OLG Frankfurt am Main
Az.: 1 U 73/00
Leitsatz (vom Verfasser nicht amtlich!):
Beim Überholen einer Auto-Kolonne muss ein Autofahrer sicher sein, dass keiner der vor ihm fahrenden Wagen nach links abbiegen will. Wer in der Kolonne fährt, muss seinerseits sorgsam darauf achten, dass kein Fahrzeug zum Überholen angesetzt hat.
Sachverhalt:
Der Kläger war beim Abbiegen mit einem Wagen zusammen gestoßen, dessen Fahrer von hinten kommend zum Überholen angesetzt hatte. Er war der Meinung, der Überholende habe den Unfall allein verschuldet.
Entscheidungsgründe:
Werden die o.g. Pflichten verletzt und kommt es zu einem Zusammenstoß, so trifft jeden der beteiligten Autofahrer ein Verschulden in gleicher Höhe. Das OLG gab mit seinem Urteil der Schadensersatzklage eines Autofahrers nur zur Hälfte statt.