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Kosten für Mietwagen nach Verkehrsunfall -Werkstattrisiko

Ein unachtsamer Moment im Verkehr – und schon warten die nächsten Fragen: Muss die Werkstattrechnung wirklich schon beglichen sein, damit die gegnerische Versicherung sie komplett zahlt? Und darf ein Unfallopfer überhaupt einen Werkstattersatzwagen nutzen, wenn er teurer ist als der billigste Mietwagen am Markt? Ein Urteil des Landgerichts Göttingen liefert nun klare Antworten und stärkt die Rechte all jener, die unverschuldet in einen Crash geraten sind.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 S 11/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Göttingen
  • Datum: 13.01.2023
  • Aktenzeichen: 1 S 11/22
  • Verfahrensart: Beschluss
  • Rechtsbereiche: Schadensrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Klägerin forderte weiteren Schadensersatz für Reparatur- und Mietwagenkosten nach einem Unfallereignis.
  • Beklagte: Die Beklagte, die gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt hatte, rügte die Berechnung der Schadenshöhe durch das Amtsgericht.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Parteien stritten über die Zahlung von zusätzlichem Schadensersatz in Höhe von 836,53 € aufgrund eines Unfalls, insbesondere betreffend Reparatur- und Mietwagenkosten. Das Amtsgericht hatte der Klägerin diesen Betrag zugesprochen, wogegen die Beklagte Berufung einlegte.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war die korrekte Bemessung der Schadenshöhe, insbesondere die Erstattungsfähigkeit von Reparatur- und Mietwagenkosten, die Anwendbarkeit des sogenannten „Werkstattrisikos“ und die Berücksichtigung der Art des gemieteten Ersatzfahrzeugs.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Landgericht Göttingen beabsichtigt, die Berufung der Beklagten ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen. Der Beklagten wird eine Frist von einem Monat zur Stellungnahme eingeräumt.
  • Begründung: Das Gericht ist der vorläufigen Ansicht, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Es bestätigte die erstinstanzliche Schadensbemessung, da die Klägerin die Reparaturkosten nicht zwingend selbst bezahlt haben muss und das Werkstattrisiko beim Schädiger verbleibt. Auch die angesetzten Mietwagenkosten wurden als angemessen befunden, selbst wenn es sich um einen Werkstattersatzwagen handelte.
  • Folgen: Die Beklagte erhält die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Stellung zu nehmen, bevor das Gericht seine endgültige Entscheidung zur Zurückweisung der Berufung trifft.

Der Fall vor Gericht


Streit um Reparaturkosten: Wann der Unfallverursacher auch eine zu hohe Werkstattrechnung zahlen muss

Ein unachtsamer Moment im Straßenverkehr, und schon ist es passiert: ein Unfall. Das eigene Auto ist beschädigt. Für die meisten Menschen beginnt nun ein vertrauter Prozess. Man bringt das Fahrzeug in eine Werkstatt, mietet sich für die Dauer der Reparatur vielleicht einen Ersatzwagen und hofft auf eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung mit der Versicherung des Unfallverursachers. Doch was passiert, wenn diese Versicherung nicht alle Kosten übernehmen will? Wenn sie einzelne Posten auf der Werkstattrechnung anzweifelt oder die Kosten für den Mietwagen für überhöht hält? Genau mit einem solchen Fall musste sich das Landgericht Göttingen befassen.

Der Weg vor die Gerichte: Ein Streit um 836,53 Euro

Unfall: SUV rammt Limousine im Stadtverkehr, Fahrer schockiert.
Verkehrsunfall: Unachtsamer Blick im Straßenverkehr führt zu Fahrzeugkollision & Blechschaden. Schock. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Nach einem Verkehrsunfall ließ eine Frau ihr beschädigtes Fahrzeug reparieren und nutzte für die Ausfallzeit einen Mietwagen. Die Versicherung des Unfallverursachers, die Beklagte in diesem Fall, bezahlte zwar einen Großteil des Schadens, weigerte sich aber, die restlichen Kosten in Höhe von 836,53 Euro zu übernehmen. Sie war der Meinung, sowohl ein Teil der Reparaturkosten als auch die Mietwagenkosten seien nicht in voller Höhe zu erstatten.

Die geschädigte Autofahrerin, die Klägerin, zog daraufhin vor das Amtsgericht Duderstadt. Dieses Gericht prüfte den Fall und gab der Frau vollständig recht. Es verurteilte die Beklagte zur Zahlung der restlichen Summe. Doch die Beklagte gab sich damit nicht zufrieden. Sie legte Berufung ein. Das bedeutet, sie beantragte, dass die nächsthöhere gerichtliche Instanz, in diesem Fall das Landgericht Göttingen, das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Der Fall landete also erneut vor Gericht.

Die erste Streitfrage: Muss eine Werkstattrechnung bezahlt sein, um erstattet zu werden?

Das Kernargument der Beklagten bei den Reparaturkosten war eine auf den ersten Blick nachvollziehbare Frage: Wie kann man die Erstattung von Kosten verlangen, die man selbst noch gar nicht bezahlt hat? Die Klägerin hatte die Rechnung der Werkstatt nämlich noch nicht beglichen. Die Beklagte meinte, nur wenn die Rechnung bereits bezahlt ist, könne die Klägerin die volle Summe fordern.

Das Argument der Beklagten: Ohne Zahlung kein volles Risiko

Die Beklagte stützte sich hier auf eine juristische Überlegung rund um das sogenannte Werkstattrisiko. Was verbirgt sich hinter diesem Begriff? Stellen Sie sich vor, Sie geben Ihr Auto in eine Werkstatt, der Sie vertrauen. Die Werkstatt arbeitet aber vielleicht nicht ganz so effizient wie möglich oder berechnet eine kleine Arbeit, die gar nicht unbedingt nötig war. Als Laie können Sie das kaum beurteilen. Das Werkstattrisiko besagt, dass dieses Risiko – also die Gefahr einer leicht überhöhten oder unwirtschaftlichen Rechnung – beim Schädiger liegt und nicht bei Ihnen als unschuldigem Unfallopfer. Der Schädiger muss also in der Regel die volle Rechnung bezahlen, solange Sie die Werkstatt sorgfältig ausgewählt haben.

Die Beklagte argumentierte nun: Dieses Werkstattrisiko greift nur, wenn der Geschädigte die Rechnung schon bezahlt hat. Erst dann habe der Geschädigte einen echten, endgültigen Vermögensschaden erlitten. Solange die Rechnung offen ist, so die Beklagte, sei die Situation eine andere.

Die Sicht des Gerichts: Der Anspruch auf Reparatur zählt, nicht die Zahlung

Das Landgericht Göttingen sah das völlig anders und folgte damit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des höchsten deutschen Zivilgerichts. Um das zu verstehen, müssen wir uns ansehen, was das Gesetz genau sagt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht in § 249, dass derjenige, der zum Schadensersatz verpflichtet ist, den Zustand wiederherstellen muss, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Alternativ kann der Geschädigte statt der Wiederherstellung den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen.

Was bedeutet das konkret? Ihr Anspruch richtet sich nicht darauf, eine bezahlte Rechnung erstattet zu bekommen. Ihr Anspruch richtet sich darauf, die finanziellen Mittel zu erhalten, um den Schaden überhaupt beheben zu können. Es geht um die Deckung des Reparaturbedarfs. Ob Sie das Geld dann tatsächlich nehmen und die Rechnung sofort bezahlen, spielt für den Anspruch selbst erst einmal keine Rolle.

Das Gericht erklärte, dass die Abhängigkeit des Geschädigten von Fachleuten – also der Werkstatt – sich nicht dadurch ändert, ob die Rechnung bereits bezahlt wurde oder nicht. Als Laie sind Sie auf das Urteil der Werkstatt angewiesen. Diese grundlegende Situation bleibt gleich. Deshalb, so das Gericht, muss der Schädiger das Werkstattrisiko auch dann tragen, wenn die Rechnung noch offen ist. Es wäre unlogisch und unfair, den Schutz des Geschädigten davon abhängig zu machen, ob er finanziell in der Lage ist, eine hohe Werkstattrechnung vorzustrecken.

Die zweite Streitfrage: Wie teuer darf der Mietwagen sein?

Der zweite Punkt, über den gestritten wurde, waren die Kosten für den Mietwagen. Hier hatte die Beklagte ebenfalls einen Einwand, der auf den ersten Blick plausibel klingt.

Der Vorwurf: Ein günstigerer Wagentyp, also weniger Erstattung?

Die Klägerin hatte für die Reparaturzeit einen sogenannten Werkstattersatzwagen bekommen. Das ist ein Fahrzeug, das direkt von der Werkstatt zur Verfügung gestellt wird. Die Beklagte behauptete, solche Wagen seien im Unterhalt viel günstiger als normale Mietwagen von großen Verleihfirmen, die man zum Beispiel am Flughafen findet (sogenannte Selbstfahrervermietfahrzeuge). Deshalb, so die Argumentation, dürfe die Klägerin auch nur einen viel geringeren Tagessatz erstattet bekommen. Die Beklagte wollte pauschal nur 30 Euro pro Tag anerkennen.

Die Logik des Gerichts: Wer spart, wird nicht bestraft

Auch hier folgte das Gericht der Argumentation der Beklagten nicht. Es wandte einen Grundsatz an, der im Schadensrecht sehr wichtig ist: die Schadensminderungspflicht. Das bedeutet, der Geschädigte muss sich bemühen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Man darf also nach einem Unfall nicht grundlos das teuerste Angebot wählen. Wenn Ihr VW Golf beschädigt wurde, dürfen Sie sich keinen Porsche als Ersatz mieten und die Kosten dafür verlangen.

Aber wie prüft ein Gericht, ob die Kosten angemessen waren? Es vergleicht die tatsächlich entstandenen Kosten mit den üblichen Preisen auf dem Markt. Dafür gibt es Tabellen wie die sogenannte Schwacke-Liste. Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin für ihren Wagen, der einer bestimmten Fahrzeugklasse angehört, laut dieser Liste sogar deutlich mehr hätte verlangen können, als sie tatsächlich für den Werkstattersatzwagen bezahlt hat. Die tatsächlich angefallenen Kosten von 369,09 Euro lagen weit unter dem, was als normaler und angemessener Marktpreis gegolten hätte.

Die Schlussfolgerung des Gerichts war daher glasklar: Die Klägerin hatte einen Anspruch auf einen normalen, klassenüblichen Mietwagen. Stattdessen hat sie sich für eine günstigere Variante entschieden, nämlich den Wagen von der Werkstatt. Dadurch hat sie der Beklagten sogar Geld gespart. Ihr kostenschonendes Verhalten darf nicht dazu führen, dass ihr Anspruch noch weiter gekürzt wird. Das wäre, als würde man jemanden dafür bestrafen, dass er sparsam war. Die Klägerin bekam daher die vollen, tatsächlich angefallenen Mietwagenkosten zugesprochen.

Keine mündliche Verhandlung nötig: Warum das Gericht per Beschluss entschied

Das Landgericht Göttingen entschied den Fall nicht durch ein langes Verfahren mit mündlicher Verhandlung, sondern durch einen sogenannten Beschluss gemäß § 522 ZPO. Das ist eine Art vereinfachtes Verfahren für Berufungen. Ein Gericht kann eine Berufung auf diesem Weg zurückweisen, wenn es einstimmig davon überzeugt ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.

Aber warum war der Fall hier so klar? Das Gericht stellte fest, dass alle aufgeworfenen Rechtsfragen – sowohl zum Werkstattrisiko als auch zu den Mietwagenkosten – bereits in der Vergangenheit vom Bundesgerichtshof entschieden worden waren. Es gab keine neuen, schwierigen juristischen Probleme zu klären. Die Richter mussten die bekannten Regeln nur auf den vorliegenden Fall anwenden. Da das Ergebnis so eindeutig war, war eine aufwendige mündliche Verhandlung nicht notwendig. Dem Beklagten wurde nahegelegt, die aussichtslose Berufung zurückzuziehen, um weitere Kosten zu sparen.



Die Schlüsselerkenntnisse

Aus diesem Urteil lernen wir, dass Unfallopfer deutlich besser geschützt sind, als viele Versicherungen behaupten. Geschädigte können Reparaturkosten auch dann in voller Höhe verlangen, wenn sie die Werkstattrechnung noch nicht bezahlt haben – das Risiko einer leicht überhöhten Rechnung trägt der Unfallverursacher. Bei Mietwagenkosten gilt: Wer sich für eine günstigere Alternative entscheidet, wird dafür nicht bestraft und bekommt trotzdem die vollen tatsächlichen Kosten erstattet. Die Quintessenz ist, dass Versicherungen oft versuchen, berechtigte Ansprüche zu kürzen, obwohl die Rechtslage eindeutig zugunsten der Geschädigten ist – ein Gang vor Gericht lohnt sich daher häufig, wenn die Versicherung nicht alle Kosten übernehmen will.

Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich eine Reparaturrechnung zuerst selbst bezahlen, damit die gegnerische Versicherung sie mir erstattet?

Nein, Sie müssen die Reparaturrechnung grundsätzlich nicht zuerst selbst bezahlen, damit die gegnerische Versicherung die Kosten erstattet.

Ihr Anspruch auf Schadensersatz entsteht bereits, wenn ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist. Das Gesetz sieht vor, dass Sie als Geschädigter einen Anspruch auf den Geldbetrag haben, der notwendig ist, um den Zustand Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall wiederherzustellen. Dieser sogenannte „Wiederherstellungsaufwand“ ist der Kern Ihres Anspruchs. Für Sie als Unfallgeschädigter bedeutet das, dass dieser Anspruch auf die erforderlichen Reparaturkosten unabhängig davon besteht, ob Sie die Rechnung bereits beglichen haben oder nicht. Es geht darum, dass der Schaden entstanden ist und die Reparaturkosten dafür angefallen sind.

In der Praxis ist es daher häufig so, dass die Werkstatt, die Ihr Fahrzeug repariert, die Rechnung direkt an die gegnerische Versicherung senden kann. Dies geschieht oft durch eine sogenannte Abtretung des Anspruchs: Sie treten Ihren Anspruch auf die Erstattung der Reparaturkosten an die Werkstatt ab, und die Versicherung zahlt dann direkt an die Werkstatt. Dies erspart Ihnen, finanziell in Vorleistung treten zu müssen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Versicherung nur die notwendigen und angemessenen Reparaturkosten übernehmen muss, also solche, die für die Beseitigung des Unfallschadens wirklich erforderlich waren und marktüblichen Preisen entsprechen.


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Wie schützt mich das Werkstattrisiko bei der Reparatur meines Unfallfahrzeugs?

Das sogenannte Werkstattrisiko ist ein wichtiger Schutz für Sie als Geschädigten nach einem unverschuldeten Autounfall. Es bezieht sich auf die Möglichkeit, dass die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs durch die Werkstatt, obwohl die Reparatur objektiv erforderlich war, als zu hoch oder unwirtschaftlich angesehen werden könnten.

Was ist das Werkstattrisiko genau?

Stellen Sie sich vor, Ihr Fahrzeug wurde bei einem Unfall beschädigt, für den Sie nicht verantwortlich sind. Sie bringen Ihr Auto in eine Fachwerkstatt zur Reparatur. Die Werkstatt führt die Arbeiten durch und stellt Ihnen eine Rechnung. Das Werkstattrisiko bedeutet, dass das Risiko, dass diese Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung als überhöht oder unnötig bestritten werden, in der Regel nicht bei Ihnen als Geschädigtem liegt, sondern beim Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung.

Für Sie als Laien ist es kaum möglich, zu beurteilen, ob die veranschlagten Stundenlöhne, die benötigten Ersatzteile oder die Reparaturdauer absolut angemessen sind. Genau hier setzt der Schutz des Werkstattrisikos an.

Wann greift der Schutz des Werkstattrisikos?

Der Schutz des Werkstattrisikos greift unter bestimmten Voraussetzungen, die Sie als Geschädigter beachten sollten:

  • Sorgfältige Werkstattauswahl: Sie müssen eine Ihrem Vertrauen entsprechende und allgemein anerkannte Fachwerkstatt auswählen, die den Schaden fachgerecht beheben kann. Es ist nicht erforderlich, dass Sie die günstigste Werkstatt finden, aber auch nicht, dass Sie die teuerste wählen. Die Wahl einer nachvollziehbaren, seriösen Werkstatt genügt.
  • Keine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit: Die Reparatur darf nicht offensichtlich völlig unwirtschaftlich sein, zum Beispiel wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs bei weitem übersteigen würden (sogenannter wirtschaftlicher Totalschaden). In solchen Fällen kann der Sachverständige dies in einem Gutachten feststellen.
  • Professionelles Gutachten (wenn erforderlich): Bei größeren Schäden ist es ratsam und üblich, ein Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen erstellen zu lassen. Dieses Gutachten dient als Grundlage für die Reparatur und ist oft die Basis, auf der die Werkstatt arbeitet. Weicht die Werkstattrechnung später nur unwesentlich von den kalkulierten Kosten des Gutachtens ab, stärkt dies Ihre Position. Auch wenn die Werkstatt im Rahmen der Reparatur unerwartete weitere Schäden feststellt, die eine höhere Rechnung rechtfertigen, fällt dies unter das Werkstattrisiko, solange dies nachvollziehbar ist.

Was bedeutet das für Sie?

Für Sie als Geschädigten bedeutet dies eine erhebliche Entlastung. Sie müssen nicht selbst zum Reparaturexperten werden und jeden einzelnen Posten der Werkstattrechnung auf seine absolute Angemessenheit hin überprüfen. Wenn Sie eine nachvollziehbare Werkstatt sorgfältig ausgewählt haben und die Reparatur in Auftrag gegeben wurde, liegt das Risiko von etwaigen späteren Beanstandungen der Rechnung durch die gegnerische Versicherung grundsätzlich nicht bei Ihnen. Die Versicherung muss die Kosten in der Regel auch dann übernehmen, wenn sich die Reparaturkosten im Nachhinein als zu hoch, aber objektiv erforderlich und von der Werkstatt korrekt abgerechnet herausstellen sollten. Damit wird verhindert, dass Sie als Unfallopfer zusätzlich mit dem Risiko finanzieller Überraschungen bei der Reparatur belastet werden.


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Welche Kosten für einen Mietwagen werden nach einem Verkehrsunfall von der Versicherung übernommen?

Nach einem Verkehrsunfall können die Kosten für einen Mietwagen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, wenn Ihr eigenes Fahrzeug durch den Unfall so stark beschädigt wurde, dass es nicht mehr fahrbereit oder nicht mehr verkehrssicher ist und Sie tatsächlich auf ein Ersatzfahrzeug angewiesen sind. Ziel der Kostenübernahme ist es, Ihnen die Mobilität zu sichern, die Sie auch vor dem Unfall hatten.

Wann ist ein Mietwagen notwendig?

Ein Mietwagen ist dann notwendig, wenn Sie Ihr beschädigtes Fahrzeug nicht nutzen können und Sie tatsächlich auf Mobilität angewiesen sind. Dies ist oft der Fall, wenn das Fahrzeug für den Weg zur Arbeit, für Einkäufe, Arztbesuche oder andere wichtige Erledigungen im Alltag benötigt wird und keine zumutbaren Alternativen (wie öffentliche Verkehrsmittel, ein Zweitwagen oder Mitfahrgelegenheiten) zur Verfügung stehen. Auch wenn der Schaden gering erscheint, aber das Fahrzeug aufgrund der Beschädigung nicht mehr sicher ist, kann ein Mietwagen erforderlich sein.

Welche Art von Fahrzeug und für wie lange?

Die Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für einen Mietwagen, der der Fahrzeugklasse Ihres beschädigten Wagens entspricht. Sie haben keinen Anspruch auf ein höherwertiges oder größeres Fahrzeug, es sei denn, es gibt dafür einen besonderen, unfallbedingten Grund (z.B. ein Fahrzeug mit Anhängerkupplung, wenn Ihr beschädigtes Fahrzeug diese auch hatte und Sie sie benötigen).

Die Kosten werden für die Dauer der Reparatur des beschädigten Fahrzeugs oder für die Wiederbeschaffungsdauer eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs übernommen. Die Dauer muss dabei angemessen sein. Dies umfasst auch die Zeit, die für die Begutachtung des Schadens durch einen Sachverständigen und die Entscheidung über die Reparatur oder den Ersatz des Fahrzeugs benötigt wird.

Pflicht zur Schadensminderung

Als Geschädigter sind Sie dazu verpflichtet, die Kosten so gering wie möglich zu halten, das heißt, die sogenannte Schadensminderungspflicht zu beachten. Das bedeutet für Sie:

  • Wirtschaftliche Wahl: Sie sollten einen Mietwagen zu marktüblichen Konditionen auswählen. Dies kann bedeuten, dass Sie Angebote verschiedener Mietwagenfirmen vergleichen.
  • „Unfallersatztarif“ versus „Normaltarif“: Mietwagenfirmen bieten oft spezielle „Unfallersatztarife“ an, die Leistungen wie 24-Stunden-Service, direkte Abwicklung mit der Versicherung oder Bring- und Abholservice umfassen und deshalb höher sein können als gewöhnliche „Normaltarife“ (z.B. für Urlaubsreisen). Wenn Sie als juristischer Laie in der Unfallsituation keine günstigere, zumutbare Alternative zu einem solchen „Unfallersatztarif“ finden konnten, können diese Kosten dennoch erstattungsfähig sein.
  • Nutzung: Der Mietwagen sollte nur für die notwendigen Fahrten genutzt werden. Überflüssige Fahrten oder Urlaubsreisen mit dem Mietwagen werden in der Regel nicht von der Versicherung übernommen.

Als Alternative zur Anmietung eines Mietwagens besteht auch die Möglichkeit, eine Nutzungsausfallentschädigung zu beanspruchen. Diese wird gezahlt, wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten, Ihnen aber ein Nutzungsausfall entsteht, weil Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Fahrzeugklasse und der Dauer des Ausfalls.


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Darf ich nach einem Unfall einen Mietwagen meiner Fahrzeugklasse nehmen oder muss ich einen günstigeren wählen?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie grundsätzlich das Recht, einen Mietwagen zu nutzen, der Ihrem beschädigten Fahrzeug in Größe, Ausstattung und Motorleistung vergleichbar ist. Dies bedeutet, dass Sie nicht zwingend ein günstigeres Modell wählen müssen, das nicht Ihrer bisherigen Fahrzeugklasse entspricht. Das Ziel der Schadensregulierung ist es, Sie so zu stellen, als wäre der Unfall nicht passiert.

Das Prinzip der Wiederherstellung und die Schadensminderungspflicht

Ihr Anspruch auf ein vergleichbares Ersatzfahrzeug leitet sich aus dem Grundsatz der Wiederherstellung ab. Wenn Ihr eigenes Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, können Sie für die Reparaturdauer oder bis zur Neubeschaffung einen Mietwagen beanspruchen.

Gleichzeitig sind Sie jedoch an die sogenannte Schadensminderungspflicht gebunden. Dies bedeutet, dass Sie bei der Auswahl des Mietwagens zwar Ihr Recht auf ein gleichwertiges Fahrzeug haben, aber dennoch darauf achten sollten, die Kosten im Rahmen des Vernünftigen zu halten. Dies ist keine Einschränkung Ihres Rechts auf ein klassengleiches Fahrzeug, sondern ein Gebot der Wirtschaftlichkeit im Schadensfall.

Was bedeutet das für Ihre Mietwagenwahl?

  • Fahrzeugklasse: Sie sind nicht verpflichtet, ein kleineres oder schlechter ausgestattetes Fahrzeug zu mieten, wenn Ihr eigenes Fahrzeug einer höheren Klasse angehört. Ihnen steht ein Fahrzeug zu, das Ihnen eine vergleichbare Mobilität wie Ihr Unfallfahrzeug ermöglicht.
  • Wirtschaftlichkeit: Die Schadensminderungspflicht besagt, dass Sie unter mehreren gleichwertigen Angeboten das günstigste am Markt verfügbare Angebot wählen sollten. Dies gilt insbesondere, wenn Ihnen ohne Weiteres ein deutlich günstigerer, aber dennoch klassengleicher Mietwagen zur Verfügung steht. Es ist nicht Ihre Aufgabe, den absolut billigsten Mietwagen am Markt zu suchen, aber Sie sollten offensichtlich überhöhte Preise vermeiden.
  • „Unfallersatztarif“: Mietwagenfirmen bieten oft spezielle „Unfallersatztarife“ an, die über den Normaltarifen für Privatmieter liegen. Diese höheren Preise sind oft dadurch begründet, dass zusätzliche Dienstleistungen wie die direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung, eine 24-Stunden-Lieferung oder ein Hol- und Bringdienst enthalten sind. Gerichte erkennen solche Tarife in der Regel an, wenn sie marktüblich und notwendig sind, um Ihre Mobilität nach einem Unfall zu gewährleisten.
  • Geringere Klasse als Vorteil: Wenn Sie sich bewusst für einen Mietwagen einer geringeren Fahrzeugklasse entscheiden, um Kosten zu sparen, oder wenn Sie statt eines Mietwagens andere Transportmittel (z.B. Taxi, öffentliche Verkehrsmittel) nutzen, dann führt dies nicht zu einer Kürzung Ihres Anspruchs. Im Gegenteil: Die dadurch ersparten Mietwagenkosten können in solchen Fällen sogar als sogenannter Nutzungsausfallschaden oder als zusätzliche Schadensposition von der Versicherung zu erstatten sein. Dies kann für Sie von Vorteil sein, da es Ihr sparsames Verhalten honoriert und nicht benachteiligt.

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Was kann ich tun, wenn die gegnerische Versicherung meine Schadensersatzforderungen kürzt oder ablehnt?

Wenn die gegnerische Versicherung Ihre Schadensersatzforderungen kürzt oder gänzlich ablehnt, ist dies eine Situation, die für viele Geschädigte Unsicherheit hervorruft. Solche Entscheidungen können verschiedene Ursachen haben, beispielsweise unterschiedliche Bewertungen der Schadenhöhe, der Notwendigkeit bestimmter Reparaturen oder der grundsätzlichen Haftungsfrage.

Prüfung der Begründung und Beweissicherung

Der erste wichtige Schritt ist, die Begründung der Versicherung genau zu prüfen. Die Versicherungsgesellschaft ist in der Regel verpflichtet, ihre Entscheidung schriftlich zu erläutern. Verstehen Sie genau, welche Punkte bestritten oder gekürzt werden und warum.

Sammeln Sie danach alle relevanten Unterlagen und Beweismittel zu Ihrem Schadenfall. Dazu gehören etwa:

  • Fotos und Videos vom Schadenereignis und vom Schaden selbst
  • Rechnungen und Kostenvoranschläge für Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen
  • Ärztliche Atteste oder Behandlungsunterlagen bei Personenschäden
  • Unfallberichte oder Zeugenaussagen
  • Unabhängige Sachverständigengutachten, falls vorhanden

Diese Dokumentation ist entscheidend, da bei einem Streit über die Schadenhöhe oder -ursache die Beweislast oft bei der Person liegt, die den Schadenersatz fordert. Das bedeutet, Sie müssen nachweisen können, dass und in welcher Höhe Ihnen ein Schaden entstanden ist.

Schriftliche Reaktion und weitere Kommunikation

Nachdem Sie die Begründung der Versicherung verstanden und Ihre eigenen Unterlagen gesichtet haben, können Sie Ihre Gegenposition schriftlich darlegen. Erklären Sie präzise, warum Sie mit der Kürzung oder Ablehnung nicht einverstanden sind. Fügen Sie dabei alle zusätzlichen Beweismittel oder Argumente bei, die Ihre Forderung untermauern. Eine klare und sachliche Kommunikation ist in dieser Phase von Bedeutung. Manchmal kann eine erneute, detailliertere Darstellung Ihrer Position die Versicherung dazu bewegen, ihre Entscheidung zu überdenken.

Wege zur Klärung bei fortbestehender Uneinigkeit

Sollte eine Einigung mit der Versicherung nach Ihrer ersten schriftlichen Stellungnahme nicht zustande kommen, gibt es grundsätzlich weitere Wege, um eine Klärung herbeizuführen:

  • Außergerichtliche Einigung: Dies bedeutet, dass weiterhin versucht wird, eine Lösung außerhalb eines Gerichtsverfahrens zu finden. Dies kann durch erneute Verhandlungen oder unter Hinzuziehung neutraler Dritter (z.B. Schlichtungsstellen, falls für den Versicherungsbereich relevant) geschehen. Das Ziel ist eine vertragliche Vereinbarung über die Höhe des Schadenersatzes.
  • Gerichtliches Vorgehen (Klage): Wenn alle Versuche einer außergerichtlichen Einigung scheitern, besteht die Möglichkeit, die Forderungen vor Gericht geltend zu machen. Dabei wird eine Klage eingereicht, und ein Gericht entscheidet auf Basis der vorgelegten Beweise und der geltenden Rechtslage über die Berechtigung Ihres Anspruchs. Ein Gerichtsverfahren ist oft der letzte Schritt, wenn keine andere Lösung gefunden werden kann. Die Entscheidung des Gerichts ist dann bindend.

Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Uneinigkeiten mit der Versicherung erfordert oft eine genaue Kenntnis der rechtlichen Grundlagen und des richtigen Vorgehens.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Werkstattrisiko

Das Werkstattrisiko bezeichnet die Gefahr, dass die Werkstattrechnung für die Reparatur nach einem Unfall zu hoch oder teilweise unwirtschaftlich ist. Für Laien ist es schwer, die Angemessenheit jeder Reparaturposition zu beurteilen. Deshalb liegt dieses Risiko bei der Versicherung des Unfallverursachers, nicht bei Ihnen als Geschädigtem, sofern Sie eine fachkundige und vertrauenswürdige Werkstatt ausgewählt haben. Das bedeutet: Die gegnerische Versicherung muss in der Regel die gesamte Reparaturrechnung übernehmen, auch wenn einzelne Posten später als zu teuer erscheinen.

Beispiel: Sie bringen Ihr Auto nach einem Unfall in eine vertrauenswürdige Werkstatt, die eine umfangreiche Rechnung stellt. Obwohl Sie selbst nicht beurteilen können, ob alle Arbeiten nötig sind, muss die gegnerische Versicherung zahlen – nicht Sie.

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§ 249 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Schadensersatz durch Wiederherstellung oder Geldersatz

§ 249 BGB regelt den Grundsatz des Schadensersatzes: Wer einen Schaden verursacht, muss den Zustand herstellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Praktisch heißt das: Der Geschädigte kann entweder die Reparatur seines Fahrzeugs verlangen oder den dafür erforderlichen Geldbetrag. Dabei ist es irrelevant, ob die Rechnung vorerst bezahlt wurde oder nicht. Dieser Anspruch auf den Geldbetrag stellt sicher, dass der Geschädigte die Mittel erhält, um den Schaden zu beheben.

Beispiel: Nach einem Unfall beschädigt, lässt jemand sein Auto reparieren. Er kann von der gegnerischen Versicherung den gesamten Reparaturbetrag verlangen – selbst wenn er die Rechnung noch nicht bezahlt hat.

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Schadensminderungspflicht

Die Schadensminderungspflicht verpflichtet den Geschädigten, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das heißt, Sie müssen bei der Auswahl einer Reparaturwerkstatt oder eines Mietwagens vernünftig und wirtschaftlich handeln und dürfen keine unnötig hohen Kosten verursachen. Wenn Sie beispielsweise einen Mietwagen wählen, der deutlich teurer ist als ein vergleichbares Angebot auf dem Markt, kann die Versicherung die Mehrkosten nicht übernehmen. Entscheiden Sie sich aber für eine günstigere Variante, werden die tatsächlichen Kosten voll erstattet.

Beispiel: Nach einem Unfall mieten Sie einen Ersatzwagen derselben Fahrzeugklasse, aber günstiger als das Mietwagenmodell der Versicherung. Für diese Sparsamkeit wird Ihnen nichts vom Schadensersatz abgezogen.

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Beschluss gemäß § 522 Zivilprozessordnung (ZPO)

Ein Beschluss nach § 522 ZPO ist eine vereinfachte gerichtliche Entscheidung im Berufungsverfahren. Das Gericht kann die Berufung zurückweisen, wenn diese offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat und alle Beteiligten einverstanden sind. So kann ein Rechtsstreit ohne mündliche Verhandlung und großen Aufwand beendet werden. Dies spart Zeit und Kosten, wenn die rechtliche Lage klar und die Sachlage unstrittig ist.

Beispiel: Wenn die höhere Instanz sofort sieht, dass die Berufung gegen ein Gerichtsurteil keine Chancen hat, weist sie die Berufung per Beschluss zurück, ohne eine Verhandlung anzusetzen.

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Nutzungsausfallentschädigung

Die Nutzungsausfallentschädigung ist eine Entschädigung, die der Geschädigte erhält, wenn er sein Fahrzeug nach einem Unfall nicht benutzen kann und keinen Mietwagen nimmt. Sie soll den Wertverlust oder die Unbenutzbarkeit des Fahrzeugs abdecken und wird für die Dauer gezahlt, in der das Auto nicht nutzbar ist. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse und der Dauer des Nutzungsausfalls und bietet eine Alternative zur Kostenübernahme eines Mietwagens.

Beispiel: Ihr Auto ist nach einem Unfall in der Werkstatt, Sie mieten aber keinen Ersatzwagen. Stattdessen bekommen Sie von der gegnerischen Versicherung eine Geldzahlung als Nutzungsausfallentschädigung, damit Ihnen kein Nachteil entsteht.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 249 BGB: Dieser Paragraph ist die zentrale Grundlage für Schadensersatzansprüche im deutschen Recht. Er besagt, dass derjenige, der einen Schaden verursacht, diesen Schaden wieder gutmachen muss. Ziel es, den Zustand wiederherzustellen, der bestehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. Statt der tatsächlichen Wiederherstellung kann der Geschädigte auch den hierfür „erforderlichen Geldbetrag“ verlangen, um den Schaden selbst zu beheben. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Dieser Paragraph war entscheidend für die Frage der Reparaturkosten, da das Gericht betonte, dass der Anspruch auf den erforderlichen Geldbetrag zur Schadensbehebung besteht, unabhängig davon, ob die Rechnung bereits bezahlt wurde.
  • Werkstattrisiko: Das Werkstattrisiko beschreibt, wer die Gefahr einer möglicherweise zu hohen oder unwirtschaftlichen Reparaturrechnung tragen muss, wenn der Geschädigte als Laie die Notwendigkeit oder Angemessenheit der Arbeiten nicht beurteilen kann. Es besagt, dass diese Unsicherheit grundsätzlich zu Lasten des Schädigers geht. Voraussetzung ist, dass der Geschädigte die Werkstatt sorgfältig ausgewählt hat. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte argumentierte, das Werkstattrisiko greife nur bei bereits bezahlter Rechnung; das Gericht stellte jedoch klar, dass es den Schädiger auch bei noch offener Rechnung trifft.
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 254 BGB: Dieser Paragraph regelt, dass sich der Umfang des Schadensersatzes mindert, wenn der Geschädigte selbst eine Mitschuld an der Entstehung oder Vergrößerung des Schadens trägt. Ein wichtiger Aspekt daraus ist die sogenannte Schadensminderungspflicht: Der Geschädigte muss sich bemühen, den Schaden so gering wie möglich zu halten und darf keine unnötig hohen Kosten verursachen. Verletzt er diese Pflicht, kann sein Anspruch gekürzt werden. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Dieser Paragraph war maßgeblich für die Beurteilung der Mietwagenkosten, da die Klägerin nachweisen musste, dass sie die Kosten im Rahmen ihrer Schadensminderungspflicht gehalten hatte.
  • Mietwagenkosten im Schadensersatzrecht: Nach einem Unfall hat der Geschädigte Anspruch auf Erstattung der Kosten für einen Mietwagen, wenn sein eigenes Fahrzeug nicht nutzbar ist. Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten richtet sich nach dem, was auf dem örtlichen Markt für ein vergleichbares Fahrzeug in der gleichen Klasse üblich und erforderlich ist. Überhöhte Kosten, beispielsweise für ein deutlich größeres oder teureres Fahrzeug, sind in der Regel nicht erstattungsfähig. Zur Ermittlung angemessener Tagessätze wird häufig auf Referenzlisten wie die Schwacke-Liste zurückgegriffen. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Streitpunkt war, ob die Kosten für den Werkstattersatzwagen angemessen waren, wobei das Gericht feststellte, dass sie sogar unter dem marktüblichen Satz lagen.
  • Zivilprozessordnung (ZPO), § 522 ZPO: Dieser Paragraph ermöglicht es einem Berufungsgericht, eine Berufung ohne mündliche Verhandlung durch einen Beschluss zurückzuweisen, wenn es einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Dies dient der Beschleunigung des Verfahrens bei klaren Sach- und Rechtslagen und soll verhindern, dass aussichtslose Fälle unnötig Gerichte beschäftigen. Vor der Zurückweisung wird der Berufungsführer in der Regel auf die beabsichtigte Entscheidung hingewiesen und zur Stellungnahme aufgefordert. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Landgericht Göttingen nutzte diese Vorschrift, um die Berufung der Beklagten ohne weitere mündliche Verhandlung abzuweisen, da die aufgeworfenen Rechtsfragen bereits höchstrichterlich geklärt waren.

Das vorliegende Urteil


Landgericht Göttingen – Az.: 1 S 11/22 – Beschluss vom 13.01.2023


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Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

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