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Linksabbiegerhaftung bei Kollision mit einem überholenden und zu schnell fahrenden Motorrad

Ein Motorradfahrer verunglückte schwer bei einem Unfall auf der Bundesstraße 4 und kämpft nun vor Gericht um Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hob das Urteil des Landgerichts Kiel auf, da wichtige Gutachten fehlten, um die Schuldfrage zu klären. Nun muss geklärt werden, wie schnell der Motorradfahrer tatsächlich unterwegs war und ob der Autofahrer den Blinker gesetzt hatte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Fall betrifft einen Verkehrsunfall, bei dem es um Schadensersatzansprüche für materielle und immaterielle Schäden geht.
  • Der Unfall geschah durch ein Überholmanöver, bei dem streitig ist, ob der Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wurde.
  • Der Kläger erlitt erhebliche Verletzungen, darunter eine dauerhafte Schulterbeeinträchtigung, was zu Forderungen für Verdienstausfall und Schmerzensgeld führte.
  • Das Landgericht entschied zugunsten des Klägers mit einer Haftungsverteilung von 80% zu 20% zu Lasten der Beklagten.
  • Die Beklagte legte Berufung ein mit dem Einwand, es sei kein unfallanalytisches Gutachten eingeholt worden und bemängelte die Haftungsverteilung und Schadensberechnung.
  • Das Oberlandesgericht hob das Urteil des Landgerichts auf und verwies den Fall zurück, da das rechtliche Gehör der Beklagten verletzt wurde durch Nichtberücksichtigung von Beweisanträgen.
  • Ein wesentlicher Verfahrensmangel wurde festgestellt, da das Gericht keine ausreichende Beweisaufnahme, insbesondere ein Unfallrekonstruktionsgutachten, durchgeführt hatte.
  • Die Quotenbildung bei der Haftung könnte sich ändern, abhängig von weiteren Beweiserhebungen, wie der Geschwindigkeit des Motorrads und der Verkehrssituation.
  • Das Schmerzensgeld wurde neu bewertet, aber eine abschließende Festsetzung steht noch aus, da das Mitverschulden des Klägers weiter zu prüfen ist.
  • Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist nicht revisionsfähig, da sie auf individuellen Umständen und Tatsachenfeststellungen basiert.

Linksabbiegerhaftung: Urteil beleuchtet Fahrlässigkeit bei Motorradunfällen

Bei Verkehrsunfällen ist die Frage der Haftung oft ein zentrales Thema. Insbesondere die Linksabbiegerhaftung spielt eine bedeutende Rolle, wenn ein abbiegendes Fahrzeug mit einem überholenden Motorrad kollidiert. Hierbei müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, wie die Geschwindigkeit des Motorrads und das Fahrverhalten des Motorradfahrers, die für die verkehrsrechtliche Bewertung entscheidend sind.

Das Verständnis der Haftungsteilung und der Fahrlässigkeit im Straßenverkehr ist unerlässlich, um Schadensersatzforderungen korrekt zu beurteilen. Diese Aspekte sind besonders wichtig, wenn es zu einem Unfall kommt, bei dem die Vorfahrtsregelung und die Unfallursache analysiert werden müssen. Ein konkreter Fall zeigt, wie diese rechtlichen Rahmenbedingungen in der Praxis angewendet werden.

Der Fall vor Gericht


Oberlandesgericht hebt Urteil zu Motorradunfall wegen Verfahrensmängeln auf

Ein folgenschwerer Verkehrsunfall zwischen einem Motorradfahrer und einem Pkw beschäftigt das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein.

Linksabbiegerhaftung und Geschwindigkeit des Motorradfahrers
Die Haftungsverteilung bei einem Motorradunfall muss neu bewertet werden, da entscheidende Beweise fehlen. (Symbolfoto: Flux gen.)

Der Senat hob das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Kiel auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück.

Schwere Verletzungen nach Kollision beim Abbiegemanöver

Der Unfall ereignete sich am 17. Juni 2018 auf der Bundesstraße 4. Der Kläger fuhr mit seiner Honda CBR 900 Fireblade hinter einem Pkw, als dieser nach links in die Straße H. einbiegen wollte. Beim Überholversuch des Motorradfahrers kam es zur Kollision. Der 1974 geborene Linkshänder erlitt dabei eine schwere Schulterverletzung mit Riss des Bandapparats und der Muskulatur. Seine Bewegungsfähigkeit ist seither dauerhaft eingeschränkt – den linken Arm kann er nicht mehr über die Horizontale heben.

Streit um Unfallhergang und Schadensersatz

Zwischen den Parteien ist strittig, ob und wann der Autofahrer den Blinker gesetzt hatte. Der verletzte Motorradfahrer fordert Verdienstausfall bis März 2020 in Höhe von 33.858,43 Euro sowie eine monatliche Zahlung von 3.183,20 Euro bis zum Renteneintritt. Zusätzlich verlangt er Schmerzensgeld von mindestens weiteren 19.000 Euro. Die beklagte Versicherung zahlte bisher 6.000 Euro Schmerzensgeld und 28.921,21 Euro für den Verdienstausfall.

Schwere Mängel im Beweisverfahren

Das Landgericht hatte dem Kläger nach einer Quote von 80 zu 20 Prozent zu seinen Gunsten weitgehend Recht gegeben. Das Oberlandesgericht bemängelte jedoch, dass kein unfallanalytisches Gutachten eingeholt wurde. Die Beklagte hatte vorgetragen, der Motorradfahrer sei mit mindestens 70 statt der erlaubten 50 km/h gefahren. Diese mögliche Geschwindigkeitsüberschreitung hätte durch ein Gutachten überprüft und bei der Haftungsverteilung berücksichtigt werden müssen.

Neue Beweisaufnahme erforderlich

Der Senat sieht ohne Berücksichtigung des Mitverschuldens ein Schmerzensgeld von insgesamt 35.000 Euro als angemessen an. Die genaue Höhe hängt jedoch vom noch festzustellenden Mitverschulden ab. Neben dem unfallanalytischen Gutachten muss auch ein arbeitsmedizinisches Gutachten eingeholt werden. Dieses soll klären, ob der Kläger trotz seiner Vorerkrankungen mehr als die vom Landgericht angenommenen 1.000 Euro monatlich hätte verdienen können.

Quotenbildung muss neu erfolgen

Bei der Haftungsverteilung spricht gegen den Autofahrer der Verstoß gegen die doppelte Rückschaupflicht beim Linksabbiegen. Zu Lasten des Motorradfahrers geht bereits sein zugestandener Geschwindigkeitsverstoß, der zu einer Mindestquote von 30 Prozent führen muss. Je nach Gutachtenergebnis könnte sein Anteil noch steigen, falls sich eine höhere Geschwindigkeit, mangelnder Sicherheitsabstand oder das Überholen bei unklarer Verkehrslage nachweisen lassen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil verdeutlicht die hohen Anforderungen an die Beweisführung bei Verkehrsunfällen. Das Oberlandesgericht betont, dass alle relevanten Beweisanträge berücksichtigt und bei der Festlegung von Haftungsquoten sämtliche Umstände wie Geschwindigkeitsverstöße oder unklare Verkehrslagen einbezogen werden müssen. Eine oberflächliche Bewertung des Unfallgeschehens ohne ausreichende Sachverhaltsaufklärung durch Gutachten kann zur Aufhebung des Urteils führen.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen Unfall erlitten haben, müssen Sie von Anfang an sorgfältig Beweise sichern und dokumentieren. Achten Sie besonders auf technische Details wie gefahrene Geschwindigkeiten, Abstände und die Verkehrssituation vor dem Unfall. Nur mit einer lückenlosen Beweiskette können Sie Ihre Ansprüche durchsetzen. Rechnen Sie damit, dass die Gegenseite jeden möglichen Verstoß gegen Verkehrsregeln zu Ihren Lasten geltend machen wird. Ein Mitverschulden Ihrerseits, etwa durch überhöhte Geschwindigkeit, kann die Schmerzensgeldhöhe und den Schadensersatz deutlich mindern. Lassen Sie sich frühzeitig rechtlich beraten, um Ihre Erfolgschancen realistisch einschätzen zu können.


Komplexe Verkehrsunfälle erfordern eine lückenlose Dokumentation und präzise rechtliche Bewertung aller Umstände. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche professionell durchzusetzen und eine faire Entschädigung zu erhalten. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Welche Rolle spielen Gutachten bei der rechtlichen Aufarbeitung von Verkehrsunfällen?

Gutachten dienen als zentrale Beweismittel bei der rechtlichen Aufarbeitung von Verkehrsunfällen und sind oft entscheidend für den Ausgang eines Verfahrens. Ein qualifizierter Sachverständiger dokumentiert dabei den Unfallhergang, bewertet die entstandenen Schäden und ermittelt die Reparaturkosten.

Bedeutung für die Schadensregulierung

Bei der Schadensregulierung erfüllt das Gutachten mehrere wichtige Funktionen: Es stellt den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs fest, dokumentiert alle eingetretenen Schäden und kalkuliert die erforderlichen Reparaturkosten. Besonders relevant ist die Feststellung des merkantilen Minderwerts – also der Wertverlust, der allein durch die Unfallbeteiligung des Fahrzeugs entsteht.

Rechtliche Verwertbarkeit

Ein gerichtsfestes Gutachten muss bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Der Richter entscheidet über die Anerkennung des Gutachtens im Prozess und kann bei Bedarf Nachbesserungen oder ein neues Gutachten anordnen. Bei strittigen Fällen, in denen mehrere Gutachten oder Gegengutachten vorliegen, kann das Gericht einen eigenen Sachverständigen bestellen.

Haftungsfragen und Kostenverteilung

Die Kosten für ein Gutachten trägt grundsätzlich die Partei, die auch für den Unfallschaden aufkommen muss. Bei einem Mitverschulden werden die Gutachterkosten entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt. Wenn Sie einen Unfall verschuldet haben und der Geschädigte ein Gutachten einholt, müssen Sie auch diese Kosten übernehmen – außer bei reinen Bagatellschäden unter 750 Euro.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Schadensersatz

Ein Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung, die jemand erhält, wenn ihm durch das Verhalten eines anderen ein Schaden zugefügt wurde. Im Kontext eines Verkehrsunfalls bedeutet das, dass die geschädigte Partei Anspruch auf eine Geldsumme hat, um den erlittenen Verlust auszugleichen, sei es durch Einkommensverlust, Sachschäden oder Schmerzensgeld. In Deutschland regeln unter anderem §§ 249 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) den Schadensersatz. Ein Beispiel: Ein Autofahrer fährt unachtsam und beschädigt dabei das Fahrzeug eines anderen. Der Geschädigte kann dann für den verursachten Schaden Schadensersatz verlangen.


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Haftung

Haftung beschreibt die Verantwortung einer Person für ihr Handeln, insbesondere wenn durch dieses Handeln anderen ein Schaden entsteht. Im juristischen Sinne bedeutet Haftung, dass der Verantwortliche für den Schaden finanziell aufkommen muss. Bei Verkehrsunfällen ist die Klärung der Haftung entscheidend, um zu bestimmen, wer für die Unfallfolgen aufkommen muss. Beispiel: Bei einem Unfall kann sowohl der Fahrer, der die Vorfahrt missachtet hat, als auch derjenige, der zu schnell gefahren ist, haften.


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Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit ist ein Begriff, der das unabsichtliche, aber dennoch vorwerfbare Verhalten beschreibt, durch das ein Schaden entsteht. In der Rechtssprache spricht man von Fahrlässigkeit, wenn jemand nicht die erforderliche Sorgfalt walten lässt, die notwendig wäre, um einen Schaden zu vermeiden, und dies vorhersehbar war. Sie wird in § 276 Abs. 2 BGB thematisiert. Ein Beispiel im Verkehr: Ein Fahrer achtet nicht darauf, ob sein Blinker korrekt funktioniert, und es kommt deshalb zu einem Unfall.


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Linksabbiegerhaftung

Linksabbiegerhaftung bezieht sich auf die besondere Pflicht und Verantwortung von Fahrern, die nach links abbiegen wollen. Da Linksabbiegen oft Risikosituationen schafft, müssen Fahrer besonders achtsam sein. Ein Verstoß gegen die doppelte Rückschaupflicht, bei der der Fahrer den rückwärtigen Verkehr nicht ausreichend beachtet, kann zu einer höheren Haftung führen. Diese Regelung soll Unfälle vermeiden, die beim Abbiegen entstehen können, zum Beispiel mit entgegenkommendem oder überholendem Verkehr.


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Mitverschulden

Der Begriff Mitverschulden beschreibt die Situation, in der das Opfer eines Unfalls oder Schadens selbst teilweise für den entstandenen Schaden verantwortlich ist. In einem solchen Fall kann sein Anspruch auf Schadensersatz reduziert werden. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 254 BGB. Beispiel: Wenn ein Fußgänger bei Rot über die Ampel geht und angefahren wird, trägt er unter Umständen ein Mitverschulden an dem Unfall.


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Verfahrensmängel

Verfahrensmängel bezeichnen Fehler oder Versäumnisse im Ablauf eines Gerichtsverfahrens, die die Rechte einer der Parteien beeinträchtigen können. Im beschriebenen Fall Bemängelte das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, dass wesentliche Beweise, wie zum Beispiel ein unfallanalytisches Gutachten, nicht erhoben wurden, was zu einer Neuverhandlung des Falls führte. Solche Mängel können zu einem neuen Verfahren oder zur Anpassung eines Urteils führen, um einen fairen Prozess zu gewährleisten.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 823 BGB (Schadensersatzhaftung): Dieser Paragraph regelt die Haftung für Schäden, die durch rechtswidriges Handeln verursacht wurden. Er besagt, dass jemand, der einem anderen vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt, diesem für den daraus resultierenden Schaden haftet. Im vorliegenden Fall wird die Beklagte gemäß § 823 BGB in Anspruch genommen, da der Kläger durch das Verhalten des Zeugen C. bei dem Verkehrsunfall verletzt wurde und Schadensersatzansprüche geltend macht.
  • § 249 BGB (Art und Umfang des Schadensersatzes): Dieser Paragraph legt fest, dass der Geschädigte so zu stellen ist, wie er ohne das schädigende Ereignis stünde. Der Schadensersatz umfasst die notwendigen Kosten der Heilbehandlung sowie den Verdienstausfall des Klägers. Der Kläger fordert hier sowohl Schmerzensgeld als auch Ersatz seines Verdienstausfalls, was eine direkte Anwendung von § 249 BGB darstellt, da er durch seine Verletzungen finanziell beeinträchtigt wurde.
  • § 7 StVG (Haftung des Halters): Das Straßenverkehrsgesetz regelt die Haftung des Halters eines Fahrzeuges für Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeuges entstehen. Dieser Paragraph ist relevant, weil der Kläger Schadensersatz von der Beklagten fordert, deren Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Dies betrifft die Haftung des Fahrzeughalters für das Verhalten des Fahrers und umfasst somit den vorliegenden Unfall.
  • § fahrRG (Gesetz über die Entschädigung der Opfer von Gewalttaten): Dieses Gesetz richtet sich primär an Opfer von Straftaten, hat jedoch Relevanz für Opfer von Verkehrsunfällen, wenn es um immaterielle Schäden wie Schmerzensgeld geht. Im vorliegenden Fall wird ein Betrag für Schmerzensgeld gefordert, und die Regelungen könnten herangezogen werden, um die Höhe des Schmerzensgeldes zu bestimmen, insbesondere unter Berücksichtigung der erlittenen Verletzungen und der dauerhaften Beeinträchtigungen.
  • § 253 BGB (Schmerzensgeld): Dieser Paragraph bietet die rechtliche Grundlage für den Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Verletzung, die zu einer Beeinträchtigung des Lebens oder der Gesundheit führt. Da der Kläger einen erheblichen immateriellen Schaden aufgrund seiner Verletzungen erlitten hat und für diesen eine finanzielle Entschädigung von 19.000 € fordert, ist § 253 BGB direkt anwendbar, um die Berechtigung und Höhe des Schmerzensgeldes zu begründen.

Das vorliegende Urteil

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein – Az.: 7 U 145/23 – Urteil vom 01.10.2024


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