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Einige ausgewählte Einzelfallentscheidungen für Reisepreisminderungen:

All inclusive: Lärm & Insektenstiche:
LG Köln – Az.: 3071/96: Pauschalreisende müssen kleinere Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen. Keine Entschädigung gibt es nach Ansicht des LG Köln für starken Lärm am Strand und im Hotel, sowie Beeinträchtigungen durch Insektenstiche. Da der Reiseveranstalter im Prospekt auf vielfältige Unterhaltungsmöglichkeiten wie Disco, Folklore in dem all-inclusive-Angebot in der Dominikanischen Republik hingewiesen hat, sei der Lärm „oft typisch und Ausdruck von Freude und Lebenslust“. Auch mit Insektenstichen müsse man in fremden Ländern rechnen.

 

Arzt: Ferienclubs brauchen keinen zu stellen:
LG Frankfurt/Main – Az.: 24 S 195/96: Urlauber können in einem Ferienclub keinen ärztlichen Notdienst erwarten. Unabhängig von deren Qualität muss die ärztliche Versorgung des Reiselandes genügen.

 

Benehmen (schlechtes) der übrigen Reisenden kein Reisemangel!
AG Hamburg – Az.: 9 C 23343/94: Urlauber in einem Ein-Sterne-Hotel müssen sich im Hotelrestaurant von Mitreisenden gefallen lassen, wenn Gäste in Badekleidung zum Essen erscheinen, Körpergeruch ausströmen und rülpsen.

 

Doppelzimmer muss mind. 12 qm groß sein!
AG Bad Homburg – Az.: 2 C 4549/93: Ein Doppelzimmer muss mindestens zwölf Quadratmeter groß sein. Misst das Bett zudem nur 1,20 Meter in der Breite, stellt dies einen weiteren Reisemangel dar.

 

Hotelstandards in Katalogen:
AG Düsseldorf – Az.: 33 C 21664/94: Eine geringe Abweichung des Hotelstandards von der Katalogbeschreibung berechtigt zur Minderung des Reisepreises, wenn nachgewiesen werden kann, dass die fehlende Einrichtung – hier Sport und Spielmöglichkeiten – tatsächlich genutzt worden wäre.

 

Hotelwechsel ist oft ein Reisemangel!
AG Stuttgart – Az: 9 C 12733/94: Muss ein Urlauber wegen Überbuchung umquartiert werden, hat er auch dann Anspruch auf Preisminderung, wenn das Ersatzhotel von der Lage und Ausstattung her mit dem ursprünglich gebuchten Hotel gleichwertig ist, da jedes Hotel unterschiedlich ist.

 

Kindergarten gehört dazu:
LG Frankfurt/Main – Az.: 2/24 S 11/96: Wenn der Kindergarten eines Ferienclubs entgegen dem Katalogangebot geschlossen ist und die Mutter, die für sich verschiedene Freizeitaktivitäten gebucht hatte, sich konstant selbst um das Kind kümmern muss, kann der Reisepreis um 25 % gemindert werden.

 

Liegestuhl: Kein Recht darauf:
LG Kleve – Az.: 6 S 31/96: Urlauber haben keinen Rechtsanspruch auf einen Liegestuhl am Hotelschwimmbecken; der Reiseveranstalter sei nicht verpflichtet, jedem Urlauber jederzeit einen Sonnenschirm und eine Liege zur Verfügung zu stellen.

 

Magenvergiftung ist Reisemangel!
LG Frankfurt – Az.: 2/24 S 103/94: Muss ein Pauschalurlauber wegen eines verdorbenen Essens mit einer Magenvergiftung ins Krankenhaus, ist der Veranstalter verpflichtet, dem Kunden den kompletten Reisepreis zu erstatten und zusätzlich 50 Mark pro Tag für vergeudete Urlaubszeit zu zahlen.

 

Massenabfertigung beim Essen:
LG Kleve – Az.: 6 S 34/96: In der Hauptreisezeit müssen Urlauber im Speisesaal eines Mittelklassehotels eine „Massenabfertigung“ bei den Mahlzeiten hinnehmen. Das Abendessen diene in einem solchen Haus in erster Linie der Nahrungsaufnahme. Es besteht kein Anspruch auf eine “ruhige und erholsame Atmosphäre” beim Abendessen. Im Zuge des Massentourismus ist es nach Ansicht des Gerichts nicht einmal zu beanstanden, wenn Mahlzeiten in mehreren Schichten serviert und die Tische dazwischen nicht abgewischt würden oder neue Tischtücher erhalten.

 

„Meerblick“ nicht „Meerseite“:
AG München – Az.: 52 C 21796/97: Bucht eine Urlauberin ein Hotelzimmer mit Meerblick, ist jedoch der Blick auf das Meer (auf Mauritius) durch einen Palmenhain verdeckt, so hat ihr der Reiseveranstalter 75 % des für den Meerblick aufgewandten Aufpreises zurückzuzahlen.

 

Reisemangel Renovierung:
AG Bad Homburg – Az.: 2C2428/96-18: Wenn im Hotel vom frühen Morgen bis in die Abendstunden Handwerker mit Renovierungsarbeiten beschäftigt sind, haben Urlauber Anspruch auf Minderung des Reisepreises von 20 %.

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