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Haushaltbegleitgesetz zur Steuerreform zum 01.01.2004:

Am 19.12.2003 wurde das Haushaltbegleitgesetz beschlossen, welches das Vorziehen der sog. Steuerreform von 2005 auf 2004, mit einer Entlastung der Bundesbürger in Höhe von 15 Milliarden Euro, regelt. Die Regelungen im einzelnen:

  • Entfernungspauschale: wird auf einen einheitlichen Satz von 0,30 Euro pro Kilometer herabgesetzt. Flugreisen können nicht abgesetzt werden.
  • Haushaltsfreibetrag: in der Steuerklasse II entfällt. Für Alleinerziehende mit Kindern im Haushalt wird ab 2004 ein neuer Haushaltsfreibetrag in Höhe von 1.308 Euro eingeführt.
  • Erziehungsgeld: es erfolgt eine Absenkung der Einkommensgrenzen.
  • Weihnachtsgeld: bei Pensionären des Bundes wird auf 50 % eines Monatsbeitrages begrenzt. Bei Beamten, Richtern und Soldaten die noch im Dienst sind, wird das Weihnachtsgeld auf 60 % gekürzt. Das Urlaubsgeld wird gestrichen.
  • Eigenheimzulage: wird ab dem Jahr 2004 um 30 Prozent gekürzt. Ab dem 01.01.2004 gelten folgende Regelungen: Neubauten und Bestandserwerb werden einheitlich geregelt; Ausbauten und Erweiterungen werden nicht mehr gefördert. Der Fördergrundbetrag beträgt über einen Zeitraum von 8 Jahren 1.250 Euro pro Jahr. Für jedes Kind gibt es weitere 800 Euro zusätzlich. Neben den Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Gebäudes bzw. Grundstückes werden auch Aufwendungen für Modernisierungsmaßnahmen begünstigt, die innerhalb von 2 Jahren nach der Anschaffung durchgeführt werden. Die Einkommensgrenze wird auf 70.000 Euro für Alleinstehende und 140.000 Euro für Verheiratete herabgesetzt. Für jedes Kind erhöht sich diese Grenze um weitere 30.000 Euro.

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