Am 01.12.2001 treten die Änderungen und Reformen in der Insolvenzordnung in Kraft Mit der Reform soll das „Verbraucherinsolvenzverfahren“ von 1999, das überschuldeten Bürgern durch eine Restschuldbefreiung einen „wirtschaftlichen Neuanfang“ ermöglicht, mehr Menschen als bisher zugänglich gemacht werden. Dazu wird die Möglichkeit einer Stundung der Prozesskosten geschaffen, die auch völlig mittelose Schuldner beim Gericht beantragen können. Bisher war es bei den Gerichten umstritten, ob man Prozesskostenhilfe beantragen konnte. Aufgrund dieser uneinheitlichen Sichtweise sind viele Verfahren an den hohen Kosten gescheitert.
Weiterhin wird die siebenjährige „Wohlverhaltensperiode“, während der der Schuldner den pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens an einen Treuhänder abführen muss, auf sechs Jahre abgesenkt. Der Zeitpunkt, ab dem die Wohlverhaltensperiode zu laufen beginnt, wird auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verlagert. Das kann im Einzelfall bis zu zwei Jahren Verfahrensverkürzung bringen.
Ich bin seit meiner Zulassung durch das Land- und Amtsgericht Siegen im Jahr 1983 als Rechtsanwalt tätig und habe die Kanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen gegründet. Meine besondere Kompetenz liegt im Arbeitsrecht, für das ich 1997 den Fachanwaltstitel erworben habe. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Baurecht, Steuerrecht, Zivilrecht, Sozialrecht und Nachbarrecht. Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und stehe als Fachanwalt für Arbeitsrecht bundesweit zur Verfügung. Dabei vertrete ich meine Mandanten vor allen deutschen Arbeitsgerichten, auch vor dem Arbeitsgericht Siegen. Regelmäßig bearbeite ich auch Fälle aus anderen Rechtsgebieten. […] mehr über Hans Jürgen Kotz



