das Rückwärtsfahren stellt einen äußerst gefährlichen Fahrvorgang dar, bei dem Sie verpflichtet sind, alles zu vermeiden, was andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Abweichende Haftungsquoten
Von der 50:50-Regelung wird in folgenden Fällen abgewichen:
- Wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt bereits stand, können Sie eine günstigere Haftungsquote erreichen.
- Bei Kollisionen zwischen einem rückwärts ausparkenden und einem vorwärtsfahrenden Fahrzeug trägt der Rückwärtsfahrende oft eine höhere Haftungsquote von bis zu 70%.
- Auf Parkplätzen mit eindeutigem Straßencharakter können die üblichen Vorfahrtsregeln gelten. Allerdings führt selbst eine Vorfahrtsverletzung nicht automatisch zur Alleinhaftung, da auf Parkplätzen stets mit Fehlverhalten zu rechnen ist.
Die praktischen Auswirkungen der Haftungsquote bedeuten für Sie: Bei einer 50:50-Teilung erhalten Sie von der gegnerischen Versicherung nur die Hälfte Ihres Schadens ersetzt und müssen gleichzeitig 50% des gegnerischen Schadens übernehmen.
Welche Versicherung kommt für welche Schäden bei einer Parkplatzkollision auf?
Schäden am fremden Fahrzeug
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die Sie an einem anderen Fahrzeug verursachen. Diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von jedem Fahrzeughalter abgeschlossen werden.
Schäden am eigenen Fahrzeug
Wenn Sie selbst einen Parkschaden an Ihrem Auto verursachen, kommt dafür ausschließlich die Vollkaskoversicherung auf. Die Teilkaskoversicherung leistet bei Parkschäden grundsätzlich keine Zahlung.
Besondere Schadensfälle
Bei einer Kollision zweier sich bewegender Fahrzeuge auf dem Parkplatz haften häufig beide Fahrer. In diesem Fall übernehmen die Versicherungen meist jeweils 50 Prozent der Reparaturkosten. Eine Ausnahme besteht, wenn einer der Beteiligten bereits mehrere Sekunden still stand – dann kann der andere Fahrer vollständig haftbar gemacht werden.
Unbekannter Verursacher
Wenn der Verursacher Fahrerflucht begeht, bleiben Sie als Geschädigter auf den Kosten sitzen, sofern Sie keine Vollkaskoversicherung haben. Eine spezielle Parkschadenversicherung als Zusatzleistung zur Teilkasko kann in solchen Fällen die Kosten übernehmen.
Bei der Schadensregulierung über die Vollkaskoversicherung ist zu beachten:
- Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird fällig
- Eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse ist möglich
- Bei kleineren Schäden kann eine Regulierung aus eigener Tasche günstiger sein
Wann ist bei einer Parkplatzkollision ein Anwalt erforderlich?
Bei einer unklaren Unfallsachlage oder wenn die Schuldfrage strittig ist, kann die Einschaltung eines Anwalts sinnvoll sein, da die Haftungsfrage entscheidend für die Schadensregulierung ist.
Typische Situationen für anwaltliche Unterstützung
Versicherungen gehen häufig pauschal von einer 50:50 Haftungsverteilung aus und kürzen entsprechend die Ersatzansprüche der Geschädigten. Dies ist jedoch nicht immer gerechtfertigt, wie verschiedene Gerichtsurteile zeigen.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Versicherungen schnelle und vermeintlich unbürokratische Angebote unterbreiten. Diese können für Laien schwer durchschaubare Nachteile enthalten.
Aufgaben des Anwalts bei der Schadensregulierung
Ein Anwalt übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und setzt die berechtigten Ansprüche durch. Dies umfasst die Durchsetzung von:
- Reparaturkosten
- Gutachterkosten
- Wertminderung am Fahrzeug
- Mietwagenkosten während der Reparatur
Kostenaspekte der anwaltlichen Vertretung
Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten der anwaltlichen Vertretung. Dies gilt auch für die vorgerichtliche Tätigkeit des Anwalts.
Wichtige Vorbereitungsschritte
Direkt nach dem Unfall sollten folgende Schritte unternommen werden:
- Beweise zum Unfallhergang sichern
- Fotos von der Unfallsituation anfertigen
- Kontaktdaten möglicher Zeugen notieren
- Kein Schuldeingeständnis vor Ort abgeben
Die Beweissicherung ist besonders wichtig, da die genauen Details des Unfallhergangs später für die Haftungsverteilung entscheidend sein können.
Welche Beweismittel benötige ich, um Schadensersatzansprüche nach einer Parkplatzkollision durchzusetzen?
Unmittelbare Beweissicherung am Unfallort
Eine systematische fotografische Dokumentation ist das wichtigste Beweismittel direkt nach dem Unfall. Fotografieren Sie die Unfallstelle aus verschiedenen Perspektiven:
- Übersichtsaufnahmen der gesamten Unfallsituation
- Detailaufnahmen aller Fahrzeugschäden
- Spuren auf dem Boden wie Brems- oder Schleifspuren
- Position der Fahrzeuge zueinander
Zeugen und Dokumentation
Sichern Sie unmittelbar Zeugenaussagen von unbeteiligten Personen, die den Unfall beobachtet haben. Notieren Sie sich deren Kontaktdaten und bitten Sie um eine kurze Schilderung des Geschehens. Auch die Kennzeichen von in der Nähe geparkten Fahrzeugen können später als wichtige Hinweisgeber dienen.
Technische Beweissicherung
Ein Sachverständigengutachten kann durch technische Analysen wichtige Beweise liefern. Der Gutachter untersucht dabei:
- Fahrzeugschäden und deren Kompatibilität
- Bewegungsabläufe der Fahrzeuge
- Technische Spuren am Unfallort
- Plausibilität der geschilderten Unfallhergänge
Rechtliche Aspekte der Beweisführung
Stellen Sie sich vor, Sie parken rückwärts aus: In diesem Fall trifft Sie eine besondere Sorgfaltspflicht. Der sogenannte Anscheinsbeweis spricht zunächst gegen den Rückwärtsfahrenden. Können Sie jedoch beweisen, dass Ihr Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt bereits stand, kann sich die Haftungsverteilung deutlich zu Ihren Gunsten verschieben.
Die Gerichte bewerten bei der Schuldfrage verschiedene Faktoren:
- Die erhöhte Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren
- Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme auf Parkplätzen
- Die Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge
Die klassische 50:50-Haftung gilt nicht automatisch. Wenn durch Beweise wie Fotos, Zeugenaussagen oder ein Gutachten ein anderer Unfallhergang nachgewiesen werden kann, ist auch eine abweichende Haftungsverteilung möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Schadensersatzanspruch
Ein rechtlicher Anspruch auf Ausgleich eines erlittenen Schadens. Umfasst sowohl materielle als auch immaterielle Schäden, die durch das schädigende Ereignis entstanden sind. Basiert auf § 823 BGB (unerlaubte Handlung) oder § 7 StVG (Halterhaftung). Die geschädigte Person muss den Schaden, die Kausalität und das Verschulden nachweisen.
Beispiel: Nach einer Parkplatzkollision kann der Geschädigte Reparaturkosten, Wertminderung und Sachverständigenkosten vom Schädiger verlangen.
Sachverständigengebühren
Kosten für einen unabhängigen Gutachter, der den Schaden am Fahrzeug professionell bewertet. Nach § 249 BGB sind diese als Teil des Schadensersatzes erstattungsfähig, wenn die Begutachtung zur Schadensermittlung erforderlich und angemessen war. Die Kosten müssen der Schadenshöhe entsprechen.
Beispiel: Bei einem Unfallschaden von 2.880,67 € wurden Sachverständigengebühren von 538,87 € als angemessen erachtet.
Vorläufige Vollstreckbarkeit
Ermöglicht die sofortige Durchsetzung eines Urteils, auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist. Geregelt in §§ 708 ff. ZPO. Der Gläubiger kann gegen Sicherheitsleistung vollstrecken, der Schuldner kann die Vollstreckung durch eigene Sicherheitsleistung abwenden.
Beispiel: Der Kläger kann den zugesprochenen Betrag gegen 110% Sicherheitsleistung sofort einfordern.
Sicherheitsleistung
Eine finanzielle Absicherung zur Vermeidung von Nachteilen bei vorläufiger Vollstreckung. Gemäß § 709 ZPO meist in Höhe von 110-120% des Streitwerts. Kann durch Bankbürgschaft oder Hinterlegung von Geld erfolgen.
Beispiel: Bei einem Urteilsbetrag von 3.000 € muss eine Sicherheit von 3.300 € (110%) geleistet werden.
Basiszinssatz
Der von der Deutschen Bundesbank festgelegte Referenzzinssatz für die Berechnung von Verzugszinsen. Basis für den gesetzlichen Verzugszins nach § 288 BGB, der 5 Prozentpunkte (bei Verbrauchern) oder 9 Prozentpunkte (bei Unternehmen) über dem Basiszinssatz liegt.
Beispiel: Bei einem Basiszinssatz von -0,88% beträgt der Verzugszins für Verbraucher 4,12%.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 7 StVG – Halterhaftung: Der Halter eines Kraftfahrzeugs ist für Schäden, die beim Betrieb des Fahrzeugs entstehen, verschuldensunabhängig verantwortlich. Diese Gefährdungshaftung basiert auf der besonderen Betriebsgefahr von Kraftfahrzeugen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Beide Fahrzeughalter haften zunächst grundsätzlich für die entstandenen Schäden, wobei die konkrete Haftungsverteilung nach den Verursachungsbeiträgen zu bestimmen ist.
- § 249 BGB – Art und Umfang des Schadensersatzes: Der Geschädigte hat Anspruch auf Wiederherstellung des Zustands, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Dies umfasst bei Fahrzeugschäden die Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger macht Reparaturkosten von 3.265,24 €, Wertminderung von 300 € sowie Nutzungsausfall geltend.
- § 254 BGB – Mitverschulden: Bei der Entstehung des Schadens ist das Mitverschulden des Geschädigten zu berücksichtigen und führt zu einer entsprechenden Kürzung des Schadensersatzanspruchs. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Da beide Fahrzeuge beim Rückwärtsausparken kollidierten, ist eine Abwägung der gegenseitigen Verursachungsbeiträge erforderlich.
- § 142 StVB – Unfallfeststellung: Nach einem Verkehrsunfall sind die Beteiligten verpflichtet, die zur Schadensregulierung erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation des Schadens durch einen Sachverständigen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Einholung des Sachverständigengutachtens durch den Kläger war zur Schadensermittlung erforderlich und die Kosten sind erstattungsfähig.
Das vorliegende Urteil
AG Braunschweig – Az.: 114 C 248/22 – Urteil vom 19.10.2023
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Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz