Die Deutsche Bahn AG hat am 03.02.2004 ihre neue sog. „Kundencharta“ für den Fernverkehr vorgestellt (Die Kundencharta gilt nicht für den Nahverkehr! Gerade hier kommt es jedoch täglich zu gravierenden Verspätungen!). Die neue Kundencharta wird in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bahn AG aufgenommen.
Ab 01.10.2004 können Fernreisende folgende Entschädigungsleistungen fordern:
- Bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof kann der Kunde eine Entschädigung in Höhe von 20 % des Fahrkartenwertes verlangen. Diese Zusage gilt nicht nur für einen einzelnen Zug, sondern umfasst die gesamte Reisekette. Diese Regelung gilt auch wenn ein Zug ausfällt.
- Kann der Kunde seine Reise bis 24 Uhr nicht wie geplant fortsetzen, übernimmt die Deutsche Bahn AG die Kosten für Übernachtung oder eine Taxifahrt in Höhe von max. 80 Euro.
Anmerkung: Auch in diesem Falle hat sich die Regierung wieder einmal auf die Zusage eines Unternehmens verlassen, anstatt klare gesetzliche Regelungen zu schaffen und auch Regelungen für den Nahverkehr zu treffen.
Ich bin seit meiner Zulassung durch das Land- und Amtsgericht Siegen im Jahr 1983 als Rechtsanwalt tätig und habe die Kanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen gegründet. Meine besondere Kompetenz liegt im Arbeitsrecht, für das ich 1997 den Fachanwaltstitel erworben habe. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Baurecht, Steuerrecht, Zivilrecht, Sozialrecht und Nachbarrecht. Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und stehe als Fachanwalt für Arbeitsrecht bundesweit zur Verfügung. Dabei vertrete ich meine Mandanten vor allen deutschen Arbeitsgerichten, auch vor dem Arbeitsgericht Siegen. Regelmäßig bearbeite ich auch Fälle aus anderen Rechtsgebieten. […] mehr über Hans Jürgen Kotz



