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Indizien für verabredeten Verkehrsunfall

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Berlin
  • Datum: 04.10.2023
  • Aktenzeichen: 46 O 312/21
  • Verfahrensart: Schadensersatzklage im Verkehrsrecht
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Haftpflichtrecht, Schadensersatzrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Kläger: Kfz-Händler, der Schadensersatzansprüche geltend macht, weil sein parkendes Mercedes-Benz-Fahrzeug am Unfalltag beschädigt wurde. Er stützt seine Ansprüche u.a. auf ein Schadensgutachten, das ihm am 27.02.2021 in Rechnung gestellt wurde.
    • Beklagte (Fahrzeughalterin): Verfügt über ein haftpflichtversichertes Fahrzeug mit einer Laufleistung von 188.252 km, in dessen Zusammenhang der behauptete Unfall stattgefunden haben soll.
    • Beklagte (Fahrer des Fahrzeugs): Wird verantwortlich gemacht, da er durch ein Ausweichmanöver, um einem entgegenkommenden Radfahrer auszuweichen, den Unfall verursacht haben soll.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Am 26.02.2021, gegen 22:30 Uhr, soll das Fahrzeug der Klägerin, das auf der Straße in Berlin geparkt war, durch einen Zusammenstoß mit einem haftpflichtversicherten Fahrzeug beschädigt worden sein. Der Kläger fordert neben Reparaturkosten in Höhe von 8.405,60 € netto auch eine Wertminderung von 3.900 €, Erstattung der Gutachterkosten (1.050 € netto) sowie eine Auslagenpauschale von 20 €.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging darum zu klären, ob die behaupteten Schadensersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall – insbesondere im Hinblick auf die behauptete Unfallherbeiführung durch ein Ausweichmanöver – ausreichend begründet sind.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Zudem hat der Kläger die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervention zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wenn eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbracht wird.
    • Folgen: Der Kläger muss die Verfahrenskosten tragen, und die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils tritt unter der geforderten Sicherheitsleistung in Kraft.

Der Fall vor Gericht


Gericht weist Klage wegen mutmaßlich inszeniertem Verkehrsunfall ab

Autounfall zwischen VW Golf und Mercedes-Benz in deutscher Stadt, Verkehr und Passanten im Hintergrund.
Verabredeter Verkehrsunfall und Klageabweisung | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 04. Oktober 2023 (Az.: 46 O 312/21) die Klage eines Kfz-Händlers auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall abgewiesen. Der Kläger forderte von einer Versicherung und dem Fahrer eines bei ihr versicherten Fahrzeugs insgesamt 13.375,60 Euro zuzüglich Zinsen und vorgerichtlicher Anwaltskosten. Das Gericht hegte jedoch erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Unfallhergangs und kam nach umfassender Beweisaufnahme zu dem Schluss, dass es sich um ein verabredetes Unfallgeschehen handelte.

Schadensersatzforderung nach Kollision mit geparktem Mercedes-Benz

Der Kläger, ein Kfz-Händler, machte Schadensersatzansprüche geltend, nachdem sein geparkter Mercedes-Benz am 26. Februar 2021 in Berlin beschädigt worden sein soll. Als Unfallverursacher benannte er den Beklagten zu 2, der mit einem bei der Beklagten zu 1 (Versicherung) haftpflichtversicherten Fahrzeug unterwegs gewesen sei. Laut Kläger sei der Beklagte zu 2 einem entgegenkommenden Radfahrer ausgewichen und dabei gegen seinen geparkten Mercedes-Benz gestoßen. Der Kläger präsentierte ein Schadensgutachten vom Folgetag, welches Reparaturkosten in Höhe von 8.405,60 Euro netto, eine Wertminderung von 3.900 Euro sowie Gutachterkosten von 1.050 Euro netto bezifferte. Zusätzlich forderte er eine Auslagenpauschale von 20 Euro.

Versicherung und Fahrer bestreiten Unfallhergang und vermuten Manipulation

Die Beklagten, die Versicherung und der Fahrer, bestritten die Darstellung des Klägers vehement. Die Versicherung stellte nicht nur den Unfallhergang in Frage, sondern äußerte den Verdacht eines manipulierten Unfallereignisses. Sie argumentierte, dass die Umstände des angeblichen Unfalls und insbesondere die Unfallhistorie des Beklagten zu 2 starke Indizien für eine Inszenierung lieferten. So sei der Beklagte zu 2 zwischen Juni 2019 und Februar 2021 in sieben Verkehrsunfälle verwickelt gewesen, wobei sich die letzten vier Unfälle allein im Zeitraum von Januar bis Februar 2021 ereignet hätten. Diese Häufung von Unfällen in kurzer Zeit nährte den Verdacht eines systematischen Vorgehens.

Gerichtliche Beweisaufnahme mit persönlicher Anhörung und Zeugenvernehmung

Um den Sachverhalt aufzuklären, führte das Landgericht Berlin eine umfassende Beweisaufnahme durch. Zunächst wurde der Kläger persönlich angehört, um seine Version des Geschehens aus erster Hand zu erfahren. Darüber hinaus erfolgte eine Inaugenscheinnahme, vermutlich des beschädigten Fahrzeugs und des Unfallortes, um sich ein eigenes Bild von den Gegebenheiten zu machen. Zudem wurden Zeugen vernommen, deren Namen im Urteil anonymisiert wurden (XXXX …, … und …). Die Protokolle dieser Beweisaufnahmetermine dokumentieren den Gang der Verhandlung und die Aussagen der Beteiligten.

Gericht überzeugt von verabredetem Unfallgeschehen aufgrund Indizien

Nach Auswertung der Beweisaufnahme kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Unfall nicht in der geschilderten Weise stattgefunden hat, sondern vielmehr ein verabredetes Geschehen darstellt. Das Gericht stützte seine Überzeugung auf § 286 der Zivilprozessordnung (ZPO), wonach das Gericht unter freier Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlung und des Ergebnisses einer Beweisaufnahme nach freier Überzeugung entscheidet, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr zu halten ist oder nicht. Obwohl der Kläger den Unfallort und die Unfallzeit plausibel darstellte und sogar ein Unfallereignis im Bordcomputer des Mercedes registriert war, wog die Gesamtheit der Indizien offenbar schwerer.

Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Unfallhergangs überwiegen

Das Gericht räumte zwar ein, dass sich der Unfall möglicherweise örtlich und zeitlich so ereignet haben könnte, wie vom Kläger geschildert. Auch die Eigentumsverhältnisse am Mercedes-Benz schienen nach Zeugenaussagen geklärt. Dennoch ließ das Gericht die Frage der tatsächlichen Unfallursache und des genauen Ablaufs letztlich offen, da es aufgrund anderer Umstände zu dem Ergebnis kam, dass der Unfall manipuliert war. Die Indizien, die das Gericht zu dieser Überzeugung führten, wurden im Urteilsauszug lediglich angedeutet, insbesondere durch den Hinweis auf die Unfallhäufigkeit des Beklagten zu 2. Diese ungewöhnlich hohe Zahl von Verkehrsunfällen in kurzer Zeit dürfte das Gericht maßgeblich in seiner Annahme eines verabredeten Geschehens bestärkt haben.

Klageabweisung und Kostenlast für den Kläger

Aufgrund der richterlichen Überzeugung, dass es sich um einen inszenierten Unfall handelte, wurde die Klage des Kfz-Händlers vollständig abgewiesen. Dies bedeutet, dass der Kläger keinen Schadensersatz von den Beklagten erhält. Darüber hinaus wurde der Kläger gemäß § 91 ZPO zur Übernahme der Kosten des Rechtsstreits verpflichtet, einschließlich der Kosten der Nebenintervention. Zusätzlich trägt der Kläger die Kosten seines eigenen Rechtsanwalts. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass die Beklagten ihre Ansprüche aus dem Urteil (z.B. Kostenerstattung) vorläufig durchsetzen können, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Bedeutung des Urteils für Betroffene von Versicherungsbetrug

Das vorliegende Urteil verdeutlicht die wachsende Sensibilität der Gerichte gegenüber Versicherungsbetrug, insbesondere im Bereich vorgetäuschter Verkehrsunfälle. Für ehrliche Geschädigte ist dies einerseits beruhigend, da es zeigt, dass Versicherungsbetrug nicht ungestraft bleibt. Andererseits zeigt der Fall, dass Gerichte genau prüfen und auch bei Vorliegen äußerlicher Unfallanzeichen misstrauisch werden können, wenn Indizien für Manipulationen vorliegen. Für Personen, die unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, ist es daher umso wichtiger, den Unfallhergang lückenlos zu dokumentieren und gegebenenfalls Zeugen zu benennen, um im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ihre Ansprüche überzeugend darlegen zu können. Das Urteil mahnt dazu, keine falschen Angaben zu machen und sich stets wahrheitsgemäß zu verhalten, um nicht selbst in den Verdacht des Versicherungsbetrugs zu geraten und die damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen zu tragen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil zeigt, dass bei Verkehrsunfällen Gerichte kritisch prüfen, ob ein manipuliertes Unfallgeschehen vorliegt, vor allem wenn bestimmte Indikatoren wie fehlende Reparatur, rentierliche Seitenschäden und verdächtige Umstände zusammenkommen. Die Beweislast für den Unfallhergang liegt grundsätzlich beim Kläger, während der Versicherer die Manipulation beweisen muss – wobei bereits ein „für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit“ ausreicht, nicht absolute Sicherheit. Der Fall verdeutlicht, dass Versicherungen bei Verdachtsmomenten erfolgreich Schadensersatzansprüche abwehren können, wenn ausreichende Indizien für eine Unfallabsprache vorliegen.

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In Fällen, in denen widersprüchliche Indizien zu Zweifeln am tatsächlichen Unfallhergang führen, stellen sich oft komplexe Fragen. Ein verabredetes Unfallgeschehen kann selbst bei scheinbar plausiblen Unfallberichten vorkommen und erfordert eine genaue Prüfung der vorliegenden Dokumentation und Beweislage. Eine transparente und präzise Darstellung aller Fakten ist dabei unerlässlich.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Indizien deuten auf einen verabredeten (fingierten) Verkehrsunfall hin?

Bei einem verabredeten oder fingierten Verkehrsunfall handelt es sich um ein vorsätzlich herbeigeführtes Schadensereignis mit dem Ziel, unrechtmäßige Versicherungsleistungen zu erlangen. Gerichte und Versicherungen erkennen solche manipulierten Unfälle anhand einer Häufung typischer Indizien.

Typische Indizien für einen manipulierten Unfall

Auffälligkeiten bei der Unfallabwicklung:

  • Der Geschädigte rechnet auf Reparaturkostenbasis ab, statt das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen
  • Der Unfallgegner verhält sich nach dem Unfall überraschend ruhig und gelassen
  • Es tauchen plötzlich Zeugen auf, die Ihnen die Schuld zuweisen
  • Der andere Fahrer beseitigt auffallend schnell Unfallspuren
  • Alle Insassen klagen über Nacken- und Rückenschmerzen, obwohl der Fahrzeugschaden minimal ist
  • Die Beschreibung der Verletzungen wird dramatischer, wenn mit Polizei oder Versicherungsvertretern gesprochen wird

Fahrzeug- und Unfallkonstellation:

  • Der Schädiger muss aufgrund der Unfallsituation voll haften (z.B. bei Auffahrunfällen)
  • Das geschädigte Fahrzeug ist hochwertig, während das schädigende Fahrzeug wertlos ist
  • Der Unfall geschieht ohne nennenswerte Verletzungsrisiken
  • Der Unfall ereignet sich im Dunkeln
  • Neutrale Zeugen sind nicht anwesend
  • Der Unfall findet an schlecht einsehbaren Kreuzungen mit Rechts-vor-links-Regelung statt

Beteiligte Personen:

  • Die Unfallbeteiligten befanden sich zur Tatzeit in finanziell schlechten Verhältnissen
  • Mehrere Unfälle mit denselben Beteiligten in kurzer Zeit
  • Der Unfallgegner bietet an, Ihnen eine bestimmte Werkstatt, einen Arzt oder Anwalt zu vermitteln

Bekannte Methoden fingierter Unfälle

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden, sollten Sie auf folgende typische Szenarien achten:

Vollbremsung (Panic Stop): Ein Fahrzeug zieht plötzlich vor Ihnen ein und bremst abrupt ab, sodass Sie auffahren müssen. Oft wird dieser Moment abgepasst, wenn Sie kurz abgelenkt sind.

Einscheren und Bremsen (Swoop and Squat): Ein Fahrzeug schneidet ein anderes, das vor Ihnen fährt, was zu einer Vollbremsung führt. Sie können nicht mehr rechtzeitig anhalten.

Seitenstreifer (Side Swipe): Bei Abbiegevorgängen mit mehreren Spuren wird behauptet, Sie seien in die falsche Spur geraten, obwohl der andere Fahrer absichtlich in Ihr Fahrzeug gelenkt hat.

Das Winken (Wave Down/The Wave): Ein Fahrer gibt Ihnen per Handzeichen zu verstehen, dass Sie einscheren können, rammt dann aber absichtlich Ihr Fahrzeug.

Vorgehen bei Verdacht auf einen fingierten Unfall

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden und einen Betrugsversuch vermuten, sollten Sie:

  • Sofort die Polizei rufen und auf einer vollständigen Unfallaufnahme bestehen
  • Alle wichtigen Daten zum Unfallgegner notieren (Kfz-Kennzeichen, Name, Adresse)
  • Beweise sichern, etwa durch Fotos der Unfallstelle und der Fahrzeugschäden
  • Ihre Kfz-Versicherung umgehend über Ihren Verdacht informieren

Rechtliche Folgen für Betrüger

Die Inszenierung von Verkehrsunfällen zum Zweck des Versicherungsbetrugs ist eine schwerwiegende Straftat. Je nach Umfang des Betrugs und entstandenem Schaden kann dies als Betrug geahndet werden. In anderen Ländern wie den USA oder Florida kann ein solcher Betrug mit Freiheitsstrafen von bis zu 30 Jahren bestraft werden.

Für den Nachweis eines manipulierten Unfalls ist in der Regel eine Häufung der genannten Indizien erforderlich. Ein einzelnes Indiz reicht meist nicht aus, um einen Unfall als fingiert zu bewerten.


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Wie können sich Unfallgeschädigte gegen den Vorwurf eines inszenierten Unfalls wehren?

Bei einem Verdacht auf Unfallmanipulation trägt grundsätzlich die Versicherung oder der Unfallgegner die Beweislast für ihre Vorwürfe. Dennoch gibt es verschiedene Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um sich gegen solche Anschuldigungen zu schützen.

Umfassende Dokumentation am Unfallort

Eine sorgfältige Dokumentation direkt nach dem Unfall ist entscheidend:

  • Rufen Sie immer die Polizei hinzu. Ein offizieller Polizeibericht ist ein starkes Beweismittel gegen Manipulationsvorwürfe. Das Herbeirufen der Polizei deutet auf ein reguläres Unfallgeschehen hin, da Sie so nicht versuchen, etwas zu verheimlichen.
  • Fertigen Sie detaillierte Fotos von der Unfallstelle, allen beteiligten Fahrzeugen und den Schäden an. Dokumentieren Sie auch die Positionen der Fahrzeuge vor, während und nach dem Zusammenstoß.
  • Erstellen Sie eine Unfallskizze mit genauen Angaben zum Hergang. Verwenden Sie möglichst den Europäischen Unfallbericht, den Sie von Ihrer Versicherung erhalten können.
  • Sichern Sie Zeugenaussagen mit vollständigen Namen und ladungsfähigen Anschriften. Bitten Sie Zeugen um schriftliche Angaben zum Unfallgeschehen.

Glaubwürdigkeit durch Transparenz stärken

Geben Sie eine detaillierte und widerspruchsfreie Schilderung des Unfallhergangs ab. Je plausibler und nachvollziehbarer Ihre Darstellung ist, desto schwerer fällt es der Gegenseite, Manipulationsvorwürfe aufrechtzuerhalten.

Informieren Sie Ihre Versicherung zeitnah und umfassend. Eine offene und transparente Kommunikation mit Ihrer Versicherung kann helfen, eventuell aufkommende Zweifel frühzeitig auszuräumen.

Bei Personenschäden ist eine zeitnahe ärztliche Untersuchung wichtig. Die medizinische Dokumentation kann die Art und Schwere der Verletzungen belegen und somit zur Plausibilität des geschilderten Unfallhergangs beitragen.

Umgang mit konkreten Manipulationsvorwürfen

Wenn Ihnen bereits Manipulationsvorwürfe gemacht werden:

  • Beauftragen Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Ihnen helfen, die fälschlicherweise unterstellte Manipulation zu entkräften und Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
  • Legen Sie alle verfügbaren Beweise vor, die Ihre Darstellung stützen. Dazu gehören Fotos, Zeugenaussagen, der Polizeibericht und gegebenenfalls medizinische Dokumentationen.
  • Bei Zweifeln an der technischen Bewertung des Unfalls kann ein unabhängiges technisches Gutachten hilfreich sein. Ein Sachverständiger kann anhand der Schäden und Spuren beurteilen, ob der behauptete Unfallhergang plausibel ist.

Beachtung typischer Verdachtsmomente

Achten Sie darauf, dass folgende Umstände, die häufig als Indizien für eine Manipulation gewertet werden, nicht vorliegen oder erklärbar sind:

  • Abgelegener Unfallort oder ungewöhnliche Uhrzeit. Unfälle an belebten Stellen und zu Tageszeiten, zu denen mit anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen ist, sprechen eher gegen eine geplante Manipulation.
  • Fiktive Abrechnung ohne tatsächliche Reparatur. Wenn möglich, lassen Sie Ihr Fahrzeug reparieren und bewahren Sie alle Belege auf.
  • Unklare Eigentumsverhältnisse am Fahrzeug. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Eigentümerstellung am Fahrzeug nachweisen können.
  • Widersprüchliche Aussagen zum Unfallhergang. Bleiben Sie bei Ihrer wahrheitsgemäßen Darstellung und vermeiden Sie Änderungen in Ihrer Schilderung.

Bedenken Sie: Für die Annahme einer Unfallmanipulation reicht eine ungewöhnliche Häufung von Beweisanzeichen aus, die vernünftige Zweifel ausschließt. Daher ist es wichtig, möglichst viele dieser typischen Verdachtsmomente zu entkräften.


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Welche Konsequenzen drohen bei nachgewiesener Beteiligung an einem fingierten Verkehrsunfall?

Bei nachgewiesener Beteiligung an einem fingierten Verkehrsunfall drohen Ihnen schwerwiegende strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen. Ein fingierter Unfall gilt rechtlich als Versicherungsbetrug und zieht umfassende Sanktionen nach sich.

Strafrechtliche Konsequenzen

Die strafrechtlichen Folgen sind weitreichend:

Versicherungsbetrug nach § 263 StGB wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe sogar bis zu zehn Jahre betragen.

Neben dem Betrug kann auch der Tatbestand des Versicherungsmissbrauchs nach § 265 StGB erfüllt sein, wenn Sie ein Fahrzeug vorsätzlich beschädigt haben.

Wenn Sie bei der Unfallmeldung falsche Angaben machen, kommt zusätzlich eine Strafbarkeit wegen Vortäuschens einer Straftat nach § 145d StGB in Betracht.

Bei fingierten Unfällen im Straßenverkehr kann außerdem der Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nach § 315b StGB erfüllt sein.

Bereits der Versuch eines Versicherungsbetrugs ist strafbar. Die Versicherung wird in der Regel Strafanzeige erstatten, wenn ein Verdacht auf einen fingierten Unfall besteht.

Zivilrechtliche und versicherungsrechtliche Folgen

Die zivilrechtlichen Konsequenzen sind ebenso gravierend:

Der Versicherungsschutz entfällt vollständig, wodurch Sie sämtliche Kosten für Schäden selbst tragen müssen. Die Versicherung wird die Schadensregulierung verweigern und bereits geleistete Zahlungen zurückfordern.

Die Versicherungsgesellschaft kann den bestehenden Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine Neuaufnahme bei anderen Versicherungen wird dadurch erheblich erschwert oder sogar unmöglich.

Langfristige Auswirkungen

Die langfristigen Folgen eines nachgewiesenen Versicherungsbetrugs sollten nicht unterschätzt werden:

Eine Verurteilung wegen Versicherungsbetrugs wird im Bundeszentralregister eingetragen und kann Ihre beruflichen Perspektiven erheblich einschränken.

Nach einer Kündigung durch Ihre Versicherung werden Sie als Hochrisikofall eingestuft. Falls Sie überhaupt eine neue Versicherung finden, müssen Sie mit deutlich höheren Prämien rechnen.

Der volkswirtschaftliche Schaden durch fingierte Unfälle ist erheblich. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entstehen der Versicherungsbranche jährlich Schäden in Millionenhöhe, die sich bei Versicherungsbetrug insgesamt auf Milliardenbeträge summieren. Diese Kosten werden letztlich auf alle Versicherungsnehmer umgelegt, was zu höheren Prämien für alle führt.

Nachweis der Manipulation

Die Versicherung muss nachweisen, dass der Unfall tatsächlich gestellt war. Dabei genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, den das Gericht anhand verschiedener Indizien gewinnen kann. Typische Indizien sind:

  • Abrechnung auf fiktiver Basis ohne tatsächliche Reparatur
  • Keine polizeiliche Unfallaufnahme
  • Unfallort ist einsam und abgelegen
  • Kein plausibles Fahrtmotiv
  • Beherrschbare Kollision bei geringer Geschwindigkeit
  • Geschädigtes Fahrzeug hat hohen Wert und wurde erst kurz vor dem Unfall erworben

Ein einzelnes Indiz reicht meist nicht aus. Das Gericht betrachtet die Gesamtschau aller Beweisanzeichen. Wenn Sie tatsächlich unschuldig in einen Unfall verwickelt wurden, der von der Versicherung als fingiert eingestuft wird, ist eine sorgfältige und umfassende Dokumentation direkt nach dem Unfall der beste Schutz gegen spätere Manipulationsvorwürfe.


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Wie läuft eine gerichtliche Beweisaufnahme bei Verdacht auf einen verabredeten Unfall ab?

Bei Verdacht auf einen verabredeten Unfall folgt die gerichtliche Beweisaufnahme einem strukturierten Verfahren, das auf die Aufdeckung von Manipulationen abzielt. Das Gericht muss dabei zu einer vollen Überzeugung gelangen, dass der Unfall tatsächlich manipuliert wurde, wobei keine mathematische Gewissheit, sondern ein praktisch brauchbarer Grad von Gewissheit erforderlich ist.

Der Indizienbeweis als zentrales Element

Die Beweisführung bei vermuteten Unfallmanipulationen erfolgt typischerweise durch einen Indizienbeweis. Dabei werden verschiedene Beweisanzeichen gesammelt, einzeln bewertet und in einer Gesamtschau gewürdigt. Entscheidend ist nicht die bloße Anzahl der Indizien, sondern ihre Werthaltigkeit in der Gesamtschau. Das Gericht prüft, ob die Häufung typischer verdächtiger Umstände in ihrem Zusammenwirken vernünftigerweise nur den Schluss zulässt, dass der Geschädigte in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt hat.

Typische Indizien, die das Gericht berücksichtigt, sind:

  • Ungewöhnlicher Unfallhergang oder typischer „Fahrfehler“
  • Fehlen von Verletzungen trotz schwerer Fahrzeugschäden
  • Persönliche Bekanntschaft der Unfallbeteiligten oder Verschweigen dieser Bekanntschaft
  • Ungewöhnliches Verhalten nach dem Unfall (z.B. schneller Verkauf des Fahrzeugs)
  • Nachtzeit und fehlende unbeteiligte Zeugen
  • Hochwertige Fahrzeuge auf Geschädigtenseite
  • Sofortiges Schuldeingeständnis des angeblichen Verursachers

Rolle der Sachverständigen

Sachverständige spielen eine entscheidende Rolle bei der Beweisaufnahme. Sie untersuchen die technische Plausibilität des geschilderten Unfallhergangs und prüfen, ob die vorhandenen Schäden mit dem behaupteten Ablauf vereinbar sind. Der Sachverständige rekonstruiert den wahrscheinlichen Bewegungsablauf der Fahrzeuge vor, während und nach der Kollision unter Anwendung physikalischer Gesetzmäßigkeiten.

Wenn Sie in einen Prozess verwickelt sind, bei dem ein Sachverständiger hinzugezogen wird, sollten Sie wissen, dass dieser:

  • Die Fahrzeugschäden dokumentiert und analysiert
  • Den geschilderten Unfallhergang auf technische Plausibilität prüft
  • Mögliche Vorschäden identifiziert
  • Die Kollisionsstellung der Fahrzeuge rekonstruiert
  • Den rekonstruierten Ablauf mit den Schilderungen der Beteiligten vergleicht

Beweislastverteilung

Die Beweislast für eine Unfallmanipulation liegt grundsätzlich bei der Partei, die die Manipulation behauptet – in der Regel also bei der Versicherung des angeblichen Schädigers. Allerdings kann eine besonders typische Gestaltung des angeblichen Unfallgeschehens dazu führen, dass es Sache des Geschädigten wird, den gegen ihn sprechenden Anschein einer Manipulation zu entkräften.

Ablauf der Beweisaufnahme

Die Beweisaufnahme umfasst in der Regel folgende Schritte:

  1. Persönliche Anhörung der Unfallbeteiligten, wobei das Gericht auf Widersprüche und Unplausibilitäten in den Aussagen achtet
  2. Zeugenvernehmung, wobei die Glaubwürdigkeit der Zeugen kritisch geprüft wird
  3. Einholung eines Sachverständigengutachtens, das in schriftlicher Form erfolgt und später mündlich erläutert werden kann
  4. Inaugenscheinnahme von Beweismitteln wie Fotos der Unfallstelle und der Fahrzeugschäden

Beachten Sie, dass Zeugenaussagen bei Verkehrsunfällen als sehr unzuverlässig gelten können, da Zeugen oft von dem Ereignis überrascht werden und die Situation unterschiedlich wahrnehmen. Das Gericht berücksichtigt zudem mögliche Beziehungen zwischen Zeugen und Unfallbeteiligten.

Beweiswürdigung durch das Gericht

Das Gericht würdigt alle Beweise im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 286 ZPO. Es muss dabei zu einer vollen Überzeugung gelangen, dass der Unfall manipuliert wurde, wobei keine mathematische Gewissheit, sondern ein praktisch brauchbarer Grad von Gewissheit erforderlich ist.

Wenn Sie in einen solchen Prozess involviert sind, sollten Sie wissen, dass das Gericht besonders auf die Konsistenz der Aussagen und die technische Plausibilität des geschilderten Unfallhergangs achtet. Widersprüchliche Darstellungen oder technisch unmögliche Abläufe können als starke Indizien für eine Manipulation gewertet werden.

Die gerichtliche Entscheidung basiert letztlich auf einer gründlichen Prüfung aller vorgelegten Beweise und der Anwendung des Beweismaßes gemäß § 286 ZPO. Die sorgfältige Bewertung der Sachverständigengutachten und die kritische Auseinandersetzung mit den Aussagen der Beteiligten unterstreichen die Herausforderungen, die bei der Aufklärung von Fällen vermeintlicher Unfallmanipulation bestehen.


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Wer trägt die Beweislast bei Verdacht auf einen fingierten Verkehrsunfall?

Bei Verdacht auf einen fingierten Verkehrsunfall trägt grundsätzlich die Versicherung bzw. der Schädiger die Beweislast für die Behauptung, dass es sich um einen manipulierten Unfall handelt. Dies gilt, sobald der Geschädigte nachgewiesen hat, dass überhaupt ein Unfall stattgefunden hat.

Beweislastverteilung im Detail

Die Beweislast ist klar verteilt:

  1. Der Geschädigte muss zunächst nachweisen:
    • Dass ein Unfall beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs stattgefunden hat
    • Die Identität des Halters und/oder Fahrers
    • Den eingetretenen Personen- und/oder Sachschaden
    • Den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfall und Schaden
  2. Die Versicherung oder der Schädiger müssen anschließend beweisen:
    • Dass der Unfall fingiert oder manipuliert war
    • Dass der Geschädigte in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt hat

Wenn Sie als Geschädigter beispielsweise einen Auffahrunfall erlitten haben, müssen Sie zunächst belegen, dass dieser Unfall tatsächlich passiert ist und welche Schäden dadurch entstanden sind. Behauptet die gegnerische Versicherung dann, der Unfall sei absichtlich herbeigeführt worden, liegt es an ihr, diese Behauptung zu beweisen.

Anforderungen an den Beweis einer Unfallmanipulation

Für den Nachweis eines fingierten Unfalls ist keine mathematisch lückenlose Gewissheit erforderlich. Es genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der vernünftige Zweifel ausschließt.

Die Versicherung kann den Nachweis durch eine Häufung von Indizien führen, die in ihrer Gesamtheit auf einen fingierten Unfall hindeuten. Typische Indizien sind:

  • Ungewöhnlicher Unfallhergang oder typischer Fahrfehler
  • Abrechnung auf fiktiver Gutachtenbasis
  • Lukrative Streifschäden an teuren Fahrzeugen
  • Persönliche Bekanntschaft der Unfallbeteiligten
  • Fehlen neutraler Zeugen
  • Technisch nicht plausible Unfallschäden

Das Zusammentreffen von etwa vier bis fünf solcher Kriterien reicht in der Regel aus, um begründete Zweifel an der Echtheit des Unfallgeschehens zu wecken.

Umkehr der Beweislast bei vielen Indizien

Liegen genügend belastende Indizien vor, kann es zu einer Umkehr der Beweislast kommen. In diesem Fall wird zulasten des Geschädigten davon ausgegangen, dass er den Verkehrsunfall manipuliert hat, und er muss dann beweisen, dass es sich um einen „echten“ Verkehrsunfall handelte.

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden, bei dem mehrere verdächtige Umstände zusammenkommen, sollten Sie daher besonders aufmerksam sein und alle Beweise sorgfältig dokumentieren. Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, notieren Sie sich die Kontaktdaten von Zeugen und lassen Sie den Unfall möglichst von der Polizei aufnehmen.

Rechtliche Konsequenzen eines fingierten Unfalls

Ein fingierter Unfall gilt als Versicherungsbetrug und ist strafbar. Die Versicherung erstattet in solchen Fällen in der Regel Strafanzeige. Zudem verliert der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz.

Bei einem nachgewiesenen fingierten Unfall entfällt die Haftung der Beklagtenseite aufgrund der Einwilligung in die Beschädigung. Der Geschädigte erhält dann keinen Schadensersatz.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Nebenintervention

Eine Nebenintervention ist ein prozessrechtliches Instrument, mit dem ein Dritter in einen laufenden Rechtsstreit einbezogen wird, um eine der Parteien zu unterstützen. Dieser „Streithelfer“ hat ein rechtliches Interesse am Erfolg der von ihm unterstützten Partei. Die rechtliche Grundlage findet sich in den §§ 66-71 der Zivilprozessordnung (ZPO). Ein Nebenintervenient kann Anträge stellen und Prozesshandlungen vornehmen, jedoch nur zugunsten der unterstützten Partei.

Beispiel: In diesem Verkehrsunfallprozess könnte die Versicherung als Nebenintervenientin auftreten, um den beklagten Fahrer zu unterstützen, da sie bei seiner Verurteilung letztlich den Schaden bezahlen müsste.


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Vollstreckbarkeit

Vollstreckbarkeit bezeichnet die rechtliche Eigenschaft eines Urteils oder Beschlusses, die es ermöglicht, die darin enthaltenen Ansprüche zwangsweise durchzusetzen. Die vorläufige Vollstreckbarkeit (§ 708 ZPO) erlaubt die Durchsetzung bereits vor der Rechtskraft, also während noch Rechtsmittel möglich sind. Der Gläubiger kann dann staatliche Zwangsmittel in Anspruch nehmen, um seine Ansprüche durchzusetzen.

Beispiel: Im vorliegenden Fall können die Beklagten ihre Kostenerstattungsansprüche gegen den Kläger bereits durchsetzen, müssen aber eine Sicherheit in Höhe von 110% des einzutreibenden Betrags leisten, falls das Urteil später aufgehoben wird.


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Sicherheitsleistung

Die Sicherheitsleistung ist ein finanzielles Pfand, das eine Partei bei Gericht hinterlegen muss, um bestimmte prozessuale Vorteile zu erhalten oder Risiken abzusichern. Im Rahmen der vorläufigen Vollstreckbarkeit (§§ 708-713 ZPO) dient sie als Absicherung für den Fall, dass ein späteres Rechtsmittel Erfolg hat. Sie soll Schäden ausgleichen, die durch eine später aufgehobene Vollstreckung entstehen könnten.

Beispiel: In diesem Fall müssten die Beklagten 110% des Betrags, den sie vom Kläger für Prozesskosten eintreiben wollen, als Sicherheit hinterlegen, bevor sie das Urteil vollstrecken dürfen.


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Beweislast

Die Beweislast bezeichnet die Verantwortung einer Prozesspartei, bestimmte streitige Tatsachen zu beweisen. Wer eine Tatsache nicht beweisen kann, trägt das Risiko, den Prozess zu verlieren. Im Zivilprozess gilt grundsätzlich: Wer einen Anspruch geltend macht, muss die anspruchsbegründenden Tatsachen beweisen (§ 286 ZPO). Der Beweis gilt als erbracht, wenn das Gericht von der Wahrheit der Behauptung überzeugt ist.

Beispiel: Im vorliegenden Fall musste der Kläger (Kfz-Händler) beweisen, dass der Unfall wie behauptet stattgefunden hat, während die Versicherung Indizien für eine Manipulation vorbringen musste.


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Unfallmanipulation

Unfallmanipulation bezeichnet das vorsätzliche Inszenieren oder Vortäuschen eines Verkehrsunfalls, um ungerechtfertigt Versicherungsleistungen zu erhalten. Dies stellt nicht nur einen Versicherungsbetrug (§ 263 StGB) dar, sondern führt zivilrechtlich zur Leistungsfreiheit der Versicherung. Gerichte achten auf typische Indikatoren wie rentierliche Seitenschäden, fehlende tatsächliche Reparaturen oder Widersprüche im behaupteten Unfallhergang.

Beispiel: Im analysierten Fall hat das Gericht offenbar Anhaltspunkte für eine Manipulation gefunden, wie etwa verdächtige Umstände beim Unfallhergang oder das Ausbleiben einer tatsächlichen Reparatur trotz hoher Schadensersatzforderung.


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Wertminderung

Wertminderung im Kraftfahrzeugrecht bezeichnet den wirtschaftlichen Wertverlust eines Fahrzeugs nach einem Unfall trotz fachgerechter Reparatur. Sie ist Teil des zu ersetzenden Schadens nach §§ 249 ff. BGB. Die Höhe wird durch einen Sachverständigen ermittelt und berücksichtigt Faktoren wie Fahrzeugalter, Laufleistung, Vorschäden und Marktsituation. Die Wertminderung stellt einen merkantilen Minderwert dar, da reparierten Unfallfahrzeugen auf dem Markt oft mit Misstrauen begegnet wird.

Beispiel: Der Kläger forderte neben den eigentlichen Reparaturkosten von 8.405,60 € zusätzlich 3.900 € für die behauptete Wertminderung seines Mercedes-Benz durch den angeblichen Unfall.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 7 StVG (Halterhaftung): Der Halter eines Kraftfahrzeugs ist zum Ersatz der Schäden verpflichtet, die bei dem Betrieb des Fahrzeugs entstehen, unabhängig von seinem Verschulden. Diese Gefährdungshaftung beruht auf der besonderen Betriebsgefahr, die von Kraftfahrzeugen ausgeht. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte zu 1 als Halterin des angeblich unfallverursachenden Fahrzeugs wäre grundsätzlich nach § 7 StVG zum Schadensersatz verpflichtet, sofern der Unfall tatsächlich stattgefunden hätte.
  • § 18 StVG (Fahrerhaftung): Der Fahrzeugführer haftet neben dem Halter für Schäden, die beim Betrieb des Kraftfahrzeugs entstehen, wobei er sich durch den Nachweis fehlenden Verschuldens entlasten kann. Diese Norm ergänzt die Halterhaftung und stellt sicher, dass auch der unmittelbare Verursacher in die Haftung einbezogen wird. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Beklagte zu 2 als behaupteter Fahrer wäre nach § 18 StVG ebenfalls zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Unfall wie vom Kläger geschildert stattgefunden hätte.
  • § 823 BGB (Deliktische Haftung): Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Diese Norm begründet die allgemeine zivilrechtliche Haftung bei schuldhafter Verletzung absolut geschützter Rechtsgüter. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Neben den spezialgesetzlichen Ansprüchen aus dem StVG könnte der Kläger auch allgemeine deliktische Ansprüche nach § 823 BGB geltend machen, sofern der Unfall tatsächlich schuldhaft herbeigeführt worden wäre.
  • § 115 VVG (Direktanspruch): Der Geschädigte kann seinen Anspruch auf Schadensersatz auch direkt gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend machen. Diese Regelung vereinfacht die Durchsetzung von Ansprüchen für Geschädigte und stellt sicher, dass der Versicherer direkt in Anspruch genommen werden kann. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger konnte die Beklagte zu 1 als Kfz-Haftpflichtversicherer direkt in Anspruch nehmen, ohne zunächst gegen den Halter oder Fahrer vorgehen zu müssen.
  • § 286 ZPO (Freie Beweiswürdigung): Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten ist. Die Norm bildet die Grundlage für die richterliche Beweiswürdigung im Zivilprozess. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht kam nach freier Beweiswürdigung zur Überzeugung, dass es sich um ein „verabredetes Geschehen“ handelte, also um einen manipulierten Unfall, wodurch die Anspruchsvoraussetzungen entfielen.

Das vorliegende Urteil


LG Berlin – Az.: 46 O 312/21 – Urteil vom 04.10.2023


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