Hinweis unsere Mandatsbedingungen können hier im PDF-Format heruntergeladen werden.
1. Vertragsschluss:
Mit Ihrer Anfrage fordern Sie die Rechtsanwaltskanzlei Kotz zur Abgabe eines Angebotes auf. Nachdem Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail, per Telefax, per Post oder über das Beratungsformular zugesandt haben, werden wir Ihnen wahlweise per E-Mail, per Post oder Telefax die Kosten der Erstberatung mitteilen, sofern sich Ihre Anfrage für eine Erstberatung eignet. Sollte sich Ihre Anfrage nicht für eine Erstberatung eignen, werden wir Sie hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen. Wir unterbreiten Ihnen dann einen anderen Lösungsvorschlag. Hierdurch entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Ein Beratungsvertrag kommt mit unserer Sozietät erst zustande, wenn Sie sich schriftlich (per E-Mail, Telefax oder Brief) mit dem von uns unterbreiteten Vorschlag, den wir Ihnen zusenden, einverstanden erklärt haben. Wir behalten uns in Einzelfällen vor, einen Kostenvorschuss (gemäß § 9 RVG) zu verlangen. Die Zahlung der entstehenden Kosten kann in bar oder per Überweisung beglichen werden.
2. Gebühren:
Nach den Vorgaben des Gesetzgebers berechnen sich die Rechtsanwaltsgebühren in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz RVG). Die Gebühren der Rechtsanwälte werden nach dem jeweiligen Gegenstandswert der Angelegenheit berechnet. Zum 01.07.2006 ist die gesetzliche Beratungsgebühr im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz weggefallen (RVG-VV Nr. 2100 bis 2103). Nach § 34 RVG (= Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) n.F. sollen Rechtsanwälte zukünftig bei einer Beratung ( = der Rechtsanwalt erhält keinen Prozessauftrag und wird auch nicht gegenüber Dritten tätig), für ein schriftliches Gutachten oder für die Tätigkeit als Mediator auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Wird keine Gebührenvereinbarung getroffen, so gilt die übliche Gebühr gemäß §§ 612 Abs. 2 bzw. § 632 BGB als vereinbart. Ohne Gebührenvereinbarung gilt bei Verbrauchern als Mandanten eine Höchstgrenze von 220,40 Euro brutto (190,00 Euro netto) für ein erstes Beratungsgespräch und eine neue Höchstgrenze von 290,00 Euro brutto (250,00 Euro netto) für eine reguläre Beratung oder die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens. Die bundesweit durchschnittlichen Stundensätze von Rechtsanwälte betragen zwischen 145,00 Euro bis 231,00 Euro (Mittelwert: 188,50 Euro). In der Regel bewegen sich die meisten Erstberatungen in einem Gebührenrahmen zwischen 35,00 € bis 150,00 € brutto. Sollten Sie uns in derselben Angelegenheit mit der weitergehenden Rechtsverfolgung beauftragen, wird die Erstberatungsgebühr auf die weiteren Gebühren angerechnet.
3. Bearbeitungszeiten:
Wir erteilen Ihnen immer eine fachlich fundierte und mit Fundstellen belegte Erstberatung. Diese fundierte Rechtsberatung nimmt manchmal ein wenig mehr Zeit in Anspruch. Sie erhalten Ihre Beratung in der Regel innerhalb von einer Woche. Haben Sie dringenden Beratungsbedarf, so teilen Sie uns dies in Ihrer Anfrage mit. In diesen Fällen werden wir Ihre Anfrage bevorzugt bearbeiten. Müssen Sie bestimmte Fristen einhalten, so teilen Sie uns dies unbedingt mit.
4. Bearbeitungsgrundsätze und Haftung:
Wir können Sie nur dann umfassend beraten, wenn Sie uns den zugrunde liegenden Sachverhalt vollständig und den Tatsachen entsprechend mitteilen. Für Beratungsfehler, die auf einer unvollständigen oder fehlerhaften Sachverhaltsschilderung beruhen, kann bis auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit keine Haftung übernommen werden.
Sie sollten uns bei Ihrer Anfrage auch den Namen und die Anschrift des „Gegners“ mitteilen. Sollten wir bereits mit Ihrem Gegner in einem Mandatsverhältnis stehen, so sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Beratung abzulehnen. Wir teilen Ihnen dies unverzüglich mit.
Müssen Sie bestimmte Fristen einhalten, so teilen Sie dies in Ihrer Anfrage unbedingt mit. Fristversäumnisse aufgrund einer fehlenden Angabe gehen zu Ihren Lasten.
5. Haftung:
Die Haftung der beauftragten Rechtsanwälte wird, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (gemäß §§ 276 Abs. 3, 309 Nr. 7 BGB somit bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensherbeiführung sowie allen schuldhaften Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit), auf einen Höchstbetrag von 255.645,94 € beschränkt.
Die Haftung für mündlich und fernmündlich erteilte Auskünfte/Beratungen, die nicht das bestehende Auftragsverhältnis betreffen, wird ausgeschlossen, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (§§ 276 Abs. 3, 309 Nr. 7 BGB).
Eine Haftung für Schäden, die aus Anlass oder aufgrund einer Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel (E-Mail, Internet) entstehen, wird ausgeschlossen, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (§§ 276 Abs. 3, 309 Nr. 7 BGB). Ansprüche gegen uns verjähren spätestens zwei Jahre nach Beendigung des Beratungsvertrages, es sei denn, die Verjährung tritt nach dem Gesetz bereits früher ein. Für Ansprüche im Sinne des § 309 Nr. 7 BGB gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
6. Rechtschutzversicherung:
Selbstverständlich rechnen wir die Beratung bzw. die Kosten der Rechtsverfolgung über Ihre Rechtschutzversicherung ab. Hilfreich ist es, wenn Sie Kontakt mit Ihrer Rechtschutzversicherung aufnehmen und nachfragen, ob die Kosten für eine Rechtberatung bzw. Rechtsverfolgung von Ihrer Versicherung übernommen werden. Sie erhalten von Ihrer Versicherung in der Regel immer eine sog. Schadensnummer. Bitte teilen Sie uns diese sowie den Namen und die Anschrift Ihrer Versicherung mit. Selbstverständlich können auch wir bei Ihrer Rechtschutzversicherung eine Deckungszusage einholen. Bitte teilen Sie uns in diesen Fällen den Namen und die Anschrift Ihrer Versicherungsgesellschaft sowie Ihre Versicherungsnummer mit. Bei einer Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren durch eine Rechtschutzversicherung rechnen wir mit dieser ab.
7. Geheimhaltung:
Wir sind gesetzlich im Rahmen unserer Tätigkeit verpflichtet, Ihre Angaben vertraulich zu behandeln. Bei einer Übertragung Ihrer Anfrage per E-Mail oder einer Korrespondenz per E-Mail können wir Ihnen eine Geheimhaltung jedoch nicht zu 100 % garantieren. Auf Ihren Wunsch hin, kann die Korrespondenz zwischen Ihnen und uns jedoch auch verschlüsselt erfolgen. Benennen Sie uns eine E-Mail-Adresse, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Korrespondenz über diese Adresse zu führen.
8. Datenschutzerklärung:
Ihre persönlichen Daten werden nur für die Durchführung des Beratungsauftrages erhoben und verarbeitet. Mit der Versendung Ihrer Anfrage erklären Sie sich mit der Erhebung Ihrer Daten und der Verarbeitung dieser Daten in elektronischen Datenverarbeitungsanlagen einverstanden. Die der Kanzlei übersandten Dokumente werden für die Dauer von 10 Jahren archiviert. Hiermit erklären Sie sich bei Zustandekommen eines Beratungsvertrags einverstanden. Sie haben die Möglichkeit, die Einwilligung in die Speicherung Ihrer Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an: Rechtsanwaltskanzlei Kotz, z. Hd.
Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz,
Siegener Strasse 104,
57223 Kreuztal
(z. B. per Brief, per Telefax – 02732/791078 oder E-Mail – info@ra-kotz.de)
9. Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax – 02732/791078, E-Mail – info@ra-kotz.de) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz,
Siegener Strasse 104,
57223 Kreuztal
(z. B. per Brief, per Telefax – 02732/791078 oder E-Mail – info@ra-kotz.de)
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren (und ggf. gezogene Nutzungen [z.B. Zinsen] herauszugeben). Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.