Das Bundeskabinett hat am 05.12.2001 einem Gesetzentwurf zugestimmt, wonach die Mutterschutzfrist auch bei einer vorzeitigen Entbindung auf 14 Wochen festgeschrieben werden soll.
a. Die regelmäßige Mutterschutzfrist beträgt in Deutschland vor der Geburt 6 und nach der Geburt 8 Wochen. Nach geltendem Recht wird die vorgegebene Gesamtfrist von 14 Wochen bei einer vorzeitigen Entbindung jedoch nicht erreicht. Künftig soll die Mutterschutzfrist deshalb nach der Geburt um die Anzahl der Tage verlängert werden, die vor der Geburt nicht zum Tragen kamen.
b. Außerdem enthält das Mutterschutzgesetz bisher keine Vorschrift zur Urlaubsregelung. Der Gesetzentwurf stellt erstmals klar, dass Mutterschutzfristen und andere Beschäftigungsverbote für schwangere Frauen und Mütter bei der Berechnung des Jahresurlaubs wie Beschäftigungszeiten zählen. Die Frauen erhalten einen Anspruch auf Übertragung ihres Resturlaubs auf das laufende Urlaubsjahr, in dem die Mutterschutzfrist endet, oder auf das nächste Urlaubsjahr. Das Gesetz soll im Sommer 2002 in Kraft treten.
Ich bin seit meiner Zulassung durch das Land- und Amtsgericht Siegen im Jahr 1983 als Rechtsanwalt tätig und habe die Kanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen gegründet. Meine besondere Kompetenz liegt im Arbeitsrecht, für das ich 1997 den Fachanwaltstitel erworben habe. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Baurecht, Steuerrecht, Zivilrecht, Sozialrecht und Nachbarrecht. Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und stehe als Fachanwalt für Arbeitsrecht bundesweit zur Verfügung. Dabei vertrete ich meine Mandanten vor allen deutschen Arbeitsgerichten, auch vor dem Arbeitsgericht Siegen. Regelmäßig bearbeite ich auch Fälle aus anderen Rechtsgebieten. […] mehr über Hans Jürgen Kotz



