Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Rechte von Unfallopfern: Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Verletzungen
- Der Fall vor Gericht
- Hausmeister erhält 2.000 Euro Schmerzensgeld für Mittelfußbruch nach Eskalation mit Anwohner
- Konflikt um Befahren eines Fußwegs führt zu körperlicher Auseinandersetzung
- Schwere Verletzungen führen zu siebenwöchiger Arbeitsunfähigkeit
- Gericht sieht Mitverschulden des Hausmeisters bei der Eskalation
- Teilweise Bestätigung der Klageforderungen
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes bei Körperverletzungen berechnet?
- Welche Schritte sollte man nach einer Körperverletzung sofort einleiten?
- Welche Kosten können neben dem Schmerzensgeld geltend gemacht werden?
- Ab wann verjähren Ansprüche aus Körperverletzung?
- Wann ist die Einschaltung eines Anwalts bei Körperverletzung sinnvoll?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgericht Brühl
- Datum: 24.10.2017
- Aktenzeichen: 24 C 80/17
- Verfahrensart: Zivilprozess
- Rechtsbereiche: Deliktsrecht, Schadensersatzrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein Hausmeister der Wohnungseigentümergemeinschaft, der gegen den Beklagten eine Schmerzensgeld– und Schadensersatzklage erhoben hat. Er behauptet, vom Beklagten verletzt worden zu sein, und fordert 4.500 € Schmerzensgeld und 94,24 € als Schadensersatz.
- Beklagter: Ein Bewohner der gleichen Wohnanlage, der bestreitet, den Kläger absichtlich verletzt zu haben. Er beantragt, die Klage abzuweisen.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger erlitt eine Mittelfußfraktur, nachdem es zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit dem Beklagten kam. Der Konflikt entstand, als der Sohn des Beklagten mit seinem Auto über einen gesperrten Bereich fuhr, was der Kläger als Hausmeister beanstandete. Der Kläger behauptet, der Beklagte habe ihn absichtlich verletzt.
- Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob der Beklagte verantwortlich für die Verletzungen des Klägers ist und daher Schadenersatz und Schmerzensgeld schuldet.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Beklagte ist verpflichtet, dem Kläger 2.000 € Schmerzensgeld und 94,24 € Schadensersatz zu zahlen, jeweils zuzüglich Zinsen. Die Klage wurde im Übrigen abgewiesen.
- Begründung: Das Gericht befand, dass der Beklagte den Kläger vorsätzlich auf den Fuß getreten und geschubst hat, was zur Verletzung führte. Die Glaubwürdigkeit der Zeugen und des Klägers wurde bestätigt, während die Beweislast des Beklagten scheiterte, alternative Ursachen für die Verletzung überzeugend darzustellen. Ein Mitverschulden des Klägers wurde teilweise angenommen, jedoch sah das Gericht keine ausreichenden Beweise für eine höhere Schmerzensgeldsumme.
- Folgen: Der Kläger erhält einen Teil der geltend gemachten Ansprüche zugesprochen. Beide Parteien tragen anteilig die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch unter Sicherheitsleistung.
Rechte von Unfallopfern: Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Verletzungen
Körperverletzungen können das Leben eines Menschen schlagartig verändern und hinterlassen oft nicht nur physische, sondern auch psychische Wunden. Besonders bei Verletzungen wie einem Mittelfußknochenbruch können die Folgen weitreichend sein und das Alltagsleben massiv beeinträchtigen. Die entstehenden Behandlungskosten, Schmerztherapien und möglichen Einschränkungen werfen nicht nur medizinische, sondern auch juristische Fragen auf.
Unfallopfer haben in solchen Situationen konkrete Rechtsansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Geltendmachung dieser Ansprüche erfordert jedoch fundierte Kenntnisse über medizinische Gutachten, Arztrechnungen und die Berechnung der Schmerzensgeldhöhe. Ein professioneller Rechtsanwalt kann Betroffenen helfen, ihre Opferrechte zu wahren und eine angemessene Entschädigung zu erreichen.
Der Fall vor Gericht
Hausmeister erhält 2.000 Euro Schmerzensgeld für Mittelfußbruch nach Eskalation mit Anwohner

Bei einem Streit in einer Wohnanlage in Brühl kam es am 18. Juli 2015 zu einer folgenschweren Auseinandersetzung zwischen einem Hausmeister und einem Bewohner. Das Amtsgericht Brühl sprach dem verletzten Hausmeister ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro sowie materiellen Schadenersatz von 94,24 Euro zu.
Konflikt um Befahren eines Fußwegs führt zu körperlicher Auseinandersetzung
Der Vorfall ereignete sich, als der Sohn des späteren Beklagten mit seinem PKW über einen durch Pfosten gesperrten Fußweg bis zur Haustür fuhr und dabei ein Beet überfuhr. Der als Hausmeister tätige Kläger stellte den Fahrer daraufhin zur Rede. Nach Hinzukommen der Ehefrau des Beklagten und schließlich des Beklagten selbst eskalierte die Situation. Der Beklagte trat dem Hausmeister auf den linken Fuß, fixierte ihn dadurch am Boden und stieß ihn anschließend zur Seite, wodurch dieser zu Fall kam.
Schwere Verletzungen führen zu siebenwöchiger Arbeitsunfähigkeit
Der Hausmeister erlitt bei dem Vorfall eine infrapatellare Prellmarke sowie einen Bruch von drei Mittelfußknochen. Er musste mit einem Rettungswagen in die Notaufnahme transportiert werden und war vom 18. Juli bis zum 5. September 2015 arbeitsunfähig. Während dieser Zeit war er auf Schmerzmittel und die Hilfe seiner Familie angewiesen. Neben den gesundheitlichen Folgen entstanden ihm auch Materielle Schäden durch Verdienstausfall und weitere Kosten.
Gericht sieht Mitverschulden des Hausmeisters bei der Eskalation
Das Amtsgericht Brühl bewertete die Handlung des Beklagten als Vorsätzliche Körperverletzung. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigte das Gericht jedoch auch ein Mitverschulden des Klägers. Dieser hatte sich als Hausmeister in die Diskussion um das überfahrene Blumenbeet verwickeln lassen, ohne zur Deeskalation der Situation beizutragen. Die verhärteten Fronten zwischen den Parteien waren auch noch in der zwei Jahre später stattfindenden Gerichtsverhandlung deutlich spürbar.
Teilweise Bestätigung der Klageforderungen
Von den ursprünglich geforderten 4.500 Euro Schmerzensgeld sprach das Gericht dem Kläger 2.000 Euro zu. Die geltend gemachten materiellen Schäden in Höhe von 94,24 Euro wurden vollständig anerkannt. Die Forderung nach Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten wurde abgewiesen, da keine entsprechende Tätigkeit des Rechtsanwalts nachgewiesen werden konnte. Die Prozesskosten wurden zwischen den Parteien aufgeteilt, wobei der Kläger 55 Prozent und der Beklagte 45 Prozent zu tragen haben.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Gericht sprach dem Kläger ein Schmerzensgeld von 2.000€ plus Schadensersatz von 94,24€ für eine Verletzung bei einer körperlichen Auseinandersetzung zu. Die Entscheidung zeigt, dass bei Körperverletzungen mit Folgen wie mehrwöchiger Arbeitsunfähigkeit Schmerzensgelder im mittleren vierstelligen Bereich realistisch sind. Das Urteil verdeutlicht auch, dass die Beweislast für den genauen Tathergang beim Kläger liegt und sich dies auf die Höhe des zugesprochenen Schmerzensgeldes auswirken kann.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie Opfer einer Körperverletzung werden, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz – auch bei Vorfällen im privaten Umfeld wie einer Wohnanlage. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Schwere der Verletzung und den Folgen wie Arbeitsunfähigkeit. Dokumentieren Sie den Vorfall möglichst genau und suchen Sie zeitnah ärztliche Hilfe, um Ihre Ansprüche später besser durchsetzen zu können. Bei mehrwöchiger Arbeitsunfähigkeit und nachweisbaren Verletzungen können Sie mit einem Schmerzensgeld im mittleren vierstelligen Bereich rechnen.
Gerechtigkeit nach Körperverletzung
Fälle von Körperverletzung, insbesondere in vermeintlich sicheren Umgebungen wie dem eigenen Wohnumfeld, können weitreichende Folgen haben. Neben den körperlichen und seelischen Belastungen stellt sich oft die Frage nach der Durchsetzung Ihrer Rechte. Die genaue Dokumentation des Vorfalls und die frühzeitige Sicherung von Beweisen sind entscheidend für den Erfolg Ihrer Schmerzensgeldforderung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen und die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes bei Körperverletzungen berechnet?
Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach § 253 BGB und wird anhand mehrerer zentraler Faktoren ermittelt.
Primäre Bemessungskriterien
Art und Schwere der Verletzung spielen eine zentrale Rolle bei der Berechnung. Schwere und dauerhafte Verletzungen führen zu höheren Beträgen als leichte und vorübergehende Beeinträchtigungen.
Die Dauer der Beeinträchtigung fließt maßgeblich in die Bewertung ein. Dabei werden sowohl die Zeitspanne der stationären Behandlung als auch die Anzahl und Komplexität notwendiger Operationen berücksichtigt.
Bleibende Schäden wie Behinderungen, Entstellungen oder Narben erhöhen das Schmerzensgeld deutlich. Die Bewertung erfolgt dabei individuell – so wiegt der Verlust eines Beines bei einem Leistungssportler schwerer als bei einer bereits im Rollstuhl sitzenden Person.
Weitere Einflussfaktoren
Das Verschulden des Schädigers beeinflusst die Höhe erheblich. Ein hohes Maß an Verschulden, besonders bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, kann zu einer deutlichen Erhöhung führen.
Bei Mitverschulden des Verletzten wird das Schmerzensgeld anteilig gekürzt. Dies geschieht durch eine Quotierung, bei der der Schadensersatzanspruch um den Anteil des Mitverschuldens reduziert wird.
Persönliche Umstände
Die individuellen Lebensumstände des Verletzten werden ebenfalls berücksichtigt. Relevant sind hier:
- Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit
- Einschränkungen bei der Haushaltsführung
- Beeinträchtigungen bei der Ausübung von Hobbys
- Auswirkungen auf persönliche Beziehungen
Das Alter des Geschädigten kann die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflussen, wobei eine altersbedingte Verletzungsanfälligkeit zu einer Minderung führen kann.
Die subjektiven Empfindungen des Geschädigten werden in die Bemessung einbezogen, da sich eine Verletzung der Persönlichkeitssphäre nicht rein in finanziellen Werten ausdrücken lässt.
Welche Schritte sollte man nach einer Körperverletzung sofort einleiten?
Medizinische Dokumentation und Behandlung
Nach einer Körperverletzung sollten Sie sich umgehend in ärztliche Behandlung begeben. Der Arzt sollte eine vollständige Dokumentation aller Verletzungen vornehmen, auch kleinster Kratzer und Prellungen. Diese Dokumentation dient als wichtiges Beweismittel und sollte folgende Aspekte umfassen:
- Eine detaillierte Beschreibung aller Verletzungen von Kopf bis Fuß
- Fotografische Dokumentation der Verletzungen vor der Behandlung
- Erfassung des äußeren Erscheinungsbildes und des mentalen Zustands
Beweissicherung
Die zeitnahe Beweissicherung ist entscheidend für ein mögliches späteres Verfahren. Dabei sind folgende Aspekte wichtig:
Dokumentieren Sie alle Verletzungen sofort fotografisch. Die Dokumentation sollte möglichst unmittelbar nach der Tat erfolgen, da nicht rechtzeitig dokumentierte Verletzungen für ein mögliches Verfahren verloren sind.
Strafanzeige und rechtliche Schritte
Eine zeitnahe Erstattung der Strafanzeige bei der Polizei ist wichtig. Die Strafverfolgungsbehörden können dann umgehend mit den Ermittlungen beginnen und weitere Beweise sichern.
Bei der Anzeigenerstattung ist zu beachten:
Die Anzeige sollte möglichst detaillierte Angaben zum Tathergang enthalten. Die Staatsanwaltschaft prüft anhand der Beweislage, ob Anklage erhoben wird. Für die spätere Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen ist eine gründliche Dokumentation der Verletzungsfolgen unerlässlich.
Welche Kosten können neben dem Schmerzensgeld geltend gemacht werden?
Bei einer Körperverletzung entstehen häufig verschiedene Kosten, die der Schädiger neben dem Schmerzensgeld ersetzen muss. Die Anspruchsgrundlage hierfür findet sich in § 823 BGB.
Heilbehandlungskosten
Wenn Sie durch eine Körperverletzung gesundheitliche Schäden erleiden, muss der Schädiger sämtliche Kosten für die medizinische Versorgung übernehmen. Dazu gehören die Kosten für:
- Ärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte
- Medikamente und Arzneimittel
- Hilfsmittel wie Rollstühle oder Krücken
- Reha-Maßnahmen und Kuraufenthalte
Verdienstausfall
Wenn Sie aufgrund der Verletzung nicht arbeiten können, haben Sie Anspruch auf Ersatz des gesamten Verdienstausfalls. Dies umfasst:
- Das reguläre Gehalt
- Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
- Überstundenvergütungen
- Schichtzulagen
- Trinkgelder
Haushaltsführungsschaden
Können Sie wegen der Verletzung Ihren Haushalt nicht mehr wie gewohnt führen, steht Ihnen ein Haushaltsführungsschaden zu. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob Sie:
- Den Haushalt trotz Verletzung selbst weiterführen
- Unterstützung von Verwandten erhalten
- Eine bezahlte Haushaltshilfe beschäftigen
Weitere erstattungsfähige Kosten
Der Schädiger muss auch folgende Aufwendungen ersetzen:
- Fahrtkosten zu Ärzten und Therapien
- Umzugskosten, wenn diese verletzungsbedingt notwendig sind
- Kosten für den behindertengerechten Umbau der Wohnung
- Mehraufwendungen für besondere Bedürfnisse
Bei schweren Verletzungen mit Dauerfolgen können diese zusätzlichen Ansprüche das eigentliche Schmerzensgeld deutlich übersteigen. Die Umsatzsteuer auf alle erstattungsfähigen Positionen muss ebenfalls vom Schädiger übernommen werden.
Ab wann verjähren Ansprüche aus Körperverletzung?
Bei Körperverletzungen müssen Sie zwischen strafrechtlicher Verfolgungsverjährung und zivilrechtlicher Verjährung von Schmerzensgeldansprüchen unterscheiden.
Strafrechtliche Verjährung
Die strafrechtliche Verfolgungsverjährung richtet sich nach der Schwere der Tat:
- Einfache und fahrlässige Körperverletzung: 5 Jahre
- Gefährliche und schwere Körperverletzung: 10 Jahre
- Körperverletzung mit Todesfolge: 20 Jahre
Die Verjährungsfrist beginnt mit der Beendigung der Tat. Wenn Sie beispielsweise durch einen Schlag eine Verletzung erleiden, beginnt die Frist mit diesem Zeitpunkt. Bei fortgesetzten Körperverletzungen startet die Verjährung erst nach der letzten Tathandlung.
Zivilrechtliche Verjährung
Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld verjährt nach der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem:
- die Verletzung entstanden ist
- Sie von der Verletzung Kenntnis erlangt haben
- Sie die Person des Schädigers identifizieren konnten
Wenn Sie also im Mai 2024 einen Bruch der Mittelfußknochen erleiden, beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2024 und endet am 31.12.2027.
Unterbrechung und Hemmung
Die Verjährung kann durch bestimmte Ereignisse unterbrochen werden. Bei strafrechtlicher Verfolgung führen etwa richterliche Handlungen wie Durchsuchungsanordnungen oder die Erhebung der öffentlichen Klage zu einem Neubeginn der Verjährungsfrist.
Im Zivilrecht wird die Verjährung durch die Erhebung einer Klage oder die Beantragung eines Mahnbescheids gehemmt. Bei einem Bruch der Mittelfußknochen sollten Sie daher rechtzeitig Ihre Ansprüche geltend machen, um den Ablauf der Verjährungsfrist zu verhindern.
Wann ist die Einschaltung eines Anwalts bei Körperverletzung sinnvoll?
Die Einschaltung eines juristischen Beistands erweist sich besonders dann als sinnvoll, wenn die Versicherung die Auszahlung verzögert oder komplett verweigert. Bei komplexen Fällen, in denen die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist, erhöht sich die Notwendigkeit professioneller Unterstützung.
Vorteile der professionellen Unterstützung
Ein juristischer Beistand kann den Umfang der Verletzungen und den resultierenden Schaden präzise einschätzen. Dies ist entscheidend für die Durchsetzung eines angemessenen Schmerzensgeldes. Die Expertise ermöglicht auch eine effektive Beweissicherung durch Akteneinsicht bei der Polizei und die korrekte Dokumentation aller relevanten Unterlagen.
Kostenaspekte
Die Kosten für den juristischen Beistand trägt bei einem berechtigten Anspruch die gegnerische Haftpflichtversicherung. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, sind die Kosten in der Regel ebenfalls abgedeckt.
Typische Situationen für professionelle Unterstützung
Ein juristischer Beistand ist besonders wichtig bei:
- Schweren oder dauerhaften Verletzungen
- Streitigkeiten über die Höhe des Schmerzensgeldes
- Komplexen Beweislagen, die eine akkurate Dokumentation erfordern
- Psychischen Folgeschäden wie posttraumatischen Belastungsstörungen
Die professionelle Unterstützung ermöglicht eine effektive Verhandlungsführung mit Versicherungen und gewährleistet die Durchsetzung berechtigter Ansprüche. Besonders wichtig ist die juristische Expertise bei der Ermittlung der angemessenen Schmerzensgeldhöhe, da hier verschiedene Faktoren wie Art und Schwere der Verletzung, Dauer der Beeinträchtigung und subjektive Empfindungen berücksichtigt werden müssen.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Schmerzensgeld
Eine finanzielle Entschädigung für erlittene körperliche und seelische Schäden, die dem Geschädigten als Ausgleich für immaterielle Schäden zusteht. Die Rechtsgrundlage findet sich in §253 BGB. Die Höhe richtet sich nach Art, Schwere und Dauer der Verletzungen sowie dem Grad des Verschuldens des Schädigers. Beispiel: Bei einem Verkehrsunfall mit Knochenbruch können je nach Schwere zwischen 2.000 und 10.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen werden.
Mitverschulden
Eine Mitverantwortung des Geschädigten am entstandenen Schaden, die zu einer Minderung seiner Schadenersatzansprüche führt. Geregelt in §254 BGB. Das Gericht prüft dabei, inwieweit der Geschädigte durch sein eigenes Verhalten zur Entstehung oder Verschlimmerung des Schadens beigetragen hat. Beispiel: Wenn ein Fußgänger bei Rot über die Ampel geht und angefahren wird, kann sein Schadenersatzanspruch wegen Mitverschuldens gekürzt werden.
Vorsätzliche Körperverletzung
Eine bewusste und gewollte Handlung, die zur Verletzung der körperlichen Unversehrtheit einer anderen Person führt. Strafbar nach §223 StGB. Im Unterschied zur fahrlässigen Körperverletzung handelt der Täter hier mit Wissen und Wollen der Verletzungsfolgen. Dies führt in der Regel zu höheren Strafen und Schmerzensgeldzahlungen. Beispiel: Ein gezielter Faustschlag ins Gesicht ist eine vorsätzliche Körperverletzung.
Materielle Schäden
Konkret bezifferbare finanzielle Einbußen, die durch eine Schädigung entstehen. Hierzu gehören etwa Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Sachschäden. Grundlage ist §249 BGB. Anders als beim Schmerzensgeld müssen diese Schäden mit konkreten Belegen nachgewiesen werden. Beispiel: Arztrechnung über 500 Euro und Verdienstausfall von 1.000 Euro während der Krankenheit.
Vorgerichtliche Anwaltskosten
Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, die vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens entstehen, etwa für Beratung und außergerichtliche Korrespondenz. Diese können als Teil des Schadenersatzes nach §249 BGB geltend gemacht werden, müssen aber nachgewiesen werden. Die Höhe richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Beispiel: Kosten für ein anwaltliches Aufforderungsschreiben zur Schadenregulierung.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Diese Vorschrift regelt die deliktische Schadensersatzpflicht. Sie besagt, dass derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Rechtsgut eines anderen widerrechtlich verletzt, dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist.Im vorliegenden Fall hat der Beklagte durch seine Handlung die körperliche Gesundheit des Klägers verletzt. Durch das Treten und Umstoßen des Klägers entstand diesem ein Schaden, der den Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 823 BGB begründet.
- § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Diese Vorschrift befasst sich mit dem Anspruch auf Schmerzensgeld bei Körperverletzungen. Sie ermöglicht es dem Geschädigten, neben dem materiellen Schaden auch immaterielle Schäden wie Schmerzen und Leiden ersetzt zu bekommen.Der Kläger beantragt ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.500 €, da er infolge der Körperverletzung erhebliche Schmerzen und Einschränkungen im Alltag erlitten hat. Dies fällt direkt unter den Schutzbereich von § 253 BGB.
- § 249 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Dieser Paragraph bestimmt den Umfang des Schadensersatzes und wie der Geschädigte in den Zustand versetzt werden soll, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.Der materielle Schadensersatzanspruch des Klägers in Höhe von 94,24 € für entstandene Kosten sowie der Verdienstausfall sind gemäß § 249 BGB zu berechnen und zu ersetzen, um den konkreten materiellen Schaden auszugleichen.
- § 288 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Diese Vorschrift regelt die Verzinsung von Geldforderungen. Sie legt fest, dass Verzugszinsen bei fälligen, aber nicht gezahlten Forderungen anfallen.Sowohl der zugesprochene Betrag als auch der Schadensersatzanspruch unterliegen den in § 288 BGB geregelten Zinsen. Im Urteil wurden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz festgesetzt.
- § 91 Zivilprozessordnung (ZPO): Diese Vorschrift bestimmt die Kostentragung im Rechtsstreit. Sie legt fest, dass die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, sofern keine anderslautende Entscheidung getroffen wird.Im Urteil wurde entschieden, dass der Kläger 55 % und der Beklagte 45 % der Kosten tragen müssen. Dies basiert auf der Anwendung von § 91 ZPO, die die Verteilung der Kosten im Streitfall regelt.
Das vorliegende Urteil
AG Brühl – Az.: 24 C 80/17 – Urteil vom 24.10.2017
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