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Lkw-Fahrer Haftung bei Unfall aus Verkehrslücke: 70/30 Mitverschulden

Ein Pkw fuhr in eine Lücke, die ein Lkw-Fahrer gelassen hatte, und löste so die Frage nach der Lkw-Fahrer Haftung bei Unfall aus Verkehrslücke aus. Das Landgericht Saarbrücken musste entscheiden, welche Seite die Hauptschuld an diesem paradoxen Zusammenstoß trug.

Zum vorliegenden Urteil 13 S 193/15 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Saarbrücken
  • Datum: 26.02.2016
  • Aktenzeichen: 13 S 193/15
  • Verfahren: Berufungsurteil in einer Zivilsache
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht, Versicherungsrecht

  • Das Problem: Ein Pkw fuhr von einer Tankstelle in eine Lücke im stehenden Verkehr ein. Als die Ampel grün wurde, fuhr ein Lkw an und kollidierte mit dem Pkw. Die Pkw-Fahrerin forderte Schadensersatz.
  • Die Rechtsfrage: Kann ein Lkw-Fahrer die Hauptschuld tragen, wenn ein Auto aus einer Lücke im stehenden Verkehr einfährt und es zu einem Unfall kommt?
  • Die Antwort: Ja, der Lkw-Fahrer trägt die Hauptschuld. Er hätte damit rechnen müssen, dass die offene Lücke genutzt wird. Er musste seine Umgebung sorgfältiger beobachten, auch mittels Spiegel. Die Pkw-Fahrerin musste aber 30% des Schadens selbst tragen.
  • Die Bedeutung: Wer eine große Lücke im stehenden Verkehr lässt, muss besonders wachsam sein. Es kann sein, dass andere Fahrzeuge diese Lücke zum Einfahren nutzen. Wer selbst einfährt, muss aber auch weiterhin vorsichtig sein.

Der Fall vor Gericht


Wer trägt die Schuld, wenn ein Lkw eine Lücke lässt und ein Pkw sie nutzt?

Eine fünf Meter große Lücke im stehenden Verkehr ist wie eine offene Tür. Sie lädt geradezu dazu ein, hindurchzufahren. Für einen Pkw-Fahrer, der von einem Tankstellengelände auf eine belebte Straße wollte, war diese Lücke die perfekte Gelegenheit. Er nutzte sie, fädelte sich ein – und wurde Momente später vom anfahrenden Lkw gerammt, der die Lücke vor sich gelassen hatte. Der folgende Rechtsstreit vor dem Landgericht Saarbrücken drehte sich um eine simple, aber folgenschwere Frage: Muss ein Lkw-Fahrer damit rechnen, dass jemand seine „Einladung“ annimmt?

Lkw-Fahrer kollidiert an roter Ampel mit Pkw aus Verkehrslücke. Wer trägt die Hauptschuld beim Einfädeln in den Stau?
Gericht sieht Lkw-Hauptschuld bei offener Lücke; Pkw-Fahrer trägt 30 Prozent Mitverschulden. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Der Unfall ereignete sich an einer roten Ampel. Der Verkehr auf der dreispurigen Bundesstraße stand. Ein Pkw-Fahrer wollte das Tankstellengelände verlassen und auf die Straße einbiegen. Auf der mittleren Spur stand ein Lkw, der vor sich einen Abstand von mindestens einem Pkw – also gut fünf Meter – zum vorderen Fahrzeug hielt. Der Pkw-Fahrer nahm nach eigenen Angaben Sichtkontakt mit dem Lkw-Fahrer auf, rollte langsam in die Lücke und positionierte sein Fahrzeug. Als die Ampel auf Grün schaltete, fuhr der Lkw an. Es kam zur Kollision.

Der Halter des Pkw klagte auf Schadensersatz. Der Lkw-Fahrer hätte ihn sehen müssen und sei unachtsam angefahren. Die Gegenseite konterte: Der Pkw sei im toten Winkel gewesen, der Lkw-Fahrer habe ihn nicht wahrnehmen können und auch nicht müssen. Der Fall landete vor Gericht. Er musste die Schuldfrage beim Unfall beim Einfahren in stehenden Verkehr klären.

Warum sah das Gericht die Hauptverantwortung beim Lkw-Fahrer?

Die Richter sahen den Fall anders als der Lkw-Fahrer. Ihre Argumentation war pragmatisch und lebensnah. Eine derart große Lücke im dichten, stehenden Verkehr ist keine Belanglosigkeit. Sie ist ein Signal. Im Klartext: Sie stellt eine klare Aufforderung für andere Verkehrsteilnehmer dar, diesen Raum zu nutzen – sei es zum Spurwechsel oder eben zum Einfädeln aus einer Ausfahrt.

Das Gericht zementierte damit eine wichtige Sorgfaltspflicht des Lkw-Fahrers an der Ampel. Wer eine solche Lücke vor sich lässt, schafft eine potenzielle Gefahrenquelle. Er muss deshalb damit rechnen, dass sich etwas in diesem Raum tut. Die Pflichten des Lkw-Fahrers im Stau sind damit erhöht. Er kann nicht einfach nur nach vorne auf die Ampel schauen. Seine Verantwortung erstreckt sich auf den gesamten Gefahrenbereich, den er durch sein Verhalten mitgestaltet.

Der Einwand des toten Winkels zog für das Gericht nicht. Ein Fahrer eines großen Fahrzeugs kann sich nicht einfach auf den toten Winkel berufen, wenn er zuvor eine Situation geschaffen hat, die andere Verkehrsteilnehmer anzieht. Vielmehr muss er dann besondere Vorkehrungen treffen. Ein Kontrollblick in die Spiegel vor dem Anfahren gehört zum absoluten Minimum. Das Gericht war überzeugt: Der Lkw-Fahrer hätte den Pkw bei gebotener Sorgfalt erkennen und den Unfall vermeiden können.

Wieso bekam der Pkw-Fahrer trotzdem eine Teilschuld?

Obwohl das Gericht die Hauptschuld klar beim Lkw-Fahrer verortete, ging der Pkw-Fahrer nicht komplett straffrei aus. Die Richter sprachen ihm ein Mitverschulden von 30 Prozent zu. Die Begründung dafür liegt in den grundlegenden Verkehrsregeln. Wer von einem Grundstück – wie hier einer Tankstelle – in den fließenden Verkehr einfährt, unterliegt einer gesteigerten Sorgfaltspflicht. Er muss sicherstellen, dass er niemanden gefährdet.

Der Pkw-Fahrer verließ sich darauf, dass der Lkw-Fahrer ihn gesehen hatte und auch nach dem Ampelwechsel weiter Rücksicht nehmen würde. Das war ein Fehler. Sich in eine Lücke vor einem Lkw einzufädeln, ist immer mit einem Restrisiko verbunden. Man kann nie hundertprozentig sicher sein, ob man wahrgenommen wurde. Dieses Restrisiko musste sich der Pkw-Fahrer anrechnen lassen.

Die Haftungsverteilung bei der Kollision aus der Lücke fiel daher auf eine Quote von 70 zu 30 zu Lasten des Lkw-Fahrers. Er musste den Löwenanteil des Schadens tragen, weil er die gefährliche Situation durch die große Lücke erst geschaffen und dann beim Anfahren nicht ausreichend kontrolliert hatte. Der Pkw-Fahrer trug einen kleineren Teil, weil er sich beim Einfahren nicht absolut jeder denkbaren Gefahr vergewissert hatte.

Die Urteilslogik

Gerichte stellen klar: Wer im Verkehr durch sein Verhalten Freiräume schafft, trägt erhöhte Verantwortung für deren Nutzung, während Einfahrende ein Restrisiko einkalkulieren müssen.

  • Lücke als Aufforderung: Wer im stehenden Verkehr bewusst eine größere Lücke lässt, schafft eine implizite Einladung für andere Verkehrsteilnehmer, diesen Raum zu nutzen, und muss daher beim Anfahren erhöhte Sorgfaltspflichten erfüllen.
  • Gesteigerte Sorgfalt beim Einfädeln: Wer von einem Grundstück in den fließenden Verkehr einfährt, unterliegt einer erhöhten Sorgfaltspflicht und muss sich selbst bei scheinbar freien Lücken stets des Risikos mangelnder Wahrnehmung durch andere bewusst sein.

Diese Prinzipien verdeutlichen, dass jeder Verkehrsteilnehmer aktiv dazu beitragen muss, Risikosituationen zu vermeiden und zu entschärfen.


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Experten Kommentar

Ein fünf Meter breiter Abstand im stehenden Verkehr ist mehr als nur eine Lücke – das Gericht sieht darin eine klare Einladung für andere. Dieses Urteil unterstreicht, dass Lkw-Fahrer, die solch eine Situation schaffen, auch die volle Verantwortung für den damit verbundenen Gefahrenbereich tragen. Sie müssen aktiv damit rechnen, dass diese Lücke genutzt wird, und vor dem Anfahren besonders sorgfältig kontrollieren, statt sich auf den toten Winkel zu berufen. Hier liegt eine konsequente Linie in der Haftungsfrage, die für jeden im Straßenverkehr Relevanz hat.


Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche allgemeinen Verkehrsregeln gelten beim Einfahren aus einem Grundstück?

Beim Einfahren aus einem Grundstück in den fließenden Verkehr unterliegen Sie einer gesteigerten Sorgfaltspflicht. Das bedeutet, Sie müssen absolut sicherstellen, dass niemand gefährdet wird. Sich lediglich auf die Rücksichtnahme anderer zu verlassen, reicht nicht aus. Dieses Restrisiko müssen Sie zwingend vermeiden, um eigene Schuldanteile bei einem Unfall auszuschließen.

Juristen nennen das Einfahren aus einem Grundstück, etwa von einer Tankstelle oder einem Parkplatz, einen „besonderen Vorgang“. Die Regel lautet: Bevor Sie auf die Straße einfahren, müssen Sie zu 100 Prozent gewährleisten, dass hierdurch keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gar gefährdet werden. Diese Pflicht ist deutlich höher als die allgemeine Sorgfaltspflicht im normalen Straßenverkehr.

Deshalb dürfen Sie sich nicht darauf verlassen, dass Sie von anderen Fahrern gesehen werden oder dass Ihnen eine gebotene Lücke zur Einfahrt Vorfahrt gewährt. Selbst wenn der andere Verkehr stockt und eine Einladung zu sein scheint, bleibt die Verantwortung bei Ihnen. Das kleinste Restrisiko, zum Beispiel dass der andere Fahrer doch anfährt, ohne Sie bemerkt zu haben, geht voll zu Ihren Lasten.

Denken Sie an die Situation, als würden Sie eine stark befahrene Autobahn von einem Rastplatz aus befahren. Dort wartet man ebenfalls auf eine völlig freie Bahn, um gefahrlos einzufädeln. Genauso müssen Sie sich beim Verlassen eines Grundstücks verhalten: Ohne absolute Sicherheit, dass nichts passiert, gibt es kein Anfahren.

Bevor Sie also von einem Grundstück in den Verkehr einfahren, halten Sie an einem Punkt an, von dem aus Sie den gesamten Fahrbahnverlauf vollständig und risikofrei überblicken können. Warten Sie dort auf eine Lücke, die Ihnen eine sichere und druckfreie Einfahrt ohne jede Gefährdung ermöglicht. Zögern Sie nicht, lieber einmal länger zu warten, als ein unnötiges Risiko einzugehen.


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Welchen Schadensersatz kann ich nach einem solchen Unfall geltend machen?

Auch bei klarer Hauptschuld des Unfallgegners (z.B. Lkw-Fahrer zu 70%) müssen Sie als Pkw-Fahrer mit einem Mitverschulden (z.B. 30%) rechnen, wenn Sie beim Einfahren aus einem Grundstück Ihre gesteigerte Sorgfaltspflicht verletzt haben. Sie können daher nur einen anteiligen Schadensersatz geltend machen, basierend auf der richterlich festgelegten Haftungsquote.

Die Regel lautet im Verkehrsrecht: Die Schuld an einem Unfall wird nicht immer komplett einer Partei zugewiesen. Stattdessen sprechen Gerichte häufig von einer Haftungsquote. Diese Quote bestimmt, welcher Prozentsatz des entstandenen Schadens von wem zu tragen ist. Wenn die Hauptschuld, wie im vorliegenden Fall, dem Lkw-Fahrer zugesprochen wird – oft 70 Prozent –, dann heißt das für Sie: Sie erhalten 70 Prozent Ihrer Reparaturkosten und sonstigen Schäden erstattet.

Ihr Anteil am Mitverschulden, hier 30 Prozent, bedeutet hingegen, dass Sie diesen Teil selbst tragen müssen. Dies resultiert aus der besonderen Pflicht, die Sie als Fahrer beim Einfahren von einem Grundstück haben. Gerichte sehen ein Restrisiko, wenn Sie sich in den fließenden Verkehr einfädeln, ohne absolute Sicherheit zu haben, dass Sie gesehen wurden und die Situation gefahrlos ist.

Denken Sie an zwei Personen, die sich ein Werkzeug teilen müssen. Einer ist der Hauptverantwortliche für die Wartung, der andere nutzt es täglich. Passiert ein Schaden, trägt der Hauptverantwortliche den Großteil, aber auch der Nutzer muss einen Teil verantworten, wenn er nicht sorgfältig damit umgegangen ist. Genauso funktioniert es im Straßenverkehr: Die Haftung wird geteilt, wenn beide Seiten einen Beitrag zum Unfallgeschehen geleistet haben.

Um Ihre Ansprüche optimal zu sichern, dokumentieren Sie sofort nach dem Unfall akribisch alle entstandenen Schäden an Ihrem Fahrzeug sowie etwaige Personenschäden. Machen Sie Fotos, holen Sie Gutachten ein und lassen Sie ärztliche Atteste erstellen. Bevor Sie die Ansprüche bei den Versicherungen anmelden, lassen Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Forderung fundiert ist.


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Wie melde ich den Unfall meiner Versicherung korrekt und zeitnah?

Nach einem Unfall melden Sie das Ereignis umgehend sowohl Ihrer eigenen Kaskoversicherung als auch der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Wichtig ist eine präzise und objektive Schilderung des Hergangs, ohne sofortige Schuldzuweisungen. Dies stellt sicher, dass Fristen eingehalten und potenzielle Nachteile, besonders bei einer festgestellten Teilschuld, vermieden werden.

Zuerst sollten Sie Ihre eigene Kfz-Versicherung sofort informieren. Selbst wenn Sie den Unfallgegner als allein schuldigen ansehen, ist die unverzügliche Meldung eine vertragliche Pflicht, eine sogenannte Obliegenheit. Versäumen Sie diese, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Anschließend nehmen Sie Kontakt zur Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auf. Dort reichen Sie alle gesammelten Beweismittel ein: Fotos vom Unfallort und den Schäden, Zeugenaussagen und gegebenenfalls den Polizeibericht. Beschreiben Sie den genauen Unfallhergang immer objektiv und detailliert. Vermeiden Sie dabei emotionale oder vorwurfsvolle Formulierungen. Konzentrieren Sie sich auf die Fakten, etwa die Größe der Lücke und Ihr Einfahren, um die spätere juristische Bewertung nicht zu belasten.

Denken Sie an diesen Vergleich: Sie haben einen Ball fallen lassen, aber jemand ist darüber gestolpert, weil er nicht aufgepasst hat. Obwohl er unachtsam war, waren Sie die Person, die den Ball fallen ließ. Genau so ist es bei Unfällen mit Teilschuld. Viele glauben, es gäbe nur „ganz schuldig“ oder „ganz unschuldig“. Ein Beispiel: Wer zwei Wochen wartet, um den Unfall zu melden, weil er meint, der andere sei ja ohnehin voll schuld, riskiert, dass die eigene Versicherung die Leistung kürzt oder sogar ganz verweigert.

Mein konkreter Rat lautet: Zögern Sie nicht! Rufen Sie Ihre eigene Kfz-Versicherung direkt nach dem Unfall an oder nutzen Sie deren Online-Portal. Halten Sie die wichtigsten Eckdaten bereit: Datum, genaue Uhrzeit, den Unfallort, alle beteiligten Fahrzeuge und eine kurze, faktische Beschreibung des Geschehens. Sie erhalten dann eine Schadennummer, die für alle weiteren Schritte entscheidend ist.


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Welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen mir bei fehlender Sorgfalt?

Auch wenn es im Artikel um zivilrechtliche Haftung ging, führt die Missachtung Ihrer gesteigerten Sorgfaltspflicht beim Einfahren aus einem Grundstück oft zu ernsten Konsequenzen. Bei einem Unfall drohen nicht nur Bußgelder und Punkte in Flensburg, sondern bei Personenschäden sogar strafrechtliche Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung. Im schlimmsten Fall kann Ihnen auch die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Die Regel lautet: Ihre Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr ist umfassend. Ein Verstoß kann zunächst als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Juristen nennen das dann eine Ahndung mit einem Bußgeld und der Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister. Solche Maßnahmen spüren Sie schnell im Portemonnaie und in Ihrer Fahrerakte.

Doch bei schwerwiegenderen Unfällen, insbesondere wenn Menschen verletzt wurden oder gar zu Tode kamen, greift das Strafrecht. Dann reden wir über Straftatbestände wie fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) oder fahrlässige Tötung (§ 222 StGB). Diese können mit empfindlichen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Abhängig von der Schwere des Vorfalls und Ihrer Fahrereignung kann Ihnen außerdem ein Fahrverbot auferlegt oder die Fahrerlaubnis komplett entzogen werden. Ein solches Urteil wiegt schwer.

Denken Sie an einen Dominoeffekt: Ein kleiner Fehler beim Einfahren kann unerwartet weitreichende und sehr ernste rechtliche Kettenreaktionen auslösen, die weit über den bloßen Blechschaden hinausgehen.

Sollte die Polizei nach einem Unfall strafrechtliche Ermittlungen gegen Sie einleiten oder Sie zu einer Beschuldigtenvernehmung vorladen, handeln Sie sofort. Kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Machen Sie bis zu dessen Anwesenheit keine detaillierten Angaben zur Sache. Schweigen ist in diesem Moment Gold wert.


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Wie kann ich als Fahrer allgemein Lücken-Unfälle vermeiden oder entschärfen?

Um Unfälle in Verkehrslücken zu vermeiden, ist beidseitige Achtsamkeit entscheidend. Lkw-Fahrer müssen bewusst mit ihren gelassenen Abständen umgehen und vor dem Anfahren stets umfassend in alle Spiegel blicken. Gleichzeitig sind Pkw-Fahrer beim Einfädeln aus Grundstücken verpflichtet, absolute Sicherheit herzustellen und sich der unzweideutigen Wahrnehmung durch den anderen Verkehrsteilnehmer zu vergewissern, um keine Risiken einzugehen.

Juristen nennen dies die „Mitgestaltung der Verkehrssituation“ durch den Lkw-Fahrer. Wer mit einem großen Fahrzeug eine deutliche Lücke von fünf Metern oder mehr im stockenden Verkehr lässt, schafft eine implizite Einladung. Plötzlich muss man damit rechnen, dass diese Lücke von anderen genutzt wird – sei es zum Spurwechsel oder zum Einfädeln von einem Grundstück.
Auf der anderen Seite tragen Pkw-Fahrer, die sich in solche Lücken begeben, ebenfalls eine erhebliche Verantwortung. Die Regel lautet: Beim Einfahren aus einem Grundstück in den fließenden Verkehr gilt eine Gesteigerte Sorgfaltspflicht. Diese besagt, dass Sie als Pkw-Fahrer die absolute Gewissheit haben müssen, dass Ihr Manöver niemanden gefährdet. Verlassen Sie sich nicht allein auf die Existenz einer Lücke oder einen flüchtigen Sichtkontakt.

Denken Sie an die Situation eines Gastgebers. Wenn Sie die Tür weit öffnen, müssen Sie damit rechnen, dass jemand eintreten möchte. Als Gast prüfen Sie aber dennoch, ob Sie wirklich willkommen sind und der Weg frei ist, bevor Sie einfach hineinspazieren.

Für Lkw-Fahrer gilt: Machen Sie vor dem Anfahren stets einen bewussten, umfassenden Kontrollblick. Dieser Blick sollte langsam von links über den Innenspiegel nach rechts schweifen, um wirklich jeden Winkel, jede Lücke und jeden potenziellen blinden Fleck abzudecken. Als Pkw-Fahrer sollten Sie niemals ohne direkten, bestätigten Blickkontakt oder ein klares Handzeichen in eine Lücke einfädeln. Diese kleine Geste kann Leben retten und teure Unfälle verhindern. Nur absolute Gewissheit schafft Sicherheit auf der Straße.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Fahreignungsregister

Das Fahreignungsregister ist eine amtliche Datenbank beim Kraftfahrt-Bundesamt, in der alle relevanten Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung gesammelt und mit Punkten bewertet werden. Dieses Register dient der Verkehrssicherheit, indem es auffällige Fahrer identifiziert und bei Erreichen bestimmter Punktgrenzen Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis ermöglicht.
Beispiel: Der Lkw-Fahrer, der unachtsam anfuhr, muss neben zivilrechtlichen Konsequenzen auch mit einem Eintrag von Punkten im Fahreignungsregister rechnen, wenn sein Verhalten als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird.

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Gesteigerte Sorgfaltspflicht

Als gesteigerte Sorgfaltspflicht bezeichnen Juristen die besonders hohe Verpflichtung eines Verkehrsteilnehmers, in bestimmten risikoreichen Situationen äußerste Vorsicht walten zu lassen und jede denkbare Gefahr auszuschließen. Diese Regel existiert, weil bestimmte Fahrmanöver, wie das Einfahren aus einem Grundstück in den fließenden Verkehr, von Natur aus gefährlicher sind und andere Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Beispiel: Dem Pkw-Fahrer oblag eine gesteigerte Sorgfaltspflicht, als er von der Tankstelle auf die viel befahrene Bundesstraße einfädelte, weshalb er sich nicht blind auf eine Lücke verlassen durfte.

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Haftungsquote

Eine Haftungsquote ist der Prozentsatz, der angibt, in welchem Verhältnis die am Unfall beteiligten Parteien den entstandenen Gesamtschaden zu tragen haben. Richter legen diese Quote fest, um die Verantwortung beider Seiten gerecht aufzuteilen und somit eine faire Verteilung der finanziellen Last zu erzielen, insbesondere bei Teilschuld.
Beispiel: Obwohl der Lkw-Fahrer die Hauptschuld trug, wurde eine Haftungsquote von 70 zu 30 festgelegt, da der Pkw-Fahrer ebenfalls ein Mitverschulden an der Kollision hatte.

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Mitverschulden

Ein Mitverschulden liegt vor, wenn eine am Unfall beteiligte Person durch eigenes Fehlverhalten oder Unterlassen ebenfalls zur Entstehung oder zum Ausmaß des Schadens beigetragen hat. Das Gesetz regelt damit, dass niemand für einen Schaden voll verantwortlich ist, den der Geschädigte durch eigene Unachtsamkeit oder Missachtung von Pflichten hätte vermeiden können.
Beispiel: Trotz der Hauptschuld des Lkw-Fahrers wurde dem Pkw-Fahrer ein Mitverschulden von 30 Prozent angelastet, weil er beim Einfädeln nicht die erforderliche absolute Sicherheit hergestellt hatte.

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Obliegenheit

Eine Obliegenheit beschreibt eine Verpflichtung im Versicherungsvertrag, deren Missachtung zwar nicht direkt erzwingbar ist, aber zu Rechtsnachteilen führt, wie dem Verlust des Versicherungsschutzes. Versicherungen nutzen solche Regelungen, um die Kooperation ihrer Kunden sicherzustellen und eine fristgerechte oder vollständige Schadensmeldung zu gewährleisten, da ein Verstoß den Leistungsanspruch gefährdet.
Beispiel: Der Pkw-Fahrer hatte die Obliegenheit, den Unfall umgehend seiner eigenen Kaskoversicherung zu melden, um seinen Schutz nicht zu riskieren, selbst wenn die Schuldfrage noch unklar war.

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Restrisiko

Das Restrisiko bezeichnet die geringe, aber verbleibende Gefahr, die trotz größtmöglicher Vorsichtsmaßnahmen bei einem Vorgang noch existiert und vom Handelnden selbst getragen werden muss. Diese rechtliche Einschätzung schützt unbeteiligte Dritte und verpflichtet den Verursacher eines potenziellen Gefahrenzustands, die letzte Unsicherheit selbst zu verantworten, statt sie auf andere abzuwälzen.
Beispiel: Auch bei aufmerksamer Fahrt verbleibt beim Einfädeln von einem Grundstück in den fließenden Verkehr immer ein Restrisiko, das der Pkw-Fahrer im vorliegenden Fall nicht vollständig ausgeschlossen hat.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme (StVO § 1 Abs. 1 und 2)

    Alle Verkehrsteilnehmer müssen sich so verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Lkw-Fahrer hätte durch das Schaffen der Lücke und das unachtsame Anfahren eine Gefahrenquelle vermieden, und der Pkw-Fahrer hätte beim Einfädeln absolute Sicherheit walten lassen müssen, um niemanden zu gefährden.

  • Sorgfaltspflicht beim Einfahren in den fließenden Verkehr (StVO § 10 Satz 1)

    Wer aus einem Grundstück, einem Feldweg oder einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn einfährt, muss dies ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer tun.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Pkw-Fahrer, der von dem Tankstellengelände auf die Bundesstraße einfuhr, unterlag einer gesteigerten Sorgfaltspflicht und hätte sich vergewissern müssen, dass er niemanden gefährdet.

  • Grundsatz der erhöhten Sorgfaltspflicht bei geschaffenen Gefahrenquellen (Rechtsprinzip)

    Fahrzeugführer müssen besondere Vorsicht walten lassen, insbesondere wenn sie durch ihr Verhalten eine Situation schaffen, die andere Verkehrsteilnehmer zur Nutzung des Raumes anregt.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Lkw-Fahrer schuf durch die fünf Meter große Lücke im stehenden Verkehr eine Gefahrenquelle und musste daher beim Anfahren verstärkt mit anderen Fahrzeugen rechnen und besondere Vorkehrungen, wie einen Kontrollblick in die Spiegel, treffen.

  • Mitverschulden (BGB § 254 Abs. 1)

    Hat der Geschädigte selbst zur Entstehung oder Vergrößerung seines Schadens beigetragen, mindert sich sein Anspruch auf Schadensersatz entsprechend.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Obwohl der Lkw-Fahrer die Hauptschuld trug, musste sich der Pkw-Fahrer einen Teil des Schadens anrechnen lassen, weil er beim Einfädeln in die Lücke ein Restrisiko eingegangen war, ohne sich absolut jeder denkbaren Gefahr zu vergewissern.


Das vorliegende Urteil


LG Saarbrücken – Az.: 13 S 193/15 – Urteil vom 26.02.2016


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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