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Hecke & Nachbarstreit: OLG Frankfurt Urteil zu Grenzanlagen, Bambus & Co.

In Frankfurt eskaliert ein Nachbarschaftsstreit um Zentimeter und Gestaltung: Mauer, Zaun und Bambus werden zum Zankapfel. Ein Anwohner zieht vor Gericht, um seine Vorstellung einer „rechtskonformen“ Grundstücksgrenze durchzusetzen – doch der Richter sieht die Sache anders.

Übersicht:

Zum vorliegenden Urteil Az.: 17 U 132/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt
  • Datum: 16.08.2023
  • Aktenzeichen: 17 U 132/22
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Nachbarrecht, Sachenrecht, Schadensersatzrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Kläger: Eigentümer der Liegenschaft Straße1 in Stadt1. Er begehrt von der Nachbarin die Mitwirkung an der Einfriedung eines Grundstücks, die Beseitigung einer Grenzanlage, hilfsweise Entfernung bzw. Rückschnitt einer Bambusanpflanzung, sowie Schadensersatz wegen entgangener Miete.
  • Beklagte: Eigentümerin der Liegenschaft Straße2 in Stadt1. Sie wehrt sich gegen die Ansprüche des Klägers und verfolgt mit ihrer Berufung das Ziel, die vollständige Abweisung der Klage zu erreichen.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Die Parteien sind Nachbarn, wobei der Kläger Eigentümer des Grundstücks Straße1 und die Beklagte Eigentümerin des Grundstücks Straße2 ist. An der gemeinsamen Grenze befindet sich seit den 1960er Jahren eine Aufschüttung, die durch eine Mauer abgestützt war.
  • Kern des Rechtsstreits: Es geht um Ansprüche des Klägers gegenüber der Beklagten auf Mitwirkung an der Einfriedung, Beseitigung einer Grenzanlage, Entfernung/Rückschnitt einer Bambusanpflanzung und Schadensersatz wegen entgangener Miete.
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen. Auf die Berufung der Beklagten wurde das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main abgeändert, soweit der Klage teilweise stattgegeben wurde. Die Klage wurde insgesamt abgewiesen, auch unter Abweisung des im Berufungsrechtszug gestellten Hilfsantrags des Klägers.
  • Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Der Fall vor Gericht


Nachbarschaftsstreit um Grenzanlage: OLG Frankfurt weist Klage ab

Nachbar pflanzt Bambus entlang der Grundstücksgrenze, während ein anderer Nachbar besorgt zusieht.Nachbar pflanzt Bambus entlang der Grundstücksgrenze, während ein anderer Nachbar besorgt zusieht.Nachbar pflanzt Bambus entlang der Grundstücksgrenze, während ein anderer Nachbar besorgt zusieht.
Nachbarschaftsstreit um Grenzanlage und Hecke | Symbolbild: KI-generiertes BildNachbarschaftsstreit um Grenzanlage und Hecke | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat in einem Urteil vom 16. August 2023 (Az.: 17 U 132/22) einen Nachbarschaftsstreit entschieden, der sich um eine Grenzanlage, insbesondere eine Mauer, einen Zaun und eine Bambusbepflanzung drehte. Im Zentrum des Rechtsstreits standen Ansprüche auf Beseitigung, Rückschnitt und die Errichtung einer neuen Einfriedung zwischen zwei benachbarten Grundstücken in Frankfurt. Das Gericht wies die Klage des Nachbarn umfassend ab und stärkte damit die Rechte des beklagten Grundstückseigentümers.

Hintergrund des Nachbarschaftskonflikts: Vorgeschichte mit Mauer und Baumängeln

Die Auseinandersetzung zwischen den Parteien ist nicht neu. Bereits in der Vergangenheit hatte der Kläger gegen die damalige Eigentümerin des Nachbargrundstücks geklagt. Im Kern ging es damals um eine baufällige Mauer, die die Grundstücke trennte und von der eine Gefahr für das Grundstück des Klägers ausging. Das Landgericht Frankfurt entschied 2014 zugunsten des Klägers und verpflichtete die Voreigentümerin, die Mauer zurückzubauen und die Grundstücksbefestigung neu zu sichern. Dieses Urteil wurde rechtskräftig.

Neue Mauer und weitere Baumaßnahmen durch die Beklagte eskalieren den Streit

Im Jahr 2015, noch unter der vorherigen Eigentümerin, wurde die alte Mauer entfernt und durch eine neue Mauer aus Betonprofilen (L-Steinen) ersetzt. Nach dem Eigentümerwechsel und dem Erwerb des Grundstücks durch die Beklagte im Jahr 2018, wurden die baulichen Maßnahmen an der Grenze fortgesetzt. Die Beklagte errichtete auf der neuen Mauer einen Doppelstabzaun mit Sichtschutz und pflanzte zusätzlich Bambus hinter der Mauer. Diese Maßnahmen führten zu erneuten Auseinandersetzungen und mündeten in der aktuellen Klage des Nachbarn.

Kern des aktuellen Rechtsstreits: Beseitigung von Mauer, Zaun und Bambus gefordert

Der Kläger forderte nun von der Beklagten den vollständigen Rückbau der Mauer, gestützt auf das frühere Urteil des OLG Frankfurt. Zusätzlich verlangte er die Entfernung der neu gepflanzten Bambushecke. Als Ersatz für die bestehenden Anlagen forderte der Kläger die Errichtung eines 1,20 Meter hohen Zauns aus verzinktem Maschendraht, wie im Hessischen Nachbarrechtsgesetz von 1962 vorgesehen. Er berief sich dabei auf eine vermeintliche Verpflichtung der Beklagten zur Herstellung einer „rechtskonformen“ Einfriedung.

Entscheidung des OLG Frankfurt: Klage in allen Punkten abgewiesen

Das Oberlandesgericht Frankfurt wies die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts zurück und änderte das erstinstanzliche Urteil sogar noch zum Nachteil des Klägers ab. Die ursprüngliche Klage wurde in vollem Umfang abgewiesen, einschließlich eines im Berufungsverfahren neu gestellten Hilfsantrags des Klägers. Das Gericht stellte klar, dass die Beklagte nicht zur Beseitigung der vorhandenen Grenzanlagen verpflichtet ist und der Kläger auch keinen Anspruch auf die von ihm geforderte Errichtung eines Maschendrahtzauns hat.

Begründung des Gerichts: Keine Anspruchsgrundlage für Beseitigung oder Mitwirkung

Das OLG Frankfurt sah keine rechtliche Grundlage für die vom Kläger geltend gemachten Ansprüche. Bezüglich der Mauer stellte das Gericht fest, dass das frühere Urteil lediglich die Voreigentümerin zur Beseitigung der baufälligen alten Mauer verpflichtete. Mit der Errichtung der neuen Mauer im Jahr 2015 sei dieser Verpflichtung Genüge getan worden. Die nunmehr vorhandene Mauer sei nicht Gegenstand des alten Urteils und begründe keine neuen Beseitigungsansprüche.

Keine Verletzung des Nachbarrechts durch Bambus und Zaun

Auch die Anpflanzung des Bambus und die Errichtung des Zauns auf der Mauer stellten nach Ansicht des Gerichts keine unzulässigen Grenzanlagen dar. Das Gericht würdigte, dass die Beklagte eine Rhizomsperre beim Bambus eingebaut hatte und somit eine unkontrollierte Ausbreitung verhindert werden sollte. Zudem ging das Gericht nicht davon aus, dass der Zaun oder der Bambus das nachbarliche Zusammenleben unzumutbar beeinträchtigen würden. Es wurde betont, dass das Nachbarrecht nicht die Errichtung einer bestimmten Art von Einfriedung vorschreibt, sondern lediglich Rahmenbedingungen für zulässige Grenzanlagen setzt.

Bedeutung des Urteils für Betroffene in Nachbarschaftsstreitigkeiten

Das Urteil des OLG Frankfurt verdeutlicht, dass Nachbarn nicht automatisch die Beseitigung von Grenzanlagen fordern können, nur weil sie ihnen optisch nicht gefallen oder von ihren Vorstellungen abweichen. Es zeigt, dass ein früheres Urteil zur Beseitigung einer baufälligen Anlage nicht automatisch auf eine später errichtete, neue Anlage übertragbar ist. Betroffene sollten sich bewusst sein, dass das Nachbarrecht primär auf einen Interessenausgleich zwischen den Parteien abzielt und nicht die Durchsetzung individueller Gestaltungswünsche ermöglicht.

Es ist ratsam, bei geplanten Grenzanlagen frühzeitig das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen, um Konflikte zu vermeiden und gegebenenfalls einvernehmliche Lösungen zu finden, bevor es zu langwierigen und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten kommt. Das Urteil stärkt die Position von Grundstückseigentümern bei der Gestaltung ihrer Grundstücksgrenzen, solange sie die grundlegenden nachbarrechtlichen Bestimmungen beachten und keine unzumutbaren Beeinträchtigungen für den Nachbarn verursachen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil zeigt, dass nachträgliche Forderungen zur Grenzgestaltung problematisch sind, wenn man zuvor bauliche Maßnahmen des Nachbarn nicht rechtzeitig beanstandet hat. Die Quintessenz liegt darin, dass Grenzanlagen und Bepflanzungen, die seit längerem bestehen und deren Beseitigung nicht unmittelbar nach Errichtung verlangt wurde, als stillschweigend gebilligt gelten können. Für Immobilieneigentümer ist besonders bedeutsam, dass sie bei Veränderungen an der Grundstücksgrenze zeitnah handeln müssen, da sonst Ansprüche auf Beseitigung verloren gehen können.


Hinweise und Tipps

Praxistipps für Grundstückseigentümer bei Nachbarschaftsstreitigkeiten

Nachbarschaftsstreitigkeiten können sehr belastend sein und oft vor Gericht enden. Das Nachbarrecht regelt viele Aspekte des Zusammenlebens von Grundstückseigentümern, wie z.B. Einfriedungen, Bepflanzungen und Grenzabstände. Es ist wichtig, seine Rechte und Pflichten zu kennen, um unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden.

⚖️ DISCLAIMER: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle juristische Beratung. Jeder Fall ist anders und kann besondere Umstände aufweisen, die einer speziellen Einschätzung bedürfen.

Tipp 1: Dokumentation ist entscheidend

Sichern Sie Beweise für alle strittigen Punkte (z.B. Fotos von zu hohen Hecken, Protokolle von Gesprächen mit dem Nachbarn, Angebote für die Beseitigung von Mängeln). Dies ist wichtig, falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Beispiel: Machen Sie regelmäßig Fotos von der Höhe der Bambuspflanze Ihres Nachbarn, wenn Sie der Meinung sind, dass diese die zulässige Höhe überschreitet.

⚠️ ACHTUNG: Achten Sie darauf, dass die Beweise datierbar sind, um ihre Gültigkeit zu untermauern.


Tipp 2: Das Gespräch suchen

Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, versuchen Sie das persönliche Gespräch mit Ihrem Nachbarn zu suchen. Oft lassen sich Konflikte durch Kompromisse und gegenseitiges Verständnis lösen. Dokumentieren Sie diese Gespräche.


Tipp 3: Außergerichtliche Einigung anstreben

Eine Mediation kann eine gute Möglichkeit sein, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Ein Mediator hilft dabei, eine Lösung zu finden, die für beide Parteien akzeptabel ist.


Tipp 4: Anspruch auf Einfriedung prüfen

Prüfen Sie, ob in Ihrem Bundesland eine Einfriedungspflicht besteht. In einigen Bundesländern sind Grundstückseigentümer verpflichtet, ihr Grundstück einzufrieden. Die Art und Weise der Einfriedung kann durch das Nachbarrecht oder Bebauungspläne geregelt sein.

⚠️ ACHTUNG: Die Einfriedungspflicht kann je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Informieren Sie sich über die spezifischen Regelungen in Ihrem Bundesland.


Tipp 5: Bambus im Blick behalten

Beachten Sie, dass Bambus, wenn er sich unkontrolliert ausbreitet, zu erheblichen Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks führen kann. Klären Sie frühzeitig, ob der Bambus eine Gefahr für Ihr Grundstück darstellt und fordern Sie gegebenenfalls Maßnahmen zur Eindämmung.

Beispiel: Eine Rhizomsperre kann verhindern, dass sich Bambus unkontrolliert ausbreitet.


Tipp 6: Mietminderung bei Beeinträchtigungen

Wenn Sie Mieter sind und durch den Nachbarn beeinträchtigt werden (z.B. durch Lärm oder unzumutbare Bepflanzung), können Sie unter Umständen die Miete mindern. Dokumentieren Sie die Beeinträchtigungen und informieren Sie Ihren Vermieter.


Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?

Die Beweislast liegt häufig beim Kläger. Wenn Sie also die Beseitigung einer Grenzanlage oder den Rückschnitt von Pflanzen fordern, müssen Sie beweisen, dass eine Beeinträchtigung vorliegt. Holen Sie sich ggf. ein Gutachten ein.

Checkliste: Nachbarschaftsstreitigkeiten

  • Gespräch mit dem Nachbarn suchen und dokumentieren.
  • Beweise für die Beeinträchtigung sichern (Fotos, Protokolle, Gutachten).
  • Eigenes Handeln überprüfen (Verstoße ich gegen Nachbarrecht?).
  • Rechtsberatung einholen, um die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen.

Benötigen Sie Hilfe?

Grenzkonflikte: Rechtliche Unsicherheiten im Nachbarschaftsrecht

Nachbarschaftsstreitigkeiten um Grenzanlagen können zu erheblichen Unsicherheiten führen, wenn Fragen zu Mauerbau, Zaunerrichtung oder der Bepflanzung subtiler Grenzen auftreten. Unterschiedliche Auffassungen über bauliche Maßnahmen und deren Auswirkungen auf das nachbarliche Miteinander verdeutlichen, wie komplex Fragestellungen im Bereich des Nachbarrechts sein können.

Wir unterstützen Sie bei der individuellen Klärung Ihrer Situation, indem wir Ihre spezifischen Gegebenheiten analysieren und Ihnen eine präzise Orientierung bieten. Vertrauen Sie auf eine fundierte Beratung, die Ihnen hilft, Ihre Rechte und Pflichten klar zu erkennen und eine sachgerechte Lösung in Ihrem Fall zu finden.

Ersteinschätzung anfragen

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche grundlegenden Rechte und Pflichten habe ich als Grundstückseigentümer bezüglich der Gestaltung meiner Grundstücksgrenze?

Als Grundstückseigentümer haben Sie grundsätzlich das Recht, Ihr Grundstück nach Belieben zu nutzen, solange dies nicht die Rechte Dritter beeinträchtigt. Dazu gehört auch die Möglichkeit, die Grenzen Ihres Grundstücks zu gestalten, beispielsweise durch den Bau von Zäunen oder Hecken. Allerdings müssen Sie dabei örtliche Bauvorschriften und Nachbarrechte beachten.

Rechte als Grundstückseigentümer:

  • Nutzungsfreiheit: Sie können Ihr Grundstück innerhalb der gesetzlichen Grenzen nutzen und gestalten.
  • Verkauf und Vermietung: Sie haben das Recht, Ihr Grundstück zu verkaufen oder zu vermieten.
  • Bebauung: Sie können Gebäude errichten, sofern die Bebauungsvorschriften eingehalten werden.

Pflichten als Grundstückseigentümer:

  • Instandhaltungspflicht: Sie müssen Ihr Grundstück in einem ordnungsgemäßen Zustand halten.
  • Verkehrssicherungspflicht: Sie sind verantwortlich dafür, dass Ihr Grundstück sicher für Dritte ist.
  • Nachbarrechtliche Pflichten: Sie müssen die Rechte Ihrer Nachbarn respektieren und Beeinträchtigungen vermeiden.

Nachbarrechtliche Aspekte: Die Gestaltung der Grundstücksgrenze kann zu Nachbarschaftsstreitigkeiten führen, insbesondere wenn es um Grenzabstände, Lärmbelästigung oder Sichtschutz geht. Die spezifischen Regelungen variieren je nach Bundesland, da die Nachbarrechte in den Landesgesetzen festgelegt sind. Beispielsweise regeln die Nachbarrechtsgesetze der Länder, wie hoch eine Hecke oder ein Zaun sein darf und wie weit sie von der Grenze entfernt sein muss.

Praktische Auswirkungen: Wenn Sie beispielsweise eine Hecke pflanzen möchten, sollten Sie sicherstellen, dass diese nicht die Sicht oder das Licht Ihrer Nachbarn beeinträchtigt. Zudem müssen Sie die örtlichen Bauvorschriften beachten, die oft festlegen, welche Arten von Zäunen oder Hecken erlaubt sind. Eine gute Kommunikation mit Ihren Nachbarn kann helfen, potenzielle Konflikte zu vermeiden.


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Unter welchen Umständen kann ich von meinem Nachbarn verlangen, eine Grenzbepflanzung (z.B. Hecke oder Bambus) zu entfernen oder zurückzuschneiden?

Wenn Sie von Ihrem Nachbarn verlangen möchten, eine Grenzbepflanzung zu entfernen oder zurückzuschneiden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese hängen von den geltenden Nachbarrechtsgesetzen in Ihrem Bundesland ab, die die Abstände und Höhen von Pflanzen zur Grundstücksgrenze regeln.

Abstandsregelungen

In Deutschland variieren die Abstandsregelungen für Pflanzen je nach Bundesland. Zum Beispiel:

  • Niedersachsen: Hecken und Bäume müssen je nach Höhe bestimmte Abstände einhalten, z.B. bis zu 1,20 m Höhe 0,25 m Abstand.
  • Brandenburg: Der Abstand muss ein Drittel der Pflanzenhöhe betragen.
  • Schleswig-Holstein: Auch hier gilt ein Abstand von einem Drittel der Wuchshöhe.

Beeinträchtigung des Grundstücks

Ein Anspruch auf Entfernung oder Rückschnitt besteht, wenn die Pflanzen Ihr Grundstück unzumutbar beeinträchtigen, z.B. durch übermäßigen Schattenwurf oder Laubfall. Die Beweislast für eine solche Beeinträchtigung liegt in der Regel bei Ihnen.

Rechtliche Schritte

Wenn Sie sich durch die Pflanzen gestört fühlen, sollten Sie zunächst mit Ihrem Nachbarn sprechen. Kommt es zu keinem Einverständnis, können rechtliche Schritte in Betracht gezogen werden. In einigen Bundesländern ist ein Schlichtungsverfahren vor der Klageerhebung erforderlich.

Verjährung

Ansprüche auf Entfernung oder Rückschnitt können verjähren, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist variiert je nach Bundesland und kann zwischen drei und sechs Jahren liegen.


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Was bedeutet „ortsüblich“ im Zusammenhang mit Einfriedungen und welche Rolle spielt es bei Nachbarschaftsstreitigkeiten?

Der Begriff „ortsüblich“ im Zusammenhang mit Einfriedungen bezieht sich darauf, was in einer bestimmten Gegend oder Siedlung häufig vorkommt. Dies kann sich auf die Art der Einfriedung (z.B. Hecken, Mauern oder Zäune), deren Beschaffenheit (Material und Design) und Höhe beziehen. Wenn eine Einfriedung als ortsüblich gilt, bedeutet das, sie entspricht dem typischen Erscheinungsbild der Umgebung und stört das allgemeine Ortsbild nicht.

Beispiel: In einem Viertel, in dem die meisten Grundstücke von niedrigen Hecken umgeben sind, wäre ein hoher Sichtschutzzaun nicht ortsüblich und könnte als störend angesehen werden.

Rolle bei Nachbarschaftsstreitigkeiten:

  • Einigung zwischen Nachbarn: Wenn sich Nachbarn über die Art der Einfriedung nicht einig sind, muss diese ortsüblich gestaltet werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Rechtliche Grundlagen: Die Nachbarschaftsgesetze der Bundesländer regeln oft, was als ortsüblich gilt, und legen fest, welche Einfriedungen zulässig sind.
  • Gemeinsame Grenzanlagen: Wenn eine Einfriedung auf der gemeinsamen Grenze errichtet wird, ist sie oft als Grenzanlage zu betrachten, die nicht ohne Zustimmung des Nachbarn verändert werden darf.

Für Sie bedeutet das, dass Sie sich bei der Planung einer Einfriedung an das übliche Erscheinungsbild in Ihrer Umgebung halten sollten, um Konflikte mit Nachbarn zu vermeiden.


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Welche Rolle spielt ein früheres Gerichtsurteil im Nachbarschaftsrecht und wann kann es für neue Sachverhalte relevant sein?

Ein früheres Gerichtsurteil im Nachbarschaftsrecht ist grundsätzlich nur für den konkreten Sachverhalt bindend, der dem Urteil zugrunde liegt. Es dient als Präzedenzfall, der bei ähnlichen Fällen als Orientierung dienen kann, jedoch keine allgemeingültige Regel darstellt. Wenn sich die Umstände ändern, wie z.B. durch den Bau einer neuen Grenzanlage, kann das alte Urteil unter Umständen keine Bindung mehr entfalten.

Beispiel: Wenn ein Urteil über den Rückschnitt von Bäumen an einer Grundstücksgrenze ergangen ist, könnte es für einen neuen Streit um eine Hecke relevant sein, wenn die Umstände ähnlich sind. Allerdings müssen die neuen Umstände sorgfältig geprüft werden, um festzustellen, ob das Urteil weiterhin anwendbar ist.

Wichtige Aspekte:

  • Präzedenzfälle dienen als Leitlinie für zukünftige Entscheidungen, sind aber nicht bindend, wenn sich die Umstände ändern.
  • Änderungen der Gesetzeslage oder neue Rechtsprechung können die Relevanz eines Urteils beeinflussen.
  • Individuelle Umstände eines neuen Falls müssen sorgfältig abgewogen werden, um festzustellen, ob ein früheres Urteil anwendbar ist.

Für Sie bedeutet das, dass Sie bei einem neuen Streitfall die aktuelle Rechtslage und die spezifischen Umstände Ihres Falls berücksichtigen sollten, um zu bestimmen, ob ein früheres Urteil relevant ist.


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Welche Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung gibt es bei Nachbarschaftsstreitigkeiten und wann sind diese sinnvoll?

Wenn es um Nachbarschaftsstreitigkeiten geht, gibt es mehrere Möglichkeiten, Konflikte außergerichtlich zu lösen. Diese Methoden sind oft weniger kostspielig und stressig als ein Gerichtsverfahren.

Offenes Gespräch

Der erste Schritt zur Lösung eines Konflikts ist oft ein offenes und ehrliches Gespräch mit dem Nachbarn. Dies kann helfen, Missverständnisse zu klären und eine gemeinsame Lösung zu finden. Wenn Sie sich bemühen, die Perspektive des anderen zu verstehen und Ihre Bedenken klar auszudrücken, kann dies bereits zu einer Einigung führen.

Mediation

Eine weitere effektive Methode ist die Mediation. Hierbei wird ein neutraler Dritter, der Mediator, eingeschaltet, um die Kommunikation zwischen den Parteien zu unterstützen. Der Mediator hilft dabei, die Bedürfnisse und Interessen beider Seiten zu verstehen und eine Win-Win-Lösung zu finden. Mediation ist besonders sinnvoll, wenn die Beziehung zwischen den Nachbarn erhalten bleiben soll, da sie auf Verständnis und Kooperation setzt.

Schiedsmann oder Schlichtungsstelle

In einigen Regionen gibt es auch Schiedsmänner oder Schlichtungsstellen, die bei der Konfliktlösung helfen können. Diese neutralen Instanzen bieten ebenfalls eine Plattform, um Streitigkeiten außergerichtlich zu klären.

Gemeinschaftliche Initiativen

In manchen Fällen können lokale Gemeinschaftsinitiativen oder Nachbarschaftsvereine ebenfalls eine Rolle spielen, indem sie als Vermittler fungieren und das Verständnis zwischen den Parteien fördern.

Diese außergerichtlichen Methoden sind sinnvoll, wenn beide Seiten bereit sind, sich auf einen Dialog einzulassen und eine gemeinsame Lösung zu finden. Sie bieten eine kostengünstige und zeitsparende Alternative zu gerichtlichen Verfahren und können dazu beitragen, die Beziehungen zwischen den Nachbarn zu erhalten oder sogar zu verbessern.


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⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


 

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Landesnachbarrechtsgesetz (NachbG) / Einfriedungspflicht: Das Nachbarrechtsgesetz regelt in den Bundesländern die Pflicht zur Einfriedung von Grundstücken, Art und Beschaffenheit von Zäunen und Mauern an der Grundstücksgrenze sowie die Beteiligung an den Kosten. Es dient dem nachbarschaftlichen Frieden und der Abgrenzung von Eigentumsbereichen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Hier geht es um eine Grenzmauer und einen Zaun. Das Gericht muss prüfen, ob und inwieweit eine Einfriedungspflicht besteht, welche Art der Einfriedung zulässig ist und ob die Beklagte ihre Pflichten in Bezug auf die Grenzanlage erfüllt hat.
  • § 903 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Rechte des Eigentümers: § 903 BGB bestimmt, dass der Eigentümer einer Sache, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen kann. Dieses umfassende Eigentumsrecht bildet die Grundlage für viele nachbarrechtliche Ansprüche. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger als Eigentümer des Nachbargrundstücks beruft sich auf sein Eigentumsrecht und macht geltend, dass die Grenzanlagen und die Bambusbepflanzung der Beklagten seine Rechte unzulässig beeinträchtigen.
  • § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Zuführung unwägbarer Stoffe: § 906 BGB regelt die Zulässigkeit von Einwirkungen durch Geräusche, Gerüche, Rauch, Gase, Wärme, Licht, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen. Unwesentliche Beeinträchtigungen sind in der Regel zu dulden, während wesentliche Beeinträchtigungen unzulässig sein können. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Obwohl § 906 BGB primär auf Immissionen abzielt, kann er im weiteren Sinne relevant sein, wenn die Grenzanlagen oder der Bambus zu unzumutbaren Beeinträchtigungen auf dem Grundstück des Klägers führen, z.B. durch übermäßigen Schattenwurf oder Laubfall.
  • § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch: § 1004 BGB gewährt dem Eigentümer einen Anspruch auf Beseitigung einer Beeinträchtigung seines Eigentums und auf Unterlassung weiterer Störungen. Dieser Anspruch ist zentral im Nachbarrecht, um unzulässige Einwirkungen abzuwehren. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger stützt seine Klage auf § 1004 BGB, indem er die Beseitigung der Grenzanlage und hilfsweise den Rückschnitt des Bambus fordert. Er sieht sein Eigentum durch diese Anlagen beeinträchtigt und macht einen Beseitigungsanspruch geltend.

Das vorliegende Urteil


OLG Frankfurt – Az.: 17 U 132/22 – Urteil vom 16.08.2023


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