Skip to content

GdB-Feststellung beantragen
oder Widerspruch einlegen?

Wir helfen Ihnen vom Antrag bis zum Widerspruch!

Ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB) bringt wichtige Vorteile wie steuerliche Erleichterungen, Nachteilsausgleiche und besonderen Kündigungsschutz. Doch viele Anträge werden zu niedrig bewertet oder sogar ganz abgelehnt.

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, beim Widerspruch und – wenn nötig – auch vor Gericht.

Nutzen Sie jetzt unsere unverbindliche Ersteinschätzung. Beschreiben Sie kurz Ihren Fall, und wir prüfen Ihre Chancen.

Ihre Vorteile mit unserer Unterstützung:

  1. Wir begleiten Sie von der Antragstellung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.
  2. Wir kennen die typischen Fehlerquellen in Gutachten und Bescheiden.
  3. Sie profitieren von langjähriger Erfahrung im Sozialrecht.
Frau im Rollstuhl fühlt sichtlich verunsichert einen Antrag zur GdB Feststellung aus

Lassen Sie sich nicht mit einer falschen Einstufung abspeisen.
Wir setzen uns für Ihr Recht ein.

Ersteinschätzung - Termin - 2022
Was können wir für Sie tun?

Ihr Terminwunsch

Sie möchten einen Termin bei

(*) Hinweis: ein Termin bei Ihnen vor Ort ist leider nur in Ausnahmefällen möglich. Gerne prüfen wir aber die Möglichkeit für Sie.

Uhrzeit

Sollte Ihr Wunschtermin nicht mehr frei sein, nennen wir Ihnen unverzüglich einen möglichen alternativen Termin.

Wir melden uns so schnell wie möglich mit dem nächsten freien Termin für Sie.

Maximale Dateigröße: 8MB

Rechtsschutzversicherung vorhanden?
Wird gesendet

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(telefonisch werden keine juristischen Auskünfte erteilt!)

Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage >>> per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:

Montags bis Donnerstags von 8-18 Uhr
Freitags von 8-16 Uhr

Individuelle Terminvereinbarung:
Mo-Do nach 18 Uhr und Samstags möglich.
Wir richten uns flexibel an die Bedürfnisse unserer Mandanten.

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Hinweis: Telefonisch können leider keine Erstanfragen beantwortet werden. Anfragen auf Ersteinschätzung bitte nur über unser Anfrageformular stellen. 

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelle Jobangebote

Jobangebote in der Kanzlei Kotz
Rechtsanwaltsfach-angestellte(r) und Notarfachangestellte(r) (m/w/d)

jetzt bewerben