Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main
Az.: 9 Sa 658/02
Urteil vom 28.03.2003
Leitsatz (vom Verfasser – nicht amtlich!): Arbeitnehmer die Krankendokumente manipulieren dürfen vom Arbeitgeber fristlos gekündigt werden.
Sachverhalt: Die Arbeitnehmerin war am 23.12. aus einem stationärem Klinikaufenthalt entlassen worden. Um über die Weihnachtsfeiertage nicht arbeiten zu müssen, veränderte sie das Datum der Entlassungsbescheinigung vom 23.12. auf den 28.12..
Entscheidungsgründe: Eigenmächtige Änderungen von Krankheitsdokumenten durch einen Arbeitnehmer geben dem Arbeitgeber grundsätzlich das Recht zur fristlosen Kündigung.
Ich bin seit meiner Zulassung durch das Land- und Amtsgericht Siegen im Jahr 1983 als Rechtsanwalt tätig und habe die Kanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen gegründet. Meine besondere Kompetenz liegt im Arbeitsrecht, für das ich 1997 den Fachanwaltstitel erworben habe. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Baurecht, Steuerrecht, Zivilrecht, Sozialrecht und Nachbarrecht. Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und stehe als Fachanwalt für Arbeitsrecht bundesweit zur Verfügung. Dabei vertrete ich meine Mandanten vor allen deutschen Arbeitsgerichten, auch vor dem Arbeitsgericht Siegen. Regelmäßig bearbeite ich auch Fälle aus anderen Rechtsgebieten. […] mehr über Hans Jürgen Kotz



