Der beste Schutz vor Kreditkartenbetrug ist Prävention durch sichere Aufbewahrung der Karte und PIN, Vorsicht beim Online-Shopping und regelmäßige Kontrolle der Abrechnungen. Im Betrugsfall muss umgehend die Karte gesperrt und Anzeige erstattet werden. Die Haftung des Karteninhabers ist meist auf 50€ begrenzt, sofern er nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
Übersicht:
- Das Wichtigste: Kurz und knapp
- Was tun bei Phishing, Skimming und unautorisierten Abbuchungen von der Kreditkarte?
- Rechtliche Grundlagen
- Kreditkartenbetrug: Methoden und Maschen
- Haftung bei Kreditkartenbetrug
- Sorgfaltspflichten des Karteninhabers: So schützen Sie sich vor Haftung
- Grobe Fahrlässigkeit: Verhaltensweisen, die Sie vermeiden sollten
- Was tun bei Kreditkartenbetrug?
- Rückbuchung unautorisierter Abbuchungen: So setzen Sie Ihre Rechte durch
- Prävention: So schützen Sie sich vor Kreditkartenbetrug
- Zusammenfassung und Fazit
- Glossar – Sonstige Fachbegriffe kurz erklärt
Das Wichtigste: Kurz und knapp
- Kreditkartenbetrug ist in Deutschland weit verbreitet mit ca. 37.000 angezeigten Fällen in 2021 und hoher Dunkelziffer
- Häufigste Betrugsmaschen sind Phishing (Datenabfrage durch gefälschte E-Mails/Websites), Skimming (Auslesen der Kartendaten an manipulierten Geldautomaten) und unautorisierte Abbuchungen
- Haftung des Karteninhabers ist laut § 675v BGB auf 50€ begrenzt, sofern Sorgfaltspflichten nicht verletzt wurden. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unbegrenzte Haftung.
- Zu den Sorgfaltspflichten zählen sichere Aufbewahrung von Karte und PIN an getrennten Orten, Geheimhaltung der PIN, unverzügliche Sperrung bei Verlust/Diebstahl der Karte
- Grobe Fahrlässigkeit liegt z.B. vor bei Notieren der PIN auf der Karte, unbeaufsichtigtem Liegenlassen der Karte in der Öffentlichkeit oder Weitergabe der PIN an Dritte
- Bei Feststellung von Betrug sollte die Karte sofort über Sperr-Notruf gesperrt, Anzeige bei der Polizei erstattet und der Schaden bei der Bank gemeldet werden
- Präventionsmaßnahmen: Nutzung sicherer Websites beim Online-Shopping, regelmäßige Kontrolle der Kreditkartenabrechnung, Abdecken der Tastatur bei PIN-Eingabe am Geldautomaten
- Zusätzliche Sicherheitsfunktionen der Banken wie Zahlungslimits, Geokontrollen oder 3D Secure sollten nach Möglichkeit genutzt werden
- Bei Streitigkeiten mit der Bank über die Haftung kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein, Verbraucherzentralen bieten ebenfalls Unterstützung
Was tun bei Phishing, Skimming und unautorisierten Abbuchungen von der Kreditkarte?
Kreditkartenbetrug ist ein weit verbreitetes Problem, von dem jährlich tausende Menschen in Deutschland betroffen sind. Laut Statistiken des Bundeskriminalamts wurden im Jahr 2021 rund 37.000 Fälle von „Betrug mittels rechtswidrig erlangter Debitkarten mit PIN“ zur Anzeige gebracht – und die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher liegen.
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie erhalten Ihre monatliche Kreditkartenabrechnung und stellen mit Schrecken fest, dass mehrere Hundert Euro für Online-Einkäufe abgebucht wurden, die Sie nie getätigt haben. Oder Sie wollen an einem Geldautomaten Bargeld abheben, doch Ihre Karte wird plötzlich eingezogen. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, wie man richtig reagiert und welche Rechte man als Karteninhaber hat.
In diesem Artikel möchte ich Ihnen einen Überblick über das Thema Kreditkartenbetrug geben. Dabei werde ich zunächst auf die verschiedenen Betrugsmaschen wie Phishing, Skimming und unautorisierte Abbuchungen eingehen. Anschließend erläutere ich die rechtlichen Grundlagen und erkläre, wann Sie als Karteninhaber haften und wann die Bank einspringen muss. Zudem gebe ich konkrete Handlungsempfehlungen, was im Ernstfall zu tun ist und wie Sie sich effektiv vor Kreditkartenmissbrauch schützen können.
Mein Ziel ist es, Sie für die Gefahren zu sensibilisieren und Ihnen die nötige Sicherheit im Umgang mit Ihrer Kreditkarte zu geben. Lassen Sie uns nun gemeinsam tiefer in die Materie einsteigen.
Rechtliche Grundlagen
Um die Haftungsfragen bei Kreditkartenmissbrauch zu verstehen, ist es wichtig, sich zunächst mit den rechtlichen Grundlagen vertraut zu machen. Die relevanten Vorschriften finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), genauer gesagt in den Paragrafen 675u bis 676c, die durch das Zahlungsdiensterechts-Umsetzungsgesetz (ZDUG) im Jahr 2009 eingeführt wurden.
§ 675v BGB regelt die Haftung des Kreditkarteninhabers bei missbräuchlichen Zahlungsvorgängen. Grundsätzlich haftet der Karteninhaber nur dann für unautorisierte Zahlungen, wenn er seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Dazu gehört insbesondere die sichere Aufbewahrung der Karte und der zugehörigen PIN. Kommt es trotz Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu einem Missbrauch, ist die Haftung des Karteninhabers auf maximal 50 Euro begrenzt (§ 675v Abs. 1 S. 2 BGB).
Eine Ausnahme gilt bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln des Karteninhabers. In diesen Fällen kann er unbegrenzt haften (§ 675v Abs. 2 BGB). Das wäre etwa der Fall, wenn jemand seine PIN auf der Kreditkarte notiert und diese dann gestohlen wird.
Die Sorgfaltspflichten des Karteninhabers sind in § 675l BGB näher definiert. Demnach muss der Karteninhaber unmittelbar nach Erhalt einer Kreditkarte alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um die personalisierten Sicherheitsmerkmale (z.B. die PIN) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Zudem ist er verpflichtet, den Verlust oder Diebstahl der Karte unverzüglich der Bank anzuzeigen, sobald er davon Kenntnis erlangt.
Auf EU-Ebene wurde der Verbraucherschutz bei Zahlungsdiensten durch die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) weiter gestärkt. Die Richtlinie sieht unter anderem eine Absenkung des Haftungshöchstbetrags von 150 auf 50 Euro vor und verpflichtet die Zahlungsdienstleister zu einer stärkeren Kundenauthentifizierung.
Mit diesem rechtlichen Hintergrundwissen sind Sie nun gut gerüstet, um die nachfolgenden Ausführungen zu den verschiedenen Betrugsmaschen und der Haftungsverteilung besser einordnen zu können. Doch zunächst möchte ich Ihnen einen Überblick über die gängigsten Methoden des Kreditkartenbetrugs geben.
Ihre Rechte sind unser Anliegen: Schutz bei Kreditkartenbetrug
Kreditkartenbetrug kann emotional belastend und rechtlich komplex sein. Unsere Kanzlei versteht die Herausforderungen, die Phishing, Skimming und unautorisierte Abbuchungen mit sich bringen. Mit tiefgreifender Expertise im Bankrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu verteidigen und Lösungen zu finden. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – der erste Schritt zu Ihrem rechtlichen Schutz beginnt hier. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz.
Kreditkartenbetrug: Methoden und Maschen
Kriminelle nutzen verschiedene Methoden, um unrechtmäßig an fremde Kreditkartendaten zu gelangen und diese für betrügerische Zwecke einzusetzen. Drei der häufigsten Betrugsmaschen sind das Phishing, das Skimming und die unautorisierte Nutzung von Kartendaten.
Phishing:
Beim Phishing versuchen Betrüger, über gefälschte E-Mails, Websites oder SMS an vertrauliche Daten wie Kreditkartennummern oder PIN-Codes zu gelangen. Oft geben sie sich dabei als seriöse Unternehmen oder Banken aus und fordern den Empfänger auf, seine Daten auf einer verlinkten Website einzugeben.
Typische Merkmale von Phishing-Mails sind:
- Generische Anrede wie „Sehr geehrter Kunde“ statt persönlicher Ansprache
- Aufforderung zur Eingabe sensibler Daten auf einer verlinkten Website
- Rechtschreibfehler und unseriöses Erscheinungsbild
- Gefälschte Absenderadressen, die auf den ersten Blick echt wirken (z.B. „service@sparkasse.de“)
Um sich vor Phishing zu schützen, sollten Sie bei E-Mails von Banken oder Diensten immer prüfen, ob die Nachricht wirklich von dem angegebenen Absender stammt. Seriöse Unternehmen würden Sie niemals per Mail zur Eingabe von Kreditkartendaten oder TANs auffordern. Bei Zweifeln können Sie sich telefonisch bei Ihrer Bank rückversichern.
Skimming
Unter Skimming versteht man das „Auslesen“ von Kartendaten an manipulierten Geldautomaten oder Bezahlterminals. Die Kriminellen bringen dazu spezielle Aufsätze an den Geräten an, die beim Einstecken der Karte deren Magnetstreifen auslesen. Gleichzeitig wird mit einer versteckten Minikamera oder einer gefälschten Tastenabdeckung die PIN des Nutzers aufgezeichnet.
Mit den so erlangten Daten können die Betrüger dann Kartendubletten herstellen und diese für missbräuchliche Transaktionen nutzen. Verdächtig sind Automaten, an denen Teile lose oder deplatziert wirken oder die über dem Eingabeschlitz eine auffällige Plastikabdeckung aufweisen.
Um sich zu schützen, sollten Sie Geldautomaten vor der Nutzung immer auf Manipulationen untersuchen. Decken Sie bei der PIN-Eingabe das Tastenfeld mit der anderen Hand ab, sodass keine versteckten Kameras die Eingabe filmen können. Nutzen Sie nach Möglichkeit Geräte in Bankfilialen statt freistehende Automaten.
Unautorisierte Abbuchungen
Bei dieser Form des Kreditkartenbetrugs gelangen Kriminelle auch ohne physischen Diebstahl der Karte an die Zahlungsdaten. Mögliche Wege sind etwa das Ausspähen der Daten bei Online-Einkäufen über unsichere Verbindungen oder Datenlecks bei Händlern.
Stellt man unautorisierte Abbuchungen auf der eigenen Kreditkartenabrechnung fest, sollte man unverzüglich die kartenausgebende Bank kontaktieren und die betroffene Karte sperren lassen. In der Regel erstatten die Geldinstitute solche Abbuchungen, sofern den Karteninhaber kein Verschulden trifft.
Nachdem Sie nun die häufigsten Betrugsmaschen kennen, widmen wir uns als Nächstes der spannenden Frage, wer in welchen Fällen die Haftung für missbräuchliche Transaktionen trägt – Sie als Karteninhaber oder die Bank?
Haftung bei Kreditkartenbetrug
Wer haftet nun, wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Kreditkartenmissbrauch gekommen ist – Sie als Karteninhaber oder Ihre Bank? Die Antwort darauf hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich gilt: Je sorgfältiger Sie mit Ihrer Karte und den Sicherheitsmerkmalen umgegangen sind, desto besser stehen Ihre Chancen, nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben.
Wie bereits im Kapitel zu den rechtlichen Grundlagen erläutert, ist Ihre Haftung als Karteninhaber bei missbräuchlichen Zahlungsvorgängen auf 50 Euro begrenzt – vorausgesetzt, Sie haben Ihre Sorgfaltspflichten nicht verletzt (§ 675v Abs. 1 S. 2 BGB). Dazu gehört insbesondere:
- Die sichere Aufbewahrung der Karte und der PIN an getrennten Orten
- Das Geheimhalten der PIN gegenüber Dritten, auch gegenüber Bankmitarbeitern
- Die unverzügliche Meldung des Verlusts oder Diebstahls der Karte an die Bank
Sollten Sie eine dieser Pflichten fahrlässig verletzt haben, kann sich Ihre Haftung über die 50 Euro hinaus erhöhen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften Sie sogar unbegrenzt für den entstandenen Schaden. Ein Beispiel wäre, wenn Sie Ihre PIN auf einem Zettel notiert und zusammen mit der Karte in der Geldbörse aufbewahrt haben.
Keine Haftung trifft Sie hingegen, wenn der Missbrauch erst nach der Verlustmeldung an die Bank stattgefunden hat (§ 675v Abs. 3 S. 1 BGB). Ab diesem Zeitpunkt liegt das Risiko bei der Bank, die für alle danach entstehenden Schäden aufkommen muss. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Sie in betrügerischer Absicht gehandelt haben.
In der Praxis kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Karteninhabern und Banken um die Haftungsverteilung. Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, ist es hilfreich, wenn Sie dokumentieren können, wann genau Sie die Sperrung Ihrer Karte veranlasst haben, etwa durch eine Bestätigungs-E-Mail oder ein Gesprächsprotokoll. Auch eine Anzeige bei der Polizei kann als Beweismittel dienen.
Bei Debitkarten (z.B. Girokarten) gelten übrigens dieselben Haftungsregeln wie bei Kreditkarten. Der Unterschied: Bei Debitkarten wird das Konto direkt belastet, während bei Kreditkarten ein Zahlungsaufschub gewährt wird. Für Sie als Verbraucher spielt das hinsichtlich der Haftung aber keine Rolle.
Fassen wir zusammen: Sofern Sie sorgfältig mit Ihrer Karte umgehen und Sicherheitsvorkehrungen einhalten, müssen Sie einem Missbrauch nicht schutzlos ausgeliefert sein. Dennoch ist es wichtig, im Ernstfall schnell zu handeln, um Folgeschäden zu begrenzen.
Sorgfaltspflichten des Karteninhabers: So schützen Sie sich vor Haftung
Um sich vor einer Haftung bei Kreditkartenbetrug zu schützen, müssen Karteninhaber bestimmte Sorgfaltspflichten beachten. Dazu gehört zunächst, wie bereits erwähnt, die sichere Aufbewahrung der Kreditkarte und der zugehörigen PIN. Beides sollte stets getrennt voneinander verwahrt werden, um zu verhindern, dass Unbefugte bei Diebstahl oder Verlust der Karte direkt Zugriff auf die PIN haben. Ein Beispiel wäre, die Karte im Portemonnaie mitzuführen, die PIN aber zuhause in einem Schließfach aufzubewahren.
Ebenso wichtig ist es, die PIN geheim zu halten und sie niemandem mitzuteilen, auch nicht Bankmitarbeitern oder Personen, die sich als solche ausgeben. Beim Eingeben der PIN an Geldautomaten oder Bezahlterminals sollte darauf geachtet werden, dass niemand die Eingabe beobachten kann. Die Hand oder der Körper können die Tastatur dabei verdecken.
Beim Online-Shopping ist es eine Sorgfaltspflicht der Karteninhaber, nur sichere Websites mit Verschlüsselung zu nutzen, erkennbar am https in der Adresszeile und einem Schlosssymbol. Auch sollten sie bei Kaufabschlüssen im Internet darauf achten, dass eine sichere Authentifizierung wie 3D Secure zum Einsatz kommt, bei der zusätzlich etwa ein per SMS übermittelter Code eingegeben werden muss.
Zu den Sorgfaltspflichten zählt weiterhin die regelmäßige Kontrolle der Kreditkartenabrechnungen. Karteninhaber sollten ihre Abrechnungen auf unberechtigte Abbuchungen überprüfen. Auffälligkeiten können so schnell erkannt und gemeldet werden. Es empfiehlt sich, die Abrechnungen zu archivieren, um später darauf zugreifen zu können.
Besteht der Verdacht, dass die Karte gestohlen wurde oder verloren gegangen ist, muss dies unverzüglich der kartenausgebenden Bank gemeldet werden, damit diese die Karte sperren kann. Je schneller die Sperrung erfolgt, desto geringer ist das Risiko eines Schadens durch Missbrauch. Karteninhaber sollten die Sperr-Notrufnummer griffbereit haben.
Indem Karteninhaber diese Sorgfaltspflichten gewissenhaft einhalten, können sie sich vor einer Haftung bei missbräuchlichen Transaktionen schützen. Denn nur wer nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt, kann darauf vertrauen, dass im Betrugsfall die Bank oder das Kreditkartenunternehmen für den Schaden aufkommt.
Grobe Fahrlässigkeit: Verhaltensweisen, die Sie vermeiden sollten
Um eine unbegrenzte Haftung bei Kreditkartenmissbrauch zu vermeiden, ist es wichtig, bestimmte Verhaltensweisen zu unterlassen, die als grob fahrlässig eingestuft werden können. Ein Paradebeispiel für grobe Fahrlässigkeit ist es, die PIN auf einem Zettel zu notieren und diesen zusammen mit der Kreditkarte aufzubewahren. Gelangt ein Dieb so gleichzeitig in den Besitz von Karte und PIN, hat er leichtes Spiel. Der Karteninhaber muss in diesem Fall damit rechnen, den kompletten Schaden selbst tragen zu müssen, da er seine Sorgfaltspflichten in erheblichem Maße verletzt hat.
Ebenso fahrlässig ist es, die Kreditkarte unbeaufsichtigt in einem öffentlichen Raum liegen zu lassen, etwa auf dem Tisch in einem Café, während man zur Toilette geht. Wird die Karte gestohlen, dürfte es schwierig sein, die Haftung auf 50 Euro zu begrenzen. Schließlich hätte der Diebstahl durch mehr Achtsamkeit leicht verhindert werden können.
Auch die Weitergabe der PIN an Dritte, selbst an enge Freunde oder Verwandte, kann als grob fahrlässig ausgelegt werden. Schließlich soll die PIN geheim gehalten und vor dem Zugriff anderer geschützt werden. Missbraucht eine Person, der man die PIN anvertraut hat, diese für unberechtigte Transaktionen, muss man unter Umständen selbst dafür geradestehen.
Ein weiteres Beispiel ist die Nutzung der Kreditkarte in unsicheren Online-Shops. Wer auf zwielichtigen Websites einkauft und dabei seine Kartendaten preisgibt, handelt ebenfalls grob fahrlässig. Kommt es in der Folge zu Betrug, kann sich der Karteninhaber nicht darauf berufen, alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen zu haben.
Grobe Fahrlässigkeit führt also dazu, dass der Grundsatz der Haftungsbegrenzung auf 50 Euro nicht mehr greift. Der Karteninhaber muss dann im schlimmsten Fall den gesamten Schaden tragen, der durch die missbräuchliche Nutzung seiner Karte entstanden ist. Es lohnt sich daher, sorgsam mit Kreditkarte und PIN umzugehen und typische Fehler wie die genannten unbedingt zu vermeiden.
Was tun bei Kreditkartenbetrug?
Sollten Sie feststellen, dass Ihre Kreditkarte missbräuchlich verwendet wurde oder die Karte gar abhandengekommen ist, ist schnelles Handeln gefragt. Befolgen Sie in einem solchen Fall am besten die nachfolgenden Schritte:
Schritt 1: Karte sperren lassen
Der allerwichtigste Schritt ist die umgehende Sperrung der betroffenen Karte. Nur so können Sie verhindern, dass die Betrüger weiterhin auf Ihre Kosten einkaufen. Die Sperr-Hotline Ihrer Bank ist rund um die Uhr erreichbar. Oft finden Sie die Nummer auf der Rückseite Ihrer Kreditkarte.
Gängige Sperr-Notrufnummern sind:
- 116 116: Zentrale Sperr-Notrufnummer für alle Girocards und die meisten Kreditkarten
- 0800-071-3542: Sperrservice für MasterCard
- 0800-811-8440: Sperrservice für Visa-Karten
- 069-9797-2000: Sperrservice American Express
Schritt 2: Anzeige bei der Polizei erstatten
Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei. Dies ist nicht nur für die Strafverfolgung wichtig, sondern dient auch als Nachweis gegenüber Ihrer Bank, dass Sie Opfer eines Betrugs geworden und selbst nicht in betrügerischer Absicht gehandelt haben.
Schritt 3: Bank kontaktieren und Sachverhalt schildern
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Bank auf und schildern Sie den genauen Sachverhalt. Wichtig ist, dass Sie eine Auflistung aller unberechtigten Abbuchungen vornehmen und diese am besten schriftlich an die Bank übermitteln. Fordern Sie die Bank auf, die betreffenden Beträge zurückzubuchen und Ihnen einen neuen Saldo mitzuteilen.
Schritt 4: (Optional) rechtliche Beratung in Anspruch nehmen
Bei Streitigkeiten mit der Bank oder wenn Sie weitere Unterstützung benötigen, sollte Ihr erster Anlaufpunkt eine rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt sein. Unsere Anwälte stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und Ihre Ansprüche gegenüber der Bank durchzusetzen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich an eine örtliche Verbraucherzentrale zu wenden, deren Experten ebenfalls beratend zur Verfügung stehen.
Mit diesen Schritten haben Sie im Ernstfall gute Chancen, Ihr Geld zurückzuerhalten und nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Noch besser ist es natürlich, wenn es gar nicht erst so weit kommt. Wie Sie Kreditkartenbetrug effektiv vorbeugen können, erfahren Sie im nächsten Kapitel.
Rückbuchung unautorisierter Abbuchungen: So setzen Sie Ihre Rechte durch
Um eine unautorisierte Abbuchung von einem Bankkonto rückgängig zu machen, muss der Kontoinhaber unverzüglich handeln und seine Rechte gegenüber der Bank geltend machen. Zunächst empfiehlt es sich, alle unberechtigten Abbuchungen schriftlich aufzulisten, um einen genauen Überblick zu haben. Diese Liste sollte Datum, Empfänger und Betrag jeder strittigen Transaktion enthalten.
Mit dieser Dokumentation kann der Kontoinhaber dann seine Bank schriftlich auffordern, die entsprechenden Beträge zurückzubuchen. Dabei sollte er sich auf die gesetzlichen Grundlagen berufen, insbesondere auf § 675u BGB. Dieser Paragraf gibt dem Zahler das Recht, von seiner Bank die Erstattung eines von seinem Konto abgebuchten Betrags zu verlangen, wenn er der Abbuchung nicht zugestimmt hat.
Wichtig ist, dass der Kontoinhaber die Fristen für die Geltendmachung beachtet. Bei einer unautorisierten SEPA-Basislastschrift kann er innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung die Erstattung des Lastschriftbetrags verlangen. Bei anderen Zahlungsarten wie Kreditkartentransaktionen können die Fristen kürzer sein.
Verweigert die Bank die Rückbuchung, sollte der Kontoinhaber hartnäckig bleiben und auf seinem Recht bestehen. Er kann sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stützen, wonach Banken bei unberechtigten Abbuchungen ausschließlich haften, sofern den Kunden kein Verschulden trifft. Führt auch dies nicht zum Erfolg, bleibt oft nur der Weg zum Anwalt, um die Ansprüche durchzusetzen.
Um solche Situationen zu vermeiden, ist es ratsam, Kontoauszüge regelmäßig zu überprüfen und bei Auffälligkeiten sofort zu reagieren. Auch Sicherheitsvorkehrungen wie sichere Passwörter und Vorsicht bei der Weitergabe persönlicher Daten können helfen, unberechtigte Abbuchungen zu verhindern. Denn je schneller man handelt, desto besser stehen die Chancen, den Schaden zu begrenzen und das Geld zurückzuerhalten.
Prävention: So schützen Sie sich vor Kreditkartenbetrug
Der beste Schutz vor Kreditkartenmissbrauch ist immer noch die Prävention. Mit den richtigen Vorsichtsmaßnahmen können Sie es Kriminellen deutlich schwerer machen, an Ihre Daten zu gelangen.
Hier sind die wichtigsten Tipps:
Sichere Nutzung von Kreditkarten online und offline
- Kaufen Sie nur auf vertrauenswürdigen und verschlüsselten Websites ein (zu erkennen am https:// in der Adresszeile und dem Schloss-Symbol)
- Geben Sie Ihre Kartendaten niemals per E-Mail oder Telefon an Dritte weiter
- Nutzen Sie, wenn möglich, die 3D-Secure-Verfahren Ihrer Bank (Mastercard Identity Check oder Verified by Visa)
- Bewahren Sie Ihre Kreditkarte immer sicher auf und lassen Sie sie nicht unbeaufsichtigt
- Achten Sie bei Kartenzahlungen in Geschäften oder Restaurants darauf, dass Ihre Karte nicht aus den Augen gelassen und etwa mit einer zweiten Karte vertauscht wird
Sichere Aufbewahrung von Kartendaten und PIN
- Bewahren Sie die PIN niemals zusammen mit der Kreditkarte auf
- Lernen Sie die PIN auswendig, anstatt sie irgendwo zu notieren
- Wählen Sie keine leicht zu erratenden Zahlenkombinationen wie „1234“ oder Ihr Geburtsdatum
- Schreiben Sie die PIN nie auf die Karte selbst, auch nicht „verschlüsselt“
- Vernichten Sie PIN-Mitteilungen sofort nach Erhalt, am besten mit einem Aktenvernichter
Regelmäßige Kontrolle der Kreditkartenabrechnung
Überprüfen Sie Ihre Kreditkartenabrechnungen regelmäßig auf unberechtigte Abbuchungen. Je früher Sie Unregelmäßigkeiten erkennen, desto besser. Viele Banken bieten inzwischen auch An-Echtzeit-Benachrichtigungen per SMS oder Push-Mitteilung für jede Transaktion an.
Nutzung von Sicherheitsfunktionen der Bank
Informieren Sie sich bei Ihrer Bank über zusätzliche Sicherheitsfunktionen wie Zahlungslimits, Geokontrollen oder 3D Secure und aktivieren Sie diese nach Möglichkeit. Bei Einzahlungen am Geldautomaten sollten Sie zudem unbedingt die Tastatur bei der PIN-Eingabe abdecken.
Mit diesen Vorkehrungen sind Sie als Karteninhaber auf der sicheren Seite und können die Vorteile von Kreditkarten bedenkenlos genießen. Hundertprozentigen Schutz gibt es zwar nie, aber Sie können das Risiko, Opfer von Kreditkartenbetrug zu werden, auf ein Minimum reduzieren.
Zusammenfassung und Fazit
Kreditkartenbetrug ist leider ein weitverbreitetes Problem, das jährlich tausende Verbraucher in Deutschland trifft. Kriminelle haben es auf unterschiedliche Weise auf Ihre Kartendaten abgesehen – sei es durch Phishing-Mails, manipulierte Geldautomaten oder ausgespähte Daten bei Online-Einkäufen.
Doch auch wenn die Betrugsmaschen immer raffinierter werden, gibt es keinen Grund zur Panik. Als Karteninhaber haften Sie in den meisten Fällen nur bis zu einem Betrag von 50 Euro selbst, sofern Sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben. Diese Haftungsbeschränkung ist im § 675v BGB geregelt.
Wichtig ist, dass Sie als Verbraucher einige grundlegende Sicherheitsvorkehrungen einhalten. Dazu gehört insbesondere die sichere Aufbewahrung Ihrer Karte und PIN an getrennten Orten, die Nutzung sicherer Websites beim Online-Shopping und die regelmäßige Kontrolle Ihrer Abrechnungen.
Sollte es doch einmal zu einem Betrugsfall kommen, müssen Sie schnell handeln. Am wichtigsten ist die umgehende Sperrung der Karte über den Sperr-Notruf Ihrer Bank. Erstatten Sie zudem Anzeige bei der Polizei und melden den Schaden Ihrer Bank, um eine Rückbuchung zu veranlassen.
Mit der richtigen Portion Vorsicht und Wachsamkeit können Sie also betrügerischen Machenschaften einen Riegel vorschieben und die Vorteile von Kreditkarten wie Bequemlichkeit und bargeldloses Zahlen sorgenfrei nutzen. Scheuen Sie sich nicht, bei Problemen fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen, sei es bei Ihrer Bank oder einer Verbraucherzentrale.
Ich hoffe, dieser Artikel hat Ihnen einen guten Überblick über das Thema Kreditkartenbetrug gegeben und Sie für die wichtigsten Präventionsmaßnahmen sensibilisiert. Mit dem richtigen Know-how und einer gesunden Portion Skepsis sind Sie Betrügern immer einen Schritt voraus.
Glossar – Sonstige Fachbegriffe kurz erklärt
- Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2): EU-Richtlinie zur Regelung von Zahlungsdiensten im Binnenmarkt. Sie sieht unter anderem eine Absenkung des Haftungshöchstbetrags bei Kartenmissbrauch von 150 auf 50 Euro für den Karteninhaber vor.
- Zahlungsdiensterechts-Umsetzungsgesetz (ZDUG): Deutsches Gesetz zur Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie in nationales Recht. Es führte 2009 die aktuell geltenden Haftungsregeln für Kartenzahlungen ein.
- Zwei-Faktor-Authentifizierung: Verfahren zur Identitätsprüfung bei Online-Zahlungen, bei dem neben den Kreditkartendaten ein zusätzliches Merkmal wie z.B. ein per SMS übermittelter Code abgefragt wird.
- Fiktives Ausspähen: Unterstellung der Bank, dass ein Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten verletzt und so zum Missbrauch beigetragen hat. Führt oft zu Streit um die Haftungsverteilung.
- Charge Back: Rückbuchung einer vom Karteninhaber nicht autorisierten Transaktion durch die Bank. Der zu Unrecht belastete Betrag wird dabei dem Händler wieder abgezogen und dem Karteninhaber gutgeschrieben.
- Echtzeit-Benachrichtigungen: Sofortige Information des Karteninhabers über getätigte Transaktionen per SMS oder App, um zeitnah Missbrauch erkennen und Schaden begrenzen zu können.
- SEPA-Basislastschrift: Standardverfahren für Lastschriften in Euro im einheitlichen SEPA-Zahlungsverkehrsraum. Eine unautorisierte SEPA-Basislastschrift kann der Kontoinhaber innerhalb von 13 Monaten nach Belastung bei seiner Bank zurückgeben lassen.