Ein irreführendes Inkassoschreiben, versandt von einer Anwaltskanzlei, erreichte einen Verbraucher, der Opfer eines Identitätsdiebstahls wurde. Das Schreiben enthielt widersprüchliche Angaben zur Forderungshöhe und zum angeblichen Gläubiger, woraufhin ein Verbraucherschutzverband klagte. Doch wann haftet eine Anwaltskanzlei für fehlerhafte Forderungen in Inkassobriefen?
Übersicht:
- Das Urteil in 30 Sekunden
- Die Fakten im Blick
- Haftet ein Anwalt für falsche Angaben im Inkassoschreiben seines Mandanten?
- Ein Brief, drei Beträge und ein Gläubiger, den es nicht gibt: Was war passiert?
- Wettbewerbsrecht gegen Anwaltsehre: Welche Regeln prallen hier aufeinander?
- Warum der BGH den Anwalt schützt – und nicht direkt den Verbraucher
- Fehlerhaftes Inkassoschreiben erhalten? Was dieses Urteil für Sie bedeutet
- Die Urteilslogik
- Einordnung aus der Praxis
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wann gilt eine Handlung im Rechtsverkehr als ‚geschäftliche Handlung‘ im Sinne des Wettbewerbsrechts?
- Inwiefern unterscheidet sich die Haftung von Rechtsanwälten von der gewerblicher Inkassounternehmen bei fehlerhaften Forderungen?
- Unter welchen Voraussetzungen kann ein Rechtsanwalt für falsche Angaben in einem Schreiben haftbar gemacht werden?
- Was sollte man tun, wenn man ein Inkassoschreiben mit zweifelhaften oder widersprüchlichen Angaben erhält?
- Wer ist der primäre Ansprechpartner bei einer unberechtigten Forderung, die von einem Anwalt versendet wurde?

Das Urteil in 30 Sekunden
- Das Problem: ❓ Eine Anwaltskanzlei forderte Geld für eine Firma. Der Inkassobrief enthielt fehlerhafte Angaben zum Gläubiger und zum geforderten Betrag.
- Die Frage: ⚖️ Muss ein Anwalt für falsche Angaben in einem Inkassobrief haften?
- Die Antwort: Nein, grundsätzlich nicht. Ein Anwalt leitet lediglich die Informationen seiner Auftraggeber weiter und haftet nicht direkt für deren Richtigkeit.
- Das bedeutet das für Sie: Sie können sich weiterhin gegen unberechtigte Forderungen wehren. Ihre Gegenwehr richten Sie aber direkt an die Firma, die das Geld fordert.
Die Fakten im Blick
- Eine Rechtsanwaltskanzlei versandte im Auftrag eines Drittunternehmens ein Inkassoschreiben an einen Verbraucher, der den zugrundeliegenden Vertrag bestritt und angab, Opfer eines Identitätsdiebstahls zu sein.
- Das Inkassoschreiben enthielt widersprüchliche Angaben zum Namen des Auftraggebers und zur Höhe der geltend gemachten Forderung.
- Ein Verbraucherschutzverband klagte gegen die Rechtsanwaltskanzlei mit dem Ziel, ihr die Wiederholung dieser angeblich irreführenden und wettbewerbswidrigen Angaben zu untersagen.
- Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Unterlassungsklage des Verbraucherschutzverbandes vollständig ab.
- Das Gericht begründete die Abweisung damit, dass die beanstandeten Angaben des Rechtsanwalts in einem Inkassoschreiben keine „geschäftliche Handlung“ im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellen.
- Rechtsanwälte handeln als unabhängige Organe der Rechtspflege und können sich auf die vom Mandanten übermittelten Tatsachen verlassen, es sei denn, sie machen wissentlich falsche Angaben.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.06.2025, Az.: ZR 99/24
Haftet ein Anwalt für falsche Angaben im Inkassoschreiben seines Mandanten?
Ein Inkassobrief landet in Ihrem Briefkasten. Der Absender ist eine Anwaltskanzlei. Der Inhalt: eine angebliche Schuld, ein unbekannter Vertrag, widersprüchliche Beträge und ein Gläubiger, dessen Name nicht einmal korrekt geschrieben ist. Sie sind sich sicher, Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden zu sein. Der Fall scheint klar: Das Schreiben ist irreführend. Doch eine entscheidende Frage blieb lange ungeklärt und landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH): Wer haftet für solche Fehler? Der Mandant, der die falschen Informationen liefert, oder auch der Anwalt, der sie unbesehen in einem offiziellen Schreiben verbreitet? Der BGH fällte in diesem Spannungsfeld eine Grundsatzentscheidung, die die Rolle von Rechtsanwälten im Inkassogeschäft neu justiert und klare Linien zieht, wer wann zur Verantwortung gezogen werden kann.
Ein Brief, drei Beträge und ein Gläubiger, den es nicht gibt: Was war passiert?
Die Geschichte beginnt mit einem Schreiben, das bei einem Verbraucher für Verwirrung und Ärger sorgte. Am 18. Februar 2022 erhielt er Post von einer Rechtsanwaltskanzlei, die im großen Stil Inkassodienstleistungen für Unternehmen anbietet. Die Kanzlei forderte im Namen ihrer Mandantin, der „G. Gr. GmbH“ (Name anonymisiert), die Zahlung von 164,70 €. Angeblich stammte diese Schuld aus einem Mietvertrag über ein Mobilfunkgerät, der bereits am 24. November 2020 geschlossen worden sein sollte.
Doch für den Empfänger des Briefes passte nichts zusammen. Er war sich sicher, niemals einen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben. Sein Verdacht: Jemand hatte seine Identität gestohlen und auf seinen Namen Geschäfte gemacht. Sein Misstrauen wurde durch die Ungereimtheiten im Schreiben selbst bestärkt:
- Falscher Firmenname: Das Schreiben nannte als Gläubiger eine „G. GmbH“. Eine Firma mit diesem exakten Namen existierte jedoch nicht. Die tatsächliche Mandantin der Kanzlei war die „G. Gr. GmbH“. Ein kleiner, aber entscheidender Unterschied.
- Widersprüchliche Forderungshöhe: Im Fließtext des Briefes war von einer Hauptforderung von 164,70 € die Rede. Am Ende des Schreibens, in der detaillierten Aufstellung, tauchte plötzlich eine Summe von 164,90 € auf. Um die Verwirrung komplett zu machen, verwies die Kanzlei auf eine beigefügte Rechnung, die jedoch lediglich einen Betrag von 64,90 € auswies.
Ein Verbraucherschutzverband sah hierin nicht nur einen ärgerlichen Einzelfall, sondern ein systematisches Problem. Er stufte die Angaben als klar irreführend und wettbewerbswidrig ein und verklagte die Anwaltskanzlei. Die Argumentation des Verbands war direkt: Die Behauptung, es gäbe einen gültigen Mietvertrag, sei falsch, da der Verbraucher Opfer eines Identitätsdiebstahls wurde. Der Verweis auf eine nicht existierende Firma und die widersprüchlichen Geldbeträge seien eine klare Täuschung des Verbrauchers.
Der Verband forderte das Gericht auf, der Anwaltskanzlei zu verbieten, solche irreführenden Behauptungen in Zukunft zu wiederholen. Der Fall durchlief die Instanzen vom Landgericht Hamburg bis zum Oberlandesgericht Hamburg und landete schließlich zur endgültigen Klärung beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Wettbewerbsrecht gegen Anwaltsehre: Welche Regeln prallen hier aufeinander?
Um die Entscheidung des BGH zu verstehen, müssen Sie das rechtliche Spannungsfeld kennen, in dem sich der Fall bewegt. Hier prallen zwei grundlegend unterschiedliche Regelwerke aufeinander: das Wettbewerbsrecht auf der einen Seite und das anwaltliche Berufsrecht auf der anderen.
Das Wettbewerbsrecht (UWG): Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) soll für Fairness im Geschäftsleben sorgen und Verbraucher vor irreführenden oder aggressiven Praktiken schützen. Der Dreh- und Angelpunkt ist hier der Begriff der „geschäftlichen Handlung“.
Eine geschäftliche Handlung ist jedes Verhalten einer Person zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens, das objektiv darauf abzielt, den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern. Schickt Ihnen ein Online-Shop eine Werbe-E-Mail, ist das eine klassische geschäftliche Handlung. Macht ein Unternehmen falsche Angaben zu einem Produkt, ist das eine irreführende geschäftliche Handlung und nach § 5 UWG verboten.
Die Verbraucherschützer argumentierten, das Inkassoschreiben der Anwaltskanzlei sei genau das: eine geschäftliche Handlung, die darauf abzielte, für ihre Mandantin Geld einzutreiben – also den Absatz der (vermeintlichen) Dienstleistung zu fördern. Da die Angaben falsch waren, sei die Handlung irreführend und damit wettbewerbswidrig.
Das anwaltliche Berufsrecht (BRAO): Die Sonderrolle des Rechtsanwalts
Auf der anderen Seite steht die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Sie regelt die Rechte und Pflichten von Anwälten und verleiht ihnen eine besondere Stellung. Ein Rechtsanwalt ist kein gewöhnlicher Dienstleister. Er ist ein „unabhängiges Organ der Rechtspflege“ (§ 1 BRAO).
Das bedeutet, seine Hauptaufgabe ist nicht, Geschäfte zu machen, sondern die Interessen seines Mandanten zu vertreten (§ 3 Abs. 1 BRAO). Er handelt als dessen Sprachrohr und Interessenvertreter. Zwar muss er dabei bestimmte Regeln einhalten, wie das Sachlichkeitsgebot (§ 43a Abs. 3 BRAO), das ihm verbietet, wissentlich Unwahrheiten zu verbreiten. Auch muss er nach § 43d BRAO im Inkassofall klar und verständlich über den Gläubiger und den Grund der Forderung informieren.
Die entscheidende Frage für den BGH war nun: Handelt ein Anwalt, der im Auftrag eines Mandanten eine Forderung eintreibt, primär als Unternehmer im Sinne des Wettbewerbsrechts? Oder handelt er als Organ der Rechtspflege, dessen Handlungen einem anderen, spezielleren Regelwerk unterliegen?
Warum der BGH den Anwalt schützt – und nicht direkt den Verbraucher
Der Bundesgerichtshof wies die Klage des Verbraucherschutzverbands letztinstanzlich zurück. Die Anwaltskanzlei muss die fehlerhaften Behauptungen nicht unterlassen. Auf den ersten Blick mag dieses Urteil verbraucherfeindlich wirken. Doch die Richter folgten einer sehr klaren und differenzierten juristischen Logik, die weitreichende Konsequenzen hat.
Lassen Sie uns die Argumentation des Gerichts Schritt für Schritt nachvollziehen.
Schritt 1: Ja, man darf einen Anwalt für seine Briefe verklagen
Zunächst räumte der BGH mit einem Argument der Vorinstanz auf. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte die Klage teilweise für unzulässig erklärt, weil ein Verbot den Anwalt in seiner Berufsausübung unzulässig einschränken würde.
Hier widersprach der BGH klar. Ein Verbraucherschutzverband hat grundsätzlich das Recht, einen Anwalt wegen irreführender Äußerungen in einem außergerichtlichen Schreiben zu verklagen. Ein solches Verbot würde den Anwalt nicht daran hindern, seinen Mandanten später vor Gericht zu vertreten. Die Klage war also zulässig. Das war eine wichtige Klarstellung, auch wenn sie am Ende nichts am Ergebnis änderte.
Schritt 2: Das Kernproblem – keine „geschäftliche Handlung“ des Anwalts
Der entscheidende Grund für die Abweisung der Klage war, dass der BGH das Inkassoschreiben nicht als geschäftliche Handlung der Anwaltskanzlei selbst wertete.
Die Richter stellten fest: Ein Anwalt, der für einen Mandanten eine Forderung geltend macht, handelt nicht, um seinen eigenen Absatz von Dienstleistungen zu fördern. Seine Handlung zielt ausschließlich darauf ab, die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen seines Mandanten durchzusetzen. Er agiert als dessen Vertreter und Sprachrohr.
Der Anwalt macht sich die vom Mandanten gelieferten Fakten – wie den angeblichen Vertragsschluss oder die Höhe der Schuld – nicht zu eigen. Er gibt sie im Namen des Mandanten weiter. Dass die Kanzlei dadurch letztlich auch ihr eigenes Geschäft betreibt und Geld verdient, sahen die Richter nur als indirekten Nebeneffekt, eine sogenannte „Reflexwirkung“. Der primäre Zweck der Handlung bleibt die Rechtsdurchsetzung für den Mandanten.
Die entscheidende Abgrenzung zu Inkassounternehmen
Hier zog der BGH eine scharfe Trennlinie zu gewerblichen Inkassounternehmen. Diese sind reine Wirtschaftsunternehmen. Ihr gesamtes Geschäftsmodell besteht darin, Forderungen einzutreiben. Ihre Handlungen sind daher zweifelsfrei geschäftliche Handlungen im Sinne des UWG. Für sie gelten frühere BGH-Urteile (z.B. „Identitätsdiebstahl I/II“) und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (z.B. „Gelvora“), die eine strenge Haftung für irreführende Angaben vorsehen.
Ein Rechtsanwalt hingegen, so der BGH, ist aufgrund seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege anders zu behandeln. Seine Tätigkeit ist primär der Rechtspflege zuzuordnen, nicht dem Wettbewerb.
Schritt 3: Keine unzumutbare Prüfungspflicht für Anwälte
Aus dieser Unterscheidung leiteten die Richter eine weitere, praxisnahe Konsequenz ab. Würde man einen Anwalt nach den strengen Maßstäben des Wettbewerbsrechts für die Richtigkeit der Angaben seines Mandanten haften lassen, würde man ihm eine unzumutbare Prüfungspflicht aufbürden.
Ein Anwalt kann und muss sich in der Regel auf die Informationen verlassen können, die sein Mandant ihm gibt. Er hat oft gar nicht die Mittel, um zu überprüfen, ob ein Vertrag wirklich geschlossen wurde oder ob der angebliche Schuldner tatsächlich der richtige ist. Ihn zu zwingen, jede Information seines Mandanten bis ins Detail zu verifizieren, würde das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant zerstören. Es würde zudem seine durch die Verfassung geschützte Berufsfreiheit (Art. 12 Grundgesetz) unverhältnismäßig einschränken.
Eine Haftung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht: nämlich dann, wenn der Anwalt wissentlich falsche Angaben macht oder die ihm übermittelten Informationen bewusst entstellt. Im vorliegenden Fall gab es jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Kanzlei von der Unrichtigkeit der Angaben wusste. Sie hatte die fehlerhaften Daten offenbar einfach von ihrer Mandantin übernommen und weitergegeben.
Schritt 4: Der Verbraucherschutz bleibt gewahrt – nur auf einem anderen Weg
Das Gericht betonte, dass dieses Urteil Verbraucher nicht schutzlos stellt. Der Schutz wird nur an einer anderen Stelle im System verankert.
- Der Mandant haftet: Die Aussagen des Anwalts werden rechtlich seinem Mandanten zugerechnet. Wenn das Inkassoschreiben also irreführend ist, stellt dies eine unlautere geschäftliche Handlung des Unternehmens dar, für das der Anwalt tätig ist. Der Verbraucher oder ein Verband kann also direkt gegen dieses Unternehmen vorgehen und es auf Unterlassung oder Schadensersatz verklagen.
- Verteidigung im Prozess: Weigert sich der Verbraucher zu zahlen und wird er daraufhin vom Unternehmen verklagt, ist er ebenfalls gut geschützt. Im Zivilprozess liegt die Beweislast vollständig beim Kläger. Das Unternehmen muss lückenlos beweisen, dass ein gültiger Vertrag besteht und die Forderung berechtigt ist. Der Verbraucher muss lediglich bestreiten, den Vertrag geschlossen zu haben. Gelingt dem Unternehmen der Beweis nicht, verliert es den Prozess.
Im Ergebnis verschiebt der BGH die Verantwortung dorthin, wo sie seiner Ansicht nach hingehört: zum eigentlichen Gläubiger, der die Informationen in die Welt gesetzt hat. Der Anwalt ist in der Regel nur der Bote, nicht der Urheber der Botschaft.
Fehlerhaftes Inkassoschreiben erhalten? Was dieses Urteil für Sie bedeutet
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs schafft Klarheit in einer wichtigen Alltagsfrage. Sie stärkt die besondere Rolle des Anwalts als Organ der Rechtspflege, nimmt ihn aber nicht pauschal aus jeder Verantwortung. Für Sie als Verbraucher ergeben sich daraus konkrete Handlungsempfehlungen, wenn Sie mit einem fehlerhaften oder unberechtigten Inkassoschreiben einer Anwaltskanzlei konfrontiert sind.
Ihre Checkliste bei zweifelhaften Inkassoforderungen:
- Bleiben Sie ruhig und zahlen Sie nicht voreilig. Ein anwaltliches Schreiben erzeugt Druck, doch es ist kein Gerichtsurteil. Handeln Sie überlegt.
- Prüfen Sie das Schreiben akribisch. Stimmen Ihr Name und Ihre Adresse? Ist der Gläubiger korrekt und vollständig benannt? Ist der Grund der Forderung (Vertragsdatum, Leistungsbeschreibung) nachvollziehbar? Stimmen die Beträge überein und sind sie schlüssig?
- Widersprechen Sie der Forderung schriftlich. Wenn Sie die Forderung für unberechtigt halten (z.B. bei Identitätsdiebstahl, einem nicht geschlossenen Vertrag oder bereits bezahlter Rechnung), legen Sie schriftlich Widerspruch ein. Senden Sie Ihren Widerspruch am besten per Einschreiben direkt an die Anwaltskanzlei. Formulieren Sie klar und sachlich, dass Sie die Forderung bestreiten und warum.
- Fordern Sie Beweise an. Bitten Sie im Widerspruchsschreiben um die Vorlage von Beweisen für den angeblichen Vertragsschluss, wie eine unterschriebene Vertragsurkunde oder eine detaillierte Vollmacht der Kanzlei.
- Verstehen Sie, wer Ihr eigentlicher Gegner ist. Das BGH-Urteil macht klar: Ihr primärer Ansprechpartner für die inhaltliche Richtigkeit der Forderung ist nicht der Anwalt, sondern dessen Mandant – also das Unternehmen, das das Geld von Ihnen will. Die Handlungen des Anwalts werden diesem Unternehmen zugerechnet.
- Ziehen Sie professionelle Hilfe hinzu. Wenn die Gegenseite nicht einlenkt oder der Fall komplex ist, holen Sie sich Unterstützung. Verbraucherzentralen bieten kostengünstige Erstberatungen an und können die Rechtmäßigkeit von Forderungen und Gebühren prüfen. Bei ernsthaften Auseinandersetzungen ist der Gang zu einem eigenen Rechtsanwalt ratsam.
Dieses Urteil bedeutet nicht, dass Anwälte im Inkassobereich tun und lassen können, was sie wollen. Verbreiten sie wissentlich Lügen, können sie sich nach wie vor haftbar machen. Aber für die alltäglichen Fehler, die aus unsauberen Daten ihrer Mandanten resultieren, liegt die Verantwortung nun klar beim Auftraggeber. Für Verbraucher ist dies eine wichtige Information: Richten Sie Ihren Fokus und Ihre Gegenwehr auf den, der die Forderung ursprünglich aufgestellt hat.
Die Urteilslogik
Der Bundesgerichtshof definiert die Grenzen anwaltlicher Haftung für fehlerhafte Inkassoschreiben neu und klärt die Rollen im Spannungsfeld von Anwaltschaft und Wettbewerbsrecht.
- Anwaltsrolle als Organ der Rechtspflege: Ein Rechtsanwalt handelt bei der Geltendmachung von Forderungen für einen Mandanten primär als unabhängiges Organ der Rechtspflege, nicht als Akteur im geschäftlichen Wettbewerb.
- Begrenzte Informationsprüfung: Rechtsanwälte müssen die Angaben ihrer Mandanten nicht umfassend auf ihre Richtigkeit prüfen; sie dürfen sich auf die erhaltenen Informationen verlassen, es sei denn, sie verbreiten wissentlich Unwahrheiten.
- Verantwortung des eigentlichen Gläubigers: Der Auftraggeber trägt die primäre rechtliche Verantwortung für die Inhalte eines Inkassoschreibens, da die Anwaltstätigkeit die Umsetzung seiner eigenen geschäftlichen Handlung darstellt.
Diese Grundsatzentscheidung verankert die Haftung für irreführende Angaben bei demjenigen, der die zugrundeliegende Forderung generiert und durchsetzen möchte.
Einordnung aus der Praxis
Diese Grundsatzentscheidung zementiert die Sonderstellung der Forderungsdurchsetzung im Rahmen der Rechtspflege gegenüber rein gewerblichen Inkassodienstleistungen. Sie verlagert die wettbewerbsrechtliche Haftung für falsche Angaben in Mahnschreiben klar vom beauftragten Vertreter auf den Mandanten als eigentlichen Urheber der Information. Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche bedeutet dies einen strategischen Schwenk: Der juristische Angriffspunkt ist nicht mehr der Bote, sondern der Auftraggeber dahinter.
Benötigen Sie Hilfe?
Sind Sie unsicher, wie Sie auf ein Inkassoschreiben reagieren sollen, das widersprüchliche Angaben enthält oder dessen Grundlage Sie aufgrund eines vermuteten Identitätsdiebstahls bestreiten? Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation fordern Sie hier Ihre unverbindliche Ersteinschätzung an.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann gilt eine Handlung im Rechtsverkehr als ‚geschäftliche Handlung‘ im Sinne des Wettbewerbsrechts?
Eine Handlung gilt dann als geschäftlich, wenn sie objektiv darauf abzielt, den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen für ein eigenes oder fremdes Unternehmen zu fördern. Sie umfasst jedes Verhalten einer Person, das diesem Zweck dient.
Dieser Begriff ist der zentrale Punkt im Wettbewerbsrecht, insbesondere für das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Nur Handlungen, die als „geschäftlich“ eingestuft werden, können als unlauter und damit verboten gelten. Typische Beispiele sind Werbe-E-Mails oder irreführende Angaben zu Produkten oder Dienstleistungen.
Im Kontext des vorliegenden Falles war die Einordnung von Anwaltshandlungen, wie etwa Inkassoschreiben, als geschäftliche Handlung kontrovers. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte hier klar, dass die Tätigkeit eines Anwalts im Inkassobereich in der Regel nicht als eigene geschäftliche Handlung im Sinne des UWG gilt, da sie primär der Rechtsdurchsetzung für den Mandanten dient und nicht der direkten Absatzförderung des Anwalts selbst. Im Gegensatz dazu gelten Handlungen von Inkassounternehmen stets als geschäftlich. Die korrekte Einordnung einer Handlung als „geschäftlich“ entscheidet also darüber, ob und inwieweit das strenge Wettbewerbsrecht zur Anwendung kommt.
Inwiefern unterscheidet sich die Haftung von Rechtsanwälten von der gewerblicher Inkassounternehmen bei fehlerhaften Forderungen?
Die Haftung von Rechtsanwälten für fehlerhafte Forderungen unterscheidet sich von der gewerblicher Inkassounternehmen, da Anwälte primär als unabhängige Organe der Rechtspflege handeln und nicht als Wirtschaftsunternehmen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der von Mandanten gelieferten Angaben liegt dabei in der Regel beim Mandanten selbst.
Gewerbliche Inkassounternehmen sind reine Wirtschaftsunternehmen, deren gesamtes Geschäftsmodell darauf abzielt, Forderungen einzutreiben. Ihre Tätigkeiten werden daher vom Bundesgerichtshof (BGH) als eindeutige „geschäftliche Handlungen“ im Sinne des Wettbewerbsrechts eingestuft, was zu einer strengen Haftung für irreführende Informationen führt.
Im Gegensatz dazu ist ein Rechtsanwalt ein „unabhängiges Organ der Rechtspflege“. Seine Hauptaufgabe ist es, die Interessen seines Mandanten zu vertreten und die Rechtsdurchsetzung zu gewährleisten, nicht das eigene Geschäft zu fördern. Deshalb wird sein Handeln bei der Geltendmachung von Forderungen grundsätzlich nicht als eigene geschäftliche Handlung im Sinne des Wettbewerbsrechts betrachtet. Der Anwalt macht sich die vom Mandanten übermittelten Fakten nicht zu eigen, sondern gibt sie in dessen Namen weiter.
Im Ergebnis verschiebt der BGH die Verantwortung für die Richtigkeit der Sachverhaltsdarstellung primär auf das Unternehmen, das die Forderung ursprünglich erhebt und den Anwalt beauftragt hat.
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Rechtsanwalt für falsche Angaben in einem Schreiben haftbar gemacht werden?
Ein Rechtsanwalt wird für falsche Angaben in einem Schreiben in der Regel nicht haftbar gemacht, da er sich auf die Informationen seines Mandanten verlassen darf. Eine Haftung kommt jedoch in Ausnahmefällen in Betracht.
Normalerweise handelt der Anwalt als Vertreter und Sprachrohr seines Mandanten, um dessen Interessen durchzusetzen. Seine Tätigkeit wird primär der Rechtspflege zugeordnet und nicht als eigene, wettbewerbsrelevante Geschäftsförderung gesehen. Daher muss der Anwalt die vom Mandanten gelieferten Fakten nicht grundsätzlich selbst umfassend überprüfen.
Eine Haftung des Anwalts für irreführende Angaben entsteht nur, wenn er wissentlich falsche Informationen weitergibt oder die ihm übermittelten Details bewusst entstellt. Unabhängig davon ist ein Anwalt an bestimmte berufsrechtliche Pflichten gebunden, wie das Sachlichkeitsgebot nach § 43a Abs. 3 BRAO, das ihm die Verbreitung wissentlicher Unwahrheiten verbietet. Im Inkassobereich muss er zudem nach § 43d BRAO klar über Gläubiger und Forderungsgrund informieren.
Die Hauptverantwortung für die Richtigkeit der Angaben liegt somit beim Auftraggeber, also dem Unternehmen, für das der Anwalt tätig ist.
Was sollte man tun, wenn man ein Inkassoschreiben mit zweifelhaften oder widersprüchlichen Angaben erhält?
Wenn Sie ein Inkassoschreiben mit zweifelhaften oder widersprüchlichen Angaben erhalten, sollten Sie nicht voreilig zahlen, sondern das Schreiben genau prüfen und der Forderung schriftlich widersprechen. Ruhe zu bewahren und überlegt zu handeln ist dabei entscheidend.
Prüfen Sie das Schreiben akribisch auf Ungereimtheiten wie falsche Namen, Adressen, widersprüchliche Beträge oder unklare Vertragsdetails. Halten Sie alle festgestellten Fehler schriftlich fest und legen Sie der Forderung schriftlich und sachlich Widerspruch ein, am besten per Einschreiben.
Fordern Sie gleichzeitig Beweise für die angebliche Forderung an, zum Beispiel eine Kopie des angeblichen Vertrags oder eine detaillierte Vollmacht der Kanzlei. Dabei ist wichtig zu verstehen, dass Ihr eigentlicher Ansprechpartner für die inhaltliche Richtigkeit der Forderung nicht der Anwalt selbst ist, sondern dessen Mandant – also das Unternehmen, das das Geld von Ihnen verlangt. Die Handlungen des Anwalts werden diesem Unternehmen zugerechnet.
Sollten Sie unsicher sein oder die Gegenseite trotz Ihres Widerspruchs weiterhin Druck ausüben, ist es ratsam, professionelle Unterstützung bei einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt zu suchen.
Wer ist der primäre Ansprechpartner bei einer unberechtigten Forderung, die von einem Anwalt versendet wurde?
Der primäre Ansprechpartner bei einer unberechtigten Forderung, die von einem Anwalt versendet wurde, ist in der Regel das Unternehmen, für das der Anwalt die Forderung eintreibt. Dies liegt daran, dass der Anwalt meist als Vertreter und Sprachrohr seines Auftraggebers handelt und nicht, um eigene Geschäftsinteressen zu verfolgen.
Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben und die Berechtigung der Forderung liegt beim Mandanten, also dem Unternehmen, das das Geld von Ihnen verlangt. Die Handlungen des Anwalts, wie das Versenden des Schreibens, werden diesem Unternehmen zugerechnet. Der Anwalt übernimmt die vom Mandanten gelieferten Informationen, ohne sie umfassend auf ihre Wahrheit hin prüfen zu müssen.
Sollte das Inkassoschreiben irreführend oder unberechtigt sein, handelt es sich somit um eine unlautere Geschäftspraktik des fordernden Unternehmens. Deshalb sollten Sie oder ein Verbraucherschutzverband Ihre Einwände oder rechtliche Schritte direkt gegen das Unternehmen richten. Eine Haftung des Anwalts kommt nur in Betracht, wenn dieser wissentlich falsche Angaben gemacht oder die Informationen bewusst verdreht hat.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz




