Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main
Az.: 9 Sa 658/02
Urteil vom 28.03.2003
Leitsatz (vom Verfasser – nicht amtlich!): Arbeitnehmer die Krankendokumente manipulieren dürfen vom Arbeitgeber fristlos gekündigt werden.
Sachverhalt: Die Arbeitnehmerin war am 23.12. aus einem stationärem Klinikaufenthalt entlassen worden. Um über die Weihnachtsfeiertage nicht arbeiten zu müssen, veränderte sie das Datum der Entlassungsbescheinigung vom 23.12. auf den 28.12..
Entscheidungsgründe: Eigenmächtige Änderungen von Krankheitsdokumenten durch einen Arbeitnehmer geben dem Arbeitgeber grundsätzlich das Recht zur fristlosen Kündigung.