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Mietverhältnis wenn Mieter die Wohnung gekauft hat der Kaufvertrag aber nicht beurkundet ist?

Ein geplatzter Wohnungskauf und mysteriöse „Hausgeld“-Zahlungen – ein vermeintliches Mietverhältnis in Bad Urach wird zum Zankapfel. Neue Eigentümer fordern Räumung wegen Zahlungsverzugs, doch die Bewohnerin pocht auf eine alte Vereinbarung. War es Miete oder schon der Traum vom Eigenheim?

Übersicht:

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Bad Urach
  • Datum: 16.01.2025
  • Aktenzeichen: 1 C 165/24
  • Verfahrensart: Verfahren über die Rückgabe von Wohnraum
  • Rechtsbereiche: Mietrecht, Eigentumsrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Kläger: Miteigentümer der Wohnung (je 1/2 Anteil), fordern die Herausgabe der Wohnung von der Beklagten. Ihr Argument ist die wirksame Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs und Ordentliche Kündigung wegen Eigenbedarfs.
  • Beklagte: Bewohnerin der Wohnung, gegen die die Herausgabeansprüche geltend gemacht werden. Sie zahlt monatlich 150,- Euro auf das „Hausgeld“.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Die Kläger sind seit Oktober 2023 neue Miteigentümer einer Wohnung, in der die Beklagte wohnt. Sie kündigten das Mietverhältnis fristlos wegen Zahlungsverzugs und ordentlich wegen Eigenbedarfs und fordern nun die Herausgabe der Wohnung.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Kläger begehren die Herausgabe der Wohnung. Strittig ist, ob ein Mietverhältnis besteht und ob die Kündigungen wirksam sind.
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Die Klage wird als derzeit unbegründet abgewiesen.
  • Folgen: Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Fall vor Gericht


Räumungsklage abgewiesen: Streit um Mietverhältnis nach gescheitertem Wohnungskauf

Mittlere Frau mit Schlüsseln und Vertrag steht frustriert in Wohnzimmer, Mann zeigt auf die Tür. Spannende Situation.Mittlere Frau mit Schlüsseln und Vertrag steht frustriert in Wohnzimmer, Mann zeigt auf die Tür. Spannende Situation.
Streit um Mietverhältnis nach gescheiterter Immobilienübertragung | Symbolbild: KI-generiertes BildStreit um Mietverhältnis nach gescheiterter Immobilienübertragung | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bad Urach (Az.: 1 C 165/24) beleuchtet einen Fall, der viele Fragen rund um Mietverhältnisse und gescheiterte Immobilienkäufe aufwirft. Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob ein Mietverhältnis gekündigt werden kann, wenn der Mieter zuvor versucht hatte, die Wohnung zu kaufen, der Kaufvertrag jedoch формально nicht zustande kam. Die Entscheidung des Gerichts fiel zugunsten der Mieterin aus, zumindest vorerst.

Hintergrund des Falls: Kaufvertrag nicht beurkundet – Mieterin beruft sich auf Eigentumsvereinbarung

Die Beklagte wohnt bereits seit 2015 in der Wohnung in Bad Urach. Im Laufe der Zeit entwickelte sich eine Vereinbarung mit dem damaligen Eigentümer, dem Zeugen J., über einen möglichen Kauf der Immobilie. Die Beklagte zahlte bei ihrem Einzug eine größere Summe und es war geplant, dass der Eigentumsübergang im Jahr 2021 erfolgen sollte. Ein notarieller Kaufvertrag, der in Deutschland für Immobilienkäufe zwingend erforderlich ist, wurde jedoch nie abgeschlossen.

Vereinbarung mit dem Voreigentümer und „Hausgeldzahlungen“

Statt der ursprünglich geplanten Mietzahlungen leistete die Beklagte nach der Einigung über den späteren Kauf lediglich monatliche Zahlungen in Höhe von 150 Euro an den Voreigentümer. Diese Zahlungen wurden als „Hausgeld“ deklariert. Nachdem die Kläger die Wohnung im Oktober 2023 erworben hatten und im Grundbuch eingetragen wurden, änderten sich die Zahlungsmodalitäten. Zunächst zahlte die Beklagte das „Hausgeld“ an die Hausverwaltung, später dann direkt an die neuen Eigentümer, die Kläger.

Kündigung durch neue Eigentümer: Eigenbedarf und Zahlungsverzug als Gründe?

Die neuen Eigentümer, die Kläger, informierten die Beklagte bereits kurz nach dem Kauf im Dezember 2023 über ihren Wunsch, selbst in die Wohnung einzuziehen. Im Mai 2024 erfolgte dann die Kündigung des vermeintlichen Mietverhältnisses durch die Kläger. Als Gründe für die Kündigung wurden sowohl Zahlungsverzug als auch Eigenbedarf angeführt. Die Kläger argumentierten, dass die Beklagte seit Februar 2024 die ortsübliche Vergleichsmiete schulde, diese aber nicht gezahlt habe.

Räumungsklage vor dem Amtsgericht: Streit um die Rechtsgrundlage der Wohnungsnutzung

Da die Beklagte der Kündigung nicht nachkam und die Wohnung nicht räumte, erhoben die Kläger Räumungsklage vor dem Amtsgericht Bad Urach. Sie forderten die sofortige Herausgabe der Wohnung und die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten. Die Kläger stellten die Nutzung der Wohnung durch die Beklagte als Mietverhältnis dar, welches sie aufgrund des Zahlungsverzugs fristlos gekündigt hätten. Alternativ argumentierten sie, dass die Beklagte, sollte kein Mietverhältnis bestehen, die Wohnung als unrechtmäßige Besitzerin herausgeben müsse.

Verteidigung der Beklagten: Fokus auf die Eigentumsvereinbarung und Akzeptanz der ordentlichen Kündigung

Die Beklagte wehrte sich gegen die Räumungsklage und betonte, dass sie aufgrund der Vereinbarung mit dem Voreigentümer und den geleisteten Zahlungen davon ausgegangen sei, die Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben. Sie bestritt ein klassisches Mietverhältnis und argumentierte, dass die „Hausgeldzahlungen“ im Kontext der Kaufvereinbarung zu sehen seien. Die Beklagte akzeptierte jedoch die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung zum 28. Februar 2025 und signalisierte ihre Bereitschaft, zu diesem Termin auszuziehen. Ihr Hauptaugenmerk lag auf der Abwehr der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs.

Zeugenvernehmung des Voreigentümers: Bestätigung der Kaufabsprache

Im Rahmen des Gerichtsverfahrens wurde der Voreigentümer, Zeuge J., als Zeuge vernommen. Dieser bestätigte die Darstellung der Beklagten, dass es eine Vereinbarung über einen späteren Eigentumsübergang der Wohnung an die Beklagte gegeben hatte. Er gab an, die Wohnung bereits 2011 erworben zu haben und die формале Eigentumsübertragung aus steuerlichen Gründen erst im Jahr 2021 vollziehen zu wollen. Diese Aussage des Zeugen stützte die Argumentation der Beklagten erheblich.

Entscheidung des Amtsgerichts Bad Urach: Klage derzeit unbegründet abgewiesen

Das Amtsgericht Bad Urach wies die Räumungsklage der Kläger als derzeit unbegründet ab. Die genauen Entscheidungsgründe sind dem vorliegenden Textausschnitt zwar nicht vollständig zu entnehmen, jedoch lässt sich aus dem Tenor und dem Tatbestand ableiten, dass das Gericht die Rechtsgrundlage für die Räumungsklage der Kläger zum jetzigen Zeitpunkt als nicht ausreichend gegeben ansah. Die Klage wurde nicht endgültig abgewiesen, sondern lediglich als „derzeit unbegründet“, was Raum für zukünftige rechtliche Schritte lässt, aber die aktuelle Räumungsforderung der Kläger zurückweist.

Begründung des Urteils: Warum die Räumungsklage scheiterte (vermutet)

Aus dem Urteilstenor und dem Sachverhalt lässt sich schließen, dass das Gericht Zweifel an der Wirksamkeit der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs hatte. Möglicherweise erkannte das Gericht an, dass die „Hausgeldzahlungen“ der Beklagten nicht als klassische Mietzahlungen im Sinne eines Mietvertrages zu werten sind, sondern im Zusammenhang mit der gescheiterten Kaufvereinbarung stehen. Da kein формаeller Mietvertrag vorgelegt wurde und die Beklagte Zahlungen im Kontext einer Kaufabsicht leistete, könnte das Gericht argumentiert haben, dass kein hinreichender Zahlungsverzug vorlag, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde. Zudem akzeptierte die Beklagte ja die ordentliche Kündigung zum Februar 2025, was die Dringlichkeit einer sofortigen Räumung in Frage stellte.

Kosten des Rechtsstreits und vorläufige Vollstreckbarkeit

Das Gericht entschied, dass die Kläger die Kosten des Rechtsstreits zu tragen haben. Dies ist in der Regel die Folge einer Klageabweisung. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dies bedeutet, dass die Kläger das Urteil vorläufig durchsetzen könnten, müssten aber eine Sicherheit hinterlegen, falls das Urteil in einer höheren Instanz aufgehoben wird. Der Streitwert wurde auf 5.865,60 € festgesetzt, was die finanzielle Dimension des Rechtsstreits widerspiegelt.

Bedeutung des Urteils für Betroffene: Was Mieter und Vermieter jetzt wissen müssen

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung formaler Verträge, insbesondere bei Immobiliengeschäften und Mietverhältnissen. Die mündliche oder formlose Vereinbarung zwischen der Beklagten und dem Voreigentümer über einen späteren Wohnungskauf führte zu einer rechtlichen Grauzone, die letztendlich zu diesem Rechtsstreit führte.

Für Mieter bedeutet dies, dass Vereinbarungen über einen späteren Kauf einer Mietwohnung unbedingt schriftlich und notariell beurkundet werden sollten, um rechtliche Klarheit zu schaffen und Streitigkeiten zu vermeiden. Ebenso sollten Mietzahlungen klar als solche deklariert und von anderen Zahlungen im Zusammenhang mit einem möglichen Kaufvorhaben getrennt werden.

Für Vermieter und Käufer von Immobilien ist es wichtig, klare Verhältnisse zu schaffen, wenn Mieter in den Wohnungen verbleiben und möglicherweise Kaufabsichten hatten. Vor dem Ausspruch einer Kündigung sollte die Rechtsgrundlage der Wohnungsnutzung sorgfältig geprüft werden. Im vorliegenden Fall zeigte sich, dass eine voreilige fristlose Kündigung aufgrund vermeintlichen Zahlungsverzugs scheitern kann, wenn die Zahlungen im Kontext einer anderen Vereinbarung stehen. Das Urteil macht deutlich, dass Gerichte individuelle Vereinbarungen und die Gesamtumstände des Falles berücksichtigen, bevor sie über eine Räumungsklage entscheiden. Es ist ratsam, in solchen komplexen Fällen frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um kostspielige und zeitaufwendige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil zeigt, dass bei einem unklaren Rechtsverhältnis zwischen Bewohnern und Eigentümern (weder eindeutiges Mietverhältnis noch eindeutiges Eigentum) eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs nicht ohne Weiteres durchgesetzt werden kann. Die Quintessenz liegt darin, dass Gerichte zunächst die tatsächliche Natur der Nutzungsverhältnisse prüfen, bevor sie eine Räumung anordnen; ohne klare Belege für ausstehende Mietzahlungen ist eine außerordentliche Kündigung unwirksam. Bedeutend ist zudem, dass ordentliche Kündigungen wegen Eigenbedarfs (mit angemessener Frist) auch in solch komplexen Fällen Bestand haben können, wenn der Bewohner diese nicht anficht.

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Unklare Rechtslage im Mietverhältnis nach Immobilienübertragung?

Ein Streit um das Mietverhältnis kann viele Fragen aufwerfen, wenn Vereinbarungen über einen späteren Eigentumsübergang und damit verbundene Zahlungsmodalitäten im Raum stehen. Differenzen bei vertraglichen Absprachen und Kündigungsgründen schaffen oft Unsicherheiten, bei denen es gilt, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu prüfen.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Situation umfassend zu analysieren und mögliche rechtliche Optionen sachlich und präzise zu erörtern. Unsere Beratung richtet sich an Personen, die sich in ähnlichen mietrechtlichen Fragestellungen befinden und auf der Suche nach verlässlicher juristischer Orientierung sind.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet „form unwirksam“ im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf und welche Auswirkungen hat das auf ein Mietverhältnis?

Formunwirksamkeit im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf bedeutet, dass der Kaufvertrag nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Formvorschriften entspricht. In Deutschland erfordert ein Immobilienkaufvertrag gemäß § 311b Abs. 1 BGB eine notarielle Beurkundung, um wirksam zu sein. Wenn diese Formvorschrift nicht eingehalten wird, ist der Vertrag zunächst nichtig. Das bedeutet, dass er keine rechtlichen Wirkungen entfaltet und das Eigentum nicht übertragen wird.

Ein formunwirksamer Kaufvertrag hat keine Auswirkungen auf die Eigentumsübertragung, was bedeutet, dass der ursprüngliche Eigentümer weiterhin Eigentümer bleibt. Daher kann ein bestehendes Mietverhältnis weiterhin gültig sein, da die Rechtsgrundlage für die Nutzung der Immobilie durch den Mieter unverändert bleibt. Der Mieter kann weiterhin die Immobilie nutzen, solange das Mietverhältnis nicht aus anderen Gründen beendet wird.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, einen formunwirksamen Kaufvertrag zu heilen. Wenn die Auflassung (die dingliche Übereignung) und die Eintragung des Käufers ins Grundbuch erfolgen, wird der Vertrag trotz des ursprünglichen Formmangels wirksam. Dies bedeutet, dass das Eigentum letztendlich übertragen wird, und das Mietverhältnis könnte dann durch den neuen Eigentümer beeinflusst werden.


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Welche Rechte habe ich als Mieter, wenn der Eigentümer wechselt und der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet?

Wenn der Eigentümer einer Immobilie wechselt und der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet, haben Sie als Mieter bestimmte Rechte und Möglichkeiten, auf die Kündigung zu reagieren. Hier sind die wichtigsten Aspekte:

1. Kündigungsschutz und Kündigungsfristen:

  • Der neue Eigentümer kann den Mietvertrag nur kündigen, wenn er einen gesetzlich zulässigen Kündigungsgrund hat, wie z.B. Eigenbedarf.
  • Die Kündigungsfrist für Wohnraum beträgt in der Regel 3 Monate bei Eigenbedarfskündigung, sofern keine vertraglichen oder gesetzlichen Ausnahmen bestehen.
  • Eine Sperrfrist von drei Jahren für Eigenbedarfskündigungen gilt, wenn eine Mietwohnung während der Mietzeit in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird oder wenn bestimmte andere Voraussetzungen erfüllt sind.

2. Berechtigter Eigenbedarf:

  • Der neue Eigentümer muss den Eigenbedarf nachweisen und darlegen, dass er das Mietobjekt für sich selbst, nahe Verwandte oder verschwägerte Personen benötigt.
  • Ein vorgetäuschter Eigenbedarf kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie z.B. Schadensersatzforderungen.

3. Prüfung und Widerspruch:

  • Sie können die Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen lassen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen, insbesondere wenn Sie Härtegründe geltend machen können.
  • Eine Vormerkung des Mietvertrags im Grundbuch kann präventiv dazu beitragen, dass der neue Eigentümer nicht von Sonderkündigungsrechten Gebrauch machen kann.

4. Informationspflicht:

  • Sie müssen nicht zwingend über den Eigentümerwechsel informiert werden, sollten aber in der Praxis benachrichtigt werden, damit Sie etwaige Forderungen gegenüber dem alten Eigentümer rechtzeitig geltend machen können.

5. Mietkaution und Vertragsbestand:

  • Die Mietkaution geht auf den neuen Eigentümer über, und der bestehende Mietvertrag bleibt unverändert bestehen. Der neue Eigentümer kann den Mietvertrag nicht einseitig ändern.

Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie in Ihrer spezifischen Situation vorgehen sollen, ist es ratsam, sich an seriöse Informationsquellen zu wenden, um Ihre Rechte und Möglichkeiten besser zu verstehen.


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Was gilt als Zahlungsverzug im Mietrecht und welche Konsequenzen hat das für mein Mietverhältnis?

Im Mietrecht liegt ein Zahlungsverzug vor, wenn der Mieter seine Mietzahlungen nicht rechtzeitig leistet. In der Regel muss die Miete bis zum dritten Werktag eines Monats gezahlt sein. Ein Zahlungsverzug tritt ein, sobald der Mieter diese Frist verpasst, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn ein fester Zahlungstermin vereinbart ist.

Voraussetzungen für einen Zahlungsverzug:

  • Fälligkeit der Miete: Die Miete ist in der Regel bis zum dritten Werktag eines Monats zu zahlen.
  • Keine Mahnung erforderlich: Wenn ein fester Zahlungstermin vereinbart ist, tritt der Verzug automatisch ein, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist.

Konsequenzen des Zahlungsverzugs:

  • Verzugszinsen und Schadensersatz: Der Vermieter kann Verzugszinsen und Schadensersatz verlangen, wenn der Mieter in Verzug gerät.
  • Kündigung des Mietverhältnisses: Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn der Mieter mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsmieten in Verzug ist oder wenn der Rückstand innerhalb von zwei Monaten mindestens zwei Monatsmieten beträgt. Eine ordentliche Kündigung kann erfolgen, wenn der Mieter seine Pflichten aus dem Mietvertrag erheblich verletzt hat.

Unterschiede zwischen fristloser und ordentlicher Kündigung:

  • Fristlose Kündigung: Diese ist möglich, wenn der Mieter schwerwiegende Vertragsverletzungen begeht, wie z.B. einen erheblichen Mietrückstand.
  • Ordentliche Kündigung: Diese erfordert in der Regel eine längere Frist und kann erfolgen, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat.

Wenn Sie in einem ähnlichen Fall sind, ist es wichtig, die genauen Bedingungen Ihres Mietvertrags zu prüfen und sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren.


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Welche Rolle spielen „Hausgeldzahlungen“ anstelle von Mietzahlungen, wenn kein formaler Mietvertrag vorliegt?

Wenn kein formaler Mietvertrag vorliegt, können Zahlungen, die als Hausgeld bezeichnet werden, in bestimmten Fällen als konkludente Mietzahlungen angesehen werden. Dies ist jedoch nicht automatisch der Fall und hängt von den Umständen ab.

Hausgeld ist normalerweise eine Zahlung, die Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) leisten, um die Kosten für das Gemeinschaftseigentum zu decken, wie Instandhaltung, Verwaltung und Versicherung. Wenn jedoch Zahlungen geleistet werden, die nicht eindeutig als Miete deklariert sind, könnte dies in einem Streitfall als konkludentes Mietverhältnis interpretiert werden. Ein solches Verhältnis entsteht, wenn die Parteien durch ihr Verhalten (z.B. durch regelmäßige Zahlungen und Nutzung der Immobilie) ein Mietverhältnis faktisch begründen.

Die Höhe solcher Zahlungen kann im Streitfall durch Vergleichsmieten bestimmt werden. Vergleichsmieten sind die üblichen Mieten für ähnliche Immobilien in der gleichen Region. Diese Methode hilft, eine faire Miete zu ermitteln, wenn keine schriftliche Vereinbarung vorliegt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtliche Einordnung solcher Zahlungen stark von den spezifischen Umständen abhängt und in einem Streitfall gerichtlich geklärt werden muss.


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Was kann ich tun, wenn ich eine Räumungsklage erhalte und mich ungerecht behandelt fühle?

Wenn Sie eine Räumungsklage erhalten und sich ungerecht behandelt fühlen, gibt es mehrere Schritte, die Sie unternehmen können:

1. Klageerwiderung:

  • Reagieren Sie schnell: Sobald Sie die Räumungsklage erhalten, sollten Sie Ihre Verteidigungsbereitschaft anzeigen und die Klage erwidern. Dies kann helfen, das Verfahren zu verlangsamen oder sogar zu verhindern, dass ein Räumungstitel erlassen wird.

2. Rechtlicher Beistand:

  • Suchen Sie rechtlichen Beistand: Es ist ratsam, sich rechtzeitig an einen Anwalt zu wenden, der auf Mietrecht spezialisiert ist. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und Ihre Interessen im Gerichtsverfahren zu vertreten.

3. Beweismittel sichern:

  • Sichern Sie alle relevanten Beweise: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente, wie Zahlungsbelege, Korrespondenz mit dem Vermieter oder andere Beweise, die Ihre Position stärken könnten. Diese können im Gerichtsverfahren entscheidend sein.

4. Prozesskostenhilfe:

  • Prüfen Sie die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe: Wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, einen Anwalt zu bezahlen, können Sie bei Gericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Dies kann Ihnen helfen, die Kosten für den Rechtsbeistand zu übernehmen.

5. Härtefallregelung:

  • Härtefälle: In seltenen Fällen kann eine Zwangsräumung durch das Gericht aufgeschoben oder verhindert werden, wenn ein Härtefall vorliegt, wie z.B. drohende Obdachlosigkeit. In solchen Fällen kann eine Übernahmeerklärung durch eine öffentliche Stelle oder ein Sozialhilfeträger hilfreich sein.

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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Räumungsklage

Eine Räumungsklage ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem ein Vermieter oder Eigentümer die Herausgabe von Wohnraum durch den Nutzer (meist Mieter) erzwingen will. Sie wird beim zuständigen Amtsgericht eingereicht, wenn der Mieter trotz wirksamer Kündigung nicht auszieht. Die rechtliche Grundlage bildet § 546 BGB, wonach der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses zur Rückgabe verpflichtet ist. Für eine erfolgreiche Räumungsklage muss ein wirksam beendetes Mietverhältnis vorliegen.

Beispiel: Ein Vermieter kündigt das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. Nach Ablauf der Kündigungsfrist weigert sich der Mieter auszuziehen. Der Vermieter kann dann eine Räumungsklage einreichen, um die Wohnung zurückzuerhalten.


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Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung (auch außerordentliche Kündigung genannt) beendet ein Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Gemäß § 543 BGB ist sie nur aus wichtigem Grund zulässig. Bei Wohnraummietverhältnissen ist ein Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsmieten ein typischer wichtiger Grund. Vor einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist in der Regel eine Abmahnung erforderlich, sofern diese nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.

Beispiel: Ein Mieter zahlt für drei aufeinanderfolgende Monate keine Miete. Nach erfolgloser Mahnung kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen und sofortige Räumung verlangen.


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Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung ist die reguläre Beendigung eines Mietverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Bei Wohnraummietverträgen beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Vermieter je nach Mietdauer zwischen 3 und 9 Monaten (§ 573c BGB). Der Vermieter benötigt für eine wirksame ordentliche Kündigung immer einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund nach § 573 BGB, wie etwa Eigenbedarf.

Beispiel: Eine Familie kauft eine vermietete Wohnung und kündigt ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten, weil die Tochter dort einziehen soll. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Kündigungsgrund nennen.


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Eigenbedarf

Eigenbedarf ist ein gesetzlich anerkannter Kündigungsgrund nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, der vorliegt, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige zu Wohnzwecken benötigt. Das berechtigte Interesse muss vernünftig und nachvollziehbar sein. Nicht ausreichend ist ein nur vorgeschobener Eigenbedarf oder die bloße Absicht, die Wohnung wirtschaftlicher nutzen zu wollen.

Beispiel: Ein Vermieter kündigt das Mietverhältnis, weil sein Sohn nach dem Studium in die Stadt zieht und eine Wohnung benötigt. Dies stellt einen anerkannten Eigenbedarfsgrund dar, sofern der Bedarf ernsthaft besteht und nicht nur vorgeschoben ist.


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Miteigentümer

Miteigentümer sind Personen, die gemeinsam Eigentum an einer Sache (wie einer Immobilie) haben. Gemäß §§ 1008 ff. BGB ist das Eigentum nach Bruchteilen aufgeteilt (z.B. je 1/2). Jeder Miteigentümer hat einen ideellen Anteil am gesamten Objekt, nicht an bestimmten Teilen. Bei Entscheidungen über die gemeinschaftliche Sache gilt das Mehrheitsprinzip nach § 745 BGB, bei wesentlichen Änderungen ist jedoch Einstimmigkeit erforderlich (§ 745 Abs. 3 BGB).

Beispiel: Zwei Geschwister erben ein Haus zu gleichen Teilen. Sie werden Miteigentümer mit je 1/2 Anteil und müssen Entscheidungen über Vermietung, Renovierung oder Verkauf gemeinsam treffen.


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Hausgeld

Hausgeld bezeichnet regelmäßige Zahlungen, die Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft leisten müssen. Es setzt sich zusammen aus Betriebskosten, Rücklagen und Verwaltungskosten gemäß § 16 WEG. Im Mietrecht kann es Verwirrung stiften, wenn unklar ist, ob Zahlungen Miete oder anderweitige Leistungen darstellen. Die rechtliche Einordnung solcher Zahlungen ist entscheidend für die Beurteilung von Zahlungsverzug und Kündigungsrechten.

Beispiel: In einem Wohnungseigentumskomplex zahlt jeder Eigentümer monatlich 300 Euro Hausgeld für Heizkosten, Hausmeister, Instandhaltungsrücklage und Versicherungen. Diese Zahlung ist keine Miete, sondern dient der Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums.


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Vorläufige Vollstreckbarkeit

Die vorläufige Vollstreckbarkeit bezeichnet die Möglichkeit, ein Urteil bereits vor seiner Rechtskraft zu vollstrecken. Gemäß § 708 ZPO sind bestimmte Urteile ohne weiteres vorläufig vollstreckbar, andere gegen Sicherheitsleistung. Dies ermöglicht dem Gläubiger, schneller zu seinem Recht zu kommen, während sich der Schuldner durch Hinterlegung einer Sicherheit gegen die vorläufige Vollstreckung schützen kann (§ 711 ZPO).

Beispiel: Das Gericht weist eine Räumungsklage ab und erklärt das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar. Der unterlegene Kläger kann trotz eingelegter Berufung zur Übernahme der Prozesskosten gezwungen werden, wenn der Beklagte eine Sicherheit hinterlegt.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 566 BGB (Kauf bricht nicht Miete): Dieser Paragraph besagt, dass ein neuer Eigentümer eines Mietobjekts automatisch in den bestehenden Mietvertrag eintritt. Das bedeutet, dass sich durch den Verkauf der Wohnung an die Kläger für die Beklagte als Mieterin grundsätzlich nichts ändert und der Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten fortbesteht. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Kläger sind mit dem Kauf der Wohnung in ein möglicherweise bestehendes Mietverhältnis mit der Beklagten eingetreten. Sie können daher nur unter den gleichen Bedingungen wie ein ursprünglicher Vermieter kündigen.
  • § 573 BGB (Ordentliche Kündigung durch den Vermieter): Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung eines Wohnraummietvertrages durch den Vermieter. Eine solche Kündigung ist nur zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse des Vermieters besteht, wie zum Beispiel Eigenbedarf, Vertragsverletzungen des Mieters oder wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die von den Klägern ausgesprochene ordentliche Kündigung wegen Eigenbedarfs zum 28. Februar 2025 ist grundsätzlich möglich, jedoch an die in § 573 BGB genannten Voraussetzungen und Fristen gebunden. Die Beklagte scheint diese Kündigung zu akzeptieren.
  • § 543 BGB (Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund): Dieser Paragraph erlaubt eine fristlose Kündigung des Mietvertrages, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der es einer Vertragspartei unzumutbar macht, das Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise ein erheblicher Zahlungsverzug des Mieters sein. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Kläger haben eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ausgesprochen. Das Gericht hat diese Kündigung offenbar nicht als rechtmäßig angesehen, da die Klage als derzeit unbegründet abgewiesen wurde.
  • § 985 BGB (Herausgabeanspruch des Eigentümers): Als Eigentümer einer Sache kann man von demjenigen, der sie besitzt, die Herausgabe verlangen, sofern kein Recht zum Besitz besteht. Dieser Anspruch dient dem Schutz des Eigentums und ermöglicht es dem Eigentümer, die Sache zurückzufordern. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Sollte kein wirksamer Mietvertrag zwischen den Parteien bestehen, könnten die Kläger als Eigentümer grundsätzlich die Herausgabe der Wohnung von der Beklagten als unrechtmäßiger Besitzerin verlangen. Das Gericht scheint jedoch von einem Mietverhältnis auszugehen, zumindest bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist.
  • § 91 ZPO (Kosten des Rechtsstreits): Diese Vorschrift bestimmt, wer die Kosten eines Zivilprozesses zu tragen hat. Grundsätzlich trägt die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits, zu denen Gerichts- und Anwaltskosten gehören. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Da die Klage der Kläger abgewiesen wurde, müssen die Kläger gemäß § 91 ZPO die Kosten des Rechtsstreits tragen. Dies umfasst sowohl ihre eigenen Anwaltskosten als auch die Gerichtskosten.

Das vorliegende Urteil


AG Bad Urach – Az.: 1 C 165/24 – Urteil vom 16.01.2025


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