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Notwehr im Straßenverkehr: Wann entfällt der Schadensersatz?

Ein Schuldner verletzte seinen aggressiven Gläubiger, indem er beim Streit um Rechnungen sein Auto zurücksetzte. Das Gericht musste klären, ob es sich um Notwehr im Straßenverkehr handelte. Der Verletzte forderte hohen Schadensersatz, doch das Urteil des OLG Hamm klärt nun die Bedingungen für Schadensersatz bei Notwehr.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 U 62/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Hamm
  • Datum: 16.04.2025
  • Aktenzeichen: 11 U 62/24
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Notwehr, Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht

  • Das Problem: Ein Kläger forderte den Beklagten auf dessen Grundstück zum Aussteigen aus seinem Auto auf. Der Beklagte setzte daraufhin rückwärts und überfuhr dabei den linken Fuß des Klägers.
  • Die Rechtsfrage: Handelte der Autofahrer in Notwehr, als er den Fuß des Klägers überfuhr, um sich und sein Eigentum vor dem aggressiven Vorgehen des Klägers zu schützen?
  • Die Antwort: Ja, die Verletzung war durch Notwehr gerechtfertigt und daher nicht rechtswidrig. Der Autofahrer durfte sofort wegfahren, weil der Kläger ihn in seiner Bewegungsfreiheit und körperlichen Unversehrtheit bedrohte.
  • Die Bedeutung: Wer eine andere Person im Auto blockiert und zum Aussteigen drängt, begeht einen rechtswidrigen Angriff. Die blockierte Person darf sich durch das sofortige Wegfahren in Notwehr verteidigen, auch wenn der Angreifer dadurch verletzt wird.

Der Fall vor Gericht


Durfte der Fahrer sein Auto als Waffe zur Verteidigung einsetzen?

Ein Auto ist ein Fortbewegungsmittel. Manchmal ist es auch ein Schutzraum. In einem besonderen Fall wurde es zu einem Werkzeug der Selbstverteidigung. Ein Mann, in seinem eigenen Fahrzeug von einem Gläubiger belagert, startete den Motor und setzte zurück. Dabei verletzte er seinen Kontrahenten am Fuß. Das Oberlandesgericht Hamm musste klären: War das eine rechtswidrige Körperverletzung oder eine erlaubte Abwehr eines Angriffs?

Was war der Auslöser für diese Eskalation?

Schaden am Auto nach Notwehr im Straßenverkehr: Das Gericht prüft Haftung und deliktische Ansprüche.
Oberlandesgericht Hamm urteilte: Rückwärtsfahrt war zulässige Notwehr, Schadensersatzklage weitgehend abgewiesen. | Symbolbild: KI

Ein Streit um offene Rechnungen führte zu der Konfrontation. Ein Gläubiger suchte das Grundstück eines Schuldners auf, um die Bezahlung für zwei Mulden einzufordern. Der Schuldner stieg in sein Auto und verriegelte die Türen. Diese Reaktion schien den Gläubiger zu provozieren. Er schlug mit der Hand gegen die Beifahrerscheibe. Dann stellte er sich direkt neben die Fahrertür. Er forderte den Fahrer auf, auszusteigen. Der Fahrer fühlte sich in seinem Fahrzeug eingeschlossen und bedroht. Er griff zum Telefon und informierte die Polizei. Der Gläubiger ließ sich davon nicht beeindrucken und setzte sein Verhalten fort. Der Fahrer startete den Motor. Er legte den Rückwärtsgang ein und fuhr los. Der linke Fuß des Gläubigers geriet unter das Rad. Er erlitt eine Prellung. Der Gläubiger verklagte den Fahrer auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Er stützte seine Forderung auf eine unerlaubte Handlung (§ 823 BGB) und die Haftung des Fahrzeughalters (§ 18 StVG).

Warum sah das Gericht hier eine gerechtfertigte Notwehr?

Das Oberlandesgericht Hamm wies die Klage des Gläubigers weitgehend ab. Die Richter sahen in der Rückwärtsfahrt zwar eine Körperverletzung. Sie bewerteten diese Handlung aber als nicht rechtswidrig. Der Grund: Der Fahrer handelte in Notwehr, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 227 BGB) geregelt ist. Um das zu verstehen, zerlegte das Gericht den Vorfall in seine Bestandteile.

Zuerst prüften die Richter, ob ein Angriff vorlag. Sie bejahten das. Das aggressive Auftreten des Gläubigers – das Schlagen gegen die Scheibe, das Blockieren der Fahrertür und die verbale Aufforderung zum Aussteigen – wertete das Gericht als einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff. Dieser Angriff richtete sich gegen mehrere Rechtsgüter des Fahrers: sein Eigentum am Auto, seine persönliche Bewegungsfreiheit und seine körperliche Unversehrtheit.

Danach analysierte das Gericht die Verteidigungshandlung. Die Rückwärtsfahrt war aus Sicht der Richter geeignet und erforderlich, um den Angriff zu beenden. Dem Fahrer stand in der konkreten Situation kein milderes, ebenso wirksames Mittel zur Verfügung. Er saß in seinem Auto fest. Der Gläubiger blockierte ihn. Das Starten des Motors war ein klares Signal, dass der Fahrer die Konfrontation beenden und wegfahren wollte. Die Position des Wagens ließ nur eine Bewegung zu – rückwärts. Das Gericht betonte einen Punkt: Der Gläubiger hätte die Verletzung durch einen einfachen Schritt zur Seite vermeiden können. Er blieb aber bewusst in der Gefahrenzone stehen.

Hätte der Fahrer nicht auf die bereits alarmierte Polizei warten müssen?

Das war ein zentrales Argument des Gläubigers. Der Fahrer hatte die Polizei bereits gerufen. Hätte er nicht auf deren Eintreffen warten müssen, anstatt selbst zu handeln? Das Gericht verneinte das klar. Ein Notruf beendet eine Notwehrlage nicht automatisch. Entscheidend ist die Wahrnehmung des Angegriffenen in der Situation selbst. Der Angriff des Gläubigers dauerte trotz des Telefonats an. Der Fahrer fühlte sich weiterhin bedroht und in seiner Freiheit eingeschränkt. Er war nicht verpflichtet, in dieser Lage passiv auf Hilfe zu warten. Sein Recht zur sofortigen Verteidigung blieb bestehen. Das Wegfahren war Teil dieser Verteidigung. Auch das spätere Verhalten des Fahrers – der dem verletzten Gläubiger die Ausfahrt bis zum Eintreffen der Polizei verwehrte – änderte nichts an der Rechtmäßigkeit der vorangegangenen Notwehrhandlung.

Wer musste am Ende die Kosten des Verfahrens tragen?

Die juristische Niederlage hatte für den Gläubiger teure Folgen. Da seine Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der gerechtfertigten Notwehr scheiterte, musste er den Löwenanteil der Prozesskosten tragen. Das Urteil verpflichtete ihn zur Übernahme von 95 % der Kosten. Der Fahrer wurde nur zur Zahlung eines kleinen Betrags von rund 248 Euro verurteilt – dies betraf einen Teil der ursprünglichen Rechnungen, dessen Bezahlung er im Laufe des Verfahrens nicht mehr bestritten hatte. Seine Kostenquote fiel mit 5 % entsprechend gering aus. Die Kosten für seine eigene Säumnis in der ersten Instanz musste der Fahrer selbst tragen.

Die Urteilslogik

Ein Autofahrer darf sein blockiertes Fahrzeug aktiv zur Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs einsetzen, um seine Bewegungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit wiederherzustellen.

  • [Verteidigungsmittel Auto]: Ein Fahrzeug dient in akuter Bedrohungslage als legitimes Abwehrmittel, wenn der Fahrer in seinem Bewegungsraum eingeschlossen ist und keine gleichwertigen, milderen Fluchtmöglichkeiten zur Beendigung des Angriffs existieren.
  • [Dauer der Notwehrlage]: Das Recht zur sofortigen Verteidigung erlischt nicht durch die Alarmierung der Behörden; die Notwehrlage besteht fort, solange der gegenwärtige und rechtswidrige Angriff auf die Rechtsgüter des Angegriffenen andauert.
  • [Folgen der Rechtfertigung]: Stellt das Gericht die Rechtmäßigkeit der Verteidigungshandlung fest, scheitern deliktische Ansprüche des Angreifers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wodurch er die überwiegende Last der Prozesskosten trägt.

Diese Prinzipien bestätigen, dass das Gesetz dem Angegriffenen das Recht zur effektiven und sofortigen Selbstverteidigung in Situationen gewährleistet, in denen behördliche Hilfe nicht unmittelbar verfügbar ist.


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Experten Kommentar

Viele fühlen sich im Auto wie in einer Falle, sobald jemand die Fahrertür blockiert; und genau diesen Zustand wertete das Gericht als einen Angriff auf die Bewegungsfreiheit. Das OLG Hamm zieht hier eine klare rote Linie: Wer aggressiv die Flucht blockiert, darf sich nicht wundern, wenn der Betroffene das Fahrzeug als letztes Mittel zur Notwehr nutzt. Es ist eine wichtige Bestätigung, dass die Pflicht, auf die alarmierte Polizei zu warten, nicht höher steht als das Recht auf sofortige Selbstverteidigung in einer Bedrohungslage. Praktisch bedeutet das: Wer den Angriff verursacht, verliert konsequent seinen Anspruch auf Schadensersatz, selbst wenn er dabei verletzt wird.


Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann begehe ich eine strafbare Notwehrüberschreitung, wenn ich mich mit dem Auto verteidige?

Eine strafbare Notwehrüberschreitung liegt vor, sobald die Verteidigungshandlung nicht mehr erforderlich ist, um den gegenwärtigen Angriff zu beenden. Dies ist juristisch die intensive Überschreitung der Notwehrgrenzen. Sie handeln strafbar, wenn Sie das Fahrzeug bewusst als Racheinstrument einsetzen oder wenn Sie über den Punkt der Befreiung hinausfahren, um dem Angreifer unnötig Schaden zuzufügen. Handeln Sie hingegen allein aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, kann der sogenannte Notwehrexzess nach § 33 StGB zwar zur Strafbefreiung führen, die Tat bleibt jedoch grundsätzlich rechtswidrig und kann zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Die juristische Logik der Notwehr (§ 32 StGB) basiert strikt auf dem Prinzip der Erforderlichkeit. Dies impliziert, dass der Einsatz des Autos – ein Mittel mit hohem Gefahrenpotenzial – nur dann gerechtfertigt ist, wenn es das mildeste, aber gleichzeitig gleich wirksame Mittel ist, um sich aus der Bedrohung zu befreien. Solange der Angreifer aktiv Ihre Bewegungsfreiheit blockiert oder Sie körperlich angreift, ist das Wegfahren oft erforderlich. Die entscheidende Grenze ist jedoch der Moment, in dem der Angriff objektiv beendet ist.

Juristen nennen die Verletzung dieser Grenze eine Exzesshandlung. Ein passender Vergleich ist die Situation bei einer körperlichen Auseinandersetzung: Sie dürfen sich so lange mit notwendiger Härte wehren, bis der Angreifer nachlässt oder wegläuft. Wenn der Angreifer zur Seite springt und Ihnen die Flucht freigibt, müssen Sie die Bewegung des Autos sofort beenden. Weiterzufahren, um sicherzustellen, dass er nicht wiederkommt, signalisiert keine reine Verteidigungsabsicht mehr, sondern die aktive Herbeiführung weiterer Verletzungen.

Um die Rechtmäßigkeit Ihrer Notwehrhandlung im Nachhinein belegen zu können, müssen Sie absolute Mäßigung zeigen. Sobald Sie die Blockade durchbrochen und sich erfolgreich vom Angreifer befreit haben, fahren Sie in einer geraden Linie unverzüglich zum nächsten sicheren Ort. Rufen Sie von dort aus erneut die Polizei. Dieser sofortige Standortwechsel beweist, dass Ihre Intention die reine Flucht war und nicht die weitere Eskalation oder Verletzung des Angreifers.


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Zahlt meine Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn ich jemanden in Notwehr mit dem Auto verletze?

Die gute Nachricht: Wenn eine Notwehrlage gerichtlich anerkannt wird, entfällt die zivilrechtliche Haftung des Fahrers, weil die Handlung nicht rechtswidrig war. Folglich muss Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel keine Schadensersatzforderungen des Angreifers begleichen. Die Versicherung wird jedoch aktiv, um unbegründete Ansprüche für Sie abzuwehren – das ist ihre passive Rechtsschutzfunktion. Nur bei nachgewiesenem Verletzungsvorsatz könnte die Leistungsfreiheit greifen.

Juristen nennen das Prinzip „Rechtfertigungswirkung“. Notwehr nach § 227 BGB beseitigt die Rechtswidrigkeit einer an sich schädigenden Handlung. Ihre Haftpflichtversicherung kommt primär für Schäden auf, die Sie im Sinne des Gesetzes rechtswidrig verursacht haben. Fehlt diese Rechtswidrigkeit, fehlt damit automatisch der Hauptgrund für eine zivilrechtliche Haftung Ihrerseits.

Die Versicherung prüft dabei akribisch, ob Sie das Auto lediglich zur notwendigen Abwehr der Gefahr eingesetzt haben oder ob Sie die Verletzung des Angreifers beabsichtigt hatten. Wurde die Verletzung nur in Kauf genommen, um sich zu befreien, liegt meist Notwehr vor. Ein reiner Verteidigungswille schließt den Versicherungsschutz daher in der Regel nicht aus. Wenn das Gericht die Klage des Gegners auf Schmerzensgeld erfolgreich abwehrt, muss die Versicherung die geforderte Summe nicht zahlen.

Stellen Sie sich die Versicherung als einen engagierten Verteidiger vor. Wenn die Gegenseite eine Klage einreicht, wird der Versicherer aktiv und wehrt die unbegründeten Forderungen ab. Diese Abwehrkosten übernimmt die Versicherung. Wird die Klage des Angreifers wegen der Notwehr bestätigt abgewiesen, trägt der Angreifer den Großteil der Prozesskosten. Selbst wenn Sie einen kleinen Teil der Verfahrenskosten selbst tragen müssen (etwa weil noch andere strittige Sachverhalte im Verfahren geklärt wurden), ist die enorme Hauptforderung des Verletzten vom Tisch.

Melden Sie den Vorfall Ihrer Kfz-Haftpflicht unbedingt zeitnah. Seien Sie dabei jedoch sehr vorsichtig mit Ihren Formulierungen gegenüber der Polizei und dem Versicherer. Formulieren Sie niemals eine Äußerung, die auf Verletzungsabsicht hindeutet. Erklären Sie stattdessen, Sie mussten das Fahrzeug in Bewegung setzen, um dem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff zu entkommen, wobei Sie die mögliche Verletzung des Angreifers als notwendige Konsequenz in Kauf nahmen, da dieser sich weigerte, die Gefahrenzone zu verlassen. Reichen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung keine detaillierte schriftliche Stellungnahme zum Hergang ein, sondern verweisen Sie zunächst auf die Notwehrlage.


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Wie dokumentiere ich die Situation richtig, um meine Notwehr im Nachhinein beweisen zu können?

Der wichtigste Beweis für eine Notwehrhandlung ist die lückenlose Dokumentation der Gegenwärtigkeit des Angriffs und der Dauer der Bedrohung. Sichern Sie umgehend das Protokoll des Notrufs bei der Polizei. Dieses objektive Beweismittel belegt, dass Sie versucht haben, passive Hilfe zu erlangen, der Angriff aber trotz Ihrer Bemühungen fortgesetzt wurde. Nur eine minutiöse Beweiskette verhindert, dass Ihre Abwehrreaktion später als bloße Schutzbehauptung abgetan wird.

Gerichte legen den Fokus darauf, ob Sie sich in der konkreten Situation tatsächlich im Fahrzeug eingeschlossen und massiv bedroht fühlten. Diese subjektive Empfindung muss objektiv belegbar sein. Das Protokoll Ihres Notrufs ist hier von unschätzbarem Wert, denn es dokumentiert sekundengenau den Zeitpunkt, zu dem die Bedrohung wahrgenommen wurde. Juristen betonen: Sie waren nicht verpflichtet, in dieser akuten Bedrohung passiv auf die bereits alarmierte Polizei zu warten. Das Recht auf sofortige Verteidigung überwiegt die Wartepflicht, solange der Angriff aktiv andauert.

Zusätzlich sollten Sie versuchen, die physische Situation zu dokumentieren. Wenn möglich, machen Sie aus dem gesicherten Auto heraus Videos oder Fotos, die die exakte Position des Angreifers zeigen, insbesondere seine Nähe zur Fahrertür und die physische Blockade. Harte Fakten wie Schläge gegen die Scheibe oder eingedrückte Karosserieteile sollten ebenfalls fotografisch gesichert werden, da sie die Aggressivität des rechtswidrigen Angriffs untermauern. Solche visuellen Beweise sind entscheidend, um das Argument des erzwungenen „Eingeschlossenseins“ zu stützen.

Sobald Sie sich in Sicherheit gebracht haben, erstellen Sie sofort ein detailliertes Gedächtnisprotokoll. Dokumentieren Sie handschriftlich jede Minute des Hergangs, inklusive der exakten verbalen Drohungen und der Abfolge der Schläge. Fordern Sie außerdem umgehend über Ihren Anwalt Akteneinsicht und die Sicherung der Aufzeichnung Ihres Notrufs. Verlassen Sie sich keinesfalls auf mündliche Zusagen der Beamten; das aufgezeichnete Gespräch ist der objektivste Beweis für Ihre anfängliche Hilflosigkeit.


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Darf ich mein Auto zur Nothilfe nutzen, um unbeteiligte Dritte zu schützen?

Ja, Sie dürfen Ihr Auto zur Nothilfe einsetzen, da die juristischen Regeln (§ 32 StGB, § 227 BGB) hier identisch zur Notwehr sind. Dies setzt voraus, dass der Angriff auf den Dritten gegenwärtig und rechtswidrig ist. Da ein Fahrzeug aber potenziell schwere Verletzungen verursachen kann, wird der Einsatz nur dann als erforderlich angesehen, wenn die Bedrohung für Leib und Leben des Dritten gravierend ist und Ihnen kein milderes, gleich wirksames Mittel zur sofortigen Abwehr zur Verfügung steht.

Juristen behandeln die Nothilfe – also die Verteidigung fremder Rechtsgüter – genauso streng wie die Selbstverteidigung. Wenn eine andere Person in Gefahr ist, dürfen Sie eingreifen, um deren Leib, Leben oder Freiheit zu schützen. Entscheidend ist dabei stets die juristische Notwendigkeit der Abwehrhandlung. Sie müssen sich fragen: Kann der Angriff auch durch Schreien, Hupen oder eine bloße Blockade des Fluchtwegs mit dem Auto beendet werden, ohne dass eine physische Verletzung des Angreifers in Kauf genommen werden muss?

Die Gefährlichkeit des Autos führt dazu, dass die Schwelle für die Erforderlichkeit sehr eng geprüft wird. Die Regel lautet: Die Abwehrhandlung muss den Angriff sofort und endgültig beenden können. Im Fall des OLG Hamm wurde bereits das Blockieren der Bewegungsfreiheit als rechtswidriger Angriff gewertet, der zur Notwehr berechtigte. Dieses Prinzip lässt sich auf die Nothilfe übertragen. Wird der Dritte also aktiv an der Flucht gehindert oder in seiner Freiheit massiv eingeschränkt, kann die Befreiung durch bewusste, aber minimale Fahrzeugbewegung erforderlich sein.

Ein passender Vergleich ist der Schusswaffengebrauch. Auch in der Nothilfe steht der Helfer vor der Frage: Ist das gewählte, potenziell lebensgefährliche Mittel das wirklich einzig effektive, um die akute Gefahr abzuwenden? Wenn der Angreifer lediglich Drohungen ausstößt, während Sie das Auto dazu nutzen, um ihn aktiv zu rammen, sprengen Sie die Erforderlichkeit der Abwehrmaßnahme und begehen eine strafbare Notwehrüberschreitung.

Wenn Sie zur Nothilfe mit dem Fahrzeug eilen, müssen Sie dem Angreifer eine klare Chance zur Abwendung geben. Verriegeln Sie die Türen, starten Sie den Motor und nutzen Sie die Hupe als letztes, mildestes akustisches Warnsignal, bevor Sie das Auto bewegen. Setzen Sie das Fahrzeug niemals präventiv ein; der rechtswidrige Angriff auf den Dritten muss bereits begonnen haben und gegenwärtig andauern.


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Welche „milderen Mittel“ stehen mir als Fahrer zur Verfügung, bevor ich mit dem Auto flüchte oder zurücksetze?

Bevor das Auto zur physischen Verteidigung eingesetzt wird, müssen alle Signalisierungsmittel genutzt werden, da diese die mildesten, aber potenziell wirksamen Mittel sind. Dazu zählen das demonstrative Starten des Motors, die Verriegelung der Türen und vor allem das Betätigen der Hupe. Passive Reaktionen wie bloßes Warten auf die bereits alarmierte Polizei sind in der Regel kein milderes, gleich wirksames Mittel, wenn der gegenwärtige Angriff fortdauert und die Gefahr unmittelbar ist.

Juristen nennen das Prinzip der „Erforderlichkeit“ die zentrale Hürde der Notwehr. Diese besagt, dass von allen geeigneten Verteidigungshandlungen zwingend diejenige gewählt werden muss, die den Angreifer am wenigsten verletzt. Weil ein Fahrzeug potenziell lebensgefährliche Verletzungen verursachen kann, ist dieser Maßstab besonders streng. Sie müssen deshalb zunächst versuchen, den Angriff durch unschädliche Signale zu beenden. Das Oberlandesgericht Hamm betonte beispielsweise, dass allein das Starten des Motors als ein klares Signal zu werten ist, die Konfrontation beenden zu wollen und wegzufahren.

Ein deutliches Hupen oder das Aufleuchten der Bremslichter ist somit juristisch der mildeste Weg, um dem Angreifer klarzumachen, dass er sofort die Gefahrenzone verlassen muss. Das Gericht stellt in Notwehrfällen klar: Der Fahrer ist nicht verpflichtet, den Schutzraum des Fahrzeugs aufzugeben – die Scheibe herunterzukurbeln oder auszusteigen ist daher kein gleich wirksames milderes Mittel, da es die Gefahr typischerweise erhöht. Ebenso wenig müssen Sie passiv in der Bedrohung verharren, bis die Polizei eintrifft. Das Recht auf sofortige Selbstverteidigung überwiegt die passive Wartepflicht.

Denken Sie an die Situation auf einem Parkplatz: Die Verriegelung der Türen schafft den notwendigen Schutzraum; der laufende Motor und die Hupe sind die akustischen Warnschüsse. Erst wenn diese Signale ignoriert werden und der Angriff fortdauert, darf zum physischen Mittel der Bewegung gegriffen werden. Der Angreifer muss zwingend die klare Chance erhalten, seinen Angriff gefahrlos zu beenden.

Um Ihre Notwehrlage lückenlos zu belegen, drehen Sie nach der Verriegelung der Türen den Zündschlüssel und lassen Sie den Motor demonstrativ laufen. Falls der Angreifer trotz dieses klaren Abfahrtsignals nicht von Ihnen weicht, betätigen Sie die Hupe nicht nur kurz, sondern als klares, länger andauerndes akustisches Warnsignal. Erst nach diesen Schritten sollten Sie den Gang einlegen und die minimale Bewegung zur unmittelbaren Befreiung ausführen.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Erforderlichkeit

Bei der Notwehr bedeutet die Erforderlichkeit, dass die gewählte Verteidigungshandlung das mildeste, aber gleichermaßen wirksame Mittel sein muss, um den gegenwärtigen Angriff sofort und endgültig zu beenden. Juristen legen diesen strengen Maßstab an, um eine unnötige Eskalation zu verhindern und sicherzustellen, dass das Recht auf Selbstverteidigung nicht zur unverhältnismäßigen Bestrafung des Angreifers missbraucht wird.

Beispiel: Die Richter mussten prüfen, ob die Rückwärtsfahrt des Autos die Erforderlichkeit erfüllte, oder ob der Fahrer hätte auf die bereits alarmierte Polizei warten müssen.

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Gegenwärtiger Angriff

Ein Gegenwärtiger Angriff ist jede Bedrohung oder Verletzung eines Rechtsguts, die unmittelbar bevorsteht, bereits begonnen hat oder noch andauert. Nur gegen einen solchen Angriff ist die Selbstverteidigung oder Notwehr (§ 227 BGB) erlaubt, da das Gesetz sofortiges, aktives Handeln zur Abwehr akuter Gefahr ermöglichen soll.

Beispiel: Das Gericht bejahte den Gegenwärtigen Angriff, weil der Gläubiger die Fahrertür blockierte und durch Schläge gegen die Scheibe die Bewegungsfreiheit des Fahrers aktiv einschränkte.

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Notwehr

Notwehr ist das vom Gesetz garantierte Recht, einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf sich oder eine andere Person durch eine Abwehrhandlung abzuwehren (§ 32 StGB, § 227 BGB). Dieses elementare Selbstverteidigungsrecht rechtfertigt an sich verbotene Handlungen wie eine Körperverletzung, da die Rechtsordnung dem Recht nicht dem Unrecht weichen muss.

Beispiel: Da der Fahrer in seinem Auto eingeschlossen war und die sofortige Flucht die einzige Option darstellte, erkannte das Oberlandesgericht Hamm die Notwehr als gegeben an.

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Notwehrexzess

Ein Notwehrexzess beschreibt die Situation, in der jemand zwar verteidigungsbereit handelt, aber aufgrund von Verwirrung, Furcht oder Schrecken die Grenzen der notwendigen Abwehr überschreitet (§ 33 StGB). Obwohl die Handlung immer noch rechtswidrig ist, führt dieser Exzess in bestimmten Fällen zu einer Strafbefreiung, wenn die psychische Ausnahmesituation des Angegriffenen die Überschreitung entschuldbar macht.

Beispiel: Der Fahrer begeht eine intensive Überschreitung der Notwehrgrenzen, wenn er nach erfolgreicher Befreiung weiterfährt, um dem bereits abgewandten Angreifer unnötig Schaden zuzufügen.

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Rechtswidrigkeit

Die Rechtswidrigkeit ist im Straf- und Zivilrecht das Merkmal, das eine Handlung als Verstoß gegen die Gesamtrechtsordnung kennzeichnet, es sei denn, es liegt ein Rechtfertigungsgrund vor. Fehlt dieser entscheidende Baustein, kann eine an sich schädigende Tat – wie die Körperverletzung – nicht bestraft werden, da sie durch Notwehr gerechtfertigt war (Rechtfertigungswirkung).

Beispiel: Obwohl die Rückwärtsfahrt des Autos objektiv eine Körperverletzung darstellte, entfiel die Rechtswidrigkeit, da die Tat durch das Recht auf Notwehr gerechtfertigt wurde.

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Zivilrechtliche Haftung

Die Zivilrechtliche Haftung beschreibt die Pflicht einer Person, einem anderen Ersatz für einen Schaden zu leisten, der durch eine unerlaubte Handlung verursacht wurde, typischerweise geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Diese Haftung dient dem Ausgleich zwischen Geschädigtem und Schädiger und wird in der Regel durch die Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen, sofern keine Rechtfertigungsgründe vorliegen.

Beispiel: Weil die Richter die Notwehrhandlung anerkannten, scheiterte die Klage des Gläubigers auf Schadensersatz, sodass die zivilrechtliche Haftung des Fahrers weitgehend entfiel.

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Das vorliegende Urteil


Oberlandesgericht Hamm – Az.: 11 U 62/24 – Urteil vom 16.04.2025


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