Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Gerichtsurteil zur Haftung als Paketagent: Wer zahlt bei betrügerischer Weiterleitung?
- Betrugsmasche als Paketagent: iPhone-Bestellung und Weiterleitung ohne Bezahlung
- Klage auf Kaufpreiszahlung: Online-Händler fordert Summe für unbezahltes iPhone
- Verteidigung der Beklagten: Opfer eines Betrugs und keine Autorisierung der Bestellung
- Entscheidung des Gerichts: Haftung wegen Duldungsvollmacht trotz fehlender direkter Autorisierung
- Das Urteil im Detail: Verurteilung zur Zahlung von Kaufpreis, Zinsen und Kosten
- Bedeutung des Urteils für Betroffene: Risiken der Tätigkeit als Paketagent und Schutzmaßnahmen
- Fazit: Vorsicht bei Jobangeboten als Paketagent und Verantwortung bei Paketerhalt
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie erkenne ich betrügerische Jobangebote als „Paketagent“?
- Welche rechtlichen Konsequenzen drohen mir, wenn ich unwissentlich als Paketagent an einem Betrug beteiligt war?
- Haftet man für Kaufverträge, wenn jemand anderes unberechtigt im eigenen Namen bestellt hat?
- Welche Sofortmaßnahmen sollte ich ergreifen, wenn ich bemerke, dass ich in eine Paketbetrugsmasche verwickelt wurde?
- Wie kann ich mich gegen unberechtigte Forderungen von Online-Händlern rechtlich zur Wehr setzen?
- Glossar
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Charlottenburg
- Datum: 29.09.2023
- Aktenzeichen: 209 C 33/23
- Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Kaufrecht
- Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Die Partei, die am 23. November 2020 ein Apple iPhone 12 Mini 256 GB bestellte und infolge einer fehlgeschlagenen PayPal-Zahlung den Kaufpreis nebst Zinsen sowie weitere Kosten forderte.
- Beklagte: Die Partei, deren Anschrift als Rechnungs- und Lieferadresse genutzt wurde. Sie war vertraglich mit einer vermeintlichen russischen Firma als Paketagentin verbunden und hatte ihrer Auftraggeberin nicht zugestimmt, Bestellungen unter ihrem Namen aufzugeben.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Ein Apple iPhone 12 Mini 256 GB wurde am 23. November 2020 bestellt, wobei die Anschrift der Beklagten als Rechnungs- und Lieferadresse gewählt wurde. Da die per PayPal getätigte Zahlung scheiterte, entstand ein Zahlungsanspruch. Zudem stellte die Beklagte fest, dass ihre russische Vertragspartnerin unbefugt Bestellungen unter ihrem Namen aufgegeben hatte.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, inwieweit die Beklagte für den Kaufpreis des nicht bezahlten iPhones haftbar gemacht werden kann, obwohl sie ihrer Auftraggeberin niemals die Ermächtigung erteilt hatte, unter ihrem Namen zu bestellen.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht verurteilte die Beklagte, an die Klägerin 944,55 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. April 2021 sowie weitere Kosten für vorgerichtliche Mahn-, Auskunfts- und Inkassokosten zu zahlen. Zudem trägt die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits und es wurde eine Sicherheitsleistungsregelung zur Abwendung der Vollstreckung getroffen.
- Folgen: Die Beklagte muss den festgesetzten Betrag samt Zinsen und Nebenkosten zahlen. Sie trägt außerdem die Streitkosten und kann die Vollstreckung abwenden, sofern sie die vereinbarte Sicherheitsleistung erbringt.
Der Fall vor Gericht
Gerichtsurteil zur Haftung als Paketagent: Wer zahlt bei betrügerischer Weiterleitung?

Das Amtsgericht Charlottenburg fällte am 29. September 2023 ein Urteil (Az.: 209 C 33/23) in einem Fall, der die Frage der Kaufpreiszahlungspflicht bei der Weiterleitung von Paketen im Rahmen einer betrügerischen Masche behandelt. Im Zentrum stand eine Frau, die als sogenannte „Paketagentin“ unwissentlich in einen Betrug verwickelt wurde und nun für die Kosten eines unbezahlten iPhones aufkommen soll. Das Gericht entschied zugunsten des klagenden Online-Händlers und verurteilte die Beklagte zur Zahlung des Kaufpreises sowie weiterer Kosten. Dieses Urteil wirft ein Schlaglicht auf die Gefahren, die mit vermeintlich lukrativen Jobangeboten als Paketagent einhergehen und verdeutlicht die juristischen Konsequenzen für Personen, die in solche Machenschaften involviert werden.
Betrugsmasche als Paketagent: iPhone-Bestellung und Weiterleitung ohne Bezahlung
Die Beklagte war einem betrügerischen Jobangebot einer vermeintlichen russischen Firma aufgesessen. Ihr wurde eine Tätigkeit als Paketagentin angeboten, bei der sie gegen eine Vergütung von 25 Euro pro Paket, Waren an eine Adresse in Russland weiterleiten sollte. Zunächst schien die Zusammenarbeit reibungslos zu verlaufen. Die Beklagte erhielt Pakete an ihre Wohnadresse und leitete diese weiter, wobei sie ihre vereinbarte Vergütung erhielt. Unbekannt war ihr zu diesem Zeitpunkt, dass die Waren vermutlich mit betrügerisch erlangten Kreditkartendaten bezahlt wurden. Im November 2020 wurde dann über den Online-Shop der Klägerin ein Apple iPhone 12 Mini zum Preis von 944,55 Euro bestellt. Als Rechnungs- und Lieferadresse wurde die Adresse der Beklagten angegeben. Die Zahlung per PayPal scheiterte jedoch, sodass der Kaufpreis zunächst unbezahlt blieb. Das iPhone wurde dennoch an die Adresse der Beklagten geliefert, und diese leitete es, wie zuvor vereinbart, an ihre Auftraggeber in Russland weiter.
Klage auf Kaufpreiszahlung: Online-Händler fordert Summe für unbezahltes iPhone
Nachdem die Zahlung für das iPhone ausblieb, forderte der Online-Händler, vertreten durch ein Inkassounternehmen, die Beklagte zur Zahlung des Kaufpreises auf. Die Beklagte kam dieser Forderung nicht nach, woraufhin der Händler Klage vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhob. Die Klägerin forderte die Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 944,55 Euro, Zinsen seit dem 17. April 2021, vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 4,50 Euro, Auskunftskosten von 3 Euro sowie Inkassokosten in Höhe von 134,40 Euro. Insgesamt belief sich die Forderung somit auf über 1000 Euro.
Verteidigung der Beklagten: Opfer eines Betrugs und keine Autorisierung der Bestellung
Die Beklagte wehrte sich gegen die Klage und argumentierte, dass zwischen ihr und dem Online-Händler kein Kaufvertrag zustande gekommen sei. Sie betonte, selbst Opfer eines Betrugs zu sein und auf ein unseriöses Jobangebot hereingefallen zu sein. Sie habe nie die Absicht gehabt, ein iPhone zu bestellen und auch keine Zustimmung zur Verwendung ihres Namens für Bestellungen erteilt. Bereits am 17. November 2020, also vor der streitgegenständlichen iPhone-Bestellung, hatte sie ihrer russischen Auftraggeberin untersagt, Bestellungen in ihrem Namen aufzugeben. Sie argumentierte, dass ohne ihre ausdrückliche Zustimmung keine wirksame Stellvertretung vorliegen könne und sie daher nicht zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet sei. Zudem wies sie darauf hin, dass sie ihre Tätigkeit als Paketagentin umgehend eingestellt habe, nachdem sie von der Polizei über Ermittlungen wegen Betrugs informiert wurde.
Entscheidung des Gerichts: Haftung wegen Duldungsvollmacht trotz fehlender direkter Autorisierung
Das Amtsgericht Charlottenburg gab der Klage jedoch statt und verurteilte die Beklagte zur Zahlung des geforderten Betrags. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass zwischen dem Online-Händler und der Beklagten ein wirksamer Kaufvertrag über das iPhone zustande gekommen sei. Zwar habe die Beklagte selbst kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abgegeben, sie sei jedoch durch ihre russischsprachigen Vertragspartner wirksam vertreten worden. Obwohl keine ausdrückliche Vollmacht vorlag und die Beklagte die Nutzung ihres Namens für Bestellungen sogar untersagt hatte, sah das Gericht eine sogenannte Duldungsvollmacht als gegeben an.
Duldungsvollmacht bedeutet, dass eine Person (der Vertretene) es wissentlich geschehen lässt, dass eine andere Person (der Vertreter) in ihrem Namen und für ihre Rechnung handelt, und der Geschäftspartner (der Dritte) diesem Verhalten nach Treu und Glauben den Schluss entnehmen darf, dass der Vertreter bevollmächtigt ist. Vereinfacht gesagt: Wer es duldet, dass jemand in seinem Namen handelt und dadurch den Eindruck erweckt, dass dieser dazu berechtigt ist, muss die Konsequenzen tragen.
Das Gericht führte aus, dass die Beklagte durch ihr Handeln – die Annahme und Weiterleitung von Paketen im Rahmen der Paketagenten-Tätigkeit – den Anschein erweckt habe, mit den Bestellungen einverstanden zu sein. Auch wenn sie intern ihrer Auftraggeberin untersagt hatte, Bestellungen in ihrem Namen aufzugeben, war dies für den Online-Händler nicht erkennbar. Dieser durfte aufgrund der äußeren Umstände, insbesondere der Lieferung an die Adresse der Beklagten, davon ausgehen, dass die Bestellung in ihrem Namen und mit ihrer Billigung erfolgte. Die Grundsätze der Anscheins- und Duldungsvollmacht finden laut Gericht auch im Online-Handel Anwendung.
Das Urteil im Detail: Verurteilung zur Zahlung von Kaufpreis, Zinsen und Kosten
Das Amtsgericht Charlottenburg verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 944,55 Euro Kaufpreis für das iPhone, zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. April 2021. Darüber hinaus muss die Beklagte die vorgerichtlichen Mahnkosten von 4,50 Euro, die Auskunftskosten von 3 Euro sowie die Inkassokosten von 134 Euro tragen. Auch die Kosten des Rechtsstreits wurden der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Beklagte hat jedoch die Möglichkeit, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden.
Bedeutung des Urteils für Betroffene: Risiken der Tätigkeit als Paketagent und Schutzmaßnahmen
Dieses Urteil hat erhebliche Bedeutung für Personen, die sich in einer ähnlichen Situation wie die Beklagte befinden oder sich für eine Tätigkeit als Paketagent interessieren. Es zeigt deutlich auf, dass die vermeintlich einfache und lukrative Tätigkeit als Paketagent erhebliche Risiken birgt. Wer sich auf solche Jobangebote einlässt, läuft Gefahr, unwissentlich in betrügerische Machenschaften hineingezogen zu werden und am Ende für die Schäden haftbar gemacht zu werden.
Das Urteil verdeutlicht, dass es nicht ausreicht, intern Anweisungen zu geben oder Vereinbarungen mit den Auftraggebern zu treffen. Entscheidend ist das äußere Erscheinungsbild und der Eindruck, der gegenüber Dritten erweckt wird. Wer Pakete annimmt und weiterleitet, erweckt den Eindruck, mit den Bestellungen einverstanden zu sein und muss im Zweifel auch dafür geradestehen.
Für Betroffene bedeutet dies:
- Vorsicht bei Jobangeboten als Paketagent: Seien Sie äußerst skeptisch bei Jobangeboten, die eine einfache Tätigkeit mit hoher Vergütung versprechen, insbesondere wenn es um die Weiterleitung von Paketen ins Ausland geht. Recherchieren Sie gründlich und prüfen Sie die Seriosität des Anbieters.
- Keine Annahme unbestellter Pakete: Nehmen Sie keine Pakete an, die Sie nicht bestellt haben oder deren Herkunft Ihnen unbekannt ist. Verweigern Sie die Annahme oder senden Sie die Pakete an den Absender zurück.
- Kommunikation mit dem Auftraggeber dokumentieren: Sollten Sie sich dennoch für eine Tätigkeit als Paketagent entscheiden, dokumentieren Sie jegliche Kommunikation mit Ihrem Auftraggeber, insbesondere wenn Sie Bedenken äußern oder Anweisungen geben.
- Rechtlichen Rat einholen: Wenn Sie in eine solche Situation geraten und zur Zahlung aufgefordert werden, holen Sie umgehend rechtlichen Rat ein. Ein Anwalt kann Ihre Situation prüfen und Ihnen helfen, sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren oder Ihre Rechte zu wahren.
Fazit: Vorsicht bei Jobangeboten als Paketagent und Verantwortung bei Paketerhalt
Das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg macht deutlich, dass die Tätigkeit als Paketagent nicht nur ein vermeintlich einfacher Nebenverdienst ist, sondern auch erhebliche rechtliche Risiken birgt. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Duldungsvollmacht im Handelsrecht und verdeutlicht, dass man für Handlungen Dritter haftbar gemacht werden kann, wenn man diese wissentlich duldet und dadurch einen entsprechenden Anschein erweckt. Für Verbraucher ist dies ein wichtiger Hinweis, vorsichtig bei unseriösen Jobangeboten zu sein und sich der potenziellen Konsequenzen ihres Handelns bewusst zu werden, insbesondere im Bereich des Online-Handels und der Paketweiterleitung.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil zeigt, dass selbst Betrugsopfer für Bestellungen haften können, wenn sie durch ihr Verhalten eine Duldungsvollmacht geschaffen haben. Wer als „Paketagent“ Waren annimmt und weiterleitet, kann für unbezahlte Bestellungen verantwortlich gemacht werden, auch wenn er selbst nicht bestellt hat. Die Quintessenz ist, dass man bereits beim ersten Verdacht auf Missbrauch der eigenen Adresse sofort handeln und alle Pakete zurückweisen muss. Dieses Urteil verdeutlicht die rechtlichen Risiken von vermeintlich lukrativen „Nebenjobs“ als Paketempfänger.
Benötigen Sie Hilfe?
Rechtliche Klärung bei unklaren Verpflichtungen in der Paketweiterleitung?
Unklare Situationen rund um die Weiterleitung von Sendungen können zu unerwarteten vertraglichen Verpflichtungen führen. Im Alltag treffen immer wieder Personen auf Fragestellungen, bei denen ungewollte Zahlungsverpflichtungen entstehen können – oft ausgelöst durch betrügerisch wirkende Angebote oder Unsicherheiten in der vertraglichen Gestaltung von Package-Weiterleitungen.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre individuelle Situation genau zu analysieren und die rechtlichen Hintergründe transparent darzulegen. Unser Ziel ist es, Ihnen durch präzise Beratung Sicherheit zu verschaffen, sodass Sie fundiert über Ihre nächsten Schritte entscheiden können.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie erkenne ich betrügerische Jobangebote als „Paketagent“?
Betrügerische Jobangebote als „Paketagent“ oder „Paketweiterleiter“ können Sie anhand folgender Warnzeichen erkennen:
Verdächtige Stellenbezeichnungen
Achten Sie auf irreführende Berufsbezeichnungen wie „Versandkoordinator“, „Logistikmanager“, „Paketverarbeitungsassistent“ oder „Geschenkverpackungshelfer“. Diese wohlklingenden Titel werden häufig verwendet, um die wahre Natur der Tätigkeit zu verschleiern. Besonders in der Weihnachtszeit suchen Betrüger nach „Geschenkverpackern“, die Pakete erhalten, einpacken und weiterversenden sollen.
Ungewöhnlich hohe Vergütung
Ein deutliches Warnzeichen ist eine unverhältnismäßig hohe Bezahlung für einfache Tätigkeiten. Wenn beispielsweise für eine Einstiegsposition 45 Dollar pro Stunde oder 72.800 Dollar jährlich für nur 20 Wochenstunden angeboten werden, sollten Sie misstrauisch werden. Formulierungen wie „unbegrenztes Verdienstpotenzial“ sind ebenfalls ein Hinweis auf Betrug.
Kontaktaufnahme durch den „Arbeitgeber“
Wenn Sie nicht selbst nach einer Stelle gesucht haben, sondern der vermeintliche Arbeitgeber Sie kontaktiert, ist Vorsicht geboten. Laut BBB Scam Tracker berichten 80% der Betrugsopfer, dass der Betrüger zuerst Kontakt aufgenommen hat, typischerweise über eine Jobbörse oder soziale Medien.
Sofortiges Jobangebot ohne gründlichen Bewerbungsprozess
Besonders verdächtig ist es, wenn Ihnen nach einem kurzen Telefonat oder Online-Interview sofort eine Stelle angeboten wird. Seriöse Arbeitgeber führen in der Regel mehrere Interviews durch und prüfen Ihre Qualifikationen sorgfältig.
Unprofessionelle Kommunikation
Achten Sie auf Rechtschreib- und Grammatikfehler, falsche Syntax und ungewöhnliche Formulierungen in der Kommunikation. Diese deuten oft auf Betrug hin. Wenn die E-Mails unprofessionell wirken oder übermäßig informell sind, sollten Sie vorsichtig sein.
Fehlende oder vage Unternehmensinformationen
Bei betrügerischen Jobangeboten fehlen oft wichtige Kontaktinformationen oder es werden nur vage Details über das Unternehmen genannt. Wenn Sie keine grundlegenden Informationen wie den Unternehmensstandort oder Mitarbeiterdaten finden können, ist das ein Warnsignal.
Anfragen nach persönlichen oder finanziellen Daten
Seien Sie alarmiert, wenn ein potenzieller Arbeitgeber vor der Einstellung vertrauliche Informationen wie Ihre Sozialversicherungsnummer oder Bankdaten anfordert. Legitime Unternehmen verlangen solche Informationen erst nach Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags.
Aufforderung zur Weiterleitung von Paketen
Der Kern dieser Betrugsmasche besteht darin, dass Sie Pakete an Ihrer Adresse erhalten und an andere Adressen weiterleiten sollen. Diese Pakete enthalten oft gestohlene oder illegal erworbene Waren, und durch die Weiterleitung werden Sie unwissentlich Teil einer kriminellen Operation.
Aufforderung zur Zahlung
Wenn Sie aufgefordert werden, für Software, Kreditberichte oder die Überprüfung Ihres Lebenslaufs zu bezahlen, handelt es sich höchstwahrscheinlich um Betrug. Legitime Arbeitgeber verlangen keine Vorauszahlungen für eine Anstellung.
Rechtliche Konsequenzen
Wichtig zu wissen: Die Beteiligung an solchen Betrugsmaschen kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Sie könnten unwissentlich in Straftaten wie Diebstahl, Betrug oder Schmuggel verwickelt werden. In den USA können Personen, die in Reshipping-Betrug verwickelt sind, mit Anklagen wegen Postbetrugs, Computerdelikten und anderen damit verbundenen Straftaten konfrontiert werden, die zu Gefängnisstrafen von bis zu 20 Jahren führen können.
Wie Sie sich schützen können
Um sich vor solchen Betrugsmaschen zu schützen, sollten Sie:
- Nehmen Sie keine Pakete für Personen an, die Sie nicht kennen
- Akzeptieren Sie keine Anrufe von Personen, die möchten, dass Sie ihre Post weiterleiten
- Wenn Sie bereits Gegenstände aus einem solchen Angebot erhalten haben, versenden Sie diese nicht
- Recherchieren Sie das Unternehmen gründlich, bevor Sie sich bewerben
- Überprüfen Sie die Unternehmenswebsite kritisch auf Anzeichen von Fälschungen
Legitime Jobangebote zeichnen sich durch einen gründlichen Bewerbungsprozess, realistische Gehaltsangaben und professionelle Kommunikation aus. Das Unternehmen sollte leicht zu recherchieren sein und transparente Informationen über seine Tätigkeit bereitstellen.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen mir, wenn ich unwissentlich als Paketagent an einem Betrug beteiligt war?
Als unwissentlicher Paketagent können Ihnen sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen drohen, selbst wenn Sie keine Kenntnis von der betrügerischen Natur der Tätigkeit hatten.
Strafrechtliche Konsequenzen
Bei unwissentlicher Beteiligung an einem Betrug können Sie wegen leichtfertiger Geldwäsche nach § 261 Abs. 6 StGB belangt werden. Hierfür drohen Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen. Es muss nicht nachgewiesen werden, dass Sie vorsätzlich gehandelt haben – es reicht aus, wenn Sie die illegale Herkunft der Waren oder Gelder hätten erkennen können.
Die Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug nach § 27 StGB ist ebenfalls möglich. Als Gehilfe gelten Sie, wenn Sie vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet haben. Die Strafe für Beihilfe orientiert sich an der Schwere der Haupttat, wird jedoch nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert.
Bei Warenkreditbetrug können Ihnen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren drohen. Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem entstandenen Schaden und eventuellen Vorstrafen.
Faktoren für die rechtliche Beurteilung
Für die rechtliche Beurteilung sind folgende Faktoren entscheidend:
- Erkennbarkeit der Betrugssituation: Hätten Sie erkennen können, dass es sich um ein betrügerisches Angebot handelt? Die Justiz glaubt oft nicht, dass Paketagenten nichts von den Betrügereien wussten, denn wer nimmt schon teure Waren an, um sie ins Ausland zu schicken?
- Ihre Geschäftserfahrung: Gerichte berücksichtigen Ihre geschäftliche Erfahrung. Während der Bundesgerichtshof in einem Fall einem Finanzagenten dessen geschäftliche Unerfahrenheit zugute hielt, bewertete das OLG Zweibrücken einen Fall anders, da die Betroffenen geschäftserfahren waren.
- Art und Umfang Ihrer Beteiligung: Je aktiver und bewusster Ihre Beteiligung war, desto schwerer wiegt sie rechtlich. Es macht einen Unterschied, ob Sie nur gelegentlich oder intensiv in die Abwicklung involviert waren.
Zivilrechtliche Konsequenzen
Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen Ihnen erhebliche zivilrechtliche Schadensersatzansprüche. Als Paketagent können Sie für den gesamten Warenwert haftbar gemacht werden, den Sie weitergeleitet haben.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Fall einen Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 261 StGB bejaht, bei dem eine Person ihr Girokonto an einen unbekannten Betreiber eines Fake-Webshops „vermietet“ hatte.
Besonders problematisch: Die Einziehung des Warenwertes durch den Staat ist möglich. Da Sie derjenige waren, der die Ware in der Hand hatte, kann der Staat von Ihnen den Wert des Paketinhalts zurückfordern – oft handelt es sich dabei um hohe Geldbeträge.
Unterschied zwischen wissentlicher und unwissentlicher Beteiligung
Bei der rechtlichen Bewertung ist die Unterscheidung zwischen wissentlicher und unwissentlicher Beteiligung wichtig:
- Wissentliche Beteiligung: Wenn Sie bewusst an einem Betrug mitgewirkt haben, droht eine Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Beihilfe zum Betrug oder sogar wegen Mittäterschaft, falls Ihr Beitrag wesentlich war.
- Unwissentliche Beteiligung: Selbst wenn Sie nichts von dem Betrug wussten, können Sie wegen leichtfertiger Geldwäsche belangt werden. Das Landgericht Traunstein bejahte einen Schadensersatzanspruch gegen eine Finanzagentin, obwohl die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren eingestellt hatte.
Wichtig: Auch wenn Sie sich als Opfer sehen, sollten Sie keine voreiligen Aussagen gegenüber Ermittlungsbehörden machen. Die Anforderungen an eine strafbare Geldwäsche sind sehr gering – wenn der Anschein entsteht, dass Sie von der Illegalität hätten wissen können, kann das für eine Verurteilung ausreichen.
Haftet man für Kaufverträge, wenn jemand anderes unberechtigt im eigenen Namen bestellt hat?
Grundsätzlich haftet man nicht für Kaufverträge, die unberechtigt in Ihrem Namen abgeschlossen wurden. Nach den Grundsätzen des Stellvertretungsrechts (§§ 164 ff. BGB) wird man nur dann durch das Handeln eines anderen verpflichtet, wenn dieser innerhalb einer ihm zustehenden Vertretungsmacht handelt. Ohne Vertretungsmacht kommt kein wirksamer Vertrag zwischen Ihnen und dem Verkäufer zustande.
Stellvertretung und ihre Voraussetzungen
Für eine wirksame Stellvertretung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Stellvertretung muss zulässig sein (bei Kaufverträgen grundsätzlich der Fall)
- Der Vertreter muss eine eigene Willenserklärung abgeben
- Diese muss im fremden Namen erfolgen
- Der Vertreter muss innerhalb seiner Vertretungsmacht handeln
Bestellt jemand unberechtigt in Ihrem Namen, fehlt es an der erforderlichen Vertretungsmacht. In diesem Fall spricht man von einem „Vertreter ohne Vertretungsmacht“.
Rechtsfolgen bei fehlendem Einverständnis
Wenn jemand ohne Ihre Zustimmung in Ihrem Namen bestellt, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können die Genehmigung des Vertrags verweigern (§ 177 BGB)
- Sie müssen die Mahnung oder das Inkassoschreiben nicht ignorieren, sondern sollten dem Verkäufer mitteilen, dass Sie die Bestellung nicht autorisiert haben
- Bei Verdacht auf Betrug sollten Sie Anzeige bei der Polizei erstatten
Wichtig: Der Verkäufer trägt die Beweislast dafür, dass die Bestellung tatsächlich von Ihnen oder mit Ihrer Zustimmung aufgegeben wurde.
Ausnahmen: Wann Sie trotzdem haften könnten
Es gibt jedoch Situationen, in denen Sie trotz fehlender ausdrücklicher Vollmacht für Bestellungen haften müssen:
- Anscheinsvollmacht: Diese liegt vor, wenn Sie durch Ihr Verhalten den Anschein erweckt haben, dass der Handelnde bevollmächtigt ist, und der Verkäufer darauf vertrauen durfte. Voraussetzung ist, dass der Handelnde wiederholt als Ihr Vertreter aufgetreten ist, Sie dies hätten erkennen und verhindern können, es aber nicht getan haben.
- Duldungsvollmacht: Diese entsteht, wenn Sie wissen, dass jemand für Sie als Vertreter auftritt, und Sie dies dulden, ohne einzuschreiten. Der Verkäufer darf dann nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass der Handelnde bevollmächtigt ist.
Beispiel: Wenn Ihr Partner regelmäßig mit Ihrem Wissen in Ihrem Namen online einkauft und Sie nie widersprochen haben, könnte bei weiteren Bestellungen eine Duldungsvollmacht angenommen werden.
Sorgfaltspflichten im Umgang mit persönlichen Daten
Um sich vor unberechtigten Bestellungen zu schützen, sollten Sie:
- Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse) sorgfältig schützen
- Bei Verdacht auf Identitätsdiebstahl schnell handeln
- Beweismittel sichern, die zeigen, dass Sie die Bestellung nicht getätigt haben
Beachten Sie: Bei Online-Bestellungen auf Rechnung benötigen Betrüger oft nur Namen und Adresse, um auf Kosten ihrer Opfer einzukaufen. Der Identitätsdiebstahl ist die Grundlage für solche betrügerischen Bestellungen.
Haftung des unbefugten Bestellers
Der unbefugte Besteller haftet dem Verkäufer gegenüber nach § 179 BGB. Der Verkäufer kann vom unbefugten Besteller entweder Erfüllung des Vertrags oder Schadensersatz verlangen. Hat der unbefugte Besteller nicht gewusst, dass er keine Vertretungsmacht hat, haftet er nur auf das negative Interesse.
Welche Sofortmaßnahmen sollte ich ergreifen, wenn ich bemerke, dass ich in eine Paketbetrugsmasche verwickelt wurde?
Wenn Sie bemerken, dass Sie in eine Paketbetrugsmasche verwickelt wurden, sollten Sie umgehend folgende Sofortmaßnahmen ergreifen:
Ruhe bewahren und nicht bezahlen
Bewahren Sie Ruhe und zahlen Sie auf keinen Fall die Rechnung oder Inkassoforderungen für Waren, die Sie nicht bestellt haben. Die Beweispflicht liegt beim Versandhändler, der nachweisen muss, dass Sie die Bestellung tatsächlich aufgegeben haben. Eine Bestellung auf Ihren Namen ohne Unterschrift oder weitere Identifizierungsdaten ist als Nachweis nicht ausreichend.
Kontaktaufnahme mit dem Händler
Setzen Sie sich umgehend mit dem betroffenen Onlinehändler in Verbindung. Erklären Sie schriftlich, dass Sie die Ware nicht bestellt haben und legen Sie Widerspruch gegen die Rechnung ein. Sollten Sie ein Paket erhalten und angenommen haben, lassen Sie dieses auf Kosten des Versandhändlers wieder abholen oder senden Sie es zurück.
Strafanzeige erstatten
Erstatten Sie sofort Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt wegen Identitätsdiebstahls und Betrugs. Dies ist wichtig, um den Ermittlungsprozess in Gang zu setzen und Ihre Position als Opfer zu dokumentieren. Bei der Anzeige sollten Sie alle vorhandenen Beweise und Unterlagen vorlegen.
Beweise sichern
Dokumentieren Sie sorgfältig alle Vorgänge im Zusammenhang mit dem Betrugsfall:
- Fertigen Sie Ausdrucke und/oder Screenshots des Bestell-Vorgangs an, falls Sie Zugriff darauf haben
- Sichern Sie den gesamten E-Mail-Verkehr, besonders wenn Sie Opfer von Phishing geworden sind
- Bewahren Sie alle Rechnungen, Mahnungen und Inkassoschreiben auf
- Wenn Sie ein Paket für einen vermeintlichen Nachbarn angenommen haben, notieren Sie sich Datum und Uhrzeit sowie das Aussehen der Person, die es abgeholt hat
- Fotografieren Sie den Paketaufkleber, falls möglich
Überprüfung der eigenen Online-Konten
Prüfen Sie, ob Ihre Online-Konten gehackt wurden. Ändern Sie vorsorglich alle wichtigen Passwörter, besonders für E-Mail-Konten, Online-Shops und Bankzugänge. Verwenden Sie dabei sichere, komplexe Passwörter und aktivieren Sie, wo möglich, die Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Kontrolle der Finanzkonten
Überprüfen Sie Ihre Konto- und Kreditkartenabrechnungen auf ungewöhnliche Transaktionen. Sollten Sie verdächtige Aktivitäten feststellen, informieren Sie umgehend Ihre Bank und lassen Sie betroffene Karten sperren.
Auskunfteien informieren
Überprüfen Sie die Auskunfteien wie die Schufa, damit dort aufgrund des Vorfalls keine Negativeinträge entstehen. Bei umfangreichem Identitätsdiebstahl kann es sinnvoll sein, eine Selbstauskunft bei den großen Auskunfteien einzuholen, um mögliche Schäden frühzeitig zu erkennen.
Bei Inkassoschreiben oder Mahnbescheiden
Falls Sie ein Inkassoschreiben oder einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben, sollten Sie sich Unterstützung von einem Verbraucherverband holen. Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen, um ein automatisches Vollstreckungsverfahren zu verhindern.
Bei Annahme fremder Pakete
Wenn Sie ein Paket für einen vermeintlichen Nachbarn angenommen haben, sollten Sie bei der Herausgabe besondere Vorsicht walten lassen:
- Lassen Sie sich den Ausweis und die Zustellbenachrichtigung zeigen und notieren Sie sich die Daten
- Behalten Sie die Abholbenachrichtigung des eigentlichen Empfängers als Nachweis ein
- Bei Betrugsverdacht verweigern Sie die Herausgabe und wenden Sie sich an die Polizei
Wichtig: Als Annehmender eines Pakets haften Sie grundsätzlich dafür, dass es sicher zum Empfänger gelangt. Seien Sie daher besonders vorsichtig bei der Annahme von Paketen für Personen, die Sie nicht kennen.
Wie kann ich mich gegen unberechtigte Forderungen von Online-Händlern rechtlich zur Wehr setzen?
Wenn Sie eine unberechtigte Forderung von einem Online-Händler erhalten, sollten Sie nicht untätig bleiben, sondern zeitnah und gezielt reagieren. Unberechtigte Forderungen können entstehen, wenn Sie nichts bestellt haben oder wenn ein Online-Shop versucht, Ihnen Leistungen in Rechnung zu stellen, die Sie nicht in Anspruch genommen haben.
Sofortige Maßnahmen bei Erhalt einer unberechtigten Forderung
Bei Erhalt einer unberechtigten Forderung sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie tatsächlich keinen Vertrag mit dem Händler abgeschlossen haben. Überprüfen Sie dazu Ihre E-Mails und Kontoauszüge auf mögliche Bestellbestätigungen oder Abbuchungen. Stellen Sie fest, dass die Forderung unberechtigt ist, sollten Sie unverzüglich schriftlich Widerspruch einlegen. Verwenden Sie hierfür am besten einen Einschreiben mit Rückschein, um den Zugang nachweisen zu können.
In Ihrem Widerspruchsschreiben sollten Sie:
- Die Forderung klar zurückweisen
- Begründen, warum die Forderung unberechtigt ist (z.B. kein Vertragsschluss)
- Aufforderung zur Vorlage von Beweisen für den angeblichen Vertragsschluss
- Eine angemessene Frist zur Stellungnahme setzen
Wichtig: Ignorieren Sie unberechtigte Forderungen nicht, da sonst ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden könnte, auf das Sie reagieren müssten.
Die „Button-Lösung“ als rechtliche Grundlage
Ein wichtiges Argument gegen unberechtigte Online-Forderungen ist die gesetzliche „Button-Lösung“. Diese besagt, dass Online-Händler den Bestellvorgang so gestalten müssen, dass Sie als Verbraucher ausdrücklich bestätigen, sich zu einer Zahlung zu verpflichten. Ein Vertrag kommt nur dann wirksam zustande, wenn Sie einen Button mit der Beschriftung „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ähnlich eindeutigen Formulierung angeklickt haben.
Ist ein solcher Button nicht vorhanden oder nicht korrekt beschriftet, ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen und der Anbieter hat keinen Anspruch auf Zahlung. Dies gilt unabhängig davon, welches Gerät Sie für die vermeintliche Bestellung genutzt haben.
Umgang mit dem gerichtlichen Mahnverfahren
Sollte der Händler trotz Ihres Widerspruchs an der Forderung festhalten und ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, erhalten Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid. Gegen diesen müssen Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen, um zu verhindern, dass ein Vollstreckungsbescheid erlassen wird.
Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid kann formlos erfolgen, am einfachsten jedoch mit dem dem Mahnbescheid beigefügten Widerspruchsformular. Eine Begründung des Widerspruchs ist zunächst nicht erforderlich. Nach Einlegung des Widerspruchs wird das Verfahren in ein normales Klageverfahren übergeleitet, in dem der Händler seine Forderung beweisen muss.
Beweislastverteilung bei Kaufpreisforderungen
Bei Streitigkeiten über Kaufpreisforderungen gilt grundsätzlich: Der Verkäufer muss das Zustandekommen eines wirksamen Vertrags beweisen, während Sie als Käufer die Erfüllung (also die Zahlung) beweisen müssten, falls ein Vertrag bestand.
Bestreiten Sie jedoch bereits den Vertragsschluss, liegt die Beweislast für das Zustandekommen des Vertrags beim Online-Händler. Er muss nachweisen, dass Sie eine Bestellung aufgegeben haben und ein Vertrag zustande gekommen ist. Kann der Händler diesen Beweis nicht erbringen, ist seine Forderung unberechtigt.
Weitere Schutzmaßnahmen
Bei Verdacht auf Betrug sollten Sie Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit, wie Kopien der Rechnungen und Mahnungen.
Falls Sie versehentlich einen Vertrag abgeschlossen haben sollten, können Sie in vielen Fällen noch vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Bei Online-Bestellungen haben Sie grundsätzlich 14 Tage Zeit ab Lieferung der Ware, um den Vertrag zu widerrufen.
Sollten Sie mit unberechtigten Inkassoforderungen konfrontiert werden, lassen Sie sich nicht einschüchtern. Nach einem einmaligen schriftlichen Widerspruch können Sie weitere Mahnungen und Drohungen ignorieren.
Durch konsequentes und fristgerechtes Handeln können Sie sich effektiv gegen unberechtigte Forderungen von Online-Händlern zur Wehr setzen und vermeiden, dass aus einer unberechtigten Forderung ein vollstreckbarer Titel wird.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Paketagent
Ein Paketagent ist jemand, der im Auftrag Dritter Pakete an seiner Adresse entgegennimmt und diese dann weiterleitet. Dieses Geschäftsmodell wird häufig für betrügerische Zwecke missbraucht, indem die eigentlichen Auftraggeber Waren bestellen, ohne zu bezahlen, und die Paketagenten als unwissentliche Mittler einsetzen. Gemäß der Rechtsprechung können Paketagenten trotz ihrer Unwissenheit für unbezahlte Bestellungen haftbar gemacht werden, wenn ihr Verhalten eine Anscheins- oder Duldungsvollmacht begründet.
Beispiel: Eine Person nimmt einen „Nebenjob“ als Paketagent an, bei dem sie für eine vermeintlich seriöse ausländische Firma Pakete entgegennimmt und weiterleitet. Später stellt sich heraus, dass die Waren mit gefälschten Zahlungsinformationen bestellt wurden.
Duldungsvollmacht
Eine Duldungsvollmacht entsteht, wenn jemand wissentlich duldet, dass ein anderer für ihn als Vertreter auftritt, ohne dem ausdrücklich zu widersprechen. Diese rechtliche Konstruktion ist im Handelsrecht verankert und führt dazu, dass der Duldende an Rechtsgeschäfte gebunden sein kann, die der „geduldete Vertreter“ in seinem Namen abschließt. Im Fall von Paketagenten wird oft eine Duldungsvollmacht angenommen, wenn diese mehrfach Pakete für Dritte annehmen und weiterleiten.
Beispiel: Eine Frau lässt wiederholt zu, dass unter ihrem Namen und ihrer Adresse Bestellungen aufgegeben werden und nimmt diese Pakete an. Obwohl sie keine ausdrückliche Vollmacht erteilt hat, kann sie rechtlich so behandelt werden, als hätte sie die Bestellungen selbst getätigt.
Anscheinsvollmacht
Eine Anscheinsvollmacht liegt vor, wenn jemand durch sein Verhalten bei Dritten den Eindruck erweckt, eine andere Person sei bevollmächtigt, in seinem Namen zu handeln. Diese rechtliche Figur ist im deutschen Stellvertretungsrecht (§§ 164 ff. BGB) verankert. Anders als bei der Duldungsvollmacht muss der Vertretene nicht wissen, dass ein anderer für ihn handelt, sondern es genügt, dass er dies hätte erkennen und verhindern können.
Beispiel: Eine Paketagentin nimmt regelmäßig Pakete an, die auf ihren Namen bestellt wurden, und leitet diese weiter. Dadurch schafft sie für Online-Händler den Anschein, dass die bestellende Person berechtigt ist, unter ihrem Namen Kaufverträge abzuschließen.
Kaufpreiszahlungspflicht
Die Kaufpreiszahlungspflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung des Käufers, den vereinbarten Preis für eine Ware zu bezahlen. Diese Pflicht ist im § 433 Abs. 2 BGB verankert und stellt die Hauptleistungspflicht des Käufers im Rahmen eines Kaufvertrags dar. Die Pflicht entsteht mit wirksamen Vertragsschluss, unabhängig davon, ob der Käufer die Ware bereits erhalten hat oder ob eine Zahlung über einen bestimmten Zahlungsdienstleister scheitert.
Beispiel: Bei der Bestellung eines iPhones im Online-Shop entsteht die Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises, sobald der Vertrag zustande gekommen ist. Scheitert die Zahlung per PayPal, bleibt die grundsätzliche Zahlungsverpflichtung bestehen.
Basiszinssatz
Der Basiszinssatz ist ein variabler Referenzzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli ermittelt und bekannt gegeben wird. Er dient als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Bei Zahlungsverzug werden typischerweise 5 Prozentpunkte (bei Verbrauchern) bzw. 9 Prozentpunkte (bei Unternehmen) über dem Basiszinssatz als Verzugszinsen fällig.
Beispiel: Wenn jemand mit einer Zahlung in Verzug gerät und der aktuelle Basiszinssatz bei -0,88% liegt, müsste ein Verbraucher Verzugszinsen in Höhe von 4,12% (5 Prozentpunkte minus 0,88%) auf den ausstehenden Betrag zahlen.
Sicherheitsleistung zur Abwendung der Vollstreckung
Eine Sicherheitsleistung zur Abwendung der Vollstreckung ist ein Rechtsinstrument, das es Verurteilten ermöglicht, die Zwangsvollstreckung eines Urteils vorläufig zu verhindern. Gemäß § 709 ZPO kann das Gericht in seinem Urteil festlegen, dass der Verurteilte die Vollstreckung durch Hinterlegung einer bestimmten Geldsumme oder Stellung einer gleichwertigen Sicherheit abwenden kann, bis das Urteil rechtskräftig wird.
Beispiel: Ein Gericht verurteilt eine Person zur Zahlung von 1.000 Euro, erlaubt ihr aber, die sofortige Vollstreckung durch Hinterlegung von 1.200 Euro bei Gericht abzuwenden, während sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 433 BGB (Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag): Diese Vorschrift regelt die grundlegenden Pflichten von Käufer und Verkäufer – der Verkäufer muss die Sache übergeben, der Käufer den Kaufpreis zahlen. Der Kaufpreis wird mit Abschluss des Vertrages fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin hat das iPhone geliefert und kann daher den Kaufpreis von 944,55 € verlangen, sofern ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.
- §§ 164 ff. BGB (Stellvertretung): Diese Regelungen bestimmen, unter welchen Voraussetzungen eine Willenserklärung, die jemand im Namen eines anderen abgibt, diesem zugerechnet wird. Entscheidend ist, dass die Vertretungsmacht erteilt wurde oder der Vertretene die Handlung genehmigt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die russische „Firma“ hat im Namen der Beklagten das iPhone bestellt, ohne dass die Beklagte hierzu eine wirksame Vertretungsmacht erteilt hatte, da sie ausdrücklich der Verwendung ihres Namens für Bestellungen widersprochen hatte.
- § 242 BGB (Treu und Glauben): Diese Generalklausel verpflichtet alle Beteiligten zu redlichem Verhalten und kann in Ausnahmefällen zur Zurechnung eines Verhaltens führen, wenn jemand den Rechtsschein einer Vertretungsbefugnis schuldhaft verursacht hat. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte hat durch ihr Verhalten als „Paketagentin“ den Rechtsschein gesetzt, dass die Bestellungen in ihrem Namen rechtmäßig sind, insbesondere als sie nach Kenntnis der unerlaubten Namensverwendung am 17.11.2020 das später gelieferte iPhone trotzdem weiterleitete.
- § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB: Diese Vorschriften regeln die zivilrechtliche Haftung bei Betrug, wobei der Geschädigte einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Bei Mittäterschaft, Beihilfe oder Anstiftung haftet auch derjenige, der nicht selbst der Haupttäter ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte hat zwar selbst keinen Betrug begangen, aber durch die Weiterleitung des iPhones nach Kenntnis der unerlaubten Namensverwendung zumindest eine Beihilfehandlung gesetzt, was ihre Haftung begründen kann.
- § 276 BGB (Verantwortlichkeit des Schuldners): Diese Norm definiert Vorsatz und Fahrlässigkeit im Zivilrecht und bestimmt, dass ein Schuldner grundsätzlich für jede Fahrlässigkeit einzustehen hat. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte hat spätestens ab dem 17.11.2020 fahrlässig gehandelt, als sie trotz Kenntnis der unerlaubten Namensverwendung weiter als „Paketagentin“ tätig war und das streitgegenständliche iPhone weiterleitete.
Das vorliegende Urteil
AG Charlottenburg – Az.: 209 C 33/23 – Urteil vom 29.09.2023
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Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz