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Illegales Online-Glücksspiel – Rückforderungsansprüche von Spielern

Rückforderung von Spieleinsätzen bei Online-Casinos

Glücksspiel kann süchtig machen. Diese Warnung wird mittlerweile standardmäßig im Zusammenhang mit der Werbung für die verschiedensten Glücksspielangebote ausgesprochen. Bedingt durch die Digitalisierung hat das Glücksspiel auch schon seinen Weg in das weltweite Netz gefunden, sodass die Glücksjäger problemlos aus den heimischen vier Wänden heraus dem Glücksspiel frönen können.

Der Gedanke, dass es hierbei zu Verlusten kommen kann, ist zwar jedem Glücksjäger bewusst, allerdings wird dieser Gedanke nur zu gerne sehr weit fort geschoben. Dass das Glücksspiel jedoch mit den geltenden Gesetzen einhergeht, davon geht jeder Glücksjäger letztlich aus. Die wenigsten Glücksjäger möchten sich an illegalem Online-Glücksspiel beteiligen, allerdings ist die Gesetzeslage sowie auch die Position des Anbieters nicht immer transparent. Für diejenigen Glücksjäger, die bei einem illegalen Online-Glücksspiel Verluste erlitten haben, gibt es nunmehr jedoch sehr interessante gerichtliche Entscheidungen mit Bezug auf etwaige Rückforderungsansprüche.

In der jüngeren Vergangenheit gab es bereits mehrere Gerichtsverfahren, welche sich mit der Thematik des Rückforderungsanspruchs von Glücksspielern bei illegalen Online-Glücksspielen beschäftigt haben. Ein derartiger Anspruch wurde nunmehr durch das Oberlandesgericht (OLG) München ausdrücklich bejaht.

Verluste durch illegales Online-Glücksspiel? Ihre Rechte als Spieler!

Haben Sie beim Online-Glücksspiel Geld verloren und sind unsicher über die Legalität des Anbieters? Die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere das Urteil des OLG München, hat die Tür für Rückforderungsansprüche von Spielern bei illegalen Online-Glücksspielen weit geöffnet. Als erfahrener Rechtsanwalt biete ich Ihnen eine fundierte Ersteinschätzung zu Ihren individuellen Ansprüchen. Gemeinsam klären wir, ob und wie Sie Ihr Geld zurückfordern können. Lassen Sie sich jetzt beraten und setzen Sie Ihre Rechte durch!

Die Entscheidung des OLG München hat Signalwirkung

Illegales Glücksspiel im Internet
Glücksspiel kann süchtig machen – daher schützt Deutschland seine Bürger vor den Risiken des Glücksspiels. (Symbolfoto: Anton-Burakov/Shutterstock.com)

Mit seiner Entscheidung hat das OLG München die Thematik letztlich auf ein gänzlich neues Niveau gehoben, da diese Entscheidung eine Änderung der aktuellen Rechtsprechung in Deutschland nach sich ziehen wird. Der Entscheidung ging letztlich eine Klage eines Glücksjägers voraus, welcher bei einem Online-Glücksspielanbieter mit Sitz auf Malta in der Zeitspanne vom 01. Oktober 2018 bis 29.09.2020 18.175 Euro über die sogenannten Slots verloren hatte. Der Online-Glücksspielanbieter verfügte jedoch zu dem Zeitpunkt des Spiels von dem Kläger über keine deutsche Konzession. Bereits in der ersten Klageinstanz vor dem Landgericht Traunstein wurde dem Kläger recht gegeben.

Der Glücksspielanbieter setzte sich gerichtlich zur Wehr

Der Online-Glücksspielanbieter wollte das Urteil des LG Traunstein nicht akzeptieren und legte Berufung ein, sodass der Fall dem OLG München zuständigkeitshalber übergeben wurde. Das OLG München teilte im Zuge eines umfassenden Hinweisbeschlusses mit, dass die Absicht besteht, die Berufung einstimmig zurückzuweisen. Dementsprechend würde das Urteil des LG Traunstein seine Gültigkeit behalten. Die Besonderheit dabei liegt jedoch in dem Umstand, dass das OLG München nicht als erstes OLG mit einer derartigen Thematik konfrontiert ist. Es gab in der Vergangenheit bereits einmal einen derartigen Fall. Durch die Entscheidung des OLG München wird es jedoch eine Signalwirkung auf die bisher sehr verbraucherunfreundliche Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Online-Glücksspiel geben.

Die ständige Rechtsprechung des BGH wird respektiert

Das OLG München hatte mitgeteilt, dass ein im Raum stehendes Totalverbot der Online-Glücksspiele dem Grunde nach nicht mit dem geltenden Europarecht bzw. dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar sei, sodass sich das OLG mit dieser Sichtweise auch der ständigen BGH-Rechtsprechung anschloss. Der Forderung der Online-Glücksspielanbieter, dass die ganze Angelegenheit an den Europäischen Gerichtshof übergeben wird, wird jedoch von dem OLG München nicht gefolgt. Laut dem OLG München besteht hierfür keinerlei Veranlassung. Auch der neue Glücksspielstaatsvertrag, welcher im Grunde genommen das Totalverbot berücksichtigt und eine Möglichkeit des Glücksspiels via Lizenzerteilung vorsieht, ändert an der Sichtweise des OLG München nichts. Problematisch in diesem Zusammenhang ist jedoch der Umstand, dass der besagte Online-Glücksspielanbieter nicht im Besitz einer derartigen Konzession ist.

Ein Totalverbot für Online-Glücksspiele an sich findet seine Rechtfertigung in dem als überragend geltenden wichtigen Gemeinwohl. Die Bevölkerung muss vor den mit dem Glücksspiel einhergehenden Gefahren wie beispielsweise die Glücksspielsucht sowie den Folgen – beispielsweise Begleitkriminalität – geschützt werden. Das Totalverbot ist hierfür ein erforderliches und angemessenes sowie geeignetes Mittel.

Das OLG München hat in Richtung des Online-Glücksspielanbieters sehr deutliche Worte gesendet. Zwar sei die aktuelle Problematik nicht dem Regelungssystem bzw. dem Behördenwillen respektive dem Mitbewerberwillen geschuldet und es handelt sich auch um ein strukturelles Vollzugsdefizit, allerdings kann ein faktisches Vollzugsdefizit im vorliegenden Fall nicht ausgeschlossen werden. Dies bedeutet, dass die Behörden bzw. das Regelungssystem dem geschickten Vorgehen des Anbieters nicht gänzlich vollständig beikommen. Aus diesem Umstand darf sich jedoch nicht die Sichtweise ableiten, dass die geltenden Verbotsnormen in die Kategorie „unanwendbar“ eingestuft werden und dass es dementsprechend auch nicht mehr zu einer Verfolgung von Massenverstößen kommt. Eine derartige Folge würde den Umstand mit sich bringen, dass die Anbieter ihr eigenes rechtswidriges Vorgehen in Eigenregie legalisieren könnten. Der Gesetzgeber hat in derartigen Fällen die ausdrückliche Aufgabe, diesem Vorgehen entgegenzuwirken.

Der Anspruch des Glücksspielers wurde bejaht

Im Zusammenhang mit dem Anspruch des Glücksjägers auf eine Rückzahlung hat der Senat seine Auffassung ebenfalls sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Dem Glücksspieler wurde das Recht auf eine Rückzahlung auf der Grundlage des Bereicherungsrechts ausdrücklich zugesprochen. Der Rückforderungsausschluss im Sinne der §§ 817 S. 2 sowie 762 nebst 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wurde ausdrücklich abgelehnt. Dementsprechend sind diejenigen Glücksjäger, welche bei einem Online-Glücksspielanbieter ohne Konzession Spielverluste erleiden, als geschädigte Personen zu betrachten und haben auch ausdrücklich einen Anspruch auf die Rückzahlung der erlittenen Verluste. Damit hat das OLG München einen rechtlichen Trend fortgeführt, der sich in der jüngeren Vergangenheit bereits mehr als deutlich abgezeichnet hat.

Natürlich ist die Tatsache bekannt, dass bei einem Online-Glücksspiel nun einmal auch das Risiko eines Verlustes besteht. Wäre dem nicht so, würde das Glücksspiel einen wesentlichen Teil seines Grundcharakters verlieren. Es kann kein Spiel basierend auf Glück geben, bei dem der Spieler eine „Garantie“ auf einen Gewinn erhält. Dies ist keine Eigenheit von Glücksspiel-Anbietern, dies ist auch bei Lotto etc. so in dieser Form der Fall. Im Zusammenhang mit dem Online-Glücksspiel ist jedoch der Umstand dergestalt, dass es mittlerweile eine wahre Vielzahl von unterschiedlichen Anbietern im Internet gibt. Dieser Markt ist mittlerweile so umfänglich, dass ein Glücksspieler durchaus die Übersicht über das gesamte Marktangebot verlieren kann. Die gängigsten Online-Glücksspieler, die ihr Angebot über das Internet zur Verfügung stellen, befinden sich auch im Besitz einer gültigen Konzession. Problematisch ist allerdings der Umstand, dass der Glücksjäger im Internet dies so nicht immer einsehen kann. Es gibt zwar durchaus gewisse Ansatzpunkte wie beispielsweise etwaig vorhandene Zertifikate auf der Internetpräsenz, allerdings bietet der Markt auch durchaus Potenzial für betrügerische Machenschaften bzw. weniger seriöse Angebote.

Eine Internetpräsenz lässt sich heutzutage mit nur sehr wenigen Handgriffen sehr leicht herstellen. Es ist dabei auch nicht die Schwierigkeit, etwaige Zertifikate zu fälschen und auf diese Weise einen seriösen Eindruck herzustellen. Jeder Glücksjäger, der seiner Leidenschaft nachkommen möchte, sollte daher das Hauptaugenmerk nicht alleinig auf die Zertifikate legen. Auch weitergehende Faktoren wie das gültige Impressum sowie der Kundenservice sollte im Auge behalten werden. Auf diese Weise kann das Risiko, dass das Glücksspiel bei einem weniger seriösen bzw. unseriösen Anbieter durchgeführt wird, zumindest ein Stück weit minimiert werden. Im absoluten Zweifel sollte sich der Glücksjäger besser doch nicht bei dem Anbieter registrieren und der Leidenschaft bei einem anderen Anbieter nachgehen. Hierbei muss jedoch bedacht werden, dass natürlich auch bei einem seriösen Anbieter stets das Risiko eines Spielverlustes bestehen kann.

Fazit

Bis zum 30. Juni 2021 war das Betreiben von Online-Casinos in der Bundesrepublik Deutschland illegal. Nur Schleswig-Holstein war hiervon ausgenommen. Nun wurde gerichtlich festgestellt, dass Spieler außerhalb von Schleswig-Holstein nicht rechtlich wirksam an Online-Casinos teilnehmen können. Spieler, die Geld in einem Online-Casino verloren haben, können dies unter bestimmten Umständen zurückerhalten. Dies ist das Ergebnis eines neuen Glücksspielstaatsvertrages, der am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist. Der Vertrag regelt, dass Geldverluste in einem Casino vor dem Vertragsabschluss unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert werden können.

Für eine erfolgreiche Rückforderung gegen ein online Casino sind folgende Voraussetzungen nötig: Das Casino muss ohne gültige Lizenz agiert haben, die Verjährung ist noch nicht eingetreten und der oder die Spieler:in hatte keine Kenntnis von der Illegalität.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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