Internetprovider – Haftung für Inhalte

 BGH Az: VI ZR 335/02 Urteil vom: 23.09.2003 Leitsätze: a) Die Voraussetzungen der Verantwortlichkeit nach § 5 Abs. 2 TDG in der Fassung vom 22. Juli 1997 (BGBl. I 1870) sind als anspruchsbegründende Merkmale für eine Haftung des fremde Inhalte anbietenden Internetproviders nach § 823 BGB anzusehen. b) Die Bestimmung des § 5 Abs. 2 … Internetprovider – Haftung für Inhalte weiterlesen