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Nichtantritt eines Fluges – Schätzung der Steuern und Gebühren

Fluggäste aufgepasst! Das Landgericht Landshut stärkt Ihre Rechte: Auch wer seinen Flug nicht antritt, kann die gezahlten Steuern und Gebühren zurückfordern. Eine Fluggesellschaft wurde jetzt zur Zahlung von 5.520 Euro an nicht angetretene Flugtickets verurteilt, da sie die Steuern zu Unrecht einbehalten hatte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Landshut
  • Datum: 26.10.2021
  • Aktenzeichen: 15 O 1730/21
  • Verfahrensart: Versäumnisurteil
  • Rechtsbereiche: Bereicherungsrecht, Werkvertragsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Eine Gesellschaft, die abgetretene Ansprüche auf Rückzahlung von nicht abgeführten Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben geltend macht. Die Klägerin argumentiert, dass die Flüge storniert wurden, weshalb keine Abgaben abgeführt werden mussten und die Beklagte die Beträge rechtsgrundlos erlangt hat.
  • Beklagte: Eine Fluggesellschaft oder ein Reisevermittler, die keine Verteidigungsabsicht angezeigt hat. Die Beklagte hat die Steuern und Gebühren für die stornierten Flüge nicht abgeführt und behielt die Beträge ein.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerin macht Ansprüche auf Rückzahlung von Steuern und Gebühren geltend, die im Zusammenhang mit stornierten Flügen gezahlt wurden, jedoch nicht abgeführt werden mussten.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Beklagte verpflichtet ist, die erhaltenen Steuern und Gebühren an die Klägerin zurückzuzahlen, da diese für stornierte Flüge nicht an die zuständigen Stellen abgeführt wurden.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beklagte wurde verurteilt, an die Klägerin 5.520,00 € nebst Zinsen zu zahlen. Die Beklagte hat zudem die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  • Begründung: Die Rückerstattungspflicht ergibt sich aus § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) sowie §§ 648, 631 BGB (Werkvertragsrecht), da die Beklagte die Steuern und Gebühren für nicht durchgeführte Leistungen zu Unrecht behalten hat.
  • Folgen: Die Entscheidung bedeutet, dass die Beklagte die rechtsgrundlos erlangten Beträge zurückzahlen muss. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und die Beklagte hat die Einspruchsfrist von einem Monat. Der Streitwert wurde auf 5.520,00 € festgesetzt.

Flugticket-Stornierung: Anspruch auf Erstattung von Steuern und Gebühren verstehen

Die Planung einer Reise kann oft unvorhersehbare Wendungen nehmen, sodass der Nichtantritt eines Fluges nicht selten vorkommt. Wenn Reisende ein bereits gebuchtes Flugticket stornieren müssen, stellt sich häufig die Frage nach der Rückerstattung von Flugkosten, insbesondere im Hinblick auf die gezahlten Steuern und Gebühren. Hierbei gilt es, die komplizierten Fluggastrechte sowie die geltenden Regelungen zu Ticket Stornierungsgebühren zu verstehen, um möglicherweise nicht genutzte Tickets zu monetarisieren.

Unternehmen viele Reisende eine Flugbuchung, sind sie sich oft nicht bewusst, dass sie Anspruch auf Erstattung geltender Steuern und Gebühren haben könnten, selbst wenn der Flug nicht angetreten wird. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für viele Streitigkeiten zwischen Airlines und Fluggästen, weshalb es wichtig ist, die verschiedenen Aspekte der Reisekosten Erstattung und das Refund Verfahren Flug zu kennen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Thematik der Schätzung von Steuern und Gebühren bei Nichtantritt eines Fluges näher beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Anspruch auf Rückzahlung von Flugsteuern bei Nichtantritt bestätigt

Fluggast erklärt Stornierung am Airline-Schalter im Terminal
(Symbolfoto: Flux gen.)

Das Landgericht Landshut hat in einem Versäumnisurteil vom 26. Oktober 2021 die Rechte von Flugreisenden bei der Rückerstattung von Steuern und Gebühren gestärkt. Die Klägerin hatte von mehreren Reisenden abgetretene Ansprüche auf Rückzahlung nicht abgeführter Steuern und Gebühren gegen eine Fluggesellschaft geltend gemacht.

Rückzahlungspflicht der Fluggesellschaft bei nicht angetretenen Flügen

Das Gericht stellte klar, dass Fluggäste bei nicht angetretenen Flügen einen Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Steuern und Gebühren haben. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Luftbeförderungsvertrag, der rechtlich als Werkvertrag einzustufen ist. Die Richter betonten, dass Fluggäste den Vertrag bis zum Antritt der Reise jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen können.

Grundlagen der Rückerstattung

Die Höhe der Rückerstattung richtet sich grundsätzlich nach den in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Steuern und Gebühren. Nach der EU-Verordnung 1008/2008 müssen diese Beträge bei der Buchung exakt und individualisiert aufgeführt werden. Fehlen diese Angaben in der Buchungsbestätigung, kann das Gericht die Höhe der Rückerstattung schätzen. Im vorliegenden Fall wurde ein Betrag von 20 Euro pro nicht angetretenem Flug als angemessen erachtet.

Umfang der Rückerstattungspflicht

Das Landgericht Landshut verpflichtete die beklagte Fluggesellschaft zur Zahlung von insgesamt 5.520 Euro nebst Zinsen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Fluggesellschaft die Steuern und Gebühren bei nicht angetretenen Flügen nicht an die zuständigen Stellen abführen muss. Da die Buchenden diese Beträge bereits gezahlt hatten, hat die Fluggesellschaft sie ohne Rechtsgrund erlangt und muss sie zurückerstatten. Der Zinssatz wurde auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz festgelegt, gestaffelt nach den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten der einzelnen Forderungen.

Prozessuale Besonderheiten

Die beklagte Fluggesellschaft hatte im Verfahren keine Verteidigungsabsicht angezeigt und keinen Antrag gestellt. Das Gericht erließ daher ein Versäumnisurteil, setzte jedoch die Einspruchsfrist auf einen Monat fest. Die Beklagte wurde zudem verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil wurde für vorläufig vollstreckbar erklärt.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stärkt die Position von Flugreisenden bei der Rückforderung von Steuern und Gebühren für nicht angetretene Flüge. Kernaussage ist, dass Fluggesellschaften diese Beträge vollständig zurückzahlen müssen, da sie sie nicht an Behörden abführen mussten. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach den in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Beträgen – fehlen diese Angaben, können pauschal 20 Euro pro Flug angesetzt werden. Das Urteil schafft damit Klarheit über den grundsätzlichen Anspruch und dessen Berechnung.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen gebuchten Flug nicht angetreten haben, steht Ihnen eine Rückerstattung der Steuern und Gebühren zu – unabhängig vom Grund der Stornierung. Prüfen Sie dazu Ihre Buchungsbestätigung auf die ausgewiesenen Steuern und Gebühren. Sind dort keine konkreten Beträge genannt, können Sie pauschal 20 Euro pro nicht angetretenen Flug zurückfordern. Die Fluggesellschaft muss diese Beträge plus Zinsen erstatten, auch wenn Sie den Flug sehr kurzfristig storniert haben. Sie können diese Ansprüche auch nachträglich geltend machen.


Benötigen Sie Hilfe?

Ihr Anspruch auf Rückerstattung von Flugsteuern und -gebühren ist rechtlich klar geregelt – dennoch zeigt unsere Erfahrung, dass Fluggesellschaften die Erstattung häufig erschweren oder verweigern. Unsere Expertise im Reiserecht hat bereits vielen Fluggästen dabei geholfen, ihre berechtigten Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Rückerstattungsansprüche in Ihrem individuellen Fall bestehen. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Steuern und Gebühren können bei nicht angetretenen Flügen zurückgefordert werden?

Bei nicht angetretenen Flügen haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Rückerstattung der sogenannten personenbezogenen Entgelte. Diese Erstattung ist unabhängig von den Stornierungsbedingungen des Flugtickets und gilt auch bei nicht erstattungsfähigen Tarifen.

Erstattungsfähige Komponenten

Die Luftverkehrssteuer stellt einen wesentlichen erstattungsfähigen Betrag dar. Diese variiert je nach Flugstrecke und Beförderungsklasse und wird von der jeweiligen Regierung erhoben.

Die Flughafen- und Sicherheitsgebühren sind ebenfalls zurückzufordern. Diese Gebühren werden von den Flughäfen für ihre Infrastruktur und Dienstleistungen erhoben und müssen nur bei tatsächlicher Nutzung gezahlt werden.

Bei Inlandsflügen kann auch die Mehrwertsteuer erstattungsfähig sein. Internationale Flüge sind aufgrund internationaler Abkommen generell von der Mehrwertsteuer befreit.

Besonderheiten bei den Zuschlägen

Bestimmte Zuschläge wie der Kerosinzuschlag können unter Umständen ebenfalls zurückgefordert werden. Allerdings ist hier Vorsicht geboten: Manche Fluggesellschaften verwenden kreative Bezeichnungen für ihre Gebühren und Zuschläge, um eine Rückzahlung zu erschweren.

Rechtliche Durchsetzung

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Grundsatzurteil vom August 2023 entschieden, dass diese Erstattungsansprüche auch dann bestehen, wenn die Fluggesellschaft die Kosten nicht in ihre Preiskalkulation einbezogen hat. Bei Billigfliegern kann der erstattungsfähige Anteil dabei durchaus zwei Drittel des Gesamtpreises ausmachen.

Die Rückforderung dieser Beträge ist bis zu drei Jahre nach dem geplanten Flugdatum möglich. Eine pauschale Bearbeitungsgebühr für die Erstattung darf die Fluggesellschaft nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht erheben.


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Innerhalb welcher Frist muss die Rückerstattung von Flugsteuern beantragt werden?

Die Rückforderung von Steuern und Gebühren für nicht angetretene Flüge unterliegt der regulären Verjährungsfrist von drei Jahren. Wenn Sie beispielsweise einen Flug im Jahr 2023 gebucht und storniert haben, können Sie die Erstattung noch bis zum 31. Dezember 2026 geltend machen.

Berechnung der Verjährungsfrist

Die dreijährige Frist beginnt immer mit dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattgefunden hätte. Für einen stornierten oder nicht angetretenen Flug aus dem Jahr 2015 konnten Sie die Erstattung beispielsweise bis Ende 2018 beantragen.

Antragstellung

Eine vorherige Stornierung des Fluges ist für die Rückforderung der Steuern und Gebühren nicht erforderlich. Sie können den Antrag erst stellen, nachdem der ursprüngliche Flugtermin in der Vergangenheit liegt. Die Fluggesellschaften erstatten diese Beträge nicht automatisch, sondern nur auf Antrag.

Rechtliche Durchsetzung

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Fluggesellschaften keine pauschalen Bearbeitungsgebühren für die Erstattung von Steuern und Gebühren erheben dürfen. Die Airlines müssen zudem sämtliche für Steuern und Gebühren anfallenden Kosten genau ausweisen.


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Wie kann die Höhe der Rückerstattung ermittelt werden, wenn die Steuern und Gebühren nicht einzeln ausgewiesen sind?

Die Ermittlung der erstattungsfähigen Beträge erfolgt in drei einfachen Schritten:

Prüfung der Buchungsbestätigung

Suchen Sie in Ihrer Buchungsbestätigung oder Rechnung nach dem Betrag für Steuern und Gebühren. Diese Werte werden üblicherweise kurz vor dem Gesamtbuchungspreis aufgeführt. Die Fluggesellschaft ist nach EU-Recht verpflichtet, sämtliche Kosten für Steuern und Gebühren genau auszuweisen.

Identifizierung der Gebührenarten

In Ihrer Rechnung finden Sie häufig Kürzel wie:

  • DE (Sicherheitsgebühren Deutschland)
  • OY (Luftverkehrsabgabe)
  • QO (Passkontroll- und Zollgebühren)
  • XR (Flughafensteuer)
  • YQ/YR (Treibstoffzuschlag)

Berechnung des Erstattungsbetrags

Bei einer kompletten Stornierung für alle Reisenden und Flugrouten ist die gesamte Summe der ausgewiesenen Steuern und Gebühren erstattungsfähig. Bei Teilstornierungen gilt eine spezielle Formel:

$ Erstattungsfähiger Betrag = \frac{Steuern\text{ }und\text{ }Gebühren\text{ }des\text{ }stornierten\text{ }Reiseabschnitts}{Anzahl\text{ }gebuchter\text{ }Passagiere} \times Anzahl\text{ }stornierter\text{ }Reisender $

Bei internationalen Flugverbindungen variieren die Steuern je nach Land erheblich. Ein Beispiel: Bei einer Verbindung Frankfurt-Dublin fallen auf dem Hinflug 12,88 Euro Luftverkehrsabgabe pro Person an, während in Irland keine vergleichbare Steuer erhoben wird.

Die Steuern und Gebühren können einen erheblichen Teil des Ticketpreises ausmachen – bis zu 70% des Gesamtpreises. Bei einem konkreten Beispiel eines Fluges von Berlin nach Lissabon mit TAP Air Portugal betrug der Basistarif 360 Euro, während sich die Steuern und Gebühren auf 204 Euro beliefen.


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Welche Dokumente werden für die Rückforderung von Flugsteuern benötigt?

Für die Rückforderung von Flugsteuern und Gebühren sind folgende Dokumente erforderlich:

Grundlegende Nachweise

Die Buchungsbestätigung ist das wichtigste Dokument, aus der der Flugpreis und die Passagiernamen hervorgehen. Zusätzlich benötigen Sie das Flugticket oder E-Ticket als Nachweis für die gebuchte Reise.

Stornierungsunterlagen

Ein schriftlicher Nachweis der Stornierung ist unerlässlich. Bewahren Sie die Stornierungsbestätigung oder eine Kopie Ihres Stornierungsschreibens auf. Bei postalischer Stornierung empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein, da Sie vor Gericht nachweisen müssen, dass die Airline Ihre Zahlungsaufforderung erhalten hat.

Persönliche Dokumente

Halten Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bereit, um Ihre Identität zu bestätigen. Wichtig: Der Antrag auf Rückerstattung kann nur von der Person gestellt werden, die den Flug auch bezahlt hat.

Zahlungsnachweise

Bankverbindung und Zahlungsbelege müssen vorgelegt werden. Diese sind wichtig für die Überweisung der Erstattung und den Nachweis der geleisteten Zahlung.

Formale Anforderungen

Das Rückforderungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:

  • Ihre vollständigen Kontaktdaten
  • Die Buchungsnummer des Fluges
  • Die Flugnummer
  • Das Flugdatum
  • Eine präzise Aufstellung der zurückgeforderten Beträge

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Wie läuft der Prozess der Rückforderung von Flugsteuern ab?

Der Rückforderungsprozess beginnt mit einem schriftlichen Antrag direkt bei der Fluggesellschaft, auch wenn der Flug über ein Reisebüro oder Onlineportal gebucht wurde. Bei einigen Airlines wie Lufthansa besteht die Möglichkeit, die Erstattung online zu beantragen.

Antragstellung und Dokumentation

Die Fluggesellschaft erstattet Steuern und Gebühren nicht automatisch. Sie müssen einen formellen Antrag stellen, der am besten per Einwurf-Einschreiben versendet wird, um einen Zustellungsnachweis zu haben. Die Ansprüche auf Erstattung verjähren erst nach drei Jahren.

Unterschiedliche Airline-Praktiken

Die Handhabung der Erstattung variiert je nach Fluggesellschaft erheblich. Bei Lufthansa und Eurowings erfolgt die Rückzahlung meist problemlos, da die Steuern und Gebühren transparent aufgeschlüsselt werden. Andere Airlines, insbesondere Billigfluggesellschaften, erschweren den Prozess durch:

  • Unklare Aufschlüsselung der Gebühren im Ticketpreis
  • Erhebung von Bearbeitungsgebühren
  • Verweis auf ausländische Gerichtsbarkeit

Rechtliche Durchsetzung

Wenn die Airline die Erstattung verweigert, können Sie sich kostenfrei an die Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden. Nach einem Urteil des EuGH darf die Fluggesellschaft keine pauschale Bearbeitungsgebühr für die Erstattung erheben und muss sämtliche Steuern und Gebühren genau ausweisen.

Die Erstattungspflicht gilt für alle personenbezogenen Entgelte, da die Airline diese bei Nichtantritt des Fluges nicht an die entsprechenden Stellen abführen muss. Dies betrifft sowohl stornierte als auch verpasste oder vergessene Flüge.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Versäumnisurteil

Ein Versäumnisurteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die ergeht, wenn eine Partei im Prozess nicht erscheint oder sich nicht aktiv verteidigt. Das Gericht entscheidet dann meist zugunsten der anwesenden Partei. Grundlage ist §331 ZPO. Die säumige Partei kann innerhalb einer festgesetzten Frist Einspruch einlegen. Ein typisches Beispiel ist, wenn der Beklagte trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur Verhandlung erscheint – das Gericht kann dann die Forderungen des Klägers als zugestanden ansehen.


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Luftbeförderungsvertrag

Der Luftbeförderungsvertrag ist die rechtliche Vereinbarung zwischen Fluggast und Fluggesellschaft über die Beförderung per Flugzeug. Er wird rechtlich als Werkvertrag eingestuft und unterliegt den §§631 ff. BGB sowie speziellen luftverkehrsrechtlichen Vorschriften. Der Vertrag entsteht mit der Buchungsbestätigung und verpflichtet die Airline zur Beförderung, den Passagier zur Zahlung. Besonders ist, dass der Fluggast bis zum Reiseantritt jederzeit kündigen kann, dann aber bestimmte Stornogebühren anfallen können.


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Basiszinssatz

Der Basiszinssatz ist ein variabler Referenzzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank halbjährlich zum 1.1. und 1.7. angepasst wird (§247 BGB). Er dient als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen. Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern werden typischerweise 5 Prozentpunkte auf den Basiszinssatz aufgeschlagen. Wenn eine Fluggesellschaft beispielsweise Geld zurückzahlen muss, fallen ab Verzugseintritt Zinsen in dieser Höhe an.


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Vorläufige Vollstreckbarkeit

Die vorläufige Vollstreckbarkeit bedeutet, dass ein Urteil sofort durchgesetzt werden kann, auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist. Geregelt in §708 ZPO ermöglicht sie dem Gläubiger, seine Ansprüche direkt zu vollstrecken, ohne das Ende möglicher Rechtsmittelverfahren abwarten zu müssen. Der Schuldner kann sich durch Sicherheitsleistung vor der Vollstreckung schützen. Bei Fluggastrechten ermöglicht dies eine schnellere Durchsetzung berechtigter Ansprüche.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 651h BGB: Dieser Paragraph regelt die Rückzahlung von Beträgen, die im Rahmen von Pauschalreisen gezahlt wurden, wenn eine Reise nicht angetreten wird. Bei Flugbuchungen, die Bestandteil einer Pauschalbuchung sind, kann der Kunde unter bestimmten Bedingungen seine gezahlten Beträge zurückfordern. Im konkreten Fall geht es darum, dass der Kläger die Rückzahlung von Steuern und Gebühren verlangt, die bei nicht angetretenen Flügen gezahlt wurden.
  • § 287 ZPO: Dieser Paragraph erlaubt es dem Gericht, die Höhe von Ansprüchen zu schätzen, wenn die genaue Höhe unklar oder nicht nachzuweisen ist. In diesem Fall wurde im Urteil angegeben, dass bei fehlenden Angaben zu den Steuern und Gebühren in der Buchungsbestätigung eine Schätzung auf 20 Euro pro Flug vorgenommen wird. Dies stellt sicher, dass der Kläger trotz fehlender Nachweise dennoch eine faire Rückerstattung erhalten kann.
  • § 812 BGB (Bereicherungsrecht): Nach dieser Vorschrift ist jemand, der ohne rechtlichen Grund einen Vorteil erlangt hat, verpflichtet, diesen zurückzugewähren. Im Kontext des Falls könnte man argumentieren, dass die Fluggesellschaft für nicht angetretene Flüge einen ungerechtfertigten Vorteil in Form von nicht zurückgezahlt Gebühren hat, was die Rückerstattungspflicht begründet.
  • EU-Verordnung 261/2004: Diese Verordnung regelt die Rechte von Fluggästen bei Annullierung, Verspätung oder Nichtbeförderung. Obwohl im vorliegenden Fall die Rückerstattung von Steuern und Gebühren im Vordergrund steht, beeinflusst diese Verordnung die gesamten Ansprüche der Passagiere im Luftverkehr und stellt sicher, dass Rechte der Verbraucher geschützt sind. Eine Rückzahlung könnte auch im Lichte dieser Verordnung betrachtet werden.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fluggesellschaft: Diese definieren die vertraglichen Rahmenbedingungen zwischen dem Fluggast und der Airline, einschließlich Regelungen zu Stornierung und Rückerstattung. In diesem Fall wird die Rückzahlung der Steuern und Gebühren betrachtet, die sich auf die in den AGB geregelt sind. Dies ist relevant, um den Anspruch auf Rückerstattung und die Höhe der zurückzuführenden Beträge festzustellen.

Weitere Beiträge zum Thema

  • Rückerstattung von Flugticketpreisen bei Stornierung der Flüge
    Die Klägerin forderte die Rückerstattung des Ticketpreises nach der Stornierung ihrer über einen Vermittler gebuchten Flüge. Das Gericht entschied, dass sie Anspruch auf die Rückerstattung der Steuern und Gebühren hat, die nur bei Antritt des Fluges anfallen, jedoch nicht auf den vollständigen Ticketpreis, da die Tarifbedingungen eine Erstattung ausschlossen. → → Rechtliche Aspekte der Flugticket-Rückerstattung
  • Flugstornierung: Rückzahlung von Steuer und Gebühren sowie Vergütung
    Der Fluggast hat das Recht, den Luftbeförderungsvertrag jederzeit zu kündigen. Im Falle einer Stornierung muss die Fluggesellschaft die ersparten Aufwendungen, insbesondere Steuern und Gebühren, die nur bei Antritt des Fluges anfallen, erstatten. Ein Anspruch auf vollständige Rückerstattung des Ticketpreises besteht jedoch nicht, wenn die Tarifbedingungen dies ausschließen. → → Rechte bei Flugstornierungen und Rückzahlungen
  • Flugpreisrückerstattung nach Kündigung des Flugvertrages
    Die Klägerinnen verlangten nach der Stornierung ihres Fluges die vollständige Rückerstattung des Flugpreises. Das Gericht entschied, dass kein Anspruch auf vollständige Erstattung besteht, insbesondere wenn die Tarifbedingungen eine Erstattung ausschließen und alternative Tarife mit Erstattungsmöglichkeiten angeboten wurden. → → Rückzahlungsansprüche nach Flugkündung
  • Rückerstattung von Flugkosten nach Flugstornierung
    Nach der Stornierung eines Fluges verlangte der Kläger die Rückerstattung der Flugkosten. Das Gericht stellte fest, dass bei Wahl eines nicht erstattungsfähigen Tarifs kein Anspruch auf Rückerstattung besteht. Lediglich Steuern und Gebühren, die nur bei Antritt des Fluges anfallen, sollen erstattet werden. → → Ansprüche auf Rückerstattung nach Flugstornierung
  • Flugstornierung – Rechte der Reisenden
    Der Artikel erklärt die Rechte von Reisenden bei Flugstornierungen, einschließlich der Rückerstattung von Steuern und Gebühren. Fluggesellschaften sind verpflichtet, diese Kosten zu erstatten, wenn der Passagier den Flug nicht antritt, da sie nur bei tatsächlicher Beförderung anfallen. → → Rechte der Passagiere bei Stornierungen

Das vorliegende Urteil

LG Landshut – Az.: 15 O 1730/21 – Versäumnisurteil vom 26.10.2021


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