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Neuerungen im Jahr 2002:


1. Einführung des Euro zum 01.01.2002:

Am 01.01.2002 wurde das neue Euro-Bargeld (1 Euro = 1,95583 DM) in Deutschland sowie in elf weiteren Ländern der Europäischen Union (Frankreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Irland, Finnland, Österreich, Italien, Spanien, Portugal und Griechenland) eingeführt.

Der Euro ist nun das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel, Einzelhandel und Kreditinstitute werden aber die Deutsche Mark noch bis zum 28.02.2002 annehmen. Bargeld in DM-Beträgen kann danach weiterhin unbefristet und kostenlos bei der Deutschen Bundesbank eingetauscht werden.

2. Kindergelderhöhung und steuerliche Entlastungen für Familien:

Familien bekommen durch das Zweite Familienförderungsgesetz zum 01.01.2002 mehr Geld. Das Kindergeld für das erste und zweite Kind beträgt nun 154 €. Auch die Steuerfreibeträge wurden angehoben. Der Kinderfreibetrag erhöhte sich auf 3.648 € (vorher 3.564 €). Der Betreuungsfreibetrag stiegt pro Kind auf 2.160 €. Erwerbsbedingte Aufwendungen für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren oder behinderten Kindern, die den Betrag von 1.548 € übersteigen, können bis zu weiteren 1.500 € als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Leben Vater und Mutter getrennt, profitieren sie jeweils zur Hälfte von der Neuregelung.

3. Die Ökosteuer  – 4. Stufe:

Am 01.01.2002 trat die vierte und vorletzte Stufe der Ökosteuer in Kraft. Der Mineralölsteuersatz auf Benzin- und Dieselkraftstoffe wurde um 3,07 Cent je Liter angehoben. Der Stromsteuersatz steigt um 0,26 Cent je Kilowattstunde.

Mineralöl/Strom:

Erhöhung am 01.01.2002:

Steuersatz:

Ökosteueranteil:

Benzin(schwefelarm):

3,07 Cent/l

62,38 Cent/l

12,26 Cent/l

Diesel(schwefelarm):

3,07 Cent/l

43,97 Cent/l

12,26 Cent/l

Heizöl:

0

6,14 Cent/l

2,05 Cent/l

Erdgas:

0

0,35 Cent/kWh

0,16 Cent/kWh

Flüssiggas:

0

3,83 Cent/kg

1,28 Cent/kg

Strom:

0,26 Cent/kWh

1,79 Cent/kWh

1,79 Cent/kWh

4. Tabak- und Versicherungsteuer:

Die Tabaksteuer wurde zum 01.01.2002 um einen Cent je Zigarette angehoben. Eine Erhöhung um einen weiteren Cent folgt zum 01.01.2003. Zugleich wurde die Tabaksteuer auf Feinschnitt für selbst gedrehte Zigaretten erhöht.

Bei der Schadens- und Unfallversicherung stieg im Wesentlichen der allgemeine Versicherungsteuersatz von 15 auf 16 % und der Steuersatz für Feuerversicherungen von 10 auf 11 %. Die Einnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro sollen zur Finanzierung der Terrorismusbekämpfung verwendet werden.

5. Rente: Förderung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge:

Mit der kapitalgedeckten Altersvorsorge als zweiter Säule der Alterssicherung soll die Rente zukunftssicher werden. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll danach bis zum Jahre 2020 unter 20 % bleiben und trotz der abzusehenden demographischen Entwicklung bis zum Jahre 2030 nicht über 22 % steigen. Das Rentenniveau soll 2030 zwischen 67 und 68 % liegen.

Anmerkung vom Verfasser: Die Zertifizierungsstelle beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen hatte am 17.12.2001 für 3.461 Altersvorsorgeprodukte ein Zertifikat erteilt. Die Zertifikate sollen die Förderfähigkeit eines privaten Altersvorsorgevertrags garantieren. Eine Liste der erteilten Zertifikate ist auf der Homepage der Zertifizierungsstelle http://www.altzertg.bund.de abrufbar. Vor Abschluss eines Vertrages sollten Sie hier nachschauen, ob das entsprechende Produkt auch zertifiziert ist.

6. Neuerungen im Rentenrecht:

Diverse Neuerungen sollen das Rentenrecht zum 01.01.2002 familienfreundlicher gestalten:

Pflichtbeitragszeiten in den ersten zehn Lebensjahren eines Kindes werden bis zu 50 % höher als nach dem bisher geltenden Recht bewertet.

Bei der Reform der Hinterbliebenenversorgung wurde der Kinderzuschlag für das erste Kind von einem auf zwei Entgeltpunkte verdoppelt.

Die Witwen- und Witwerrenten wurden um eine Kinderkomponente ergänzt.

7. Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung:

Die Arzneimittelbudgets und der Kollektivregress für Ärzte bei Budgetüberschreitungen wurden zum 01.01.2002 gestrichen. Durch das Arzneimittelbudgetablösungsgesetz werden die Ausgaben im Arznei- und Heilmittelbereich künftig statt durch staatliche Vorgaben direkt von Krankenkassen und Ärzteverbänden geregelt.

8. Änderung des Krankenkassenwahlrechtes:

Ab dem 01.01.2002 können alle Versicherten die Mitgliedschaft bei ihrer Krankenkasse zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen. Der bisherige Stichtag für die Kündigung 30.09. eines jeden Jahres wird durch die Neuregelung der Kassenwahlrechte in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgehoben. Für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte gelten damit beim Kassenwechsel die gleichen Regelungen.

9. Änderung des Gaststättengesetzes:

Gastwirte müssen künftig mindestens ein alkoholfreies Getränk ausschenken, das eindeutig billiger ist als das kostengünstigste alkoholische Getränk. Die Verpflichtung, die bislang nur hinsichtlich des absoluten Preises galt, bezieht sich nun auch auf den Mengenpreis.

10. Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung:

Durch die bereits im Dezember in Kraft getretene Änderung des Vereinsrechts entfällt das Religionsprivileg. Nunmehr können extremistische Vereinigungen verboten werden, die sich als Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften tarnen. Das Anti-Terror-Paket I sieht weiter die Einführung des § 129b Strafgesetzbuch (StGB) vor. Die Vorschrift ermöglicht, die Mitgliedschaft und die Unterstützung einer terroristischen Gruppierung auch dann strafrechtlich zu verfolgen, wenn diese in Deutschland über keine eigene Organisation verfügt.

Ziel des Terrorismusbekämpfungsgesetzes ist es, bereits die Einreise terroristischer Straftäter nach Deutschland zu verhindern. Zugleich soll das Gesetz ermöglichen, dass bereits im Inland befindliche Extremisten besser erkannt und ihre Aktivitäten rascher unterbunden werden können. Dazu sollen unter anderem:

biometrische Merkmale in Pässe und Personalausweise aufgenommen werden,

den Sicherheitsbehörden mehr sicherheitsrelevante Daten zur Verfügung gestellt (zum Beispiel Sozialdaten) werden,

identitätssichernde Maßnahmen im Visumsverfahren verbessert werden,

die Kontrollen von Personen mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten verstärkt werden,

Grenzkontrollmöglichkeiten verbessert werden,

die Aktivitäten extremistischer Ausländervereine in Deutschland schneller unterbunden werden.

Zur Verhinderung von Flugzeugentführungen werden Beamte des Bundesgrenzschutzes als so genannte „Sky-Marshalls“ eingesetzt. Diese führen Pistolen mit Gummigeschossen für den Ernstfall mit sich.

11. Gewaltschutzgesetz:

Das neue Gewaltschutzgesetz zum 01.01.2002 schafft für Frauen und Kinder, die Opfer häuslicher Gewalt sind, den Grundsatz: „Der Schläger geht, das Opfer bleibt“. Danach müssen künftig nicht mehr Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, den gemeinsamen Haushalt verlassen und in einem Frauenhaus Zuflucht suchen. Sie können künftig per Eilanordnung leichter vor Gericht durchsetzen, dass ihnen die gemeinsame Wohnung zeitlich befristet oder dauerhaft zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird.

12. Reform des „Meister“-BAföG:

Für Personen, die die Fortbildung in Vollzeitform absolvieren, steigt der Höchstfördersatz um 10 % auf 611 €. Der Unterhaltsbeitrag für Kinder erhöht sich um mehr als 50 € pro Kind auf 179 €, der Zuschuss für die Kinderbetreuung auf 128 €.

Eine besondere Unterstützung erhalten Existenzgründer, die künftig nur noch 25 % des Förderdarlehens zurückzahlen müssen, wenn sie innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss der Fortbildung eine Firma gründen und mind. 2 Mitarbeiter einstellen.

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