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HIS-Eintragung -Löschungsanspruch nach Vorlage einer Reparaturbestätigung

Ein Oldtimer-Liebhaber gerät nach einem Unfall in einen Rechtsstreit mit einer Versicherung, die seine Daten trotz erfolgter Reparatur in der HIS-Datenbank speichert. Das Amtsgericht München gibt dem Kläger Recht und zwingt die Versicherung zur Löschung der Daten, da der Zweck der Speicherung durch den Reparaturnachweis entfallen ist. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf den Umgang mit persönlichen Daten in der Versicherungsbranche und die Rechte von Geschädigten nach der DSGVO.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht München
  • Datum: 29.03.2023
  • Aktenzeichen: 242 C 10592/22
  • Verfahrensart: Klage wegen Vornahme einer Handlung
  • Rechtsbereiche: Datenschutzrecht, Schadenersatzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eigentümer eines Fiat Uno Turbo, der Schadenersatz und die Löschung seiner personenbezogenen Daten fordert. Er argumentiert, die Speicherung der Daten sei nach dem Nachweis der Fahrzeugreparatur nicht mehr erforderlich, und beansprucht immateriellen Schadensersatz aufgrund der Verletzung seiner informationellen Selbstbestimmung.
  • Beklagte: Versicherungsgesellschaft, die die Fahrzeugdaten des Klägers an die Informa HIS GmbH übermittelt hat. Sie behauptet, die Reparatur sei nicht vollständig erfolgt und glaubt, dass die Speicherung im Interesse der Betrugsvorbeugung notwendig ist.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Es ging um die Löschung personenbezogener Daten des Klägers aus der Datenbank der Informa HIS GmbH. Diese Daten wurden nach einem Verkehrsunfall an die Datenbank übermittelt. Der Kläger forderte die Löschung der Daten, nachdem er beweisen konnte, dass das Fahrzeug repariert wurde. Zudem forderte der Kläger Schadensersatz, da er sich durch die Speicherung der Daten in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlte.
  • Kern des Rechtsstreits: Es wurde um die Frage gestritten, ob der Speicherungszweck der Daten noch gegeben ist und ob die Beklagte verpflichtet ist, die Löschung der an die HIS weitergegebenen Daten zu veranlassen. Zudem war strittig, ob dem Kläger wegen der Datenverarbeitung ein immaterieller Schadensersatz zusteht.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wurde teilweise zugunsten des Klägers entschieden. Die Beklagte muss die Löschung der personenbezogenen Daten veranlassen. Der Antrag auf immateriellen Schadensersatz wurde abgelehnt.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr notwendig sind, da der Kläger erfolgreich den Nachweis erbracht hat, dass sein Fahrzeug repariert wurde. Ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO wurde abgelehnt, weil ein immaterieller Schaden nicht ausreichend dargelegt wurde.
  • Folgen: Die Beklagte muss die Löschung der Daten veranlassen, während der Kläger keinen Anspruch auf den geforderten immateriellen Schadensersatz hat. Die Kosten des Rechtsstreits wurden größtenteils der Beklagten auferlegt, da sie in erheblichem Umfang unterlag. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Wichtiges Urteil zu HIS-Eintragungen und Löschungsansprüchen

Die Herausforderungen bei HIS-Eintragungen und deren mögliche Löschung betreffen viele Immobilienbesitzer. Dabei spielt die korrekte Dokumentation von Reparaturen und die Erfüllung spezifischer rechtlicher Anforderungen eine entscheidende Bedeutung für den Erfolg eines Löschungsanspruchs. Im Folgenden wird ein konkreter Fall näher beleuchtet, der die komplexen Aspekte des Grundstücksrechts und möglicher Löschungsverfahren aufzeigt.

Der Fall vor Gericht


Versicherung muss Unfalldaten aus HIS-Datenbank löschen

Mann in Garage hält Reparaturbestätigung vor klassischem Auto, besorgt blickend.
Löschungsanspruch aus der HIS-Datenbank | Symbolfoto: Flux gen.

Das Amtsgericht München hat einer Versicherung auferlegt, die Löschung persönlicher Daten eines Autohalters aus der HIS-Datenbank zu veranlassen. Die Versicherung hatte nach einem Verkehrsunfall vom 23. April 2020 und anschließender fiktiver Schadensabrechnung die Daten des Geschädigten an die Informa HIS GmbH weitergegeben.

Vorgeschichte eines Oldtimer-Unfalls

Der Kläger ist Besitzer eines Fiat Uno Turbo, den er als Liebhaberfahrzeug betreibt und nicht zu veräußern beabsichtigt. Nach einem Unfall, bei dem sein geparktes Fahrzeug durch ein bei der Beklagten versichertes Auto beschädigt wurde, entstanden fiktive Reparaturkosten von 4.164,90 Euro. Da die Versicherung zunächst keine Regulierung vornahm, klagte der Geschädigte erfolgreich vor dem Landgericht Augsburg, das die Versicherung zur Zahlung verurteilte. Nach Rechtskraft des Urteils im Dezember 2021 informierte die Versicherung den Kläger über die Weitergabe seiner persönlichen Daten an die HIS-Datenbank, darunter Name, Anschrift sowie Fahrzeugdetails mit dem Meldegrund „Fiktive Abrechnung“.

Streit um Datenlöschung nach Reparaturnachweis

Der Kläger forderte die Versicherung im April 2022 auf, die Löschung seiner Daten zu veranlassen und legte eine Reparaturbestätigung eines Sachverständigen vor. Die Versicherung lehnte dies ab und argumentierte, die Reparatur sei nicht vollständig nachgewiesen, da nur eine optische Sichtprüfung ohne Zerlegung durchgeführt wurde. Der Kläger sah durch den Nachweis der Reparatur den Zweck der Datenspeicherung als weggefallen an und fühlte sich durch die Weigerung der Versicherung als Betrüger abgestempelt.

Gerichtliche Bewertung der Datenverarbeitung

Das Amtsgericht München bestätigte den Löschungsanspruch nach Art. 17 Abs. 1 der DSGVO. Das Gericht stellte fest, dass es sich bei den gespeicherten Informationen um Personenbezogene Daten handelt, da der Kläger zweifelsfrei identifizierbar ist. Die Richter betonten, dass das vorgelegte Sachverständigengutachten eine Taugliche Reparaturbestätigung darstellt und sogar aussagekräftiger ist als Werkstattrechnungen, da es den konkreten Ist-Zustand des Fahrzeugs dokumentiert. Die Einschränkung der rein optischen Prüfung wurde als unerheblich eingestuft, da der Sachverständige aufgrund seiner Expertise beurteilen könne, ob eine Zerlegung des Fahrzeugs für die Bewertung notwendig sei.

Teilweise Stattgabe der Klage

Das Gericht gab der Klage im Hauptpunkt statt und verpflichtete die Versicherung, die Löschung der Daten zu veranlassen. Den zusätzlich geforderten Schadenersatz in Höhe von 300 Euro wegen immaterieller Schäden lehnte das Gericht jedoch ab, da der Kläger nicht ausreichend dargelegt habe, inwiefern die Datenspeicherung einen bezifferbaren Schaden verursacht habe. Die Prozesskosten wurden entsprechend aufgeteilt: Die Beklagte muss 87,5 Prozent und der Kläger 12,5 Prozent der Kosten tragen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stärkt die Rechte von Unfallbeteiligten im Zusammenhang mit der Speicherung ihrer Daten im Hinweisund Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft. Versicherungen müssen die Löschung von HIS-Einträgen veranlassen, wenn der ursprüngliche Speicherungsgrund – wie hier die fiktive Abrechnung – durch einen Reparaturnachweis entfällt. Ein pauschaler Schadensersatzanspruch wegen der verzögerten Löschung wurde hingegen abgelehnt.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie nach einem Unfall zunächst fiktiv abgerechnet haben und deshalb im HIS-System erfasst wurden, können Sie die Löschung Ihrer Daten verlangen, sobald Sie die tatsächliche Reparatur nachweisen. Die Versicherung muss dann aktiv werden und die Löschung beim HIS veranlassen. Dies schützt Sie vor möglichen Nachteilen bei künftigen Versicherungsabschlüssen oder Schadensregulierungen. Allerdings muss der Reparaturnachweis eindeutig die vollständige und fachgerechte Durchführung der Reparatur belegen – eine bloße Sichtprüfung reicht dafür nicht aus.


Ihre Daten in der HIS-Datenbank?

Das Urteil zeigt, wie wichtig ein rechtssicherer Umgang mit Ihren Daten nach einem Verkehrsunfall ist. Gerade bei fiktiver Abrechnung und dem Nachweis von Reparaturen lauern Fallstricke, die Ihre Rechte beeinträchtigen können. Sichern Sie sich ab und lassen Sie Ihre Situation von erfahrenen Rechtsanwälten prüfen. Wir helfen Ihnen, die Löschung Ihrer Daten aus dem HIS-System zu erwirken und Ihre Interessen gegenüber der Versicherung durchzusetzen. So vermeiden Sie unnötige Nachteile und erhalten die Kontrolle über Ihre Daten zurück.
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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist die HIS-Datenbank und welche Daten werden dort gespeichert?

Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) ist eine zentrale Datenbank der deutschen Versicherungswirtschaft, die von der informa HIS GmbH in Wiesbaden betrieben wird. Diese Datenbank dient den Versicherern als Vorab-Risikoprüfung und zur Bekämpfung von Versicherungsbetrug.

Gespeicherte Daten

Im HIS werden folgende Informationen erfasst:

  • Persönliche Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschriften
  • Fahrzeug- und Gebäudeinformationen
  • Informationen zu Versicherungsfällen mit Auffälligkeiten

Einmeldungsgründe

Eine Einmeldung in das HIS erfolgt bei:

  • Atypischen Schadenshäufigkeiten
  • Totalschäden bei Fahrzeugen
  • Fiktiven Abrechnungen auf Gutachtenbasis über 2.500 Euro
  • Auffälligkeiten bei früheren Schadenmeldungen

Speicherdauer und Datenschutz

Die Speicherfrist beträgt grundsätzlich 4 Kalenderjahre und beginnt mit dem Jahr nach der Ersterfassung. Bei erneuten Meldungen kann sich die Frist verlängern, wobei die maximale Speicherdauer 10 Jahre beträgt.

Zugriff und Auskunftsrecht

Sie haben das Recht, kostenlos Auskunft über Ihre im HIS gespeicherten Daten zu erhalten. Dieses Recht basiert auf der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Datenübermittlung an das HIS ist auch ohne Ihre Einwilligung zulässig, da sie durch die DSGVO gesetzlich erlaubt ist.

Wenn Sie feststellen, dass im HIS gespeicherte Daten falsch sind, können Sie von der informa HIS GmbH eine Berichtigung oder Löschung verlangen.

Die HIS-Datenbank enthält aktuell etwa 9,5 Millionen Datensätze, was in einigen Versicherungssparten etwa 1% der Versicherten entspricht. Dabei sind verschiedene Versicherungssparten wie Kfz, Unfall, Rechtsschutz, Sach, Leben, Transport und Haftpflicht eingebunden. Private Krankenversicherungen sind nicht an das HIS angeschlossen.


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Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, meine Daten aus der HIS-Datenbank löschen zu lassen?

Nach der Datenschutz-Grundverordnung haben Sie ein Recht auf Löschung Ihrer im HIS gespeicherten Daten unter bestimmten Voraussetzungen.

Rechtliche Grundlagen für einen Löschungsanspruch

Ein Löschungsanspruch besteht nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO, wenn die Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Schadenregulierung vollständig abgeschlossen ist.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Löschung

Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen, wenn:

  • Die Daten für den Speicherungszweck nicht mehr notwendig sind
  • Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen haben
  • Die Datenspeicherung von Anfang an rechtswidrig war

Praktische Durchsetzung des Löschungsanspruchs

Bei einem Unfallschaden mit fiktiver Abrechnung können Sie nach vollständiger Reparatur des Schadens die Löschung verlangen. Hierzu müssen Sie eine qualifizierte Reparaturbestätigung vorlegen. Die Versicherung ist dann verpflichtet, die Löschung der Daten sowohl beim Prüfdienstleister als auch im HIS zu veranlassen.

Grenzen des Löschungsanspruchs

Ein Löschungsanspruch besteht nicht, wenn die Versicherung die Daten noch für die Vertragsabwicklung oder zur Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt. Auch bei unklaren oder nicht nachgewiesenen Reparaturmaßnahmen kann die Löschung verweigert werden.


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Welche Nachweise muss ich für einen erfolgreichen Löschungsantrag vorlegen?

Für einen erfolgreichen Löschungsantrag von HIS-Einträgen nach einer fiktiven Abrechnung benötigen Sie eine aussagekräftige Reparaturbestätigung, die bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen muss.

Anforderungen an die Reparaturbestätigung

Eine Reparaturbestätigung muss eindeutig nachweisen, dass der Schaden vollständig und fachgerecht repariert wurde. Eine bloße Bestätigung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs reicht nicht aus.

Notwendige Nachweise im Detail

Die Reparaturbestätigung sollte folgende Elemente enthalten:

  • Detaillierte Auflistung der durchgeführten Reparaturarbeiten
  • Konkrete Angaben zu den reparierten Bauteilen
  • Dokumentation der im ursprünglichen Gutachten aufgeführten Schäden
  • Bestätigung der fachgerechten und vollständigen Reparatur

Besondere Hinweise zur Nachweisführung

Wenn Sie eine Reparatur in Eigenregie durchführen, reicht eine selbst ausgestellte Reparaturbestätigung nicht aus. Die Bestätigung sollte von einem unabhängigen Sachverständigen oder einer Fachwerkstatt erstellt werden.

Zeitpunkt der Nachweiserbringung

Sie können den Löschungsantrag stellen, sobald Sie die vollständige Reparatur nachweisen können. Der Nachweis kann auch nach der ursprünglich fiktiven Abrechnung erfolgen. Die Versicherung muss dann die Löschung der Daten veranlassen, da nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO personenbezogene Daten zu löschen sind, wenn sie für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich sind.


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Welche Konsequenzen hat ein HIS-Eintrag für mich und meine zukünftigen Versicherungsverträge?

Ein HIS-Eintrag hat keine unmittelbaren negativen Konsequenzen für bestehende Versicherungsverträge. Ein Versicherungsantrag wird nicht allein wegen eines HIS-Eintrags abgelehnt, und kein Versicherer wird einen Schaden nur aufgrund eines solchen Eintrags nicht regulieren.

Auswirkungen auf die Antragsbearbeitung

Wenn Sie einen neuen Versicherungsvertrag abschließen möchten, führt ein HIS-Eintrag zu einer genaueren Prüfung Ihres Antrags. Dies kann folgende praktische Auswirkungen haben:

  • Höhere Prämien für den gewünschten Versicherungsschutz
  • In besonderen Fällen die Verweigerung eines Vertragsabschlusses

Besondere Situationen im Schadensfall

Bei der Schadensregulierung kann ein HIS-Eintrag zu erschwerten Nachweispflichten führen. Wenn Sie beispielsweise ein Fahrzeug mit einem reparierten Vorschaden gekauft haben, müssen Sie die fachgerechte Reparatur nachweisen können. Ohne entsprechende Nachweise kann dies zu Problemen bei der Regulierung eines neuen Schadens führen.

Spartentrennung und Datenschutz

Wichtig zu wissen: Das HIS arbeitet mit einer strengen Spartentrennung. Ein Eintrag in der Kraftfahrtversicherung ist für einen Sachbearbeiter aus dem Bereich Lebensversicherungen nicht einsehbar. Sie haben außerdem das Recht auf eine kostenlose jährliche Selbstauskunft, um die über Sie gespeicherten Daten zu überprüfen.

Wenn Sie einen HIS-Eintrag feststellen, können Sie bei nachgewiesener fachgerechter Reparatur eines Schadens die Löschung der Daten beantragen. Die reguläre Speicherfrist beträgt vier Kalenderjahre, beginnend mit dem der erstmaligen Speicherung folgenden Kalenderjahr.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

HIS-Datenbank

Zentrales Informationssystem der Versicherungswirtschaft (Hinweis- und Informationssystem), das von der Informa HIS GmbH betrieben wird. Versicherungen nutzen diese Datenbank zum Austausch von Informationen über Versicherungsfälle, um potenzielle Betrugsfälle zu erkennen. Die Speicherung personenbezogener Daten erfolgt nach festgelegten Meldekriterien. Rechtsgrundlage ist Art. 6 DSGVO. Beispiel: Bei fiktiver Abrechnung eines Unfallschadens werden die Daten des Geschädigten gespeichert, bis ein Reparaturnachweis vorliegt.


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Fiktive Schadensabrechnung

Form der Schadenregulierung im Versicherungsrecht, bei der der Geschädigte den Schaden auf Basis eines Kostenvoranschlags oder Gutachtens abrechnet, ohne die Reparatur tatsächlich durchführen zu lassen. Basiert auf § 249 BGB (Schadensersatz). Der Geschädigte hat das Recht, den Geldbetrag zu behalten und sein Fahrzeug nicht oder günstiger zu reparieren. Beispiel: Ein Geschädigter lässt sich nach einem Unfall ein Gutachten über 4.000 Euro erstellen und repariert später in Eigenleistung.


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Personenbezogene Daten

Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Geregelt in Art. 4 Nr. 1 DSGVO. Dazu gehören Name, Anschrift, Geburtsdatum, aber auch indirekte Informationen wie Kfz-Kennzeichen oder Versicherungsnummern, die eine Person bestimmbar machen. Im Versicherungskontext relevant für Datenschutzrechte wie Löschungsansprüche. Beispiel: Die Kombination aus Name, Adresse und Fahrzeugdaten in der HIS-Datenbank.


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Löschungsanspruch

Rechtlicher Anspruch einer Person auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten, wenn der Zweck der Speicherung entfallen ist. Geregelt in Art. 17 DSGVO („Recht auf Vergessenwerden“). Der Verantwortliche muss die Daten unverzüglich löschen, wenn einer der gesetzlichen Gründe vorliegt. Im Versicherungskontext beispielsweise nach Nachweis einer durchgeführten Reparatur bei vorheriger fiktiver Abrechnung.


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Taugliche Reparaturbestätigung

Qualifizierter Nachweis über die ordnungsgemäße Durchführung einer Reparatur, der bestimmte formelle und inhaltliche Anforderungen erfüllen muss. Im Versicherungsrecht besonders relevant für die Dokumentation nach fiktiver Abrechnung. Kann durch Werkstattrechnungen oder Sachverständigengutachten erbracht werden. Die Bestätigung muss den konkreten Ist-Zustand des reparierten Objekts nachvollziehbar dokumentieren. Beispiel: Gutachten eines Sachverständigen mit detaillierter Dokumentation der durchgeführten Reparaturarbeiten.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Art. 17 – Recht auf Löschung: Diese Vorschrift gewährt natürlichen Personen das Recht, von dem Verantwortlichen die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem, dass die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind oder die betroffene Person ihre Einwilligung widerrufen hat. Das Recht auf Löschung ist ein zentraler Bestandteil des Datenschutzes und zielt darauf ab, die Privatsphäre der Betroffenen zu schützen.
    Im vorliegenden Fall hat der Kläger die Löschung seiner personenbezogenen Daten gefordert, da der Zweck der Datenspeicherung, nämlich die Schadenregulierung nach dem Verkehrsunfall, weggefallen ist. Das Amtsgericht München hat dieser Aufforderung stattgegeben und die Beklagte zur Löschung verpflichtet.
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Art. 82 – Schadensersatz bei Verstößen: Artikel 82 DSGVO sieht vor, dass jede Person, die durch eine Verletzung der DSGVO einen Schaden erleidet, Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Verantwortlichen hat. Dies umfasst sowohl materielle als auch immaterielle Schäden. Die Vorschrift stellt sicher, dass Betroffene ihre Rechte aus der DSGVO effektiv durchsetzen und bei Verstößen entschädigt werden können.
    Der Kläger sieht sich durch die Weigerung der Beklagten zur Löschung seiner Daten in seinen Rechten verletzt und fordert daher immateriellen Schadensersatz gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO. Das Gericht hat die Ansprüche des Klägers in diesem Punkt berücksichtigt.
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Art. 6 – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung: Artikel 6 DSGVO legt fest, unter welchen Bedingungen die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig ist. Eine Verarbeitung ist zulässig, wenn eine der in diesem Artikel genannten Bedingungen erfüllt ist, wie zum Beispiel die Erfüllung eines Vertrags oder die Einwilligung der betroffenen Person. Diese Bestimmung bildet die Grundlage für alle Datenverarbeitungen und stellt sicher, dass die Verarbeitung nur unter rechtlichen Voraussetzungen erfolgt.
    Die Beklagte hat die Daten des Klägers im Rahmen der Schadensabwicklung nach dem Verkehrsunfall verarbeitet. Nach der Klage wurde festgestellt, dass der Zweck der Datenverarbeitung erfüllt und somit eine weitere Speicherung unzulässig ist, was die Grundlage für die Löschungsverpflichtung bildet.
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – Ergänzende nationale Regelungen: Das BDSG ergänzt die DSGVO auf nationaler Ebene und enthält spezifische Regelungen, die in Deutschland gelten. Es regelt unter anderem den Umgang mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten, den Datenschutz in Beschäftigungsverhältnissen und weitere spezifische Datenschutzaspekte. Das BDSG dient dazu, die allgemeinen Vorgaben der DSGVO in konkrete rechtliche Rahmenbedingungen umzusetzen.
    Im vorliegenden Fall kommen die ergänzenden Bestimmungen des BDSG zur Anwendung, um die spezifischen Pflichten der Beklagten bei der Datenverarbeitung und -löschung in Deutschland zu konkretisieren und durchzusetzen.
  • Vertragsrecht nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) – Schadensersatzansprüche: Das BGB regelt grundlegende zivilrechtliche Ansprüche, einschließlich des Schadensersatzrechts. Es legt fest, unter welchen Voraussetzungen ein Schadenersatzanspruch besteht und wie dieser zu bemessen ist. Insbesondere § 823 BGB behandelt die unerlaubte Handlung und die daraus resultierenden Schadensersatzpflichten.
    Der Kläger erhebt neben der Löschung seiner Daten auch einen Schadensersatzanspruch wegen der erlittenen immateriellen Schäden. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im BGB, das die Voraussetzungen und die Höhe des Schadensersatzes regelt.

Das vorliegende Urteil


AG München – Az.: 242 C 10592/22 – Urteil vom 29.03.2023


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