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Linksabbiegerunfall mit einem überholenden und zu schnell fahrenden Motorrad

Ein Motorradfahrer verunglückte bei einem Überholmanöver schwer und kämpft nun vor Gericht um Schadensersatz. Nach einem Unfall auf der Bundesstraße 4 bei M. im Juni 2018, bei dem sich der Kläger eine schwere Schulterverletzung zuzog, streiten sich die Parteien über die Höhe des Schmerzensgeldes und des Verdienstausfalls. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hob das Urteil des Landgerichts Kiel auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück.

Das Wichtigste in Kürze

  • In dem Rechtsstreit ging es um Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall, bei dem der Kläger verletzt wurde.
  • Streitpunkt war, ob das Beklagtenfahrzeug den Fahrtrichtungsanzeiger betätigte, was den Unfall möglicherweise hätte vermeiden können.
  • Der Kläger erlitt erhebliche Verletzungen, darunter eine dauerhafte Beeinträchtigung der Schulter.
  • Der Kläger forderte sowohl Schmerzensgeld als auch Ausgleich für einen Verdienstausfall.
  • Das ursprüngliche Urteil des Landgerichts Kiel wurde aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.
  • Gerichtskosten für das Berufungsverfahren wurden nicht erhoben.
  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, eine Revision wurde nicht zugelassen.
  • Der Kläger erhält bereits Zahlungen für Schmerzensgeld und Verdienstausfall, strebt jedoch höhere Beträge an.
  • Die Entscheidung bietet Präzedenzfälle für die Komplexität von Verkehrsunfallstreitigkeiten und Schadensersatzansprüchen.

Linksabbiegerunfall: Risiko für Motorradfahrer und wichtige Präventionsmaßnahmen

Linksabbiegerunfälle zählen zu den häufigsten Verkehrsunfällen und stellen für Motorradfahrer ein besonders hohes Risiko dar. Oftmals sind rücksichtsloses Fahren und überhöhte Geschwindigkeit entscheidende Unfallursachen. Wenn ein Motorrad überholt und gleichzeitig ein Auto links abbiegt, kann es zu folgenschweren Kollisionen kommen. Dieses gefährliche Fahrverhalten geschieht häufig an Kreuzungen, wo die Verkehrssicherheit durch unklare Sichtverhältnisse zusätzlich beeinträchtigt wird. Um die Zahl solcher Unfallbedingten Versicherungsschäden zu reduzieren, sind Fahrsicherheitstrainings und ein verantwortungsbewusstes Fahrverhalten unerlässlich. Im Folgenden wird ein konkreter Fall eines Linksabbiegerunfalls mit einem überholenden Motorradfahrer näher betrachtet und analysiert.

Der Fall vor Gericht


Verkehrsunfall führt zu langwierigem Rechtsstreit um Schadensersatz

Linksabbiegerunfall mit Motorradfahrer und Schadensersatzklage
Linksabbiegerunfall mit Motorradfahrer und Schadensersatzklage (Symbolfoto: Flux gen.)

Ein Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 4 bei M. im Juni 2018 hat zu einem komplexen Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Schleswig-Holstein geführt. Der Fall dreht sich um die Frage der Haftung und den Umfang der Schadensersatzansprüche des verletzten Motorradfahrers.

Unfallhergang und Verletzungen des Klägers

Der Unfall ereignete sich, als der Kläger, ein Motorradfahrer, versuchte, ein vor ihm fahrendes Auto zu überholen. Der Autofahrer, der bei der beklagten Versicherung haftpflichtversichert war, beabsichtigte nach links abzubiegen. Strittig blieb, ob und wann der Autofahrer den Blinker betätigt hatte.

Bei dem Zusammenstoß erlitt der Kläger schwere Verletzungen, insbesondere eine Sprengung des linken Schultergelenks vom Typ Rockwood 5. Dies führte zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit seiner linken Schulter. Der Kläger, ein Linkshänder, kann seinen linken Arm nicht mehr über die Horizontale heben.

Gerichtliche Auseinandersetzung um Schadensersatz

Der Kläger forderte von der Versicherung des Unfallgegners umfangreichen Schadensersatz. Dies umfasste Verdienstausfall bis März 2020 in Höhe von 33.858,43 € sowie eine monatliche Zahlung von 3.183,20 € bis zum Erreichen des Rentenalters. Zudem verlangte er die Feststellung der Ersatzpflicht für alle weiteren materiellen und immateriellen Schäden sowie ein zusätzliches Schmerzensgeld von mindestens 19.000 €.

Die Versicherung hatte bereits Zahlungen geleistet: 6.000 € Schmerzensgeld und 28.921,21 € für den Verdienstausfall. Sie bestritt jedoch die weitergehenden Ansprüche des Klägers.

Entscheidung des Landgerichts

Das Landgericht Kiel gab der Klage nach umfangreicher Beweisaufnahme weitgehend statt. Es legte eine Haftungsverteilung von 80% zu 20% zu Lasten der Beklagten fest. Dem Kläger wurden 13.202,63 € für den bezifferten Verdienstausfall bis März 2020 sowie eine monatliche Erwerbsschadenrente von 1.219,26 € bis zum Rentenalter zugesprochen. Zusätzlich verurteilte das Gericht die Beklagte zur Zahlung weiterer 19.000 € Schmerzensgeld.

Berufung und Rückverweisung durch das OLG

Die Beklagte legte gegen das Urteil des Landgerichts Berufung ein. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied daraufhin, das erstinstanzliche Urteil aufzuheben und den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückzuverweisen. Die genauen Gründe für diese Entscheidung werden im vorliegenden Urteil nicht näher ausgeführt.

Der Fall verdeutlicht die Komplexität von Schadensersatzforderungen nach Verkehrsunfällen, insbesondere wenn es um langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen und Verdienstausfälle geht. Die endgültige Entscheidung in diesem Fall steht noch aus und wird nun erneut vom Landgericht Kiel getroffen werden müssen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil unterstreicht die Komplexität von Schadensersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen mit schweren Verletzungsfolgen. Die Rückverweisung durch das OLG zeigt, dass bei der Bemessung langfristiger Schäden und Verdienstausfälle besondere Sorgfalt geboten ist. Der Fall verdeutlicht die Notwendigkeit einer gründlichen Prüfung aller Umstände, um zu einer angemessenen und rechtlich belastbaren Entscheidung zu gelangen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen für Unfallopfer, die Schadensersatzansprüche geltend machen möchten. Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, insbesondere als Motorradfahrer bei einem Linksabbiegerunfall, sollten Sie Folgendes beachten:

  1. Ihre Geschwindigkeit spielt eine entscheidende Rolle bei der Haftungsverteilung. Selbst eine geringe Geschwindigkeitsüberschreitung kann Ihren Schadensersatzanspruch deutlich mindern.
  2. Das Gericht muss alle relevanten Beweisangebote berücksichtigen, einschließlich technischer Gutachten zur Unfallrekonstruktion. Bestehen Sie darauf, dass alle wichtigen Beweise eingeholt werden.
  3. Bei der Berechnung Ihres Verdienstausfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie sich aktiv um eine neue Beschäftigung bemüht haben. Andernfalls kann das Gericht einen fiktiven Verdienst anrechnen.
  4. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt stark von den individuellen Umständen ab. Lassen Sie sich nicht mit einem zu niedrigen Betrag abspeisen.
  5. Achten Sie bei Feststellungsklagen darauf, dass zukünftige Ansprüche, wie eine mögliche Erwerbsminderungsrente, berücksichtigt werden.

Insgesamt zeigt das Urteil, wie komplex Schadensersatzverfahren sein können. Es ist ratsam, sich frühzeitig juristischen Beistand zu suchen, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Rechte habe ich als Motorradfahrer bei einem Linksabbiegerunfall?

Als Motorradfahrer haben Sie bei einem Linksabbiegerunfall grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Linksabbieger seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Dies basiert auf dem sogenannten Anscheinsbeweis, der zunächst für ein Verschulden des Linksabbiegers spricht.

Ihre Rechte im Detail

Schadensersatzansprüche: Sie können Ersatz für Sachschäden an Ihrem Motorrad, Ihrer Schutzkleidung und anderen beschädigten Gegenständen fordern. Auch Folgekosten wie Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall sind erstattungsfähig.

Schmerzensgeld: Bei Verletzungen steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Die Höhe richtet sich nach der Schwere und Dauer der Verletzungen. In einem konkreten Fall erhielt ein schwer verletzter Motorradfahrer 50.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Verdienstausfall: Wenn Sie aufgrund des Unfalls arbeitsunfähig sind, können Sie den entgangenen Verdienst geltend machen.

Besonderheiten für Motorradfahrer

Als Motorradfahrer genießen Sie in gewisser Weise einen besonderen Schutz. Gerichte berücksichtigen oft die erhöhte Verletzungsgefahr für Motorradfahrer. Selbst wenn Sie zu schnell gefahren sind, kann dies unter Umständen Ihre Ansprüche nicht vollständig ausschließen. In einem Fall erhielt ein Motorradfahrer trotz Geschwindigkeitsüberschreitung 75% des Schadensersatzes zugesprochen.

Einschränkungen Ihrer Rechte

Ihre Ansprüche können gemindert werden, wenn Ihnen ein Mitverschulden nachgewiesen wird. Dies kann der Fall sein, wenn Sie:

  • Mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren sind
  • Trotz unklarer Verkehrslage überholt haben
  • Keine vorgeschriebene Schutzkleidung getragen haben

In solchen Fällen kann eine Mithaftung von 25% bis 50% oder mehr festgelegt werden.

Durchsetzung Ihrer Rechte

Um Ihre Rechte durchzusetzen, sollten Sie am Unfallort Beweise sichern. Fotografieren Sie die Unfallstelle, notieren Sie Kontaktdaten von Zeugen und lassen Sie Ihre Verletzungen ärztlich dokumentieren. Diese Informationen sind wertvoll, wenn es zu Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung oder zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Wenn Sie in einen Linksabbiegerunfall verwickelt wurden, haben Sie als Motorradfahrer also gute Chancen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Die genaue Höhe Ihrer Ansprüche hängt vom Einzelfall ab und wird oft durch Gerichte entschieden, wenn keine Einigung erzielt werden kann.


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Wie wird die Schuldfrage bei einem Unfall zwischen Motorrad und abbiegendem Auto geklärt?

Bei einem Unfall zwischen einem Motorrad und einem abbiegenden Auto wird die Schuldfrage anhand mehrerer Faktoren geklärt. Grundsätzlich tragen beide Parteien eine erhöhte Sorgfaltspflicht, die bei der Beurteilung berücksichtigt wird.

Pflichten des abbiegenden Autofahrers

Der Autofahrer muss beim Linksabbiegen besondere Vorsicht walten lassen. Er hat eine doppelte Rückschaupflicht: Einmal vor dem Einordnen und nochmals unmittelbar vor dem Abbiegen muss er den rückwärtigen Verkehr beobachten. Zudem muss er sein Abbiegemanöver rechtzeitig und deutlich durch Blinken ankündigen. Verletzt er diese Pflichten, kann ihm ein erhebliches Mitverschulden angelastet werden.

Verantwortung des Motorradfahrers

Auch der Motorradfahrer trägt Verantwortung. Wenn Sie als Motorradfahrer ein Überholmanöver einleiten, müssen Sie sich vergewissern, dass dies gefahrlos möglich ist. Eine überhöhte Geschwindigkeit oder ein Überholen bei unklarer Verkehrslage können zu Ihren Lasten ausgelegt werden.

Abwägung der Verschuldensanteile

Bei der Klärung der Schuldfrage wägen Gerichte die Pflichtverletzungen beider Parteien gegeneinander ab. Dabei spielen folgende Aspekte eine Rolle:

  • Einhaltung der Verkehrsregeln
  • Angemessenheit der Geschwindigkeit
  • Erkennbarkeit der Verkehrssituation
  • Reaktionszeit und -möglichkeiten

Die Haftungsquote kann stark variieren. In vielen Fällen wird eine Teilschuld beider Beteiligten festgestellt. Beispielsweise könnte bei einem schweren Verstoß des Autofahrers gegen seine Sorgfaltspflicht diesem eine höhere Haftung von 60-70% zugesprochen werden.

Besonderheiten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Interessanterweise kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung des Motorradfahrers in bestimmten Fällen unberücksichtigt bleiben. Wenn der Unfall auch bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unvermeidbar gewesen wäre, wird dies nicht zu Ihren Lasten gewertet.

Beweislast und Unfallrekonstruktion

Zur Klärung der Schuldfrage werden oft Sachverständigengutachten herangezogen. Diese rekonstruieren den Unfallhergang und ermitteln wichtige Faktoren wie Geschwindigkeiten und Reaktionszeiten. Als Beteiligter sollten Sie möglichst viele Beweise sichern, etwa durch Fotos oder Zeugenaussagen.

Wenn Sie in einen solchen Unfall verwickelt sind, ist es wichtig, dass Sie alle relevanten Informationen dokumentieren und bei der Unfallaufnahme präzise Angaben machen. Dies kann entscheidend für die spätere Beurteilung der Schuldfrage sein.


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Welche Schadensersatzansprüche kann ich nach einem schweren Motorradunfall geltend machen?

Nach einem schweren Motorradunfall können Sie verschiedene Schadensersatzansprüche geltend machen:

Schmerzensgeld

Sie haben Anspruch auf Schmerzensgeld für erlittene Schmerzen und Leiden. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzungen, Dauer der Behandlung und möglichen Dauerschäden. Bei einem schweren Unfall mit Polytrauma kann das Schmerzensgeld durchaus im fünf- bis sechsstelligen Bereich liegen.

Verdienstausfall

Wenn Sie aufgrund der Verletzungen arbeitsunfähig sind, können Sie entgangenen Verdienst geltend machen. Dies umfasst sowohl den kurzfristigen Verdienstausfall während der Heilbehandlung als auch mögliche langfristige Einkommensverluste bei dauerhafter Erwerbsminderung.

Behandlungs- und Pflegekosten

Sämtliche unfallbedingten Heilbehandlungskosten sind erstattungsfähig. Dazu gehören Arztkosten, Medikamente, Physiotherapie, aber auch Fahrtkosten zu Behandlungen. Bei Pflegebedürftigkeit können Sie zudem die Kosten für häusliche Pflege oder ein Pflegeheim geltend machen.

Sachschäden

Der Schaden an Ihrem Motorrad sowie an Ihrer Schutzkleidung und persönlichen Gegenständen ist zu ersetzen. Beim Motorrad kann neben den Reparaturkosten auch ein merkantiler Minderwert in Betracht kommen.

Haushaltsführungsschaden

Wenn Sie aufgrund der Verletzungen Ihre Haushaltstätigkeiten nicht mehr wie gewohnt ausführen können, steht Ihnen ein Ersatz für vermehrte Aufwendungen im Haushalt zu.

Mehrbedarfsschaden

Dauerhafte Beeinträchtigungen können einen erhöhten Lebensbedarf verursachen, etwa durch behindertengerechte Umbauten oder spezielle Hilfsmittel. Diese Kosten sind ebenfalls erstattungsfähig.

Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, müssen Sie die erlittenen Schäden nachweisen. Bewahren Sie daher alle Belege auf und dokumentieren Sie Ihre Verletzungen und deren Auswirkungen sorgfältig. Bei einem Linksabbiegerunfall mit einem überholenden und zu schnell fahrenden Motorrad kann es zu einer Mithaftung kommen. In diesem Fall werden Ihre Ansprüche entsprechend der Haftungsquote gekürzt.


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Wie läuft ein Gerichtsverfahren bei Schadensersatzforderungen nach einem Motorradunfall ab?

Ein Gerichtsverfahren bei Schadensersatzforderungen nach einem Motorradunfall beginnt mit der Klageerhebung durch den Geschädigten. Sie reichen die Klageschrift beim zuständigen Gericht ein, wobei die Zuständigkeit vom Streitwert abhängt. Bei Forderungen bis 5.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig, darüber das Landgericht.

Klageerhebung und Zustellung

Nach Eingang der Klage prüft das Gericht diese auf Zulässigkeit und stellt sie dem Beklagten zu. Der Beklagte hat nun die Möglichkeit, eine Klageerwiderung einzureichen. In dieser kann er zu den Vorwürfen Stellung nehmen und eigene Beweise vorlegen.

Beweisaufnahme

Im nächsten Schritt ordnet das Gericht die Beweisaufnahme an. Bei einem Motorradunfall mit Linksabbieger und überhöhter Geschwindigkeit des Motorradfahrers sind folgende Beweise typisch:

  • Unfallgutachten von Sachverständigen
  • Zeugenaussagen
  • Polizeiberichte
  • Fotos der Unfallstelle
  • Medizinische Gutachten bei Personenschäden

Das Gericht kann auch einen gerichtlichen Sachverständigen bestellen, um strittige Fragen zu klären, wie etwa die genaue Geschwindigkeit des Motorrades zum Unfallzeitpunkt.

Mündliche Verhandlung

In der mündlichen Verhandlung haben beide Parteien die Gelegenheit, ihre Positionen darzulegen. Das Gericht kann Zeugen und Sachverständige anhören. Wenn Sie als Kläger auftreten, müssen Sie darlegen und beweisen, dass der Beklagte für den Unfall verantwortlich ist und welcher Schaden Ihnen entstanden ist.

Urteil und mögliche Rechtsmittel

Nach Abschluss der Beweisaufnahme fällt das Gericht sein Urteil. Bei einem Linksabbiegerunfall mit überhöhter Geschwindigkeit des Motorrades kommt es häufig zu einer Teilschuld beider Parteien. Das Gericht legt dann prozentuale Haftungsquoten fest, z.B. 75% zu 25%.

Sind Sie mit dem Urteil nicht einverstanden, können Sie Rechtsmittel einlegen. Bei Amtsgerichtsurteilen ist dies die Berufung zum Landgericht, bei Landgerichtsurteilen die Berufung zum Oberlandesgericht.

Dauer und Kosten

Ein Gerichtsverfahren in erster Instanz dauert in der Regel 6 bis 18 Monate. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und umfassen Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Sachverständigenkosten. Die unterliegende Partei trägt üblicherweise die Prozesskosten.

Wenn Sie in einen Motorradunfall verwickelt waren, bei dem komplexe Schuldfragen zu klären sind, kann ein Gerichtsverfahren notwendig sein, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Die genaue Abwägung der Schuldfrage, insbesondere bei überhöhter Geschwindigkeit des Motorrades, erfordert oft eine detaillierte Beweisaufnahme und sachverständige Gutachten.


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Welche langfristigen rechtlichen und finanziellen Folgen kann ein schwerer Motorradunfall haben?

Ein schwerer Motorradunfall kann weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, die Ihr Leben langfristig beeinflussen können.

Gesundheitliche Folgen und Erwerbsminderung

Bei einem schweren Motorradunfall können Sie dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen erleiden. Diese können zu einer Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit führen. Wenn Sie beispielsweise eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % für Ihren Beruf erleiden, kann dies erhebliche Auswirkungen auf Ihr zukünftiges Einkommen haben. In einem solchen Fall können Sie möglicherweise Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben.

Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld

Bei einem fremdverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere der Verletzungen, der Dauer der Behandlung und den langfristigen Folgen. In einem Fall, bei dem ein Motorradfahrer schwere Verletzungen erlitt, mehrere Operationen über sich ergehen lassen musste und dauerhafte Beeinträchtigungen davontrug, wurde ein Schmerzensgeld von 60.000 DM als angemessen erachtet.

Verdienstausfall und überobligatorische Tätigkeit

Wenn Sie trotz einer unfallbedingten Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit in Vollzeit arbeiten, gilt der Teil Ihrer Tätigkeit, der Ihre geminderte Erwerbsfähigkeit übersteigt, als überobligatorische Anstrengung. Die daraus erzielten Einkünfte müssen Sie sich nicht auf Ihren Schadensersatzanspruch anrechnen lassen. Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise zusätzlich zum vollen Lohn einen Schadensersatz für den Verdienstausfall geltend machen können.

Versicherungsleistungen und Regressansprüche

Nach einem schweren Unfall können Sie Leistungen von verschiedenen Versicherungen erhalten, wie Lohnfortzahlung, Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Diese Leistungen können sich auf erhebliche Summen belaufen. In einem dokumentierten Fall erhielt ein Unfallopfer Leistungen in Höhe von insgesamt 111.261,91 DM. Beachten Sie jedoch, dass Sozialversicherungsträger in solchen Fällen häufig Regressansprüche geltend machen, was bedeutet, dass Sie diese Leistungen möglicherweise zurückzahlen müssen, wenn Sie Schadensersatz von der gegnerischen Versicherung erhalten.

Langfristige finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Folgen eines schweren Motorradunfalls können sich über viele Jahre erstrecken. Wenn Sie beispielsweise eine 50-prozentige Erwerbsminderung erleiden, könnte sich Ihr jährliches Einkommen von 27.800 Euro auf 13.900 Euro halbieren. Über einen Zeitraum von zehn Jahren könnte sich so eine finanzielle Lücke von 139.000 Euro ergeben.

Rechtliche Aspekte der Unfallverursachung

Bei einem Linksabbiegerunfall mit einem überholenden und zu schnell fahrenden Motorrad kann die Frage der Schuld komplex sein. Auch wenn der Linksabbieger grundsätzlich wartepflichtig ist, kann ein Mitverschulden des Motorradfahrers aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder eines riskanten Überholmanövers zu einer Minderung der Schadensersatzansprüche führen. Dies kann Ihre finanziellen Ansprüche erheblich beeinflussen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Schadensersatz

Schadensersatz ist eine finanzielle Kompensation für einen erlittenen Schaden, der durch das Verhalten eines anderen verursacht wurde. Im deutschen Recht ist der Schadensersatz im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 249 ff. Der Geschädigte soll durch den Schadensersatz so gestellt werden, als wäre der schädigende Vorfall nicht eingetreten.

Beispiel: Wenn jemandes Auto durch einen Unfall beschädigt wurde, kann der Geschädigte die Kosten für die Reparatur als Schadensersatz verlangen.

Im Kontext des Textes fordert der Motorradfahrer Schadensersatz für den Verdienstausfall und die Verletzungsfolgen.

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Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist eine Form von Schadensersatz für immaterielle Schäden, hauptsächlich Schmerzen und Leiden, die durch einen Unfall oder ein Ereignis verursacht wurden (§ 253 BGB). Ziel ist es, die erlittenen physischen und psychischen Schmerzen zu kompensieren.

Beispiel: Nach einem schweren Unfall kann eine verletzte Person zusätzlich zu den Heilbehandlungskosten auch Schmerzensgeld für die erlittenen Schmerzen und dauerhaften Beeinträchtigungen fordern.

Im vorliegenden Fall fordert der Kläger ein Schmerzensgeld wegen der schweren Schulterverletzung.

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Verdienstausfall

Verdienstausfall bezeichnet den finanziellen Schaden, der entsteht, wenn jemand durch einen Unfall nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben und dadurch kein Einkommen hat (§ 252 BGB). Der Geschädigte kann verlangen, dass der entgangene Verdienst erstattet wird.

Beispiel: Ein Berufsmusiker, der durch einen Unfall seine Hände verletzt und dadurch vorübergehend nicht auftreten kann, kann seinen Verdienstausfall geltend machen.

Hier verlangt der Kläger Ersatz für den Verdienstausfall, den er durch seine Verletzung erlitt.

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Haftungsverteilung

Haftungsverteilung beschreibt, wie die Verantwortung für einen Schaden zwischen mehreren Parteien aufgeteilt wird, wenn mehrere an einem Unfall beteiligt sind (§ 254 BGB). Dies kann bedeuten, dass der Schadensersatz je nach Grad der Mitverantwortung angepasst wird.

Beispiel: Wenn zwei Autofahrer einen Unfall verursachen, kann das Gericht entscheiden, dass einer zu 30 % und der andere zu 70 % schuld ist, und dementsprechend die Haftung verteilen.

Im Text entschied das Landgericht, dass der Unfallgegner zu 80 % haftet.

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Berufung

Eine Berufung ist ein Rechtsmittel, das es erlaubt, ein Urteil durch ein höheres Gericht überprüfen zu lassen. Ziel ist es, Fehler in der rechtlichen Bewertung oder Beweiswürdigung der ersten Instanz zu korrigieren.

Beispiel: Wenn jemand mit einem Gerichtsurteil unzufrieden ist, kann er Berufung einlegen, um das Urteil von einem höheren Gericht überprüfen zu lassen.

Im Text hat die Beklagte das Urteil des Landgerichts angefochten und Berufung eingelegt, woraufhin das Oberlandesgericht den Fall zurückverwiesen hat.

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Rückverweisung

Rückverweisung ist ein Verfahren, bei dem ein höheres Gericht ein Urteil aufhebt und den Fall zur erneuten Verhandlung an das untergeordnete Gericht zurücksendet. Dies geschieht häufig, wenn wesentliche Verfahrensfehler oder unvollständige Tatsachenfeststellungen vorliegen.

Beispiel: Ein Oberlandesgericht hebt das Urteil eines Landgerichts auf und verweist den Fall zurück, damit das Landgericht zusätzliche Beweise erhebt.

In diesem Fall wurde der Fall nach der Berufung durch das Oberlandesgericht an das Landgericht Kiel zurückverwiesen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 826 BGB (Schadenersatzpflicht): Dieser Paragraph regelt die Haftung für Schäden, die durch eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung entstanden sind. In diesem Fall könnte relevant sein, ob der Beklagte fahrlässig gehandelt hat und damit eine Schadensersatzpflicht eingegangen ist. Der Kläger verlangt Schadensersatz, weil er durch das Verhalten des Beklagten verletzt wurde und damit die Voraussetzungen für einen Antrag nach § 826 BGB gegeben sind.
  • § 632 BGB (Vergütung bei Werkverträgen): Diese Vorschrift besagt, dass keine Höhe für die Vergütung einer Dienstleistung oder eines Werkes vereinbart werden kann, wenn dies nicht hinreichend bestimmt ist. Der Kläger könnte die im Zusammenhang mit seiner Erkrankung entstandenen Einkommenseinbußen geltend machen, da er aufgrund seiner Verletzung nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf als Maler auszuüben.
  • § 252 BGB (Erwerbsschaden): Hierbei handelt es sich um den Verlust des Einkommens, das der Geschädigte ohne den schädigenden Vorfall erhalten hätte. Der Kläger hat Anspruch auf Ersatz seines Verdienstausfalls und kann als Linkshänder, der zuvor als Maler tätig war, diesen Verlust geltend machen, da sich seine Verletzungen erheblich auf seine berufliche Leistungsfähigkeit auswirken.
  • § 843 BGB (Schmerzensgeld): Diese Regelung ermöglicht es Geschädigten, für immaterielle Schäden, wie Schmerzen und Leiden, eine Entschädigung zu verlangen. Der Kläger fordert ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 19.000 Euro, was unmittelbar mit den erheblichen physischen und psychischen Beeinträchtigungen seiner Verletzungen zusammenhängt.
  • § 254 BGB (Mitverschulden): Dieser Paragraph bespricht, inwieweit ein Geschädigter selbst zur Entstehung des Schadens beigetragen hat und wie dies auf den Schadensersatzanspruch angerechnet wird. Das Urteil des Landgerichts hat eine Haftungsverteilung von 80 % zu 20 % zu Lasten der Beklagten getroffen, was zeigt, dass hier die Frage des Mitverschuldens eine Rolle spielt und Einfluss auf die Höhe des geltend gemachten Schadensersatzes hat.

Das vorliegende Urteil

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein – Az.: 7 U 145/23 – Urteil vom 01.10.2024


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