Übersicht:
- Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Käuferrechte: Rückzahlung der Anzahlung nach fehlender Küchenlieferung
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Rechte habe ich, wenn die bestellte Leistung nicht erbracht wird?
- Was muss ich tun, um eine Anzahlung zurückzufordern?
- Ist eine Vorauszahlungsklausel in meinem Vertrag wirksam?
- Unter welchen Bedingungen kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
- Kann ich Schadensersatz verlangen, wenn die Ware nicht geliefert wird?
- Glossar
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Der Kläger forderte die Rückzahlung einer Anzahlung für eine nicht gelieferte Küche und Entschädigung für Nutzungsausfall.
- Die Küche sollte ursprünglich an einem bestimmten Datum geliefert werden, was jedoch wegen Zahlungsstreitigkeiten nicht geschah.
- Der Kläger weigerte sich, den Restbetrag zu zahlen, bevor die Küche geliefert und montiert wurde.
- Die Beklagte verlangte die Zahlung des Restbetrags vor der Entladung der Küche.
- Das Gericht entschied zugunsten des Klägers, indem es die Beklagte zur Rückzahlung der Anzahlung verpflichtete.
- Die Entscheidung des Gerichts basiert darauf, dass die Beklagte ihrer Lieferverpflichtung nicht nachgekommen ist.
- Das Urteil zeigt, dass Vorauszahlungen risikobehaftet sein können, wenn vertragliche Leistungen nicht erbracht werden.
- Verbraucher haben das Recht auf Erstattung von Vorauszahlungen, wenn die versprochene Leistung nicht erbracht wird.
- Der Fall verdeutlicht die Bedeutung klarer vertraglicher Vereinbarungen und der Einhaltung von Lieferbedingungen.
Käuferrechte: Rückzahlung der Anzahlung nach fehlender Küchenlieferung
In der heutigen Zeit entscheiden sich viele Verbraucher für den Online-Kauf von Möbeln. Obwohl diese Einkaufsweise praktisch ist, kann sie auch mit zahlreichen Problemen verbunden sein. Besonders ärgerlich wird es, wenn bestellte Küchen nicht geliefert werden. In solchen Fällen haben Käufer Rechte, die sie kennen sollten, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Ob Reklamation gegen das Möbelunternehmen oder die Forderung nach Rückerstattung der Anzahlung – das Verbraucherrecht bietet verschiedene Möglichkeiten zur Verteidigung der eigenen Interessen.
Ein häufiges Szenario ist der Lieferverzug, bei dem Kunden vorerst geduldig warten, jedoch schließlich keine Lieferung erhalten. In solchen Situationen ist es wichtig, die rechtlichen Schritte zur Rückzahlung der Anzahlung und eventueller Schadensersatzforderungen zu verstehen. Käufer sollten außerdem sichergehen, dass sie die Vertragsbedingungen, insbesondere in Bezug auf nicht vertragsgemäße Lieferungen, genau prüfen. Ein fundiertes Wissen über die eigenen Käuferrechte ist unerlässlich, um erfolgreich gegen etwaige Möbelhandelsprobleme vorzugehen.
Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall untersucht, in dem ein Käufer seine Anzahlung zurückerhielt, nachdem die bestellte Küche nicht geliefert wurde.
Der Fall vor Gericht
Verbraucher erhält Anzahlung für nicht gelieferte Küche zurück

Ein Verbraucher hat vor dem Landgericht Lübeck erfolgreich die Rückzahlung seiner Anzahlung für eine nicht gelieferte Einbauküche erstritten. Das Gericht verurteilte den Küchenhändler zur Rückerstattung von 13.475 Euro nebst Zinsen.
Streit um Zahlungsmodalitäten verhindert Lieferung
Der Kläger hatte im Juli 2020 eine Einbauküche für 26.950 Euro bestellt und die vereinbarte Anzahlung von 50% geleistet. Zur geplanten Lieferung im Juli 2021 kam es jedoch nicht, da sich die Parteien über die Zahlungsmodalitäten uneinig waren. Der Händler bestand auf Basis seiner Vertragsbedingungen auf vollständiger Zahlung vor Entladung und Montage. Der Käufer lehnte dies ab und wollte erst nach mangelfreiem Aufbau zahlen.
Gericht erklärt Vorauszahlungsklausel für unwirksam
Das Landgericht bewertete die vom Händler verwendete Klausel zur Vorauszahlung als unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung. Sie weiche vom gesetzlichen Leitbild des gleichzeitigen Leistungsaustauschs ab und benachteilige den Kunden unangemessen. Die Kammer betonte, der Käufer würde durch vollständige Vorauszahlung „jedes Druckmittel“ bei mangelhafter Montage verlieren.
Rücktritt des Käufers wirksam
Nach mehreren erfolglosen Aufforderungen zur vertragsgemäßen Lieferung erklärte der Kläger im Januar 2023 den Rücktritt vom Kaufvertrag. Das Gericht bestätigte die Wirksamkeit des Rücktritts. Der Händler habe bis zuletzt kein ordnungsgemäßes Leistungsangebot ohne unzulässige Vorauszahlungspflicht unterbreitet.
Kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung
Die zusätzlich vom Kläger geforderte Nutzungsausfallentschädigung von 13.200 Euro lehnte das Gericht hingegen ab. Bei einer noch nicht existierenden Sache wie der unmontierten Küche sei ein Gebrauchsvorteil „vermögensmäßig noch nicht vorhanden“. Anders als bei vorübergehendem Entzug einer bereits vorhandenen Sache entstehe hier kein ersatzfähiger Schaden.
Bedeutung für Verbraucher
Das Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern bei Einbauküchen und ähnlichen Verträgen. Es verdeutlicht die Grenzen zulässiger Vorauszahlungsklauseln und bestätigt das Recht zum Rücktritt bei ausbleibender Leistung. Käufer sollten Zahlungsbedingungen kritisch prüfen und im Zweifel auf simultanem Leistungsaustausch bestehen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil bekräftigt den Grundsatz des gleichzeitigen Leistungsaustauschs im Verbraucherkaufrecht. AGB-Klauseln, die eine vollständige Vorauszahlung vor Lieferung und Montage fordern, sind unwirksam, da sie den Käufer unangemessen benachteiligen. Bei Nichtleistung trotz angemessener Fristsetzung ist der Rücktritt vom Vertrag gerechtfertigt. Allerdings besteht kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für noch nicht existierende Sachen wie unmontierte Einbauküchen.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie eine Einbauküche oder ähnliche Waren mit Montage bestellen, stärkt dieses Urteil Ihre Rechte als Verbraucher erheblich. Sie müssen den vollen Kaufpreis nicht vor der Montage zahlen, auch wenn der Vertrag dies vorsieht. Solche Klauseln sind unwirksam. Bei Lieferverzögerungen können Sie nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Ihre Anzahlung zurückfordern. Beachten Sie jedoch: Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit ohne Küche besteht nicht. Prüfen Sie Verträge sorgfältig und bestehen Sie auf einem fairen Zahlungsplan, der Ihre Interessen schützt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Rechte habe ich, wenn die bestellte Leistung nicht erbracht wird?
Wenn die bestellte Leistung nicht erbracht wird, stehen Ihnen als Verbraucher mehrere Rechte zu:
Nachfristsetzung und Rücktritt
Sie können dem Unternehmer eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung setzen. Erfolgt die Leistung nicht innerhalb dieser Frist, haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Unternehmer die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die einen sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
Rückforderung von Anzahlungen
Haben Sie bereits eine Anzahlung geleistet, können Sie diese nach einem wirksamen Rücktritt zurückfordern. Der Anspruch auf Rückzahlung ergibt sich aus den Vorschriften über die Rückabwicklung des Vertrags nach einem Rücktritt.
Schadensersatz statt der Leistung
Neben dem Rücktritt können Sie unter Umständen auch Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Dies setzt voraus, dass Sie dem Unternehmer zuvor eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben und diese erfolglos verstrichen ist. Ein solcher Schaden könnte beispielsweise entstehen, wenn Sie die Leistung anderweitig zu einem höheren Preis beschaffen müssen.
Besonderheiten bei Verbraucherwiderrufsrechten
In bestimmten Fällen, wie bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, steht Ihnen zusätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Dieses können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen ausüben. Bei Ausübung des Widerrufsrechts sind die empfangenen Leistungen unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren.
Durchsetzung Ihrer Rechte
Wenn der Unternehmer Ihre berechtigten Ansprüche nicht erfüllt, können Sie diese gerichtlich durchsetzen. Beachten Sie dabei die gesetzlichen Verjährungsfristen für Ihre Ansprüche. Bei Kaufverträgen beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Sache.
Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Einbauküche bestellt und eine Anzahlung geleistet. Wird die Küche nicht geliefert, können Sie nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Ihre Anzahlung zurückfordern. Zusätzlich könnten Sie Schadensersatz verlangen, wenn Sie aufgrund der Nichtlieferung Mehrkosten hatten, etwa für die Anmietung einer Übergangslösung.
Was muss ich tun, um eine Anzahlung zurückzufordern?
Um eine geleistete Anzahlung zurückzufordern, müssen Sie folgende Schritte unternehmen:
Vertragliche Grundlage prüfen
Prüfen Sie zunächst, ob ein Grund für die Rückforderung der Anzahlung vorliegt. Ein solcher Grund kann beispielsweise die Nichterfüllung des Vertrags durch den Verkäufer sein. Wenn Sie eine Küche bestellt haben und diese nicht geliefert wurde, haben Sie in der Regel einen Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung.
Fristsetzung zur Leistungserbringung
Setzen Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Leistungserbringung. Diese Frist sollte schriftlich per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Eine Frist von 14 Tagen gilt in den meisten Fällen als angemessen. Formulieren Sie in diesem Schreiben klar, dass Sie nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten und die Rückzahlung der Anzahlung verlangen werden.
Rücktritt vom Vertrag erklären
Ist die gesetzte Frist abgelaufen, ohne dass der Verkäufer geliefert hat, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Erklären Sie den Rücktritt ebenfalls schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. In diesem Schreiben fordern Sie auch die Rückzahlung der Anzahlung innerhalb einer bestimmten Frist, üblicherweise 14 Tage.
Dokumentation sicherstellen
Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen sorgfältig auf. Dazu gehören der Kaufvertrag, Zahlungsbelege, die Korrespondenz mit dem Verkäufer sowie die Einschreiben-Belege. Diese Dokumente sind wichtig, falls Sie Ihre Forderung gerichtlich durchsetzen müssen.
Rechtliche Schritte einleiten
Reagiert der Verkäufer nicht auf Ihre Aufforderung zur Rückzahlung, können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder Klage erheben. Beachten Sie dabei die Verjährungsfrist von drei Jahren für die Rückforderung der Anzahlung, die mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben.
Wenn Sie diese Schritte befolgen, erhöhen Sie Ihre Chancen, die geleistete Anzahlung erfolgreich zurückzufordern. Bedenken Sie, dass jeder Fall individuell zu betrachten ist und die genaue Vorgehensweise von den spezifischen Umständen abhängen kann.
Ist eine Vorauszahlungsklausel in meinem Vertrag wirksam?
Die Wirksamkeit einer Vorauszahlungsklausel in Ihrem Vertrag hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich können Vorauszahlungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wirksam sein, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Sachlicher Grund für die Vorauszahlung
Eine Vorauszahlungsklausel ist eher wirksam, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Wenn Sie beispielsweise einen Vertrag über eine maßgefertigte Küche abschließen, könnte der Hersteller argumentieren, dass er für die Materialbestellung und Vorfertigung finanzielle Sicherheit benötigt.
Angemessenheit der Vorauszahlung
Die Höhe der Vorauszahlung spielt eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Wirksamkeit. Je höher der geforderte Vorschuss, desto stärker muss er begründet sein. Bei Reiseverträgen hat der Bundesgerichtshof beispielsweise eine Anzahlung von 20% des Reisepreises als grundsätzlich unproblematisch angesehen.
Berücksichtigung der Verbraucherinteressen
Eine wirksame Vorauszahlungsklausel muss die Interessen beider Vertragsparteien angemessen berücksichtigen. Wenn Sie als Verbraucher durch die Vorauszahlung unverhältnismäßig benachteiligt werden, könnte die Klausel unwirksam sein.
Transparenz der Klausel
Die Vorauszahlungsklausel muss klar und verständlich formuliert sein. Sie sollten als Verbraucher erkennen können, wann und in welcher Höhe eine Vorauszahlung fällig wird.
Branchenspezifische Unterschiede
In verschiedenen Branchen können unterschiedliche Maßstäbe gelten. Während im Reiserecht Anzahlungen von bis zu 40% unter bestimmten Umständen als zulässig erachtet wurden, sieht das Baurecht strengere Grenzen vor.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Vorauszahlungsklausel in Ihrem konkreten Vertrag wirksam ist, sollten Sie die genaue Formulierung und den Kontext der Klausel genau prüfen. Beachten Sie dabei insbesondere, ob die Vorauszahlung angemessen begründet ist und ob Ihre Interessen als Verbraucher ausreichend berücksichtigt werden.
Unter welchen Bedingungen kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Grundsätzlich gibt es zwei Hauptgründe für einen Rücktritt: ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht.
Vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht
Wenn in Ihrem Kaufvertrag ein Rücktrittsrecht explizit vereinbart wurde, können Sie dieses unter den dort festgelegten Bedingungen ausüben. Die genauen Umstände, Fristen und möglichen Folgen (wie etwa eine Vertragsstrafe) sind in der entsprechenden Klausel definiert.
Gesetzliches Rücktrittsrecht
Das gesetzliche Rücktrittsrecht greift hauptsächlich in zwei Fällen:
- Bei Nicht- oder Schlechtleistung: Wenn der Verkäufer seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, also die Ware gar nicht oder nicht vertragsgemäß liefert, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Allerdings müssen Sie dem Verkäufer in der Regel zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen.
- Bei Mängeln der Kaufsache: Weist die gelieferte Ware einen Mangel auf, haben Sie ebenfalls ein Rücktrittsrecht. Auch hier gilt: Sie müssen dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung geben.
Voraussetzungen für den Rücktritt
Um vom Kaufvertrag zurückzutreten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Es liegt ein wirksamer Kaufvertrag vor.
- Es besteht ein Rücktrittsgrund (z.B. Mangel oder Nichtleistung).
- Sie haben dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt, die erfolglos verstrichen ist.
- Der Mangel ist nicht unerheblich.
- Sie erklären den Rücktritt eindeutig gegenüber dem Verkäufer.
Wichtig: In bestimmten Fällen, etwa bei einer ernsthaften und endgültigen Leistungsverweigerung des Verkäufers, kann die Fristsetzung entbehrlich sein.
Folgen des Rücktritts
Treten Sie wirksam vom Kaufvertrag zurück, müssen beide Parteien die bereits empfangenen Leistungen zurückgewähren. Das bedeutet, Sie geben die Ware zurück und erhalten den Kaufpreis erstattet. Beachten Sie, dass unter Umständen Nutzungsentschädigungen fällig werden können.
Wenn Sie beispielsweise eine Küche bestellt haben und diese nicht geliefert wird, können Sie nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Ihre geleistete Anzahlung zurückverlangen. Dabei ist es wichtig, den Rücktritt klar und unmissverständlich zu erklären.
Kann ich Schadensersatz verlangen, wenn die Ware nicht geliefert wird?
Ja, Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen, wenn die bestellte Ware nicht geliefert wird. Der Anspruch auf Schadensersatz setzt voraus, dass sich der Verkäufer im Lieferverzug befindet und Sie ihm eine angemessene Nachfrist zur Lieferung gesetzt haben.
Voraussetzungen für den Schadensersatzanspruch
Um Schadensersatz geltend machen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Es muss ein wirksamer Kaufvertrag bestehen.
- Der Verkäufer muss die Nichtlieferung verschuldet haben.
- Sie müssen dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zur Lieferung gesetzt haben, die erfolglos verstrichen ist.
Beachten Sie, dass in bestimmten Fällen keine Nachfristsetzung erforderlich ist, etwa wenn ein Fixgeschäft vereinbart wurde oder der Verkäufer die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert.
Umfang des Schadensersatzes
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie grundsätzlich zwei Arten von Schadensersatz geltend machen:
- Verzögerungsschaden: Dieser umfasst alle Schäden, die durch die verspätete Lieferung entstanden sind, z.B. Mietkosten für ein Ersatzgerät.
- Schadensersatz statt der Leistung: Hierbei können Sie Ersatz für alle Schäden verlangen, die durch die endgültige Nichtlieferung entstanden sind, einschließlich eventueller Mehrkosten für einen Deckungskauf.
Wichtig: Sie müssen den entstandenen Schaden konkret nachweisen können. Reine Unannehmlichkeiten oder ein nicht vermögenswirksamer Nutzungsausfall sind in der Regel nicht ersatzfähig.
Beispiele für ersatzfähige Schäden
- Mehrkosten für einen teureren Deckungskauf
- Mietkosten für ein Ersatzgerät
- Entgangener Gewinn, wenn Sie die Ware für Ihr Gewerbe benötigen
- Vertragsstrafen, die Sie aufgrund der Nichtlieferung an Ihre eigenen Kunden zahlen mussten
Wenn Sie eine nicht gelieferte Küche bestellt haben, können Sie zwar die Anzahlung zurückfordern, aber für den bloßen Nutzungsausfall der Küche gibt es in der Regel keinen Schadensersatz, da dieser nicht vermögenswirksam ist.
Bedenken Sie, dass die Geltendmachung von Schadensersatz oft komplex sein kann. Es ist wichtig, alle Schäden sorgfältig zu dokumentieren und nachzuweisen, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen zu können.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss eines Vertrags stellt. Sie sind dafür gedacht, den Unternehmern die Abwicklung von Massengeschäften zu erleichtern. AGB müssen eine wirksame Einbeziehung in den Vertrag finden und dürfen keine unzulässigen Klauseln enthalten. In dem aktuellen Fall war die Vorauszahlungsklausel eine solche unzulässige Bedingung, da sie den Verbraucher unangemessen benachteiligt hat.
Rücktritt vom Vertrag
Der Rücktritt ist ein Recht, einen Kauf oder Vertrag zu beenden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich wenn eine der Vertragsparteien wesentliche Pflichten nicht erfüllt. Nach § 323 BGB kann ein Käufer bei nicht erbrachter Leistung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall konnte der Kunde vom Vertrag zurücktreten, weil die Küche nicht geliefert wurde und keine vertragsgemäße Leistungsbereitschaft bestand.
Vorleistungspflicht
Die Vorleistungspflicht beschreibt eine Vertragsklausel, die besagt, dass eine Seite (wie der Käufer) vollständig bezahlen muss, bevor die andere Seite (wie der Verkäufer) ihre Leistung erbringt. Solche Klauseln können laut AGB-Recht unwirksam sein, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Im beschriebenen Fall wurde die Vorleistungspflicht des Kunden für unwirksam erklärt, da sie gegen das gesetzliche Leitbild des gleichzeitigen Leistungsaustauschs verstieß.
Nutzungsausfallentschädigung
Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein Ersatzanspruch für den Verlust der Nutzung einer Sache. Sie wird üblicherweise gewährt, wenn jemand eine Sache besessen hat und ihr Eigentum vorübergehend entzogen wird. In diesem Fall wurde der Anspruch abgelehnt, weil die Küche noch nicht existierte bzw. nicht montiert war, und somit kein erkennbarer wirtschaftlicher Schaden durch den Nutzungsausfall entstand.
Gleichzeitiger Leistungsaustausch
Der gleichzeitige Leistungsaustausch ist ein Prinzip des Vertragsrechts, wonach Leistung und Gegenleistung (z.B. Zahlung und Lieferung) gleichzeitig erfolgen sollen. Dies verhindert einseitige Vorteile und schützt die Vertragspartner vor Risiken. Im Fall des Küchenverkaufs wurde das Prinzip verletzt, weil der Händler die vollständige Zahlung vor Lieferung verlangte, was laut Gericht unzulässig war.
Schadensersatz
Schadensersatz ist eine Kompensation für durch eine Vertragsverletzung oder ein anderes schädigendes Ereignis entstandene Verluste. Er kann verlangt werden, wenn die andere Vertragspartei ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Im vorliegenden Fall forderte der Kläger Schadensersatz für Nutzungsausfall der nicht gelieferten Küche, wurde aber abgelehnt, da der vermögenswirksame Nachteil nicht nachgewiesen werden konnte.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- BGB § 433 (Vertragstypische Pflichten): Dieser Paragraph des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die Pflichten aus einem Kaufvertrag. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Sache zu verschaffen und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. Im vorliegenden Fall hat der Kläger einen Kaufvertrag über eine Küche abgeschlossen, woraus sich die Pflicht der Beklagten zur Lieferung und Montage der Küche ergibt. Da die Beklagte dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, ist dies von zentraler Bedeutung für die Ansprüche des Klägers.
- BGB § 323 (Rücktritt vom Vertrag): Nach diesem Paragraphen kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer eine ihm obliegende Pflicht nicht erfüllt. Der Kläger hat mit Schreiben vom 24.01.2023 den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt, da die Beklagte die Küche nicht geliefert hat. Diese rechtliche Grundlage ist entscheidend für den Anspruch des Klägers auf Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.
- BGB § 346 (Folgen des Rücktritts): Dieser Paragraph konkretisiert die rechtlichen Konsequenzen eines Rücktritts vom Vertrag. Der Rücktritt führt dazu, dass die empfangenen Leistungen zurückzugewähren sind. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass die Beklagte verpflichtet ist, die bereits geleistete Anzahlung des Klägers zurückzuzahlen, was einen entscheidenden Teil des Urteils darstellt.
- BGB § 281 (Schadensersatz statt der Leistung): Hier wird geregelt, unter welchen Umständen der Gläubiger Schadensersatz verlangen kann, wenn die geschuldete Leistung nicht erbracht wird. Der Kläger fordert nicht nur die Rückzahlung der Anzahlung, sondern auch eine Nutzungsausfallentschädigung. Diese rechtliche Grundlage ist relevant für die Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund der mangelnden Lieferung.
- BGB § 362 (Erlöschen der Verpflichtung): Dieser Paragraph beschreibt, dass die Verpflichtung des Schuldners erlischt, wenn die geschuldete Leistung erbracht wird. Da die Beklagte jedoch die Küche nicht geliefert hat und der Kläger vom Vertrag zurückgetreten ist, bleibt die Verpflichtung zur Rückzahlung der erhaltenen Anzahlung bestehen. Dieser Punkt ist entscheidend, um den Anspruch des Klägers auf Rückzahlung zu untermauern.
Das vorliegende Urteil
LG Lübeck – Az.: 10 O 91/23 – Urteil vom 20.02.2024 –
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Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz