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Notwegerecht zur Carportanfahrt auf nicht mit dem öffentlichen Weg verbundenen Grundstücksteil

Ein handfester Nachbarschaftsstreit um einen Carport landet vor dem Verwaltungsgericht Ansbach. Auslöser ist die Erhöhung des Carports um 1,24 Meter, die eine Handwerksunternehmerin als unzulässige Beeinträchtigung ihres historischen Fahrtrechts wertet. Doch die Klage scheitert, das Gericht sieht keine Rechtsverletzung durch den erhöhten Carport.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Verwaltungsgericht Ansbach
  • Datum: 19.03.2024
  • Aktenzeichen: AN 17 K 23.1074
  • Verfahrensart: Verwaltungsrechtsstreit über Baugenehmigung
  • Rechtsbereiche: Baurecht, Verwaltungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Eigentümerin des Grundstücks FlNr. 887; betreibt einen Handwerksbetrieb. Argumentiert gegen eine Baugenehmigung zur Erhöhung eines Carports auf dem Grundstück der Beigeladenen, da hierdurch ein Fahrtrecht betroffen sei, das nicht die Nutzung des klägerischen Grundstücks für gewerbliche Zwecke umfasse.
  • Beigeladene: Eigentümerin des angrenzenden Grundstücks; betreibt Vermietung von Monteurzimmern. Verteidigt die Baugenehmigung und beruft sich auf ein bestehendes Fahrtrecht über das klägerische Grundstück.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerin wendet sich gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zur Erhöhung eines bestehenden Carports. Sie argumentiert, dass dies in Verbindung mit dem Carport nicht durch das im Grundbuch eingetragene Fahrtrecht gedeckt sei und es sich bei der Nutzung um eine gewerbliche Nutzung handele, die das Ortsbild beeinträchtigen könnte.
  • Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob das im Grundbuch eingetragene Fahrtrecht es der Beigeladenen erlaubt, den Carport zu nutzen, und ob die Erhöhung des Carports in die Rechte der Klägerin eingreift, insbesondere in Bezug auf das Fahrtrecht und das Ortsbild.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
  • Begründung: Die Erhöhung des Carports verletzt keine drittschützende Vorschriften, die Klage betrifft primär zivilrechtliche Themen, die bereits vor den Zivilgerichten entschieden wurden. Die Sicherung der Erschließung des Bauvorhabens über das Fahrtrecht sei ausreichend belegt. Es besteht kein Notwegerecht, das die Interessen der Klägerin beeinträchtigen würde.
  • Folgen: Die Klägerin muss die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil bestätigt die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung, ohne neue zivilrechtliche Ansprüche für die Klägerin zu begründen. Das Urteil stellt klar, dass rein subjektiv-zivilrechtliche Anliegen nicht im baurechtlichen Kontext geltend gemacht werden können.

Notwegerecht im Fokus: Fallanalyse zu Carportanfahrt und Grundstückszugang

Das Notwegerecht ist eine bedeutende rechtliche Regelung im Grundstücksrecht, die Eigentümern in bestimmten Situationen hilft, Zugang zu ihrem Grundstück zu erlangen. Es kommt zum Tragen, wenn ein Grundstück nicht ausreichend erschlossen ist und keine direkte Verbindung zu öffentlichen Verkehrsflächen besteht.

Besonders häufig spielen solche Wegerechtliche Ansprüche bei Nachbargrundstücken und privaten Zufahrten eine Rolle. Die rechtlichen Grundlagen bilden dabei komplexe Regelungen des Baurechts und Nachbarrechts, die sicherstellen sollen, dass Grundstücke nutzbar und zugänglich bleiben. Dabei geht es nicht nur um theoretische Konstrukte, sondern um praktische Lösungen für konkrete Situationen der Grundstücksnutzung.

Die folgende Fallanalyse beleuchtet einen spezifischen Rechtsstreit, der die Grenzen und Möglichkeiten des Notwegerechts im Kontext einer Carportanfahrt detailliert ausleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Nachbarklage gegen Carport-Erhöhung scheitert vor Verwaltungsgericht Ansbach

Nachbarinnen streiten um erhöhten Carport; Frau mit Maßband zeigt auf 1,24 m und schaut unzufrieden.
Notwegerecht und Carportanwurf im Nachbarrecht | Symbolfoto: Ideogram gen.

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat eine Klage gegen die Baugenehmigung zur Erhöhung eines bestehenden Carports abgewiesen. Die Eigentümerin eines angrenzenden Handwerksbetriebs hatte sich gegen den Bescheid der Baubehörde gewandt, der ihrer Nachbarin die Erhöhung eines Carports um 1,24 Meter genehmigte.

Umstrittenes Fahrtrecht im Zentrum des Rechtsstreits

Im Kern des Konflikts stand ein seit 1942 im Grundbuch eingetragenes Fahrtrecht zugunsten des Nachbargrundstücks. Die Klägerin argumentierte, die Erschließung des erhöhten Carports sei nicht gesichert, da das historische Fahrtrecht die Nutzung durch ein Wohnmobil oder Transportfahrzeuge nicht umfasse. Zudem betreibt die Nachbarin in ihren Gebäuden eine nicht genehmigte Monteurunterkunft, deren Gäste das Fahrtrecht ebenfalls nicht nutzen dürften.

Gericht sieht keine Rechtsverletzung der Klägerin

Das Verwaltungsgericht befand die Klage zwar für zulässig, wies sie jedoch als unbegründet ab. Die bloße Erhöhung des bereits bestehenden Carports führe zu keiner Rechtsverletzung der Klägerin. Ein mögliches Notwegerecht wäre bereits mit der ursprünglichen Carport-Genehmigung von 2012 entstanden und würde durch die Erhöhung nicht ausgeweitet.

Keine Notwendigkeit für Notwegerecht

Grundsätzlich könne für den Carport auch kein Notwegerecht entstehen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sei das Interesse eines Eigentümers, auf sein Grundstück zu fahren und dort ein Kraftfahrzeug abzustellen, von der grundsätzlichen Erreichbarkeit des Grundstücks zu unterscheiden. Da das Grundstück der Nachbarin direkt an die Straße grenze, sei die ordnungsgemäße Nutzung der beiden Wohngebäude gesichert. Gesichtspunkte der Bequemlichkeit rechtfertigten keine Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks.

Kosten des Verfahrens

Die Klägerin muss die Kosten des erfolglosen Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen. Der Streitwert wurde auf 7.500 Euro festgesetzt.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht, dass ein grundbuchrechtlich eingetragenes Fahrtrecht auch dann bestehen bleibt, wenn sich die Nutzung eines Grundstücks im Laufe der Zeit verändert hat. Die ursprüngliche Beschränkung „nicht zu gewerblichen und industriellen Zwecken“ bezieht sich dabei auf die Art der Nutzung zum Zeitpunkt der Eintragung. Die Vermietung von Monteurzimmern stellt keine gewerbliche Nutzung im Sinne der Grunddienstbarkeit dar, da die grundsätzliche Wohnnutzung bestehen bleibt.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Grundstückseigentümer müssen Sie damit rechnen, dass einmal eingetragene Grunddienstbarkeiten wie Fahrtrechte auch bei veränderter Nutzung des begünstigten Grundstücks weiterhin Bestand haben können. Besonders bei der Interpretation von älteren Grunddienstbarkeiten wird das Gericht die damaligen Verhältnisse und den ursprünglichen Zweck berücksichtigen. Wenn Sie ein Grundstück mit bestehenden Grunddienstbarkeiten erwerben, sollten Sie deren genauen Umfang und mögliche Auswirkungen auf Ihre geplante Nutzung vorab sorgfältig prüfen. Die Löschung einer Grunddienstbarkeit gegen den Willen des Berechtigten ist nur in sehr engen Grenzen möglich.

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Gerade im Nachbarrecht sind die rechtlichen Fallstricke oft komplex und undurchsichtig. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte als Grundstückseigentümer zu wahren und Konflikte mit Ihren Nachbarn einvernehmlich zu lösen. Ob es um die Auslegung von Grunddienstbarkeiten, Grenzstreitigkeiten oder Baugenehmigungen geht – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Voraussetzungen müssen für ein Notwegerecht erfüllt sein?

Ein Notwegerecht nach § 917 BGB entsteht nur unter streng definierten Voraussetzungen. Die fehlende Verbindung zu einem öffentlichen Weg muss für die ordnungsgemäße Nutzung des Grundstücks zwingend erforderlich sein.

Grundvoraussetzungen

Ein Verbindungsmangel muss objektiv vorliegen. Dies ist der Fall, wenn Ihr Grundstück über keine ausreichende Verbindung zu einer öffentlichen Straße verfügt. Der Mangel kann auch bestehen, wenn der vorhandene Zugang zu schmal ist oder nur teilweise mit der Straße verbunden ist.

Die Notwendigkeit der Verbindung muss für die ordnungsgemäße Nutzung des Grundstücks gegeben sein. Wenn Sie beispielsweise ein Wohngrundstück besitzen, gehört dazu in der Regel auch die Möglichkeit, das Grundstück mit einem Kraftfahrzeug zu erreichen.

Ausschlussgründe

Das Notwegerecht wird nicht gewährt, wenn Sie die Zugangsproblematik selbst verschuldet haben. Ein typisches Beispiel wäre die willkürliche Teilung eines Grundstücks, wodurch ein Teil den Zugang zur öffentlichen Straße verliert.

Durchsetzung des Anspruchs

Die Einrichtung eines Notwegs muss ausdrücklich gefordert werden. Eine stillschweigende oder jahrelange Duldung reicht nicht aus. Im Streitfall entscheidet das Gericht über die genaue Richtung des Notwegs.

Entschädigungspflicht

Wird ein Notwegerecht eingeräumt, müssen Sie dem Nachbarn eine angemessene Entschädigung in Form einer Geldrente zahlen. Die Höhe richtet sich nach der Beeinträchtigung des belasteten Grundstücks.


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Wie unterscheidet sich ein eingetragenes Wegerecht von einem Notwegerecht?

Ein eingetragenes Wegerecht und ein Notwegerecht unterscheiden sich grundlegend in ihrer Entstehung, Durchsetzung und den damit verbundenen Rechten und Pflichten.

Eingetragenes Wegerecht

Das eingetragene Wegerecht entsteht durch freiwillige Vereinbarung zwischen den Grundstückseigentümern und wird als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Sie können es als Grunddienstbarkeit nach § 1018 BGB oder als beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach § 1090 BGB eintragen lassen.

Wenn Sie ein eingetragenes Wegerecht besitzen, haben Sie einen dauerhaften und rechtlich gesicherten Anspruch auf die Nutzung des Weges. Die genauen Nutzungsbedingungen werden dabei im Grundbuch festgehalten, etwa ob es sich nur um ein Gehrecht oder auch um ein Fahrrecht handelt.

Notwegerecht

Das Notwegerecht hingegen basiert auf § 917 BGB und tritt kraft Gesetzes ein, wenn Ihr Grundstück keine andere Verbindung zu einem öffentlichen Weg hat. Sie müssen dabei eine echte Notlage nachweisen – die bloße Bequemlichkeit reicht nicht aus.

Ein wichtiger Unterschied zeigt sich bei der Vergütung: Beim Notwegerecht haben Sie als belasteter Eigentümer einen gesetzlichen Anspruch auf eine Notwegerente als Entschädigung. Bei einem freiwillig eingeräumten Wegerecht besteht dieser Anspruch nicht automatisch.

Praktische Bedeutung

Der aktuelle BGH hat entschieden, dass ein Notwegerecht nicht allein dadurch entsteht, dass Sie eine genehmigte Garage oder einen Carport auf einem nicht direkt zugänglichen Grundstücksteil haben. Entscheidend ist, ob Ihr Grundstück insgesamt einen Zugang zum öffentlichen Wegenetz hat. Für die ordnungsgemäße Benutzung eines Wohngrundstücks reicht es aus, wenn Sie es mit einem Kraftfahrzeug erreichen können – auch wenn einzelne Gebäudeteile wie Garagen dann nicht direkt anfahrbar sind.


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Welche Kosten entstehen bei einem Rechtsstreit um ein Notwegerecht?

Bei einem Rechtsstreit um ein Notwegerecht entstehen Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten, die sich nach dem Streitwert richten. Der Streitwert wird dabei vom Gericht nach billigem Ermessen festgelegt und richtet sich nach der Bedeutung der Angelegenheit.

Zusammensetzung der Prozesskosten

Die Gerichtskosten werden für die erste Instanz mit dem 3-fachen Gebührensatz berechnet. Sollte eine Berufung notwendig sein, erhöht sich der Satz auf das 4-fache, bei einer Revision sogar auf das 5-fache der Grundgebühr.

Die außergerichtlichen Kosten umfassen hauptsächlich:

  • Die Anwaltskosten beider Prozessparteien
  • Eventuelle Reisekosten
  • Kosten für erforderliche Privatgutachten

Kostenverteilung im Prozess

Die Kostentragung richtet sich nach dem Prozessausgang:

  • Bei vollständigem Unterliegen trägt eine Partei sämtliche Prozesskosten
  • Bei einem Vergleich wird häufig eine hälftige Kostenteilung vereinbart
  • Bei einer Klageanerkennung ohne vorherigen Grund zur Klageerhebung muss der Kläger die Kosten tragen

Besonderheiten ab 2025

Zum 1. Januar 2025 tritt das Kostenrechtsänderungsgesetz in Kraft, das eine Erhöhung der Gebühren vorsieht:

  • Wertgebühren steigen um 6 Prozent
  • Festgebühren erhöhen sich um 9 Prozent

Diese Erhöhung betrifft sowohl die Gerichtskosten als auch die Vergütung für Sachverständige und Dolmetscher.

Wenn Sie einen Rechtsstreit um ein Notwegerecht für eine Carportanfahrt führen, wird der Streitwert die wirtschaftliche Bedeutung der Zufahrtsmöglichkeit berücksichtigen. Die tatsächliche Höhe der Kosten hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie der Dauer des Verfahrens, der Anzahl der Instanzen und der Notwendigkeit von Gutachten.


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Welche Rechtsschutzmöglichkeiten haben Nachbarn gegen eine Baugenehmigung?

Als Nachbar können Sie gegen eine erteilte Baugenehmigung vorgehen, wenn diese Ihre nachbarschützenden Rechte verletzt.

Widerspruchsverfahren

Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung der Baugenehmigung oder öffentlicher Bekanntmachung des Bauvorhabens. Der Widerspruch muss schriftlich bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden.

Bei einer unterbliebenen Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren haben Sie als Nachbar ein Jahr Zeit ab sicherer Kenntniserlangung von der Baugenehmigung.

Vorläufiger Rechtsschutz

Der Widerspruch hat keine automatisch aufschiebende Wirkung. Der Bauherr darf trotz Ihres Widerspruchs mit dem Bau beginnen. Um dies zu verhindern, können Sie beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung stellen.

Voraussetzungen für erfolgreichen Rechtsschutz

Ein Widerspruch ist nur dann erfolgversprechend, wenn:

  • Die Baugenehmigung gegen nachbarschützende Vorschriften verstößt
  • Sie als Nachbar dadurch in Ihren Rechten verletzt sind

Zu den geschützten Nachbarrechten gehören insbesondere:

  • Einhaltung der Grenzabstände
  • Schutz vor unzumutbarem Lärm
  • Schutz vor erheblicher Verschattung
  • Wahrung der Verkehrssicherheit

Besonderheiten ab 2025

Ab Januar 2025 werden Nachbarn nur noch in Ausnahmefällen vorab über Bauvorhaben informiert, nämlich wenn eine Abweichung von nachbarschützenden Vorschriften erfolgt. Dies erschwert die rechtzeitige Wahrnehmung Ihrer Rechte nicht grundsätzlich – Sie erhalten die Baugenehmigung zugestellt und können dann Ihre Rechtsschutzmöglichkeiten wahrnehmen.

Im Kenntnisgabeverfahren besteht die Möglichkeit, eine Untersagungsverfügung zu beantragen oder eine Verpflichtungsklage zu erheben, wenn das Bauvorhaben gegen nachbarschützende Vorschriften verstößt.


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Wie wirkt sich eine Nutzungsänderung auf bestehende Wegerechte aus?

Grundsätzliche Wirkung der Nutzungsänderung

Bei einem unbeschränkt eingeräumten Wegerecht kann sich der Umfang der Nutzung mit den Bedürfnissen des herrschenden Grundstücks ändern. Wenn Sie als Eigentümer beispielsweise Ihr Grundstück umnutzen, bleibt das Wegerecht grundsätzlich bestehen.

Grenzen der Nutzungsänderung

Wurde das Wegerecht für eine bestimmte Nutzungsart vereinbart, ist eine abweichende Nutzung nicht gestattet. Eine Beschränkung des Wegerechts etwa auf land- und forstwirtschaftliche Zwecke steht einer baulichen Veränderung für eine Wohnnutzung entgegen.

Bebauung und Entwicklung

Bei einem ursprünglich unbebauten Grundstück gestattet das Wegerecht nur Nutzungen infolge einer vorhersehbaren Bebauung. Dies gilt insbesondere, wenn das Grundstück in einem Gebiet liegt, in dem mit einer baulichen Erschließung zu rechnen ist. In Stadtrandlagen nimmt das Wegerecht an der Entwicklung der Umgebungsgrundstücke teil.

Schonende Rechtsausübung

Als Inhaber eines Wegerechts sind Sie zur schonenden Ausübung verpflichtet. Wenn Sie einen eigenen Zugang zu Ihrem Grundstück erhalten, müssen Sie und Ihre Besucher vorrangig diesen nutzen. Das Wegerecht erlischt in diesem Fall jedoch nicht automatisch.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Notwegerecht

Ein gesetzlich verankertes Recht (§ 917 BGB), das einem Grundstückseigentümer ermöglicht, über ein fremdes Grundstück zu gehen oder zu fahren, wenn sein Grundstück keine andere Verbindung zu einem öffentlichen Weg hat. Es sichert die notwendige Grundstücksnutzung, nicht jedoch Aspekte der Bequemlichkeit. Der Eigentümer des belasteten Grundstücks muss dafür eine angemessene Geldrente erhalten. Beispiel: Ein Hinterliegergrundstück ohne eigenen Straßenzugang erhält ein Notwegerecht über das Vordergrundstück.


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Fahrtrecht

Eine im Grundbuch eingetragene Berechtigung (§ 1018 BGB), die es dem Begünstigten erlaubt, über ein fremdes Grundstück zu fahren. Anders als beim Notwegerecht basiert es auf einer freiwilligen Vereinbarung und muss nicht zwingend erforderlich sein. Der genaue Umfang wird durch die Eintragung im Grundbuch und die ursprüngliche Vereinbarung bestimmt. Beispiel: Ein Grundstückseigentümer gestattet seinem Nachbarn vertraglich, dessen Garage über seine Einfahrt zu erreichen.


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Grundbuch

Ein öffentliches Register (§ 3 GBO), in dem alle Grundstücke eines Bezirks und die daran bestehenden Rechte dokumentiert sind. Es wird vom Amtsgericht geführt und enthält neben den Eigentumsverhältnissen auch Belastungen wie Grunddienstbarkeiten, Hypotheken oder Fahrtrechte. Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben, das heißt sein Inhalt wird als richtig vermutet. Beispiel: Ein eingetragenes Fahrtrecht bleibt auch bei Eigentümerwechsel bestehen.


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Erschließung

Die bauplanungsrechtliche Anforderung (§ 30 BauGB), dass ein Grundstück eine ausreichende Verbindung zu öffentlichen Verkehrswegen sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen haben muss. Dies ist Voraussetzung für die bauliche Nutzung eines Grundstücks. Die Erschließung umfasst den Anschluss an Straßen, Wasser, Strom und Abwasser. Beispiel: Ein Baugrundstück gilt als erschlossen, wenn es direkt an einer öffentlichen Straße liegt und alle notwendigen Versorgungsleitungen vorhanden sind.


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Baugenehmigung

Eine behördliche Erlaubnis (nach jeweiliger Landesbauordnung), die bestätigt, dass ein Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Sie ist für die meisten Bauvorhaben erforderlich und prüft unter anderem Aspekte wie Standsicherheit, Brandschutz und planungsrechtliche Zulässigkeit. Ausnahmen gibt es für kleinere Vorhaben im Rahmen des genehmigungsfreien Bauens. Beispiel: Die Erhöhung eines Carports um mehr als einen Meter benötigt in der Regel eine Baugenehmigung.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Baugesetzbuch (BauGB) – Baugenehmigung (§ 59 BauGB): Das BauGB regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung von Baugenehmigungen. Es stellt sicher, dass Bauvorhaben im Einklang mit den städtebaulichen und öffentlich-rechtlichen Vorgaben stehen.
    Die Beigeladene beantragte die Erweiterung des Carports, die gemäß § 59 BauGB genehmigungspflichtig war. Die Klägerin wandte sich gegen diese Genehmigung, da sie der Ansicht ist, dass die Voraussetzungen des BauGB nicht erfüllt sind.
  • Nachbarrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – § 906 BGB: Dieser Paragraph regelt das allgemeine Nachbarrecht und die Rechte der Nachbarn bei Eingriffen in das Eigentum. Er ermöglicht es Nachbarn, Maßnahmen zu unterlassen, die das Nachbarrecht verletzen könnten.
    Die Klägerin als Nachbarin der Beigeladenen könnte sich auf § 906 BGB berufen, um die Baugenehmigung anzufechten, da die Erweiterung des Carports möglicherweise ihre Nutzung des Grundstücks beeinträchtigt.
  • Bayerische Bauordnung (BayBO) – § 73 BayBO: Die BayBO enthält spezifische Regelungen für das Bauwesen in Bayern, einschließlich der Anforderungen an Bauanträge und Genehmigungsverfahren. § 73 bezieht sich auf die Prüfung von Bauvorhaben durch die zuständigen Behörden.
    Im Fall des VG Ansbach wurde die Erweiterung des Carports nach § 73 BayBO geprüft, was für die Zulässigkeit und Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den baurechtlichen Vorgaben entscheidend ist.
  • Grundbuchordnung (GBO) – Grunddienstbarkeiten (§§ 1113 ff. BGB): Die GBO regelt die Eintragung und Rechte von Grunddienstbarkeiten im Grundbuch, wie beispielsweise Fahrrechte. Diese dienen der Nutzung eines Grundstücks durch einen anderen Grundstückseigentümer.
    Das Fahrtrecht, das im Grundbuch eingetragen ist, spielt eine zentrale Rolle im Fall, da die Klägerin gegen die Nutzung des Carports durch die Beigeladene vorgeht und damit die bestehende Grunddienstbarkeit tangiert.
  • Zivilprozessordnung (ZPO) – Kostenregelung (§ 91 ZPO): Die ZPO legt fest, wer die Verfahrenskosten trägt, insbesondere im Falle der Abweisung der Klage. Sie regelt auch die Vorläufige Vollstreckbarkeit von Urteilen und Sicherungsmaßnahmen.
    Im Urteil vom VG Ansbach wurde die Klägerin zur Kostenträgerin des Verfahrens erklärt, was gemäß § 91 ZPO erfolgt, da ihre Klage abgewiesen wurde. Dies beeinflusst die finanziellen Belastungen der Klägerin und die Vollstreckbarkeit des Urteils.

Das vorliegende Urteil


VG Ansbach – Az.: AN 17 K 23.1074 – Urteil vom 19.03.2024


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