Skip to content

Erhöhung des Kindergelds zum 01.01.2002:

a. Das Kindergeld für erste und zweite Kinder wird zum 01.01.2002 um 16 € von 138 € auf 154 € (ca. 300,– DM) angehoben. Dieser Betrag gilt dann für das erste bis dritte Kind einheitlich.

b. Entwicklung des Kindergeldes 1998 – 2002:

Kindergeld monatlich

1998

1999

2000/2001

2002

1. und 2. Kind je

220,– DM

250,– DM

270,– DM

154 Euro

(300,– DM)

3. Kind

300,– DM

300,– DM

300,– DM

154 Euro

(300,– DM)

4. und jedes weitere

Kind

350,– DM

350,– DM

350,– DM

179 Euro

(350,– DM)

c. Der Kinderfreibetrag von 3.564 € (ca. 6.912,– DM) für beide Elternteile wird auf 3.648 € (ca. 7.135,– DM) angehoben. Wie bisher spielte der Kinderfreibetrag bei der Ermittlung der Lohnsteuer im laufenden Kalenderjahr keine Rolle. Dieser wird anstelle des Kindergeldes erst im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer gewährt, wenn dessen „steuermindernder Effekt“ größer ist als das, gewährte Kindergeld. Für die Ermittlung der Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag/Kirchensteuer) wird dagegen der Kinderfreibetrag stets berücksichtigt.

d. Erwerbsbedingte Aufwendungen für Kinderbetreuung, die 1.548 € (ca. 3.031,– DM) übersteigen, können bis zu weiteren 1.500 € (ca. 2.934,– DM) als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

e. Der Ausbildungsbedarf eines Kindes wird künftig im Rahmen des Familienleistungsausgleichs berücksichtigt. Dafür ist ein einheitlicher Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung in Höhe von 2.160 € (ca. 4.225,– DM) für beide Elternteile vorgesehen.

f. Bei volljährigen Kindern, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind, wird darüber hinaus ein Sonderbedarf anerkannt. Zur Abgeltung dieses Sonderbedarfs kann außerhalb des Familienleistungsausgleichs ein Freibetrag in Höhe von 924 € (ca. 1.807,– DM) abgezogen werden.

g. Der Haushaltsfreibetrag wird stufenweise sozialverträglich abgeschmolzen. Bei Alleinerziehenden, die den halben Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung erhalten, setzt der Kinderbetreuungskostenabzug bereits bei nachgewiesenen Kosten von mehr als 774 € (ca. 1.512,– DM) ein und ist bis zu einem Höchstbetrag von 750 € (1.466,50 DM) möglich.

h. Der Sonderausgabenabzug von Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse wird gestrichen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelles Jobangebot

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)
als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

mehr Infos