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Kontogutschrift aufgrund Phishing-Attacken

Am Telefon das Blaue vom Himmel versprochen, am Ende war das Konto leergeräumt: Eine Bankkundin tappte in die Phishing-Falle und verlor ihr Erspartes. Stattdessen landete sie vor Gericht, denn die Bank weigerte sich zu zahlen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Mönchengladbach
  • Datum: 26.09.2023
  • Aktenzeichen: 3 O 140/23
  • Verfahrensart: Zivilverfahren um Rückzahlung unautorisierter Zahlungen
  • Rechtsbereiche: Bankrecht, Vertragsrecht, Zahlungsverkehr
  • Beteiligte Parteien:
    • Klägerin: Privatbankkundin, die aufgrund unautorisierter Transaktionen auf ihrem Girokonto die Rückerstattung der abgebuchten Beträge verlangt.
    • Beklagte: Die Bank, die das privat geführte Girokonto und das Online-Banking bereitstellt und auf die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Schutzpflichten für Authentifizierungselemente verweist.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Die Klägerin unterhält ein Girokonto bei der Beklagten und stellte fest, dass im Rahmen des Online-Bankings Transaktionen vorgenommen wurden, die sie nicht autorisiert hat. Im Vertrag sowie in den Nutzungsbedingungen für das Online-Banking sind Sorgfaltspflichten zum Schutz der Authentifizierungselemente geregelt.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Bank die Rückzahlung der unautorisierten Zahlungen schuldet, wobei die Einhaltung der vertraglichen Pflichten zum Schutz der Authentifizierungselemente eine zentrale Rolle spielt.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen, und die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
  • Folgen:
    Die Entscheidung führt dazu, dass der Rechnungsanspruch der Klägerin bezüglich der unautorisierten Transaktionen nicht durchgesetzt wird. Zudem muss die Klägerin die Prozesskosten übernehmen, und das Urteil erlangt vorläufige Vollstreckbarkeit bei Entrichtung der geforderten Sicherheitsleistung.

Der Fall vor Gericht


Gericht weist Klage ab: Bankkundin trägt Mitschuld an Phishing-Betrug

Mittelalte Frau in einer deutschen Wohnung telefoniert und prüft am Laptop ihre Bankdetails.
Klageabweisung wegen Mitschuld an Phishing-Betrug | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Landgericht Mönchengladbach hat in einem aktuellen Urteil (Az.: 3 O 140/23) die Klage einer Bankkundin gegen ihre Bank auf Rückzahlung unautorisierter Abbuchungen abgewiesen. Die Klägerin war Opfer einer Phishing-Attacke geworden und forderte von der Bank die Erstattung von zwei unberechtigten Transaktionen in Höhe von insgesamt mehreren Tausend Euro. Das Gericht sah jedoch die Sorgfaltspflichten der Bankkundin als verletzt an und wies die Klage daher ab. Dieser Fall beleuchtet die Risiken des Online-Bankings und die Verantwortung der Nutzer im Umgang mit ihren Zugangsdaten und Sicherheitsverfahren.

Der Fall: Unautorisierte Kontoabbuchungen durch Phishing-Methode

Die Klägerin unterhält bei der beklagten Bank ein Girokonto und nutzt das Online-Banking-System der Bank, welches durch das sogenannte pushTAN-Verfahren gesichert ist. Bei diesem Verfahren wird für jede Transaktion eine individuelle Transaktionsnummer (TAN) generiert und per Push-Nachricht an das mobile Endgerät des Kunden gesendet. Um eine Überweisung zu tätigen, benötigt der Kunde neben seinen Zugangsdaten (Nutzername und PIN) auch diese pushTAN.

Im konkreten Fall wurde die Klägerin Opfer eines Telefonbetrugs, einer gängigen Form des Phishings. Sie erhielt einen Anruf von einer Person, die sich als Mitarbeiter der Bank ausgab. Während dieses Telefonats wurde die Klägerin dazu verleitet, einen Aktivierungslink zu kopieren und per E-Mail an die Betrüger zu senden. Dieser Link war eigentlich dazu gedacht, die pushTAN-App auf einem neuen Gerät zu aktivieren.

Die perfide Masche der Betrüger: Vertrauen erschlichen und Warnhinweise ignoriert

Die Anruferin, die von einer österreichischen Telefonnummer aus agierte, erklärte der Klägerin, dass es sich um einen Anruf der Bank handele und es um eine PIN-Aktualisierung gehe. Dabei instruierte sie die Klägerin, dass sie eine SMS mit einem Link erhalten werde, diesen aber nicht öffnen, sondern kopieren und per E-Mail weiterleiten solle. Besonders brisant: Die von der Bank versandte SMS enthielt neben dem Aktivierungslink den deutlichen Warnhinweis: „Link NIEMALS kopieren, teilen oder eingeben“. Trotz dieser klaren Warnung befolgte die Klägerin die Anweisungen der Betrügerin und sendete den Link samt Warnhinweis per E-Mail.

Unmittelbar nach der Weiterleitung des Links konnten die Betrüger die pushTAN-App auf ihrem eigenen Gerät aktivieren. Gleichzeitig erhielt die Klägerin eine SMS der Bank mit dem Hinweis, dass die App auf einem neuen Gerät aktiviert wurde und der Aufforderung, das Banking zu sperren, falls sie dies nicht veranlasst habe. Diese Warnung ignorierte die Klägerin jedoch offenbar.

Missbrauch des pushTAN-Verfahrens: Unautorisierte Transaktionen in kurzer Folge

Nachdem die Betrüger die pushTAN-App auf ihrem Gerät aktiviert hatten, konnten sie ungehindert auf das Online-Banking-Konto der Klägerin zugreifen. Bereits kurz nach dem Telefonat und der App-Aktivierung wurden zwei unautorisierte Überweisungen vom Konto der Klägerin getätigt. Die Klägerin erhielt zwar unmittelbar nach jeder Transaktion eine SMS-Benachrichtigung der Bank, in der sie über die Überweisung informiert und aufgefordert wurde, sich bei der Bank zu melden, falls die Überweisung nicht von ihr autorisiert wurde. Auch hier erfolgte offenbar keine Reaktion der Klägerin.

Gericht sieht Verletzung der Sorgfaltspflichten durch die Bankkundin

Das Landgericht Mönchengladbach wies die Klage der Bankkundin auf Rückzahlung der unautorisierten Abbuchungen ab. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Klägerin ihre vertraglichen Sorgfaltspflichten gegenüber der Bank verletzt habe. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank und die Bedingungen für die Nutzung des Online-Bankings, denen die Klägerin zugestimmt hatte, verpflichten den Kunden, seine Authentifizierungselemente, insbesondere die pushTAN-App und zugehörige Aktivierungslinks, vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin gegen diese Sorgfaltspflichten verstoßen hat, indem sie den Aktivierungslink für die pushTAN-App an Dritte weitergegeben hat. Dies geschah, obwohl die Bank in der SMS explizit vor dem Kopieren und Weitergeben des Links gewarnt hatte. Durch dieses Verhalten habe die Klägerin den Betrügern erst die Möglichkeit eröffnet, die pushTAN-App auf einem fremden Gerät zu aktivieren und somit unautorisierte Transaktionen durchzuführen.

Keine Haftung der Bank: Eigenes Fehlverhalten der Kundin ausschlaggebend

Das Gericht argumentierte, dass die Bank in diesem Fall nicht für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann. Die Sicherheitsvorkehrungen der Bank, insbesondere das pushTAN-Verfahren und die Warnhinweise, seien als angemessen und ausreichend zu bewerten. Das Fehlverhalten lag eindeutig auf Seiten der Klägerin, die trotz klarer Warnungen den Anweisungen der Betrüger Folge leistete und den sicherheitsrelevanten Aktivierungslink preisgab. Somit trage die Klägerin die volle Verantwortung für den entstandenen Schaden.

Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung der Sorgfaltspflichten von Bankkunden im Online-Banking. Es zeigt, dass Banken nicht in jedem Fall für Schäden aufkommen müssen, die durch Phishing-Angriffe entstehen. Wenn Kunden Grobe Fahrlässigkeit zeigen und klare Warnhinweise ignorieren, können sie für die finanziellen Folgen selbst haftbar gemacht werden.

Bedeutung des Urteils für Betroffene: Achtsamkeit und Eigenverantwortung im Online-Banking

Für Bankkunden, die Online-Banking nutzen, ist dieses Urteil ein deutliches Warnsignal. Es unterstreicht die Notwendigkeit, äußerst vorsichtig und aufmerksam im Umgang mit persönlichen Zugangsdaten und Sicherheitsverfahren zu sein. Bankkunden müssen sich bewusst machen, dass sie eine Eigenverantwortung für die Sicherheit ihres Kontos tragen. Klar formulierte Warnhinweise von Banken sollten unbedingt ernst genommen und befolgt werden. Im Falle von verdächtigen Anrufen oder E-Mails, insbesondere wenn zur Herausgabe von sicherheitsrelevanten Informationen aufgefordert wird, ist höchste Vorsicht geboten. Im Zweifel sollte man immer direkt die Bank kontaktieren und die Situation schildern, anstatt unüberlegt Anweisungen von unbekannten Anrufern zu befolgen. Dieses Urteil macht deutlich, dass Unachtsamkeit und das Ignorieren von Sicherheitsvorkehrungen im Online-Banking teure Konsequenzen haben können und Betroffene im schlimmsten Fall auf dem entstandenen Schaden sitzen bleiben.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil zeigt, dass bei Phishing-Betrug Bankkunden selbst haften müssen, wenn sie entgegen ausdrücklicher Warnungen Sicherheitsdaten (wie Aktivierungslinks) an Dritte weitergeben. Die Weitergabe des Aktivierungslinks per E-Mail trotz klarer Warnhinweise in der SMS wird als grob fahrlässig eingestuft und befreit die Bank von ihrer Erstattungspflicht. Für Verbraucher bedeutet dies, dass sie niemals sensible Bankdaten auf Aufforderung hin weitergeben sollten – selbst wenn der Anrufer vertrauenswürdig erscheint und über persönliche Daten verfügt.

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Die jüngsten Entwicklungen im Bereich des Online-Bankings zeigen, wie komplex die Bewertung von Sorgfaltspflichten sein kann und inwiefern ein unachtsamer Umgang mit sicherheitsrelevanten Informationen schwerwiegende Folgen haben kann. Viele Betroffene fragen sich, welche rechtlichen Aspekte hierbei berücksichtigt werden und wie Fehler in der Handhabung von Sicherheitsmaßnahmen zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen können.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Situation fundiert zu analysieren und die relevanten rechtlichen Zusammenhänge präzise zu klären. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um die komplexen Fragestellungen sachlich zu durchdringen und Ihre Rechte professionell zu vertreten.

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Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Sorgfaltspflichten haben Bankkunden beim Online-Banking?

Bei der Nutzung des Online-Bankings haben Sie als Bankkunde rechtliche und vertragliche Sorgfaltspflichten zu erfüllen, die Ihnen helfen, sich vor Betrug zu schützen und finanzielle Schäden zu vermeiden. Die Einhaltung dieser Pflichten ist entscheidend, da eine Verletzung erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Schutz Ihrer Zugangsdaten und Sicherheitsmerkmale

Eine zentrale Pflicht besteht darin, Ihre Zugangsdaten (z.B. Benutzername, Passwort, PIN) sowie personalisierte Sicherheitsmerkmale (wie TANs oder Registrierungscodes) streng vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen (§ 675l BGB). Dies bedeutet konkret:

  • Geben Sie niemals Ihre Zugangsdaten oder TANs an Dritte weiter – auch nicht an Personen, die sich als Bankmitarbeiter ausgeben. Ihre Bank wird Sie niemals telefonisch oder per E-Mail nach diesen sensiblen Daten fragen.
  • Bewahren Sie Passwörter oder PINs nicht zusammen mit Ihren Zahlungskarten auf und speichern Sie diese nicht unverschlüsselt auf Ihrem Computer oder Smartphone.
  • Nutzen Sie starke Passwörter mit einer Kombination aus Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen und ändern Sie diese regelmäßig.

Vorsicht bei Transaktionen und Authentifizierungen

Vor jeder Transaktion sind Sie verpflichtet, sorgfältig die Empfängerdaten und den Betrag zu überprüfen. Insbesondere bei TAN-Verfahren (mobileTAN oder pushTAN) müssen Sie stets kontrollieren, ob die Angaben auf Ihrem Smartphone mit denen auf Ihrem Computer übereinstimmen.

Ein Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie erhalten plötzlich eine Aufforderung zur Freigabe einer Überweisung per App, obwohl Sie aktuell keine Transaktion durchführen. In einem solchen Fall sollten Sie keinesfalls die Transaktion bestätigen, sondern unverzüglich Ihre Bank kontaktieren.

Regelmäßige Kontrolle Ihrer Kontoaktivitäten

Sie haben die Pflicht, Ihre Kontoauszüge regelmäßig zu prüfen und verdächtige oder unbekannte Abbuchungen unverzüglich Ihrer Bank zu melden (§ 675u BGB). Auch wenn keine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung besteht, täglich Ihr Konto zu kontrollieren, ist eine regelmäßige Prüfung ratsam, um Schäden frühzeitig zu erkennen und zu begrenzen.

Verhalten bei Verlust oder Verdacht auf Missbrauch

Sobald Ihnen bekannt wird oder Sie vermuten, dass Ihre Zugangsdaten missbräuchlich verwendet wurden oder verloren gegangen sind, müssen Sie unverzüglich eine Sperrung Ihres Online-Banking-Zugangs veranlassen (§ 675l BGB). Dies gilt auch bei Verlust Ihres Smartphones mit installierter Banking-App.

Technische Sicherheitsmaßnahmen

Zu Ihren Sorgfaltspflichten gehört auch, technische Maßnahmen zur Sicherheit Ihres Online-Bankings zu treffen:

  • Verwenden Sie stets aktuelle Virenschutzprogramme und Firewalls auf Ihren Geräten.
  • Vermeiden Sie Online-Banking über öffentliche WLAN-Netze; nutzen Sie stattdessen gesicherte Netzwerke oder Ihre mobile Datenverbindung.
  • Installieren Sie Banking-Apps ausschließlich aus offiziellen App-Stores und nutzen Sie für TAN-Verfahren idealerweise ein separates Gerät.

Konsequenzen bei Verletzung der Sorgfaltspflichten

Wenn Sie Ihre Sorgfaltspflichten grob fahrlässig verletzen – etwa durch Weitergabe von TANs an Betrüger oder Missachtung von Sicherheitswarnungen – können erhebliche rechtliche Konsequenzen folgen: In diesem Fall verlieren Sie möglicherweise Ihren Anspruch auf Erstattung nicht autorisierter Abbuchungen (§§ 675u, 675v BGB). Ein Gericht könnte dann entscheiden, dass die Bank nicht verpflichtet ist, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Ein konkretes Beispiel aus der Rechtsprechung: Ein Kunde gab seine TAN telefonisch an einen Betrüger weiter, der sich als Bankmitarbeiter ausgab. Das Gericht wertete dies als grobe Fahrlässigkeit; der Kunde musste den entstandenen Schaden vollständig selbst tragen.

Indem Sie diese Pflichten ernst nehmen und gewissenhaft erfüllen, schützen Sie sich effektiv vor finanziellen Schäden durch Betrug im Online-Banking.


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Wann haftet die Bank für unautorisierte Abbuchungen und wann nicht?

Grundsatz: Bank haftet bei unautorisierten Abbuchungen

Wenn Sie feststellen, dass von Ihrem Konto Beträge abgebucht wurden, denen Sie nicht zugestimmt haben, muss Ihre Bank Ihnen diese Beträge grundsätzlich unverzüglich erstatten. Dies ergibt sich aus § 675u Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Bank ist verpflichtet, Ihr Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es ohne die unautorisierte Zahlung gewesen wäre.

Die Bank trägt dabei die Beweislast: Sie muss nachweisen, dass die Zahlung tatsächlich von Ihnen autorisiert wurde (§ 675w BGB). Kann sie das nicht, ist sie zur Erstattung verpflichtet.

Wichtige Fristen beachten

Damit Sie Ihre Ansprüche geltend machen können, müssen Sie bestimmte Fristen einhalten:

  • Bei autorisierten SEPA-Lastschriften (wenn z.B. ein falscher Betrag abgebucht wurde) haben Sie 8 Wochen Zeit für eine Rückbuchung.
  • Bei nicht autorisierten Abbuchungen (ohne Ihre Zustimmung) beträgt diese Frist 13 Monate ab dem Zeitpunkt, an dem die Bank Sie über die Abbuchung informiert hat (§ 676b Abs. 2 BGB).

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren und Ihre Bank unverzüglich informieren, sobald Ihnen eine unautorisierte Abbuchung auffällt (§ 676b Abs. 1 BGB).

Wann haftet die Bank nicht? – Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz

Ihre Bank kann eine Erstattung verweigern, wenn sie nachweisen kann, dass Sie grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie grundlegende Sicherheitsvorkehrungen missachten oder sensible Informationen leichtfertig weitergeben (§ 675v BGB).

Typische Beispiele für grobe Fahrlässigkeit sind:

  • Weitergabe Ihrer TAN oder PIN an Dritte (z.B. bei einem betrügerischen Anruf oder einer gefälschten E-Mail).
  • Ignorieren eindeutiger Warnhinweise Ihrer Bank vor Phishing-Angriffen.
  • Nutzung eines Computers ohne aktuelle Sicherheitssoftware, obwohl Ihre Bank ausdrücklich darauf hingewiesen hat.

In einem Fall entschied das Landgericht Lübeck zugunsten der Bank und gegen den Kunden, weil dieser seine Zugangsdaten trotz Warnungen der Bank telefonisch an Betrüger weitergegeben hatte. In solchen Fällen tragen Sie das Risiko selbst.

Unterschied zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit

Nicht jede Unachtsamkeit führt automatisch dazu, dass Sie haften. Bei einfacher Fahrlässigkeit – beispielsweise wenn Sie versehentlich auf einen betrügerischen Link klicken, obwohl dieser täuschend echt wirkt – bleibt es bei der Haftung der Bank. Die Rechtsprechung legt hier strenge Maßstäbe an: Die Bank muss eindeutig nachweisen können, dass Ihr Verhalten grob fahrlässig war.

Beispiele aus dem Alltag

Stellen Sie sich vor, Sie erhalten eine E-Mail von Ihrer vermeintlichen Hausbank. Die Nachricht wirkt seriös und fordert Sie auf, Ihre Zugangsdaten zu bestätigen. Wenn Sie in diesem Fall Ihre TAN eingeben und Betrüger dadurch Zugriff auf Ihr Konto erhalten, könnte Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden – insbesondere dann, wenn Ihre Bank regelmäßig davor gewarnt hat.

Anders verhält es sich jedoch, wenn Betrüger eine täuschend echte Webseite erstellt haben und keine offensichtlichen Warnsignale vorhanden waren. Dann wäre Ihr Verhalten möglicherweise nur einfach fahrlässig und die Bank müsste den Schaden ersetzen.

Handlungsschritte bei unautorisierten Abbuchungen

Wenn Ihnen eine unautorisierte Abbuchung auffällt:

  • Informieren Sie unverzüglich Ihre Bank über den Vorfall.
  • Fordern Sie schriftlich die Rückerstattung des Betrags unter Hinweis auf § 675u BGB.
  • Ändern Sie umgehend alle relevanten Passwörter und Zugangsdaten.
  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge sorgfältig.

Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in den §§ 675u bis 676b BGB sowie in der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2), welche Banken zur sicheren Authentifizierung verpflichtet.


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  Wie erkenne ich Phishing-Versuche und wie sollte ich darauf reagieren?

Typische Merkmale von Phishing

Phishing ist eine Betrugsmethode, bei der Kriminelle versuchen, Sie zur Preisgabe sensibler persönlicher Daten zu verleiten, beispielsweise Passwörter, Kreditkartendaten oder Zugangsdaten zum Online-Banking. Phishing kann per E-Mail, SMS (sogenanntes Smishing) oder Telefonanruf (Vishing) erfolgen. Sie können Phishing-Versuche anhand folgender typischer Merkmale erkennen:

  • Verdächtige Absenderadresse oder Telefonnummer: Prüfen Sie genau, ob die E-Mail-Adresse oder Telefonnummer tatsächlich zur angegebenen Organisation gehört. Oft werden kleine Abweichungen verwendet, z.B. „service@amaz0n.com“ statt „service@amazon.com“.
  • Unpersönliche Anrede: Häufig verwenden Betrüger allgemeine Anreden wie „Sehr geehrter Kunde“ statt Ihres Namens.
  • Dringlichkeit und Drohungen: Betrüger erzeugen oft Druck durch Formulierungen wie „sofortiges Handeln erforderlich“ oder „Ihr Konto wird gesperrt“.
  • Aufforderung zur Eingabe sensibler Daten: Seriöse Unternehmen verlangen niemals per E-Mail, SMS oder Telefon nach Passwörtern oder Kreditkartendaten.
  • Verdächtige Links und Anhänge: Prüfen Sie Links sorgfältig, indem Sie mit der Maus darüberfahren (ohne zu klicken), um die tatsächliche Zieladresse sichtbar zu machen. Verdächtige Anhänge (z.B. ZIP-Dateien oder ausführbare Dateien) sollten keinesfalls geöffnet werden.

Beispiele aus dem Alltag

  • Sie erhalten eine E-Mail Ihrer vermeintlichen Bank mit einer dringenden Aufforderung, Ihre Kontodaten über einen Link zu bestätigen.
  • Eine SMS informiert Sie angeblich im Namen eines Paketdienstes über ein nicht zustellbares Paket und fordert Sie auf, einen Link zu öffnen.
  • Ein Anrufer gibt sich als Mitarbeiter einer Behörde aus und verlangt persönliche Daten wie Ihre Steueridentifikationsnummer.

Empfohlene Reaktionen bei Verdacht auf Phishing

Wenn Sie vermuten, dass es sich um einen Phishing-Versuch handelt, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Keine Interaktion: Antworten Sie nicht auf verdächtige Nachrichten und klicken Sie keine Links an. Öffnen Sie keine Anhänge aus unbekannten Quellen.
  2. Überprüfung über offizielle Kanäle: Kontaktieren Sie das betreffende Unternehmen oder die Behörde direkt über Ihnen bekannte Kontaktdaten (nicht über die in der Nachricht angegebenen Informationen), um die Echtheit der Anfrage zu prüfen.
  3. Melden des Vorfalls: Informieren Sie die zuständigen Stellen, beispielsweise den Provider Ihres E-Mail-Dienstes oder melden Sie den Vorfall bei offiziellen Stellen wie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
  4. Löschen der Nachricht: Entfernen Sie verdächtige Nachrichten nach erfolgter Meldung dauerhaft aus Ihrem Posteingang und Papierkorb.

Rechtliche Grundlagen und Konsequenzen

Rechtlich betrachtet sind Opfer von Phishing-Attacken grundsätzlich geschützt, sofern sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben (§ 675v Abs. 3 BGB). Grobe Fahrlässigkeit kann jedoch vorliegen, wenn offensichtliche Warnsignale ignoriert wurden (z.B. unkritisches Weitergeben sensibler Daten). In solchen Fällen könnte Ihnen eine Mitschuld angelastet werden, was dazu führen kann, dass entstandene Schäden nicht vollständig ersetzt werden (§ 254 BGB).

Um eine Mitschuld zu vermeiden, sollten Sie daher stets wachsam sein und angemessene Vorsichtsmaßnahmen treffen:

  • Nutzen Sie aktuelle Sicherheitssoftware und halten Sie Betriebssysteme sowie Anwendungen auf dem neuesten Stand.
  • Aktivieren Sie möglichst eine Zwei-Faktor-Authentifizierung für Ihre Konten.
  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen auf unautorisierte Transaktionen.

Indem Sie diese Hinweise beherzigen, schützen Sie sich effektiv vor Phishing-Versuchen und minimieren Ihr Risiko einer Mitschuld im Falle eines Betrugsfalls.


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  Welche rechtlichen Schritte kann ich nach einem Phishing-Vorfall ergreifen?

Sofortmaßnahmen zum Schutz Ihres Kontos

Wenn Sie Opfer eines Phishing-Angriffs geworden sind, sollten Sie unverzüglich handeln, um weiteren Schaden zu verhindern:

  • Kontosperrung veranlassen: Kontaktieren Sie sofort Ihre Bank oder den Sperrnotruf unter der Nummer 116 116, um Ihr Konto und betroffene Kreditkarten sperren zu lassen.
  • Passwörter ändern: Ändern Sie umgehend alle Passwörter, insbesondere für Online-Banking und E-Mail-Konten. Nutzen Sie hierfür ein sicheres Gerät, das nicht vom Phishing-Angriff betroffen ist.
  • Bank informieren: Melden Sie Ihrer Bank unverzüglich den Vorfall und bitten Sie darum, unautorisierte Transaktionen zu stoppen oder rückgängig zu machen.

Strafanzeige bei der Polizei

Phishing ist strafbar und erfüllt mehrere Straftatbestände, darunter Betrug (§ 263 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB) sowie Ausspähen und Abfangen von Daten (§§ 202a, 202b StGB). Wenn Sie Opfer eines solchen Angriffs geworden sind, sollten Sie zeitnah eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Dies kann persönlich bei jeder Polizeidienststelle erfolgen oder in vielen Bundesländern auch online über entsprechende Portale der Polizei.

Die Anzeige ist für Sie kostenlos und wichtig, um die Täter zu verfolgen. Bewahren Sie alle relevanten Beweise auf (z. B. Screenshots der gefälschten Webseiten, E-Mails oder SMS), da diese für die Ermittlungen entscheidend sind.

Zivilrechtliche Ansprüche gegenüber der Bank

Nach einem Phishing-Vorfall stellt sich oft die Frage nach einer möglichen Haftung der Bank. Grundsätzlich gilt gemäß § 675u Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Die Bank ist verpflichtet, Ihnen nicht autorisierte Zahlungen unverzüglich zu erstatten, sofern kein grob fahrlässiges Verhalten Ihrerseits vorliegt.

Die Beweislast liegt dabei grundsätzlich bei der Bank (§ 675w BGB). Das bedeutet, die Bank muss nachweisen, dass die Zahlung ordnungsgemäß autorisiert wurde oder dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben (z. B. durch Weitergabe Ihrer TAN trotz eindeutiger Warnhinweise). Ein Beispiel für grobe Fahrlässigkeit wäre etwa das Ignorieren eines Phishing-Warnhinweises auf Ihrem Smartphone und die anschließende Freigabe einer Zahlung per Gesichtserkennung trotz Verdacht auf Betrug (vgl. Urteil LG Itzehoe vom 28.01.2025, Az.: 7 O 114/24).

Wichtig: Für Rückforderungen gegenüber der Bank gilt eine Frist von maximal 13 Monaten ab dem Zeitpunkt der Abbuchung (§ 676b Abs. 2 Satz 1 BGB).

Beweissicherung als entscheidender Faktor

Um Ihre Ansprüche erfolgreich geltend machen zu können, sollten Sie sorgfältig alle relevanten Beweise sichern:

  • Speichern Sie Phishing-E-Mails oder SMS.
  • Machen Sie Screenshots von gefälschten Webseiten.
  • Dokumentieren Sie unautorisierte Abbuchungen mit Kontoauszügen.

Diese Nachweise helfen Ihnen dabei, Ihre Position gegenüber der Bank zu stärken und eventuelle Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Mögliche Schadensersatzansprüche

Neben der Rückerstattungspflicht bei nicht autorisierten Zahlungen können in bestimmten Fällen auch Schadensersatzansprüche gegen Ihre Bank bestehen. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn die Bank unzureichende Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat oder wenn sie ihrer Pflicht zur Information und Warnung nicht ausreichend nachgekommen ist.

Gerichte haben in verschiedenen Urteilen bestätigt, dass Banken verpflichtet sind, angemessene Sicherheitsstandards einzuhalten und Kunden vor bekannten Gefahren wie Phishing zu schützen (vgl. z.B. Urteil LG Oldenburg Az.: 8 O 1454/15). Allerdings müssen auch Kunden ihre Sorgfaltspflichten erfüllen und dürfen beispielsweise keine TANs leichtfertig weitergeben.

Kommunikation mit Ihrer Bank

Achten Sie darauf, in Ihrer Kommunikation mit der Bank sachlich und präzise vorzugehen. Vermeiden Sie unbedachte Äußerungen oder Vermutungen über den Vorfall, da diese später gegen Sie verwendet werden könnten. Geben Sie nur Fakten an und dokumentieren Sie jede Korrespondenz schriftlich.

Sollte Ihre Bank eine Erstattung ablehnen, haben Sie die Möglichkeit, sich kostenlos an eine Schlichtungsstelle zu wenden. Diese prüft Ihren Fall neutral und kann eine außergerichtliche Lösung vorschlagen.


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Welche Sicherheitstechnologien bieten Banken und wie nutze ich diese richtig?

Banken setzen verschiedene Sicherheitstechnologien ein, um Ihre Online-Banking-Transaktionen zu schützen. Die wichtigsten Verfahren sind pushTAN, photoTAN, chipTAN und die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA). Diese Technologien sollen sicherstellen, dass nur Sie selbst Transaktionen durchführen können und Ihre Daten vor Missbrauch geschützt sind.

pushTAN-Verfahren

Beim pushTAN-Verfahren benötigen Sie eine spezielle App auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Wenn Sie eine Überweisung oder andere Transaktion tätigen möchten, erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung in der pushTAN-App. Dort prüfen Sie die angezeigten Transaktionsdaten (Empfänger, Betrag) sorgfältig und bestätigen anschließend die Transaktion mit einer TAN (Transaktionsnummer).

Wichtig bei der Nutzung von pushTAN:

  • Verwenden Sie stets zwei getrennte Kanäle auf Ihrem Gerät (z.B. Banking-App und separate pushTAN-App).
  • Halten Sie Ihr Betriebssystem und Ihre Apps immer aktuell, um Sicherheitslücken zu vermeiden.
  • Prüfen Sie die angezeigten Daten genau, bevor Sie bestätigen.

photoTAN-Verfahren

Beim photoTAN-Verfahren wird Ihnen bei jeder Transaktion ein farbiger Matrix-Code angezeigt, den Sie mit einer speziellen App auf einem separaten Gerät oder einem externen Lesegerät scannen. Die App generiert daraus eine TAN zur Bestätigung der Transaktion.

Wichtig bei der Nutzung von photoTAN:

  • Nutzen Sie idealerweise zwei getrennte Geräte (z.B. PC für Banking und Smartphone für photoTAN-App). Die Nutzung von nur einem Gerät gilt als unsicher, da Schadsoftware beide Apps manipulieren könnte.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Smartphone frei von Schadsoftware ist und installieren Sie regelmäßig Updates.
  • Alternativ bietet ein externes photoTAN-Lesegerät höchste Sicherheit, da es nicht mit dem Internet verbunden ist.

chipTAN-Verfahren

Beim chipTAN-Verfahren verwenden Sie einen externen TAN-Generator und Ihre Bankkarte. Nach Eingabe eines Startcodes und der Überweisungsdaten in den Generator erhalten Sie eine TAN zur Bestätigung Ihrer Transaktion.

Wichtig bei der Nutzung von chipTAN:

  • Trennen Sie den TAN-Generator nach Gebrauch vom PC.
  • Bewahren Sie den Generator sicher auf und geben Sie ihn nicht an Dritte weiter.

Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA)

Die Zwei-Faktor-Authentifizierung verlangt zusätzlich zu Ihrem Passwort einen zweiten Faktor zur Identitätsbestätigung – z.B. einen einmaligen Code per SMS oder biometrische Merkmale wie Fingerabdruck oder Gesichtserkennung.

Wichtig bei der Nutzung von 2FA:

  • Aktivieren Sie 2FA immer dort, wo es angeboten wird.
  • Nutzen Sie starke Passwörter und ändern diese regelmäßig.
  • Halten Sie Ihre Kontaktdaten aktuell, damit nur Sie Zugriff auf den zweiten Faktor haben.

Typische Fehler bei der Nutzung dieser Verfahren

Viele Nutzer machen Fehler im Umgang mit Sicherheitstechnologien, die sie anfällig für Cyberangriffe wie Phishing machen:

  • Verwendung eines einzigen Geräts für Banking-App und TAN-App: Dies erhöht das Risiko von Manipulationen durch Schadsoftware erheblich.
  • Unachtsames Bestätigen von Transaktionen: Prüfen Sie immer sorgfältig Empfänger und Betrag vor dem Bestätigen.
  • Ignorieren von Updates: Veraltete Software enthält Sicherheitslücken, über die Angreifer Zugriff erhalten können.

Rechtliche Konsequenzen bei falschem Umgang mit Sicherheitsverfahren

Sie tragen als Bankkunde eine Mitverantwortung für die Sicherheit Ihres Online-Bankings. Laut § 675v BGB haftet grundsätzlich die Bank für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge. Haben Sie jedoch grob fahrlässig gehandelt – etwa indem Sie Sicherheitsverfahren nicht korrekt angewendet oder Zugangsdaten weitergegeben haben –, können Banken Ihnen eine Mitschuld anlasten. Dies kann dazu führen, dass Ihre Haftung deutlich höher ausfällt oder die Bank vollständig von ihrer Haftung befreit wird (§ 675v Abs. 2 BGB).

Ein Beispiel hierfür ist Phishing: Stellen Sie sich vor, Sie erhalten eine gefälschte E-Mail Ihrer vermeintlichen Bank mit einer Aufforderung zur Eingabe Ihrer Zugangsdaten. Wenn Sie dieser Aufforderung nachkommen und dadurch Schäden entstehen, könnten Gerichte dies als grob fahrlässiges Verhalten werten – mit der Folge, dass Ihre Bank nicht verpflichtet ist, Ihnen den Schaden zu ersetzen.

Daher ist es entscheidend, dass Sie stets aufmerksam bleiben, Sicherheitsverfahren korrekt anwenden und sich regelmäßig über aktuelle Betrugsmaschen informieren. So schützen diese Technologien effektiv Ihre finanziellen Daten und reduzieren Ihr persönliches Haftungsrisiko erheblich.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Phishing-Attacke

Eine Phishing-Attacke ist eine betrügerische Methode, bei der Kriminelle versuchen, an persönliche Daten wie Passwörter, TANs oder Kreditkartennummern zu gelangen. Dies geschieht durch täuschend echt aussehende E-Mails, Websites oder Anrufe, die vorgeben, von vertrauenswürdigen Institutionen zu stammen. Diese Betrugsmasche fällt unter den strafrechtlichen Tatbestand des Computerbetrugs gemäß § 263a StGB und des Ausspähens von Daten nach § 202a StGB.

Beispiel: Ein Betrüger ruft an, gibt sich als Bankmitarbeiter aus und behauptet, dass verdächtige Transaktionen auf dem Konto festgestellt wurden. Um diese zu stoppen, müsse der Kunde einen per SMS erhaltenen Aktivierungslink bestätigen.


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Sorgfaltspflichten

Sorgfaltspflichten sind gesetzlich oder vertraglich festgelegte Verhaltensanforderungen, die bestimmte Standards im Umgang mit schutzwürdigen Informationen oder Gegenständen vorschreiben. Im Bankverkehr sind diese in den AGB und Nutzungsbedingungen für Online-Banking verankert und basieren auf §§ 675l ff. BGB. Bei Verletzung kann eine Haftung nach § 675v BGB eintreten. Der Kunde muss alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um seine Authentifizierungselemente vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Beispiel: Eine Bankkundin ist verpflichtet, ihre PIN geheim zu halten, TANs nicht per E-Mail weiterzugeben und auf Warnhinweise der Bank zu achten.


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Unautorisierte Abbuchungen/Transaktionen

Unautorisierte Abbuchungen sind Zahlungsvorgänge, die ohne Zustimmung des Kontoinhabers erfolgen. Nach § 675u BGB muss die Bank dem Kunden grundsätzlich den Betrag einer nicht autorisierten Zahlung unverzüglich erstatten. Diese Erstattungspflicht entfällt jedoch teilweise oder vollständig, wenn der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat (§ 675v BGB). Die Beweislast für die Authorization trägt dabei zunächst die Bank.

Beispiel: Wenn ein Betrüger durch ergaunerte Zugangsdaten eine Überweisung vom Konto des Opfers tätigt, liegt eine unautorisierte Transaktion vor.


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Authentifizierungselemente

Authentifizierungselemente sind Sicherheitsmerkmale, die im Online-Banking zur Identifikation des Nutzers und zur Autorisierung von Transaktionen verwendet werden. Sie basieren auf § 1 Abs. 24 ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) und werden in den Kategorien Wissen (z.B. PIN), Besitz (z.B. TAN-Generator) und Inhärenz (z.B. Fingerabdruck) unterschieden. Der Schutz dieser Elemente liegt in der Verantwortung des Bankkunden.

Beispiel: Wenn eine Kundin ihren Aktivierungslink, der als Besitzelement gilt, per E-Mail an einen vermeintlichen Bankmitarbeiter weiterleitet, verletzt sie ihre Schutzpflicht für Authentifizierungselemente.


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Grobe Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird. Im Bankrecht ist dieser Begriff entscheidend für die Haftungsverteilung bei unauthorisierten Zahlungen gemäß § 675v BGB. Es handelt sich um ein Verschulden, das über einfache Fahrlässigkeit hinausgeht und bei dem offensichtliche Sicherheitshinweise missachtet werden. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Bank ihre Erstattungspflicht verweigern.

Beispiel: Das Weitergeben eines Aktivierungslinks per E-Mail trotz expliziter Warnhinweise in einer SMS stellt grobe Fahrlässigkeit dar, da grundlegende Sicherheitsregeln missachtet wurden.


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Erstattungspflicht

Die Erstattungspflicht beschreibt die gesetzliche Verpflichtung der Bank, bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen dem Zahler den Betrag unverzüglich zu erstatten. Sie basiert auf § 675u BGB und ist ein zentrales Verbraucherschutzelement im Zahlungsverkehrsrecht. Diese Pflicht kann jedoch nach § 675v BGB eingeschränkt sein, wenn der Kunde seine Sorgfaltspflichten grob fahrlässig verletzt hat. Die Beweislast für fehlende grobe Fahrlässigkeit liegt beim Kunden.

Beispiel: Wird ein Konto durch Phishing geleert, muss die Bank den Schaden grundsätzlich erstatten – außer der Kunde hat trotz eindeutiger Warnungen Zugangsdaten weitergegeben.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 675u BGB (Haftung des Zahlungsdienstleisters bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen): Diese Vorschrift verpflichtet den Zahlungsdienstleister, dem Zahlungsdienstnutzer bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen den Betrag unverzüglich zu erstatten und das belastete Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es ohne die Belastung gewesen wäre. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin beruft sich auf diesen Erstattungsanspruch bei den zwei unautorisierten Abbuchungen von ihrem Konto, während die Bank argumentiert, dass Ausnahmetatbestände vorliegen, die sie von dieser Pflicht befreien.
  • § 675v BGB (Haftung des Zahlers bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments): Die Vorschrift regelt, dass der Zahlungsdienstleister nicht zur Erstattung verpflichtet ist, wenn der Zahler in betrügerischer Absicht gehandelt hat oder seine Sorgfaltspflichten grob fahrlässig verletzt hat. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Zahler für den gesamten Schaden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte argumentiert, dass die Klägerin durch die Weitergabe des Aktivierungslinks für die pushTAN-App ihre vertraglichen Sorgfaltspflichten grob fahrlässig verletzt hat und daher den Schaden selbst tragen muss.
  • § 280 Abs. 1 BGB (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung): Diese zentrale Vorschrift des Leistungsstörungsrechts besagt, dass ein Schuldner zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn er eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis verletzt und dies zu vertreten hat. Das Vertretenmüssen wird vermutet, wenn der Schuldner nicht das Gegenteil beweist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Bank macht geltend, dass die Klägerin durch die Weitergabe des Aktivierungslinks trotz ausdrücklicher Warnung eine vertragliche Pflicht verletzt hat und daher keinen Erstattungsanspruch hat.
  • § 241 Abs. 2 BGB (Nebenpflichten): Diese Norm besagt, dass ein Schuldverhältnis nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten kann. Diese Nebenpflichten umfassen auch Schutz- und Sorgfaltspflichten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin hatte aus dem Girovertrag und den Nutzungsbedingungen zum Online-Banking die Nebenpflicht, ihre Authentifizierungselemente zu schützen und den Aktivierungslink nicht weiterzugeben.
  • Zahlungsdiensterichtlinie PSD2/Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG): Diese regulatorischen Rahmenbedingungen legen die Anforderungen an starke Kundenauthentifizierung fest und definieren die Haftungsverteilung bei nicht autorisierten Zahlungen im elektronischen Zahlungsverkehr. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die von der Beklagten eingesetzte Zwei-Faktor-Authentifizierung mit pushTAN entspricht den Sicherheitsanforderungen; die Weitergabe des Aktivierungslinks durch die Klägerin umgeht diese Sicherheitsmaßnahmen und begründet ihre Haftung.
  • AGB-rechtliche Wirksamkeit der Sorgfaltspflichten (§§ 305 ff. BGB): Diese Vorschriften regeln, wann Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam in einen Vertrag einbezogen werden und wann sie einer Inhaltskontrolle standhalten. Sorgfaltspflichten in Banken-AGB müssen klar und verständlich formuliert sein. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Sorgfaltspflichten in den Nutzungsbedingungen zum Online-Banking waren wirksam vereinbart und enthielten eindeutige Warnhinweise zur Nicht-Weitergabe von Authentifizierungselementen, die die Klägerin missachtet hat.

Das vorliegende Urteil


LG Mönchengladbach – Az.: 3 O 140/23 – Urteil vom 26.09.2023


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