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Mobbing am Arbeitsplatz – Welche Rechte haben Opfer?

Wenn Kollegen oder Vorgesetzte zum Albtraum werden – Wie sich Mobbingopfer wehren können.

Der Arbeitsplatz spielt im Leben eines Menschen eine enorm große Rolle, da der Mensch nun einmal für einen sehr langen Zeitraum des Arbeitslebens jeden Tag aufs Neue den Weg zu der Arbeitsstelle antritt. Ein gutes Miteinander im Team ist in nahezu jedem Unternehmen eine wichtige Grundlage für den unternehmerischen Erfolg, doch gibt es auch immer wieder Fälle vom Mobbing. Den wenigsten Menschen sind jedoch die gesundheitlichen Folgen des Mobbings bekannt, geschweige denn, dass die Rechte der Opfer bekannt sind. Fakt ist jedoch, dass Mobbing kein „Kavaliersdelikt“ ist und dementsprechend auch ernst genommen werden sollte.

Mobbing am Arbeitsplatz
Mobbing am Arbeitsplatz: Wenn Kollegen und Vorgesetzte zur Belastung werden. Kennen Sie Ihre Rechte und setzen Sie sich zur Wehr! (Symbolfoto: Antonio Guillem/Shutterstock.com)

Für Betroffene ist das nicht selten eine unglaubliche Belastung. Egal ob diese Schikanierungen von Kollegen, Mitarbeiter oder Vorgesetzte ausgehen, bei den Betroffenen entsteht ein hoher Leidensdruck, welcher die Psyche belastet und die Arbeitsleistung verringert.

Werden Sie auf der Arbeit durch Kollegen oder Vorgesetzte gemobbt? Zögern Sie nicht und holen sich Hilfe. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten wir Mobbingopfer zu ihren Möglichkeiten sich zur Wehr zu setzen. Lassen Sie sich nicht alles gefallen, lernen Sie Ihre Rechte kennen. Fordern Sie noch heute unsere Ersteinschätzung an.

Was ist Mobbing überhaupt?

Unter dem Begriff Mobbing wird die systematisch durchgeführte Anfeindung oder auch Schikanierung bzw. Diskriminierung von anderen Personen verstanden. Es handelt sich bei der Begrifflichkeit um einen sogenannten „Anglizismus“, da sich das Wort „Mobbing“ von dem Verb aus dem englischen Sprachgebrauch „to mob“ ableitet. „To mob“ kann im deutschen Sprachgebrauch mit „anpöbeln“ oder auch „bedrängen“ bzw. „attackieren“ übersetzt werden.

Mobbing unterscheidet sich konzeptionell durchaus von normalen Streitigkeiten bzw. Konflikten, da es gezielt und über einen sehr langen Zeitraum hinweg durchgeführt wird und die Zielsetzung der Ausgrenzung verfolgt.

Unterscheidung zwischen Mobbing und alltäglichem unsozialem Verhalten am Arbeitsplatz

Im Zusammenhang mit Mobbing ist eine genaue Abgrenzung zu einem „normalen“ asozialen Verhalten immens wichtig. Das Mobbing an sich ist ein Oberbegriff, unter dem verschiedene Begriffe zusammengefasst werden können. Ungerechtigkeiten oder auch unsoziales Verhalten fallen aus dem Grund nicht in den Begriff des Mobbings, da es sich hierbei um kurzfristige und nicht lang anhaltende Maßnahmen handelt. Auch Straftatbestände wie beispielsweise ein Diebstahl fallen nicht unter den Begriff des Mobbings. Gleichermaßen verhält es sich mit den viel berühmten „Tuscheleien“ über andere Kollegen im Rahmen von Gesprächen unter Mitarbeitern, die für einen sehr langen Zeitraum zusammenarbeiten. Derartige Verhaltensmuster mögen zwar menschlich nicht zu 100 Prozent korrekt sein, sie gelten jedoch nicht als „unüblich“.

Der Begriff des Mobbings darf nicht pauschal verwendet werden, da es immer eine Einzelfallsituation ist.

Eine ARAG-Studie hat ergeben, dass allein Deutschland mittlerweile nahezu jede dritte Person von Mobbing betroffen ist.

Umfassendste Untersuchung in Deutschland zu Cybermobbing unter Erwachsenen

  • 28 Prozent der Teilnehmer gaben an, bereits Mobbing erfahren zu haben
  • Frauen erleben signifikant häufiger Mobbing als Männer
  • Bei 39 Prozent der gemeldeten Mobbingfälle erstreckt sich die Belästigung über mehr als ein Jahr
  • In 72 Prozent der Fälle ist der Arbeitsplatz der Hauptort des Mobbings
  • Unternehmen tragen hohe Kosten: Mobbingopfer melden sich durchschnittlich fünf Tage pro Jahr mehr krank.

Quelle: Arag.com

Wie zeigt sich Mobbing am Arbeitsplatz bzw. welche Mobbing-Arten gibt es?

Mobbing am Arbeitsplatz kann sich in verschiedenen Formen äußern. Die verschiedenen Formen des Mobbings werden in der Regel definiert als „verbales Mobbing“, „nonverbales Mobbing“, „Cybermobbing“ sowie „sexuelles Mobbing“. Dementsprechend zeigt sich das Mobbing auch in unterschiedlicher Form. Bei dem verbalen Mobbing fügen die Täter dem Opfer keinen Schaden in einer physischen Form zu, allerdings äußert sich diese Form des Mobbings in Form von Verhöhnungen oder auch Beleidigungen bzw. konstruierten Anschuldigungen. Sollte dies in einer systematischen Form erfolgen, spricht der Gesetzgeber von Mobbing am Arbeitsplatz. Das nonverbale Mobbing äußert sich durch Gesten oder auch abfällige Blicke bzw. Nachahmungen, welche zu einer Ausgrenzung des Opfers führen.

Erfolgt das Mobbing über soziale Medien oder auch Messenger-Diensten bzw. auf dem E-Mail-Weg, so wird von Cybermobbing gesprochen.

Unterschied zwischen Mobbing und normalem Konflikt am Arbeitsplatz

In vielen Arbeitsumgebungen sind Konflikte unvermeidlich. Sie können aus unterschiedlichen Meinungen, Arbeitsstilen oder einfach aus Missverständnissen entstehen. Aber nicht jeder Konflikt kann als Mobbing bezeichnet werden. Es ist wichtig, den Unterschied zwischen einem normalen Konflikt und Mobbing am Arbeitsplatz zu verstehen, um angemessen reagieren zu können.

Was ist ein normaler Konflikt?

Ein normaler Konflikt tritt auf, wenn zwei oder mehr Personen unterschiedliche Ansichten, Ideen oder Ansätze zu einer bestimmten Situation oder Aufgabe haben. Solche Konflikte:

  • Sind in der Regel kurzlebig und können oft durch Kommunikation gelöst werden.
  • Betreffen spezifische, isolierte Ereignisse oder Themen.
  • Führen nicht zu systematischen Angriffen oder Schikanen gegen eine Person.

Was ist Mobbing?

Mobbing hingegen ist eine wiederholte, schädliche Handlung oder das Vorenthalten von Ressourcen, die notwendig sind, um die Arbeit zu erledigen. Mobbing:

  • Ist oft systematisch und wiederholt sich über einen längeren Zeitraum.
  • Zielt darauf ab, das Opfer zu erniedrigen, zu isolieren oder zu schädigen.
  • Kann sowohl offensichtlich als auch subtil sein, einschließlich Gerüchten, Isolation und direkten Angriffen.

Warum ist die Unterscheidung wichtig?

Die Fähigkeit, zwischen einem normalen Konflikt und Mobbing zu unterscheiden, ist aus mehreren Gründen von Bedeutung:

  • Reaktion: Ein normaler Konflikt kann oft durch Mediation oder Kommunikation gelöst werden. Mobbing erfordert jedoch eine stärkere Intervention, möglicherweise durch das Management oder die Personalabteilung.
  • Gesundheit und Wohlbefinden: Mobbing kann ernsthafte Auswirkungen auf die geistige und körperliche Gesundheit des Opfers haben. Es ist wichtig, solche Situationen frühzeitig zu erkennen und anzugehen.
  • Arbeitsumgebung: Ein gesundes Arbeitsumfeld fördert Produktivität und Zufriedenheit. Das Erkennen und Ansprechen von Mobbing trägt dazu bei, eine positive Arbeitskultur zu erhalten.

Während Konflikte in jeder Arbeitsumgebung auftreten können, ist es entscheidend, zwischen einem vorübergehenden Konflikt und dem ernsteren und schädlicheren Mobbing zu unterscheiden. Ein Verständnis dieser Unterschiede kann dazu beitragen, das Arbeitsumfeld für alle angenehmer und produktiver zu gestalten.

Wie verhalte ich mich als Mobbing-Opfer?

In der Regel begehen Mobbing-Opfer den Fehler, die Problematik totzuschweigen oder zu ignorieren. Dieses Verhalten ist jedoch falsch, da im Fall von Mobbing eine umgehende Reaktion zwingend erforderlich ist. Der Grund für das „Totschweigen“ liegt zumeist in dem Umstand, dass das Opfer auf den Arbeitsplatz zwingend angewiesen ist und dass durch eine offene Konfrontation mit dem Täter die Gefahr des Arbeitsplatzverlustes gegeben ist. Es hängt auch ein Stück weit davon ab, welche Stellung der Täter innehat. Handelt es sich um einen „normalen“ Kollegen, so sieht die Situation gänzlich anders aus als wenn es sich bei dem Täter um einen Vorgesetzten oder sogar den eigenen Chef handelt.

Diese Maßnahmen sollte ein Mobbing-Opfer sofort durchführen

  • ein Mobbing-Tagebuch anlegen zwecks Beweissicherung
  • selbst die Sachebene niemals verlassen
  • eine dritte Person in den Sachverhalt einweihen bzw. als Zeuge hinzuziehen

Wie gehe ich vor, wenn ich am Arbeitsplatz gemobbt werde?

Sollte das Mobbing durch einen normalen Kollegen gezielt durchgeführt werden, so sollte ein Arbeitnehmer zunächst den Kontakt mit dem Chef bzw. Vorgesetzten in dem Unternehmen herstellen und den Arbeitgeber in den Sachverhalt einweihen. Dieser Schritt sollte erfolgen, nachdem die vorgenannten Maßnahmen (Mobbing-Tagebuch etc.) durchgeführt wurden und nachdem das Gespräch mit dem Täter gesucht wurde. War das Gespräch mit dem Täter erfolglos, so ist der Gang zu dem Chef oder einem etwaig vorhandenen Betriebsrat unerlässlich.

Welche Rechte haben Mobbing-Opfer

Wer am Arbeitsplatz zum Opfer von Mobbing wird, der muss dieses Verhalten auf gar keinen Fall einfach so dulden. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht darauf, von seinem Arbeitgeber gehört zu werden und dementsprechend eine Klärung des Problems einzufordern. Sollte der Arbeitgeber darauf nicht reagieren, so kann sich daraus sogar ein Anspruch auf Schmerzensgeld ergeben. Die rechtliche Grundlage hierfür bietet sowohl das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) als auch das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch). In dem § 253 BGB werden die Folgen des Mobbings als „immaterieller Schaden“ ausdrücklich einbezogen.

Gesundheitliche Folgen bei Mobbingopfern?

Mobbing am Arbeitsplatz sollte auf gar keinen Fall unterschätzt werden, da die gesundheitlichen Folgen des Mobbings durchaus gravierend sein können. Es können sowohl psychische als auch physische Folgen sein, mit denen das Opfer von Mobbing zu kämpfen hat. Auf der Grundlage von Studien wurde wissenschaftlich bewiesen, dass Opfer von Mobbing unter Schlafstörungen oder auch allgemeiner Nervosität ebenso leiden wie unter Angstzuständen oder Depressionen. Auch Kopfschmerzen oder Konzentrationsstörungen können eine unmittelbare Folge des Mobbings sein. Wird die Problematik des Mobbings nicht behoben, so können im schlimmeren Fall sogar eine Medikamentenabhängigkeit oder auch suizidale Gedanken aus dem Mobbing heraus entstehen.

Arbeitgeber, die bei ihren Arbeitnehmern eine sehr stark verringerte Leistungsfähigkeit oder auch ein überaus ausgeprägtes Misstrauen gegenüber Kollegen bemerken, sollten diese Arbeitnehmer auf eine etwaig vorhandene Mobbing-Problematik ansprechen.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Zu den wichtigsten Pflichten, die ein Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern hat, gehört die Fürsorgepflicht. Der Arbeitgeber hat dementsprechend die Verpflichtung, dem Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, welcher sich nicht negativ auf die Gesundheit des Arbeitnehmers auswirkt. Hierzu gehört auch das Arbeitsklima in dem Unternehmen selbst, sodass jeder Arbeitgeber mit Kenntnis von Mobbingfällen die gesetzliche Verpflichtung hat, dieser Mobbingproblematik durch entsprechende Maßnahmen wie zum Beispiel mit einer Abmahnung des Mobbers entgegenzuwirken.

Sonderfall: Mobbing durch den Chef

In der Regel erfolgt Mobbing unterhalb von Kollegen. Es gibt jedoch auch Fallsituationen, in denen sich Arbeitnehmer dem Mobbing durch den Arbeitgeber ausgesetzt sehen. Für das Mobbing-Opfer ergibt sich in diesen Fällen zusätzlich noch die Problematik, dass der Arbeitgeber seine gesonderte Machtstellung gegenüber dem Arbeitnehmer ausnutzt. Dies begründet sich in der Regel aus der bekannten Unternehmenshierarchie heraus, bei der ein Arbeitnehmer nun einmal unterhalb des Arbeitgebers angesiedelt ist. Diese Form des Mobbings ist in der Wissenschaft auch als „downward bullying“ bekannt und kann im deutschen Sprachgebrauch mit der Schikane von der Spitze zu dem Boden übersetzt werden.

Gerade in solchen Situationen sollten sich die Mobbing-Opfer jedoch auf gar keinen Fall „klein“ machen und das Mobbing einfach so als gegeben hinnehmen. Vielmehr sollte sich das Opfer schnellstmöglich entsprechende Unterstützung durch dritte Personen suchen. Das direkte Gespräch mit dem Betriebs- oder auch Personalrat ist hierbei ein guter Weg. Auch eine abteilungsübergreifende Interessenvertretung kann durchaus ein guter Anlaufpunkt für die Bewältigung des Problems sein.

Alle beteiligten Personen haben die gesetzliche Verpflichtung, sich der Problematik bei einer entsprechenden Kenntnis auch anzunehmen.

Mitunter ist auch eine Mobbingberatungsstelle ein guter Weg zur Beseitigung des Problems. Wichtig ist nur, dass das Mobbing-Opfer das Mobbing an sich auch tatsächlich beweisen kann. Das Mobbing-Tagebuch sowie Zeugen sind hierfür sehr geeignete Maßnahmen. Das Mobbing-Tagebuch sollte dabei so detailliert wie möglich unter Angabe von einem entsprechendem Datum sowie auch der Maßnahme an sich geführt werden.

Ist Mobbing am Arbeitsplatz strafbar und welche rechtlichen Konsequenzen könnten dem Mobber drohen?

Auch wenn es ein wenig kurios klingen mag, so ist Mobbing am Arbeitsplatz an sich nicht strafbar. Es ist jedoch denkbar, dass gewisse Handlungsweisen eines Mobbers einen Straftatbestand erfüllen können. Als Beispiele hierfür seien Beleidigungen oder auch die üble Nachrede genannt. Aspekte des Cybermobbings sowie des sexuellen Mobbings können ebenfalls einen Straftatbestand erfüllen.

Sollten das Mobbing die körperliche Natur erreichen – sprich, es kommt zu körperlichen Übergriffen – so ist die Strafbarkeitsschwelle ebenfalls überschritten. Denkbar wären in diesem Zusammenhang die Straftatbestände der Körperverletzung oder die sexuelle Nötigung.

Für den Täter haben derartige Handlungsweisen durchaus gravierende Folgen. Ein Strafantrag mit einer entsprechenden juristischen Würdigung des Verhaltens ist hierbei die schlimmste denkbare Folge. Selbstverständlich muss ein Täter in derartigen Fällen auch mit der fristlosen Kündigung seitens des Arbeitgebers rechnen. Dies setzt allerdings auch voraus, dass der Sachverhalt seitens des Opfers bewiesen werden kann.

Problematisch im Zusammenhang mit dem Mobbing ist in der gängigen Praxis der Umstand, dass die Handlungsweise des Täters nur zu häufig die Schwelle der Strafbarkeit nicht überschreitet. Beispiele hierfür sind die soziale Ausgrenzung oder auch die ständige übertriebene Arbeitskontrolle nebst anderweitiger Schikanen wie die unberechtigte Kritik. Für die Opfer des Mobbings sind derartige Verhaltensweisen natürlich sehr belastend, weshalb durchaus eine rechtsanwaltliche Beratung hilfreich sein kann. Der Gang zu dem Arbeitgeber sollte parallel dazu erfolgen, da der Arbeitgeber auch die Gelegenheit bekommen muss, diesem Verhalten durch eigene Maßnahmen entsprechend entgegenzuwirken. Damit der Arbeitgeber dies tun kann, muss er jedoch zunächst erst einmal Kenntnis von der Problematik erhalten. Sollten alle Maßnahmen nicht erfolgversprechend sein, so kann das Mobbing-Opfer auch aus eigenen Stücken heraus das Arbeitsverhältnis kündigen. Dieser Schritt sollte jedoch erst dann vollzogen werden, wenn ein neuer Arbeitsplatz unmittelbar in Aussicht steht.

Fazit und Zusammenfassung: Mobbing am Arbeitsplatz – Welche Rechte haben Mobbingopfer?

Der Arbeitsplatz ist für viele Menschen ein zentraler Lebensmittelpunkt. Ein harmonisches Miteinander ist nicht nur für das individuelle Wohlbefinden, sondern auch für den unternehmerischen Erfolg entscheidend. Dennoch gibt es immer wieder Fälle von Mobbing, die sowohl psychische als auch physische Auswirkungen auf die Betroffenen haben können.

  1. Definition von Mobbing: Mobbing bezeichnet systematische Anfeindungen oder Diskriminierungen, die über einen längeren Zeitraum hinweg stattfinden und das Ziel der Ausgrenzung verfolgen. Es unterscheidet sich von normalen Konflikten und kurzfristigen Unstimmigkeiten.
  2. Formen von Mobbing: Mobbing kann in verschiedenen Formen auftreten, darunter verbales Mobbing, nonverbales Mobbing, Cybermobbing und sexuelles Mobbing.
  3. Reaktion auf Mobbing: Opfer sollten Mobbing nicht ignorieren. Es ist wichtig, sofort zu reagieren, indem sie ein Mobbing-Tagebuch führen, auf der Sachebene bleiben und Zeugen hinzuziehen.
  4. Rechte der Mobbingopfer: Mobbingopfer haben das Recht, von ihrem Arbeitgeber gehört zu werden und eine Klärung des Problems zu verlangen. Wenn der Arbeitgeber nicht reagiert, kann sogar ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen, basierend auf dem AGG und dem BGB.
  5. Gesundheitliche Folgen: Mobbing kann zu Schlafstörungen, Nervosität, Angstzuständen, Depressionen, Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen und in extremen Fällen sogar zu Medikamentenabhängigkeit oder suizidalen Gedanken führen.
  6. Pflichten des Arbeitgebers: Arbeitgeber haben die Fürsorgepflicht, sicherzustellen, dass das Arbeitsumfeld nicht schädlich für die Gesundheit der Mitarbeiter ist. Bei Kenntnis von Mobbing müssen sie Maßnahmen ergreifen, um das Problem zu beheben.
  7. Mobbing durch den Chef: Wenn der Arbeitgeber selbst der Mobber ist, sollten sich die Betroffenen Unterstützung von Dritten suchen und den Betriebsrat oder eine Interessenvertretung einschalten.
  8. Rechtliche Konsequenzen für den Mobber: Obwohl Mobbing an sich nicht strafbar ist, können bestimmte Handlungen, wie Beleidigungen oder körperliche Übergriffe, strafrechtliche Konsequenzen haben.

Zusammenfassend ist es wichtig, Mobbing am Arbeitsplatz ernst zu nehmen und sich seiner Rechte bewusst zu sein. Betroffene sollten nicht zögern, Hilfe zu suchen und sich gegen Mobbing zur Wehr zu setzen.

Mobbing am Arbeitsplatz: Kennen Sie Ihre Rechte?

Mobbing am Arbeitsplatz kann gravierende gesundheitliche und emotionale Folgen haben. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, ist es wichtig, Ihre Rechte und Möglichkeiten zu kennen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bieten wir Ihnen eine fundierte Ersteinschätzung Ihrer Situation und beraten Sie umfassend zu Ihren Handlungsoptionen. Ein gutes Miteinander am Arbeitsplatz ist essentiell – lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie sich wieder sicher und respektiert fühlen. Nehmen Sie Kontakt auf und setzen Sie ein Zeichen gegen Mobbing.

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