Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Stuttgarter Gericht stärkt Rechte von Kreditkarteninhabern bei Phishing-Angriffen
- Der Fall: Verkauf auf Kleinanzeigen und betrügerische „Sicher Bezahlen“ Masche
- Phishing-Falle: Kreditkartendaten in betrügerische Webseite eingegeben
- Unautorisierte Abbuchungen nach Freigabe der „Portalanmeldung“
- Kreditkartenfirma lehnt Rückerstattung ab: Grobe Fahrlässigkeit des Kunden?
- Gericht widerspricht Bank: Kein grob fahrlässiges Verhalten des Klägers
- Täuschung durch professionelle Phishing-Masche entscheidend
- Transparenz der Sicherheitsverfahren muss gewährleistet sein
- Verurteilung zur Rückerstattung und Übernahme der Rechtsanwaltskosten
- Bedeutung des Urteils für Betroffene von Online-Betrug
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Pflichten haben Kreditkartenunternehmen bei Phishing-Betrugsfällen?
- Wann haften Kreditkarteninhaber für Schäden durch Phishing-Angriffe?
- Was bedeutet „starke Kundenauthentifizierung“ und wie schützt sie mich vor Betrug?
- Welche Schritte sollte ich unternehmen, wenn ich Opfer eines Phishing-Angriffs geworden bin?
- Wie kann ich mich vor Phishing-Angriffen schützen?
- Glossar
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Stuttgart
- Datum: 19.12.2024
- Aktenzeichen: 1 C 2385/24
- Verfahrensart: Nicht genannt
- Rechtsbereiche: Zahlungsdienstleistungsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Der Kläger ist Inhaber einer „Mercedes Benz Credit Card“ und bestreitet die Autorisierung bestimmter Zahlungsvorgänge. Er bot eine Skihose auf der Verkaufsplattform „Kleinanzeigen“ an.
- Die Beklagte ist das Kreditkartenunternehmen, das den Zahlungsdienstvertrag mit dem Kläger geschlossen hat. Sie wird vom Kläger für Nicht autorisierte Zahlungsvorgänge haftbar gemacht.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger war Inhaber einer Kreditkarte der Beklagten. Über die Verkaufsplattform „Kleinanzeigen“ bot er eine Skihose zum Verkauf an. Im Dezember 2023 kam es zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen über sein Kreditkartenkonto.
- Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob die Beklagte für die nicht autorisierten Zahlungsvorgänge haftet und dem Kläger den entsprechenden Betrag auf seinem Kreditkartenkonto gutschreiben muss.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger 1.969,66 € auf seinem Kreditkartenkonto gutzuschreiben und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 379,37 € zuzüglich Zinsen zu erstatten.
Der Fall vor Gericht
Stuttgarter Gericht stärkt Rechte von Kreditkarteninhabern bei Phishing-Angriffen

In einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Stuttgart (Az.: 1 C 2385/24) vom 19. Dezember 2024 wurde eine Kreditkartenfirma zur Rückerstattung von unrechtmäßig abgebuchten Geldern in Höhe von 1.969,66 Euro an einen Kunden verurteilt. Das Gericht entschied, dass der Kreditkarteninhaber im vorliegenden Fall eines Phishing-Angriffs auf der Online-Verkaufsplattform „Kleinanzeigen“ nicht grob fahrlässig gehandelt habe und somit Anspruch auf Schadensersatz hat. Das Urteil unterstreicht die Pflicht von Kreditkartenunternehmen, ihre Kunden transparent und unmissverständlich über Sicherheitsverfahren aufzuklären und stärkt die Rechte von Verbrauchern im digitalen Zahlungsverkehr.
Der Fall: Verkauf auf Kleinanzeigen und betrügerische „Sicher Bezahlen“ Masche
Der Kläger, ein Nutzer der Online-Plattform „Kleinanzeigen“, bot eine Damen-Skihose zum Verkauf an. Ein vermeintlicher Käufer signalisierte Interesse und schlug die Nutzung der „Sicher bezahlen“-Funktion der Plattform vor. Der Verkäufer erhielt daraufhin eine E-Mail, die vermeintlich von „Kleinanzeigen“ stammte und ihn über eine erfolgte Zahlung informierte. Um die Transaktion abzuschließen und das Geld zu erhalten, sollte er seine Kreditkartendaten auf einer verlinkten Webseite hinterlegen.
Phishing-Falle: Kreditkartendaten in betrügerische Webseite eingegeben
Der Kläger folgte den Anweisungen in der E-Mail und gelangte über den Link auf eine gefälschte Webseite, die dem Erscheinungsbild von „Kleinanzeigen“ ähnelte. Dort gab er seine Kreditkartendaten ein, in dem Glauben, diese für den Empfang der Verkaufssumme zu benötigen. Kurz darauf erhielt er eine Aufforderung zur Freigabe einer „Portalanmeldung“ in seiner BW-Secure-App, dem Sicherheitsverfahren seiner Kreditkartenfirma. Diese Freigabe erfolgte in der Annahme, die Kreditkarte für die Gutschrift bei „Kleinanzeigen“ zu registrieren.
Unautorisierte Abbuchungen nach Freigabe der „Portalanmeldung“
Nach der Freigabe der „Portalanmeldung“ durch den Kläger registrierten Betrüger ein eigenes mobiles Endgerät für das BW-Secure-Verfahren des Klägers. Über dieses neu registrierte Gerät autorisierten sie anschließend unbefugt mehrere Zahlungstransaktionen im Gesamtwert von 1.969,66 Euro, die dem Kreditkartenkonto des Klägers belastet wurden. Der Kläger bemerkte die unrechtmäßigen Abbuchungen umgehend und reklamierte diese bei seiner Kreditkartenfirma.
Kreditkartenfirma lehnt Rückerstattung ab: Grobe Fahrlässigkeit des Kunden?
Die Kreditkartenfirma, die Mercedes Benz Credit Card, weigerte sich jedoch, den Schaden zu erstatten. Sie argumentierte, der Kläger habe grob fahrlässig gehandelt, indem er seine Kreditkartendaten auf einer unbekannten Webseite eingegeben und eine „Portalanmeldung“ freigegeben habe, deren Bedeutung ihm aufgrund früherer Registrierungen von Geräten in der BW-Secure-App hätte bewusst sein müssen. Die Bank warf dem Kläger vor, grundlegende Sorgfaltspflichten im Umgang mit seinen Kreditkartendaten missachtet zu haben.
Gericht widerspricht Bank: Kein grob fahrlässiges Verhalten des Klägers
Das Amtsgericht Stuttgart wies die Argumentation der Kreditkartenfirma zurück und gab der Klage des Kreditkarteninhabers vollumfänglich statt. Das Gericht befand, dass der Kläger im konkreten Fall nicht grob fahrlässig gehandelt habe. Die Richter argumentierten, dass die betrügerische E-Mail und die gefälschte Webseite professionell gestaltet waren und den Anschein erweckten, von „Kleinanzeigen“ zu stammen. Für einen durchschnittlichen Nutzer sei der Betrug auf den ersten Blick nicht erkennbar gewesen.
Täuschung durch professionelle Phishing-Masche entscheidend
Das Gericht berücksichtigte, dass die Betrüger eine plausible Geschichte konstruiert hatten, indem sie die „Sicher bezahlen“-Funktion von „Kleinanzeigen“ als Vorwand nutzten. Die Behauptung, der Kläger müsse seine Kreditkartendaten für den Empfang einer Gutschrift hinterlegen, sei zwar unüblich, aber im Kontext einer Online-Verkaufsplattform nicht völlig abwegig. Zudem sei die Freigabe der „Portalanmeldung“ durch die vorherige Täuschungssituation beeinflusst worden, wodurch die Bank den Fehler nicht allein dem Kunden anlasten könne.
Transparenz der Sicherheitsverfahren muss gewährleistet sein
Das Urteil betont die Verantwortung der Kreditkartenunternehmen, ihre Kunden transparent und unmissverständlich über die Funktionsweise ihrer Sicherheitsverfahren aufzuklären. Die bloße Existenz von Sicherheitsvorkehrungen wie der BW-Secure-App reiche nicht aus, wenn die Kunden nicht in der Lage sind, betrügerische von legitimen Anfragen zu unterscheiden. Hier sah das Gericht eine Mitverantwortung der Bank, da die Aufklärung über die Risiken von Phishing-Angriffen und die korrekte Nutzung des Sicherheitsverfahrens nicht ausreichend gewesen sei.
Verurteilung zur Rückerstattung und Übernahme der Rechtsanwaltskosten
Das Amtsgericht Stuttgart verurteilte die Kreditkartenfirma daher zur Rückerstattung des gesamten Betrags von 1.969,66 Euro auf das Kreditkartenkonto des Klägers. Zusätzlich muss die Bank die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Klägers in Höhe von 379,37 Euro sowie Zinsen übernehmen. Auch die Kosten des Rechtsstreits wurden der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Bedeutung des Urteils für Betroffene von Online-Betrug
Dieses Urteil des Amtsgerichts Stuttgart hat erhebliche Bedeutung für Kreditkarteninhaber, die Opfer von Online-Betrug, insbesondere Phishing-Angriffen, werden. Es stärkt ihre Rechte gegenüber Kreditkartenunternehmen und verdeutlicht, dass nicht jede Fehlhandlung des Kunden automatisch zu einer Haftung führt. Gerade bei professionell gestalteten Betrugsmaschen, die auf Täuschung und psychologischer Manipulation basieren, kann eine Grobe Fahrlässigkeit des Geschädigten schwerer nachzuweisen sein.
Betroffene von Kreditkartenbetrug sollten sich durch dieses Urteil ermutigt fühlen, ihre Ansprüche gegenüber den Banken geltend zu machen und sich nicht vorschnell mit einer Ablehnung der Schadensregulierung abzufinden. Das Urteil zeigt, dass Gerichte die Umstände des Einzelfalls genau prüfen und die Verantwortung der Kreditkartenunternehmen für die Aufklärung und den Schutz ihrer Kunden betonen. Es unterstreicht die Notwendigkeit für Banken, ihre Sicherheitsverfahren kontinuierlich zu verbessern und ihre Kunden umfassender über die Gefahren im Online-Zahlungsverkehr zu informieren.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil stärkt die Rechte von Opfern von Phishing-Betrug, indem es klarstellt, dass selbst bei Preisgabe von Kreditkartendaten und Freigabe einer Portalanmeldung kein Fall grober Fahrlässigkeit vorliegt, wenn der Betrug professionell gestaltet war. Die Bank muss den abgebuchten Betrag von 1.969,66 € zurückerstatten, da der Kunde in einer nachvollziehbaren Situation getäuscht wurde – er wollte einen Artikel verkaufen und wurde durch eine täuschend echte E-Mail und Website in die Irre geführt. Das Urteil verdeutlicht, dass Verbraucher bei nicht autorisierten Zahlungen geschützt sind, solange sie nicht bewusst leichtsinnig handeln.
Benötigen Sie Hilfe?
Unsicherheit im Umgang mit digitalen Zahlungsrisiken?
Phishing-Angriffe und unautorisierte Abbuchungen können zu erheblichen Unklarheiten im Rahmen des digitalen Zahlungsverkehrs führen. Wer sich in einer Situation befindet, in der unberechtigte Transaktionen seinen Kreditkartenverkehr belasten, steht vor der Herausforderung, die genaue rechtliche Lage zu überblicken und die geeigneten Schritte zur Klärung einzuleiten.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihren Einzelfall präzise zu analysieren und die relevanten Ansprüche transparent zu beleuchten. Durch eine sachliche und verständliche Beratung möchten wir Ihnen helfen, Unsicherheiten zu beseitigen und gezielt den notwendigen rechtlichen Rahmen aufzubauen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Pflichten haben Kreditkartenunternehmen bei Phishing-Betrugsfällen?
Kreditkartenunternehmen haben bei Phishing-Betrugsfällen verschiedene Pflichten, die darauf abzielen, den Schaden für die Kunden zu minimieren und die Sicherheit der Transaktionen zu gewährleisten.
Pflichten der Kreditkartenunternehmen:
- Sicherheitsmaßnahmen: Kreditkartenunternehmen sind verpflichtet, Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, um Betrug zu verhindern. Dazu gehören beispielsweise Zwei-Faktor-Authentifizierung und algorithmische Transaktionsüberwachung, um auffällige Transaktionen zu erkennen und zu verhindern.
- Plausibilitätsprüfung: Die Unternehmen müssen die Plausibilität von Transaktionen prüfen, insbesondere wenn diese vom üblichen Verhalten des Kunden abweichen. Dies umfasst die Überwachung von Transaktionen hinsichtlich der Summe, des Landes und anderer relevanter Faktoren.
- Aufklärung und Warnung: Sie sollten ihre Kunden über potenzielle Betrugsmaschen informieren und warnen. Dies kann durch regelmäßige Sicherheitshinweise oder spezielle Warnungen bei verdächtigen Aktivitäten erfolgen.
- Schadensregulierung: Wenn ein Betrug festgestellt wird, sind die Kreditkartenunternehmen in der Regel verpflichtet, den Schaden zu regulieren, sofern der Kunde seine Sorgfaltspflichten nicht verletzt hat.
Rechtliche Grundlagen:
Die Pflichten der Kreditkartenunternehmen basieren auf rechtlichen Grundlagen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere den §§ 675u und 675v, die die Haftung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen regeln. Zudem wird der Verbraucherschutz durch die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) gestärkt, die unter anderem eine stärkere Kundenauthentifizierung vorschreibt.
Was können Sie tun?
Wenn Sie Opfer eines Phishing-Betrugs werden, sollten Sie sofort handeln:
- Karte sperren: Lassen Sie Ihre Kreditkarte umgehend sperren, z.B. über den bundeseinheitlichen Sperrnotruf 116 116.
- Anzeige erstatten: Erstatten Sie eine Anzeige bei der Polizei, um den Diebstahl oder Missbrauch zu dokumentieren.
- Schaden reklamieren: Reklamieren Sie unberechtigte Abbuchungen bei Ihrer Bank und dokumentieren Sie alle Schritte.
Wann haften Kreditkarteninhaber für Schäden durch Phishing-Angriffe?
Wenn es um Phishing-Angriffe geht, ist es wichtig zu verstehen, wann Kreditkarteninhaber für entstandene Schäden haften müssen. Grundsätzlich liegt die Haftung für nicht autorisierte Zahlungen bei der Bank, es sei denn, der Karteninhaber hat grob fahrlässig gehandelt.
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten erheblich verletzt hat. Beispiele hierfür sind:
- Unsichere Aufbewahrung der PIN: Wenn Sie Ihre PIN auf der Kreditkarte notieren und diese dann verlieren.
- Unbeaufsichtigtes Liegenlassen der Karte: Wenn Sie Ihre Kreditkarte unbeaufsichtigt in der Öffentlichkeit liegen lassen.
- Weitergabe der PIN an Dritte: Wenn Sie Ihre PIN anderen Personen mitteilen.
In einem Phishing-Angriff wird oft versucht, sensible Daten abzugreifen, indem Opfer auf gefälschte Websites oder Links klicken. Wenn Sie jedoch nur Ihre Kreditkartendaten preisgeben und keine weiteren sensiblen Informationen, kann dies nicht automatisch als grob fahrlässig angesehen werden. In solchen Fällen trägt die Bank in der Regel die Verantwortung für den Schaden.
Rechtliche Grundlagen wie § 675v BGB regeln die Haftung des Karteninhabers bei missbräuchlichen Zahlungsvorgängen. Die Haftung ist auf 50 Euro begrenzt, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. In Fällen von grober Fahrlässigkeit kann die Haftung unbegrenzt sein.
Wenn Sie Opfer eines Phishing-Angriffs geworden sind, sollten Sie Ihre Karte umgehend sperren lassen und eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Zudem sollten Sie den Schaden bei Ihrer Bank melden und Beweise für den Betrug dokumentieren.
Was bedeutet „starke Kundenauthentifizierung“ und wie schützt sie mich vor Betrug?
Die starke Kundenauthentifizierung, auch bekannt als 2-Faktor-Authentifizierung, ist ein Sicherheitsverfahren, das Ihre Identität durch mindestens zwei unabhängige Elemente überprüft. Diese Elemente stammen aus drei Kategorien: Wissen (etwas, das nur Sie wissen, wie ein Passwort), Besitz (etwas, das nur Sie besitzen, wie ein Handy oder eine Karte) und Inhärenz (etwas, das Sie sind, wie ein Fingerabdruck).
Funktionsweise und Schutz
Dieses Verfahren schützt Sie vor Betrug, indem es Betrügern erschwert, sich als Sie auszugeben. Wenn ein Betrüger beispielsweise Ihr Passwort kennt, benötigt er zusätzlich Ihr Handy oder Ihren Fingerabdruck, um eine Transaktion durchzuführen. Ohne diese zusätzlichen Faktoren kann er keine unautorisierten Zahlungen tätigen.
Rolle des Nutzers
Sie spielen eine wichtige Rolle bei der starken Kundenauthentifizierung, indem Sie sicherstellen, dass Ihre Authentifizierungsdaten sicher sind. Stellen Sie sicher, dass Ihr Passwort geheim bleibt und Ihr Handy oder andere Geräte sicher aufbewahrt werden. Nutzen Sie biometrische Methoden wie Fingerabdruck oder Gesichtserkennung, wenn diese verfügbar sind.
Optimaler Einsatz
Um die starke Kundenauthentifizierung optimal zu nutzen, sollten Sie:
- Regelmäßig Ihre Passwörter ändern und sicherstellen, dass sie stark und einzigartig sind.
- Ihre Geräte sicher aufbewahren, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
- Biometrische Authentifizierungsmethoden verwenden, wenn verfügbar.
- Aufmerksam bleiben, wenn Sie Zahlungen tätigen, und sicherstellen, dass alle Transaktionen korrekt sind.
Welche Schritte sollte ich unternehmen, wenn ich Opfer eines Phishing-Angriffs geworden bin?
Wenn Sie Opfer eines Phishing-Angriffs geworden sind, ist es entscheidend, schnell zu handeln, um den Schaden zu minimieren. Hier sind die wichtigsten Schritte, die Sie unternehmen sollten:
Sofortige Maßnahmen:
- Trennen Sie das Gerät vom Internet: Unterbrechen Sie die Internetverbindung, um zu verhindern, dass weitere Daten gestohlen werden.
- Passwörter ändern: Ändern Sie alle Passwörter, die mit dem betroffenen Konto oder Dienst in Verbindung stehen. Verwenden Sie starke, einzigartige Passwörter.
- Überprüfen Sie andere Konten: Stellen Sie sicher, dass keine anderen Konten betroffen sind, insbesondere wenn Sie das gleiche Passwort mehrfach verwendet haben.
Sicherheitsmaßnahmen:
- Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren: Aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA), um zusätzlichen Schutz zu gewährleisten.
- Malware-Scan durchführen: Führen Sie einen vollständigen Viren- und Malware-Scan durch, um sicherzustellen, dass keine Schadsoftware auf Ihrem Gerät ist.
Rechtliche und administrative Maßnahmen:
- Kartensperrung: Wenn Sie finanzielle Informationen preisgegeben haben, sperren Sie sofort Ihre Kreditkarte oder Ihr Bankkonto.
- Anzeige bei der Polizei: Melden Sie den Vorfall bei der zuständigen Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige. Bewahren Sie alle relevanten Informationen und Beweise auf, wie z.B. Screenshots von E-Mails oder Webseiten.
- Kontaktieren Sie Ihre Bank/Kreditkartenfirma: Informieren Sie Ihre Bank oder Kreditkartenfirma über den Vorfall, um mögliche betrügerische Aktivitäten zu melden und Ihre Konten zu schützen.
Beweissicherung und Dokumentation:
- Sichern Sie Beweise: Bewahren Sie alle relevanten Informationen und Beweise auf, wie z.B. Screenshots von verdächtigen E-Mails oder Webseiten. Diese können bei rechtlichen Schritten hilfreich sein.
Weitere Schritte:
- Informieren Sie das betroffene Unternehmen: Wenn der Phishing-Angriff scheinbar von einem vertrauenswürdigen Unternehmen stammt, informieren Sie dessen Sicherheitsabteilung, um weitere Angriffe zu verhindern.
- Regelmäßige Backups erstellen: Sichern Sie Ihre wichtigen Daten regelmäßig, um im Falle eines Datenverlusts schnell wiederherstellen zu können.
Wie kann ich mich vor Phishing-Angriffen schützen?
Um sich vor Phishing-Angriffen zu schützen, ist es entscheidend, wachsam und vorsichtig zu sein. Hier sind einige wichtige Tipps, die Ihnen helfen können:
1. Keine sensiblen Daten per E-Mail herausgeben: Seriöse Anbieter fordern nie per E-Mail persönliche Daten wie Passwörter oder Kreditkarteninformationen an. Vertrauen Sie niemals solchen Anfragen und geben Sie keine vertraulichen Informationen preis.
2. Links und Absender überprüfen:
- Links in E-Mails sollten Sie niemals direkt anklicken. Stattdessen können Sie die Maus über den Link bewegen, um die Zieladresse zu überprüfen. Wenn Sie unsicher sind, gehen Sie direkt zur Website des angeblichen Absenders über die Startseite.
- Absenderadressen prüfen Sie genau. Seien Sie skeptisch gegenüber unbekannten Absendern.
3. Dringlichkeit und Drohungen erkennen: Phishing-E-Mails nutzen oft Dringlichkeit oder Drohungen, um Sie unter Druck zu setzen. Seien Sie misstrauisch gegenüber solchen Nachrichten.
4. Sichere Passwörter und Zwei-Faktor-Authentifizierung: Verwenden Sie starke, komplexe Passwörter und aktualisieren Sie diese regelmäßig. Aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA), um zusätzliche Sicherheit zu gewährleisten.
5. Aktualisieren von Software und Sicherheitsprogrammen: Halten Sie Ihre Betriebssysteme, Anwendungen und Sicherheitssoftware stets auf dem neuesten Stand, um Schwachstellen zu schließen.
6. Anti-Phishing-Tools nutzen: Installieren Sie Anti-Phishing-Add-ons in Ihrem Browser, um bösartige Websites zu blockieren.
7. Schulungen und Sensibilisierung: Beteiligen Sie sich an regelmäßigen Sicherheitsschulungen, um die neuesten Phishing-Taktiken zu erkennen.
8. Verdächtige Aktivitäten melden: Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Phishing-Angriffs geworden zu sein, melden Sie dies sofort Ihrer IT-Abteilung oder dem zuständigen Sicherheitsteam.
Indem Sie diese Maßnahmen befolgen, können Sie das Risiko eines Phishing-Angriffs erheblich reduzieren. Wachsamkeit und Vorsicht sind die besten Schutzmaßnahmen gegen Phishing.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Phishing-Angriff
Phishing bezeichnet eine betrügerische Methode, bei der Täter versuchen, durch gefälschte Webseiten, E-Mails oder Nachrichten an sensible Daten wie Kreditkarteninformationen zu gelangen. Diese Technik basiert auf Täuschung und Vertrauensmissbrauch, wobei die Betrüger sich als vertrauenswürdige Institutionen ausgeben. Im Zahlungsdienstleistungsrecht wird Phishing gemäß § 675v BGB im Kontext nicht autorisierter Zahlungsvorgänge relevant, da es um die Frage der Haftung geht.
Beispiel: Im vorliegenden Fall erhielt der Kläger während eines Verkaufsvorgangs auf einer Kleinanzeigenplattform eine täuschend echt aussehende E-Mail mit einem Link zu einer gefälschten Website, über die seine Kreditkartendaten abgegriffen wurden.
Nicht autorisierte Zahlungsvorgänge
Dies sind Geldtransaktionen, die ohne Zustimmung des Kontoinhabers durchgeführt werden. Nach § 675u BGB hat der Zahlungsdienstleister (hier die Kreditkartenfirma) grundsätzlich die Pflicht, dem Zahlungsdienstnutzer den Betrag nicht autorisierter Zahlungsvorgänge unverzüglich zu erstatten. Die Zahlungsdienstleistungsrichtlinie (PSD2) stärkt diesbezüglich die Verbraucherrechte in der EU. Die Beweislast für eine Autorisierung liegt beim Zahlungsdienstleister.
Beispiel: Die Abbuchungen von 1.969,66 Euro vom Kreditkartenkonto des Klägers waren nicht autorisiert, da er nie die Absicht hatte, diese Zahlungen zu tätigen, sondern Opfer eines Betrugs wurde.
Grobe Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit im Zahlungsdienstleistungsrecht bezeichnet ein Verhalten, bei dem der Karteninhaber die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht lässt. Nach § 675v BGB kann bei grober Fahrlässigkeit der Karteninhaber bis zum Betrag von 50 Euro haften, bei Vorsatz sogar vollständig. Die Rechtsprechung legt dabei zunehmend verbraucherfreundliche Maßstäbe an, was im digitalen Zahlungsverkehr als sorgfältiges Verhalten gilt.
Beispiel: Das Gericht entschied, dass der Kläger nicht grob fahrlässig handelte, obwohl er seine Kreditkartendaten preisgab, da der Betrug professionell gestaltet war und er in einer nachvollziehbaren Situation getäuscht wurde.
Zahlungsdienstleistungsrecht
Dieses Rechtsgebiet regelt den Zahlungsverkehr zwischen Finanzinstituten und ihren Kunden. Es basiert hauptsächlich auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 675c-676c BGB) sowie der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2). Das Recht definiert Pflichten und Rechte beider Parteien bei Zahlungsdiensten und umfasst besondere Schutzvorschriften für Verbraucher, insbesondere bei nicht autorisierten oder fehlerhaften Zahlungsvorgängen.
Beispiel: Im vorliegenden Fall musste das Gericht anhand der Vorschriften des Zahlungsdienstleistungsrechts entscheiden, ob die Kreditkartenfirma verpflichtet ist, dem Kläger den abgebuchten Betrag zurückzuerstatten.
Zahlungsdienstvertrag
Ein Vertragsverhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister (z.B. Kreditkartenunternehmen) und einem Zahlungsdienstnutzer (Kunde), das die Rahmenbedingungen für die Abwicklung von Zahlungsvorgängen festlegt. Dieser Vertrag wird in §§ 675c ff. BGB geregelt und definiert Rechte, Pflichten und Haftungsverteilung beider Parteien. Er umfasst typischerweise Bedingungen zur Ausgabe und Nutzung von Zahlungsinstrumenten sowie Sicherheits- und Haftungsregelungen.
Beispiel: Auf Basis des Zahlungsdienstvertrags zwischen dem Kläger und der Beklagten musste das Gericht beurteilen, inwieweit die Kreditkartenfirma für den entstandenen Schaden haften muss.
Kreditkartenbetrug
Eine Form des Betrugs, bei der unbefugt Zahlungen mit fremden Kreditkartendaten durchgeführt werden. Dies ist gemäß § 263a StGB (Computerbetrug) strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Im Zahlungsdienstleistungsrecht ist die Frage entscheidend, wer den Schaden trägt – der Karteninhaber oder das Kreditinstitut. Die Haftungsverteilung richtet sich nach den §§ 675u ff. BGB und hängt stark vom Verschulden des Karteninhabers ab.
Beispiel: Im vorliegenden Fall wurden die durch Phishing erlangten Kreditkartendaten des Klägers für unberechtigte Abbuchungen in Höhe von 1.969,66 Euro verwendet.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 675u BGB (Vertragstypische Pflichten beim Zahlungsdiensterahmenvertrag): Diese Norm regelt die Pflichten des Zahlungsdienstleisters im Rahmen eines Zahlungsdiensterahmenvertrags, wie er zwischen Bank und Kreditkarteninhaber besteht. Dazu gehört die Pflicht, autorisierte Zahlungsvorgänge auszuführen und dem Zahlungsdienstnutzer einen Zugang zu seinem Zahlungskonto zu ermöglichen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger hat mit der Beklagten einen Zahlungsdiensterahmenvertrag. Die Beklagte ist verpflichtet, nur autorisierte Zahlungen vom Konto des Klägers abzubuchen. Die strittigen Abbuchungen waren jedoch nicht vom Kläger autorisiert.
- § 675v BGB (Pflichten des Zahlungsdienstnutzers; Autorisierung): Diese Vorschrift bestimmt die Sorgfaltspflichten des Zahlungsdienstnutzers, also des Kreditkarteninhabers, bei der Nutzung von Zahlungsdiensten. Er muss insbesondere seine personalisierten Sicherheitsmerkmale (z.B. Kreditkartendaten, Passwörter) geheim halten und unautorisierte Zahlungen unverzüglich melden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger hat seine Kreditkartendaten auf einer gefälschten Webseite eingegeben. Fraglich ist, ob er dadurch seine Sorgfaltspflichten verletzt hat und ob die Transaktionen deshalb als autorisiert gelten könnten.
- § 675w BGB (Haftung für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge): Diese zentrale Norm regelt die Haftung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen. Grundsätzlich trägt der Zahlungsdienstleister den Schaden, es sei denn, der Zahlungsdienstnutzer hat in betrügerischer Absicht gehandelt oder grob fahrlässig seine Pflichten verletzt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht muss prüfen, ob die unautorisierten Abbuchungen auf grobe Fahrlässigkeit des Klägers zurückzuführen sind oder ob die Bank für den Schaden haften muss und den Betrag zurückerstatten muss.
- § 676 BGB (Erstattung nicht autorisierter Zahlungsvorgänge): Dieser Paragraph konkretisiert den Erstattungsanspruch des Zahlungsdienstnutzers bei nicht autorisierten Zahlungen. Der Zahlungsdienstleister ist verpflichtet, den Betrag unverzüglich zu erstatten und das Zahlungskonto wieder in den Zustand zu versetzen, in dem es sich ohne die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger fordert die Rückerstattung der 1.969,66 €, da er die Zahlungen nicht autorisiert hat. Das Gericht hat die Beklagte zur Rückerstattung verurteilt, was § 676 BGB entspricht.
- Art. 248 § 2 EGBGB (Verzugsschaden): Diese Vorschrift regelt den Anspruch auf Verzugszinsen. Wer eine Geldschuld nicht rechtzeitig zahlt, schuldet dem Gläubiger Verzugszinsen. Der Zinssatz beträgt für Verbrauchergeschäfte fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht hat die Beklagte zur Zahlung von Zinsen auf die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten verurteilt, da die Beklagte mit der Erstattung dieser Kosten in Verzug geraten ist.
- § 286 BGB (Verzug): Diese allgemeine Vorschrift definiert die Voraussetzungen für den Verzug. Verzug tritt ein, wenn der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht leistet oder wenn ein im Vertrag vereinbarter Zahlungstermin überschritten wird. Auch unter bestimmten anderen Umständen kann Verzug ohne Mahnung eintreten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte geriet in Verzug mit der Erstattung der unautorisierten Zahlungen und der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten, da sie trotz Reklamation durch den Kläger nicht zahlte. Dies begründet den Anspruch auf Verzugszinsen und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden.
Das vorliegende Urteil
AG Stuttgart – Az.: 1 C 2385/24 – Urteil vom 19.12.2024
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Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz