Der Hartz-IV-Regelsatz steigt für Single von 374,00 Euro auf 382,00 Euro, für Partner auf 345,00 Euro, für Kinder bis 6 Jahre auf 224,00 Euro, für Kinder von 7 bis 14 Jahren auf 255,00 Euro und für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren auf 289,00 Euro.
Der Rentenversicherungsbeitragssatz sinkt von 19,6 % auf 18,9 %.
Die Renten-Regeleintrittsaltersgrenze wird für den Geburtsjahrgangs 1948 auf 65 Jahre und 2 Monate angehoben. Bis zum Jahre 2029 erfolgt die stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre.
Die 10-Euro-Gebühr (Praxisgebühr) pro Quartal für Arztbesuche fällt vollständig weg.
Der Pflegeversicherungsbeitragssatz steigt von 1,95% auf 2,05%, bei Kinderlosen auf 2,3% zum 01.01.2013.
Unisex-Versicherungstarife treten am 21.12.2012 in Kraft.
Der streuerfreie Grundfreibetrag wird sehr wahrscheinlich auf 8.130,00 Euro (+ 126,00 Euro) im Jahr angehoben.
Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen und Belege wird für Unternehmer ab 2013 auf 8 Jahre (bisher 10 Jahre) verkürzt, ab 2015 wird die Aufbewahrungsfrist auf 7 Jahre verkürzt.
Die steuerfreie Pauschale für Übungsleiter steigt auf 2.400,00 Euro (bisher 2.100,00 Euro). Die Ehrenamtspauschale steigt auf 720,00 Euro.
Die Abzugsfähigkeit der privaten Altersvorsorge wird auf 24.000,00 Euro (bisher 20.000,00 Euro) angehoben.
Arbeitgeber müssen im Jahr 2013 die Elektronische Lohnsteuerkarte einführen.
Die gesetzlichen Rentenbeiträge können steuerlich besser abgesetzt werden (Erhöhung auf 52 % von 48 %)
Das Elterngeld für Kinder die ab dem 01.01.2012 geboren werden, wird nunmehr anders berechnet. Eltern sollten sich vor der Wahl der jeweiligen Steuerklasse steuerrechtlich beraten lassen.
Die Verdienstgrenze für Minijobs wird auf 450,00 Euro (bisher 400,00 Euro) angehoben.