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Kosten gerichtliches Mahnverfahren bei Betreibung durch Rechtsanwalt

Wenn ein Anwalt mit der Eintreibung von Forderungen beauftragt wird, fallen zusätzliche Gebühren und Kosten für das Mahnverfahren an. Die Kosten für ein gerichtliches Mahnverfahren können teuer sein. Daher ist es wichtig, dass Sie sich über diese Kosten im Klaren sind, bevor Sie sich entscheiden, einen Anwalt mit der Beitreibung zu beauftragen:

In einem gerichtlichen Mahnverfahren fallen entsprechende Gerichtskosten 5/10 (je nach Höhe des Streitwertes bzw. der Forderung) und im Falle einer Beauftragung zur Beitreibung durch einen Rechtsanwalt weitere Rechtsanwaltskosten/Gebühren an.

Die Gerichtskosten betragen dabei 0,5 Gebühren, mindestens jedoch 36,00 Euro (bis  31.12.2020 32,00 Euro).  Die Rechtsanwaltskosten betragen 1,0 Gebühren für den Mahnbescheid, sowie 0,5 Gebühren für den Vollstreckungsbescheid (jeweils zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer). Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Sie erhalten von uns zu Ihrer offenen Forderung vorab die Information, welche Gebühren in welcher Höhe anfallen.

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Gebühren für gerichtliches Mahnverfahren und Rechtsanwaltgebühren

StreitwertGerichtskosten [1] RA-Gebühren Mahnbescheid [2] Auslagenpauschale Mahnbescheid [3] RA-Gebühren Vollstreckungsbescheid [4] Aulagenpauschale Vollstreckungsbescheid [3] Weitere Gebühren Streitverfahren [5]
500,0036,0049,009,8024,504,9078,00
1000,0036,0088,0017,6044,002,40138,00
1500,0039,00127,0020,0063,500,00195,00
2000,0049,00166.0020,0083,000,00245,00
3000,0059,50222,0020,00111,000,00297,50
4000,0070,00278,0020,00139,000,00350,00
5000,0080,50334,0020,00167,000,00402,50
6000,0091,00390,0020,00195,000,00455,00
7000,00101,50446,0020,00223,000,00507,50
8000,00112,00502,0020,00251,000,00560,00
9000,00122,50558,0020,00279,000,00612,50
10000,00133,00614,0020,00307,000,00665,00
13000,00147,50666,0020,00333,000,00737,50
16000,00162,00718,0020,00359,000,00810,00
19000,00176,50770,0020,00385,000,00882,50
22000,00191,00822,0020,00411,000,00955,00
25000,00205,50874,0020,00437,000,001027,50

Tabelle Stand: 01.01.2021 / Alle Beträge in Euro

[1] Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren KV 1110
[2] Gebühr des Anwalts für das Mahnverfahren § 13, KV 3305 RVG (1 Mandant)
[3] anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002 RVG
[4] Gebühr des Anwalts für VB-Antrag § 13, KV 3308 RVG
[5] Gerichtsgebühr 3fach KV 1210 – abzüglich gezahlter Kosten des Mahnverfahrens (Gerichtsgebühr KV 1110)

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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