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Merkantiler Minderwert nach Verkehrsunfall bei Vorsteuerabzug berechtigtem Geschädigten

Ein harmloser Auffahrunfall und ein beschädigter Firmenwagen ziehen einen Handwerksbetrieb vor Gericht – doch es geht um mehr als Blechschaden. Kann ein findiger Unternehmer, der eigentlich Steuern spart, trotzdem auf den vollen Wertausgleich seines Unfallwagens pochen? Ein Urteil enthüllt, wie kompliziert Schadensersatz wirklich sein kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Ellwangen
  • Datum: 22.11.2023
  • Aktenzeichen: 2 O 364/22
  • Verfahrensart: Schadensersatzklage aus einem Verkehrsunfall
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Versicherungsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Kläger: Inhaber eines Handwerksbetriebs und Eigentümer des im Betrieb eingesetzten Mercedes Sprinter. Er machte geltend, dass durch einen Verkehrsunfall Reparaturkosten sowie Aufwendungen für ein Sachverständigengutachten entstanden seien.
    • Beklagte: Haftpflichtversicherin des Bauwagen-Anhängers. Sie wurde in Anspruch genommen, um für den entstandenen Fahrzeugschaden aufzukommen.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Am 21.10.2021 wurde der im Betrieb eingesetzte Mercedes Sprinter während der Arbeiten an einem Neubau in S. in einen Verkehrsunfall verwickelt. Dabei entstand ein Schaden an der linken Fahrzeugseite, der mit 4.334,71 € netto beziffert wurde. Zusätzlich wurden 854,55 € netto für ein Gutachten zur Schadensfeststellung verauslagt.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, in welchem Umfang die Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufzukommen hat, zumal der genaue Unfallhergang zwischen den Parteien strittig ist.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Versicherung wurde verurteilt, dem Kläger 5.943,26 € nebst Zinsen sowie weitere 527 € nebst Zinsen zu zahlen. Die übrigen Klageanträge wurden abgewiesen.
    • Folgen: Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wurde auf 6.119,26 € festgesetzt.

Der Fall vor Gericht


Verkehrsunfall mit Firmenwagen: Anspruch auf merkantilen Minderwert trotz Vorsteuerabzugsberechtigung

Minorglück mit grauem Firmenwagen und silbernem Sedan an einer roten Ampel in einer deutschen Stadt.
Anspruch auf merkantilen Minderwert nach Unfall | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Ein Verkehrsunfall kann für Unternehmen weitreichende Folgen haben. Neben den unmittelbaren Reparaturkosten stellt sich oft die Frage nach weiteren Schadensersatzansprüchen, wie beispielsweise dem merkantilen Minderwert. Das Landgericht Ellwangen (Az.: 2 O 364/22) hatte einen solchen Fall zu entscheiden, bei dem ein Handwerksbetrieb nach einem Unfall mit seinem Firmenwagen einen Anspruch auf Ausgleich des merkantilen Minderwerts geltend machte. Die Besonderheit: Der Betrieb war vorsteuerabzugsberechtigt.

Der Unfallhergang und die Streitfrage nach der Entschädigung

Der Kläger, Inhaber eines Handwerksbetriebs, ist Eigentümer eines Mercedes Sprinter, der im Betrieb eingesetzt wird. Am 21. Oktober 2021 kam es zu einem Verkehrsunfall, als ein Angestellter des Klägers das Fahrzeug für Arbeiten an einem Neubau nutzte. Dabei entstand ein Schaden an der linken Fahrzeugseite des Sprinters. Die Beklagte ist die Haftpflichtversicherung des Anhängers, der den Schaden verursacht haben soll.

Die Reparaturkosten beliefen sich auf 4.334,71 € netto. Zudem entstanden Kosten für ein Sachverständigengutachten in Höhe von 854,55 € netto. Die Versicherung lehnte zunächst eine Regulierung ab, woraufhin der Kläger seine Ansprüche gerichtlich geltend machte.

Kern des Streits war die Frage, ob dem Kläger als vorsteuerabzugsberechtigtem Unternehmer ein Anspruch auf merkantilen Minderwert zusteht. Die Versicherung argumentierte, dass der Kläger die Mehrwertsteuer ohnehin erstattet bekomme und daher kein Schaden entstanden sei.

Die Entscheidung des Landgerichts Ellwangen zum KFZ-Schaden

Das Landgericht Ellwangen gab dem Kläger weitgehend Recht. Die Beklagte wurde verurteilt, an den Kläger 5.943,26 € nebst Zinsen zu zahlen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den Reparaturkosten, den Gutachterkosten und dem merkantilen Minderwert. Zusätzlich wurde die Beklagte zur Zahlung von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 527 € nebst Zinsen verurteilt.

Wesentliche Urteilsbegründung: Der merkantile Minderwert als realer Schaden bei gebrauchten Fahrzeugen

Das Gericht stellte fest, dass dem Kläger grundsätzlich ein Anspruch auf Ausgleich des merkantilen Minderwerts zusteht, auch wenn er vorsteuerabzugsberechtigt ist. Der merkantile Minderwert beschreibt die wirtschaftliche Minderung des Fahrzeugwerts, die auch nach einer fachgerechten Reparatur aufgrund des Unfallschadens verbleibt. Das Gericht argumentierte, dass ein Unfallfahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt in der Regel einen geringeren Preis erzielt als ein unfallfreies Fahrzeug gleichen Alters und Zustands. Diese Wertminderung stellt einen realen Schaden dar, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

Die Bedeutung der Vorsteuerabzugsberechtigung für die Schadensregulierung

Die Vorsteuerabzugsberechtigung des Klägers spielte bei der Berechnung des Schadensersatzes jedoch eine Rolle. Da der Kläger die Mehrwertsteuer auf die Reparaturkosten und die Gutachterkosten vom Finanzamt erstattet bekommt, konnte er diese nicht als Schaden geltend machen. Der Schadensersatzanspruch beschränkte sich daher auf die Nettobeträge.

Konsequenzen für die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall:

Dieses Urteil hat wichtige Konsequenzen für die Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen, insbesondere für Unternehmen:

  • Anspruch auf merkantilen Minderwert: Auch vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen haben grundsätzlich einen Anspruch auf Ausgleich des merkantilen Minderwerts.
  • Netto- oder Bruttoanspruch: Bei der Berechnung des Schadensersatzes ist die Vorsteuerabzugsberechtigung zu berücksichtigen. Der Geschädigte kann nur die tatsächlich entstandenen Kosten geltend machen, also in der Regel die Nettobeträge, wenn er die Vorsteuer erstattet bekommt.
  • Beweislast: Der Geschädigte muss den merkantilen Minderwert nachweisen, beispielsweise durch ein Gutachten.

Merkantile Wertminderung präzise einschätzen: Ein Gutachten ist entscheidend

Um den merkantilen Minderwert korrekt zu bestimmen, ist ein Gutachten unerlässlich. Ein Sachverständiger berücksichtigt dabei verschiedene Faktoren wie Alter, Laufleistung, Zustand des Fahrzeugs vor dem Unfall und Art und Umfang des Schadens. Das Gutachten dient als Grundlage für die Verhandlungen mit der Versicherung oder für eine gerichtliche Auseinandersetzung.

Das Verkehrsunfallrecht und die Abrechnung von Schäden

Das Urteil des Landgerichts Ellwangen verdeutlicht die Komplexität des Verkehrsunfallrechts und der Schadensregulierung. Es zeigt, dass es nicht ausreicht, nur die Reparaturkosten zu berücksichtigen. Vielmehr müssen alle relevanten Schadenspositionen, wie der merkantile Minderwert, berücksichtigt werden.

Für Geschädigte ist es daher ratsam, sich nach einem Verkehrsunfall rechtlich beraten zu lassen, um ihre Ansprüche optimal durchzusetzen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann helfen, die Rechtslage zu beurteilen, die erforderlichen Beweise zu sichern und die Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen.

Abschließende Betrachtung des Urteils und der Unfallfolgen

Das Urteil des Landgerichts Ellwangen stärkt die Rechte von Geschädigten nach einem Verkehrsunfall. Es stellt klar, dass auch vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen einen Anspruch auf Ausgleich des merkantilen Minderwerts haben. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur gerechten Schadensregulierung und trägt dazu bei, die finanziellen Folgen eines Verkehrsunfalls für die Betroffenen zu mildern. Es zeigt aber auch, dass die korrekte Ermittlung der Schadenshöhe und die Berücksichtigung der Vorsteuerabzugsberechtigung entscheidend für den Erfolg eines Schadensersatzanspruchs sind.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil stärkt die Position von Unfallgeschädigten bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche, auch wenn sie den Unfallhergang nicht direkt beobachtet haben. Es reicht aus, wenn durch eine Gesamtschau von Zeugenaussagen und technischen Gutachten der Unfallhergang plausibel nachgewiesen werden kann. Die Versicherung muss dann für die entstandenen Schäden aufkommen, einschließlich Reparaturkosten, Gutachterkosten und angemessener Wertminderung.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Ihr geparktes Fahrzeug beschädigt wurde und Sie den Unfall selbst nicht beobachtet haben, können Sie trotzdem Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen. Dokumentieren Sie den Schaden sorgfältig durch Fotos und lassen Sie ein unabhängiges Gutachten erstellen. Auch wenn die gegnerische Versicherung zunächst eine Regulierung ablehnt, haben Sie gute Chancen vor Gericht, wenn das Schadensbild zum geschilderten Unfallhergang passt. Die Versicherung muss dann neben den Reparaturkosten auch die Gutachterkosten und eine eventuelle Wertminderung ersetzen.

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Ansprüche nach Verkehrsunfällen wirkungsvoll absichern

Ein Verkehrsunfall mit Firmenfahrzeugen wirft besondere Fragen hinsichtlich der Berechnung des merkantilen Minderwerts auf – ein Sachverhalt, der gerade bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen präzise geprüft werden muss. Werden wirtschaftliche Schäden und die damit verbundene Wertminderung umfassend erfasst, eröffnet sich oft die Möglichkeit, finanzielle Nachteile nachhaltig zu minimieren.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie mit einer strukturierten Analyse und klaren Beratung, um Ihre Situation genau zu erfassen und die juristischen Optionen abzuwägen. Vertrauen Sie auf eine fundierte Expertise, die sich durch Transparenz und präzise Arbeitsweise auszeichnet, um Ihre Interessen zielgerichtet zu vertreten.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist ein Merkantiler Minderwert und wann kann ich ihn geltend machen?

Der merkantile Minderwert bezeichnet den Wertverlust eines Fahrzeugs nach einem Unfall, der trotz fachgerechter Reparatur bestehen bleibt. Wenn Sie Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall reparieren lassen, werden Sie beim späteren Verkauf einen geringeren Preis erzielen als für ein unfallfreies Fahrzeug – dieser Unterschied ist der merkantile Minderwert.

Voraussetzungen für den Anspruch

Sie können einen merkantilen Minderwert geltend machen, wenn:

  • Der Unfall von der Gegenseite verschuldet wurde
  • Das Fahrzeug nicht älter als 6 Jahre ist
  • Die Laufleistung unter 150.000 Kilometern liegt
  • Es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt

Berechnung des Minderwerts

Der merkantile Minderwert wird nach dem aktuellen BGH-Urteil vom 16.7.2024 auf Basis des Nettoverkaufspreises berechnet. Dabei werden folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Alter des Fahrzeugs
  • Kilometerstand
  • Wiederbeschaffungswert
  • Reparaturkosten
  • Fahrzeugzustand
  • Vorschäden
  • Anzahl der Vorbesitzer

Wichtige Einschränkungen

Ein merkantiler Minderwert wird nicht anerkannt bei:

  • Reinen Blechschäden oder einfach zu behebenden Schäden an Anbauteilen
  • Kaskoschäden (nur bei Haftpflichtschäden möglich)
  • Verkauf des Fahrzeugs ohne vorherige Reparatur

Die Höhe des merkantilen Minderwerts wird durch einen Kfz-Sachverständigen ermittelt. Dabei wird der Unterschied zwischen dem erzielbaren Verkaufspreis eines unfallfreien Fahrzeugs und dem des reparierten Unfallfahrzeugs berechnet.


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Wie hoch kann der merkantile Minderwert bei meinem Fahrzeug sein?

Die Höhe des merkantilen Minderwerts hängt von mehreren entscheidenden Faktoren ab. Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie diesen Wertverlust als Entschädigung geltend machen.

Grundlegende Faktoren für die Berechnung

Der merkantile Minderwert wird maßgeblich durch das Fahrzeugalter, die Laufleistung und den Schadensumfang bestimmt. Wenn Ihr Fahrzeug nicht älter als 5 Jahre ist und weniger als 100.000 Kilometer gelaufen ist, haben Sie die besten Chancen auf eine hohe Entschädigung.

Berechnungsmethode nach BGH

Die vom Bundesgerichtshof bevorzugte Berechnungsmethode nach Ruhkopf und Sahm berücksichtigt folgende Faktoren:

Minderwert = (Veräußerungswert + Reparaturkosten) × Faktor ÷ 100

Der Faktor liegt dabei zwischen 3 und 7, abhängig vom Fahrzeugalter und der Schadenshöhe.

Praktisches Beispiel

Nehmen Sie an, Sie besitzen einen 10 Monate alten Audi A5 mit Reparaturkosten von 3.800 Euro nach einem unverschuldeten Unfall. In diesem Fall würde sich nach der Faustformel im ersten Betriebsjahr ein merkantiler Minderwert von etwa 950 Euro ergeben.

Je älter Ihr Fahrzeug ist, desto geringer fällt der merkantile Minderwert aus. Ab einem Fahrzeugalter von 5 Jahren oder einer Laufleistung über 100.000 Kilometer wird die Berechnung eines nennenswerten Minderwertes deutlich schwieriger.

Der merkantile Minderwert steht Ihnen als Entschädigung zu, auch wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verkaufen möchten. Nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung vom Juli 2024 wird die Wertminderung auf Basis des Nettoverkaufspreises ermittelt.


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Welche Rolle spielt ein Gutachten bei der Geltendmachung des merkantilen Minderwerts?

Ein Gutachten ist für die erfolgreiche Durchsetzung Ihres Anspruchs auf merkantilen Minderwert unverzichtbar. Der Grund dafür liegt in der Komplexität der Wertermittlung, die verschiedene Faktoren wie Fahrzeugalter, Schadensintensität und Marktgängigkeit berücksichtigen muss.

Bedeutung für die Schadensermittlung

Ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger kann den merkantilen Minderwert objektiv und marktnah ermitteln. Dies ist besonders wichtig, da es keine einheitliche Berechnungsmethode gibt. Der Gutachter berücksichtigt dabei:

  • Den Zeitwert des Fahrzeugs
  • Die Reparaturkosten
  • Die Marktgängigkeit des Fahrzeugmodells
  • Das Fahrzeugalter und die Laufleistung

Verhandlungsstärke gegenüber der Versicherung

Wenn Sie einen merkantilen Minderwert geltend machen, müssen Sie diesen nachweisen können. Ein professionelles Gutachten stärkt Ihre Verhandlungsposition gegenüber der Versicherung erheblich. Der Sachverständige dokumentiert dabei nicht nur den aktuellen Zustand Ihres Fahrzeugs, sondern auch die finanziellen Auswirkungen des Unfalls auf den Marktwert.

Aktuelle rechtliche Entwicklungen

Nach der neuesten BGH-Rechtsprechung vom Juli 2024 muss der merkantile Minderwert auf Basis des Nettoverkaufspreises ermittelt werden. Ein Gutachter berücksichtigt diese aktuellen rechtlichen Vorgaben automatisch und stellt sicher, dass Ihre Ansprüche rechtssicher dokumentiert werden.

Der Sachverständige wird in Ihrem Gutachten auch die korrekte steuerliche Behandlung berücksichtigen, was seit den neuen BGH-Urteilen besonders wichtig geworden ist. Dies verhindert spätere Streitigkeiten mit der Versicherung und ermöglicht eine zügige Schadensregulierung.


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Welche Fristen muss ich bei der Geltendmachung des merkantilen Minderwerts beachten?

Die gesetzliche Verjährungsfrist für die Geltendmachung des merkantilen Minderwerts beträgt drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Unfall passiert ist.

Empfohlene Handlungsfristen

Für eine optimale Durchsetzung des Anspruchs sollten Sie den merkantilen Minderwert innerhalb von 4 bis 8 Wochen nach dem Unfall bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Diese Frist orientiert sich am üblichen Zeitraum der Schadensregulierung durch die Versicherung.

Dokumentation und Begutachtung

Nach einem Unfall ist es zwingend erforderlich, zeitnah ein unabhängiges Schadensgutachten in Auftrag zu geben. Ein zu langes Abwarten kann die Durchsetzung der Ansprüche erschweren, da die unfallbedingten Schäden dann möglicherweise nicht mehr eindeutig nachweisbar sind.

Auszahlungszeitraum

Die gutachterlich festgestellte Wertminderung wird von der gegnerischen Versicherung in der Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen nach Einreichung der Ansprüche ausgezahlt. Wenn Sie einen merkantilen Minderwert geltend machen möchten, sollten Sie das Gutachten und alle relevanten Unterlagen möglichst früh einreichen.


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Wie wirkt sich die Vorsteuerabzugsberechtigung auf den Anspruch aus?

Die Vorsteuerabzugsberechtigung hat einen direkten Einfluss auf die Höhe des merkantilen Minderwerts, den Sie als Unternehmer nach einem Unfall geltend machen können.

Grundprinzip der Berechnung

Wenn Sie als Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt sind, wird der merkantile Minderwert um den Umsatzsteueranteil (derzeit 19%) gekürzt. Dies geschieht nach folgender Berechnung:

Erstattungsfähiger Minderwert = Ermittelter Minderwert ÷ 1,19

Begründung der Kürzung

Die Kürzung erfolgt aus zwei wichtigen Gründen:

Der merkantile Minderwert orientiert sich am Verkaufswert des Fahrzeugs. Wenn Sie als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer das Fahrzeug später verkaufen, müssen Sie die Umsatzsteuer ohnehin an das Finanzamt abführen. Eine Erstattung des Brutto-Minderwerts würde daher zu einer ungerechtfertigten Bereicherung führen.

Praktische Auswirkung

Stellen Sie sich vor, ein Sachverständiger ermittelt einen merkantilen Minderwert von 5.000 Euro. Als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer erhalten Sie dann einen Ersatzanspruch von etwa 4.200 Euro (5.000 Euro ÷ 1,19). Diese Berechnung spiegelt den tatsächlichen wirtschaftlichen Schaden wider, der Ihnen als Unternehmer entsteht.

Der Unterschied zur Privatperson liegt darin, dass Sie als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer die Umsatzsteuer mit dem Finanzamt verrechnen können. Bei der späteren Veräußerung des Fahrzeugs müssen Sie die Umsatzsteuer ohnehin abführen, weshalb der Nettowert für Sie maßgeblich ist.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Merkantiler Minderwert

Der merkantile Minderwert bezeichnet den bleibenden Wertverlust eines reparierten Unfallfahrzeugs, der trotz fachgerechter Reparatur bestehen bleibt. Dies basiert auf der Erfahrung, dass Käufer für Unfallfahrzeuge weniger zahlen als für unfallfreie Fahrzeuge. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 251 BGB. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob das Fahrzeug tatsächlich verkauft werden soll.

Beispiel: Ein zwei Jahre alter Mercedes Sprinter erleidet einen Unfallschaden von 4.000€. Trotz perfekter Reparatur wird ein potentieller Käufer wegen des dokumentierten Unfallschadens etwa 1.500€ weniger zahlen wollen.


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Vorsteuerabzugsberechtigung

Die Vorsteuerabzugsberechtigung ist ein steuerrechtliches Privileg für Unternehmen, das ihnen erlaubt, die in Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer (Vorsteuer) von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen. Dies ist in § 15 UStG geregelt. Bei Schadensersatzansprüchen bedeutet dies, dass nur der Nettobetrag relevant ist.

Beispiel: Ein Handwerker lässt sein Fahrzeug für 5.950€ (brutto) reparieren. Als Vorsteuerabzugsberechtigter kann er die enthaltene Mehrwertsteuer (950€) mit dem Finanzamt verrechnen, sodass ihm effektiv nur 5.000€ Kosten entstehen.


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Schadensersatzanspruch

Ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Ausgleich eines erlittenen Schadens. Der Geschädigte soll so gestellt werden, wie er ohne das schädigende Ereignis stünde. Die Grundlage bilden die §§ 249 ff. BGB. Der Anspruch umfasst sowohl materielle als auch immaterielle Schäden.

Beispiel: Nach einem Unfall muss der Schädiger nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch den merkantilen Minderwert und Gutachterkosten ersetzen.


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Sachverständigengutachten

Ein neutraler Fachbericht eines qualifizierten Experten zur Feststellung von Schäden und deren Bewertung. Bei Verkehrsunfällen dient es als wichtiges Beweismittel gemäß § 404 ZPO. Das Gutachten dokumentiert Art, Umfang und Wert des Schadens sowie die erforderlichen Reparaturmaßnahmen.

Beispiel: Ein Kfz-Sachverständiger erstellt nach einem Unfall ein detailliertes Gutachten über den Fahrzeugschaden, die Reparaturkosten und den merkantilen Minderwert.

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Das vorliegende Urteil


LG Ellwangen – Az.: 2 O 364/22 – Urteil vom 22.11.2023


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