OLG Frankfurt am Main
Az.: 1 U 73/00
Leitsatz (vom Verfasser nicht amtlich!):
Beim Überholen einer Auto-Kolonne muss ein Autofahrer sicher sein, dass keiner der vor ihm fahrenden Wagen nach links abbiegen will. Wer in der Kolonne fährt, muss seinerseits sorgsam darauf achten, dass kein Fahrzeug zum Überholen angesetzt hat.
Sachverhalt:
Der Kläger war beim Abbiegen mit einem Wagen zusammen gestoßen, dessen Fahrer von hinten kommend zum Überholen angesetzt hatte. Er war der Meinung, der Überholende habe den Unfall allein verschuldet.
Entscheidungsgründe:
Werden die o.g. Pflichten verletzt und kommt es zu einem Zusammenstoß, so trifft jeden der beteiligten Autofahrer ein Verschulden in gleicher Höhe. Das OLG gab mit seinem Urteil der Schadensersatzklage eines Autofahrers nur zur Hälfte statt.
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz



