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Immobiliar-Darlehensvertrag – Vorfälligkeitsentschädigungsklausel – Wirksamkeit

Zwei Kreditnehmer erleiden vor dem Oberlandesgericht München eine juristische Niederlage, als ihre Forderung nach Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung von rund 12.000 Euro abgewiesen wird. Die beiden hatten argumentiert, die Vertragsangaben zur Berechnung der Entschädigung seien unzureichend gewesen, doch das Gericht befand diese als rechtlich einwandfrei. Einleuchtende Sorgen der Verbraucher über undurchsichtige Bankregelungen trafen hier auf die gesetzliche Klarheit der Berechnungsweise und die höchste Rechtsprechung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG München
  • Datum: 18.01.2024
  • Aktenzeichen: 19 U 3956/23 e
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Rahmen eines Bereicherungsrechtsstreits zur Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
  • Rechtsbereiche: Kreditrecht, Bereicherungsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Kläger: Parteien, die die Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus Bereicherungsrecht fordern; sie berufen sich auf Regelungen im abgeschlossenen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag.
    • Kreditinstitut: Eine Anstalt des Öffentlichen Rechts, die den grundpfandrechtlich besicherten Darlehensvertrag mit den Klägern abgeschlossen hat.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Im Jahr 2017 wurde ein Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag abgeschlossen, der eine Regelung zur vorzeitigen Rückzahlung samt Vorfälligkeitsentschädigung enthielt. Die Kläger fordern die Rückzahlung dieser Entschädigung, wobei der Anspruch aus Bereicherungsrecht abgeleitet werden soll.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung aus Bereicherungsrecht besteht, insbesondere im Hinblick auf die vertraglich vereinbarten Regelungen.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Kläger gegen das Endurteil des Landgerichts München II vom 07.09.2023 zurückzuweisen.
    • Folgen: Das Urteil bestätigt grundsätzlich das Endurteil des Landgerichts München II. Den Klägern wird eingeräumt, innerhalb von drei Wochen nach Zustellung des Beschlusses zu Stellung zu nehmen.

Vorfälligkeitsentschädigung in Immobiliendarlehen: Wichtige Urteile und Entwicklungen

Bei der Immobilienfinanzierung rücken Immobiliar-Darlehensverträge und die darin enthaltene Vorfälligkeitsentschädigungsklausel zunehmend in den Fokus. Wichtige Aspekte wie die Wirksamkeit der Klausel, Kündigungsfristen, Zinsänderungsklausel und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung prägen die Darlehensbedingungen und das Verbraucherrecht, was sich auch in BGH-Urteilen widerspiegelt.

Im Anschluss wird ein konkreter Fall vorgestellt und analysiert.

Der Fall vor Gericht


Kreditnehmer scheitern mit Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung

Bankmitarbeiter zeigt auf einen Vertragstext zur Vorfälligkeitsentschädigung in einem modernen Büro.
Vorfälligkeitsentschädigung im Immobiliar-Darlehensvertrag | Symbolbild: Imagen3 gen.

Das Oberlandesgericht München hat die Berufung zweier Kreditnehmer gegen ein Urteil des Landgerichts München II zurückgewiesen. Die Kläger hatten die Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von knapp 12.000 Euro gefordert, die sie im Dezember 2021 an ihre Bank gezahlt hatten.

Details zum Kreditvertrag und vorzeitiger Rückzahlung

Die Kreditnehmer hatten im April 2017 mit der beklagten Sparkasse einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag über 260.000 Euro mit einer Zinsbindung bis April 2027 zu einem Sollzinssatz von 1,68 Prozent pro Jahr abgeschlossen. Im Dezember 2021 zahlten sie das Darlehen vorzeitig zurück und entrichteten dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung von 11.714,85 Euro sowie einen Institutsaufwand von 250 Euro.

Streit um die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

Die Kreditnehmer machten geltend, die vertraglichen Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung seien unzureichend gewesen. Sie bemängelten unter anderem, dass aus den Vertragsunterlagen nicht klar hervorgehe, dass für die Berechnung nicht die gesamte Zinsbindungsfrist, sondern nur der Zeitraum bis zur ersten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit maßgeblich sei.

Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit der Vorfälligkeitsentschädigung

Das OLG München wies diese Argumentation zurück. Die Richter stellten fest, dass die Angaben im Darlehensvertrag den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung reiche es aus, wenn die Bank die wesentlichen Parameter für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in groben Zügen benennt. Eine detaillierte Darstellung der finanzmathematischen Formeln sei nicht erforderlich, da diese für einen durchschnittlichen Verbraucher ohnehin kaum nachvollziehbar wären.

Klarstellung zur Berechnungsmethode

Das Gericht betonte, dass im vorliegenden Fall das Ende der Zinsbindung mit dem Zeitpunkt der ersten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit nach zehn Jahren zusammenfiel. Die im Vertrag verwendete Aktiv-Passiv-Methode zur Berechnung der Entschädigung entspreche den gesetzlichen Vorgaben. Die Bank müsse auch nicht explizit darauf hinweisen, dass keine Entschädigung zu zahlen sei, wenn ihr kein Schaden entstehe – dies ergebe sich bereits aus der vertraglichen Regelung, wonach nur der unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängende Schaden ersetzt werden müsse.

Da die Kläger zudem keine konkreten Fehler in der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung aufzeigen konnten, wies das OLG München die Berufung als offensichtlich unbegründet zurück. Die Richter empfahlen den Klägern aus Kostengründen die Rücknahme der Berufung.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das OLG München bestätigt, dass Banken bei der Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen die Aktiv/Passiv-Methode anwenden dürfen, wenn diese im Kreditvertrag und ESIS-Merkblatt transparent erläutert wird. Die Bank muss dabei nachvollziehbar darlegen, wie sie den Schaden durch die vorzeitige Kreditrückzahlung berechnet. Eine ausreichend detaillierte Beschreibung der Berechnungsmethode im Vertrag schützt die Bank vor späteren Rückforderungen der Vorfälligkeitsentschädigung.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Kreditnehmer müssen Sie besonders aufmerksam die Vertragsklauseln zur Vorfälligkeitsentschädigung prüfen, bevor Sie unterschreiben. Wenn die Bank die Berechnungsmethode transparent und verständlich im Vertrag erklärt, können Sie die Entschädigung später nicht mehr erfolgreich anfechten. Lassen Sie sich die Berechnung vor einer vorzeitigen Rückzahlung genau erklären und prüfen Sie, ob alle im Vertrag genannten Faktoren berücksichtigt wurden. Besonders wichtig ist auch das ESIS-Merkblatt, das die gleichen Informationen zur Berechnung enthalten muss wie der Kreditvertrag.

Benötigen Sie Hilfe?

Unklare Regelungen bei Vorfälligkeitsentschädigungen im Immobiliar-Darlehen?

Wer vor der Rückzahlung eines Immobiliardarlehens und der damit verbundenen Vorfälligkeitsentschädigung steht, sieht sich oft mit undurchsichtigen Berechnungsgrundlagen und vertraglichen Details konfrontiert. Insbesondere die Interpretation vertraglicher Klauseln und die Anwendung gesetzlicher Vorgaben können in solch komplexen Situationen Unsicherheiten hervorrufen.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre individuelle rechtliche Lage sorgfältig zu prüfen sowie offene Fragen zu klären. Mit einer sachlichen und präzisen Analyse der vertraglichen Grundlagen erhalten Sie einen klaren Überblick über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten.

Ersteinschätzung anfragen

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung und wann muss sie gezahlt werden?

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die bei vorzeitiger Beendigung eines Kreditvertrags fällig wird. Sie tritt besonders bei langfristigen Immobiliendarlehen in Erscheinung.

Gesetzliche Grundlage

Nach § 502 BGB kann der Darlehensgeber bei vorzeitiger Rückzahlung eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn zum Zeitpunkt der Rückzahlung ein gebundener Sollzinssatz vereinbart war.

Zweck und Berechnung

Die Vorfälligkeitsentschädigung dient dem Ausgleich für:

  • Den Verlust der ursprünglich vereinbarten Zinszahlungen
  • Die entstehenden Refinanzierungskosten der Bank

Die Höhe der Entschädigung wird nach zwei möglichen Methoden berechnet:

  • Aktiv-Passiv-Methode: Berechnet den Zinsverlust der Bank aus dem ausstehenden Kreditbetrag
  • Aktiv-Aktiv-Methode: Vergleicht die entgangenen Zinseinnahmen mit möglichen Erträgen aus einer Neuanlage

Typische Auslösesituationen

Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird fällig, wenn Sie:

  • Die Immobilie vorzeitig verkaufen möchten
  • Den Kredit aufgrund besserer Konditionen bei einer anderen Bank umschulden wollen
  • Eine größere Geldsumme erhalten und den Kredit vollständig tilgen möchten

Wichtige Einschränkungen

Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn:

  • Die Angaben über die Laufzeit des Vertrags unzureichend sind
  • Die Informationen zum Kündigungsrecht des Darlehensnehmers fehlen
  • Die Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung im Vertrag nicht ausreichend erklärt wird

Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen ist die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung auf maximal 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags begrenzt. Beträgt der Zeitraum zwischen vorzeitiger und vereinbarter Rückzahlung weniger als ein Jahr, liegt die Grenze bei 0,5 Prozent.


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Wie wird die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?

Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung erfolgt durch zwei anerkannte Methoden, wobei die Aktiv-Passiv-Methode am häufigsten verwendet wird. Diese Methode geht davon aus, dass die Bank die vorzeitig zurückgezahlten Gelder in Hypothekenpfandbriefe oder ähnliche sichere Wertpapiere investiert.

Grundlegende Berechnungsfaktoren

Bei der Berechnung müssen folgende Faktoren zwingend berücksichtigt werden:

  • Die Höhe der Restschuld zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung
  • Die verbleibende Zinsbindungsfrist
  • Der ursprünglich vereinbarte Zinssatz
  • Das aktuelle Zinsniveau am Kapitalmarkt

Aktiv-Passiv-Methode im Detail

Bei dieser Methode wird der Zinsschaden wie folgt ermittelt:

Zinsschaden = Vertragszins – Wiederanlagezins – (Risikokosten + Verwaltungskosten)

Der errechnete Schaden wird dann mit der Restschuld und der verbleibenden Laufzeit multipliziert und auf den Rückzahlungszeitpunkt abgezinst.

Pflichtabzüge und Minderungen

Von dem ermittelten Zinsschaden müssen zwingend abgezogen werden:

  • Ersparte Verwaltungskosten, die nach der Rückzahlung nicht mehr anfallen
  • Ersparte Risikokosten, da eine Wiederanlage in Wertpapiere weniger riskant ist als ein Darlehen
  • Vertraglich vereinbarte Sondertilgungsrechte bis zum Ende der Zinsbindung

Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen ist die Vorfälligkeitsentschädigung gesetzlich auf maximal 1 Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Summe begrenzt. Beträgt der Zeitraum zwischen vorzeitiger und vereinbarter Rückzahlung weniger als ein Jahr, liegt die Grenze bei 0,5 Prozent.

Rechtliche Besonderheiten

Der Bundesgerichtshof hat in seiner aktuellen Rechtsprechung vom 3. Dezember 2024 wichtige Änderungen festgelegt. Demnach haben Banken bei unzureichenden Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Darlehensvertrag keinen Anspruch auf diese Entschädigung. Dies gilt insbesondere, wenn die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht oder die Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.


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Welche Informationspflichten hat die Bank bei der Vorfälligkeitsentschädigung?

Seit dem 21. März 2016 müssen Banken bei Immobiliardarlehen umfassende und transparente Informationen zur Vorfälligkeitsentschädigung bereitstellen. Diese Pflicht ergibt sich aus der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie.

Grundlegende Informationspflichten

Die Bank muss im Darlehensvertrag die wesentlichen Parameter zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in groben Zügen aufführen. Diese Angaben müssen für einen durchschnittlichen Verbraucher klar, prägnant und verständlich sein.

Notwendige Vertragsangaben

Wenn Sie einen Immobilienkredit abschließen, muss die Bank folgende Informationen im Vertrag bereitstellen:

  • Die grundlegende Berechnungsmethode (Aktiv-Passiv-Methode oder Aktiv-Aktiv-Methode)
  • Die konkreten Berechnungsfaktoren wie Restschuld, Restlaufzeit und Zinsdifferenz
  • Die Berücksichtigung möglicher Kosteneinsparungen der Bank
  • Angaben zur Obergrenze der Vorfälligkeitsentschädigung

Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Wenn die Bank diese Informationspflichten nicht erfüllt, hat dies weitreichende Folgen: Der Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung entfällt vollständig. Dies gilt insbesondere, wenn die Angaben zur Berechnung unzureichend oder irreführend sind. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 3. Dezember 2024 (Az. XI ZR 75/23) diese strenge Auslegung bestätigt.

Zeitpunkt der Information

Die Bank muss nicht nur im Vertrag informieren, sondern auch vor einer vorzeitigen Rückzahlung. Wenn Sie die Absicht zur vorzeitigen Rückzahlung mitteilen, muss die Bank unverzüglich in Textform über die Zulässigkeit der Rückzahlung, die Höhe des zurückzuzahlenden Betrags und die eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung informieren.


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Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Kreditnehmer, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden?

Gesetzliche Ausnahmen

Nach dem wegweisenden BGH-Urteil vom 3. Dezember 2024 entfällt der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung vollständig, wenn die Bank im Darlehensvertrag unzureichende Angaben zur Berechnung macht. Dies betrifft insbesondere fehlerhafte oder unklare Klauseln zur Berechnung der Entschädigung.

Die Vorfälligkeitsentschädigung muss ebenfalls nicht gezahlt werden, wenn der Verbraucher in seinem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag nicht auf das außerordentliche Kündigungsrecht hingewiesen wurde.

Vertragsgestaltung

Bei der Vertragsgestaltung können Sondertilgungsrechte eine wichtige Rolle spielen. Nach der BGH-Rechtsprechung müssen vereinbarte Sondertilgungsoptionen bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt werden, was die Höhe der Entschädigung deutlich reduzieren kann.

Besondere Kündigungssituationen

Ein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung entfällt auch in folgenden Fällen:

  • Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag
  • Bei unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Wenn die Rückzahlung durch eine im Darlehensvertrag vorgesehene Versicherung erfolgt
  • Bei mangelhafter Kreditwürdigkeitsprüfung durch die Bank

Strategische Optionen

Der sogenannte „Vorfälligkeitsjoker“ ermöglicht die Rückforderung bereits gezahlter Entschädigungen, wenn die Bank fehlerhafte Formulierungen in ihren Verträgen verwendet hat. Dies betrifft besonders Verträge von Genossenschaftsbanken, kann aber auch auf andere Kreditinstitute zutreffen.

Bei variablen Zinssätzen fällt grundsätzlich keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Auch die Nutzung von vertraglich vereinbarten Sondertilgungsrechten kann die Höhe der Entschädigung erheblich reduzieren.


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Was sind die häufigsten Gründe für erfolgreiche Klagen gegen Vorfälligkeitsentschädigungen?

Unzureichende Angaben zur Berechnungsmethode

Wenn Sie einen Immobilienkredit vorzeitig zurückzahlen möchten, müssen die Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Darlehensvertrag klar und verständlich sein. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 3.12.2024 bestätigt, dass unklare oder unzureichende Angaben zur Berechnungsmethode zum vollständigen Verlust des Anspruchs der Bank führen.

Fehlerhafte Zeitraumangaben

Ein besonders häufiger Fehler liegt in der falschen Darstellung des geschützten Zinszeitraums. Wenn Banken in ihren Verträgen auf die „Restlaufzeit des Darlehens“ statt auf den „Zeitraum der Zinsbindung“ abstellen, ist dies rechtlich fehlerhaft. Der Zinsschaden darf nur für den Zeitraum der rechtlich geschützten Zinserwartung berechnet werden, maximal bis zur nächsten zulässigen Kündigungsmöglichkeit.

Berechnungsfehler der Banken

Nach Untersuchungen der Verbraucherzentralen waren in 64% der überprüften Fälle die Forderungen signifikant überhöht. Typische Fehler sind:

  • Nichtberücksichtigung von Sondertilgungsrechten bei der Berechnung
  • Falsche Bearbeitungsgebühren, die das OLG Frankfurt bereits für unzulässig erklärt hat
  • Fehlerhafte Einberechnung der Risikokostenersparnisse

Formale Mängel in der Vertragsdokumentation

Wenn Sie einen Immobiliarkredit nach dem 20.03.2016 abgeschlossen haben, greift der sogenannte „Vorfälligkeitsjoker“. Dies bedeutet, dass die Bank ihren Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung vollständig verliert, wenn die vertraglichen Angaben zur Berechnung unzureichend oder irreführend sind. Das Landgericht Hamburg hat in einem Fall eine Bank zur Rückzahlung von über 90.000 Euro verurteilt, weil die Vertragsklauseln unklar formuliert waren.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag

Ein spezieller Kreditvertrag für Privatpersonen zur Finanzierung von Immobilien, der durch besondere Verbraucherschutzvorschriften geregelt ist. Diese Darlehensform wird typischerweise durch ein Grundpfandrecht (meist eine Grundschuld) an einer Immobilie abgesichert. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in §§ 491 ff. BGB, insbesondere in den §§ 492 ff. BGB für Immobiliar-Verbraucherdarlehen.

Beispiel: Ein Ehepaar schließt mit einer Bank einen Vertrag über 300.000 Euro zur Finanzierung eines Hauskaufs ab, bei dem die zu erwerbende Immobilie als Sicherheit dient.


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Vorfälligkeitsentschädigung

Eine Ausgleichszahlung an die Bank, wenn ein Kreditnehmer seinen Immobiliarkredit vorzeitig zurückzahlt. Sie kompensiert den Zinsschaden der Bank, der durch die nicht erhaltenen Zinszahlungen bis zum vereinbarten Vertragsende entsteht. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 502 BGB.

Beispiel: Ein Kreditnehmer löst seinen auf 10 Jahre festgeschriebenen Kredit bereits nach 5 Jahren ab und muss der Bank die entgangenen Zinsen als Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.


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Aktiv-Passiv-Methode

Ein standardisiertes Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung. Die Methode vergleicht die ursprünglich vereinbarten Zahlungen (Aktiva) mit den Möglichkeiten der Bank zur Wiederanlage des vorzeitig zurückgezahlten Kapitals zu aktuellen Marktzinsen (Passiva). Die Differenz bildet die Grundlage für die Entschädigungsberechnung.

Beispiel: Bei einem Altkredit mit 3% Zinsen und einem aktuellen Marktzins von 1% muss die Bank den Differenzbetrag für die Restlaufzeit als Schaden geltend machen können.


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Zinsbindung

Die vertraglich festgelegte Zeitspanne, in der der vereinbarte Zinssatz unverändert bleibt. Während dieser Periode kann der Kreditgeber den Zinssatz weder erhöhen noch senken. Geregelt in § 489 BGB, der auch das ordentliche Kündigungsrecht nach 10 Jahren Zinsbindung festlegt.

Beispiel: Bei einer 15-jährigen Zinsbindung bleibt der Zinssatz für diesen Zeitraum konstant, unabhängig von Änderungen am Kapitalmarkt.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 502 BGB – Vorfälligkeitsentschädigung: Dieser Paragraph regelt die Berechnung und die Bedingungen, unter denen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden kann, wenn ein Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird. Er stellt sicher, dass Kreditinstitute einen angemessenen Ausgleich für entgangene Zinsen und Verwaltungskosten erhalten. Im vorliegenden Fall wird die Vorfälligkeitsentschädigung gemäß dieser Vorschrift von der Sparkasse berechnet, um den finanziellen Schaden durch die vorzeitige Rückzahlung abzudecken.
  • § 489 BGB – Verwendung des Darlehens und Sicherheiten: Diese Vorschrift definiert die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei Verbraucherdarlehensverträgen, einschließlich der Vereinbarung von Sicherheiten wie Grundpfandrechten. Im Fall betrifft dies den grundpfandrechtlich besicherten Darlehensvertrag zwischen den Klägern und der Kreditinstitut, wodurch die rechtliche Grundlage für die Sicherheitenstellung geschaffen wird.
  • ZPO § 522 – Berufung: Dieser Paragraph regelt das Verfahren der Berufung in Zivilprozessen, einschließlich Fristen und Verfahrensweise. Das OLG München verweist im Beschluss auf § 522 Abs. 2 ZPO, indem es die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts zurückweist. Dies ist entscheidend für das weitere Vorgehen der Kläger im Rechtsstreit.
  • EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Diese Richtlinie harmonisiert die Regelungen für Verbraucherkredite innerhalb der EU, insbesondere hinsichtlich Transparenz und Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen. Das ESIS-Merkblatt, das den Klägern ausgehändigt wurde, basiert auf dieser Richtlinie und beeinflusst die Vertragsbedingungen sowie die Rechte der Kreditnehmer bei vorzeitiger Rückzahlung.
  • § 812 BGB – Bereicherungsrecht: Diese Vorschrift ermöglicht die Rückforderung von Leistungen, die ohne rechtlichen Grund erbracht wurden. Die Kläger berufen sich auf das Bereicherungsrecht, um die Rückzahlung der von ihnen gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen. Dies stellt eine zentrale rechtliche Grundlage dar, um eine finanzielle Entlastung bei ungerechtfertigten Zahlungen zu erreichen.

Das vorliegende Urteil


OLG München – Az.: 19 U 3956/23 e – Beschluss vom 18.01.2024


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