Landgericht Coburg
Az: 32 S 139/00
Vorinstanz: Amtsgericht Lichtenfels, Az: 1 C 191/00
(hatte 10% Minderung anerkannt!)
Kurzfassung
Eine fehlende Mülltonne kann den Mieter berechtigen, die Miete um 5 % zu mindern. Voraussetzung: es muss vertragliche Pflicht des Vermieters sein, die Abfallentsorgung zu ermöglichen. Und das ist der Fall, wenn die Nebenkostenzahlungen des Mieters auch die Gebühren für Müllabfuhr beinhalten.
Die Mietminderung summierte sich bei einer Monatsmiete von 2.500,– (inklusive Nebenkosten) DM für 9 Monate auf 1.125,- DM.