Das Bundeskabinett hat eine Reform des Handwerksrechts beschlossen, hiernach soll der Meisterzwang in 65 Handwerksberufen abgeschafft werden. Es soll nach der Reform nur noch 29 Meisterberufe bei „gefahrgeneigten“ Tätigkeiten geben.
In den Gewerben, in denen der Meisterzwang aufgehoben wird, können sich Gesellen nach 10-jähriger Berufserfahrung – davon 5 Jahre in herausgehobener, verantwortungsvoller oder leitender Stellung – selbständig machen. Ferner wird das Inhaberprinzip aufgehoben. Damit können auch bei den gefahrgeneigten Handwerken natürliche Personen und Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften einen Meister beschäftigen und so einen Meisterbetrieb führen. Zudem sollen Existenzgründer in den ersten 4 Jahren von Kammerbeiträgen befreit werden. Im übrigen bleibt die bisherige „Meisterstruktur des Handwerks“ als Basis der Ausbildung bestehen.
Nach der Reform sollen künftig nur noch folgende Handwerksberufe dem Meisterzwang unterliegen: Maurer/Betonbauer, Ofen-/Luftheizungsbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer, Gerüstbauer, Schornsteinfeger, Metallbauer, Karosserie-/Fahrzeugbauer, Feinwerkmechaniker, Zweiradmechaniker, Kälteanlagenbauer, Kraftfahrzeugtechniker, Landmaschinenmechaniker, Klempner, Installateur/Heizungsbauer, Elektrotechniker, Elektromaschinenbauer, Tischler, Boots- und Schiffbauer, Seiler, Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher, Zahntechniker, Glaser, Glasbläser/Glasapparatebauer, Vulkaniseure/Reifenmechaniker.