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Die Krankentagegeldversicherung im Versicherungsrecht

Wann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll ist

Eine Krankentagegeldversicherung ist besonders für Selbständige sowie Gutverdiener eine äußerst wichtige Absicherung. Denn auch wenn bei einer Firmengründung der Unternehmer zunächst nicht von einer langen Krankheit ausgeht, kann diese schneller eintreten, als erwartet. Gerade dann ist die Erleichterung groß, wenn im Vorfeld eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen wurde. Denn hierbei zahlt der Anbieter täglich einen vereinbarten Beitrag. Diese Versicherung gleicht das fehlende Einkommen des Unternehmers aus. Grundsätzlich erhalten Arbeitnehmer von der gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld. Allerdings beträgt dies lediglich etwa 60 % des Gehalts. Deshalb sollte man im Vorfeld genau prüfen, ob dies ausreicht, um während eines längeren Krankheitsfalls den Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Wir beraten Sie bei Problemen und Fragen zur Ihrer Krankentagegeldversicherung.

Krankentagegeldversicherung - Hilfe vom Rechtsanwalt
Symbolfoto: Henrik Dolle/Fotolia

Was sich so unkompliziert anhört, ist in Wahrheit alles andere als das. Denn die Krankentagegeldversicherung ist eine der kompliziertesten Versicherungen. Nicht umsonst bietet der Markt zahlreiche Fachanwälte, die sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert haben. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht wissen wir, wie häufig es hier zu Konflikten kommt. Gerne beraten wir Sie umfassend um kompetent zu allen Fragen und Problemen mit Ihrer Versicherung.  Wir zeigen Ihnen Lösungswege auf und vertreten Ihre Interessen nachdrücklich und konsequent gegenüber den Versicherungsgesellschaften.

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Zu Problemen mit einer Krankentagegeldversicherung kann es dann kommen, wenn diese im Krankheitsfall nicht zahlt.  Hierfür kann es eine Vielzahl von Gründen geben:

1. Versicherungsvertrag kam nicht zu Stande

Ein Grund, weshalb die Krankentagegeldversicherung nicht zahlt, kann sein, dass sie behauptet, dass der Versicherungsvertrag nicht zu Stande kam. Und zwar dann, wenn der Versicherungsnehmer unrichtige Angaben tätigt. Dies kann arglistig oder aber auch fahrlässig geschehen. Bei Fahrlässigkeit hat die Versicherung die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Entweder kann eine Kündigung des Vertrags oder eine Anpassung erfolgen. In diesem Fall sollten Sie eine derartige einseitige Erklärung zurückweisen. Wir bieten Ihnen als Fachkanzlei für Versicherungsrecht rechtlichen Beistand.

2. Versicherungsnehmer ist nicht zu 100 % arbeitsunfähig

Ein weiterer Grund, weshalb die Krankentagegeldversicherung nicht zahlt, ist dass die Versicherung behauptet, der Versicherungsnehmer könne arbeiten, da er nicht zu 100 % arbeitsunfähig ist. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer bzw. der Rechtsanwalt nachweisen, dass der Versicherungsnehmer zu 100 % arbeitsunfähig ist. Lediglich 50 % oder 80 % Arbeitsunfähigkeit ist nicht ausreichend, um eine Zahlung zu erwirken.

Ptoblematisch ist dies überwiegend für Selbständige. Denn diese rufen E-Mails ab, tätigen Telefonate und bleiben mit ihrem Betrieb in Kontakt. In diesem Fall zahlt die Krankentagegeldversicherung ebenfalls nicht mehr, da keine 100 %ige Arbeitsunfähigkeit mehr vorliegt. In dieser Konstallation sollte Vorsicht walten. Denn bei lang anhaltender Krankheit überprüft der Versicherer häufig, ob der Versicherungsnehmer tatsächlich arbeitsunfähig ist oder ob er im Betrieb anwesend ist und seine Arbeit verrichtet. Hierfür werden beispielsweise Detektive eingesetzt. Denn desto länger der Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit und je höher der Krankengeldtagesatz, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Versicherer einer Überwachung unterliegt.

3. Geringere Zahlung

Ein weiterer Grund einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu konsultieren ist, wenn die Versicherung einen geringeren Betrag zahlt als ursprünglich vereinbart. Der Grund liegt darin, dass der Versicherer sich über das letzte Einkommen vor der Arbeitsunfähigkeit informiert. Bei Selbständigen entscheiden die Bilanzen, betriebswirtschaftlichen Auswertungen sowie Steuerbescheide, bei Angestellten hingegen die Jahres-Lohnabrechnungen. Falls der Krankengeldtagesatz höher ist als das Gehalt, welches der Versicherungsnehmer durchschnittlich pro Tag verdient hat, führt dies zu einer Reduzierung des Krankengeldtagesatzes. Hiergegen sollte sich der Versicherungsnehmer zur Wehr setzen. In diesem Fall ist eine rechtliche Beratung unerlässlich. Denn zahlreiche Ursachen können dem geringeren Verdienst innerhalb der letzten drei Jahre zu Grunde liegen.

4. Versicherungsnehmer ist berufsunfähig

Grundsätzlich kann der Versicherer ebenfalls der Meinung sein, dass der Versicherungsnehmer berufsunfähig und nicht arbeitsunfähig ist. Denn die Krankentagegeldversicherung muss nur bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit zahlen. Der Grund hierfür ist, dass mit Eintritt der Berufsunfähigkeit nicht mehr davon auszugehen ist, dass sich der Gesundheitszustand des Versichrerungsnehmers bessern wird. Dies ist für einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einer der Hauptfälle und sehr brisant. Verweigert die Versicherung Ihnen die Zahlung mit der Begründung, dass Sie berufsunfähig sind, sollten Sie unbedingt einen rechtlichen Beistand konsultieren.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass es sich bei Differenzen mit dem Versicherer in jedem Fall lohnt, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu kontaktieren. Gerne führen wir mit Ihnen eine Beratung durch und zeigen Ihnen diverse Lösungsansätze auf. In keinem Fall sollten Sie die Absage der Krankentagegeldversicherung einfach so hinnehmen. Denn oftmals gehen Ihnen große Geldsummen verloren, die Ihnen tatsächlich zustehen. Wenn eine Krankentagegeldversicherung die Zahlung verweigert, kann am besten ein Fachanwalt für Versicherungsrecht den Sachverhalt zu Ihren Gunsten aufklären und eine Zahlung erwirken.

Weitere Hinweise und Urteile zu Krankentagegeldversicherungen finden Sie auch auf unserer thematisierten Webseite www.krankentagegeld-versicherung-online.de oder in unserer Urteilsdatenbank im Bereich Versicherungsrecht.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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