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Kostentragungspflicht nach Klagerücknahme bei Anrufung des örtlich unzuständigen Gerichts

Eine Ladenbesitzerin aus C. klagt gegen ein Bewertungsportal wegen einer negativen Bewertung – doch das Gericht in Hamburg erklärt sich für unzuständig. Da die Klage zurückgezogen wird, muss die Klägerin nun die Kosten des Verfahrens tragen, so das Oberlandesgericht Hamburg. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Frage der örtlichen Zuständigkeit bei Online-Streitigkeiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Streitfall ging es um die Übernahme der Prozesskosten nach Rücknahme einer Klage durch die Klägerin. Sie hatte die Beklagte auf Unterlassung einer negativen Bewertung auf einem Bewertungsportal verklagt.
  • Die Klage war zunächst unzulässig, da sie bei einem örtlich unzuständigen Gericht eingereicht wurde. Eine Verweisung an ein zuständiges Gericht wurde nicht beantragt.
  • Zwischen Einreichung und Rechtshängigkeit der Klage entfernte die Beklagte den strittigen Bewertungseintrag, woraufhin die Klägerin die Klage zurückzog.
  • Die Klägerin forderte, dass die Beklagte die Prozesskosten übernimmt, während die Beklagte entgegnete, dass die Unzuständigkeit des Gerichts die Kostenübernahme ausschließe.
  • Das Landgericht entschied zunächst zugunsten der Klägerin, aber das Oberlandesgericht änderte diese Entscheidung auf Beschwerde der Beklagten hin.
  • Das Gericht stellte fest, dass nach dem Gesetz die Klage nur Kosten bei einer Verweisung vermeiden kann, wenn sie ursprünglich zulässig und begründet war. Da die Klage unzulässig war, muss die Klägerin die Kosten tragen.
  • Diese Entscheidung basiert auf der klaren gesetzlichen Vorgabe, dass der Anlass zur Klageerhebung von Beginn an zulässig sein muss, was hier nicht gegeben war.
  • Die Auswirkungen des Urteils zeigen, dass Kläger sich um die korrekte Wahl des zuständigen Gerichts kümmern müssen, um unnötige Prozesskosten zu vermeiden.

Kostentragungspflicht bei Klagerücknahme: Ein wichtiger Fall im Zivilprozessrecht

Die Kostentragungspflicht spielt eine zentrale Rolle im Zivilprozessrecht, insbesondere wenn ein Gerichtsurteil ausbleibt und eine Klage zurückgenommen wird. Bei der Klagerücknahme stellt sich häufig die Frage, wer die Verfahrenskosten trägt, insbesondere wenn das Gericht örtlich unzuständig war. Juristische Grundsätze und Vorschriften definieren, wie in solchen Fällen mit Gerichtsgebühren und Prozesskosten umgegangen wird, was für viele Beteiligte von erheblichem Interesse ist.

Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang betrifft die Auswirkungen auf die Kostenübernahme und die mögliche Klageabweisung, die sich aus der rechtlichen Situation ergeben. Um die Komplexität dieser Fragestellungen zu verstehen, ist es notwendig, einen konkreten Fall zu betrachten, der die genauen Bedingungen und die relevante Rechtslage veranschaulicht.

Der Fall vor Gericht


Örtliche Zuständigkeit bei Löschung von Online-Bewertungen

Kostentragungspflicht bei unzulässiger Klage
Die Klägerin muss die gesamten Prozesskosten tragen, da ihre Klage wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit unzulässig war.(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Ein Rechtsstreit zwischen einer Ladengeschäftsinhaberin und einem Bewertungsportal um die Löschung einer negativen Kundenrezension endete vor dem Oberlandesgericht Hamburg mit einer klaren Entscheidung zur Kostentragungspflicht. Die Betreiberin eines Geschäfts für Gaststättenbedarf in C. hatte gegen den Portalbetreiber auf Unterlassung der Verbreitung einer negativen Bewertung geklagt, die von einer Person stammte, die nie Kundin im Geschäft gewesen war.

Löschung der Bewertung und Klagerücknahme

Nachdem die Geschäftsinhaberin das Bewertungsportal erfolglos zur Löschung des Eintrags aufgefordert hatte, reichte sie Klage beim Landgericht Hamburg ein. In der Zeitspanne zwischen Klageeinreichung und Zustellung löschte das Portal die beanstandete Bewertung. Daraufhin nahm die Klägerin ihre Klage zurück.

Streit um die Prozesskosten

Das Landgericht Hamburg entschied zunächst, die Kosten des Verfahrens dem Portalbetreiber aufzuerlegen. Die Begründung: Zwar sei das Gericht örtlich nicht zuständig gewesen, dieser Mangel hätte jedoch durch einen Verweisungsantrag nach § 281 ZPO behoben werden können. Das Gericht ging davon aus, dass die Klägerin bei Fortführung des Prozesses einen solchen Antrag gestellt hätte.

Entscheidung des OLG Hamburg zur Kostentragung

Das Oberlandesgericht Hamburg kam zu einer anderen Bewertung. Es stellte fest, dass die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg nicht gegeben war. Da die Klägerin nur im näheren Umfeld ihres weit von Hamburg entfernten Ladengeschäfts Kunden hatte, konnte sich die Kundenrezension auch nur dort auswirken. Weder der Portalbetreiber noch der Verfasser der Bewertung waren in Hamburg ansässig.

Nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO muss die Klägerin die Kosten tragen, wenn sie eine bei Einreichung unzulässige Klage zurücknimmt, nachdem der Anlass zur Klageerhebung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit weggefallen ist. Das OLG betonte, dass ein Anlass zur Klageerhebung nur dann „wegfallen“ könne, wenn die Klage zuvor zulässig und begründet war. Da die Klage von Anfang an wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit unzulässig war und dieser Mangel bis zur Löschung der Bewertung nicht durch einen Verweisungsantrag behoben wurde, muss die Klägerin sämtliche Prozesskosten einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens übernehmen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Bei einer Klagerücknahme nach Löschung einer Online-Bewertung muss der Kläger die Prozesskosten tragen, wenn die Klage von Anfang an beim falschen Gericht eingereicht wurde und dieser Mangel nicht durch einen Verweisungsantrag behoben wurde. Das Urteil stellt klar, dass die Kostentragungspflicht durch die Klägerin auch dann gilt, wenn die Beklagte den Anlass der Klage (hier: die negative Bewertung) vor Klagezustellung beseitigt hat. Eine mögliche spätere Heilung des Zuständigkeitsmangels durch einen hypothetischen Verweisungsantrag spielt dabei keine Rolle.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie gegen unberechtigte Online-Bewertungen vorgehen möchten, müssen Sie unbedingt das örtlich zuständige Gericht auswählen – in der Regel das Gericht am Sitz Ihres Unternehmens oder dort, wo sich die Bewertung wirtschaftlich auswirkt. Reichen Sie die Klage beim falschen Gericht ein und nimmt der Bewertungsportal-Betreiber die Bewertung von sich aus heraus, müssen Sie trotz erfolgreicher Löschung sämtliche Prozesskosten selbst tragen. Stellen Sie daher vor einer Klage sicher, welches Gericht zuständig ist oder beantragen Sie rechtzeitig die Verweisung an das richtige Gericht.


Negative Online-Bewertungen können erhebliche Auswirkungen auf Ihr Geschäft haben – die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Vorgehen sollten daher von Anfang an geklärt sein, um unnötige Kosten zu vermeiden. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann muss ich als Kläger die Prozesskosten tragen, wenn ich meine Klage zurücknehme?

Als Kläger müssen Sie bei einer Klagerücknahme grundsätzlich die Prozesskosten tragen. Dies ist in § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO gesetzlich festgelegt. Der Grund dafür liegt darin, dass Sie sich mit der Rücknahme freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben.

Zeitpunkt der Klagerücknahme und Kostenfolgen

Wenn Sie die Klage vor Ende der mündlichen Verhandlung zurücknehmen, reduzieren sich die Gerichtskosten auf eine 1,0-fache Gebühr. Erfolgt die Rücknahme später, bleibt es bei der 3,0-fachen Gebühr.

Bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung können Sie die Klage ohne Einwilligung des Beklagten zurücknehmen. Danach benötigen Sie dessen Zustimmung.

Ausnahmen von der Kostentragungspflicht

In bestimmten Fällen müssen Sie als Kläger nicht die Kosten tragen:

Wenn der Anlass zur Klage vor Rechtshängigkeit weggefallen ist, entscheidet das Gericht nach billigem Ermessen über die Kosten. Dies gilt jedoch nur, wenn Ihre Klage zu irgendeinem Zeitpunkt zulässig und begründet war.

Wenn bereits rechtskräftig über die Kosten entschieden wurde oder die Kosten aus einem anderen Grund dem Beklagten aufzuerlegen sind, tragen Sie ebenfalls nicht die Kosten.

Kostenberechnung

Die Gesamtkosten setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen:

  • Gerichtskosten
  • Anwaltskosten
  • Sachverständigenkosten
  • Zeugengelder
  • Postgebühren

Die genaue Höhe der Gerichtsgebühren richtet sich nach dem Streitwert. Je höher der Gegenstandswert, desto höher sind die Gerichtskosten.


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Wie bestimme ich das örtlich zuständige Gericht für meine Klage?

Die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts richtet sich nach den §§ 12-40 ZPO und bestimmt, welches konkrete Gericht an welchem Ort für Ihre Klage zuständig ist.

Allgemeiner Gerichtsstand

Der wichtigste Grundsatz findet sich in § 12 ZPO: Sie können Ihre Klage beim Gericht des Wohnsitzes des Beklagten einreichen. Bei Unternehmen ist stattdessen der Sitz der Verwaltung maßgeblich.

Besondere Gerichtsstände

In bestimmten Fällen können Sie auch an anderen Orten klagen:

Bei Vertragsstreitigkeiten ist das Gericht am Erfüllungsort zuständig. Wenn Sie beispielsweise einen Handwerker beauftragen, können Sie am Ort der Werkleistung klagen.

Bei Schadenersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung können Sie am Ort klagen, wo der Schaden eingetreten ist. Bei Online-Rechtsverletzungen ist dies grundsätzlich überall möglich, wo der Inhalt abrufbar ist.

Ausschließliche Gerichtsstände

In manchen Fällen müssen Sie bei einem bestimmten Gericht klagen:

Bei Immobilienstreitigkeiten ist ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Immobilie befindet.

Bei Mietstreitigkeiten über Wohnraum ist ausschließlich das Gericht am Ort der Wohnung zuständig.

Bedeutung der richtigen Wahl

Die korrekte Bestimmung des zuständigen Gerichts ist wichtig, denn bei Anrufung eines unzuständigen Gerichts müssen Sie die dadurch entstehenden Mehrkosten tragen – auch wenn Sie später in der Hauptsache gewinnen.

Wenn Sie ein unzuständiges Gericht anrufen, können Sie jedoch die Verweisung an das zuständige Gericht beantragen. Das Gericht prüft dann von Amts wegen seine Zuständigkeit und verweist den Fall gegebenenfalls weiter.


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Was ist ein Verweisungsantrag und wann kann er helfen?

Ein Verweisungsantrag ist ein Prozessantrag, mit dem Sie als Kläger beantragen können, dass ein unzuständiges Gericht den Rechtsstreit an das zuständige Gericht überweist. Dieser Antrag ist besonders hilfreich, wenn sich während des Verfahrens herausstellt, dass das angerufene Gericht sachlich oder örtlich unzuständig ist.

Voraussetzungen und Antragstellung

Der Verweisungsantrag muss schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Haupttermin gestellt werden. Bei örtlicher Unzuständigkeit ist der Antrag unverzüglich zu stellen, sobald die Unzuständigkeit bekannt wird – spätestens vor Beginn der mündlichen Verhandlung.

Wirkung des Verweisungsantrags

Das Gericht entscheidet durch einen Beschluss über den Verweisungsantrag. Dieser Beschluss ist unanfechtbar und für das Gericht, an das verwiesen wird, bindend. Die Bindungswirkung entfällt nur in Ausnahmefällen, etwa wenn der Beschluss willkürlich ist oder das rechtliche Gehör verletzt wurde.

Praktische Bedeutung

Der Verweisungsantrag ist besonders wichtig in folgenden Situationen:

  • Bei örtlicher Unzuständigkeit, etwa wenn die Klage versehentlich am falschen Gerichtsort eingereicht wurde
  • Bei sachlicher Unzuständigkeit, beispielsweise wenn der Streitwert die Zuständigkeitsgrenze eines Gerichts übersteigt
  • Bei nachträglicher Unzuständigkeit im Amtsgerichtsprozess, wobei hier beide Parteien den Antrag stellen können

Stellen Sie sich vor, Sie reichen eine Klage beim Landgericht Stuttgart ein, obwohl der Beklagte in München wohnt. In diesem Fall können Sie durch einen Verweisungsantrag erreichen, dass der Rechtsstreit an das zuständige Landgericht München überwiesen wird.


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Welche Folgen hat eine unzulässige Klage für mich als Kläger?

Eine unzulässige Klage führt zu einem Prozessurteil, mit dem Ihre Klage als unzulässig abgewiesen wird, ohne dass das Gericht über den eigentlichen Anspruch entscheidet.

Unmittelbare prozessuale Konsequenzen

Bei einer unzulässigen Klage müssen Sie als Kläger grundsätzlich die gesamten Verfahrenskosten tragen. Dies umfasst sowohl die Gerichtskosten als auch die außergerichtlichen Kosten der Gegenseite, insbesondere deren Anwaltskosten.

Eine Besonderheit gilt bei der Anrufung eines örtlich unzuständigen Gerichts. In diesem Fall müssen Sie nur die durch die fehlerhafte Anrufung entstandenen Mehrkosten tragen. Das Gericht kann den Fall auch an das zuständige Gericht verweisen, wodurch das Verfahren fortgeführt werden kann.

Heilungsmöglichkeiten

Viele Mängel der Zulässigkeit können Sie nachträglich heilen. Wenn beispielsweise die Klageschrift formale Mängel aufweist, können Sie diese durch eine Nachbesserung beheben. Erfolgt keine Nachbesserung, wird die Klage als unzulässig abgewiesen.

Erneute Klageerhebung

Im Gegensatz zu einer unbegründeten Klage können Sie nach einer Abweisung als unzulässig grundsätzlich erneut Klage erheben. Das Prozessurteil entfaltet keine Rechtskraftwirkung für den geltend gemachten Anspruch. Sie müssen jedoch bei der erneuten Klageerhebung die Zulässigkeitsvoraussetzungen beachten und die Mängel der ersten Klage vermeiden.

Verjährungsrechtliche Aspekte

Die Erhebung einer unzulässigen Klage hemmt die Verjährung Ihres Anspruchs zunächst. Diese Hemmung endet jedoch sechs Monate nach der rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens durch das Prozessurteil. Innerhalb dieser Frist haben Sie die Möglichkeit, eine neue, zulässige Klage zu erheben.


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Ab welchem Zeitpunkt ist eine Klage rechtshängig und warum ist das wichtig?

Eine Klage wird mit der Zustellung an den Beklagten rechtshängig. Dies unterscheidet sich von der bloßen Anhängigkeit, die bereits mit dem Eingang der Klage bei Gericht eintritt.

Bedeutung der Rechtshängigkeit

Die Rechtshängigkeit löst sowohl prozessuale als auch materiell-rechtliche Wirkungen aus. Prozessual bedeutet die Rechtshängigkeit, dass dieselbe Streitsache von keiner Partei bei einem anderen Gericht anhängig gemacht werden kann. Zudem bleibt die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts auch dann bestehen, wenn sich die ursprünglichen Zuständigkeitsvoraussetzungen später ändern.

Materielle Wirkungen

Mit Eintritt der Rechtshängigkeit treten wichtige materiell-rechtliche Folgen ein:

  • Die Verjährungsfrist wird unterbrochen
  • Der Beklagte kommt in der Regel in Verzug
  • Eine Geldschuld ist zu verzinsen
  • Die Haftung für den Streitgegenstand wird erweitert

Bedeutung für die Kostentragung

Die Rechtshängigkeit spielt eine zentrale Rolle bei der Kostentragung, insbesondere im Fall einer Klagerücknahme. Wenn Sie eine Klage zurücknehmen, ist der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit entscheidend für die Kostenfolgen. Erfolgt die Klagerücknahme vor Ende der mündlichen Verhandlung, reduzieren sich die Gerichtskosten auf eine 1,0-Gebühr, andernfalls bleibt es bei der 3,0-Gebühr.

Bei einer Klagerücknahme nach Rechtshängigkeit trägt grundsätzlich der Kläger die Kosten des Rechtsstreits. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Anlass für die Klage bereits vor Rechtshängigkeit weggefallen ist – in diesem Fall entscheidet das Gericht nach billigem Ermessen über die Kostentragung.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Örtliche Zuständigkeit

Definition: Die örtliche Zuständigkeit bezeichnet die Frage, welches Gericht geografisch zuständig ist, einen Fall zu verhandeln. In Deutschland regeln dies verschiedene gesetzliche Bestimmungen, je nach Art des Verfahrens. Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten wird die Zuständigkeit beispielsweise nach dem Wohnsitz des Beklagten bestimmt (siehe § 12 ZPO). In dem vorliegenden Fall stellte das Oberlandesgericht Hamburg fest, dass das Landgericht Hamburg nicht örtlich zuständig war, da weder der Portalbetreiber noch der Verfasser der Bewertung in Hamburg ansässig war.

Beispiel: Wenn jemand aus München gegen ein Unternehmen in Berlin klagt, ist normalerweise das Gericht in Berlin zuständig.


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Klagerücknahme

Definition: Die Klagerücknahme ist ein Prozessschritt, bei dem der Kläger seine Klage beim Gericht offiziell zurückzieht. Nach § 269 ZPO kann eine Klage grundsätzlich bis zur Rechtskraft des Urteils zurückgenommen werden. Die Klagerücknahme führt dazu, dass das Verfahren ohne Entscheidung in der Sache beendet wird. Im vorliegenden Fall wurde die Klage zurückgenommen, nachdem die beanstandete Bewertung gelöscht wurde.

Beispiel: Eine Person reicht Klage auf Schadensersatz ein, entscheidet sich dann aber, die Klage zurückzuziehen, bevor das Gericht darüber entschieden hat.


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Verweisungsantrag

Definition: Ein Verweisungsantrag ist ein Antrag, mit dem eine Partei in einem Gerichtsverfahren beantragt, das Verfahren an ein anderes (zuständiges) Gericht zu verweisen, weil das ursprünglich angerufene Gericht unzuständig ist. Der Verweisungsantrag nach § 281 ZPO kann helfen, Verfahrenskosten bei schlechter Zuständigkeitswahl zu sparen, indem das Verfahren an das zuständige Gericht übergeben wird. Im diskutierten Fall hätte die Klägerin theoretisch das Verfahren durch einen Verweisungsantrag retten können.

Beispiel: Ein Kläger wendet sich irrtümlich an ein unzuständiges Gericht und stellt einen Verweisungsantrag, damit das Verfahren ans richtige Gericht weitergegeben wird.


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Kostentragungspflicht

Definition: Die Kostentragungspflicht bezieht sich darauf, welche Partei die Kosten eines Gerichtsverfahrens zu tragen hat. In Deutschland ist in Zivilprozessen grundsätzlich die unterlegene Partei verpflichtet, die Verfahrenskosten zu übernehmen. Bei einer Klagerücknahme trifft diese Pflicht in der Regel den Kläger (§ 269 Abs. 3 ZPO). Im vorliegenden Fall musste die Klägerin die Kosten nach Rücknahme der unzulässigen Klage tragen.

Beispiel: In einem Gerichtsprozess kann es sein, dass die unterlegene Partei sowohl die eigenen als auch die gegnerischen Anwaltskosten bezahlen muss.


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Rechtshängigkeit

Definition: Rechtshängigkeit beschreibt den Zustand, der eintritt, wenn eine Klage ordnungsgemäß bei einem Gericht eingereicht worden ist und die Klage dem Beklagten zugestellt wird (§ 261 ZPO). Ab diesem Zeitpunkt ist der Rechtsstreit offiziell anhängig und das Gericht muss die Sachprüfung durchführen. Im Fall der vorliegenden Klagerücknahme erfolgte diese zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit.

Beispiel: Eine Klage wird zur Verhandlung angenommen und der Beklagte erhält die Klage zugestellt, von da an spricht man von Rechtshängigkeit.


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Anlass zur Klageerhebung

Definition: Der Anlass zur Klageerhebung bezeichnet den Grund oder Sachverhalt, der eine Partei dazu veranlasst, eine Klage einzureichen. Ob ein Anlass weiterhin besteht, kann für die Frage relevant sein, wer die Kosten des Verfahrens trägt, insbesondere bei Klagerücknahme (§ 269 Abs. 3 ZPO). Wenn der Anlass während des Verfahrens wegfällt, kann dies Auswirkungen auf die Kostentragungspflicht haben.

Beispiel: Eine Person sieht sich durch eine negative Bewertung geschädigt und erhebt deswegen Klage. Wird die Bewertung jedoch entfernt, entfällt der Anlass zur Klageerhebung, da das Ziel der Klage erreicht ist.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO: Diese Bestimmung regelt die Kostentragung im Falle der Rücknahme einer Klage, die zu einem Zeitpunkt unzulässig war. Der Kläger muss die Kosten tragen, wenn die Klage bei einem örtlich unzuständigen Gericht eingereicht wurde und der Zulässigkeitsmangel nicht vor der Erledigung behoben wurde. Im vorliegenden Fall führte die Rücknahme der Klage durch die Klägerin dazu, dass sie die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, da die Klage unzulässig war und es keinen zulässigen Antrag auf Verweisung gab.
  • § 32 ZPO: Diese Vorschrift bestimmt die örtliche Zuständigkeit der Gerichte im Fall unerlaubter Handlungen. Das Gericht am Wohnsitz des Beklagten oder am Ort, an dem die unerlaubte Handlung begangen wurde, ist zuständig. Da die Beklagte und der Urheber der negativen Bewertung nicht in Hamburg ansässig waren und die Handlung somit nicht in Hamburg erfolgte, war das Landgericht Hamburg örtlich unzuständig, was die Unzulässigkeit der Klage zur Folge hatte.
  • § 281 ZPO: Nach dieser Vorschrift kann ein Gericht einen Verweisungsantrag an das örtlich zuständige Gericht stellen, wenn es für den Fall unzuständig ist. Der Zulässigkeitsmangel hätte somit durch einen solchen Antrag behoben werden können. Die Klägerin hatte keinen solchen Antrag gestellt, obwohl dies eine mögliche Handlung gewesen wäre, um die Zuständigkeit herzustellen. Dies spielt eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung über die Kostenlast.
  • Grundsatz der Billigkeit (§ 269 ZPO): Dieser Grundsatz ermöglicht dem Gericht eine angemessene Kostenentscheidung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls. Im vorliegenden Fall entschied das Landgericht zunächst zugunsten der Klägerin, indem es davon ausging, dass die Klage bei Fortführung möglicherweise zulässig geworden wäre. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung jedoch auf, weil keine ausreichenden Gründe vorlagen, die eine abweichende Kostenentscheidung rechtfertigten.
  • BGH, Urt. v. 25.11.1993, Az. IX ZR 32/93: Dieses Urteil stellt klar, dass die Zuständigkeit des Gerichts nach dem Ort der unerlaubten Handlung bestimmt wird. Die Entscheidung hat Relevanz für den vorliegenden Fall, da sie die Argumentation stützt, dass ohne örtliche Zuständigkeit keine Klage eingereicht werden kann. Diese rechtliche Grundlage wurde im Verfahren berücksichtigt, als der Mangel an örtlicher Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg festgestellt wurde.

Das vorliegende Urteil

Oberlandesgericht Hamburg – Az.: 7 W 94/23 – Urteil vom 29.11.2023


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