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Herstellerhaftung beim Platzen eines Flexschlauches

Ein geplatzter Flexschlauch sorgte für einen Wasserschaden in einer Essener Wohnung und löste einen Rechtsstreit zwischen einer Gebäudeversicherung und dem Hersteller des Schlauchs aus. Die Versicherung musste jedoch vor dem Landgericht Paderborn eine Niederlage einstecken, da ein Sachverständiger die fehlerhafte Montage als Ursache für den Schaden identifizierte. Obwohl die Versicherung argumentierte, dass ein Materialfehler vorliege, konnte der Hersteller erfolgreich nachweisen, dass der Schlauch ordnungsgemäß produziert wurde.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Paderborn
  • Datum: 12.01.2017
  • Aktenzeichen: 3 O 345/15
  • Verfahrensart: Zivilverfahren auf Schadensersatz
  • Rechtsbereiche: Produkthaftungsrecht, Zivilrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Die Klägerin ist der Gebäudeversicherer der Wohnungseigentümergemeinschaft in Essen und tritt in diesem Fall aus übergegangenem Recht auf. Sie fordert Schadensersatz von der Beklagten für Schäden, die durch einen geplatzen Flexschlauch entstanden sind, den sie als von der Beklagten hergestellt ansieht.
  • Beklagte: Die Beklagte bestreitet, Herstellerin des Flexschlauches zu sein, und lehnt jegliche Verantwortung für den Schaden ab. Sie argumentiert, dass der Schlauch nicht defekt war und der Schaden durch fehlerhafte Montage verursacht wurde.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerin verlangt Schadensersatz von der Beklagten, da durch das Platzen eines Flexschlauches Wasserschäden in einem Gebäude entstanden sind. Die Klägerin macht geltend, dass der Schaden auf einen Materialfehler des von der Beklagten hergestellten Flexschlauches zurückzuführen sei und hat hierfür umfassende Schadensregulierungen vorgenommen.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage ist, ob die Beklagte als Herstellerin des Flexschlauches für den Wasserschaden haftbar ist oder ob der Schaden durch fehlerhafte Montage verursacht wurde und damit die Haftung der Beklagten ausschließt.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wird abgewiesen.
  • Begründung: Nach der Beweisaufnahme kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Flexschlauch keinen herstellungsbedingten Fehler aufwies. Es war vielmehr eine fehlerhafte Montage der ursächliche Grund für den Schaden. Der Sachverständige stellte fest, dass die Korrosion durch eine fehlerhafte Verbindung am Eckventil verursacht wurde, was nicht der Verantwortung der Beklagten zuzurechnen ist.
  • Folgen: Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Mangels eines erkannten Produktfehlers haftet die Beklagte nicht für die geltend gemachten Schäden. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung.

Herstellerhaftung im Fokus: Rechte bei Schäden durch defekte Produkte

Die Herstellerhaftung ist ein zentraler Aspekt des Verbraucherschutzes, der sicherstellen soll, dass Produkte den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen. Im Fall eines defekten Flexschlauches, der zu einem Schaden führen kann, sind Verbraucher oft unsicher über ihre Rechte. Die Produkthaftung regelt, unter welchen Bedingungen ein Hersteller für Schäden haftet, die durch fehlerhafte Produkte entstehen, und berücksichtigt dabei auch Aspekte wie Mängelhaftung und Qualitätssicherung.

Ein defekter Flexschlauch kann erhebliche Risiken mit sich bringen, sei es durch eine Rückrufaktion oder Sicherheitsvorschriften, die nicht eingehalten wurden. In der Folge wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die rechtlichen Grundlagen und Ansprüche beleuchtet, die sich aus der Herstellerhaftung ergeben.

Der Fall vor Gericht


Flexschlauch platzt durch fehlerhafte Montage – Gericht weist Schadensersatzklage ab

Korrodierter Flexschlauch mit salzhaltigen Ablagerungen unter Spüle.
(Symbolfoto: Flux gen.)

Eine Gebäudeversicherung scheiterte vor dem Landgericht Paderborn mit ihrer Schadensersatzklage gegen einen Flexschlauch-Hersteller. Die Versicherung hatte zuvor Schäden in Höhe von rund 11.500 Euro reguliert, die durch einen geplatzten Flexschlauch in einer Essener Wohnung entstanden waren.

Wasserschaden durch defekten Flexschlauch in Erdgeschosswohnung

Am 8. Oktober 2012 trat in einer Erdgeschosswohnung in Essen Leitungswasser aus einem geplatzten Flexschlauch aus. Der Schlauch war zuvor von der Firma S zusammen mit einer Armatur der Firma I eingebaut worden. Durch das austretende Wasser entstanden erhebliche Schäden am Gebäude und am Hausrat der Mieterin. Die Versicherung übernahm die Kosten für Trocknungsarbeiten, Sanierung und beschädigte Einrichtungsgegenstände.

Versicherung macht Herstellerfehler geltend

Die Versicherung forderte den Ersatz der regulierten Schäden vom Hersteller des Flexschlauchs. Sie argumentierte, ein Materialfehler und eine fehlerhafte Gefügeausbildung des Schlauchs hätten zu Spannungsrisskorrosionen und letztlich zum Platzen des Schlauchs geführt. Der Hersteller bestritt die Verantwortung und verwies auf mögliche Beschädigungen beim Einbau oder durch äußere Einflüsse.

Sachverständiger identifiziert Montagefehler als Schadensursache

Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger untersuchte den Flexschlauch. Er stellte fest, dass der Hersteller anhand der Kennzeichnung eindeutig identifiziert werden konnte. Der Sachverständige fand jedoch keinen Materialfehler am Innenschlauch. Stattdessen war eine nicht fachgerecht montierte Verschraubung an der Armatur die Ursache. Diese führte über längere Zeit zu minimalen Wasseraustritten. Das verdunstende Wasser hinterließ salzhaltige Ablagerungen, die eine Korrosion des Drahtgeflechts bewirkten. Als dieses seine Stützfunktion verlor, platzte der Innenschlauch durch den Wasserdruck.

Gericht: Kein Produktfehler nachweisbar

Das Landgericht Paderborn wies die Klage ab. Nach dem Produkthaftungsgesetz und den Grundsätzen der Produzentenhaftung hafte der Hersteller nur für Schäden durch fehlerhafte Produkte. Die Beweisaufnahme habe jedoch ergeben, dass der Flexschlauch keinen herstellungsbedingten Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehler aufwies. Vielmehr sei eine fehlerhafte Montage für den Schaden verantwortlich. Die Kosten des Rechtsstreits muss die klagende Versicherung tragen.


Die Schlüsselerkenntnisse


„Das Urteil zeigt deutlich, dass Hersteller von Sanitärprodukten nicht automatisch für Wasserschäden haften, wenn deren Ursache in der fehlerhaften Montage liegt. Auch bei einem technisch einwandfreien Produkt können durch unsachgemäße Installation über längere Zeit Schäden entstehen, die erst spät bemerkt werden. Entscheidend ist der Nachweis der tatsächlichen Schadensursache durch einen Sachverständigen, der zwischen Produktfehlern und Montagefehlern unterscheiden kann.“

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen Wasserschaden durch einen geplatzten Flexschlauch erleiden, ist es wichtig, die genaue Ursache durch einen Fachmann feststellen zu lassen, bevor Sie Ansprüche gegen den Hersteller geltend machen. Achten Sie bei der Installation von Sanitärprodukten darauf, dass diese von qualifizierten Handwerkern fachgerecht ausgeführt wird – eine unsachgemäße Montage kann zu schwerwiegenden Folgeschäden führen, für die Sie dann möglicherweise keinen Ersatz erhalten. Selbst kleine Undichtigkeiten, die zunächst nicht auffallen, können sich über die Zeit zu größeren Schäden entwickeln. Dokumentieren Sie daher den Einbau und lassen Sie sich die fachgerechte Installation bestätigen.


Benötigen Sie Hilfe?

Bei Wasserschäden durch Sanitärprodukte ist die rechtliche Situation oft komplex – besonders wenn es um die Frage geht, ob Installations- oder Produktfehler die Ursache sind. Unsere erfahrenen Anwälte analysieren Ihren Fall sorgfältig und unterstützen Sie dabei, die richtigen Ansprüche gegen die verantwortliche Partei durchzusetzen. Lassen Sie uns gemeinsam die optimale Strategie für Ihre individuelle Situation entwickeln. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer haftet bei Wasserschäden durch einen geplatzten Flexschlauch?

Bei einem Wasserschaden durch einen geplatzten Flexschlauch kommt es für die Haftung auf die konkrete Ursache des Schadens an. Die Haftung kann beim Hersteller, beim Installateur oder beim Nutzer liegen.

Herstellerhaftung

Der Hersteller des Flexschlauchs haftet nach dem Produkthaftungsgesetz, wenn der Schlauch einen Produktionsfehler aufweist. Diese Haftung besteht unabhängig vom Verschulden des Herstellers. Ein Produktfehler liegt vor, wenn der Flexschlauch nicht die Sicherheit bietet, die berechtigterweise erwartet werden kann.

Installateur- und Handwerkerhaftung

Wenn der Flexschlauch unsachgemäß montiert wurde, haftet der Installateur im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Bauarbeiten fünf Jahre nach BGB bzw. vier Jahre nach VOB. Der Handwerker muss für eine fachgerechte und sorgfältige Ausführung der Arbeiten sorgen.

Nutzerhaftung

Als Nutzer haften Sie selbst, wenn der Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch oder mangelnde Wartung entstanden ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn:

  • Putzmittel den Schlauch beschädigt haben
  • Der Schlauch trotz erkennbarer Alterung nicht ausgetauscht wurde
  • Der Wasserzulauf dauerhaft aufgedreht blieb

Versicherungsschutz

Die Gebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden an der Bausubstanz ab. Für Schäden am eigenen Hausrat ist die Hausratversicherung zuständig. Bei schuldhaftem Verhalten kann die private Haftpflichtversicherung für Schäden an fremdem Eigentum aufkommen.

Ein besonderes Augenmerk gilt der Wartung und Kontrolle der Flexschläuche. Flexschläuche können durch äußere Einwirkungen wie Putzmittel oder zu hohe Temperaturen beschädigt werden. Eine regelmäßige Sichtprüfung auf Beschädigungen des Metallgeflechts ist daher ratsam.


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Welche Beweise sind für Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller erforderlich?

Bei einem Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller müssen Sie als geschädigter Verbraucher drei zentrale Elemente nachweisen:

  • Den Produktfehler
  • Den eingetretenen Schaden
  • Den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden

Nachweis des Produktfehlers

Ein Produktfehler liegt vor, wenn die Ware nicht die berechtigten Sicherheitserwartungen erfüllt. Dies kann sich in Form von:

  • Konstruktionsfehlern: Diese betreffen die gesamte Produktserie
  • Fabrikationsfehlern: Diese treten nur bei einzelnen Produkten auf
  • Instruktionsfehlern: Fehlerhafte Gebrauchsanweisungen oder unzureichende Warnhinweise

Erleichterungen bei der Beweisführung

Die Rechtsprechung hat eine teilweise Beweislasterleichterung eingeführt. Sie müssen als Geschädigter nicht das Verschulden des Herstellers nachweisen. Es genügt, wenn Sie belegen können, dass:

  • Das Produkt einen Fehler aufweist
  • Der Schaden bei bestimmungsgemäßer Verwendung entstanden ist
  • Der Fehler im Organisationsbereich des Herstellers entstanden ist

Besonderheiten bei Hochrisikoprodukten

Bei Hochrisikoprodukten wie etwa Herzschrittmachern reicht bereits der begründete Fehlerverdacht für einen Schadensersatzanspruch aus. In solchen Fällen muss kein konkreter Fehler nachgewiesen werden, wenn ein potentieller Fehler bei anderen Produkten derselben Produktgruppe festgestellt wurde.


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Welche Rolle spielt die Gebäudeversicherung bei Wasserschäden durch defekte Flexschläuche?

Die Gebäudeversicherung übernimmt bei Wasserschäden durch defekte Flexschläuche die Kosten für Trocknung, Reparatur und Beseitigung der Schäden am Gebäude sowie von fest eingebauten Elementen. Dies gilt insbesondere für Schäden an Boden, Wänden und fest installierten Einbauten wie Einbauküchen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn das Wasser bestimmungswidrig aus dem Leitungssystem austritt. Die Gebäudeversicherung deckt dabei Schäden durch Leitungswasser aus:

  • Sanitär- und Heizungsanlagen
  • Zu- und Ableitungsrohren im Gebäude
  • Angeschlossenen Schläuchen von Waschmaschine und Geschirrspüler

Regressansprüche und Haftung

Wenn der Schaden durch einen Produktfehler des Flexschlauchs verursacht wurde, kann die Gebäudeversicherung Regressansprüche gegen den Hersteller geltend machen. Der Hersteller haftet dabei nach dem Produkthaftungsgesetz für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen.

Besonderheiten bei Mietverhältnissen

Wenn Sie Mieter sind und einen Wasserschaden durch einen defekten Flexschlauch verursachen, greift zunächst die Gebäudeversicherung des Vermieters. Wurden die Versicherungskosten auf die Miete umgelegt, darf die Versicherung Sie nicht in Regress nehmen, sofern Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.

Schadenregulierung und Folgeschäden

Die Gebäudeversicherung übernimmt neben dem eigentlichen Wasserschaden auch darüber hinaus anfallende Folgeschäden. Wenn beispielsweise der Wasserschaden einen Kurzschluss verursacht, der einen Brand auslöst, zahlt die Gebäudeversicherung auch diesen Folgeschaden. Bei vorübergehender Unbewohnbarkeit können sogar Hotelkosten abgedeckt sein.


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Welche Wartungspflichten bestehen bei eingebauten Flexschläuchen?

Gesetzliche Wartungspflichten

Als Betreiber von Flexschläuchen müssen Sie regelmäßige Prüfungen und Wartungen durchführen lassen. Die Prüffristen sind nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Bei elastomeren Hydraulik-Schlauchleitungen ist mindestens eine jährliche Prüfung durch eine befähigte Person erforderlich.

Konkrete Wartungsmaßnahmen

Die Wartung umfasst mehrere wichtige Aspekte. Bei jeder Inspektion muss eine visuelle Kontrolle auf Verschleißerscheinungen wie Kratzer, Schnitte, Korrosion oder Knicke durchgeführt werden. Besonders kritisch sind:

  • Die Überprüfung der Dichtungen und Anschlüsse
  • Die Kontrolle des Biegeradius
  • Die Prüfung auf mechanische, thermische oder chemische Beschädigungen

Dokumentationspflichten

Sämtliche Wartungen und Prüfungen müssen dokumentiert werden. Dies ist besonders wichtig, da bei Schäden durch mangelhafte Wartung eine Haftung entstehen kann. Die Dokumentation sollte den Lebenszyklus jedes einzelnen Schlauchs nachvollziehbar machen.

Haftungsrelevante Aspekte

Wenn Sie die vorgeschriebenen Wartungsintervalle nicht einhalten, kann dies weitreichende Folgen haben. Bei Schäden durch mangelnde Wartung haften Sie als Betreiber für entstehende Schäden. Die Produkthaftung des Herstellers greift in solchen Fällen nicht, da die Schäden auf Wartungsmängel zurückzuführen sind.


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Was müssen Geschädigte nach einem Wasserschaden durch einen Flexschlauch unternehmen?

Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung

Bei einem Wasserschaden durch einen geplatzten Flexschlauch müssen Sie unverzüglich die Hauptwasserzufuhr abstellen und den Strom im betroffenen Bereich abschalten. Stehendes Wasser muss schnellstmöglich mit Eimern, Lappen oder einem Nasssauger entfernt werden.

Dokumentation des Schadens

Eine sorgfältige Dokumentation des Schadens ist unerlässlich. Fotografieren Sie die Schadenstelle, den Wasseraustritt und alle betroffenen Bereiche. Die Fotos sollten sowohl Übersichts- als auch Detailaufnahmen umfassen. Der defekte Flexschlauch darf nicht entsorgt werden, da er als Beweismittel für die Schadenursache dient.

Versicherung und Meldepflichten

Der Schaden muss umgehend der zuständigen Versicherung gemeldet werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Schadenart:

  • Die Hausratversicherung ist für Schäden am beweglichen Eigentum zuständig
  • Die Gebäudeversicherung übernimmt Schäden an der Bausubstanz
  • Die Haftpflichtversicherung greift bei Schäden in anderen Wohnungen

Technische Überprüfung und Sanierung

Eine Fachfirma sollte die Ursache des Schadens ermitteln. Bei Flexschläuchen sind häufig Korrosion, Produktmängel oder Montagefehler die Ursache. Die Trocknung und Sanierung muss von qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden, um Folgeschäden wie Schimmelbildung zu vermeiden.

Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege der beauftragten Firmen auf. Bei der Beauftragung von Handwerkern sollten Sie die vorherige Zustimmung der Versicherung einholen. Beachten Sie, dass die Versicherung die Leistung bei grober Fahrlässigkeit kürzen oder ablehnen kann.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Herstellerhaftung

Die Herstellerhaftung verpflichtet Produkthersteller, für Schäden zu haften, die durch fehlerhafte Produkte entstehen. Diese Haftung greift bei Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehlern sowie bei mangelhaften Gebrauchsanweisungen. Geregelt ist dies hauptsächlich im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Beispiel: Ein Autohersteller muss für Schäden aufkommen, wenn Bremsen wegen eines Produktionsfehlers versagen. Die Haftung besteht unabhängig von einem Verschulden des Herstellers, setzt aber einen nachweisbaren Produktfehler voraus.


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Produkthaftung

Die Produkthaftung bestimmt die rechtliche Verantwortung für Schäden durch fehlerhafte Produkte. Sie basiert auf dem Produkthaftungsgesetz und dem allgemeinen Deliktsrecht (§823 BGB). Anders als bei der Gewährleistung geht es nicht um den Mangel selbst, sondern um Folgeschäden. Der Geschädigte muss den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang nachweisen. Beispiel: Ein defekter Wasserkocher verursacht einen Brand – der Hersteller muss für die Brandschäden aufkommen.


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Mängelhaftung

Die Mängelhaftung (früher: Gewährleistung) regelt die Rechte des Käufers bei mangelhaften Produkten nach §§ 434 ff. BGB. Sie umfasst Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz wegen Sachmängeln. Ein Mangel liegt vor, wenn die vereinbarte oder übliche Beschaffenheit nicht gegeben ist. Beispiel: Ein gekaufter Schlauch entspricht nicht den zugesicherten Qualitätsstandards – der Käufer kann Ersatzlieferung verlangen.


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Schadensersatzklage

Eine Schadensersatzklage ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen auf Ausgleich eines erlittenen Schadens nach §§ 249 ff. BGB. Der Kläger muss dabei den Schaden, die Pflichtverletzung des Beklagten und den Kausalzusammenhang beweisen. Schadensersatz umfasst sowohl materielle als auch immaterielle Schäden. Beispiel: Eine Versicherung verklagt einen Hersteller auf Ersatz der Kosten, die sie für einen von dessen Produkt verursachten Wasserschaden bezahlt hat.


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Sachverständigengutachten

Ein Sachverständigengutachten ist die fachliche Beurteilung eines Sachverhalts durch einen gerichtlich bestellten, neutralen Experten nach §§ 402 ff. ZPO. Der Sachverständige untersucht den Streitgegenstand und erstellt eine fundierte Expertise als Entscheidungsgrundlage für das Gericht. Das Gutachten muss nachvollziehbar und wissenschaftlich fundiert sein. Beispiel: Ein Sachverständiger untersucht einen defekten Schlauch, um die Schadensursache festzustellen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 823 BGB (Schadensersatzpflicht): Dieser Paragraph regelt die deliktische Haftung für Schäden, die durch unerlaubte Handlungen verursacht werden. Er besagt, dass derjenige, der einem anderen vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt, dem Geschädigten zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist. Im vorliegenden Fall könnte die Beklagte als Herstellerin des defekten Flexschlauches potenziell für die durch das Platzen des Schlauches verursachten Wasserschäden verantwortlich gemacht werden.
  • § 1 ProdHaftG (Produkthaftungsgesetz): Dieses Gesetz regelt die Haftung für fehlerhafte Produkte. Ein Hersteller ist demnach für Schäden verantwortlich, die durch einen Fehler seines Produkts entstehen. Die Klägerin könnte hier auf die Produkthaftung der Beklagten verweisen, da das Schadensereignis offenbar durch einen Materialfehler des Flexschlauches verursacht wurde.
  • § 249 BGB (Schadenersatz): Dieser Artikel legt fest, dass der Geschädigte so zu stellen ist, als wäre der Schaden nicht eingetreten. Dies umfasst sowohl den Ersatz des durch den Schaden entstandenen Sachschadens als auch weitere Kosten, die aus der Schadensbehebung resultieren. Der Anspruch der Klägerin auf festen Schadensersatz in Höhe von 11.888,16 € könnte sich auf diesen Paragraphen stützen, da sie sämtliche angefallenen Kosten geltend macht.
  • § 281 BGB (Schadenersatz statt der Leistung): Nach diesem Paragraphen kann der Gläubiger Schadenersatz verlangen, wenn der Schuldner seine Pflicht aus einem Schuldverhältnis nicht erfüllt. Hier könnte die Beklagte als Produzentin verpflichtet werden, Schadenersatz zu leisten, weil sie ihrer Pflicht zur Herstellung eines mangelfreien Produkts nicht nachgekommen ist.
  • § 14 AGB-Recht (Allgemeine Geschäftsbedingungen): Dieser Paragraph betrifft die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbraucherverträgen und stellt sicher, dass die Vertragsbedingungen transparent und fair sind. Sollte die Beklagte AGB verwendet haben, die Haftungsausschlüsse beinhalten, könnte die Klägerin argumentieren, dass solche Klauseln unwirksam sind, sofern sie nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dies könnte einen Einfluss auf die Haftung im vorliegenden Fall haben.

Das vorliegende Urteil

Landgericht Paderborn – Az.: 3 O 345/15 – Urteil vom 12.01.2017


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