
Zum vorliegenden Urteilstext springen: VIII ZR 18/19
Das Wichtigste im Überblick
Amazon-Garantie tilgt den Kaufpreis erst, doch die Forderung lebt nach Rückbuchung wieder auf.
- Der BGH hob das Urteil auf und schickte den Streit zurück.
- Amazon zahlte den Kaufpreis zurück, damit erlosch die Forderung zunächst.
- Nach der Rückbuchung lebt die Kaufpreisforderung zwischen Käufer und Verkäufer wieder auf.
- Amazon bindet die Parteien nicht endgültig; das Kaufrecht entscheidet weiter.
- Das Berufungsgericht muss Mängel und ein mögliches Zurückbehaltungsrecht noch prüfen.
- Gericht: BGH
- Datum: 01.04.2020
- Aktenzeichen: VIII ZR 18/19
- Verfahren: Revision
- Rechtsbereiche: Kaufrecht, Zivilprozessrecht, Online-Handel
- Streitwert: 1.316 Euro
- Relevant für: Verkäufer, Käufer, Plattformhändler, Online-Marktplätze
Wann lebt die Kaufpreisforderung bei A-bisz-Garantie auf?
Der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises ergibt sich aus § 433 Abs. 2 BGB. Bei der Frage, was die Vertragsparteien beim Abschluss eines Kaufvertrags tatsächlich gewollt haben, sind die §§ 133, 157 BGB maßgeblich – sie regeln die Auslegung von Willenserklärungen nach ihrem wirklichen Sinn und nach Treu und Glauben.
Ein Fall aus dem Jahr 2020 zeigt, wie sich das in der Praxis auswirkt: Die Parteien schlossen über den Amazon Marketplace einen Kaufvertrag über einen Kaminofen für 1.316 Euro, für den die „Amazon.de A-bisz-Garantie“ galt. Der Kaufpreisanspruch der Verkäuferin erlosch zunächst durch die vorbehaltlose Gutschrift des geschuldeten Betrags auf ihrem Amazon-Konto.
Die Käuferin stellte später einen A-bisz-Garantieantrag, dem Amazon stattgab. Die Plattform buchte den Kaufpreis vom Konto der Verkäuferin ab und überwies ihn der Käuferin zurück. Diese Rückbuchung beseitigte den bereits eingetretenen Erlöschenstatbestand jedoch nicht rückwirkend, weil weder eine auflösende Bedingung noch ein Rückforderungsvorbehalt vereinbart waren. Das bedeutet konkret: Da die Verkäuferin das Geld zuvor erhalten hatte, galt ihre Forderung rechtlich als vollständig erfüllt und damit erloschen. Weil im Kaufvertrag nicht vorab vereinbart wurde, dass diese Erfüllung bei einer Kontorückbelastung durch die Plattform automatisch ungeschehen gemacht wird (eine sogenannte auflösende Bedingung), musste das Gericht klären, auf welcher Basis die Geldforderung der Verkäuferin dennoch wieder aufleben konnte.
Mit dem Abschluss des Kaufvertrags über die Plattform Amazon Marketplace haben die Vertragsparteien indes bei Vertragsschluss stillschweigend vereinbart, dass die getilgte Kaufpreisforderung wiederbegründet wird, wenn […] das Amazon-Konto der Klägerin nach einem erfolgreichen A-bisz-Garantieantrag rückbelastet wird. – so der Bundesgerichtshof
Nach Auslegung der beim Vertragsschluss abgegebenen Willenserklärungen hatten die Parteien stillschweigend vereinbart, dass die bereits getilgte Kaufpreisforderung wiederbegründet wird, sobald das Amazon-Konto der Verkäuferin nach einem erfolgreichen Garantieantrag rückbelastet wird. Die Rechtsansicht der Käuferin und des Landgerichts Leipzig, die Forderung sei mit der Garantieentscheidung schlicht erledigt, hielt der Bundesgerichtshof für rechtsfehlerhaft. Nach den konkreten Vertragsumständen sei die Forderung durch die Rückbelastung wiederaufgelebt.
Redaktionelle Leitsätze
- Bucht ein Online-Marktplatz den bereits gezahlten Kaufpreis im Rahmen eines plattforminternen Garantieverfahrens an den Käufer zurück, lebt die ursprüngliche Kaufpreisforderung der Verkäuferseite rechtlich wieder auf.
- Die Entscheidung des Plattformbetreibers über die Gewährung einer solchen Garantie entfaltet keine rechtliche Bindungswirkung für den zugrunde liegenden Kaufvertrag.
- Für das Wiederaufleben der Kaufpreisforderung ist allein die tatsächliche Rückbuchung durch die Plattform entscheidend, unabhängig davon, ob der Garantiefall in der Sache materiell-rechtlich tatsächlich berechtigt war.
Besteht eine Bindungswirkung der Garantieentscheidung?
Die Auslegung eines Vertrags nach §§ 133, 157 BGB muss für beide Seiten interessengerecht ausfallen. Regelungen, die nur zwischen einer Vermittlungsplattform und einer Vertragspartei bestehen und der anderen Partei nicht bekannt sind, spielen für die Auslegung der Willenserklärungen zwischen den Kaufvertragsparteien keine Rolle.
Die Frage nach der Bindungswirkung musste der Bundesgerichtshof abschließend klären. Die Käuferseite hatte argumentiert, mit der Eröffnung des Garantiefalls sei für beide Parteien verbindlich entschieden, dass gegenseitige Ansprüche aus dem Kaufvertrag nicht mehr bestünden. Der Senat verwarf dies: Aus den Garantiebedingungen ergebe sich keine Bindungswirkung für den Kaufvertrag selbst; sie regelten allein die Gewährung der Garantie durch Amazon.
Dem weiteren Einwand, etwaige interne Regelungen zwischen Amazon und der Verkäuferin müssten diese an die Amazon-Entscheidung binden, hielt der Bundesgerichtshof entgegen, dass solche der Käuferin nicht bekannten Regelungen für die Auslegung nach §§ 133, 157 BGB unerheblich seien. Maßgeblich seien nur Regelungen, die beiden Parteien bekannt waren und die sie in ihren Vertrag einbezogen hatten.
Nach dem Willen der Parteien sollte die Entscheidung im Garantieverfahren sie im Verhältnis zueinander ohnehin nicht binden. Andernfalls entstünde ein untragbares Ungleichgewicht bei der Prozessführungslast: Ein Käufer könnte nach einer verweigerten Garantie weiterhin klagen, während die Verkäuferin bei einer positiven Plattform-Entscheidung gebunden wäre. Der praktische Nutzen der A-bisz-Garantie geht dadurch nach Auffassung des Gerichts nicht verloren – Käufer behalten weiterhin die Möglichkeit einer schnellen Rückerstattung, ohne selbst klagen zu müssen.
Der verständige, redliche Käufer kann trotz des Wortlauts nicht erwarten, dass der Verkäufer durch die Entscheidung des am Kaufvertrag nicht beteiligten Plattformbetreibers seine Rechte ihm gegenüber verliert. Diesem käme im Falle einer Bindungswirkung die Rolle eines Schiedsrichters zu, der allerdings in einem weitgehend ungeregelten Verfahren […] entscheiden könnte. – so der Bundesgerichtshof
Für Händler als Verkäufer bedeutet das: Nach einer Garantierückbuchung durch Amazon entsteht Ihr Kaufpreisanspruch gegen den Käufer automatisch neu – ohne dass Sie eine gesonderte Erklärung abgeben müssen. Die Plattformentscheidung ersetzt kein Gerichtsurteil und bindet Sie nicht. Sie können den Käufer daher eigenständig auf Zahlung in Anspruch nehmen, unabhängig davon, wie das Garantieverfahren ausgegangen ist.
Praxis-Hinweis: Plattform-Entscheidungen binden nicht
Viele Händler glauben, dass ein für sie negatives Ergebnis im Garantie- oder Käuferschutzverfahren den Kaufpreisanspruch endgültig erledigt. Der entscheidende Hebel dieses Urteils ist jedoch: Die Plattform ist nur Mittlerin. Wenn das Geld durch eine Rückbuchung wieder beim Käufer landet, lebt der ursprüngliche Kaufpreisanspruch automatisch wieder auf. Die Entscheidung von Amazon oder PayPal ersetzt kein Gerichtsurteil – Sie können den Käufer weiterhin zivilrechtlich auf Zahlung in Anspruch nehmen, sofern dieser keine berechtigten Gegenrechte (wie etwaige Mängel) vorbringen kann.
Warum lebt der Kaufpreis neu auf?
Im Rahmen der richterlichen Interessenabwägung kann frühere Rechtsprechung zu vergleichbaren Zahlungssystemen und Plattformen herangezogen werden. Der Bundesgerichtshof verwies dabei ausdrücklich auf die Senatsurteile vom 22. November 2017 (VIII ZR 83/16, BGHZ 217, 33), vom 24. August 2016 (VIII ZR 100/15, BGHZ 211, 331) sowie vom 27. September 2017 (VIII ZR 99/16, NJW 2018, 387).
Vergleich mit dem PayPal-Fall
Der Senat zog für seine Abwägung frühere Rechtsprechung zur Vergleichbarkeit mit dem Bezahldienst PayPal heran. Das Argument der Käuferseite, Amazon sei wegen zusätzlicher Leistungen als Plattformbetreiber nicht mit dem PayPal-Fall vergleichbar, wies der Bundesgerichtshof zurück: Auch Amazon sei nicht unmittelbar am Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer beteiligt. Die Plattform solle nicht Partei von Streitigkeiten über Leistungsstörungen werden – unabhängig davon, welche zusätzlichen Services sie anbietet.
Verkaufen Sie über Plattformen mit PayPal-Käuferschutz? Die gleichen Grundsätze gelten dort: Wird der Kaufpreis nach einem Käuferschutzverfahren von Ihrem PayPal-Konto abgebucht, lebt Ihr Kaufpreisanspruch gegen den Käufer in voller Höhe wieder auf. Warten Sie nicht auf eine Klärung durch die Plattform, sondern fordern Sie den Käufer nach der Rückbuchung direkt unter Fristsetzung zur Zahlung auf.
Bedeutung der Amazon-AGB für den Fall
Ein Verweis der Käuferseite auf die am 26. Juni 2019 abrufbaren Amazon-AGB, die belegen sollten, dass Amazon nicht Vertragspartner sei und die Garantie nur zusätzlich zu gesetzlichen Rechten wirke, blieb ohne tragende Bedeutung. Diese AGB waren auf den streitgegenständlichen Vertrag nicht unmittelbar anwendbar und der Verkäuferin zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt. Der Senat zog sie lediglich ergänzend als Bestätigung seiner ohnehin gefundenen Auslegung heran.
Gilt ein Zurückbehaltungsrecht wegen von Mängeln weiter?
Trifft ein Berufungsgericht zu zentralen Streitpunkten wie behaupteten Mängeln oder einer Rügeobliegenheit nach § 377 HGB keine ausreichenden Feststellungen, ist der Rechtsstreit häufig nicht entscheidungsreif. Unter einer Rügeobliegenheit versteht das Handelsgesetzbuch die Pflicht im Geschäftsverkehr unter Unternehmern, gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen und diese zu rügen; tut man dies nicht, verliert man seine Gewährleistungsrechte. Da solche entscheidenden Tatsachen im vorliegenden Fall noch unklar waren, konnte der Bundesgerichtshof nicht selbst abschließend urteilen. Für die Aufhebung eines Berufungsurteils und die Zurückverweisung an die Vorinstanz zur weiteren Klärung greifen dann § 562 Abs. 1 ZPO sowie § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO.
Offene Streitpunkte zwischen den Vorinstanzen
Die Vorinstanzen bewerteten die Lage unterschiedlich, sodass am Ende offene Fragen blieben. Der Kaminofen war an die Käuferin ausgeliefert, installiert und vom Schornsteinfeger abgenommen worden. Nachdem die Verkäuferin nach der Rückbuchung Kaufpreiszahlung, Zinsen und vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten einforderte, berief sich die Käuferin auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen diverser Mängel am Ofen. Mit diesem rechtlichen Argument bringt die Käuferin zum Ausdruck, dass sie die erneute Zahlung völlig legal verweigern dürfe, solange die behaupteten Fehler am Ofen nicht behoben seien. Die Verkäuferin wandte dem gegenüber eine Rügeobliegenheit nach § 377 HGB ein.
Wenn ein Käufer nach der Rückbuchung Mängel geltend macht, prüft das Gericht, ob er diese unverzüglich nach § 377 HGB gerügt hat. Fordern Sie Käufer daher bei Lieferung auf, die Ware sofort zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich zu melden. Dokumentieren Sie den einwandfreien Zustand der Ware bei Übergabe – etwa durch Fotos, Abnahmeprotokolle oder Bestätigungen des Käufers. Verspätete Mängelrügen sind im B2B-Bereich regelmäßig unbeachtlich und stärken Ihre Position bei der Kaufpreisforderung.
Warum es auf die materielle Richtigkeit der Garantie nicht ankommt
Die Käuferseite hatte im Verfahren geltend gemacht, es komme ohnehin nicht darauf an, ob ein Garantiefall nach materiellem Recht tatsächlich vorgelegen habe, weil Amazon die Voraussetzungen eigenständig prüfe. Der Bundesgerichtshof stimmte dem insoweit zu: Für die Wiederbegründung der getilgten Forderung sei nicht die materielle Richtigkeit der Garantieentscheidung entscheidend, sondern allein der Umstand der tatsächlich erfolgten Rückbuchung. Zur rechtsdogmatischen Einordnung: Das materielle Recht meint hier die tatsächliche rechtliche Qualität des Kaufvertrags nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch – also die Frage, ob der Kamin wirklich objektiv mangelhaft war. Für den BGH war das an dieser Stelle jedoch zweitrangig: Es reichte aus, dass Amazon den Betrag schlichtweg faktisch und für alle sichtbar vom Konto der Verkäuferin zurückgebucht hat, ohne dass das Gericht vorab prüfen musste, ob Amazon damit rechtlich im Sinne des Gewährleistungsrechts richtig lag.
Für Sie als Händler heißt das: Sie müssen weder prüfen noch anfechten, ob die Garantieentscheidung der Plattform inhaltlich gerechtfertigt war. Der Nachweis der tatsächlich erfolgten Rückbuchung reicht aus, um Ihren Kaufpreisanspruch zu begründen. Verwenden Sie Ihre Ressourcen stattdessen für die direkte Durchsetzung Ihrer Forderung gegenüber dem Käufer – nicht für Auseinandersetzungen mit der Plattform über deren Entscheidung.
Entscheidend ist die Rückbuchung des Kaufpreises nach Stattgabe des Antrags. Denn diese führt unabhängig von deren Berechtigung dazu, dass dem Verkäufer der Betrag nicht mehr zur Verfügung steht und er diesen nunmehr geltend machen muss. – so der Bundesgerichtshof
Weil das Berufungsgericht jedoch keine ausreichenden Feststellungen zum behaupteten Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln und zur angeführten Rügeobliegenheit nach § 377 HGB getroffen hatte, beurteilte der Bundesgerichtshof den Rechtsstreit als noch nicht entscheidungsreif. Die Revision der Verkäuferin hatte Erfolg: Das Berufungsurteil des Landgerichts Leipzig wurde aufgehoben, die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Revisionsverfahrens – an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
BGH: Rückbuchung lässt Forderung aufleben
Der Bundesgerichtshof hat als höchste zivilrechtliche Instanz entschieden, dass Kaufpreisforderungen nach einer Rückbuchung durch Amazon oder vergleichbare Plattformen automatisch wieder aufleben – die Plattformentscheidung bindet die Kaufvertragsparteien nicht. Dieses Grundsatzurteil ist auf alle Fälle übertragbar, bei denen Plattformen wie Amazon oder PayPal nach einem Garantie- oder Käuferschutzverfahren das Geld vom Händlerkonto abbuchen. Die zurückverwiesene Sache zeigt jedoch: Offene Mängelrügen können den Anspruch verzögern, weshalb eine lückenlose Dokumentation der Lieferung und Kommunikation entscheidend bleibt.
Was bedeutet das für Ihre nächste Rückbuchung? Fordern Sie den Käufer unmittelbar nach der Rückbuchung schriftlich unter konkreter Fristsetzung zur Zahlung des Kaufpreises auf. Stellen Sie dabei klar, dass die Plattformentscheidung den Kaufvertrag nicht berührt und Ihr Zahlungsanspruch unverändert besteht. Beruft sich der Käufer auf Mängel, verlangen Sie den konkreten Nachweis einer unverzüglichen Rüge. Reagiert der Käufer nicht fristgerecht, können Sie den Anspruch ohne weiteres gerichtlich durchsetzen – die BGH-Rechtsprechung stützt Ihre Position.
Rückbuchung erhalten? So setzen Sie Ihre Kaufpreisforderung durch
Die BGH-Rechtsprechung stellt klar: Nach einer Rückbuchung durch Amazon oder PayPal lebt Ihr Kaufpreisanspruch wieder auf – die Plattformentscheidung bindet Sie nicht. Entscheidend ist, dass Sie den Käufer unverzüglich unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern. Verspätete Mängelrügen oder unklare Dokumentationen können Ihren Anspruch jedoch gefährden. Unsere Rechtsanwälte prüfen Ihre individuelle Situation und entwickeln mit Ihnen die optimale Strategie zur gerichtlichen Durchsetzung.
Experten-Kommentar
Die Entscheidung des BGH ist in ihrer juristischen Konsequenz bemerkenswert weitsichtig begründet: Sie entzieht der schnellen Klick-Entscheidung des Plattformbetreibers faktisch komplett die zivilrechtliche Relevanz. Diese strikte Trennung verhindert effektiv, dass sich ein intransparentes, plattforminternes Garantiesystem dauerhaft als verbindliches Schatten-Schiedsgericht etabliert. Der alleinige Maßstab für den eigentlichen Vertragskonflikt bleibt damit das traditionelle Bürgerliche Gesetzbuch.
Genau daraus ergibt sich strategisch direkt der nächste logische Schritt. Es empfiehlt sich, nach der Kontorückbelastung jede inhaltliche Diskussion über Aspekte der Plattform-Garantie sofort einzustellen und den Käufer stattdessen konsequent an seinen gesetzlichen Pflichten sowie an der strengen Beweislast für den angeblichen Mangel zu messen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf der Verkäufer mich privat verklagen, wenn Amazon mir den Kaufpreis bereits erstattet hat?
Ja, der Verkäufer darf Sie trotz der Amazon-Erstattung auf Zahlung des Kaufpreises verklagen. Die Entscheidung im Garantieverfahren bindet den Kaufvertrag nicht und ersetzt kein Gerichtsurteil.
Der Kaufvertrag bleibt bestehen, solange er nicht wirksam aufgehoben oder durch einen anderen Rechtsgrund erledigt wurde. Wenn Amazon den Betrag nach einer Rückbuchung vom Verkäuferkonto abzieht, ist das Geld zwar bei Ihnen angekommen, der Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB kann aber erneut geltend gemacht werden. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Amazon dabei nur als Plattform handelt und keine verbindliche Entscheidung über die Rechte aus dem Kaufvertrag trifft. Für den Verkäufer bedeutet das: Er kann Sie zivilrechtlich auf Zahlung in Anspruch nehmen, obwohl Amazon bereits erstattet hat.
Der Anspruch des Verkäufers ist allerdings nicht grenzenlos. Wenn Sie wirksam Mängelrechte haben oder die Ware ordnungsgemäß gerügt haben, kann das die Zahlungspflicht mindern oder entfallen lassen. Deshalb sollten Sie Mahnungen, Klageandrohungen und Ihre Kaufunterlagen sorgfältig prüfen.
Muss ich den Kaufpreis erneut überweisen, wenn Amazon das Geld nach meinem Garantieantrag zurückbucht?
JA, Sie müssen den Kaufpreis erneut an den Verkäufer zahlen, wenn Sie die Ware behalten, weil die Amazon-Rückbuchung die ursprüngliche Zahlungspflicht wieder aufleben lässt. Die Rückerstattung durch Amazon erledigt den Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Verkäufer nicht endgültig.
Rechtlich gilt der Kaufpreisanspruch aus § 433 Abs. 2 BGB weiter, sobald Sie die Ware erhalten haben und kein wirksamer Gegenanspruch besteht. Der Bundesgerichtshof sieht in der Rückbuchung nach einem Garantieantrag eine stillschweigend mitvereinbarte Wiederbegründung der zuvor erfüllten Forderung. Sie haben das Geld zwar von Amazon bekommen, schulden den Betrag aber weiterhin dem Verkäufer aus dem Kaufvertrag. Wenn Sie die Ware behalten wollen, müssen Sie deshalb nochmals zahlen und sollten Ihre Unterlagen zur Garantieentscheidung und zur Kommunikation aufbewahren.
Etwas anderes kann nur gelten, wenn Sie berechtigte Rechte wegen eines Mangels haben und diesen rechtzeitig geltend gemacht haben. Dann kann die erneute Zahlungspflicht eingeschränkt oder vorübergehend zurückgestellt sein. Ohne solche Gegenrechte bleibt es bei der wiederauflebenden Kaufpreisforderung.
Kann der Händler Verzugszinsen fordern, obwohl die Rückbuchung automatisch durch die Plattform erfolgte?
Ja, der Händler kann Verzugszinsen verlangen, sobald er Sie nach der Rückbuchung gemahnt hat und die gesetzte Zahlungsfrist abläuft. Dass die Plattform die Rückbuchung automatisch veranlasst hat, ändert daran nichts.
Rechtlich lebt die Kaufpreisforderung nach der Rückbuchung wieder auf, weil der Verkäufer den Betrag nicht mehr behalten darf, den er zunächst erhalten hatte. Wenn der Händler Sie dann nach § 286 BGB unter Fristsetzung zur Zahlung auffordert und Sie nicht fristgerecht zahlen, geraten Sie in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt kann er nach § 288 BGB Verzugszinsen verlangen, bei Verbrauchern in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die automatische Plattformentscheidung nimmt Ihnen die Zahlungspflicht aus dem Kaufvertrag nicht ab und schützt daher auch nicht vor Zinsen.
Ohne Mahnung oder ohne wirksame Fristsetzung entstehen Verzugszinsen noch nicht. Der Händler muss also den Eintritt des Verzugs darlegen können, etwa durch ein Schreiben oder eine E-Mail mit konkretem Zahlungsdatum.
Verliere ich nach der Rückerstattung durch Amazon meine gesetzlichen Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer?
Nein, Sie verlieren Ihre gesetzlichen Mängelrechte durch die Amazon-Rückerstattung nicht. Die Rückbuchung ändert nur die Zahlung über die Plattform, nicht Ihre Rechte aus §§ 434 ff. BGB gegenüber dem Verkäufer.
Wenn die Ware mangelhaft ist, können Sie dem erneuten Zahlungsanspruch des Verkäufers weiterhin ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB entgegenhalten. Dafür reicht die Rückerstattung allein aber nicht aus; Sie müssen den Mangel gegenüber dem Verkäufer eigenständig geltend machen und im Streitfall belegen können. Im Geschäftsverkehr unter Unternehmern gilt zusätzlich § 377 HGB, also die Pflicht zur unverzüglichen Rüge nach Erhalt der Ware. Für Verbraucher zählt vor allem, dass der Mangel konkret beschrieben und beweisbar gemacht wird.
Der Amazon-Garantieantrag ersetzt diese Mängelrüge nicht, weil er nur das Plattformverfahren betrifft und nicht die rechtliche Anzeige an den Verkäufer. Dokumentieren Sie den Schaden deshalb jetzt mit Fotos oder Videos und teilen Sie dem Verkäufer den Mangel schriftlich mit. Nur so können Sie sich bei einer erneuten Zahlungsforderung wirksam auf Ihre Rechte berufen.
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Das vorliegende Urteil
BGH – Az.: VIII ZR 18/19 – Urteil vom 01.04.2020
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Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz




