Online-Scheidung – Ist das überhaupt sinnvoll?
Wenn Sie sich mit Ihrem „Noch“-Ehegatten einig sind, ist in der Regel eine schnelle Scheidung möglich. Sie müssen hierfür lediglich unser Online-Scheidungsformular möglichst vollständig und den Tatsachen entsprechend ausfüllen sowie uns Ihre Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden Ihrer Kinder (falls vorhanden) per E-Mail, Post oder Telefax zusenden. Vor-Ort-Termine in unserer Kanzlei können so entfallen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen Sie lediglich am Scheidungstermin bei Gericht erscheinen. Der Scheidungstermin vor Gericht ist ebenfalls nicht sehr langwierig und dauert bei einer einvernehmlichen Scheidung in der Regel nicht länger als 15-20 Minuten. Der Scheidungsantrag sollte auch bereits kurz vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden, da aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in der Regel ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss. Es dauert meistens einige Monate bis die Auskünfte der jeweiligen Versorgungsträger dem Gericht vorliegen und Ihnen in Kopie übersandt werden. Das Scheidungsurteil kann jedoch erst nach Ablauf des Trennungsjahres erfolgen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Rückfragen jederzeit telefonisch oder persönlich zur Verfügung.
Wir bieten Ihnen:
1. Eine umfassende, fundierte und rechtssichere Beratung und Betreuung.
2. Kostensicherheit: Die bei der Scheidung anfallenden Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (= RVG – Eine Einführung in das RVG finden Sie hier – sowie eine Einführung in die Anwaltsgebühren im Familienrecht hier, Gebührentabelle RVG). Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Wert Streitwert der Angelegenheit. Nach Eingang des ausgefüllten Scheidungsformulars in unserer Kanzlei übersenden wir Ihnen eine Kostenaufstellung der anfallenden Gerichts- und Anwaltsgebühren. So erhalten Sie einen sicheren Überblick der entstehenden Kosten.
3. Kurzfristige Bearbeitung ihrer Scheidung und Einreichung des Scheidungsantrages bei dem für Sie zuständigen Familiengericht.
Wie geht es nach einer Online-Scheidungsantrag weiter?
Wir überprüfen die von Ihnen gemachten Angaben und eingereichten Unterlagen. Sind diese vollständig und bedürfen keiner Rückfragen, so entwerfen wir unverzüglich Ihren Scheidungsantrag. Diesen erhalten Sie zur Kontrolle per E-Mail als Pdf-Datei bzw. auf dem Postwege zur Überprüfung (nach Ihrem Wunsch). Wir werden diesen sofort nach Ihrer Rückmeldung bei dem für Sie zuständigen Familiengericht einreichen. Das Gericht wird dann die für den vom Gesetz vorgesehen Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) notwendigen Auskünfte bei den jeweiligen Versorgungsträgern einholen. Sobald diese vollständig sind
Formular wird bearbeitet