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Drängt Ihnen Ihr Provider einen neuen Vertrag mit Mindestumsatz von 10 DM auf?

 Was können Sie dagegen tun?


Verfasser: Dr. Christian Gerd Kotz


Ein neues interessantes Fallbeispiel, für das Geschäftsgebaren der Mobilfunkbetreiber. Kunden, die kaum Umsatz erzielen, erhalten im September folgendes Schreiben Ihres Mobilfunkproviders:

 

Sehr geehrter Kunde,

für Sie habe ich heute eine ganz besonders gute Nachricht:

Ihr jetziger Mobilfunk-Tarif wird sich stark verbilligen!  Ab dem 01.Oktober telefonieren Sie bereits ab 15 Pfennig pro Minute in alle deutschen Ortsnetze. Sie sparen somit jede Minute 14 Pfennig gegenüber Ihrem jetzigen Tarif. Der monatliche Mindestumsatz beträgt lediglich DM 10,–.

Die Umstellung in den neuen Tarif nehme ich für Sie völlig kostenlos vor. Es fallen keinerlei Gebühren an. So sparen Sie ab dem 01. Oktober ganz automatisch!

Ihre jetzige Rufnummer bleibt selbstverständlich erhalten und auch die Laufzeit bleibt von der Tarifumstellung unberührt. Lediglich der Name Ihres Tarifes wird sich ändern.

Ich möchte, dass der S-Tarif auch Sie zum Lächeln bringt!

Das Problem besteht darin, dass Sie eventuell Ihr Handy lediglich für „Notfälle“ benutzen bzw. nur angerufen werden, so dass Sie monatlich lediglich eine Grundgebühr in Höhe von 9,95 DM entrichtet haben. Jetzt sollen Sie auf einmal monatlich 19,95 DM bezahlen, ohne dieser Vertragsänderung überhaupt zugestimmt zu haben.

Nun stellt sich die entscheidende juristische Frage, ist solch eine Vertragsänderung ohne Ihre Zustimmung überhaupt wirksam?

Nein!

Bei dem Schreiben des Mobilfunkanbieters handelt es sich um ein Angebot einen neuen Vertrag zu neuen Konditionen abzuschließen. Juristisch Bedarf solch eine Vertragsänderung allerdings Ihrer Zustimmung.

Was ist zu tun?

Es ist zu überlegen, was Sie jetzt möchten:

1. Möchten Sie Ihren alten Vertrag behalten, dann widersprechen Sie einfach per Einschreiben mit Rückschein der Umstellung auf den neuen Tarif! Ihr alter Vertrag läuft in jedem Fall weiter! Niemand kann Sie zu Ihrem „Glück“ bzw. „Unglück“ zwingen!!

2. Möchten Sie Ihren Vertrag nach § 28 Abs.3 TKV kündigen, so könnte dies schwieriger sein. Die Fa. M wird behaupten, dass sie nur Ihr „Bestes“ wollte und selbstverständlich wird Ihr Vertrag auf die alten Konditionen wieder umgestellt.

Ich würde in Ihrem Fall dann den Mobilfunkvertrag gem. § 28 Abs. 3 TKV per Einschreiben mit Rückschein kündigen und hilfsweise vortragen, dass Sie der Umstellung Ihres Tarifes auf den neuen Tarif widersprechen!

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

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