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Nachbarrecht NRW 2021

Jeder Mensch, der entweder eine Immobilie sein Eigen nennt oder sie zur Nutzung anmietet, hat irgendwo auch Nachbarn. Diese Nachbarn können, so sagt eine Weisheit, entweder zu den besten Freunden oder auch zu den schlimmsten Albträumen werden, da bekanntermaßen niemand in Frieden sein Leben genießen kann, wenn der böse Nachbar etwas dagegen hat. Gerade in Nordrhein-Westfalen, dem Bundesland mit den harten aber herzlichen Menschen, gibt es nicht selten nachbarschaftliche Konflikte, die lediglich mithilfe eines Rechtsanwalts gelöst werden können. Wenn es zum Streit mit dem Nachbarn kommt, so kann dies viele Ursachen haben. Das Nachbarrecht spielt hierbei zumeist eine wichtige Rolle, auch wenn sehr viele Eigenheimbesitzer oder Immobilienmieter den genauen Umfang des Nachbarrechts bzw. auch dessen Inhalt überhaupt nicht kennen. Viele Streitigkeiten wären vermeidbar gewesen, wenn beide Seiten aufeinander zugehen und die freundschaftliche Kommunikation suchen würden. Bedauerlicherweise ist dies ein Wunschdenken, sodass der Rechtsanwalt letztlich eine Lösung herbeiführen muss.

Jeder Nachbar hat sowohl Rechte als auch Pflichten, die sich aus dem Nachbarrecht heraus ergeben. Das Nachbarrecht ist enorm umfangreich, sodass bei Weitem nicht jeder Mensch mit jedem Aspekt des Nachbarrechts im Alltag in Berührung kommen wird. Es gibt jedoch durchaus wichtige Passagen, die für das alltägliche Leben „nebeneinander“ grundlegend sind.

Der Garten – im Nachbarrecht

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(Symbolfoto: Von Rainer Fuhrmann/Shutterstock.com)

Gerade in Nordrhein-Westfalen, einem der dicht besiedelten Bundesländer Deutschlands, kommt es nicht selten vor, dass ein Baum auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken steht. Ein Baum kann sehr viel Freude bringen, allerdings gilt auch hier: Was den einen Menschen erfreut kann für den anderen Menschen sehr schnell zu einem Ärgernis werden. Gern wird dabei vergessen, dass das Nachbarrecht auch für derartige Fälle eine gesetzliche Lösung parat hält: Der Baum gehört beiden Nachbarn jeweilig zu 50 Prozent. Dies bezieht sich dabei sowohl auf die Früchte des Baumes als auch auf das Holz.

Wenn sich ein Nachbar an dem Baum stört, der als Grenzbaum angesehen werden muss, so kann der betreffende Nachbar durchaus auch die Beseitigung des Baumes verlangen!

Nicht jeder Mensch ist mit einem „grünen Daumen“ geboren. Wer als Eigenheimbesitzer einen Garten besitzt und diesen Garten „verwildern“ lässt, so kann dies unter Umständen auch das Nachbarrecht tangieren. Sollten aufgrund der „Unkrautwüste“ Blüten- oder auch Samen auf das Nachbargrundstück gelangen, so geht das Nachbarrecht von einer Beeinträchtigung des benachbarten Grundstücks aus. Derjenige Nachbar, der seinen Garten besonders pflegt und durch die Blüten- oder Samen des „verwilderten“ Nachbargrundstücks Beeinträchtigungen erleidet, kann gegen den Eigentümer des „verwilderten“ Grundstücks Unterlassungsansprüche geltend machen.

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen ist bundesweit dafür bekannt, dass seine Einwohner zu feiern verstehen. Der Karneval ist die vielberühmte 5. Jahreszeit, bei welcher sehr viele Menschen regelrecht „jeck“ werden. Es wird in Nordrhein-Westfalen sehr gern gefeiert und der eigene Garten ist regelrecht prädestiniert dafür. Beachtet werden muss allerdings, dass im Zusammenhang mit Gartenfesten grundsätzlich jeglicher Lärm, welcher die Nachbarn beeinträchtigen könnte, vermieden werden soll. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Gartenbesitzer grundsätzlich nicht feiern darf oder den Garten für Grillpartys nutzen darf.

Jeder Nachbar muss Grillpartys in dem normal-üblichen Rahmen hinnehmen. Als normal-üblich werden hierbei 4 Grillpartys je Jahr angesehen. Als „Ende“ der Grillparty sieht der Gesetzgeber dabei die Uhrzeit von 22:00 Uhr an.

Generell gilt bei Feierlichkeiten oder bei Grillpartys jedoch stets der Grundsatz einer nachbarschaftlichen Rücksichtnahme. Werden die Nachbarn zu dem Grillfest oder zu der Gartenparty eingeladen kann hierbei schon einmal sehr viel potenzieller Ärger im Vorfeld beiseite geräumt werden. Gleichermaßen verhält es sich auch bei Feierlichkeiten, die in den eigenen vier Wänden durchgeführt werden.

Auch die sogenannten Ausnahmetage wie Silvester oder Karneval sowie auch Hochzeiten bilden von diesen Regelungen keine Ausnahme. Außerhalb der eigenen vier Wände sowie auch innerhalb der eigenen vier Wände gilt ab 22 Uhr das Gebot der Zimmerlautstärke!

Im Zusammenhang mit Grillen sowie Feuer gilt in Nordrhein-Westfalen, dass kein Nachbar eine unangemessene Belästigung hinnehmen muss. Sollte im Rahmen einer Grillparty eine Feuerschale angeworfen werden, so hat der Gastgeber darauf zu achten, dass kein Nachbar durch Rauch oder Qualm belästigt wird. Ein Fehlverhalten kann ein Bußgeld zur Folge haben, wenn die Nachbarn die jeweilig zuständigen Ordnungsbehörden informieren. Die Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen sieht des Weiteren vor, dass lediglich einmal pro Monat auf Balkonen oder Terrassen gegrillt werden darf.

Grenzabstände zwischen zwei Grundstücken

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Nachbarrechts in Nordrhein-Westfalen sind die Grenzabstände zwischen zwei Grundstücken. Für Bäume sowie auch Pflanzen gibt es diesbezüglich die §§ 41 fortfolgende, welche die Grenzabstände wie folgt definieren:

  • Bäume mit starkem Wuchs müssen 4 Meter Mindestabstand zum Nachbargrundstück aufweisen
  • Bäume ohne starken Wuchs müssen 2 Meter Mindestabstand zum Nachbargrundstück aufweisen
  • Ziersträucher mit starkem Wuchs müssen 1 Meter Mindestabstand zum Nachbargrundstück aufweisen
  • Ziersträucher ohne starken Wuchs müssen 0,5 Meter Mindestabstand zum Nachbargrundstück aufweisen
  • Obstgehölze / Kernobstbäume mit starkem Wuchs müssen 2 Meter Mindestabstand zum Nachbargrundstück aufweisen

Auch im Zusammenhang mit der Höhe einer Hecke gibt es im Nachbarrecht Nordrhein-Westfalens eine gesetzliche Regelung. Ziersträucher dürfen lediglich die dreifache Höhe des Abstandes zu dem Nachbargrundstück erreichen während Hecken mit einer Höhe von mehr als 2 Metern auch mindestens einen Meter Abstand zum Nachbargrundstück einhalten müssen.

Unterlässt ein Nachbar die Forderung nach einer Pflanzenbeseitigung, so bedeutet dies nicht, dass die Pflanze auch für immer dort Bestand haben darf. Das Nachbarrecht in Nordrhein-Westfalen sieht gem. § 47 eine Verjährungsfrist von 6 Jahren bei den sogenannten Abstandsverstößen vor.

Befindet sich im Garten ein Komposthaufen, so kann dies durchaus auch zu nachbarschaftlichen Ärger führen. Die Position des Komposthaufens ist allerdings hierfür entscheidend. Wenn sich der Komposthaufen in der unmittelbaren Nähe der Grundstücksgrenze befindet, so kann dies für den Nachbarn eine reale unzumutbare Belastung darstellen. Ansprüche hieraus kann ein Nachbar jedoch erst dann geltend machen, wenn der Komposthaufen erhebliche Beeinträchtigungen wie beispielsweise Geruchsbelästigungen oder unerwünschte Tiere mit sich bringt.

Bei den sogenannten unwesentlichen Beeinträchtigungen wie beispielsweise Laubfall oder auch Nadeln, die von dem Nachbargrundstück auf das andere Grundstück gelangen, gibt es keinen Unterlassungsanspruch. Sollte das fremde Laub jedoch als Ursache für erhebliche Reinigungsarbeiten an den Dachrinnen oder am Dach bzw. an der Terrasse bzw. dem Balkon sein, so kann der beeinträchtigte Nachbar von dem „verursachenden“ Nachbar eine Kostenbeteiligung verlangen.

Wasser, Überhänge sowie Tierhaltung

Jeder Grundstücksbesitzer ist dafür verantwortlich, dass die baulichen Anlagen auf dem Grundstück nicht zu einer Abwasserabführung auf das Nachbargrundstück führt. Ist dies trotzdem der Fall, so kann der beeinträchtigte Nachbar einen Rückbau der Anlagen bzw. eine bauliche Veränderungsmaßnahme verlangen. Sollten Äste eines Baumes oder irgendwelche Bauteile eines Gebäudes von einem Grundstück auf das Nachbargrundstück herüber ragen, so wird rechtlich von einem Überhang gesprochen. Sollte der Nachbar durch diesen Überhang in der Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigt werden, so besteht ein Anspruch auf die Beseitigung des Überhangs.

Der beeinträchtigte Nachbar hat, sofern der verursachende Nachbar zur Beseitigung eine Frist gesetzt hat und diese Frist ungenutzt verstrichen ist, auch ein Recht auf die eigenständige Beseitigung des Überhangs. Sollten hierfür Kosten entstehen, so besteht ein Anspruch auf Ersatz.

Im Zusammenhang mit der Tierhaltung muss gesagt werden, dass diese abhängig ist von der Art des Tieres. Hunde sowie auch Katzen oder anderweitige Kleintiere werden hierbei der üblichen Grundstücksnutzung zugerechnet, die Haltung von gefährlichen Tieren jedoch nicht. Gem. § 833 Bürgerliches Gesetzbuch ist überdies jeder Tierhalter dazu verpflichtet, die Haftung für sämtliche Schäden, die von dem Tier verursacht werden, zu übernehmen.

Die Welt wird heutzutage immer technischer, sodass viele Menschen auch über entsprechende Technik in ihren eigenen vier Wänden oder im Garten verfügen. Auch die Überwachungstechnik bildet hierbei keine Ausnahme. Grundsätzlich darf diese Technik auch in dem eigenen Garten verwendet werden, allerdings darf das Nachbargrundstück nicht videoüberwacht werden.

Mitunter sind es Kleinigkeiten, die zu einem handfesten Streit oder gar zu einer juristischen Auseinandersetzung zwischen Nachbarn führen. Der Gartenzaun ist hierfür ein regelrechtes Paradebeispiel. Das Nachbarrecht in Nordrhein-Westfalen sieht gem. § 35 Absatz 1 vor, dass der Gartenzaun als „ortsüblich“ gelten muss. In der gängigen Praxis ist dies jedoch nicht immer unproblematisch festzustellen, sodass die Streitigkeiten lediglich durch einen Rechtsanwalt oder durch ein Gerichtsverfahren geklärt werden können.

Wenn Sie auch Probleme mit Ihrem Nachbarn haben und sich beeinträchtigt sehen, dann sollten Sie auf jeden Fall besonnen reagieren. Sie haben stets das Recht auf eine rechtsanwaltliche Beratung und wir stehen diesbezüglich selbstverständlich sehr gern zur Verfügung. Auch dann, wenn Ihnen als Verursacher eine Beeinträchtigung von Ihrem Nachbarn vorgeworfen wird und Sie sich mit einem Schreiben eines Rechtsanwalts konfrontiert sehen, sollten Sie auf jeden Fall die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Wir sind eine sehr erfahrene und etablierte Rechtsanwaltskanzlei und können Ihnen mit unserer juristischen Fachkompetenz sowie unserem Engagement auf jeden Fall hilfreich zur Seite stehen. Schildern Sie uns einfach Ihren Fall.

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